Protokoll der Sitzung vom 15.03.2023

Das ist eine Verspottung des Begriffs der Freiheit, meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Das sage ich nicht nur so daher. Es gibt vielmehr ein, so meine ich, grundlegendes politisches Denken, das dies begründet. Liest man die großen Denker der Freiheit, erkennt man, dass die AfD hier mit faulem Zauber arbeitet. Immanuel Kant legte in seinem Werk „Zum ewigen Frieden“ bereits vor 230 Jahren die Grundlagen für das Völkerrecht und für die Theorie der internationalen Beziehungen. Aus diesen Gedanken lässt sich eine ganz praktische Erkenntnis ableiten, die auch empirisch bestätigt ist: das Postulat des demokratischen Friedens. Das ist ganz einfach: Demokratien führen keine Kriege gegeneinander. - Dies ist bis heute nicht widerlegt. Ich nenne das gerne auch einfach „die schönste Nebensache der Demokratie“.

Wichtige Grundlagen in diesem Sinne finden sich auch bei anderen liberalen Denkern, so etwa bei John Locke. Er begründete die Gewaltenteilung hinsichtlich der Legislative, dass nur das Parlament einen Krieg erklären könne. Er legt dar: Sind beide Länder Rechtsstaaten mit demokratisch gewählten Volksvertretungen, so werden sie sich gegenseitig keinen Krieg erklären. - Das ist bis heute auch ein Fakt, den man festhalten kann. Auf den Punkt gebracht: Wäre Russland heute eine liberale und rechtsstaatlich verfasste Demokratie, hätte es keinen Krieg gegen sein Nachbarland begonnen.

Wir dürfen hier nicht den Verursacher dieses Krieges aus der Verantwortung entlassen. Will man das tun, wie es bei der AfD der Fall ist, übertüncht man damit nur seine eigene Sicht auf dieses Regime, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Wie kommen wir aus dieser Lage wieder heraus? Ganz sicher nicht mit einfachen Parolen. Wir müssen ständig weiter für Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie kämpfen. Wie können wir das tun? Ganz sicher nicht, indem wir hier im Schnellschuss unsere Verfassung ändern, unser höchstes Rechtsgut. Auf diese Weise würde nur das Gegenteil bewirkt: Schnelle Änderungen der Verfassung bringen leicht ein Ungleichgewicht mit sich. Eine Änderung der Verfassung bedarf umfassender und tiefgreifender Anstrengungen, die wesentlichen Rechtsnormen dürfen nicht unabgestimmt angetastet werden.

Man muss feststellen, dass unsere Verfassung in ihrer ersten Fassung große Ungleichgewichte mitgebracht hat. Das Saarland war eben ursprünglich nicht als ein freies und unabhängiges Land konzipiert, das ist eine Tatsache. Viele dieser Ungleichgewichte konnten aber behoben werden. Im Saarland gab es dazu zwei

große Verfassungsreformen, die beide durch die Arbeit von Enquetekommissionen geprägt wurden. 1976 bis 1980 wurden Verfassungsprinzipien und Staatsorganisation modernisiert. Demokratie, Rechtsstaat, bundesstaatlicher Föderalismus - dies alles wurde neu geordnet. 1996 bis 1999 standen die Gleichbehandlungsgebote, das Wahlrecht und der Föderalismus in Bezug auf die Kommunen im Fokus. Allein schon angesichts der seitdem vergangenen Zeit ist meine Fraktion der Auffassung, dass wir wieder solch eine Enquetekommission zur Reform unserer Verfassung benötigen.

(Beifall von der CDU.)

Wir haben auch klare Vorstellungen, was wir neu regeln wollen. Selbstverständlich, das ist für uns absolut gesetzt, wollen wir den Begriff der „Rasse“ aus der Verfassung streichen und durch ein Verbot rassistischer Beleidigung ersetzen. Das ist für uns völlig klar, das muss abgestimmt erfolgen.

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Wir werden sicherlich auch den Begriff der Menschenwürde noch einmal anders ausgestalten: Er muss bedingungslos sein, anders, als es derzeit in der Verfassung formuliert ist. Auch das müssen wir angehen.

Ebenfalls wollen wir - damit folgen wir dem Vorschlag, den unser Fraktionsvorsitzender Stephan Toscani den anderen Fraktionen gemacht hat - eine Präambel in unsere Landesverfassung einführen. Dabei, Herr Dörr, muss auch der Begriff des Friedens nicht zu kurz kommen. Denn wo findet sich der „Frieden“? Im Grundgesetz, genauer: in seiner Präambel. Ich möchte das, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitieren: „in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“.

Übrigens ist es ähnlich auch in der Schweizer Bundesverfassung gehandhabt: Findet man den Begriff des Friedens dort auch nicht in ihren 199 Artikeln, so entfaltet er doch in der Präambel seine große Wirkung. Sie wurde 1999 im Zuge der damaligen Verfassungsreform in der Schweiz eingefügt: „im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken“, so lautet die Formulierung, die ich hier zitieren darf. „Den Bund zu erneuern“, so etwas schafft man nicht mit Floskeln, Herr Dörr. Das schafft man nur mit intensiver Arbeit: an unserer Landesverfassung, durch unsere Landesverfassung und für unsere Landesverfassung. In der Sache fordere ich daher für unsere Fraktion noch einmal die Einrichtung einer Enquetekommission. - Ihren Antrag aber lehnen wir aus den genannten Gründen ab. - Vielen Dank.

(Beifall von der CDU.)

(Abg. Thielen (CDU) )

Vielen Dank, Herr Thielen. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/333. Wer für die Annah me des Gesetzentwurfes Drucksache 17/333 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/333 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von SPD und CDU.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 14.05 Uhr fortgesetzt.

(Die Sitzung wird von 13.06 Uhr bis 14.05 Uhr unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen. Wir setzen unsere unterbrochene Sitzung fort und kommen zur Behandlung von Tagesordnungspunkt 10:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung und weiterer Rechtsvorschriften (Drucksache 17/325)

Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Frau Ministerin Petra Berg das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 01.11.2020 ist auf Bundesebene das Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. In diesem Gesetz werden das Energieeinspargesetz von 2005, die Energieeinsparverordnung von 2007 und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz von 2008 zusammengeführt. Mit ihm werden die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelungen des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert.

Weiterhin ist am 25.03.2021 ebenfalls auf Bundesebene das Gebäude-Elektromobilitätsin

frastruktur-Gesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen. Schließlich gilt seit dem 17.06.2021 die Verordnung 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates. Ziel der Verordnung ist es, das Funktionieren des Binnenmarktes zur Stärkung der Marktüberwachung zu verbessern, sodass sichergestellt ist, dass nur konforme Produkte auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden.

Am 16.07.2021 ist das zur Durchführung der EU-Verordnung erlassene Marktüberwachungsgesetz in Kraft getreten. Ebenfalls am 16.07.2021 ist das Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz wurden das Bauproduktengesetz und das Produktsicherheitsgesetz geändert sowie das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen erlassen.

Die neuen bundesrechtlichen Regelungen im Gebäudeenergiegesetz und im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz erfordern Änderungen beziehungsweise Neuregelungen im Landesrecht insbesondere zu dem Prüfungsumfang im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren und zu den behördlichen Zuständigkeiten. Darüber hinaus sind die im Jahr 2015 eingeführten Vorschriften von Teil 6 der Landesbauordnung, die sich noch auf die europarechtliche Vorgängerregelung, die Verordnung Nr. 765/2008, und die überholten Bundesgesetze beziehen, an die Verordnung 2019/1020 und die neue bundesgesetzliche Rechtslage anzupassen. Schließlich ist die parlamentarische Ermächtigungsgrundlage in § 86 Absatz 7 der LBO redaktionell an aktuelles Bundesrecht anzupassen.

Die Ihnen nun vorliegende Drucksache 17/325 enthält in insgesamt fünf Artikeln Regelungen, die aufgrund des Inkrafttretens der bundesgesetzlichen Änderungen beziehungsweise Neuregelungen im Landesrecht vorgenommen werden müssen. Artikel 1 des Gesetzentwurfes enthält insbesondere folgende Änderungen der LBO: Die bisherige Rechtslage, nach der in bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren die Anforderungen an die Energieeinsparung seitens der unteren Bauaufsichtsbehörden nicht zu prüfen sind, wird für das Gebäudeenergiegesetz beibehalten. In den §§ 64 und 65 der LBO werden folglich lediglich die erforderlichen redaktionellen Anpassungen vorgenommen.

Für das vom Bundesgesetzgeber erstmals beschlossene Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz wird geregelt, dass dessen Anforderungen ebenfalls nicht zum Prüfprogramm der unteren Bauaufsichtsbehörden in bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren der LBO gehören.

Darüber hinaus enthält Artikel 1 weitere Anpassungen der LBO an Bundesrecht.

Mit Artikel 2 des Gesetzentwurfs wird das Gesetz über Zuständigkeiten nach der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-EnergienWärmegesetz vom 16.05.2016 aufgehoben. Artikel 3 des Gesetzentwurfs enthält das Gesetz über Zuständigkeiten nach dem Gebäudeenergiegesetz, welches das mit Artikel 2 aufzuhebende Gesetz ersetzen soll. Es regelt teilweise neue behördliche Zuständigkeiten der unteren Bauaufsichtsbehörden, der Baudienststellen, der obersten Bauaufsichtsbehörde und des Deutschen Instituts für Bautechnik im Gebäudeenergiebereich.

Artikel 4 des Gesetzentwurfs enthält das Gesetz über Zuständigkeiten nach dem GebäudeElektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, welches bestimmt, dass die unteren Bauaufsichtsbehörden und die Baudienststellen die für den Vollzug des Gebäude-ElektromobilitätsinfrastrukturGesetzes zuständigen Behörden sind. Artikel 5 des Gesetzentwurfs enthält schließlich die erforderlichen Anpassungen im untergesetzlichen Bereich.

In der Bauvorlagenverordnung werden die in bauaufsichtlichen Verfahren vorzulegenden Unterlagen verändert und in der Verordnung über den Erlass eines besonderen Gebührenverzeichnisses für die Bauaufsichtsbehörden des Saarlandes sowie für Amtshandlungen der Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und -schornsteinfeger nach der Landesbauordnung werden in Bezug auf die Gebühren für Amtshandlungen der Bauaufsichtsbehörden die erforderlichen Änderungen vorgenommen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es zur vollständigen landesrechtlichen Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Gebäudeenergiegesetz erforderlich ist, die Einzelheiten der mit § 92 des Gebäudeenergiegesetzes bundesrechtlich erstmals eingeführten Erfüllungserklärung in einer Rechtsverordnung der Landesregierung zu regeln. Eine entsprechende Verordnung wurde bereits ausgearbeitet und soll zeitgleich mit diesem Gesetz in Kraft treten. - Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz in Erster Lesung und Überweisung in den zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall von der SPD.)

Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. - Es sind keine Wortmeldungen eingegangen, ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/325. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfes in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses.

Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 11:

Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes betreffend: Saarländisches COVID-19-Rechtsverordnungsaufhebungsgesetz (Druck

sache 17/334)

Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Titel ist etwas sperrig, er ist aber genau so von einem ehemaligen Mitarbeiter unserer Fraktion seinerzeit geschaffen worden.

Es sind nun schon drei Jahre, dass wir uns mit diesem Thema befassen. Am Anfang hat die AfD-Fraktion ganz klar und deutlich die volle Unterstützung für alle Maßnahmen, die notwendig sind, zugesagt. Allerdings hat sich bald gezeigt, dass es Pleiten, Pech und Pannen gab, das hat dann die Oberhand gewonnen. Es sind dann Begriffe aufgetaucht wie Bereicherung, Bestechung, Korruption und so weiter, ich will das nicht im Einzelnen hier aufführen. Das hat zu einem Vertrauensverlust gegenüber den handelnden Personen geführt. Wir haben gewarnt, dass man wirklich alles tun sollte, um diesen Vertrauensverlust zu vermeiden und auch den daraus folgenden späteren Autoritätsverlust. Die Leute haben gesagt: „Das ist sowieso alles Unfug, was da verzapft wird, wir machen da nicht mit“; sie haben sich dann verweigert.

Vor Kurzem gab es in der Saarbrücker Zeitung einen ganzseitigen Artikel mit vielen Fotos. Die Leute haben sich nicht gerne auf diesen Fotos gesehen; das waren alles Leute, die gebeichtet haben, was sie während dieser Corona-Zeit alles falsch gemacht haben. Es waren vollständige Geständnisse dabei, aber auch Teilgeständnisse. Die AfD war diesmal Gott sei Dank nicht dabei, weil wir keine Fehler gemacht haben.

(Sprechen.)

(Ministerin Berg)

Wir waren auch nicht in der Verantwortung und hatten von Anfang an gemahnt, überzogene Dinge zu unterlassen, wie zum Beispiel alle Schulen im Saarland zu schließen, wenn irgendwo ein Fall aufgetreten ist. Wir haben gesagt, es ist doch Unsinn, dass die Schule in Heusweiler geschlossen wird, wenn in Kleinblittersdorf ein Fall auftritt, oder dass ältere Personen quasi eingesperrt wurden und so weiter und so fort. Wir haben uns dagegen gewehrt. Die Leute haben sich auch dagegen gewehrt. Wie gesagt: Vertrauensverlust zuerst, Autoritätsverlust später -

(Abg. Commerçon (SPD) geht am Rednerpult vorbei zu seinem Platz.)

Da geht man langsam auf den Platz, dann noch ein bisschen durch die Kamera.