Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 19. Sitzung des Landtages und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen.
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vor liegende Tagesordnung festgesetzt.
Zu Punkt 3 der Tagesordnung. Die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion haben den Antrag „Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen 2023: Gewalt an Frauen weiter entschieden bekämpfen!“ zwischenzeitlich neu eingebracht. Er liegt uns nunmehr als Drucksache 17/671 ‑ neu ‑ vor.
Bevor wir fortfahren, möchte ich an der Stelle ganz herzlich eine Gruppe der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe mit circa 25 Absolventinnen und Absolventen eines Freiwilligen Sozialen Jahres unter Leitung von Frau Charlotte Klein, die im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit bei uns zu Gast ist, herzlich begrüßen. Seien Sie uns willkommen!
Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, zunächst folgende Schwerpunktthemen zu behandeln. Dies betrifft zum einen das Thema „Saarländisches Kinderschutzgesetz“ mit dem Tagesordnungspunkt 1, für dessen Aussprache ein ganzes Redezeitmodul vorgesehen ist.
Zum anderen betrifft es das Thema „Stahl“ mit Tagesordnungspunkt 2, zu dessen Aussprache ebenfalls ein ganzes Redezeitmodul angesetzt ist.
Es folgen sodann die Themen „Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen“ mit dem Tagesordnungspunkt 3 und einem ganzen Redezeitmodul sowie „Einsetzung eines Bürgerrates ‚Klimaschutz im Saarland‘“ mit dem Tagesordnungspunkt 4, mit einem halben Redezeitmodul.
Für die übrigen Tagesordnungspunkte haben sich die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums im Hinblick auf die Redezeit für die Aussprache auf Folgendes verständigt: Die Tagesordnungspunkte 5, 7, 11 und 13 werden jeweils in einem halben Redezeitmodul beraten, die Tagesordnungspunkte 8 und 12 mit einem ganzen Redezeitmodul. Zu den übrigen Tagesordnungspunkten findet keine Aussprache statt. Wer dafür ist, dass wir so verfahren, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann verfahren wir so.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Saarland (Saarländisches Kinderschutzgesetz - SKG) sowie zur Änderung des Schulordnungsgesetzes
Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Hermann-Josef Scharf, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Saarland, das Saarländische Kinderschutzgesetz (SKG), sowie zur Änderung des Schulordnungsgesetzes (SchoG) - Drucksache 17/487 - wurde vom Plenum in seiner 16. Sit zung am 12. Juli 2023 in Erster Lesung ange nommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen. Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zugrunde:
Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit dem vorliegenden Gesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes nehmen wir diese Aufgabe mit dem Ziel wahr, Schutzlücken zu schließen und die Arbeit der Jugendämter zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen zu unterstützen und weiter auszubauen. Eltern obliegt das natürliche Recht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Hierbei unterstützt und
hierüber wacht die staatliche Gemeinschaft. Diese Rechtsposition ergibt sich primär aus dem Schutzbedürfnis der Kinder, die als Grundrechtsträger mit eigener Menschenwürde und dem Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit wahrzunehmen sind. Kinder bedürfen vor allem in den ersten Lebensjahren der Geborgenheit, der Förderung und der Sicherheit, um ihre Potenziale voll ausschöpfen zu können. Die notwendigen Regelungen in den Bundesvorschriften sind hierbei wichtige und weitreichende Instrumente zur Erfüllung des verfassungsrechtlichen Schutzauftrages des Staates.
Gleichwohl bestanden noch Regelungslücken in den Bereichen Prävention, Unterstützung, Information, Beteiligung, Vernetzung sowie in der Qualitätsentwicklung und -sicherung, die für das Saarland mit diesem Gesetz geschlossen werden sollen.
Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf der Regierung gelesen und beschlossen, am 21. Sep tember 2023 eine Anhörung durchzuführen. Für den Input der zahlreich eingegangenen Stel lungnahmen sowie der Anhörungsteilnehmerinnen und -teilnehmer möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal sehr herzlich bedanken. Es war eine großartige Anhörung.
Die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion hatten daraufhin zwei Abänderungsanträge eingebracht. Der Abänderungsantrag der SPD-Landtagsfraktion wurde einstimmig bei Zustimmung der SPD- und CDU- sowie Enthaltung der AfDFraktion angenommen. Der Abänderungsantrag der CDU‑Fraktion wurde bei Zustimmung der CDU-, Ablehnung der SPD- und Enthaltung der AfD-Fraktion mehrheitlich abgelehnt.
Sodann hat der Ausschuss folgenden Beschluss über das Gesetz im Ganzen gefasst: Das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Saarland sowie zur Änderung des Schulordnungsgesetzes wird bei Zustimmung der SPD- und der CDU-Fraktion sowie Enthaltung der AfD-Fraktion unter der Berücksichtigung des Abänderungsantrags der SPDFraktion einstimmig angenommen und der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme dieses wichtigen Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich bedanke mich sehr herzlich für die Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Florian Schäfer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Heute habe ich die Ehre, für meine Fraktion zur Verabschiedung dieses Gesetzes zu sprechen, nämlich zum ersten Saarländischen Kinder- und Jungendschutzgesetz. Als Gesetzgeber verabschiedet man innerhalb einer Legislatur eine Vielzahl von Gesetzen im parlamentarischen Verfahren. Aber ich glaube, mit dem heutigen Tag und dem heute eingebrachten Gesetz haben wir einen Meilenstein in der Geschichte des Saarlandes, nämlich das erste Kinder- und Jugendschutzgesetz. Darauf freuen wir uns von unserer Fraktion ganz besonders.
Der Landtag des Saarlandes beschließt es in einem ambitionierten Zeitraum. Minister Dr. Ma gnus Jung hat erst im Juli des letzten Jahres angekündigt, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Eineinhalb Jahre später, nach externen und internen Anhörungen, nach Aussprachen im Ausschuss und dem parlamentarischen Verfahren, sind wir heute im Plenum mit dem vorgelegten Abänderungsantrag und beschließen nun ein wichtiges Element der saarländischen Gesetzgebung.
Im Rahmen der Anhörung und der Ausschussarbeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit wurden über 100 Expertinnen und Experten um Stellungnahme gebeten und ihre guten Ideen mitgenommen. Hermann Scharf hat es eben gesagt: Es waren ganz besondere Anhörungen, denn das Engagement, die emotionale Mitnahme und gerade die Erzählungen aus der Praxis und das, was die Menschen tagtäglich im Bereich des Kinderschutzes leisten, waren enorm und haben unseren vollen Respekt. Deshalb ist es auch wichtig, ihnen Danke zu sagen für das innerhalb der Anhörung Eingebrachte, sodass wir gemeinschaftlich auch Abänderungen vornehmen konnten. Darauf können wir stolz sein. Deshalb noch einmal an alle Verbandsvertreter, Kinderärzte, Verbände und sonstige Partner ein herzliches Dankeschön!
Ganz besonders freut es mich, dass auch Handlungsempfehlungen der unabhängigen Kommission „Kinderschutz im Saarland“ mit übernommen wurden. So haben wir zum Beispiel das Amt des Kinderschutzbeauftragten geschaffen. An dieser Stelle vielen Dank an Kai Frisch, der heute da ist. Er hat in dieser Funktion und mit seiner Expertise bereits das Gesetzgebungsverfahren begleitet und ist schon jetzt, in diesem frühen Stadium, eine Bereicherung bei diesem schwierigen Thema. In Ihren Händen liegt das Thema in guten Händen. Herzlichen Dank und herzlich willkommen!
Der Kinderschutzbeauftragte wird mit seinen Ideen und seinem Handeln vieles zu einem gesteigerten Kinderschutz im Saarland beitragen. Gerade wenn es um die digitale Welt und ihre unzähligen Gefahren geht, wird er mit seinem Tun und seinen Prozessen eine stabile Säule bilden können, die Netzwerken, Eltern und Kindern zur Verfügung steht. Eine Person kann natürlich diese Themen nicht alleine schaffen. Umso wichtiger ist es, dass die vorhandenen Netzwerke noch enger verzahnt werden und alle Player an einem Strang ziehen zum Wohle unserer Kinder im Saarland. Ob Politik, Verbände oder sonstige Partner, wir alle sind dafür verantwortlich, dass es den Kindern in unserem Land gut geht.
Heute reden wir also nicht nur über den Kinderschutz. Heute stellt dieses Parlament ihn auf eine neue Stufe und in den Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns. Wir werden, wie bereits in der Ersten Lesung des Gesetzes angekündigt, unter anderem folgende wichtige Gremien etablieren: Das Kompetenzzentrum Kinderschutz. Hier finden Kinder, Jugendliche, Angehörige, Fachkräfte und Ehrenamtler und die Öffentlichkeit eine Anlaufstelle, um sich über die Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu informieren. Den saarländischen Rat für Kinderschutz als unabhängiges, beratendes Fachgremium, das die Arbeit des Kinderschutzbeauftragten berät und unterstützt. Die Netzwerke Kinderschutz verbessern die Vernetzung und Kooperation der Akteurinnen und Akteure. Ziel ist es, dass Strukturen und Abläufe bei Kindeswohlgefährdung verbessert werden. Nicht zu vergessen sind unsere Ombudsstellen. Sie binden wir in das Kompetenzzentrum Kinderschutz und die Netzwerke als einen wichtigen Partner ein, um beim Thema Kinderschutz ein klares Zeichen zu setzen.
Das ergänzen wir außerdem mit folgenden Maßnahmen: Wir fördern, dass Fachstandards weiterentwickelt werden. Wir wollen, dass die Kinder- und Jugendhilfe ihre fachlichen Standards weiterentwickelt, und werden das entsprechend fördern. Wir etablieren Schulkonzepte in Schulen sowie Schutzkonzepte in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, Familienpflege, Kindertagespflege und Schulen. Meine Kollegin Réka Klein wird darauf in ihrem Beitrag noch konkreter eingehen.
Viel Gutes stand damit schon im Gesetzentwurf. Im Rahmen der Ausschussarbeit wurden noch zwei weitere wichtige Punkte, der interkollegiale Ärzteaustausch und die Evaluierung, mit aufgenommen. Zur Evaluierung: Wir nehmen das Gesetz jetzt nicht ein Mal in die Hand und legen es dann in die Schublade. Nein, wir im Parlament sind uns einig, dass das Kinderschutzgesetz stetig verändert wird, dass wir uns aber auch einen Zeitrahmen setzen, der fest drinsteht, nämlich
alle fünf Jahre ist das Ganze spätestens zu prüfen und neue Erkenntnisse sind in das Gesetz mit einzubringen. Dadurch schaffen wir heute ein lebendiges Gesetz, das jederzeit und den neuen Herausforderungen entsprechend immer wieder aktualisiert wird.
Ich komme nun zum interkollegialen Austausch. Ich weiß, dass die Lösung, die gefunden wurde, wie für uns typisch eine saarländische Lösung ist. Ohne umstrittene Datenbanken, ohne Auflösung der Schweigepflicht, sondern schnell, pragmatisch und empfohlen von denjenigen, die es anwenden werden, haben wir diese Lösung gefunden und in das Gesetz geschrieben. Gerade die Beiträge aus dem Bereich der Kinderärzte waren in der Anhörung ein klares Votum für diese Änderung. Herzlichen Dank!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt sehr viele kluge und in ihrer Bedeutung eindrucksvolle Sätze zum Thema Kinderschutz. Einen davon möchte ich verwenden, nämlich dass Kinder unsere Zukunft sind. Wir sagen diesen Satz gerne einmal lapidar dahin. Aber die Frage ist doch: Was meinen wir oder was meine ich mit meinen Worten? Die reine Aussage „Kinder sind unsere Zukunft“ sieht geschrieben gut aus. Damit dieser Satz aber zutrifft, muss man ihn mit Leben füllen. Das heißt, man muss die Bedeutung und die Anstrengungen unterfüttern. Und das tun wir mit dem heutigen Gesetz, das wir verabschieden, mit den Verbänden, die tagtäglich ihr Engagement bei den Kindern, bei Familien, bei Eltern zeigen, mit den Menschen, die sich innerhalb des Ministeriums Gedanken gemacht haben und in kürzester Zeit unter der normalen Belastung, die sie schon haben, dieses Gesetz und diesen ersten Gesetzentwurf unter der Hilfe des Kinderschutzbeauftragten auf den Weg gebracht haben. Dafür darf ich den Dank unserer Fraktion aussprechen. Herzlichen Dank!
Warum ist mir dieses Thema so wichtig und auch das angesprochene Thema des interkollegialen Ärzteaustauschs? In meinen Gesprächen, die ich kürzlich hatte, mit Jugendlichen um die 14 Jahre, war ich überrascht, wie offen diese waren und wie wichtig es ist, gerade bei diesem Thema ein Zeichen zu setzen. Wenn man zuhört, ist es erschreckend zu erfahren, wie viel unsere Kinder heute schon tagtäglich mitnehmen und manchmal still in sich hinein schweigen. Umso wichtiger ist es, Anlaufstellen für sie zu schaffen, in die sie Vertrauen haben und wo sie die Möglichkeit haben, sich zu öffnen. Das heißt nicht, dass sie in ihrem normalen Alltag kein Vertrauen haben. Aber manchmal gibt es Themen, über die sie wahrscheinlich schweigen wollen. Umso wichtiger ist, dass wir alle gemeinsam diesen Weg gehen, ein klares Zei
chen des Vertrauens setzen, gemeinsam darüber sprechen und die Dinge für ihre Zukunft aus der Welt schaffen, damit unsere Kinder die möglichst beste Zukunft aus psychischen, gesundheitlichen oder schulischen Möglichkeiten für sich haben.
Das ist der Grund, warum wir so viele Neuregelungen brauchen: Damit unsere Kinder umfassenden Schutz erhalten, damit sie ihre Rechte kennen und wahrnehmen, damit andere Kinder und Jugendliche und wir Erwachsene immer wissen, wie wir betroffenen Kindern und Jugendlichen helfen können und wie wir alle zusammen sicherstellen, dass Kinder unsere Zukunft sind und auch eine gesicherte Zukunft bekommen. Herzlichen Dank für die gemeinsame Zusammenarbeit bei diesem Gesetz und lassen Sie uns auch in weiteren Schritten das Wohl unserer Kinder immer in den Vordergrund stellen. - Vielen Dank.
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schäfer. - Ich erteile nun für die CDU‑Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Alwin Theobald das Wort.
Endlich, Frau Präsidentin! Endlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Und endlich, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Endlich bekommt das Saarland mit dem heutigen Tage ein eigenes Kinderschutzgesetz. Es ist ein Gesetz, das zum Ziel hat, Kinder und Jugendliche so gut wie möglich vor Gewalt, vor sexualisierter Gewalt, vor psychischer Gewalt, vor Missbrauch und vor Vernachlässigung zu schützen. Es ist ein Gesetz, das helfen soll, alle Fälle von Kindeswohlgefährdung so früh wie möglich aufzudecken, und das so viele Menschen und so viele Institutionen wie möglich befähigen soll, Kindeswohlgefährdung in ihren unterschiedlichen Ausprägungen zu erkennen.
Das ist auch bitter nötig, denn alleine im zurückliegenden Jahr 2022 wurden im Saarland 238 Fälle von sexuellem Missbrauch nach den Paragrafen 176 bis 176e, 182, 183 und 183a des Strafgesetzbuches erfasst. In 116 dieser Fälle handelte es sich um den Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren.
Bundesweit wurden nach dem aktuellen Lagebild des BKA mehr als 18.400 Kinder und Ju gendliche im vergangenen Jahr Opfer sexualisierter Gewalt. Das sind im Schnitt täglich mindestens 45 Betroffene. In fast jedem siebten Fall hatte das Kind dabei sein sechstes Lebensjahr noch nicht erreicht; das ist unerträglich.