Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor jedem Kommunalwahltermin ist das Kommunalwahlrecht zu überprüfen und zu aktualisieren. Berücksichtigung finden dabei - wegen der gleichzeitigen Durchführung der Europawahl mit den allgemeinen Kommunalwahlen - Veränderungen im Europawahlrecht, Veränderungen im Bundestagswahlrecht sowie Erfahrungen, die bei der Durchführung vergangener Wahlen gemacht wurden, dies jedoch stets unter Beibehaltung landesspezifischer Unterschiede.
Darüber hinaus sind die Vorschriften an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen. Das Anpassungsziel bei dieser Kommunalwahlgesetzänderung ist die Erleichterung der Durchführung der verschiedenen, teilweise gleichzeitig stattfindenden Wahlen hier bei uns im Saarland im Interesse der Wahlberechtigten, der WahlvorschlagsträgerInnen sowie der Gemeinden.
Der Schwerpunkt der Anpassung betrifft die Änderung der Aufteilung der Vorschriften auf das Kommunalwahlgesetz sowie auf die Kommunalwahlordnung in den Themenfeldern Wählerverzeichnis und Wahlschein. Nach aktueller Rechtslage sind die Vorschriften abweichend vom Bundestags- und Europawahlrecht sowohl im Kommunalwahlgesetz als auch in der Kommunalwahlordnung verteilt. Eine Harmonisierung der Regelungsstandorte erleichtert den Betroffenen das Auffinden von Regelungen und das Erkennen landesspezifischer Besonderheiten.
Der Gesetzentwurf sieht die folgenden wesentlichen Änderungen vor: Zum einen die Verlagerung der Detailregelungen zum Wählerverzeichnis und zum Wahlschein vom Kommunalwahlgesetz in die Kommunalwahlordnung. Zum anderen die Verlagerung der Regelung betreffend die
Bekanntmachung der Aufforderung zur frühzeitigen Einreichung der Wahlvorschläge vom Kommunalwahlgesetz in die Kommunalwahlordnung. Im Kommunalwahlgesetz verbleibt hingegen die Regelung zur Einreichungsfrist. Außerdem ist auch die zusätzliche Angabe eines Doktortitels auf dem Stimmzettel zukünftig vorgesehen.
Darüber hinaus wird die klarstellende Regelung geschaffen, dass ein Stimmzettel im Ausnahmefall der Mehrheitswahl im Falle einer Nichtkennzeichnung nicht ungültig ist. Daneben werden die Ermächtigungsgrundlagen in § 94 KWG zur Ermöglichung der angestrebten Verlagerung von Vorschriften ergänzt. Zuletzt werden die Regelungen über die öffentlichen Bekanntmachungen vom Kommunalwahlgesetz in die Kommunalwahlordnung übertragen. - Sie haben es gehört, es sind viele spannende und wichtige Dinge, die es zu regeln gilt. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Arweiler, und eröffne die Aussprache. - Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/378. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/378 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/378 einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Übertragung der Gewährung von Beihilfen im Landesbereich auf eine Einrichtung des öffentlichen Rechts (Drucksache 17/373)
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die es ermöglicht, die Bearbeitung von Beihilfen im Beamtenbereich von der obersten Lan
desbehörde auf eine Einrichtung des öffentliches Rechts übertragen zu können. Hierzu möchte ich Ihnen einige weitergehende Hintergrundinformationen geben. Wie Sie wissen, verpflichtet das Onlinezugangsgesetz Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Das bei der Zentralen Besoldungs- und Versorgungsstelle zurzeit noch eingesetzte Abrechnungsprogramm zur Gewährung von Beihilfen im Landesbereich wird diesen Anforderungen allerdings nicht mehr gerecht.
Im Zuge einer umfassenden Markterkundung wurden daher vonseiten des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft unterschiedliche Anwendungsformen einer neuen Beihilfebearbeitung bearbeitet und untersucht. Danach hat sich eine Kooperation mit der Postbeamtenkrankenkasse als haushaltsrechtlich sinnvoll und erfolgsversprechend gezeigt. Die Postbeamtenkrankenkasse ist als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts bereits seit über 40 Jahren im Bereich der Beihilfe tätig.
Um die Kooperation umsetzen zu können, ist ein Regelungsverbund erforderlich, der in einem ersten Schritt durch die Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes eingeleitet wird. Künftig bildet die neu geschaffene Regelung des § 67a im Saarländischen Beamtengesetz die ge setzliche Grundlage dafür, um durch Erlass einer Rechtsverordnung die Kooperation mit der Postbeamtenkrankenkasse verfassungskonform durch eine Verwaltungsvereinbarung abschließen zu können. Dabei sollen die Aufgaben der Beihilfebearbeitung in einem weit verstandenen Sinne übertragen werden. Gemeint ist hierbei nicht nur die Festsetzung der Beihilfe durch Verwaltungsakt, sondern darüber hinaus auch die Vertretung des Dienstherrn im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.
Durch die Zusammenarbeit mit der Postbeamtenkrankenkasse als einem erfahrenen Dienstleister im Beihilfebereich sollen dabei Synergieeffekte zum Tragen kommen, unter anderem durch den Austausch von Know-how, das Bündeln von Ressourcen, das Optimieren von Arbeitsabläufen und die Nutzung einer modernen IT-Infrastruktur. Ziel ist es, die Bearbeitungszeiten und die Kundenzufriedenheit zu verbessern. Mit der neuen gesetzlichen Regelung werden somit die Voraussetzungen für eine moderne und auch zukunftssichere Beihilfebearbeitung geschaffen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss weiterzuleiten. Ich danke Ihnen für Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit. - Glück auf.
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort der Kollegin Anja Wagner-Scheid.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Beihilfe Online ist ein Quantensprung für das Saarland. So äußerte sich der Finanzminister Peter Strobel a. D. am 23.03.2022 in der Saarbrücker Zeitung. Da wir das heute immer noch so sehen, wird die CDU-Landtagsfraktion dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zustimmen.
In der letzten Legislatur wurde eine Reform der Beihilfe angegangen. Das Verfahren BABSY genügte nicht mehr den Ansprüchen an ein modernes Beihilfeverfahren. Die rechtliche Prüfung, die Markterkundung, die Verhandlungen und die Vorarbeiten waren sehr zeitaufwändig und sehr komplex. Im Jahr 2021 wurde mit der Postbeamtenkrankenkasse ein Letter of Intent unterzeichnet und im Jahr 2022 eine Kooperationsvereinbarung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute ist ein sehr guter Tag für die 32.000 Beamtinnen und Beamten und für die Pensionärinnen und Pensionäre im Saarland. Wir schaffen nämlich heute die Rechtsgrundlage für die Einführung von Beihilfe Online in Erster Lesung. Beihilfe Online soll am 01.11.2023 starten. Zukünftig sollen Beihilfeberechtigte ihre Belege wie Arztrechnungen und Rezepte über E-Mail oder über eine App einreichen können, gerne auch weiterhin per Post. Die Bearbeitungszeiten sollen deutlich unter 10 Tagen liegen. Das Verfahren soll auto matisiert ablaufen. Die Antragsteller werden es auch einfacher haben, weil bei den Feldern Intelligenzen hinterlegt sind, die falsche Eingaben unmöglich machen.
Die Bearbeitungszeiten bei der Beihilfe sind jahresbedingten Schwankungen unterworfen. Zum Jahreswechsel gibt es erfahrungsgemäß immer sehr viele Anträge. Das führt zu Rückständen. Im Jahr 2015 hat der damalige Finanzminister Stephan Toscani darauf reagiert und gezielt Kolleginnen und Kollegen in der Beihilfe eingesetzt, das Verfahren entschlackt, die Formulare vereinfacht und wöchentlich die Bearbeitungsstände veröffentlichen lassen. Seitdem wird das Verfahren der Beihilfebearbeitung monatlich beziehungsweise wöchentlich vom Finanzministerium kontrolliert und genau im Auge behalten. Im Februar dieses Jahres haben uns massive Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über sehr lange Bearbeitungszeiten erreicht. Es wurde auch bemängelt, dass die Anrufer bei der Hotline, die 2 Stunden pro Tag geschaltet ist, gar nicht mehr durchkommen, was viele frus
Deshalb hat die CDU-Landtagsfraktion das Thema im HF-Ausschuss am 01.03.2023 beantragt. Wir haben uns umfänglich von Staatssekretär Förster vortragen lassen. Ergebnis war, dass die Widerspruchsbearbeitung deutlich mehr als 3 Monate dauert und dass es bei den Beihilfe- und Pflegeanträgen 6 oder 7 Wochen sind. Wenn man sich anschaut, dass das Zahlungsziel einer Rechnung in der Regel bei 4 Wochen liegt und Rezepte in der Apotheke direkt bezahlt werden müssen, können wir uns alle vorstellen und wissen es auch aus vielen Schilderungen von Kolleginnen und Kollegen, dass viele Antragsteller damit große Schwierigkeiten haben.
Deshalb fordert die CDU-Landtagsfraktion die Landesregierung auf, den Weg der Einführung von Beihilfe Online stringent weiterzuverfolgen und bis zu deren Implementierung alles dafür zu tun, die Bearbeitungszeiten weiter zu reduzieren. Beihilfebearbeitung ist eine Serviceleistung für unsere Beamtinnen und Beamten, für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Ihnen steht eine zügige und verlässliche Bearbeitung der Anträge zu. Eine zügige Bearbeitung der Anträge ist letztlich auch ein Teil der Mitarbeiterzufriedenheit der Beschäftigten im Land.
Abschließend möchte ich allen Beschäftigten im Landesamt für Zentrale Dienste und speziell in der Zentralen Beihilfestelle sehr herzlich danken, weil sie ihr Möglichstes tun. Auch sie freuen sich bereits heute auf die Einführung von Beihilfe Online, weil das auch für die Arbeit der Beschäftigten im Landesamt für Zentrale Dienste ein Quantensprung sein wird. - Vielen Dank.
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Wagner-Scheid. Ich erteile nun der Kollegin Sandra Quinten das Wort für die SPD-Landtagsfraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Bitte stellen Sie sich folgende Situation vor: Die beihilfeberechtigte Mutter von zwei Kindern - gerne kann man auch den Vater einsetzen - reicht mehrere Rechnungen und Rezepte von Behandlungen für sich und ihre Kinder bei der Beihilfestelle ein. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf mehrere hundert Euro. Für die Einreichung musste sie zunächst einmal den Papierantrag ausfüllen, verschiedene Rezepte und Rechnungen fotokopieren, die Unterlagen sortieren, kuvertieren, frankieren und zur Post bringen. Da
nach ist Geduld angesagt. Lange vor dem Beihilfebescheid und damit lange vor der Kostenrückerstattung flattern die ersten Mahnungen der Ärzte ins Haus: Zahlungsziel versäumt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer meint, wir reden hier von Einzelfällen: Nein, das sind keine Einzelfälle, sondern das ist gelebte Realität im Alltag vieler Beihilfeberechtigten im Saarland. Mit einer modernen Verwaltung, wie wir sie 2023 erwarten, hat das wenig zu tun. Und das, obwohl im Onlinezugangsgesetz verpflichtend geregelt ist, dass bereits mit Ablauf des vergangenen Jahres Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmer digital anzubieten sind, und zwar alle Verwaltungsleistungen. Diese Vorgabe - Innenminister Jost hat es auch dargestellt - ist mit dem derzeit im Saarland eingesetzten Beihilfeverfahren nicht in Einklang zu bringen. Gott sei Dank haben die meisten Krankenkassen schon vor geraumer Zeit die gesetzliche Verpflichtung umgesetzt und bieten eine zeitgemäße Interaktion mit ihren Kunden an, arbeiten so wesentlich schneller und vor allen Dingen effizienter. So erfolgt für die Beihilfeberechtigten zumindest eine zügige Kostenteilerstattung der angefallenen Arzt- und Behandlungskosten.
Werte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf bietet die künftige Option, sich im Rahmen der gesamten Beihilfebearbeitung geeigneter Stellen, also Einrichtungen des öffentlichen Rechts - auch außerhalb des Landesbereichs - zu bedienen und diesen die Aufgaben zu übertragen. Diese Übertragung erfolgt im Wege einer Organleihe, ausgestaltet durch eine Verwaltungsvereinbarung in Form einer Kooperation, soweit sie den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts Rechnung trägt. § 67a Absatz 1 und 3 des Saarländisch en Beamtengesetzes bietet insoweit die dem Bestimmtheitsgrundsatz Rechnung tragende landesrechtliche Grundlage im Sinne des Artikel 112 Satz 1 der saarländischen Verfassung.
In Ausführung dieser gesetzlichen Vorgabe ist vonseiten der Landesregierung vorgesehen, auf Verordnungsebene eine Festlegung auf die Postbeamtenkrankenkasse zu treffen und die konkrete Form der Zuständigkeitsübertragung durch Vereinbarung herbeizuführen. Innenminister Jost hat schon darauf hingewiesen: Die Postbeamtenkrankenkasse als bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung hat seit mehr als 40 Jahren Erfahrungen im Beihilfeverfahren und ist entsprechend versiert. Hervorzuheben ist auch, dass sie keine Gewinnerzielungsabsichten verfolgen darf. Andere Alternativen wurden geprüft, haben sich aber als unwirtschaftlich erwiesen. Diese Initiative und der hier heute eingebrachte Gesetzentwurf sind nicht nur ein wichtiger, sondern auch ein richtiger Schritt in Richtung moderne und effiziente Verwaltung.
Außerdem bietet diese Initiative eine Menge Vorteile gegenüber der bislang praktizierten Verwaltungsarbeit. Am wichtigsten ist hier, dass Anträge künftig insgesamt deutlich schneller und unkomplizierter eingereicht werden können, entweder per Mail oder per App. Sie werden bearbeitet und beschieden, was zu einer schnelleren Auszahlung der Beihilfe führt. So ist der Beihilfebescheid künftig zeitnah und lange vor einem Mahnschreiben im Haus. Mahnschreiben werden in vielen Fällen überflüssig. Auch die Benutzerfreundlichkeit steht im Vordergrund, denn das Programm beziehungsweise das Hochladen des Antrags ist auch für solche Personen völlig problemlos möglich, die nicht über versierte IT-Kenntnisse verfügen. Trotzdem bleibt denjenigen, die das machen möchten, die Möglichkeit, Anträge wie bisher auf dem Postweg einzureichen.
Durch die weitgehende Digitalisierung und den Einsatz automationsgeschützter Prüfmechanismen werden Fehler vermieden, wie sie bei der händischen Bearbeitung von Anträgen entstehen können. Das wiederum hat Datengenauigkeit und Datenzuverlässigkeit zur Folge und somit auch eine verbesserte Datensicherheit. Durch den Einsatz modernster Technologien kann sichergestellt werden, dass die Daten der Beihilfeberechtigten jederzeit geschützt sind und nicht in falsche Hände geraten. Zudem spart die Beihilfe viel Zeit - das haben wir gehört - und auch Ressourcen, weil sie weniger papierbasierte Dokumente und manuelle Prozesse erfordert. Ein angenehmer Nebeneffekt: Man kann Verwaltungskosten senken und Ressourcen besser nutzen. Letztlich ist die digitale Verwaltung auch ein Beitrag zur Klimaneutralität. Wir verbrauchen weniger Papier und schaffen weniger CO2-Emissionen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute können wir mit diesem Gesetz den Fortschritt im Saarland auch in diesem Bereich ermöglichen. Wir bitten um Zustimmung. Die SPD-Fraktion wird dem Gesetzesentwurf in Erster Lesung zustimmen. - Herzlichen Dank und Glück auf!
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Quinten. - Für die AfD-Landtagsfraktion erteile ich nun das Wort dem Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.
habe es noch erlebt, dass die Beihilfe bei der Behörde bearbeitet wurde, bei der der Beamte oder Angestellte gearbeitet hat. Zum Beispiel war das bei der Gemeinde Quierschied so: Der Beamte hat seinen Beihilfeantrag zu dem zuständigen Beamten gebracht, ist bei ihm stehengeblieben, während der das ausgefüllt und fertiggemacht hat. Und damit war die Sache erledigt. Bearbeitungszeit: ein Tag. Natürlich hatte der die Beihilfe bearbeitende Beamte bei einer kleinen Behörde auch noch andere Aufgaben, er war kein Spezialist. Das hat aber dennoch recht gut funktioniert.
Man ist dann aber doch auf die Idee gekommen, dass man das im Saarland zentral regeln sollte, damit bei der bearbeitenden Stelle auch Leute sitzen, die die Bestimmungen bis ins Einzelne kennen. Sie sind aber dennoch noch nahe genug am „Kunden“. Man hat sich also entschieden, das im Saarland zentral zu regeln.
Ich bin ja selbst auch Beihilfeempfänger, muss glücklicherweise nur sehr wenige Anträge stellen. Einmal im Jahr mache ich das, in manchen Jahren auch gar nicht. Ich finde, dass das keine große Sache ist. Man braucht vielleicht eine Stunde dafür, wenn man die Rechnungen und Rezepte ordentlich gesammelt hat. Inzwischen gibt es ja auch - Herr Toscani hat, so habe ich gehört, daran mitgewirkt - Erleichterungen und Beschleunigungen, indem die größte Einzelsumme angegeben werden soll. Sind das 10.000 Euro, wird der zuständige Beamte das sofort bearbeiten, weil eben viel Geld im Spiel ist. Ist es aber ein Rezept, das Kosten von 6,70 Euro mit sich gebracht hat, wird er auch ein bisschen mehr Zeit haben können.
Langer Rede kurzer Sinn: Ich sehe nicht die große Problematik in dieser Geschichte. Wenn es Wartezeiten von gleichbleibend 6 Wochen gibt, verschlechtert sich da ja im Zeitablauf nichts. Man könnte das einmal so aufarbeiten, dass man auf 14 Tage käme - und damit wäre die Sache geregelt.
Insgesamt komme ich zu folgender Einschätzung: Alles, was hier gesagt wurde - dass es schneller ginge, dass es einfach wäre und so weiter -, ist ein frommer Wunsch. Ich glaube das nicht. Der Bearbeiter wird weiter weg sitzen von dem, für den er den Antrag bearbeitet. Das wird also schwieriger werden, es wird anonymer werden. Das wird eher nicht gut funktionieren. Aber selbst wenn es funktionieren sollte: Wir geben doch ein Armutszeugnis ab, wenn wir als Land nicht eine Sache meistern können, die eine Krankenkasse leisten kann. Eine Postbeamtenkrankenkasse kann das leisten, wir können das nicht leisten? Das ist nach meiner Auffassung nun wirklich kein gutes Aushängeschild für uns im Saarland. Wir sollten bestrebt sein, ebenfalls leisten zu können, was die leisten können. Wir