Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 12. Sitzung des Landtages und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Sie finden heute Morgen an Ihrem Platz einen kleinen Vergissmeinnicht-Topf vor, den Ihnen dankenswerterweise der Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Herr Dr. Magnus Jung, zur Verfügung gestellt hat.
Der saarländische Landtag hatte die Landesregierung 2019 aufgefordert, landesweit für das Thema „Demenz“ zu sensibilisieren. Unter dem Motto „Demenz geht uns alle an!“ wird 2023 zum fünften Mal in Folge das Vergissmeinnicht als Symbol gegen das Vergessen an öffentlichen Plätzen in den Landkreisen, im Regionalverband und in den Kommunen gepflanzt.
Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit von der Landesfachstelle Demenz, deren Vorsitz Vizepräsidentin Dagmar Heib innehat, in Zusammenarbeit mit den lokalen Allianzen in allen Landkreisen. Damit wird ein wichtiger Beitrag geleistet, dieses für viele leider immer noch als peinlich betrachtete Thema in das Bewusstsein unserer Gesellschaft zu bringen.
Betroffen sind im Saarland sowohl die rund 23.600 an einer Demenz erkrankten Menschen, ihre Angehörigen und die in diesem Bereich haupt- und ehrenamtlich Tätigen. Mit dem Vergissmeinnicht im Topf werden die Abgeordneten gebeten, sofern sie das hier nicht schon tun und nicht schon tätig sind, für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren. Vielen Dank dafür, Herr Minister Dr. Magnus Jung.
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.
Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger lässt sich krankheitsbedingt für die heutige Sitzung entschuldigen. Frau Ministerin Christine Streichert-Clivot und Herr Minister Reinhold Jost sind ab 12 Uhr beziehungsweise 13 Uhr für den weiteren Verlauf der Sitzung entschuldigt.
Zu Punkt 14 der Tagesordnung, Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag „Internationaler Frauentag und Equal-Pay-Day 2023: Die Gleichstellung der Geschlechter verwirklichen - eine gerechtere Gesellschaft gestalten!“, Drucksache 17/339, hat die CDU-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/348 den Antrag „Internationaler Frauentag“ eingebracht.
Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/348 als Punkt 18 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/348 als Punkt 18 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 14 in einem halben Redezeitmodul beraten wird.
Zu Punkt 16 der Tagesordnung, Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag „Eine Start-up-Strategie für das Saarland umsetzen!“, Drucksache 17/338, hat die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/349 den Antrag „Viel geschafft, noch viel vor: Das Saarland zum Start-up-Land machen“ eingebracht.
Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/349 als Punkt 19 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag
Drucksache 17/349 als Punkt 19 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 16 in einem ganzen Redezeitmodul beraten wird.
Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, nach Tagesordnungspunkt 1 zwei Schwerpunktthemen zu behandeln. Dies betrifft zum einen das Thema „Klimaschutz“ mit den Tagesordnungspunkten 2 bis 5, für deren Aussprache ein anderthalbfaches Redezeitmodul vorgesehen ist.
Zum anderen betrifft es das Thema „Einführung eines neunjährigen Gymnasiums“ mit den Tagesordnungspunkten 6 bis 8, zu deren Aussprache ein einfaches Redezeitmodul angesetzt ist. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.
Für die weiteren Tagesordnungspunkte haben sich die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums im Übrigen im Hinblick auf die Redezeit für die Aussprache auf Folgendes verständigt: Die Tagesordnungspunkte 9 und 14 werden jeweils in einem halben Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 11 und 15 werden jeweils in einem drittel Redezeitmodul beraten. Zu den Tagesordnungspunkten 1, 10, 12, 13 und 17 findet keine Aussprache statt.
tagsfraktion und der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Änderung der Geschäftsordnung (Drucksa- che 17/340)
Die Fraktionen haben mich ermächtigt, den Antrag zu begründen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, in den Abgeordnetengesetzen des Bundes und der Länder ist der Grundsatz verankert, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines oder einer Abgeordneten steht. Verschiedene Ereignisse der jüngeren Vergangenheit haben in der Öffentlichkeit hierzu erhebliche Zweifel aufkommen lassen.
Mir ist bewusst, dass es sich dabei um Einzelfälle handelt, denn für die weit überwiegende Zahl der Abgeordneten steht die gewissenhafte Mandatsausübung im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit. Daran sollten wir in den Regelungen, die wir als Parlament für uns selbst erlassen, keine Zweifel aufkommen lassen.
Als Abgeordnete tragen wir nicht nur die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie und ihrer Institutionen, sondern auch für ihre Glaubwürdigkeit und ihr Ansehen in
der Öffentlichkeit. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich ein Bild davon machen können, ob und in welchem Umfang ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Parlamenten andere, über das Mandat hinausgehende, Aufgaben oder Verpflichtungen wahrnehmen.
Demokratie braucht Transparenz und Offenheit. Deshalb bin ich dem Landtagspräsidium dankbar, dass es meinem Vorschlag für eine Verschärfung der geltenden Transparenzregeln einstimmig gefolgt ist und Ihnen heute die entsprechende Drucksache zur Änderung unserer Geschäftsordnung zur Entscheidung vorlegt.
Wir stärken damit das Vertrauen in unsere Arbeit, die Arbeit der Abgeordneten, aber auch das Vertrauen in die Institution des Landtages als Ganzes. In Zukunft sind alle entgeltlichen Tätigkeiten, die neben dem Mandat ausgeübt werden, der Landtagspräsidentin anzuzeigen. Die bisherigen Einschränkungen dieser Anzeigepflicht entfallen. Dasselbe gilt für die Einkünfte, die aus diesen Tätigkeiten erzielt werden. Sie sind ab dem ersten Euro der Landtagspräsidentin anzuzeigen. Entgeltliche Nebentätigkeiten und die aus ihnen erzielten Einkünfte sind darüber hinaus uneingeschränkt ebenfalls ab dem ersten Euro veröffentlichungspflichtig. Die bisher eingeschränkte Veröffentlichung in lediglich unübersichtlichen Einkommensstufen entfällt.
Ebenso verhält es sich bei Spenden, die Abgeordnete zur Unterstützung ihrer Arbeit von Dritten erhalten, also bei den sogenannten Direktspenden. Bisher mussten diese erst dann angezeigt werden, wenn ihr Wert 5.000 Euro pro Jahr übersteigt. Veröffentlichungspflichtig waren Einzelspenden oder mehrere Spenden desselben Spenders/derselben Spenderin bislang erst ab einer Summe von 10.000 Euro. In Zukunft fallen diese Einschränkungen weg, sodass alle Spenden ab dem ersten Euro der Präsidentin angezeigt und veröffentlicht werden müssen.
Wir führen ein Lobbyregister ein, also eine beim Landtag geführte Liste, in die sich alle Verbände eintragen, die ihre Interessen gegenüber dem Landtag oder der Landesregierung wahrnehmen. Diese Eintragung in das Register ist zeitgleich die Voraussetzung für eine Teilnahme an Anhörungen bei Gesetzgebungsverfahren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Regelungen, die ich Ihnen heute vorschlage, sind ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz, den wir jetzt über die Änderung der Geschäftsordnung gehen. Ich bin den Fraktionen sehr dankbar dafür, dass sie im Präsidium meinen Vorschlag aufgegriffen haben, dabei nicht stehenzubleiben. Wir wollen den legislativen Fußabdruck sichtbar machen und die entsprechenden Regelungen dann in einem zweiten Schritt in einem einheitlichen Transparenzgesetz verankern.
Beteiligung und Anhörungen von Interessenverbänden, von Berufs- und Unternehmerverbänden, von Gewerkschaften und Initiativen sind nicht zu beanstanden, sondern sie sind aus meiner Sicht sehr zu begrüßen. Beteiligung ist ein unerlässlicher Bestandteil unserer parlamentarischen Demokratie und vor allem ein Ausdruck der Pluralität in der Demokratie. Dafür stehe ich als Präsidentin des Hohen Hauses ein.
Gleichzeitig stehe ich als Präsidentin jederzeit für den Grundsatz der freien Ausübung des Mandats ein. Darüber hinaus haben wir auch die Rechte derjenigen zu wahren, die das Gespräch mit Abgeordneten suchen und führen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind die Abwägungen, die wir im Bemühen um mehr Transparenz vorzunehmen haben. Das erfordert Gründlichkeit und auch Zeit. Dem wollen wir gemeinsam gerecht werden. Mit den jetzt vereinbarten Änderungen leisten wir bereits einen Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass wir mit der Änderung der Geschäftsordnung noch einige Anpassungen vornehmen. Diese betreffen das Landtagshandbuch, die Vereinfachung zur Autorisierung von Ausschussprotokollen und die Möglichkeit zur Einberufung von Ausschusssitzungen in Form der Teilnahme von Mitgliedern sowie berichterstattender, anzuhörender und sonstiger als Gast teilnehmender Personen unter vollständiger oder teilweiser Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel in begründeten Ausnahmefällen. Auch diese Änderungen wurden vom Präsidium einstimmig empfohlen. Ich bitte Sie nun um Zustimmung zur vorgelegten Drucksache 17/340. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich eröffne die Aussprache. - Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/340. Wer für die Annahme der Drucksache 17/340 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/340 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses.
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Dem ideologisch getriebenen Verbot von Öl- und Gasheizungen entschieden entgegentreten - Echter Klimaschutz statt weltfremde Ideologie (Drucksache 17/336)
AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bürger nicht überfordern - Industrie retten. Kein „Verbrenneraus“, keine „Heizungsverbote“, bezahlbare Energie für alle! (Drucksache 17/330)
Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Vorbereitet in die Zukunft. Von der Wasserwirtschaft zur Wassermangelwirtschaft (Drucksache 17/331)
Zur Begründung des von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurfs erteile ich der Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Petra Berg das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir merken es auch in diesen Tagen, der Klimawandel mit seinen Wetterkapriolen und zunehmend gravierenden Belastungen für uns Menschen, aber auch für die Natur schreitet immer schneller voran - und das weltweit. Wir müssen jetzt handeln. Wir müssen jetzt mehr für den Klimaschutz tun, damit das Leben auf unserer Erde in einem erträglichen Sinne auch für unsere Kinder und Enkel möglich ist. Die Generationengerechtigkeit, die das Bundesverfassungsgericht im April 2021 höchstrichterlich festgestellt hat, ist nicht nur ein Auftrag an die Bundesregierung, sondern ein Auftrag an uns alle. Deshalb hat die Bundesregierung im gleichen Jahr das Klimaschutzgesetz in ambitionierter Form verabschiedet.
In diesem Gesetz ist das deutschlandweite Ziel der Klimaneutralität auf das Jahr 2045 vorgezogen worden. Bis zum Jahr 2030 sollen die Treibhausgase bereits um 65 Prozent gemindert sein, bis 2040 um 80 Prozent. Die gesamte Europäische Union soll bis 2055 klimaneutral sein. Klar ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass all diese Ziele nur dann erreicht werden können, wenn sich alle an der Umsetzung des Klimaschutzes beteiligen.