Protokoll der Sitzung vom 12.07.2023

Astrid Lindgren ging in ihrer Rede 1978 darauf ein, dass es sich lohnt, den Kindern ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen, da diejenigen, die jetzt Kinder sind, einst die Geschäfte unserer Welt übernehmen werden, sofern dann noch etwas übrig von ihr ist. Sie sind es, die über Krieg und Frieden bestimmen werden und darüber, in was für einer Welt wir leben wollen.

Wie gesagt, sie hielt ihre Rede 1978, in einer Zeit, in der die Prügelstrafe gesellschaftlich in Elternhäusern, Schulen und Kirchen noch gang und gäbe war. Sie musste versuchen, mit dem eigenen Nutzen für die Gesellschaft zu überzeugen und Einfluss zu nehmen. Mit dieser Ansicht war Astrid Lindgren ihrer Zeit weit voraus.

Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2023 und wir reden über ein Saarländisches Kinder- und Jugendschutzgesetz. In diesem Gesetz wird maximiert. Es wird sozialräumlich gedacht, um noch effektiver Fälle von Kindeswohlgefährdung aufzuspüren. Es ist ein Gesetz, in Verantwortung vor diesem mahnenden Stein verfasst: Niemals Gewalt. Es ist ein Gesetz, das Kinderschutz mit den Netzwerken Kinderschutz noch mehr in die Fläche bringt. Es gilt, lokale Netze zur fachübergreifenden Kooperation bei der Wahrnehmung ihres Schutzauftrages zu bilden. Es ist ein Gesetz, das einen besonderen Augenmerk auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche richtet.

Dieses Gesetz gibt den handelnden Akteur*innen mit Kindern und Jugendlichen durch die Verpflichtung von Kinderschutzkonzepten Halt und bindet sie dabei mit ein. Es ist ein Gesetz, das mit dem Kinderschutzbeauftragten, dem Kinderschutzkompetenzzentrum und der Ombudsstelle ganzheitlich denkt und das Informationen sinnvoll für unser Saarland bündelt, um in Zukunft weitere, noch effektivere Maßnahmen zu etablieren. Es ist ein Gesetz, das alle mit ins Boot nimmt und niemanden allein lässt.

Ein Kinderschutzkonzept ist nämlich kein Formular, das im Ordner verstauben soll, sondern ein niedergeschriebenes Konzept, das wachsen muss, mit Handlungsschritten, das von den Einrichtungen, Vereinen und Schulen gelebt werden muss. Damit vermittelt es Handlungskompetenzen, um zu erkennen, was die Anzeichen von Kindeswohlgefährdung sind und wie ich richtig handele, wenn mir etwas auffällt. Es weist wiederholt klare Grenzen für die handelnden Personen auf.

Ich sehe es als Mitmachmedium, an dem auch die Kinder und Jugendlichen entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife zu beteiligen sind. Denn es ist auch wichtig, dass die Kinder für sich selbst, aber auch für den Freund oder die Freundin darüber Bescheid wissen, dass sie ein Recht auf gewaltfreien Umgang haben, dass wir sie vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch schützen.

Dieser Entwurf zum Saarländischen Kinder- und Jugendschutzgesetz ist ein Gesetz, das die Augen nicht vor der Realität verschließt und die Schule als Lebensraum wahrnimmt, miteinschließt und als Ressource für den Kinderschutz umsetzt. Ein Gesetz, das auch die digitale Welt miteinschließt, ein Gesetz, mit dem die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen des Abschlussberichts der saarländischen Kinderschutzkommission im vergangenen Jahr ernstgenommen wurden.

Meine lieben Kollegen und Kolleginnen, liebe Saarländer*innen, zwischen der Zeit, in der Astrid Lindgren 1978 zu diesem Thema gesprochen hat, und heute liegen in Deutschland zum Glück Welten, was den Kinder- und Jugendschutz angeht. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle auch bei all denjenigen bedanken, die sich immer und immer wieder für den Schutz und die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen stark machen. Ihr gebt denjenigen eine Stimme, die es am nötigsten haben, weil sie körperlich unterlegen sind und von ihren Rechten gar nichts wissen. Danke an all diejenigen, die sich zum Beispiel in Verbänden und Vereinen für die Rechte von Kindern stark machen. Danke für das unermüdliche Engagement, denn wie ihr seht, es bringt was. Wo Astrid Lindgren in ihrer Rede „Niemals Gewalt“ 1978 noch für Empörung sorgte, wird erst im Jah

(Abg. Klein (SPD) )

re 2000 im BGB gesetzlich geregelt, dass das Kind ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlicher Bestrafung, seelischer Verletzung und anderer entwürdigender Maßnahmen hat, und heute gehen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wie beschrieben absolut in die Tiefe. Es ist ein Meilenstein.

(Beifall von der SPD.)

Schaut man sich den Zeitstrahl an, muss man sich eingestehen, dass es immer wieder erschreckend ist, wie schwer anscheinend manche Dinge ins Rollen kommen. Ich bin froh darüber, dass sie wie in diesem Fall weiterrollen, dass nicht lockergelassen wird. Ich bin dankbar dafür, Herr Minister Magnus Jung, dass Sie wie auch Ministerin Christine Streichert-Clivot alles tun für den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen. Denn wie auch beim Thema Jugendbeteiligung und Schulmitbestimmungsgesetz sind Sie hierbei, werter Minister und werte Ministerin, die großen Möglichmacher*innen. Ich bin dankbar dafür, dass ich hier im Hohen Hause das fortführen darf, wofür ich brenne. In meinem Fall, ist das, mich für die Belange von Kindern und Jugendlichen stark zu machen. Niemals Gewalt!

(Beifall von der SPD.)

Vielen Dank, Frau Kollegin Klein. - Das Wort hat nun von der CDU‑Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Dagmar Heib.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich sage es gerne am Mikro: Wir alle brennen für dieses Thema. Das, denke ich, trifft auf jeden hier im Raum zu und das tun wir seit Jahren. Ich freue mich aber, dass neue Abgeordnete das ebenfalls zu ihrer Sache machen.

(Beifall von der CDU und von der SPD.)

Vielen Dank. Ich bin dem Kollegen Theobald dankbar für seine Ausführung. Dass der Gesetzentwurf in die Tiefe gehe, ist ein bisschen weit gegriffen, liebe Frau Klein. Wir sind auf dem Weg. Wir begeben uns in eine gute Richtung, sage ich mal. Aber in der Tiefe sind wir noch lang nicht angekommen. Es gibt durchaus Punkte in diesem Gesetzentwurf, die man sich verbessert vorstellen kann. Daran werden wir im Gesetzgebungsverfahren arbeiten.

§ 12 - Prävention im Kinderschutz - ist ja po sitiv: „Die Landesregierung erstellt unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit einen Aktionsplan mit Handlungsschwerpunkten zur Verbesserung der Früherkennung und Prävention von Kindeswohlgefährdungen“. - Das ist mal ein Satz. Das ist eine Ankündigung im Gesetz. Ich finde es su

per, dass wir uns dem stellen, diesem Aktionsplan. Wir alle wissen, wie wichtig Prävention ist. In der Rede von Frau Klein ist Prävention gerade gelebt worden. Was heißt es, Kinder stark zu machen, damit sie ihre Grenzen erkennen, damit sie sie anderen gegenüber wahrnehmbar machen können, ihre Gefühle erkennen, benennen et cetera zu können? Da sind die Konzep te für die Schulen ein Bestandteil. Wir haben verdammt viele Handlungsfelder, in denen diese Bestandteile noch kommen müssen.

(Beifall von der CDU.)

Ich hoffe, lieber Herr Minister, lieber Magnus Jung, dass wir auf diesen Aktionsplan nicht noch mal 12 Monate warten müssen, sondern dass wir ihn wirklich schnell bekommen, damit wir diese Prävention angehen. Prävention, da sind wir uns doch einig, ist eine wichtige Aufgabe in allen Bereichen. Ich habe es auch bei der Istanbul-Konvention, bei der Koordinierungsstelle angesprochen. Auch dort ist Prävention genannt worden, aber Prävention muss leben und muss erfolgen, damit wir bestenfalls Fälle verhindern können.

Noch ein Gedanke: Ich muss kurz, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, den Herrn Minister aus unserer Debatte vom 13. Juli 2022 zitieren: „Und wir werden ein Kinder- und Jugendschutzgesetz für das Saarland vorbereiten, mit dem breiten Anhörungsverfahren, das die Gesetzgebung im Saarland erfordert. Dazu sind auch Sie, liebe Kollegin Heib, ganz herzlich eingeladen, sich einzubringen.“

Noch mal herzlichen Dank für diese Einladung. Ich wäre ihr ja verdammt gerne nachgekommen, ich habe extra noch mal in der Geschäftsordnung der Regierung nachgeschaut. Ich zitiere jetzt die Geschäftsordnung der Regierung. Dort heißt es in § 11 Abs. 2 Nr. 5: „Gleichzeitig mit der externen Anhörung stellt das federführende Ministerium den Ressortentwurf in ausreichender Zahl den Geschäftsstellen der Landtagsfraktionen zur Verfügung.“ Das ist nicht erfolgt. Ich würde mich freuen, wenn das in Zukunft erfolgen würde, nicht nur in diesem Ressort, sondern in jedem Ressort. So nimmt man Opposition ernst und wahr. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall von der CDU.)

Vielen Dank, Frau Kollegin Heib, für Ihren Redebeitrag. - Als nächste Rednerin hat nun die Ministerin für Bildung und Kultur, Frau Christine Streichert-Clivot, das Wort.

(Abg. Klein (SPD) )

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es freut mich sehr, dass ich an dieser Stelle nicht als federführende Ministerin, aber doch auch als Ministerin, die für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen Verantwortung trägt, zu diesem Gesetz Stellung nehmen darf. Das Saarländische Kinderschutzgesetz ist mir auch für unsere Schulen und somit für die Kinder und Jugendlichen eine Herzensangelegenheit. Mit dem Gesetz weiten wir den Kinderschutz aus und stärken ihn auch. Aber nicht nur die Jugendämter werden in die Lage versetzt, bei Kindeswohlgefährdungen künftig besser einzuschreiten und sie abzuwehren, sondern auch an den Schulen werden wir das noch mal genauer unter die Lupe nehmen. Kinder sollen sich geborgen fühlen, behütet und ihre Potenziale voll entfalten können.

Dies gilt auch und insbesondere an Schulen. Sie müssen ein sicherer Ort des Lernens und Lebens für alle sein und Schutzraum bieten, auch - das ist eben in den Ausführungen von Réka Klein deutlich geworden - vor Gewalt und insbesondere vor sexualisierter Gewalt. Das ist mir ein wichtiges Thema. Auf meine Initiative hin haben wir das in der letzten Kultusministerkonferenz noch einmal miteinander besprochen. Wir haben Gespräche mit der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, diskutiert. Und wir waren uns dabei auch einig, Licht in das von Sozialminister Magnus Jung angesprochene Dunkelfeld zu bringen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle kurz ausführen, welche Aspekte des Gesetzes insbesondere den schulischen Bereich betreffen. Es ist bereits genannt worden: Mit dem Kinderschutzgesetz und den Änderungen des Schulordnungsgesetzes wird es nun erstmalig eine Verpflichtung der Schulen zur Erstellung von Schutzkonzepten geben. Diese Verpflichtung umfasst auch die außerunterrichtlichen Bildungs- und Betreuungsangebote unter schulischer Aufsicht. Sie wissen, dass Schule heute ein Raum ist, der nicht mehr ausschließlich von Lehrerinnen und Lehrern gestaltet wird, sondern wo ganz viele Menschen zusammenkommen. Damit sind insbesondere die Ganztagsangebote oder Kooperationen mit externen Partnerinnen und Partnern gemeint.

Den Weg zur Einführung der Kinderschutzkonzepte werden wir mit unseren Schulen gemeinsam gehen. Wir stellen den Schulen einen Leitfaden zur Verfügung, der alle Themenbereiche aufgreift. Ebenso sind in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Pädagogik und Medien und dem heute auch anwesenden Kinderschutzbeauftragten Kai Frisch Fortbildungen vorgesehen

Diese Fortbildungen werden durch pädagogische Tage zum Themenkomplex Kinderschutz an den Schulen ergänzt. Wichtig ist mir dabei, dass wir die Konzepte nicht nur auf dem Papier beschreiben, sondern auch in den Prozessen ein gemeinsames und klares Verständnis dazu haben, welche Wege zu gehen sind, welche Organisationen unterstützend eingebunden werden können und welche Meldeverfahren dahinterstehen. Ich gehe darauf gleich noch kurz ein.

Darüber hinaus schließen wir mit diesem Gesetz eine Regelungslücke. Bildung - das ist schon mehrfach gesagt worden - ist heute im Ganztag organisiert. Deshalb müssen wir hier genau auf den Schutz sowie die Meldewege gucken und diese auch rechtssicher gestalten. Deshalb werden alle pädagogischen Fachkräfte im Ganztag mit diesem Gesetz verpflichtet, einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung auch bei der Schulleitung anzuzeigen. Damit schließen wir eine bisher entstandene Regelungslücke.

Ich komme zur rechtlichen Grundlage für unsere Ansprech- und Beschwerdestelle für Opfer sexualisierter Gewalt in Schulen. Ein wesentlicher Bestandteil des von den Schulen zu erstellenden Kinderschutzkonzeptes ist der Schutz vor sexualisierter Gewalt. Dass dieser Schutz wichtig ist, machen die Enthüllungen der letzten Monate, aber auch Wochen ganz besonders deutlich. Ich möchte an dieser Stelle nicht erneut im Detail auf die schrecklichen Taten eingehen, die von Lehrkräften eingesetzte Priester begangen haben und die erst nach viel zu langer Zeit ans Licht kommen. Wir sorgen dafür, dass diese jetzt umfassend aufgearbeitet werden. Zu diesem Zweck habe ich sofort nach Bekanntwerden der Missbrauchsfälle eine Ombudsstelle für Opfer sexualisierter Gewalt in Schulen im Ministerium ins Leben gerufen, die drei Aufgaben wahrnimmt, nämlich Aufklärung, Prävention und Hilfe.

Wir haben diese zentrale Ansprech- und Beschwerdestelle als zusätzliche niedrigschwellige Möglichkeit direkt bei der Schulaufsichtsbehörde angesiedelt. Mit unserer Ombudsstelle setzen wir dort an, wo kirchliche Mechanismen völlig versagt haben und die Augen in der Vergangenheit verschlossen waren. Dort wurde nur unzureichend aufgeklärt, kommuniziert und viel zu oft ignoriert. Ich bin sehr froh, dass sich der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien des saarländischen Landtages der Aufklärung mit angeschlossen hat. Unsere Ombudsstelle steht dabei allen offen. Ich betone hier, warum wir das machen: Jedes Opfer sexualisierter Gewalt hat ein Recht auf Aufklärung. Jedes Opfer hat das Recht, gehört zu werden, und zwar unabhängig davon, wo und in welchem Kontext das Leid stattgefunden hat. Wir haben die Pflicht, sie bestmöglich auf diesem Weg zu unterstützen.

Junge Menschen, die Gewalt oder gar sexualisierte Gewalt erfahren haben, tragen diese Last auf ihrer Seele - ein ganzes Leben lang. Wenn keine Aufarbeitung stattfindet oder stattgefunden hat und in Zusammenhang mit diesem Leid keine Hilfe zur Verfügung gestellt wurde oder werden konnte, dann wiegt diese Last auf der Seele sehr schwer und kann in Gewaltausübung im Erwachsenenleben münden. Mit dem Kinderschutzgesetz und den Änderungen am Schulordnungsgesetz schaffen wir nun die Voraussetzungen, genau dies zu tun. Ich möchte mich auch bei allen Kolleginnen und Kollegen im Kabinett bedanken, dass wir dort sehr offen miteinander darüber sprechen, wie wir alles datenschutzrechtlich konform umsetzen können. Wir verschließen unsere Augen nicht. Deshalb handeln wir hier.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Saarländischen Kinderschutzgesetz und den damit verbundenen Änderungen am Schulordnungsgesetz schaffen wir einen weiteren wichtigen Meilenstein zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen in der Zukunft. Natürlich möchte ich mich auch bei unserem saarländischen Kinderschutzbeauftragten Kai Frisch bedanken. Wir haben relativ schnell ein erstes Gespräch miteinander geführt und schon wichtige Elemente der Zusammenarbeit identifiziert, die wir angehen werden. Bei den vielfältigen Aufgaben bin ich meinem Kollegen Magnus Jung sehr dankbar, dass wir jetzt einen unabhängigen Verantwortlichen für Kinder und Jugendliche als wichtige Anlaufstelle haben. Ich möchte dir, sehr geehrter Herr Minister Dr. Magnus Jung, ganz herzlich danken, dass wir dieses Gesetz gemeinsam beziehungsweise unter enger Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Häuser auf den Weg gebracht haben und an diesem Thema jetzt gemeinschaftlich arbeiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns wohl alle einig, dass es unsere gemeinschaftliche Aufgabe ist, allen Kindern und Jugendlichen in unserem Land Schutz zu gewähren und sie in ihrer Entwicklung bestmöglich zu fördern. Kinder und Jugendliche müssen sich in ihrer Schule sicher fühlen und sicher sein. Das war auch die Maßgabe vieler rechtlicher Veränderungen, die wir in den letzten Jahren auf den Weg gebracht haben. Das Thema Umgang mit Schulsozialarbeit sei an der Stelle genannt, aber auch die Modernisierung unserer Mitbestimmungsregelungen an Schulen haben dazu beigetragen, dass sich Kinder sicher sowie aufgehoben fühlen und ihnen eine Stimme verliehen wird.

Kinder und Jugendliche müssen sich in ihrer Schule sicher fühlen und sicher sein. Das Gegenteil gilt für Täterinnen und Täter. Sie dürfen sich niemals sicher fühlen. Täterinnen und Täter müssen wissen, dass ihre Taten konsequent verfolgt werden. Sexualisierte Gewalt wird an unseren Schulen nicht geduldet. Das möchte

ich hier unmissverständlich deutlich machen. Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor großem Leid zu bewahren. Dieses Kinderschutzgesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung zur Umsetzung dieses Vorhabens. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zum Kinderschutzgesetz und somit zur Überweisung an den zuständigen Ausschuss. Lassen Sie uns gemeinsam die richtige Entscheidung für das Wohl unserer Kinder und Jugendlichen treffen. - Vielen Dank für Ihre Zustimmung und Glück auf.

(Beifall von der SPD.)

Vielen Dank, Frau Ministerin Streichert-Clivot, für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat erneut der Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Dr. Magnus Jung das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, auf die eine oder andere Wortmeldung kurz einzugehen und vor allen Dingen auch einen Blick in die Zukunft zu werfen. Ich glaube, es ist uns allen klar, dass das Thema Kinder- und Jugendschutz eine besondere Sensibilität von uns erwartet - Sensibilität natürlich insbesondere mit Blick auf die Fragestellung, um die es geht. Das ist etwas komplexer als das, was Herr Schaufert von den Störchen und seinem Familienbild aus den Fünfzigerjahren des letzten Jahrhunderts von sich gegeben hat.

(Beifall von der SPD.)

Heute ist man, glaube ich, schon etwas weiter und differenzierter im Blick auf das, was in Familien stattfinden kann. Ich wünsche mir aber auch eine gewisse Sensibilität in der Art und Weise, wie wir miteinander zu diesem Thema diskutieren. Es kommt darauf an, dass man in der Debatte miteinander auch den richtigen Ton trifft. Hier will ich einmal sagen: Kollegin Réka Klein, herzlichen Dank für diese tolle Rede. Das war genau das richtige Gespür, mit dem man dem Thema gerecht geworden ist. Andere haben das in der Debatte heute leider nicht ganz so geschafft, aber das kann in den Beratungen im Ausschuss und bei der Zweiten Lesung hier ja noch besser werden.

Kollegin Heib, herzlichen Dank für Ihr Angebot einer guten Zusammenarbeit in der weiteren Beratung dazu. Dass wir es tatsächlich schaffen, in einem Jahr schon einen Aktionsplan fertig zu haben, will ich jetzt nicht versprechen, denn er soll beteiligungsorientiert entstehen. Wir wissen aus anderen Bereichen, in denen Aktionspläne, die beteiligungsorientiert sind, entstehen, dass das ein bisschen dauern kann. Wir haben auf

(Ministerin Streichert-Clivot)

grund der zahlreichen Empfehlungen der Kinderschutzkommission aus der letzten Legislaturperiode noch ein ganz schönes Aufgabenheft, an dem wir arbeiten. Prävention findet statt, auch wenn dieser Aktionsplan noch nicht beschlossen worden ist. Ich kann Sie beruhigen. Da wird es keinen Stillstand geben. Wenn es so gewesen sein sollte, dass Sie entgegen der Geschäftsordnung der Landesregierung Unterlagen nicht rechtzeitig bekommen haben, würde mir das leidtun. Ich werde prüfen, wie es genau gewesen ist. Dann können wir darüber gerne noch einmal reden.

Was die weiteren Dinge betrifft, will ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir sicherlich nicht weiter wären, wenn wir vor einem Jahr den Gesetzesentwurf der CDU-Landtagsfraktion beschlossen hätten. Weitergekommen sind wir dadurch, dass wir die Ombudsstelle eingerichtet haben und den Kinderschutzbeauftragten installiert haben beziehungsweise dadurch, dass heute ein Gesetzentwurf vorliegt.

(Beifall von der SPD.)

Anders, als wenn man ein Gesetz schnell von sonst wo kopiert und hier einbringt, dauert es eben eine gewisse Zeit, wenn man einen Gesetzentwurf hier im Land neu erarbeitet und zwischen den Akteuren abstimmt. Das betrifft nicht nur die Abstimmung zwischen mehreren Ressorts und der kommunalen Familie - da sind ganz viele Gespräche geführt worden. Auch die Frage des Datenschutzes ist außerordentlich schwierig und auch juristisch nicht innerhalb von zwei oder drei Wochen einfach nebenbei zu klären. Deshalb hat es gedauert, bis wir einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen konnten, weil wir das gründlich machen wollten.

Dieser geht allerdings an vielen Stellen weiter als der der CDU-Fraktion vor einem Jahr, denn damals war der gesamte schulische Bereich überhaupt nicht berücksichtigt. Es ist meines Erachtens ein ganz wesentlicher Punkt im saarländischen Gesetzentwurf, dass wir nicht nur die Jugendhilfe, sondern auch die Schulen, die Vereine und den Sport und all das berücksichtigen, was Sie damals nicht berücksichtigt hatten. Deshalb erreichen wir viele weitere Bereiche der Lebenswirklichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Ich glaube, das ist deshalb eine besonders wichtige Grundlage.