Danke, Kollegin Klein, für Ihren Redebeitrag. - Es sind keine weiteren Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 17/339. Wer für die Annahme der Druck sache 17/339 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/339 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Fraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Fraktion, enthalten hat sich die CDU-Fraktion.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion, Drucksache 17/348. Wer für die Annahme der Drucksache 17/348 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/348 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Fraktion, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von SPD und AfD.
Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Spekulationen vorbeugen,
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete und Kollegen! Liebe Zuhörer! Das Einbringen dieses Antrags zum Thema Waffenrecht in diese Plenarsitzung erfolgte wenige Stunden vor der schrecklichen Tat in Hamburg mit acht Toten. Ich möchte im Namen meiner Fraktion und, so glaube ich, im Namen von uns allen die Verletzten und Hinterbliebenen unseres tiefsten Mitgefühls und unserer Anteilnahme versichern. Unsere Trauer gilt den Toten.
Das Thema „Waffen“ steht angesichts der Ereignisse nun wieder verstärkt auf der Agenda, ist in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Waffenrecht ist zwar ein originäres Bundesrecht, durch die starke Verzahnung beispielsweise mit den Landesjagdgesetzen und durch die Einbindung der Gemeindeverbände als im Regelfall zuständige Behörden zum Vollzug des Gesetzes stellt es aber ein Thema dar, das im Landtag durchaus behandelt werden sollte. Dies gilt umso mehr, als auch im Saarland Waffen bei Taten zum Einsatz kommen und dies die Bevölkerung immer stark bewegt. Es gibt aber, das muss man erwähnen, im Saarland auch Tausende sehr zuverlässige und unbescholtene Legalwaffenbesitzer, etwa Jäger, Sammler oder Sportschützen.
Der vorliegende Antrag ergab sich geradezu zwingend aus der Antwort Drucksache 17/313 vom 27.02.2023 auf meine Anfrage vom 21.12.2022 bezüglich Delikten mit Schusswaffen. In dieser Antwort der Landesregierung heißt es: „Aus Sicht der Ordnungswidrigkeitenbehörden ist es nicht möglich aufzuschlüsseln, ob die angezeigten Ordnungswidrigkeiten mit legalen oder illegalen Waffen begangen wurden.“ Diese Passage ist, liest man sich die ganze Antwort der Landesregierung genau durch, eigentlich die einzige Antwort auf alle von mir in der Anfrage aufgeworfenen Fragen - und das ist dann doch mehr als dürftig. Was soll so etwas?
Was soll beispielsweise auch der Aufwand einer detaillierten Erhebung sämtlicher erlaubnispflichtiger Waffen, ja gar jedes Waffenteils, mit Besitzhistorie in einem nationalen Waffenregister, wenn am Ende selbst eine Landesregierung nicht in der Lage ist, eine einfache, aber extrem
wichtige Frage zu beantworten: Wurde eine Tat mit einer legal besessenen oder einer illegal besessenen Waffe begangen? War der legale Besitzer der Täter? Zum Beispiel war es in Kusel ja nicht der legale Besitzer. War eine Handlung mit einer legalen Waffe eigenschädlich, zum Beispiel im Falle des Suizids? Et cetera, et cetera.
Wir von der AfD glauben, dass das ein Minimum darstellt, das unsere Bürger zu wissen verdient haben. Jeder meiner Kollegen, denen ich von der Antwort erzählt habe, wollte es erst gar nicht glauben, dass in den Statistiken nicht unterschieden wird zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz, der Basisinformation schlechthin.
Ich möchte, wie eingangs erwähnt, auch aus Respekt vor den Opfern in Hamburg nicht die ideologische Komponente erörtern, weshalb man der Bevölkerung konkrete, unterscheidbare Zahlen zur Frage, wie viele Delikte jeweils mit legalen und mit illegalen Waffen begangen werden, vorenthält. Dies müssen wir vielleicht ein anderes Mal erörtern. Ich bitte Sie, verehrte Kollegen, heute wirklich eindringlich: Schaffen wir zumindest hier im Saarland den Standard einer verlässlichen Datenbasis und damit die bessere Diskussionsgrundlage, indem wir legal von illegal, indem wir Recht von Unrecht unterscheiden, dementsprechend Daten erheben und diese veröffentlichen! Dies sollte zum Schutz unserer Bürger der Fall sein, aber auch zum Schutz der Tausenden legalen Waffenbesitzer vor einem Generalverdacht. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erneut legt die AfD-Landtagsfraktion einen populistischen und reißerischen Antrag vor. Die CDU-Landtagsfraktion wird diesen ablehnen. Denn die AfD-Fraktion arbeitet, wie wir das bereits kennen, nur mit Teilinformationen, mit denen versucht wird, auf die falsche Fährte zu führen. Die Zusammenhänge werde ich nun aber gerne aufklären.
Das nationale Waffenregister, das Sie ja in den Mittelpunkt Ihres Antrages stellen, ist eben nicht dafür vorgesehen, die Öffentlichkeit zu informieren, sondern dient den Behörden als wichtiges Hilfsmittel und den Polizistinnen und Politzisten als Mittel des Selbstschutzes und zur Eigensicherung. Angesichts dessen ist die Forderung nach entsprechenden Angaben in allen Veröffentlichungen nicht zielführend. Beim Nationalen
Waffenregister geht es eben nicht ausschließlich darum - ich zitiere aus der Antwort auf die AfD-Anfrage -, „eine sichere Tatsachengrundlage für die Waffenbehörden zum Vollzug des Waffengesetzes“ zu schaffen, sondern vor allem auch darum - erneut die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage der AfD -, „eine Tatsachengrundlage (…) für die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern bei der Beurteilung und Bewältigung von Einsatzlagen“ zu schaffen. Das verschweigen Sie in Ihrem heutigen Antrag, daher weise ich darauf extra hin.
Ich habe die gestrige Konferenz der Deutschen Polizeigewerkschaft in Kirkel dafür genutzt, mich auch über diese Fragestellung mit etlichen Polizistinnen und Polizisten zu unterhalten. Das Nationale Waffenregister wird, so wurde mir gesagt, regelmäßig genutzt. Wenn eine Durchsuchungsmaßnahme ansteht, wird in der Regel vorab geprüft, ob die Person oder andere Personen im jeweiligen Haushalt über waffenrechtliche Erlaubnisse und Waffen verfügen. Wenn bekannt ist, dass im Haushalt Waffen vorhanden sind, kann das polizeiliche Vorgehen neu bewertet und angepasst werden.
Die AfD fordert mehr Datenerfassung, das ist meiner Kenntnis nach im Saarland bereits in Arbeit. Das Vorgangsbearbeitungsprogramm POLADIS wird gerade durch ARTUS ersetzt. Diese Daten sind Grundlage für die bundesweite Polizeiliche Kriminalitätsstatistik. Dazu, welche Eingabefehler in den entsprechenden Programmen vorhanden sind, können wir uns gern im Innenausschuss vortragen lassen, wir können dann gemeinsam überlegen, ob es da noch weiterer Felder bedarf. Es ist, glaube ich, unsere Aufgabe als Innenpolitikerinnen und Innenpolitiker, darauf hinzuweisen, was wir brauchen, um die entsprechende Datengrundlage zu haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor einer erneuten Änderung des Waffenrechtes - die letzte Änderung liegt zwei Jahre zurück - müssen die bestehenden Regelungen evaluiert und konsequent vollzogen werden. Extremisten, Kriminelle und psychisch kranke Personen, die nicht die nötige Zuverlässigkeit für den Umgang mit Waffen aufweisen, müssen nach bereits jetzt bestehender Rechtslage konsequent entwaffnet werden und dürfen auch keinerlei Zugang zu Waffen haben. Ich spreche mich deshalb hier ganz bewusst eindeutig gegen einen Generalverdacht gegen Jäger und Sportschützen aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die jüngsten Vorfälle in Hamburg, die nur wenige Tage zurückliegen, machen eine breite Diskussion über die innere Sicherheit in Deutschland erforderlich, gerade auch mit Blick auf die Besitzer von illegalen Waffen. Wir müssen uns darüber unterhalten, wie die Besitzer illegaler Waffen ding
fest gemacht werden können, wie wir diese Personen entwaffnen können. Darüber sollten wir uns aber nicht hier und heute unterhalten, sondern an anderer Stelle. Ich glaube, die Diskussion braucht eine breite Grundlage, wir brauchen eine intensive Erörterung, aber die sollten wir nicht hier führen. Die CDU-Landtagsfraktion wird den Antrag der AfD-Landtagsfraktion aus den genannten Gründen ablehnen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Wagner-Scheid, für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat von der SPD-Fraktion Herr David Maaß das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vergangenen Donnerstagabend, es ist schon angesprochen worden, ermordete ein 35jähriger Sportschütze in Hamburg vier Männer, zwei Frauen und ein ungeborenes Kind. Als Tatmittel benutzte er hierbei eine halbautomatische Pistole P30, die er legal besaß. Er verschoss bei seiner Amoktat neun Magazine à 15 Schuss.
Keine sechs Tage später müssen wir hier im Landtag über einen Antrag der AfD diskutieren, der den Inhalt hat - das ist auch der Kern Ihres Antrags, Herr Schaufert - das Waffenrecht nicht zu verschärfen. Sie haben es eben sehr diplomatisch ausgedrückt, Sie sind auch eher auf Datenerfassung eingegangen, aber trotzdem, Ihr Antrag bleibt bestehen. Ich persönlich hätte erwartet - und ich finde, der Anstande gebietet das -, dass in einer solchen zeitlichen Nähe zu einer solchen Tat der Antrag zurückgezogen und ein anderes Mal vorgelegt wird.
Ich habe es vorhin schon gesagt, sieben unschuldige Menschen sind in Hamburg völlig grundlos erschossen worden, zehn unschuldige Menschen sind in Hanau völlig grundlos erschossen worden. Wir erleben derzeit Reichsbürgerszenen, die sich bewaffnen, die immer extremer werden und Umsturzpläne für die Bundesrepublik hegen, und die AfD lehnt weiterhin die Waffenrechtsverschärfung ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist der blanke Wahnsinn.
Es muss uns allen klar sein, dass ein Mehr an Waffen nicht ein Mehr an Sicherheit bringt, ganz im Gegenteil. Ich will es am Beispiel des sogenannten Kleinen Waffenscheins erläutern. Die Beantragung dieses Scheins - er berechtigt zum Führen von Schreckschusspistolen und Gaspistolen - schießen im Moment wie Pilze aus dem
Boden. Im Jahr 2022 gab es fast 800.000 Menschen in Deutschland, die einen solchen Kleinen Waffenschein besitzen, das sind fast doppelt so viele wie noch vor sechs Jahren. Bis heute konnte mir noch niemand die Frage beantworten, welchen Sinn es hat, dass Menschen in der Öffentlichkeit eine Schreckschusspistole bei sich tragen. Fühlen sie sich dadurch sicherer? Bringt es ihnen mehr Sicherheit? Nein, ich denke, es bringt ihnen nicht mehr Sicherheit, ganz im Gegenteil, es bringt mehr Unsicherheit, denn es löst in Konflikt- und Streitsituationen in der Öffentlichkeit Gewalteskalationen aus, weil das Gegenüber in der Konfliktsituation eben nicht erkennt, ob es sich um eine scharfe Waffe handelt oder um eine Schreckschusspistole. Er bietet also eine trügerische Sicherheit, die die Sicherheit und Ordnung in der Bundesrepublik im öffentlichen Raum erheblich beeinträchtigt. Deswegen braucht niemand in Deutschland eine Waffe, außer der Beruf oder eben ein berechtigtes Interesse erfordern es.
Wir werden uns deswegen als SPD dafür einsetzen, dass die Zahl der Waffen in Deutschland allmählich heruntergefahren wird. Anschläge wie in Hanau, Amoklagen wie in Hamburg oder auch Festnahmen in der Reichsbürgerszene zeigen uns doch eins, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wer psychisch auffällig ist oder sich radikalisiert hat, der darf keine Waffen besitzen!
Wir haben da zum einen die in Rede stehende Regelabfrage der örtlichen Waffenbehörden bei den Gesundheitsämtern, bei der überprüft wird, ob bezüglich des Antragstellers irgendwelche Daten dort niedergelegt sind, dass er beispielsweise psychisch auffällig oder psychisch krank ist und deswegen zum Besitz einer Waffe ungeeignet ist. Die Übermittlung der Erkenntnisse findet natürlich erst statt, wenn der Betroffene das Gesundheitsamt von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden hat. Deswegen ist es auch wichtig und richtig, dass derzeit auf Bundesebene debattiert wird, dass kriegsähnliche halbautomatische Feuerwaffen ganz verboten werden. Das sind eben die Waffen, die in der Vergangenheit in anderen Ländern bevorzugt von den Täterinnen und Tätern bei Amoklagen benutzt wurden.
Herr Schaufert, lassen Sie mich bitte ausreden. - Das sind zivile Sturmgewehre. Man muss sich vor Augen halten, dass es 135.000 Sturmgewehre in Deutschland gibt, die im Besitz von Privatleuten sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine viel zu hohe Zahl!
Feuerwaffen töten Menschen, da ist es vollkommen irrelevant, ob es legale oder illegale Waffen sind. Ihr Antrag weist auf die PKS hin. Die Kollegin Wagner-Scheid hat eben zur Datenerhebung schon einige Anmerkungen gemacht. Ich will Ihnen nur eines sagen: Das, was derzeit auf Bundesebene debattiert wird, ist Prävention! Wir wollen verhindern, dass ungeeignete Menschen in den Besitz von Waffen kommen. Die PKS erfasst das Hellfeld, also registrierte Straftaten, bei denen schon eine Repression stattgefunden hat. Die Aufteilung in illegale und legale Waffen hat in dem Bereich überhaupt gar nichts zu sagen und führt vollkommen am Thema vorbei, Herr Schaufert.
Da können Sie ruhig lachen, aber vielleicht lassen Sie sich mal von Menschen beraten, die Ahnung von Sicherheitspolitik haben. Die haben Sie offenbar nicht in Ihren Reihen.
Und es ist gut, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir hier in Deutschland keinen pervertierten Freiheitsbegriff wie beispielsweise in den USA haben, wo solche Amoklagen - ich will es überspitzt sagen - schon fast an der Tagesordnung sind. Wir werden als SPD dafür kämpfen, den Zugang zu Waffen immer dort zu erschweren, wo die öffentliche Sicherheit bedroht ist.