Protokoll der Sitzung vom 12.07.2023

Zur Begründung der Gesetzentwürfe zu Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 59a Absatz 1 erteile ich Frau Abgeordneter Kira Braun das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Unsere Verfassung ordnet unser Zusammenleben, ordnet unser Miteinander. Sie ist eine Art gesellschaftlicher Vertrag mit Rechten und Pflichten. Sie ist eine verlässliche Konstante, darf aber gleichzeitig niemals erstarren. Deshalb ist es unsere Aufgabe, auf gesellschaftliche Veränderung zu reagieren und unsere Verfassung anzupassen.

Für mich ist klar: Nur durch Veränderungen kann unsere Verfassung auf der Höhe der Zeit bleiben. Bereits in der letzten Legislaturperiode haben wir über drei Änderungen diskutiert: über die Streichung des Rassebegriffes, über die Einführung des Nachhaltigkeitsprinzips und über die Stärkung des Ehrenamts. Heute bringen wir diese Änderungen, die in der vergangenen Legislaturperiode der Diskontinuität zum Opfer ge

fallen sind, ein. Und das ist auch gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der SPD und der CDU.)

In den letzten Tagen habe ich häufiger einen Blick in die Online-Kommentarspalte der Medien geworfen, die über diese Verfassungsänderung bereits im Vorfeld berichtet hatten. Dort habe ich die Frage gelesen, weshalb wir überhaupt den Rassebegriff aus der Verfassung streichen. Ob das nötig sei. Ob wir sonst nichts zu tun hätten. Deswegen möchte ich zu Beginn noch mal in Erinnerung rufen: Sprache schafft Wirklichkeit. Der Wortlaut des Artikels 12, in dem der Gleichheitsgrundsatz festgeschrieben ist, unterstellt in der jetzigen Fassung, dass es unterschiedliche menschliche „Rassen“ tatsächlich gäbe. Ich sage ganz klar: Diese „Idee der Menschenrassen“ ist Unsinn. Sie ist fachlich falsch.

(Beifall von der SPD und der CDU.)

Sie findet sich aber trotzdem hartnäckig in rassistischen Theorien und leider auch in den Köpfen von viel zu vielen Menschen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein solcher Begriff hat in unserer Verfassung nichts verloren.

(Beifall von der SPD und der CDU.)

Es geht in dieser Debatte auch gar nicht nur um irgendwelche Theorien oder um Symbolpolitik. Es geht vielmehr darum, von Rassismus Betroffene nicht weiter zu verletzen. Die meisten von uns können sich überhaupt nicht vorstellen, wie es ist, Rassismus zu erfahren, wie es ist, wegen der Hautfarbe oder der Ethnie eine Wohnung oder einen Job nicht zu bekommen. Und genau deswegen dürfen wir nicht länger zulassen, dass diese Menschen sich selbst einer vermeintlichen „Rasse” zuordnen müssen, um ihre Rechte wahrnehmen zu können. Das ist doch absurd, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Wir alle wissen aber auch - und da müssen wir uns ehrlich machen -, mit der Streichung des Rassebegriffes verschwindet kein Rassismus. Es geht vielmehr darum, Sprach- und Denkgewohnheiten zu hinterfragen und aufzubrechen. Rassismus verschwindet auch nicht dadurch, dass wir nun statt „Rasse“ „aus rassistischen Gründen“ in die Verfassung schreiben. Wir finden offenen und versteckten Rassismus beinahe überall: in Talkshows, am Tresen in der Kneipe, in Schulen, auch bei öffentlichen Stellen. Wollen wir ihn bekämpfen, müssen wir genau hinschauen, Strukturen hinterfragen und alte Denkmuster aufbrechen. Ich bin froh, dass diese Landesregierung das tut. Unsere Ministerpräsidentin Anke Rehlinger hat vorgeschlagen, einen Rassismusbeauftragten beim Landtag zu etablieren und einen Aktionsplan gegen Rassismus zu

(Präsidentin Becker)

erstellen. Damit gehen wir zwei weitere wichtige Schritte.

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Schon jetzt leisten viele Stellen wie das Antidiskriminierungsforum oder die Beratungsstelle Bounce Back Saar tagtäglich wichtige Arbeit. Wenn man selbst nicht von Rassismus betroffen ist, hat man nicht allzu viele Berührungspunkte mit solchen Institutionen. Ich kann Ihnen aber sagen: Dort wird wichtige, dort wird unverzichtbare Arbeit geleistet - jeden Tag. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich dafür bedanken.

(Beifall von der SPD und vereinzelt bei der CDU.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen heute noch eine weitere Verfassungsänderung vor. In Artikel 59a der saarländischen Verfas sung werden wir die Verpflichtung des Staates festschreiben, nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit zu handeln, um die Interessen künftiger Generationen zu wahren.

Das Prinzip der Nachhaltigkeit hat seine Wurzeln im frühen 19. Jahrhundert und stammt ursprünglich aus der Forstwirtschaft. Demnach sollte nicht mehr Holz geschlagen werden, als nachwächst. Das Prinzip beschreibt also einen schonenden Umgang mit Ressourcen, dass wir nur so viel verbrauchen, wie auch nachwächst, dass wir nicht über unsere Verhältnisse leben oder über die Verhältnisse unserer Erde. Das machen wir nämlich Jahr für Jahr. Dieses Jahr markierte bereits der 04. Mai den Erd überlastungstag. Seit diesem Tag leben wir in Deutschland sozusagen auf Pump. In Jamaika ist der Erdüberlastungstag zum Beispiel erst am 20. Dezember, weil die Menschen dort deutlich sparsamer mit den Ressourcen der Erde umgehen.

Wir verbrauchen in Deutschland also drei Mal mehr, als unsere Ökosysteme überhaupt ertragen können. Die Folgen dieser jahrzehntelangen Übernutzung sind weltweit spürbar. Sie sind spürbar in Sambia, wo Bauern ihre Existenz verlieren, weil Extremwetter die Landwirtschaft unmöglich macht. Sie sind spürbar im Pazifik, wo Inseln nach und nach vom steigenden Meeresspiegel einfach verschluckt werden. Sie sind aber auch hier vor Ort spürbar, wenn Seen oder Flüsse umkippen, wenn Städte überhitzen und die gleißende Hitze den Menschen jede Lebensqualität raubt. Und überall sind ärmere Menschen mehr von den Folgen betroffen, obwohl sie nachgewiesenermaßen mit ihrer Lebensweise weniger zu den Ursachen der Klimakrise beitragen. Deshalb ist es auch so wichtig, dass wir Nachhaltigkeit nicht mehr als etwas Wünschenswertes in der Zukunft verstehen, sondern dass der Wert der Nachhaltigkeit an sich Verfassungsrang bekommt, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Aus dem Nachhaltigkeitsgrundsatz unserer Verfassung erwächst künftig ein normativer Gestaltungsauftrag für uns in der Politik, der aber auch für sämtliche Träger hoheitlicher Gewalt ein Rückschrittsverbot und gleichzeitig ein Optimierungsgebot festschreibt. Klar ist: In Zukunft gilt ein Nachhaltigkeitsvorbehalt für alle politischen und administrativen Maßnahmen. Nur so können wir der Generationengerechtigkeit in diesem Land Rechnung tragen.

In den letzten Wochen habe ich mir recht häufig die Frage gestellt, was Lebensqualität denn eigentlich ausmacht. - Ist es die Möglichkeit, sich jeden Monat bei Ketten wie H&M, Zara, P&C oder Primark den Einkaufskorb vollzumachen? Oder sind es die Erdbeeren aus Spanien, die man sich auch im Winter schmecken lassen kann? Ist es die Verfügbarkeit von Mangos oder Passionsfrüchten an 365 Tagen im Jahr? - Verstehen Sie mich nicht falsch. Ich finde es höchst unangemessen, als junger Mensch hier die Moralkeule auszupacken. Manchmal habe ich aber das Gefühl, dass wir uns an viele Dinge schlicht und ergreifend gewöhnt haben, an Dinge, die vielleicht gar nicht für ein Mehr an Lebensfreude und Glück stehen.

Wenn wir über Nachhaltigkeit sprechen, müssen wir auch über den Tellerrand hinausschauen. Wir müssen erkennen, dass soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit nicht zwei aneinander vorbei laufende Themen sind, sondern einander bedingen. Denken wir noch einmal kurz an die Erdbeeren, die wir im Supermarkt kaufen können. Viele davon kommen aus Spanien, genauer gesagt aus Anbaugebieten, die an den Nationalpark Doñana grenzen, wo es warm, sonnig und trocken ist, wo Dürre herrscht - extreme Dürre bereits im Frühjahr, nicht erst in den Hochsommermonaten. Dort, wo Erntehelferinnen und Erntehelfer oft unter prekären Arbeitsbedingungen schuften. 300 Liter Wasser werden für ein Kilo Erdbeeren verbraucht. Gleichzeitig trocknet der Nationalpark aus - womöglich für immer. Die Folgen für Flora und Fauna kann man jetzt noch nicht abschätzen. Das passt doch nicht zusammen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ein bewusster Umgang mit unseren Lebensgrundlagen muss auch bedeuten, dass wir nicht nur genauer draufschauen, „was drinsteckt“, sondern auch, „wo es herkommt“, getreu dem Motto: Think global, act local. Im Herbst reichen wir eine Bewerbung zur Zertifizierung als erstes Fairtrade-Bundesland ein. Damit verankern wir den Fairen Handel auch strukturell. Das bedeutet auch, über sozial und ökologisch verantwortliche öffentliche Beschaffung nachzudenken und das Bewusstsein über das saarländische Engagement im globalen Süden in den Schulen und Kitas des Landes zu verankern. Das ist ein

(Abg. Braun (SPD) )

wirklich wichtiger Schritt. Danke liebe Christine Streichert-Clivot!

(Beifall von der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, begreifen wir Nachhaltigkeit doch auch als Chance. Im Bliesgau kann man nicht nur die „Toskana des Saarlandes“ genießen, sondern auch so nachhaltig reisen wie sonst nirgendwo in Deutschland. Das zeigt die Auszeichnung mit dem ersten Platz als „nachhaltige Tourismusdestination“. Das strahlt aus, nicht nur ins Saarland, sondern auch in so tolle Regionen wie das Allgäu oder die Sächsische Schweiz, gegen die wir uns im Wettbewerb durchgesetzt haben. Es zahlt auch ein in unsere Strukturwandelstrategie, weil solche Auszeichnungen außerhalb des Landes erst einmal Bewusstsein schaffen, wie sehr sich das Saarland gerade verändert, wie viele grüne Oasen und Naherholungsgebiete mit Wanderwegen, Seen und Radwegen es hier gibt. Wieder steigende Besucherzahlen unterstreichen, welches große Potenzial im Saarland als nachhaltiges Tourismusland liegt. Lassen Sie uns dieses Potenzial nutzen, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall von der SPD und vereinzelt bei der CDU.)

Ich komme zum Schluss. Mit der Streichung des Rassebegriffes und der Verankerung von Nachhaltigkeit gehen wir heute einen wichtigen, aber auch überfälligen Schritt, um unsere Verfassung auf die Höhe der Zeit zu bringen. Daher bitte ich um Zustimmung zu den Verfassungsänderungen.

(Beifall von der SPD.)

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Braun. - Zur Begründung des Gesetzentwurfes zu Artikel 19 erteile ich Herrn Abgeordneten Roland Theis das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die Ehre, heute die dritte gemeinsam erarbeitete und eingebrachte Änderung unserer Verfassung in Erster Lesung für die CDU-Fraktion einbringen zu dürfen. Meine Damen, meine Herren, ich weiß nicht, wer von Ihnen zuletzt in Artikel 19 der Verfassung des Saarlandes hineingeschaut hat. Als Abgeordneter hat man ja die Verfassung immer unterm Arm dabei.

(Vereinzelt Heiterkeit.)

Artikel 19, wie Sie hinter mir an der Wand le sen können, wenn Sie sehr gute Augen haben, sagt heute: „Jeder ist nach Maßgabe der Gesetze zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit

(…) verpflichtet.“ – Ein Zitat, das einen, wenn man es zum ersten Mal liest, überraschen mag, dann aber doch wieder nicht, denn wenn man sich die Realität unseres Landes anschaut, dann sieht man, dass viele, sehr viele Saarländerinnen und Saarländer auch ganz unabhängig von Gesetzen und dem, was Artikel 19 als Pflicht formuliert, dieser Aufforderung unserer Verfassung folgen. Die Bedeutung des Ehrenamtes im Saarland ist in Zahlen schwer zu fassen, weil durchschnittlich gesehen jeder Saarländer in mehreren Vereinen ist. Das Innenministerium spricht von über 400.000 Menschen in unserem Bundesland, die sich in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens uneigennützig und ehrenamtlich engagieren. Die Bedeutung in der Sache ist noch schwieriger zu erklären, da klar ist, nichts ginge im Sport, in der Kultur, im Naturschutz, im Brandschutz, im Katastrophenschutz, aber auch in der Kommunalpolitik, wenn wir diese 400.000 Menschen, die sich ehrenamtlich und uneigennützig einbringen, nicht hätten. Unser Saarland wäre so viel ärmer in der Kinder- und Jugendarbeit, bei der kulturellen Vielfalt, bei der Arbeit für Menschen mit Behinderungen, bei der Biodiversität, bei der gesellschaftlichen Teilhabe, wenn es die Menschen nicht gäbe, über die wir heute sprechen. Denn das alles und vieles mehr sind Ziele, für die Saarländerinnen und Saarländer sich ehrenamtlich einbringen. Dieses Engagement - und das ist vielleicht der Grund, warum unsere Verfassung schon lange vom Ehrenamt spricht - reicht aber über den jeweiligen Bereich hinaus, in dem es erbracht wird. Wer sich kulturell engagiert, bringt natürlich einen kulturellen Mehrwert für die Gemeinschaft. Wer sich für Menschen mit Behinderungen engagiert, bringt natürlich einen Mehrwert für diese Menschen und für die Gemeinschaft insgesamt. Aber dieses Engagement, meine sehr verehrten Damen und Herren, festigt eben auch den generellen Zusammenhalt unserer Gesellschaft, es führt zu einer funktionierenden Gemeinschaft und stärkt damit auch - deshalb ist es Teil unserer Verfassung - unsere Demokratie und unsere staatliche Ordnung. Sie alle kennen vermutlich aus anderen Zusammenhängen das berühmte Zitat des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht Böckenförde. Er hat sinngemäß gesagt: Ein freiheitlicher Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht schaffen oder erzwingen kann. Ich weiß, das Zitat stammt aus einem anderen Zusammenhang, aber ich muss bei diesem Zitat immer an die vielen Menschen denken, die, ohne dass sie dazu rechtlich verpflichtet wären, diesen Staat, diese Gesellschaft bei allen Mängeln, die er hat, zu einem funktionierenden Gemeinwesen machen. (Abg. Braun (SPD))

Ich muss in diesem Zusammenhang auch immer an die vielen Saarländerinnen und Saarländer denken, die sich ehrenamtlich engagieren. Wenn wir heute darüber diskutieren, dann heißt das auch, Ihnen ein Dankeschön zu sagen, meine sehr verehrten Damen. Ohne euch wären wir ein armes Land!

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Ein freiheitlicher Staat kann dies nicht erzwingen, aber er kann es fördern. Von daher erfüllt sich heute eine lang gehegte Forderung von vielen - jedenfalls mit der Einbringung in Erster Lesung -, nämlich der Förderung des Ehrenamtes Verfassungsrang zu geben. Mit der Formulierung „genießt die Förderung des Staates“ stärken wir das Ehrenamt und seine Rolle in unserer Landesverfassung. Damit verbunden ist nicht zuletzt ein Auftrag an uns alle, die Gewichtung des Ehrenamtes bei der Beratung nicht zuletzt des Landeshaushalts genügend zu berücksichtigen, sondern auch - wenn wir uns als Legislative denken - das Ehrenamt bei der sonstigen Gesetzgebung im Blick zu behalten.

Es ist keine Seltenheit, dass wir über Themen sprechen, die das Ehrenamt ganz unmittelbar berühren. Die Beispiele sind vielfältig. Wir sprechen beispielsweise heute über die Förderung des Breitensports. Da wird das Staatsziel schnell konkret. Wir geben mit dieser Verfassungsänderung ein Versprechen ab, die Belange des Ehrenamtes zu berücksichtigen. Das ist das, was wir heute in Erster Lesung einbringen.

Die besondere Förderung des Ehrenamts gilt aber auch in Bereichen, die nicht auf den ersten Blick Ehrenamtsförderung im Titel tragen. Das gilt es zu berücksichtigen. Wir haben zum Beispiel in einer der vergangenen Sitzungen dieses Parlaments über das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen am Zweitwohnsitz diskutiert. Aus meiner Sicht ist das auch ein Aspekt der Förderung des Ehrenamts im kommunalpolitischen Engagement, nämlich Ehrenamt möglich zu machen nicht zuletzt für junge Menschen, die sich am Zweitwohnsitz ehrenamtlich für ihre Gemeinschaft einbringen.

Wenn wir Artikel 19 anpassen und wenn wir beginnen, die Verfassung in dieser Frage zu ändern, dann ist das mehr als lediglich weiße Salbe. Dann ist das der ständige Auftrag an den Staat und damit nicht zuletzt an Landtag und Landesregierung, folgende Fragen im Blick zu halten: Wie sind die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt im Land und wo können wir diese verbessern? Diesem Auftrag geben wir heute Verfassungsrang. Damit geben wir aber auch ein Versprechen ab, das es einzulösen gibt. Daher bitte ich Sie um Zustimmung und zukünftig darum, dieses Versprechen nicht zu vergessen im Sinne der vielen Menschen, die sich in die

sem Land ehrenamtlich engagieren. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Theis, und eröffne nun die Aussprache. - Es sind Wortmeldungen eingegangen. Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Die politische Gemeinschaft von SPD und CDU hat heute Morgen Verfassungsänderungsanträge eingebracht. Die letzten Änderungen sind mir heute Morgen bekannt geworden, als ich meinen Platz betreten habe. Es ist also für eine Sache, Frau Kollegin, an der man jahrelang gearbeitet hat, irgendwie ein schlechter Endspurt gewesen. Es ist etwas unausgegoren hier angekommen.

Ich habe die Aufgabe, innerhalb von 6 Minuten auf die wortreichen Argumente und Ausführungen meiner Vorrednerin und meines Vorredners einzugehen. Das will ich dennoch versuchen. Zuerst einmal ist die Verfassung natürlich unser Grundgesetz; darauf bauen alle unsere Gesetze auf. Aus diesem Grunde sollte unsere Verfassung auch klar und einfach sein. Das ist ein wichtiger Grundsatz, damit die Leute es verstehen und die Verfassung lesen können.

Wir haben auch einen Verfassungsänderungsantrag zu Artikel 12 eingebracht - das haben Sie vergessen, Frau Kollegin Braun - und haben eine Vereinfachung vorgeschlagen. Es ist eine Klärung. Wir haben in Satz 1 gesagt, alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Satz 2: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Wir haben gesagt, das ist schon im ersten Satz enthalten. Aber in dem Fall, in dem es um so ein wichtiges Anliegen geht, kann man es noch einmal ausdrücklich sagen. Bei Satz 3 haben wir das zusammengefasst in dem einzigen Satz: Niemand darf benachteiligt oder bevorzugt werden. - Da war also alles drin. Das haben Sie aber abgelehnt. Da wäre zum Beispiel das Wort Rasse schon nicht mehr vorgekommen. Sie haben es abgelehnt. Anscheinend war Ihnen das doch nicht ganz so wichtig.

(Abg. Braun (SPD) : Wir haben es abgelehnt, weil der Schutzbereich so nicht gegeben ist. Weil der Schutzbereich ein anderer ist, ob es drinsteht oder nicht. Wir lassen die rassistischen Gründe drin.)

Jedenfalls war es ein Anlass, diesen Begriff Rasse aus der Verfassung rauszunehmen. Man geht dabei locker davon aus, dass dieser Begriff ers