Protokoll der Sitzung vom 12.07.2023

on einer sprachlichen Änderung beziehungsweise einer Wortlautänderung.

Dazu ist mir heute eine zentrale Aussage wichtig. Die vorgeschlagene Änderung des Wortlauts intendiert aus unserer Sicht keine materielle Änderung des Diskriminierungsschutzes. Was den wichtigen Schutz vor Rassismus betrifft, wollen wir durch diese sprachliche Änderung keinerlei Abstriche machen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir wollen weder im Sinne einer Verkürzung des Schutzes vor Rassismus Abstriche machen noch im Sinne - das füge ich hinzu, da ist ja vieles in unserer Gesellschaft unterwegs - sogenannter identitätspolitischer Vorstellungen, die den Schutz vor behauptetem strukturellen Rassismus derart inflationär benutzen, dass der wesentliche Schutz vor Rassismus damit entwertet wird. Für eine solch materielle Änderung gäbe es in diesem Haus tatsächlich keine verfassungsändernde Mehrheit, für einen besseren Wortlaut des wichtigen Schutzes vor Rassismus aber sehr wohl, und zwar voller Überzeugung. Daher bitte ich Sie um Ihre Zustimmung hierzu, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall von der CDU und der SPD.)

Frau Kollegin Braun hat es vorhin ausgeführt, weshalb ich es an dieser Stelle nicht in extenso tun muss. Auch damit verbunden bleibt ein Auftrag, nämlich der Auftrag, dass Papier, insbesondere dann, wenn Verfassungen darauf gedruckt sind, nicht geduldig sein darf. Rassismus entgegenzutreten, ist nicht nur in dieser Debatte - also verbal - wichtig, sondern im Alltag. Meine sehr verehrten Damen und Herren, weil wir als Landtag etwas beitragen können und müssen, haben wir - wie ich finde, zu Recht - in der vergangenen Plenardebatte gemeinsam die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beschlossen, der sich mit dem Rassismus der Neunzigerjahre und danach im Saarland beschäftigt. Auch das, meine sehr verehrten Damen und Herren, gehört dazu, wenn wir das Papier, auf dem unsere Verfassung steht, die wir heute ändern wollen, ernst nehmen. Das bekräftigen wir mit der Änderung des Wortlautes von Artikel 12 Absatz 3. Ich bitte ich um Ihre Zustimmung zu diesen Vorschlägen.

(Beifall von der CDU und der SPD.)

Gestatten Sie mir, einige wenige Bemerkungen zu den vorgeschlagenen Änderungen in Artikel 59a unserer Verfassung zu machen. Das Prinzip der Nachhaltigkeit stellt einen besonderen Auftrag an alle staatlichen Stellen dar. Durch dessen Einführung in die saarländische Landesverfassung geben wir als saarländischer Landtag heute ein Versprechen ab - nicht zuletzt an unsere Kinder und kommende Generationen. Inhaltlich bedeutet dies sehr wohl eine materielle Änderung unserer Verfassung und den umfas

(Abg. Theis (CDU) )

senden Arbeitsauftrag an alle staatlichen Stellen, bei allem staatlichen Handeln die Interessen kommender Generationen in die Abwägungsentscheidungen einzubeziehen. Das erfordert in manchen Bereichen Umdenken und in vielen Bereichen aktives Tun. Das lässt im Interesse unserer Kinder nicht zu, dass wir die Dinge einfach geschehen lassen.

Mit der Aufnahme des Prinzips der Nachhaltigkeit erweitern wir - darauf möchte ich ihre Aufmerksamkeit richten - zunächst auch den Anwendungsbereich des 6. Abschnitts unserer Ver fassung. Denn während sich der 6. Abschnitt ausweislich der Überschrift bislang ausschließlich mit den ökologischen Fragestellungen zum „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, Tierschutz“ befasst, wird das Prinzip der Nachhaltigkeit zukünftig generell vom 6. Abschnitt erfasst. Auch Frau Kollegin Braun ist darauf eingegangen: So wie der Begriff der Nachhaltigkeit aus der Forstwirtschaft kam - Carl von Carlowitz ist Ihnen allen ein Begriff - und heute ein generelles Handlungsprinzip darstellt, so entwickelt sich auch der Abschnitt 6 unserer Verfassung von seiner rein ökologischen Dimension weiter zu einem Abschnitt, der die Generationengerechtigkeit staatlichen Handelns einfordert.

In der Begründung, für deren Erarbeitung ich Frau Braun herzlich danke, wird formuliert, zukünftig „ein(en) Nachhaltigkeitsvorbehalt für alle politischen und administrativen Maßnahmen“ einzuführen. Damit machen wir die Berücksichtigung der Interessen derer, die nicht am Tisch sitzen, weil sie noch nicht geboren sind, zur Pflicht staatlichen Handelns. Das gilt beim Schutz der Biodiversität ebenso wie beim Umgang mit natürlichen und sonstigen Ressourcen, die unserem Land zur Verfügung stehen. Deshalb bleibt die Aufgabe strukturell die gleiche - vom Naturschutzgebiet und dessen generationengerechter Bewahrung bis hin zum Landeshaushalt und dessen generationengerechter Bewirtschaftung. Die Generation im Heute darf nicht auf Kosten der zukünftigen Generationen leben. Dieser Idee geben wir heute Verfassungsrang, und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist auch gut so!

(Beifall von der CDU und der SPD.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Prinzip, über das wir uns heute unterhalten, verpflichtet uns in vielen beziehungsweise in allen Bereichen. Das darf kein Alleinstellungsmerkmal der Umweltpolitik bleiben und das ist auch kein Alleinstellungsmerkmal einzelner politischer Gruppen. Wir - der saarländische Landtag - sagen heute: Wir handeln im Interesse unserer Kinder. Wir berücksichtigen die Interessen kommender Generationen. Generationengerechtigkeit steht zukünftig in unserer Verfassung. Das ist ein guter Tag für die künftigen Menschen in diesem

Land. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich bitte um Unterstützung.

(Beifall von der CDU und der SPD.)

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Theis. Zwischenzeitlich hat Herr Fraktionsvorsitzender Dörr eine Kurzintervention angezeigt, die ich hiermit zulasse.

Abg. Dörr (AfD) mit einer Zwischenbemerkung:

Lieber Kollege Theis! Sie haben mich persönlich angesprochen, deshalb sage ich jetzt noch was. Zunächst einmal habe ich überhaupt kein Problem damit, dass die Menschen verschieden sind. Das habe ich hier wiederholt gesagt, sogar unter Protest, auch von Ihrer Partei, die gemeint hat, alle Menschen seien gleich.

(Zuruf des Abgeordneten Scharf (CDU).)

Ich habe kein Problem damit, dass die Menschen verschieden sind. Wir können froh sein, dass wir uns voneinander unterscheiden.

Das Zweite betrifft die Aussage, dass ich bei einer so wichtigen Sache Parteipolitik betreiben würde. Ja, das ist eine sehr wichtige Sache. Wenn Sie das aber so ernst nehmen würden, wie Sie es hier vortragen, dann wäre das schon längst verabschiedet. Das haben Sie alles schon vor mehreren Jahren beraten. Vor allen Dingen - und ich muss herausstellen, dass das Parteipolitik ist - haben Sie uns in diese Beratungen, das heute einzubringen, nicht eingebunden. Wir sind nicht eingebunden worden. So wichtig war es Ihnen also nicht.

(Zuruf des Abgeordneten Scharf (CDU).)

Sie haben es gar nicht versucht und schon des Öfteren nicht versucht. Sie haben sich nicht bemüht, uns einzubinden, um hier einen gemeinsamen Antrag einzubringen. Insofern muss ich feststellen, dass das Parteipolitik ist, zumindest Fraktionspolitik.

Beim Begriff „Rasse“ hat sich hier schon gezeigt, dass er nicht so ganz eindeutig ist. Vor allen Dingen ist es schwierig, den Begriff „Rasse“ abzulehnen, dann aber „rassistische Gründe“ einzuführen. Dieses Wort steckt da irgendwo falsch drin, weil man einfach argumentieren kann, wenn es etwas Rassistisches gibt, muss es auch eine Rasse geben. Unsere Geschichte war viel einfacher.

(Sprechen.)

Wir haben das gestrichen und weg war es. Und dann haben wir auch nicht „rassistische Gründe“ aufgenommen, sondern nichts. Rasse war draußen.

(Abg. Theis (CDU) )

(Zuruf des Abgeordneten Sisamci (SPD).)

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Das genügt für uns. Dann kommt noch dazu - das geben wir zu -, dass wir an unsere Frauen denken müssen. „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Das muss reichen. Das war unsere politische Aussage. - Danke schön.

(Beifall von der AfD.)

Kollege Theis, möchten Sie darauf erwidern?

Nein.

Ich danke für Ihre Rückmeldung. Ich darf feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen eingegangen sind. Somit schließe ich die Aussprache. Es wird vorgeschlagen die Gesetzentwürfe an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen.

Wir kommen nun zur Abstimmung, und zwar zunächst über den Gesetzentwurf Drucksache 17/503. Ich darf darauf hinweisen, dass nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ein Gesetz, das die Verfassung ändert, die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages bedarf. Das bedeutet, dass dieses Gesetz nur dann angenommen ist, wenn mindestens 34 Abgeordnete zugestimmt haben.

Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/503 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/503 die notwendige Mehrheit von min destens 34 Stimmen erreicht hat, daher ange nommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion sowie der CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/504 - neu. Auch hier noch mal der Hinweis, dass ein Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages erforderlich ist.

Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/504 - neu - in Erster Lesung

unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/504 - neu - die notwen dige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat, daher angenommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/505 - neu. Auch hierzu darf ich auf das erforderliche Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages hinweisen.

Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/505 - neu - in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/505 - neu - die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.

(Beifall von SPD und CDU.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir fahren fort und kommen zu Tagesordnungspunkt 4:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Modernisierung des saarländischen Medienrechts (Drucksache 17/485)

Zu diesem Tagesordnungspunkt darf ich den Bevollmächtigten des Saarlandes beim Bund, Herrn Staatssekretär Thorsten Bischoff, die Vorsitzende des SR-Rundfunkrates, Frau Gisela Rink, den Vorsitzenden des SR-Verwaltungsrates, Herrn Michael Burkert, den Intendanten des Saarländischen Rundfunks, Herrn Martin Grasmück, sowie den stellvertretenden Direktor der Landesmedienanstalt, Herrn Dr. Jörg Ukrow, be grüßen. Seien Sie alle uns herzlich willkommen!

(Beifall des Hauses.)

(Abg. Dörr (AfD) )

Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrte Ehrengäste, wir freuen uns sehr, dass Sie heute gekommen sind, um der ersten Aussprache zu diesem Gesetzentwurf beizuwohnen. Der Saarländische Rundfunk selbst ist ja dankenswerterweise bei den Plenarsitzungen regelmäßig engagiert, heute ist nun auch die Spitze des Saarländischen Rundfunks gekommen. Dafür danken wir und wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

Für diese gute Zusammenarbeit, vor allem aber für ein gutes Ergebnis der Arbeit des Rundfunks müssen wir einiges tun. Wir hoffen, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf dafür eine gute Grundlage legen zu können. Denn beim Betrachten der Realität müssen wir feststellen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht unter Druck, und zwar in nicht unerheblichem Maße. Ich möchte das einmal für drei Bereiche aufschlüsseln.

Der erste Bereich, den ich ansprechen will, ist ein, wie ich einmal formulieren möchte, allgemeiner Entwicklungs- und Veränderungsdruck. Dieser besteht, weil die Digitalisierung und das Nutzungsverhalten nun mal so gegeben sind und die Branche auch schon längst umgekrempelt haben und, da braucht man kein Prophet zu sein, sie sicherlich noch weiterhin verändern werden.

Es gibt einen zweiten Druck, der nach meiner Auffassung zu verspüren ist: Das ist ein gewisser gesellschaftlicher Druck auf den Rundfunk, die Akzeptanz gegenüber dem Rundfunkbeitrag durch einen hohen Anspruch an das eigene Programm und einen sparsamen Umgang mit den Ressourcen des Gebührenzahlers zu rechtfertigen und zu bewahren. Es geht darum, das alles unter einen Hut zu bekommen, weil das nun mal auch die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler exakt so erwarten.

Drittens gibt es einen nicht unerheblichen politischen Druck, ausgehend von politischen Kräften, bisweilen sogar von politischen Kräften bis ins bürgerliche Lager hinein, die den öffentlichrechtlichen Rundfunk abschaffen wollen oder ihn zumindest mit allerlei Debatten zu diskreditieren trachten.