Protokoll der Sitzung vom 12.07.2023

(Abg. Fretter (CDU) )

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein weitverbreitetes Vorurteil lautet, der Landtag sei weit weg vom Menschen. Dort wisse man nicht, welche Sorgen und Nöte sowie Bedarfe die Bürgerinnen und Bürger hätten und man habe ja keine Möglichkeit, seine Bitten und Beschwerden zu kommunizieren.

Diese Aussagen entsprechen Gott sei Dank nicht den Tatsachen. In unserer Demokratie gibt es Möglichkeiten, staatliches Handeln zu kontrollieren, zu kritisieren und zu beeinflussen. Das ist wichtig und auch gut so.

(Beifall von der SPD.)

Jede/jeder hat das Recht, sich einzeln oder in einer Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an das Parlament zu wenden unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit. Das Petitionsrecht dient somit der Steigerung des Vertrauens in das politische System. Die Menschen müssen spüren, dass Abgeordnete nicht für sich selbst oder für ihre Partei da sind, sondern für die Bürgerinnen und Bürger. Sie müssen wissen, was sie tun können, wenn sie sich von einer Verwaltung falsch oder schlecht behandelt fühlen. Ein Baustein dazu ist das Petitionsrecht. Viele wissen das nicht, aber es ist sogar ein Grundrecht im Saarland, in Artikel 78 der saarländischen Verfassung verankert.

Artikel 17 des Grundgesetzes besagt, dass alle, die vom Petitionsrecht Gebrauch machen, die Gewähr haben, dass ihre Eingaben sorgfältig geprüft und gegebenenfalls der Regierung, den Fraktionen oder auch dem Europäischen Parlament überwiesen, zur Kenntnis gegeben oder zugeleitet werden. Ist die angeschriebene Volksvertretung nicht für das vorgebrachte Anliegen zuständig, wird die Eingabe an die entsprechende Stelle weitergeleitet.

Jedem Petenten wird unabhängig davon, ob seinem Anliegen ganz oder teilweise entsprochen werden kann, das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt. Selbstverständlich erhoffen sich diejenigen, die eine Petition einreichen, dass ihr individuelles Problem gelöst wird. Sozusagen als Nebeneffekt liefern Petitionen auch Anregungen für die Arbeit der Abgeordneten, indem sie einen Einblick in die Anliegen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger geben, Lücken und Schwachstellen in gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen aufdecken und die Meinung der Wähler zu aktuellen politischen Fragen widerspiegeln.

Es gibt eine Reihe von Gesetzgebungsinitiativen, die aufgrund der Hinweise entstanden sind, die man durch Petitionen erfahren hat. Deswegen ist es ein wichtiges Instrument, nicht nur um die Verwaltung effizienter zu gestalten, sondern um

die Distanz zwischen den Bürgerinnen und Bürgern abzubauen. Es ist also in mehrfacher Hinsicht ein ganz wirksames Instrument. Gerade im Zeitalter globaler Veränderungen sind in unserer repräsentativen Demokratie der Dialog und der Austausch darüber, was funktioniert oder was Probleme verursacht, sehr wichtig. Das, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, stärkt die Demokratie. Der Petitionsausschuss ist dabei eine Schnittstelle zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Arbeit der Landtagsabgeordneten. Er bringt den Bürgern im Rahmen seiner Integrationsfunktion einen Staat nahe, der ein verständnisvolles und offenes Ohr für ihre Belange hat. Der Vorsitzende des Kompetenzzentrums Bürgerbeteiligung, Andreas Paust, hat einmal gesagt - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Vizepräsidentin -: „Sehen Sie in jeder Beschwerde einen kostenlosen Verbesserungsvorschlag.“

Eine besondere Bedeutung erfährt der Petitionsausschuss, da er nicht wie die übrigen Ausschüsse auf ein spezielles Thema beschränkt agiert, sondern ressortübergreifend tätig ist. Die hier behandelten Themen bilden den Querschnitt durch die gesamte Gesellschaft ab. Dem Petitionsausschuss obliegt nach Artikel 17 Grundgesetz die Behandlung von allen an den Landtag gerichteten Bitten und Beschwerden. Er besitzt folglich das „Zuständigkeitsmonopol“.

Im vorliegenden Antrag der CDU-Landtagsfraktion ist nun die Rede von einem neuen Gesetz, einem saarländischen Petitionsgesetz. Ich frage mich, was das Ziel dieses neuen Gesetzes sein soll. Laut Antrag soll das Petitionsrecht in seiner Bedeutung gestärkt werden. Nun, das Petitionsrecht ist, wie bereits erwähnt, im Grundgesetz geregelt. Inwieweit es somit durch ein saarländisches Gesetz darüber hinaus gestärkt werden könnte, erschließt sich mir nicht. Größer und bedeutender als unser Grundgesetz dürfte in diesem Fall allerdings schwierig werden.

Im CDU-Antrag wird ebenfalls ausgeführt, dass so ein Instrument zur Kontrolle der Landesregierung geschaffen werden soll. Nun, auch dies ist bereits im Grundgesetz durch das Prinzip der Gewaltenteilung geregelt. Eine Aufgabe des saarländischen Landtages als Legislative ist die Kontrolle der Landesregierung, also der Exekutiven. Daher beschließen wir im Hohen Hause in regelmäßigen Abständen über die im Petitionsausschuss behandelten Eingabe, im Übrigen auch heute.

Ebenso soll laut den Vorstellungen der CDUFraktion mit einem Gesetz die Möglichkeit der einfachen digitalen Einreichung von Petitionen geschaffen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit ein paar Klicks auf der Homepage des saarländischen Landtags kann man feststellen, dass diese Möglichkeit bereits besteht. Auf ebenjener Homepage findet man bereits eine eigene Rubrik Petitionsausschuss. Ist nun eine se

parate Homepage sinnvoller als eine Rubrik der Gesamthomepage des Landtages? - Ich wüsste nicht, warum. Das Verfahren geht ganz fix: Adresse eingeben, Anliegen ausführen und zack, die Petition ist eingereicht. Es dauert keine 5 Minuten.

Sind wir als SPD-Landtagsfraktion der Meinung, dass man nichts verändern/verbessern sollte oder kann? - Nein, das sind wir nicht. Wir hätten drei konkrete Verbesserungsvorschläge, die ich auch gerne als Vizelandtagspräsidentin vorantreiben möchte. Erstens. Es ist zwar möglich, eine Petition digital einzureichen, aber danach geht sie in Papierform auf die Reise. Das ist nicht mehr zeitgemäß und nebenbei auch nicht gut fürs Klima. Das muss auch digital gehen. Dafür setzen wir uns ein. So eine Petition ist auch manchmal ganz schön lange auf der Reise. Es wäre deshalb super, wenn man als Bürger den Stand verfolgen könnte. Da wäre eine zusätzliche Funktion auf der Webseite des Landtages sehr hilfreich. Drittens. Wir sollten uns mit Expertinnen und Experten austauschen, wie man bei der Einreichung und bei der Beantwortung von Petitionen Barrieren abbauen kann, sei es, weil der Bürger oder die Bürgerin ein Problem mit dem Behördendeutsch oder Sehbeeinträchtigungen hat, um mal zwei Beispiele zu nennen.

Ja, auch wir möchten ein modernes Petitionsrecht, und ja, auch wir wissen um die Bedeutung dieses Grundrechts jeder Bürgerin und jeden Bürgers. Es geht aber mehr um praktische Fragen. Hierfür brauchen wir keine neue gesetzliche Grundlage. Hierfür brauchen wir Personen, die anpacken. Ich bin gerne eine davon. Denn jede Bürgerin und jeder Bürger muss das Gefühl haben: Hier werde ich gehört. Liebe Frau Fretter, leider können wir Ihren Herzenswunsch nicht erfüllen. Wir lehnen den Antrag der CDULandtagsfraktion ab. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Glück auf!

(Beifall von der SPD.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete, liebe Christina Baltes. Es geht weiter in der Rednerliste. - Ich erteile nun Herrn Carsten Becker von der AfDFraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländer! Der Beschlussantrag der CDU beschäftigt sich mit dem Petitionsrecht und damit, wie das Petitionsrecht im Saarland angewandt wird. Wir begrüßen die Initiative, dass man ein modernes, bürgernahes Petitionsgesetz beschließen oder auf den Weg bringen möchte, mit dem sich für

alle Bürger Möglichkeiten ergeben, mit dem man auch offensiv nach außen geht und wirbt. Eine Komponente, die mir sehr wichtig wäre, ist die Regionalität. Ich bin seit einem Jahr auch in diesem Ausschuss und wir erleben, dass uns gewisse Personen aus ganz Deutschland mit ihren Mails, die aus zwei Sätzen bestehen, beschäftigen. Hin und wieder ist etwas Sinnvolles dabei, aber es gibt auch vieles, so sage ich einmal, worauf man verzichten kann.

Deshalb wäre Folgendes umso wichtiger: Wenn es Antragssteller aus dem Saarland sind, die konkrete Anliegen oder Probleme mit staatlichen Behörden haben, sollte man Ortstermine machen und sich mit den Menschen direkt unterhalten. Es wäre wirklich begrüßenswert, wenn wir das hinbekämen. Auch wenn jetzt schon klar ist, dass dieser Antrag keine Mehrheit finden wird, würden wir es begrüßen, wenn wir im Land auf Reisen gehen, sei es nach Freisen, nach Mandelbachtal oder in den Saargau, und uns persönlich mit den Antragstellern und ihren Themen beschäftigen. Sie hören es raus: Die Initiative ist aus unserer Sicht gut und wir unterstützen diesen Antrag. - Vielen herzlichen Dank!

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Ich erteile nun Frau Petra Fretter von der CDU‑Fraktion das Wort.

Ich habe mir zwei Erwiderungen zu den Vorreden zurechtgelegt. Die eine hat sich jetzt erledigt.

(Die Rednerin zerreißt ein Blatt Papier. - Zu- ruf des Abgeordneten Conigliaro (SPD).)

Das ist die, die ich lieber vorgetragen hätte, weil ich Sie dann auch in ein großes Lob und einen großen Dank hätte einbinden können. Ich bin fassungslos - obwohl ich es erwartet habe - und betrübt zugleich, muss ich schon sagen. Sie finden immer Möglichkeiten, irgendetwas abzulehnen, wenn es nicht aus der eigenen Feder ist, aber vielleicht kommt das Gesetz doch irgendwann und dann kann man sich eventuell mit fremden Federn schmücken. Das lasse ich einfach mal so stehen. Nachdem ich meinem Stellvertreter im Ausschuss für Eingaben, Stefan Löw, schon vor Längerem auf ein gemeinsames Vorgehen in Sachen Petitionsgesetz angesprochen hatte und die Antwort bekam, dass zurzeit kein Interesse bestünde, habe ich wie gesagt, Ihre Ablehnung heute schon erwartet, obwohl ich als positiver Mensch die Hoffnung gehegt habe, dass Sie die Notwendigkeit vielleicht doch erkennen würden. Aber wie erwartet sind Sie blind und taub unterwegs. Zehn Bundesländer sind das dann mit ihrem Gesetz wohl eben

(Abg. Baltes (SPD) )

falls, ebenso wie die Vorsitzende der SPD im hessischen Eingabenausschuss. Nun ja, das ist ein anderes Bundesland. Ganz nach dem Motto: Was nicht von uns ist, ist nix und darf dementsprechend auch nicht sein. Es ist mir unbegreiflich, wie man solch fadenscheinige, dünne und nichtssagende Gegenargumente vorbringen kann. Was eben kam, war für mich so ein bisschen wie eine Märchenstunde oder wie ein Erklärvideo für Petitionsrecht im Netz. Das könnte man fast schon auf einer Internetseite einstellen. Aber große Aussagen zu unseren Vorschlägen etwa für Bürgerinnen und Bürger, die der Sprache nicht mächtig sind zu Bürgersprechstunden und Sonstigem, sind nicht gekommen.

Das heißt für mich: Es zeigt sich wieder einmal, wie ideologisch Sie agieren und getrieben sind. Das dürfte hier eigentlich überhaupt nicht hingehören, liebe SPD. Es zeigt sich, dass Ihnen die Stärkung der Demokratie und der Ausbau von Bürgernähe, die wir erreichen würden, eigentlich vollkommen egal sind. So stelle ich mir eine gute Zusammenarbeit in der Parteienlandschaft mit Oppositions- und Regierungsposition nicht vor. Das ist auch nicht meine Arbeitsweise, sorry. Warum klappt es in anderen Bundesländern, nur hier nicht?

(Beifall von der CDU.)

Liebe Frau Abgeordnete, bitte kommen Sie zu Ende.

Wahrscheinlich weil Sie, wie beim letzten Mal schon angesprochen, nicht über Ihren Schatten springen können. Sie können es nicht ertragen und Sie können es nicht mittragen. So sind Sie nun mal, so ist es nun mal. Ich kann es nicht ändern. Ich bedauere das sehr. Damit bin ich auch am Schluss. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/499. Wer für die Annahme der Drucksache 17/499 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. Wer ist dagegen? - Danke. Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/499 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben CDU- und AfDFraktion. Dagegen gestimmt hat die SPD-Fraktion.

Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Zukunft des Saarsports sichern (Drucksache 17/500)

Zur Begründung des Antrags erteile ich Herrn Abgeordneten Patrick Waldraff das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Wochen und Monaten haben wir viele Gespräche geführt mit Verantwortlichen aus dem Sport, dem Landessportverband, den Sportfachverbänden, aber auch den Sportvereinen. Wir haben sie gefragt, wie sie die aktuelle Situation im Saarsport einschätzen. Da wurde uns fast schon unisono zurückgespiegelt: Aktuell läuft es noch einigermaßen, aber wenn sich die Politik nicht zeitnah Gedanken darüber macht, wie eine auskömmliche Finanzierung des Saarsports gewährleistet werden kann, dann ist ihnen für die Zukunft mehr als bange, weil vieles nicht mehr bezahlbar sein wird und dadurch Strukturen wegbrechen, die essenziell wichtig sind, um die Existenz der Sportvereine und Verbände in unserem Land auf Dauer sicherzustellen.

(Vizepräsidentin Baltes übernimmt die Sit- zungsleitung.)

Jetzt könnte man sich als Parlamentarier die Frage stellen, warum es denn überhaupt die Aufgabe der Politik ist, sich um den Sport zu kümmern. Welche Bedeutung hat der Sport für die Gesellschaft? Liebe Kolleginnen und Kollegen, da kann ich nur sagen - und ich gehe davon aus, Sie teilen meine Auffassung -, der Sport hat eine enorme gesellschaftspolitische Bedeutung. Für einen Großteil der Bevölkerung gehört aktives Sporttreiben wie selbstverständlich zu einer gesundheitsbewussten Lebensgestaltung. Neben den gesundheitswirksamen Effekten, die der Sport mit sich bringt, hat er aber auch noch eine weitere Bedeutung. Wir alle leben in einer zunehmend individualisierten Gesellschaft. Immer mehr Menschen vertreten nur noch ihre eigenen Interessen und sind sich scheinbar nicht mehr darüber bewusst, dass eine Gesellschaft auf Dauer nur mit Gemeinsinn und Zugehörigkeitsgefühl funktionieren kann.

Aber wer soll für diesen Gemeinsinn, für dieses Zugehörigkeitsgefühl Sorge tragen? Genau da sollten wir das Potenzial und die Chancen erkennen, die der Sport uns bietet. Er verbindet über kulturelle, soziale und sprachliche Grenzen hinweg, ermöglicht Teilhabe und ist damit Motor für Integration und Inklusion. Außerdem vermittelt er auch weit über den Sport hinausgehende Werte unseres freiheitlichen Gemeinwesens wie

(Abg. Fretter (CDU) )

zum Beispiel die Akzeptanz von Regeln, Fairplay, Respekt und Teamfähigkeit, aber auch Einsatzbereitschaft und den adäquaten Umgang mit Erfolg und Niederlage. Diese Werte, die ansonsten, um es milde auszudrücken, eher auf dem Rückzug in unserer Gesellschaft sind, werden im Sport ganz konkret erlernt, erlebt, aber auch weitergegeben. Somit kann man mit vollster Überzeugung sagen: Sport verbindet und ist der Kitt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

(Beifall von der CDU.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund dieser besonderen Bedeutung des Sports für die Gesellschaft besteht am Sport im Übrigen auch ein verfassungsrechtlich bekräftigtes Interesse. In Artikel 3a unserer saarländischen Verfassung ist die Sportförderung als Staatsziel verankert. Dort steht geschrieben - sehr geehrte Frau Präsidentin, ich zitiere -: „Wegen seiner gesundheitlichen und sozialen Bedeutung genießt der Sport die Förderung des Landes und der Gemeinden.“ Dadurch wird deutlich, dass die Landespolitik durchaus die Verantwortung hat, sich um den Sport zu kümmern.

Wie bei allen Staatszielbestimmungen kommt dem Landesgesetzgeber dabei ein entsprechender Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zu. Wenn man als Landesgesetzgeber jedoch einmal von diesem Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum Gebrauch gemacht hat, dann heißt das nicht, dass man zukünftig von jeglicher Verantwortung entbunden ist, sondern ganz im Gegenteil. Man ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die Ausformung des Staatsziels Sportförderung noch zeitgemäß ist oder aktuellen Entwicklungen angepasst werden muss. Daher stellt sich im Jahr 2023 erneut die Frage: Ist die Finanzierung des Sports im Saarland in ihrer jetzigen Ausgestaltung ausreichend oder bedarf es einer Anpassung? Um diese Frage beantworten zu können, muss man sich zunächst vor Augen führen, dass es im Saarland gegenüber anderen Bundesländern grundsätzlich eine Sondersituation im Hinblick auf die Finanzierung des Sports gibt.

Gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 1 des saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen fließen dem LSVS 12,5 Prozent, also ein Achtel der Spieleinsätze aus Sportwetten und Lotterien der Saarland Sporttoto GmbH zur Förderung des Sports im Saarland direkt zu. In anderen Bundesländern dagegen fließen diese Gelder in den Landeshaushalt. Über das Sportachtel hinausgehende Haushaltsmittel stehen bei uns aktuell entsprechend nur in sehr geringem Umfang zur Verfügung und das auch hauptsächlich für Veranstaltungen und Projekte und nicht zur strukturellen Förderung des Sports.

Man kann trotzdem sagen, das Sportachtel als Haupteinnahmequelle des Sports hat sich in den letzten Jahren bewährt. Es gibt jedoch ein wesentliches Problem und eine wesentliche Herausforderung. Das Sportachtel ist in den vergangenen rund 20 Jahren in seiner Höhe in etwa konstant geblieben und lag immer durchschnittlich bei circa 13,5 Millionen Euro, einen Inflationsausgleich hat es nie gegeben. Von daher ist es so, dass, wenn man die tatsächlich im Rahmen des Sportachtels ausgezahlten Beträge mit hypothetischen, inflationsbereinigten Beträgen vergleicht, deutlich wird, dass die reale Reduktion des Sportachtels im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2001 rund 8 Millionen Euro beträgt. Das heißt, der Saarsport hat heute jährlich 8 Millionen Euro weniger zur Verfügung als noch Anfang der 2000er-Jahre, Tendenz steigend. Der LSVS hat damit einen massiven realen Kaufkraftverlust um über 30 Prozent erlitten. Das ist schon enorm.

Gleichzeitig steht der organisierte Sport vor großen Herausforderungen. Zu den hohen Energie- und Personalkosten, die auch im Sport getragen werden müssen, kommen die allgemeinen Preissteigerungen, aber auch der soziale Wandel. Immer weniger Menschen sind bereit, sich ehrenamtlich zu engagieren. Davon betroffen ist natürlich auch der Sport. Von daher bedarf es zukünftig einer weiteren Professionalisierung, also mehr hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowohl in den Geschäftsstellen als auch insbesondere im Trainerbereich. Ganz besonders betroffen ist sicherlich der Spitzensport, aber auch der Breitensport, weil der Breitensport letztlich Voraussetzung ist für qualitativ hochwertigen Spitzensport. Wenn wir also nicht wollen, dass der Saarsport mittelfristig - ich glaube, man kann es so drastisch ausdrücken - finanziell ausblutet, dann müssen wir jetzt reagieren.

Wir schlagen vor, dass das Sportachtel zwar maßgebliche finanzielle Grundlage des LSVS bleibt, aber in Zukunft durch zusätzliche Haushaltsmittel zur strukturellen Förderung des Saarsports ergänzt wird.

Bezüglich der Höhe der Mittel haben wir ganz bewusst keine Angaben gemacht. Es geht uns hier nicht darum, einen unseriösen Überbietungswettbewerb zu starten, sondern ganz im Gegenteil geht es uns um die Sache. Dementsprechend wollen wir die Höhe der Mittel gemeinsam mit Ihnen ermitteln, also der Landesregierung, dem Parlament, aber auch dem Landessportverband, der ja die Expertise hat, anhand des tatsächlichen Bedarfs und anhand der Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen.