Protokoll der Sitzung vom 26.04.2023

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 17/385. Wer für die Annahme der Drucksa che 17/385 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/385 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Fraktion, CDU und AfD haben sich enthalten.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion, Drucksache 17/384. Wer für die Annahme der Drucksache 17/384

ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/384 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben CDU- und AfD-Fraktion, dagegen gestimmt hat die SPD-Fraktion.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion, Drucksache 17/395. Wer für die Annahme der Drucksache 17/395 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/395 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben SPD- und CDU-Fraktion.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes über die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz im Saarland

(Drucksache 17/327) (Abänderungsan- trag: Drucksache 17/394)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordnetem Sebastian Schmitt, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes über die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz im Saarland wurde vom Plenum in seiner 12. Sitzung am 15. März 2023 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz überwiesen.

Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zu Grunde: Das seit dem 17.02.2011 in Kraft befindliche Gesetz zur Regelung der Zuständigkeiten im Schornsteinfegerwesen, einmalig geändert durch Art. 1 des Änderungsgesetzes vom 25.06.2014, regelt die Durchführung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im Saarland. Dessen wiederholte Änderung machte die redaktionelle Überarbeitung erforderlich.

Die aktuelle Bezeichnung „Gesetz zur Regelung der Zuständigkeiten im Schornsteinfegerwesen" benennt den gesetzlichen Zuständigkeitsbereich auf zu unbestimmte Weise. Das bestehende Gesetz über die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz im Saarland und der Gesetzesentwurf beziehen sich ausschließlich auf die das Berufsrecht regelnden Normen im ersten Teil des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes. Dort wird weder Bezug auf die Kehr- und Überprüfungsordnung noch die Versorgung

(Ministerin Streichert-Clivot)

der im Schornsteinfegerhandwerk tätigen Personen genommen. Der Begriff „Schornsteinfegerwesen" ist daher zu allgemein und eine Präzisierung der Bezeichnung des Gesetzes war geboten. Daher wird das Gesetz über die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz im Saarland novelliert.

Das den Behörden und der Handwerkskammer für die Umsetzung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes Zuständigkeiten zuweisende Gesetz wird den rahmenrechtlichen Bedingungen angepasst. Es erhält die Bezeichnung „Gesetz über die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz im Saarland". Darin wird durch Hinzufügung des die Ausstellung der Duldungsverfügung regelnden Paragrafen des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes ausdrücklich festgestellt, dass für die Entgegennahme von Anzeigen, welche kehr- und überprüfungspflichtige Anlagen betreffen, die Gemeinden zuständig sind. Auf eine Anhörung wurde im allseitigen Einvernehmen verzichtet.

Der eingebrachte, einstimmig beschlossene Abänderungsantrag des Ausschusses für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz liegt Ihnen als Drucksache 17/394 vor. Bei diesem Abänderungsantrag handelt es sich ebenfalls lediglich um redaktionelle Änderungen. Der Gesetzentwurf (Drucksache 17/327) wurde unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags (Drucksache 17/394) bei Zustimmung aller Landtagsfraktionen einstimmig angenommen und der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Vielen Dank für die Begründung. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz hat mit der Drucksache 17/394 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/394 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/394 einstimmig angenom men ist. Zugestimmt haben SPD-, CDU- und AfD-Fraktion.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/327. Wer für die An nahme des Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? -

Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/327 un ter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD-, CDU- und AfD-Fraktion.

Wir kommen zu den Punkten 8, 9, 10 und 17 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Neuausrichtung und Steuerung der Migrationspolitik in Deutschland auf der Grundlage von Humanität und Ordnung (Drucksache 17/383)

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Zahlen und Kosten zur Migration regelmäßig nachvollziehbar ausweisen (Drucksache 17/381)

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Einsetzung eines saarländischen Remigrationsbeauftragten (Druck- sache 17/379)

Beschlussfassung über den von der

SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Unsere Kommunen entlasten. Herausforderungen in der Migrationspolitik gemeinsam bewältigen (Drucksache 17/396)

Zur Begründung des Antrags der CDU-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Anja Wagner-Scheid das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! „Wir wollen helfen. Unser Herz ist weit. Aber unsere Möglichkeiten sind endlich.“ Diese Worte stammen aus dem Jahr 2015 und sind vom Altbundespräsidenten Joachim Gauck. Sie passen auch gut zu der derzeitigen Situation in Deutschland beziehungsweise im Saarland. Ich möchte das Zitat von Joachim Gauck in meine Worte übertragen: Wir helfen gerne, aber wir stoßen mehr und mehr an unsere Grenzen.

Seit Ausbruch des Ukrainekrieges im letzten Frühjahr sind 15.278 Ukrainerinnen und Ukrainer ins Saarland gekommen. Darüber hinaus wurden seit 2022 4.266 Asylanträge im Saarland gestellt. Das sind knapp 20.000 Menschen. Im Jahr 2015 sind 13.442 Menschen zu uns gekommen, denen wir im Saarland Zuflucht gewährt haben. Man sieht anhand dieser beiden

(Abg. Schmitt (SPD) )

Zahlen, dass die Situation eine andere ist, eine wesentlich verschärftere. Wir erwarten, dass die Krisenherde weltweit dazu führen, dass weitere Menschen nach Deutschland und auch ins Saarland kommen werden. Deshalb fordert die CDU-Landtagsfraktion eine Neuausrichtung der Migrationspolitik in Deutschland.

Wir wollen unserer humanitären Verpflichtung nachkommen, aber dafür muss die irreguläre und ungesteuerte Migration begrenzt werden. Ein beständiger Zuzug an Menschen nach Deutschland würde unseren Staat, unsere sozialen Sicherungssysteme, unsere Gesellschaft und auch die Menschen im Ehrenamt schlichtweg überfordern. Insbesondere die Bundesregierung, aber auch die EU müssen hier handeln.

(Beifall von der CDU.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Landtagsfraktion setzt sich mit diesem Thema intensiv auseinander, und zwar in Gesprächen, in Anträgen, in den entsprechenden Ausschüssen, bei Vor-Ort-Besuchen und auch in parlamentarischen Anfragen. Ich nenne nur stichwortartig und exemplarisch die Situation und die Abläufe in der Landesaufnahmestelle in Lebach, das Containerdorf in Ensdorf und die Unterbringung in anderen Gemeinschaftsunterkünften - zum Beispiel die Belegung der größten Sporthalle in Friedrichsthal in meiner Heimatstadt konsequent und durchgehend seit Juli letzten Jahres.

Vor wenigen Wochen haben wir als CDU-Landtagsfraktion die CDU-Bürgermeister hier in die Fraktion eingeladen. Wir haben intensiv mit ihnen gesprochen. Sie haben uns geschildert, dass sie quasi am Rande ihrer Leistungsfähigkeit sind. Wir haben ihre Forderungen in unseren 15-Punkte-Forderungskatalog aufgenommen. Es ist an der Stelle auch augenscheinlich, dass es nicht nur die CDU-Bürgermeister im Land trifft. Ihnen allen ist bekannt, dass sich ein SPD-Bürgermeister vor wenigen Wochen an Olaf Scholz gewandt und einen sogenannten Brandbrief geschrieben hat, weil er schlichtweg nicht mehr weiterweiß. Ich finde es nicht gut, dass aus dem Kanzleramt bisher keine Antwort vorliegt. Man kann den Eindruck gewinnen, dass die Lage im Saarland beziehungsweise in Friedrichsthal missachtet wird und man damit alleingelassen wird.

Eingeflossen in unseren Antrag, der heute vorliegt - ich bitte alle Anwesenden hier im Parlament, ihm zuzustimmen -, sind die Meinungen der Bürgermeister und Landräte bundesweit. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Anfang dieses Monats zu einem Flüchtlingsgipfel ins Paul-LöbeHaus eingeladen. Dort waren fast 400 kommunale Vertreter - nicht nur der CDU, sondern aller politischen Couleur. Sie haben dargestellt, dass sie überfordert sind und mit dem Rücken an der Wand stehen. Sie haben das bestätigt, was uns

auch die saarländischen Bürgermeister vorgetragen haben. Sie haben die Bundesregierung in den vielen über mehrere Stunden andauernden Gesprächen aufgefordert, endlich konsequent zu handeln, und zwar mit dem Ziel, die Zuwanderung nach Deutschland besser zu steuern und letztendlich auch zu begrenzen.

Ärger und Unverständnis wurde von den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern gegenüber Olaf Scholz geäußert. Sie können nicht verstehen, dass auch der nächste Flüchtlingsgipfel am 10.05. wieder ohne die kommunale Seite stattfindet. Es wird wieder über sie gesprochen - über die Situation in den Kommunen, über die Situation der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, über die Situation der Landrätinnen und Landräte, über die Situation der Mitarbeitenden in Ordnungsämtern -, statt mit ihnen.

Mit dem heutigen Antrag beschreibt die CDULandtagsfraktion die Ist-Situation - sachlich und nüchtern. Wir sind der Meinung, dass ein Verschweigen und Nicht-Ansprechen, also das Nicht-Stellen dieses Antrags, der Ihnen heute zur Beschlussfassung vorliegt, ein großer Fehler wäre. Es wäre ein resigniertes Augen-Zumachen vor der Realität. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Kommunen haben maßgeblich die Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 und 2016 geschultert. Sie haben die Corona-Krise gestemmt und sie sind auch jetzt diejenigen, die die Krise seit Anfang letzten Jahres stemmen. Die Kollegen vor Ort sagen es mir regelmäßig - Ihnen und euch wahrscheinlich auch -, sie können nicht mehr.

Deshalb fordert die CDU-Landtagsfraktion heute mit dem vorliegenden Antrag ganz im Sinne der saarländischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mehr Geld für die Kommunen, damit sie ihre personellen und sachlichen Aufwendungen decken können. Wir fordern die Übernahme der Kosten der Unterkunft. Wir fordern mehr Geld für das Saarland, damit die saarländische Landesregierung in der Lage ist, die Aufwendungen zum Beispiel für das Containerdorf in Ensdorf, die Neuschaffung von Kita- sowie Schulplätzen et cetera stemmen zu können. Wir fordern auch, dass die Mittel des Bundes für das Saarland dynamisch an die Zahl der Flüchtlinge angepasst werden müssen.

(Beifall von der CDU.)

Wir fordern ein gezieltes und unbürokratisches Investitionsprogramm für Wohnraum, Kitas und Schulplätze, einen saarländischen Flüchtlingsgipfel, den Anke Rehlinger einrichten soll, der die kommunale Familie, alle staatlichen Stellen von der Arbeitsagentur bis zur Zentralen Ausländerbehörde, die Kammern, die Kirchen, die Wohlfahrtsverbände beziehungsweise alle, die sich um die Flüchtlinge im Saarland kümmern, an den Tisch bringt. Wir fordern, die Personali

(Abg. Wagner-Scheid (CDU) )

sierung in der Zentralen Ausländerbehörde zu erhöhen. Wir fordern, die Personalisierung und die Verfahrensabläufe der Behörden, die für die Anerkennungsverfahren zuständig sind, zu überprüfen. Wir fordern, die Zahl der Abschiebehaftplätze in Ingelheim zu prüfen. Schließlich fordern wir, im Bundesrat endlich die Anerkennung der Maghreb-Staaten und von Georgien als sichere Herkunftsländer auf den Weg zu bringen.

Mein Kollege Raphael Schäfer wird in seiner Rede auf das eingehen, was Bund und EU leisten müssen. Fakt ist, wir befinden uns mit dem vorliegenden Antrag im Gleichklang mit der kommunalen Familie. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hat vor wenigen Tagen ein Papier verabschiedet, das unsere Forderungen quasi aufgegriffen hat und spiegelgleich die Situation der kommunalen Familie sowohl im Saarland als auch bundesweit beschreibt. Der Bundestag wird sich am Donnerstag mit einem Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschäftigen, der Ausfluss des Flüchtlingsgipfels Anfang des Monats in Berlin war. Klar ist, wir können das Thema Migration nur gemeinsam und aus der Mitte der Gesellschaft in den Griff bekommen. Deshalb bitte ich Sie alle um Zustimmung für den Antrag der CDU-Landtagsfraktion.

(Beifall von der CDU.)

Vielen Dank. Zur Begründung der Anträge der AfD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Zuhörer! Wo stehen wir beim Thema Asyl und Migration? - Kurz und knapp: Die AfD hatte wie so oft recht. Leider wollen CDU und SPD dies aber - wie immer - nicht eingestehen. Vielmehr sind der vorliegende Antrag der CDU wie auch der nachgeschobene beziehungsweise korrespondierende Antrag der SPD klassische Schaufensteranträge und giftig-süße sowie wortreiche Beruhigungsdrops. Im Grunde sind es dreiste Versuche, für die Bevölkerung, der es so langsam mulmig wird, den besorgten Kümmerer zu geben. Es wird so getan, als wenn es die Missstände - vor allem den offenkundigen Missbrauch bei der Asylzuwanderung - erst seit Kurzem gäbe und niemand je darauf hingewiesen hätte.

Besonders für die CDU gibt es die Missstände anscheinend erst seit September 2021 - nach der Niederlage bei der Bundestagswahl - beziehungsweise hier bei uns im schönen Saarland seit der krachenden Niederlage bei den Landtagswahlen im März 2022.

Erstaunlich: Seit einem Jahr nicht mehr in der Regierungsverantwortung, nachdem man zuvor 16 Jahre die Bundeskanzlerin und schlappe 23 Jahre den Ministerpräsidenten beziehungs weise die Ministerpräsidentin im Saarland stellte, und schwupps, auf einmal weiß man, wie es geht und was man alles machen könnte, wo der Schuh drückt und was falsch läuft. Wenn einem der Wähler doch nur einmal Regierungsverantwortung übergäbe. Und das nicht nur beim Thema Asyl. Erinnern Sie sich noch? Bis zu den Wahlniederlagen waren die Ministerien, in deren Geschäftsbereich Asyl und Migration fallen, in CDU-Hand. Damals galt in Bund und Land noch die strikte Parteilinie „Wir schaffen das“ im besten Deutschland aller Zeiten. Jeder, der etwas anderes behauptete und auf die Missstände hinwies, wurde und wird noch immer außerhalb des Diskurses gestellt.