Dabei sind auch die Länder gefordert. Das Saarland setzt sich mit Blick auf seine Besonderheit als Industrieland tatsächlich auch ambitionierte Ziele. Ohne Zweifel stellt uns der Klimawandel vor große Herausforderungen. Wir stehen vor der Aufgabe, unsere gesamte Lebens-, Arbeits- und Geschäftswelt zukunftsfähig zu machen. Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf des Saarländischen Klimaschutzgesetzes, wollen wir im Saarland Klimazukunft schaffen. Allerdings - Sie wissen es - haben wir im Saarland eine ganz besondere Ausgangssituation. Wir sind ein Industrieland und wir wollen es auch bleiben.
Das ist unsere Selbstverpflichtung gegenüber den Menschen in unserem Land und in diesem Sinne werden wir auch die Transformation gestalten. Ziel ist die Sicherung der Arbeitsplätze in unserem Land. Wir wollen den Menschen wirtschaftliche Sicherheit bieten, sodass sie auch morgen noch gut und gerne im Saarland leben können. Klar ist, dass es ohne Transformation keinen Klimaschutz und ohne Klimaschutz keine Transformation gibt.
Wir werden bis 2045 die Treibhausgasneutralität erreichen. Unter diesen Randbedingungen sind die Ziele im ersten Saarländischen Klimaschutzgesetz hochambitioniert. Diese saarländische Landesregierung verpflichtet sich schon bis zum Jahr 2030, die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen im Saarland um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen im Jahr 1990 zu senken. Das ist eine erste Zwischenetappe, ein erster Erfolg. Diese 55 Prozent Einsparung, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind für uns wirklich eine große Kraftanstrengung. Damit wir dieses Ziel erreichen, werden wir als Industrieland wirklich alle Kräfte mobilisieren.
Zum Vergleich: Während der Bund in der Periode 2016 bis 2030 die Steigerung der Reduzierung der Treibhausgasemissionen von 36 Prozent auf 65 Prozent, also lediglich um minus 29 Prozent vornimmt, gehen wir von einem Ausgangswert von minus 10 Prozent aus und wollen diese 55 Prozent erreichen. Das heißt, wir wollen um 45 Prozentpunkte zulegen. Das ist im Vergleich zum Bundeswert eine enorme Kraftanstrengung, fast eine Verdopplung. Das geht nur mit vereinten Kräften und mit allen Akteuren. Gerade hier in unserem Industrieland werden wir dazu auch alle Kräfte mobilisieren, damit wir dieses Ziel erreichen und 2045 treibhausgasneutral sind. So werden wir die Transformation in unserem Land proaktiv und in einem nachhaltigen Sinne gestalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer, heute liefern wir den gesetzlichen Rahmen für die Gesamtheit des Klimaschutzes. Wir geben dieser eine rechtliche Grundlage und setzten dabei auch die Eckpunkte fest. Denn zusammen mit diesem Klimaschutzgesetz legen wir Instrumentarien vor, wie wir die Grundlagen für die Erreichung, die Umsetzung, die Erarbeitung, die Überprüfung und die Fortschreibung der Maßnahmen legen. Dabei kann man sagen, dieses Klimaschutzgesetz, unser Klimaschutzpaket ist wirklich ein Quantensprung.
Gerne stelle ich Ihnen vor, wie wir das machen: Wir werden ein Klimaschutzkonzept erstellen, das die wesentlichen Strategien und Maßnahmen enthalten wird, die zur Erreichung dieser Ziele notwendig sind. In diesem Klimaschutzkonzept wird differenziert werden zwischen Energiewirtschaft, Industrie, Gebäuden, Landwirtschaft, Verkehr und Abfallwirtschaft. Mit der Erarbeitung dieses Klimaschutzkonzeptes wird sofort nach dem Inkrafttreten des Klimaschutzgesetzes begonnen. Die Vorbereitungen allerdings laufen schon, wir wollen keine Zeit verlieren.
Auf dieser Grundlage wird alle vier Jahre ein Monitoringbericht erstellt. Das regelmäßige Monitoring ist wichtig, damit wir das Erreichen der Ziele dauerhaft überwachen. Auch das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein wichtiges Instrumentarium. Ich will noch mal betonen, dass wir auf der einen Seite das Gesetz als abstrakte Regelungsgrundlage, auf der anderen Seite aber das Klimaschutzkonzept mit sehr konkreten Maßnahmen haben. Das versetzt uns in die Lage, sehr flexibel, sehr schnell zu reagieren, auch auf die kommenden Klimaveränderungen, die wir alle noch nicht vorhersehen können.
Wie wollen wir es noch machen? - Wir haben in diesem Gesetz ein Zielabweichungsverfahren festgeschrieben. Denn im Falle der drohenden Zielabweichung beschließt die Landesregierung innerhalb von acht Monaten nach der Beschlussfassung des Monitoringberichts die zur Korrektur erforderlichen strategischen Maßnahmen und unterrichtet darüber auch den Landtag, also Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich denke, das ist doch ein sehr gutes Kontrollinstrument und dient auch der Transparenz.
Und mit wem machen wir es? - Wir haben eine Koordinierungsstelle in meinem Ministerium eingerichtet, wo die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes gebündelt und das Monitoring gemacht wird. Darüber hinaus sorgt diese Stelle auch für den Informations- und Meinungsaustausch mit der Öffentlichkeit und sie berät die Kommunen bei der Erstellung eigener Klima
Wir setzen außerdem einen Beirat für den Klimaschutz ein. Dieser setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller gesellschaftlich relevanten und wissenschaftlichen Gruppen dieses Landes, aber auch von außerhalb, zusammen. Er berät bei der Umsetzung der Ziele und macht auch Vorschläge zur Weiterentwicklung. Das bedeutet eine breite Beteiligung, eine Kontrolle und eine Transparenz, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Dabei ist ganz wichtig, was zuerst passiert. Es wird die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand festgeschrieben. Das heißt, alle müssen anpacken. Das gelingt nur, wenn wir als Land mit gutem Beispiel vorangehen. Daher haben wir im Klimaschutzgesetz die Klimaneutralität unserer Landesverwaltung für das Jahr 2035 festgeschrieben. Das bedeutet, dass natürliche Ressourcen geschont werden, Energie eingespart und effizient eingesetzt wird. Generell soll der Bedarf an Energie über erneuerbare Energien abgedeckt werden. Ganz konkret bedeutet das, dass die Fotovoltaikkapazität auf den Landessliegenschaften in den nächsten Jahren verfünffacht wird. Dies entspricht 10 Prozent des Strombedarfs der Landesregierung oder auch dem Verbrauch von mehr als 500 Einfamilienhäusern. Das ist also eine Verfünffachung der Leistung.
Wir haben sehr bewusst ein schlankes Gesetz verfasst, damit es sich flexibel an die sich stets ändernden Rahmenbedingungen anpassen kann. Sie wissen es, der Klimaschutz braucht immer wieder Anpassungen, die Erkenntnisse ändern sich Jahr für Jahr und darauf müssen wir reagieren können. Deshalb werden wir die Maßnahmen sehr konkret in dem eben vorgestellten Konzept beschreiben, bewerten und anschließend in Gesetzen rechtlich festschreiben.
Deswegen sage ich es noch einmal: Dieses Gesetz ist wirklich ein Quantensprung und unser Umsetzungsinstrument für dieses Gesetz ist das Klimaschutzkonzept. Strategische Ansätze und die entsprechenden Maßnahmen, um die im Gesetz vereinbarten Ziele zu erreichen, finden sich darin wieder. So können wir die Maßnahmen viel schneller anpassen und nachsteuern. Das Gesetz gibt den Rahmen vor und bindet uns an klare Ziele - uns alle, die wir hier sitzen.
Aber wir starten schon vorher. Mit dem Entwurf des Gesetzes haben wir auch ein Strategie- und Maßnahmenpapier vorgelegt, das die aktuell schon laufenden Anstrengungen für mehr Klimaschutz dokumentiert - wir fangen also nicht bei null an, sondern wir schreiben fort - und es wird
laufend ergänzt. Es können zum Beispiel mit den aktuellen Vorgaben schon jetzt sechs bis zehn Windenergieanlagen im Saarforst errichtet werden. Derzeit läuft dazu ein Interessenbekundungsverfahren.
Doch damit noch lange nicht genug, wir werden in diesem Jahr noch einige Gesetze auf den Weg bringen, damit wir schneller vorankommen. Ich zähle jetzt nur die wichtigsten auf: Mit den neuen Rahmenbedingungen der Beschleunigungsgesetze für den Windenergieausbau können und sollen auch im Saarland Potenziale gehoben werden. Von der Fläche bis zur Genehmigung bauen wir diese Potenziale auf.
Zweitens wollen wir Akzeptanz schaffen. Daher soll auch ein sozial ausgewogenes Gesetz zur Beteiligung an den jeweiligen Projekten mit Wind und Sonne für die betroffenen Menschen und die Gemeinden auf den Weg gebracht werden. Denn Kommunen und Anwohnerinnen und Anwohner können damit auch von den Anlagen profitieren.
Zudem wird die Fotovoltaikpflicht zunächst für neue Parkflächen, die nicht zu Wohngebäuden gehören, festgeschrieben. Perspektivisch wird das auch für neue Gewerbebauten gelten. Private allerdings werden wir hier nicht einbeziehen und damit angesichts der Preissteigerungen beim Bau nicht überfordern. Das ist uns wichtig, aber wir werden für Private auf kluge Anreize setzen, denn wir sind uns sicher, dass insbesondere junge Leute, die sich für einen Neubau entscheiden, sehr wohl auf erneuerbare Energien setzen, weil sie nachhaltig und wirtschaftlich sind.
Wir werden darüber hinaus einen Fotovoltaikcheck einführen. Das heißt, wir prüfen alle Rahmenbedingungen, um den Ausbau erneuerbarer Energien verträglicher zu machen, zum Beispiel mit den Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes, aber auch um unnötige Bürokratie zu vermeiden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden das Windflächenbedarfsgesetz auf die saarländischen Bedingungen hin anpassen. Das heißt, wir werden effektiv im Ergebnis mindestens 2 Prozent der Landesfläche mit erneuerbaren Energien, mit Windkraft, bebauen können. Dazu wurde von Minister Barke eine Potenzialanalyse in Auftrag gegeben und das parlamentarische Verfahren hierzu soll noch vor der Sommerpause eingeleitet werden. Im Wirtschaftsministerium wurde von Minister Barke ein landesweites Mo nitoring zum Ausbau erneuerbarer Energien eingerichtet. Die Daten werden auch öffentlich zur Verfügung gestellt. Wir handeln also schnell und sehr transparent. Wir nehmen alle mit.
Für uns ist es wichtig, diesen Weg gemeinsam mit allen Saarländerinnen und Saarländern zu gehen. Deshalb ist dieses Gesetz ein Mitmachgesetz für alle zu Beteiligenden, damit sich alle einbringen können. Wir alle wissen nämlich: Ohne die Mitwirkung aller werden wir diese Ziele nicht erreichen können. Jeder und jede ist gefragt. Der erste Schritt findet morgen statt. Wir werden den kommunalen Klimaclub Saarland als Netzwerk gründen. Die Kommunen haben immer wieder und ganz zu Recht eine stärkere Berücksichtigung gefordert und gewünscht. Diese bekommen sie. Wir machen Klimaschutz in diesem Land gemeinsam mit den Kommunen.
Auch das gehört zur Kontrolle und Transparenz. Das Saarland unterzieht künftig das gesamte saarländische Regierungshandeln einem Klimacheck. Dafür entwickelt mein Ministerium bis zum dritten Quartal 2023 einen Leitfaden, mit dem die Auswirkungen der Gesetzesvorhaben auf Klimaschutz und Klimawandel dokumentiert und geprüft werden. Der Klimacheck hat naturgemäß Auswirkungen auf den saarländischen Landeshaushalt in Gänze. Neue kostenwirksame Maßnahmen, die den Klimacheck nicht bestehen, können zum Beispiel nur in Ausnahmefällen im Landeshaushalt berücksichtigt werden.
Die Klimakonformität unseres Landeshaushaltes ist ein Ziel der Landesregierung. Ab 2024 wird de facto jeder Finanzhaushalt des Saarlandes auch ein Klimahaushalt sein. Das beantwortet auch die Frage nach dem Finanziellen, die immer wieder zu Recht gestellt wird. Ich kann sagen, wir können im Moment feststellen, dass im Saarland mehr als 10 Milliarden Euro an Investi tionen für den Klimaschutz bewegt werden.
Der Klimahaushalt mit seinem Klimacheck ist dabei nur ein Bestandteil. Sie kennen den Umfang. Die Stahlindustrie stellt 3,5 Milliarden Euro für die Transformation zu grünem Stahl zur Verfügung. Der Transformationsfonds des Landes in Höhe von 3 Milliarden Euro wird das Saarland in eine klimaneutrale Zeit bringen. Der Klimaschutz ist ein riesiges Investitionsprogramm im besten Sinne für die Zukunft der Menschen in unserer Heimat.
Das finanzschwache Saarland bündelt alle seine Kräfte, um diese Aufgabe zu bewältigen. Das ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die, wie ich finde, uns sehr schnell und zügig gelungen ist. Meinen Kabinettskolleginnen und -kollegen will ich herzlich Danke sagen, denn es ist nicht einfach, den Klimaschutz als übergeordnete Aufgabe in alle Häuser hinein zu definieren und dabei alles im Blick zu behalten und die Finanzen entsprechend auszurichten.
ist. Sie wissen, unsere saarländische Landesregierung hat eine Koalition mit den Saarländerinnen und Saarländern, denn sie verlassen sich auf uns, sie können uns vertrauen. Wir machen die Zukunft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können es. Das Saarland ist ein Strukturwandel-Champion. Wie hat es die renommierte ZEIT jüngst so treffend geschrieben: Die Zukunft ist ein Saarländer. Ich vervollständige: Der Erfolg ist eine Saarländerin. Lassen Sie uns gemeinsam Klimaschutz machen. - Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz. Vielen Dank!
Ich danke der Frau Ministerin. - Ich begrüße an dieser Stelle ganz herzlich den Staatssekretär für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Herrn Sebastian Thul. Seien Sie uns herzlich willkommen.
Zur Begründung des Antrages der CDU-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Roland Theis das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Abgeordneten! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Selten ist ein Gesetzentwurf vonseiten der saarländischen Öffentlichkeit so lange und mit so viel Hoffnung erwartet, aber leider auch mit allgemeiner Enttäuschung zur Kenntnis genommen worden wie der Entwurf zum Saarländischen Klimaschutzgesetz, wie wir ihn heute Morgen diskutieren. Die Zitate sind Ihnen vermutlich bekannt; ich kann sie Ihnen leider nicht ersparen.