Es liegt in unserer Verantwortung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen, denn der Anteil ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner steigt weiter an. Im Saarland lag der Durchschnitt im Dezember 2021 bei circa 12,3 Prozent. Die steigende Zahl ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner macht auch die Integration gerade auf der kommunalen Ebene zu einem immer wichtigeren Faktor. In der Praxis haben sich allerdings bei der Anwendung von § 50 KSVG Umsetzungsprobleme ergeben, die eine Änderung dringend erforderlich machen. Zum einen ist es notwendig, den Prozentsatz, den die Gemeinden zur verpflichtenden Einführung von Integrationsbeiräten benötigen, von bisher 8 auf 10 Prozent zu erhöhen, denn da durch und durch die flexible Entscheidung zwischen einem Integrationsbeirat und einem Integrationsbeauftragten oder beidem zeitgleich wird eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinden erreicht. Andererseits wird auch die Vorgabe des Regierungsprogramms der Saar-SPD, die Integrationsbeiräte zu stärken, damit umgesetzt. Denn in Zukunft können nicht nur Ausländerinnen und Ausländer dem Beirat angehören, sondern auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Eingebürgerte einschließlich der Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit. Damit stellen wir die Beiräte breiter auf und die vielfältigen Erfahrungen der unterschiedlichen Gruppen steigern die Qualität der Arbeit unserer Beiräte.
Die Akzeptanz der Integrationsbeiräte hat bei der ausländischen Bevölkerung, teilweise auch bei der Kommunalpolitik und der Kommunalverwaltung, abgenommen. Die Wahlbeteiligung ist landesweit gesunken. Nach den letzten Integrationsbeiratswahlen 2019 sind lediglich in vier Städten - Neunkirchen, Saarbrücken, Saarlouis und Völklingen - Integrationsbeiräte eingerichtet worden. Die Möglichkeit der politischen Partizipation von Migrantinnen und Migranten über die starre und ausschließliche Regelung der Urwahlen greift damit in der Praxis nicht ausreichend. Durch eine geringe Wahlbeteiligung geht zudem auch die Legitimation verloren, Interessenvertretung für die ausländische Bevölkerung zu sein. Auch gelingt mancherorts die Einbindung der Integrationsbeiräte in den Gemeinden nicht richtig.
Durch die Erweiterung des Personenkreises ermöglichen wir es Menschen mit den unterschiedlichsten Migrationserfahrungen, sich in
den Beiräten zu engagieren. Davon erhoffen wir uns, dass sich die Wählerinnen und Wähler stärker repräsentiert fühlen und damit die Akzeptanz der Integrationsbeiräte gegenüber der Politik, letztendlich aber auch die Wahlbeteiligung wieder steigt. Zusätzlich kann die Gemeinde einen Integrationsbeauftragten oder eine Integrationsbeauftragte mit den entsprechenden Aufgaben betrauen. Für eine erfolgreiche Integrationspolitik ist es notwendig, die bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten für Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationsgeschichte auch außerhalb des kommunalen Wahlrechts im Rahmen einer Reform der kommunalen Integrationsbeiräte weiterzuentwickeln und dadurch eine Stärkung der Integrationsbeiräte zu erreichen.
Wie wollen wir das machen? Wir wollen das aktive und passive Wahlrecht auf Eingebürgerte inklusive der Doppelstaatler sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler ausweist. Damit wird berücksichtigt, dass mit dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft migrationsspezifische Bedarfe und Interessenslagen fortbestehen können. Zudem ist es der politischen Interessenvertretung dienlich, wenn sich gut integrierte Personen nach einer Einbürgerung weiterhin für migrationsspezifische Interessen einsetzen können. Ferner soll auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern, die je nach Herkunftsland ähnliche Integrationsbedürfnisse aufweisen wie Migrantinnen und Migranten mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die Möglichkeit eingeräumt werden, an der Integrationsarbeit in den Kommunen mitzuwirken.
Wir schaffen neben dem Integrationsbeirat auch die Möglichkeit, einen Integrationsbeauftragten zu benennen. Damit schaffen wir mehr Flexibilität. So kann jede Gemeinde mit Blick auf die Situation vor Ort und die bislang gesammelten Erfahrungen die Möglichkeiten auswählen, die am ehesten einen sinnvollen Ansatz zur Stärkung der Integration bietet. Durch eine klarstellende Regelung ermutigen wir auch Gemeinden mit einem geringen Ausländeranteil, also unter 10 Prozent, ebenfalls von diesen beiden Instru menten Gebrauch zu machen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist ein weiterer wichtiger Baustein unserer Integrationspolitik. Ich bitte Sie daher heute um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf in Erster Lesung bei gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport. - Ich bedanke mich. Glück auf!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile zunächst für die CDU‑Landtagsfraktion dem Abgeordneten Raphael Schäfer das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Haas hat es schon eben vorgestellt, wir reden über einen Gesetzentwurf der SPDLandtagsfraktion, konkret geht es um eine Änderung des § 50 KSVG, um die sogenannten In tegrationsbeiräte auf kommunaler Ebene in unseren Städten und Gemeinden.
Ich habe mir im Vorfeld der heutigen Beratung noch mal die Genese der Gesetzgebung in diesem Bereich angeschaut. Zentrale Punkte hat der Kollege bereits genannt. 1989, das war ein Eckpfeiler, wurden die sogenannten Ausländerbeiräte das erste Mal im Kommunalen Selbstverwaltungsgesetz gesetzlich verankert. Ich will deshalb Jürgen Wohlfarth, den ehemaligen Rechtsdezernenten der Landeshauptstadt Saarbrücken, der auch zahlreiche Kommentierungen und Lehrbücher verfasst hat, aus dem Lehrbuch „Kommunalrecht“ zitieren. Dort heißt es im Nachgang zu der damaligen Gesetzesänderung - das war wirklich interessant -: Der Landtag des Saarlandes hat die Ausländerbeiräte unverbindlicher Ausprägung aus der Grauzone zwischen politischem Wollen und rechtlichem Dürfen herausgeführt. Erstmals in einem Bundesland wurde ein Ausländerbeirat gemeinderechtlich institutionalisiert. - Damals sollten im Übrigen die Ausländerbeiräte in Gemeinden mit einem Ausländeranteil von mindestens 3 Prozent eingesetzt werden.
20 Jahre später, also im Jahr 2008, kam es zu einer Novellierung der gesetzlichen Grundlagen, damals unter der CDU-Landesregierung von Peter Müller. Die CDU-Landtagsfraktion hat die Ausländerbeiräte - das ist eben genannt worden - zu Integrationsbeiräten weiterentwickelt. Damals wurde der Ausländeranteil von 3 auf 8 Pro zent angehoben. Um eine engere Verzahnung auf kommunaler Ebene zu erreichen, wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, dass Gemeinderatsmitglieder mitwirken können. 15 Jah re später möchte die SPD-Landtagsfraktion diese Novellierung ebenfalls weiterentwickeln. Die zentralen Punkte wurden genannt: Das Quorum soll von 8 auf 10 Prozent angehoben werden. Den Kommunen soll zudem die Wahlmöglichkeit eröffnet werden, Integrationsbeiräte einzurichten oder Integrationsbeauftragte zu benennen. Jetzt kommt der entscheidende Punkt: Laut Gesetzesbegründung soll sogar beides parallel möglich sein.
Ich will vorwegnehmen, dass wir uns heute zunächst enthalten werden, weil sich für uns tatsächlich die eine oder andere Frage ergibt. Ganz konkret bei diesem Punkt: Wie verhält es sich, wenn sowohl ein Integrationsbeirat eingerichtet als auch ein Integrationsbeauftragter bestellt wurde? Wer hat dort den Hut auf? Es gibt Sprecher der Beiräte, da gilt es, noch mal genauer hinzuschauen und diese Problemstellungen zu klären.
Der weitere ganz zentrale Punkt ist, dass das aktive und passive Wahlrecht erweitert werden soll auf Eingebürgerte, inklusive Doppelstaatler und Spätaussiedler. Der Kollege Haas ist auf die Ausgangslage eingegangen. Man muss wirklich sagen, sie ist nicht gut, denn die Akzeptanz der Beiräte hat wirklich überall abgenommen. Die Wahlbeteiligung, das muss man auch ganz offen ansprechen, ist derart niedrig, dass die demokratische Legitimation dieser Beiräte gelinde gesagt vielleicht infrage gestellt werden müsste. Zumindest steht diese demokratische Legitimation auf tönernen Füßen, so will ich es formulieren. Deswegen ist es aus unserer Sicht auch in Ordnung, dass wir heute zumindest über dieses Thema sprechen.
Bei diesem letzten Punkt, der Ausweitung des aktiven und passiven Wahlrechtes auf diesen Personenkreis, wollen wir genau hinschauen, ob das wirklich zielführend ist. Ich will auch ganz offen ansprechen - ich schaue zum Kollegen und Minister Reinhold Jost ‑, das war damals, genau vor 15 Jahren, in diesem Hohen Hause nämlich der Streitpunkt zwischen SPD und CDU. Ich will offen sagen, dass durch Ihre geplante Regelung im Grunde genommen zwei Klassen von Deutschen bestehen: Einmal diejenigen, die Ausländer waren, eingebürgert wurden und dann ein Wahlrecht haben sollen, und eben die übrigen Deutschen, denen dieses aktive und passive Wahlrecht nicht zustehen soll. Die damalige CDU-Landtagsfraktion hatte damals schon Bedenken, deswegen konnte man sich auf diesen Punkt nicht verständigen. Es ist uns wichtig, wir werden genau hinschauen, die Argumente und die Kritikpunkte sammeln, die wir im Rahmen der Anhörung erfahren, und dann werden wir uns wirklich in aller Ruhe mit dem Thema in der Fraktion auseinandersetzen und das Ganze sachlich diskutieren.
Ein Punkt ist mir ebenfalls wichtig. Heute Morgen ist alles sehr harmonisch gelaufen. Ich lege jetzt sozusagen den Finger in die Wunde.
Uns als CDU-Fraktion ist es natürlich wichtig, dass das große Thema Migration und Integration, dazu gehört auch das Thema Einbürgerungen, ganzheitlich betrachtet werden muss. Das ist doch der Punkt. Mein Eindruck ist schon, das muss man auch so offen ansprechen, dass die
SPD versucht, gewisse Dinge schönzufärben und beim Thema Integration aus ihrer Perspektive sozusagen Vollgas zu geben.
Sie vergessen aber, dass man vor die Lage kommen muss. Das bedeutet, über das Thema Begrenzung der Migration müssen wir erst mal reden, da müssen wir Gas geben. Wir nehmen Sie wirklich beim Wort, was dort passiert.
Beim Einbürgerungsrecht ist doch völlig klar, dass Sie falsche Anreize schaffen, jedenfalls in unseren Augen. Sie wollen die Einbürgerung, die deutsche Staatsangehörigkeit nicht wie bislang nach acht Jahren, sondern die SPD, die Ampel, will das bereits nach fünf Jahren verleihen und - so steht es zumindest in den Plänen der Ampelregierung - bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf drei Jahre runtergehen. Ich muss ganz ehrlich sagen, einseitig den Versuch zu unternehmen, hier zu suggerieren, wir geben einmal richtig Gas beim Thema Integration, das dann aber auszublenden, das ist in meinen Augen nicht in Ordnung. Ich glaube auch, dass die Bürgerinnen und Bürger, die Saarländer da genau hinschauen und das erkennen werden.
Deswegen spiele ich diesen Ball noch einmal an Sie zurück. Schauen Sie bitte, dass Sie in Richtung Berlin wirklich einmal deutliche Zeichen setzen. Die Einbürgerung ist das höchste Gut, das wir verleihen können. Teil des deutschen Staatsvolkes sein zu dürfen, den deutschen Pass besitzen zu dürfen, ist ein so hohes Gut, dass man es sich verdienen muss. Das muss man sich hart erarbeiten. Jetzt kommt der ganz entscheidende Punkt.
Ich komme zum Ende. Sie kennen die Probleme, die wir aktuell im Land haben. Man muss sich ganz klar zu unserer Werteordnung bekennen. Das ist der zentrale Punkt. Da appelliere ich noch einmal an Sie. Ich habe gesagt, dass wir uns intensiv mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auseinandersetzen. Deswegen sind wir gespannt auf die Anhörung. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Schäfer. Noch einmal zur Verdeutlichung. Ich melde mich im Laufe der letzten Minute, also nicht wie vorhin, als die Redezeit wirklich zu Ende war. Es sind dann immer noch ein paar Sekunden, die Sie haben. Danke. Wir fahren fort in der Wortmeldeliste. - Ich
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es führt kein Weg daran vorbei: Wenn wir Leute in unserem Lande haben, die von außen gekommen sind und auch hier bleiben werden, dann müssen sie um ihrer selbst willen, aber auch um unserer selbst willen integriert, sprich eingegliedert, werden, und zwar so vollständig wie möglich und so schnell wie möglich. Das muss unsere Aufgabe sein. Das haben ja unsere Vorgänger hier schon vor 40 Jahren erkannt und diesen Ausschuss eingeführt. Natürlich wird man Erfahrungen sammeln und Verbesserungen anbringen. Das ist schon einmal geschehen. Jetzt haben wir wieder eine Verbesserung, die geplant ist.
Ich würde mich von der geringen Wahlbeteiligung nicht beeindrucken lassen. Man kann ja nicht diejenigen darunter leiden lassen, die gewählt werden wollen oder sollen, dass das Interesse anderer vielleicht nicht so groß ist. Man kann natürlich dafür werben und dann hat man ja vielleicht auch Erfolg. Aber insgesamt sind wir dafür, dass es eine Gruppe von Menschen mehr gibt als normal, die an der Integration, sprich Eingliederung, unserer ausländischen Mitbürger mitarbeitet zum Ziel einer harmonischen und vollständigen Eingliederung. Deshalb sind wir auch jetzt schon in Vorausschau, dass natürlich in den Ausschüssen Verbesserungen eingebracht werden, dafür, dass man dies so ändert. - Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/662. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/662 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Vielen Dank. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/662 einstimmig zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben SPD- und AfD-Fraktion, dagegen gestimmt hat niemand. Enthalten hat sich die CDU-Fraktion.
Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes bezüglich Saarländisches Versammlungsge
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Vorliegender Gesetzentwurf soll in erster Linie die Lücke schließen, dass der Landtag des Saarlandes dem Saarland bis jetzt noch kein Versammlungsgesetz gegeben hat, seit 2006 reine Ländersache und in unserer Kompetenz hier im Hohen Haus liegend. Momentan gilt das Gesetz über Versammlungen und Aufzüge, Versammlungsgesetz vom 24.7.1953, zuletzt geändert am 30.11.2020, des Bundes noch hier bei uns im Saarland. Doch die Ereignisse bei Versammlungen seit dem 07. Oktober 2023, dem Terrorüberfall der Hamas auf Israel, haben zu Geschehnissen und Beobachtungen bei Versammlungen geführt, die dringend eines Gegensteuerns bedürfen, zumindest indem man so weit wie möglich grundrechtskonform und schnell rechtlich umsetzbar es den unmittelbar vom Terror Betroffenen in Israel, den Juden weltweit wie dem internationalen Ansehen Deutschlands und des Saarlands in der Welt erspart, hasserfüllte antisemitische Menschenmassen durch die Straßen in Deutschland ziehen zu sehen.
Grundsätzlich bin ich dagegen, dass man durch Verbote versucht, weltanschauliche Einstellungen zu kaschieren und zu übertünchen: „Was ich nicht sehe, gibt es nicht“, das linke Auge fest zu und durch! Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis aus der Saarbrücker Zeitung: Antiisraelische Parolen im Saarland künftig strafbar. „Der bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendete Slogan ‚From the river to the sea` (‚Vom Fluss bis zum Meer`) wird auch im Saarland künftig strafrechtlich verfolgt.“
Glauben Sie, dass sich dadurch auch nur irgendetwas verändern wird an der zutiefst israelfeindlichen und antisemitischen Grundeinstellung der Krakeeler oder Plakatträger bei den Versammlungen? Der auf diesen Versammlungen zur Schau gestellten absoluten Integrationsverweigerung in die Grundwerte Deutschlands und der für jeden sichtbar und unzweifelhaft in Trümmer zerschellenden Utopie des Multikulti wie Buntbullerbü und das Alle-Kulturen-sind-integrierbarGeplappere ‑ ‑
Einmal nebenbei, bei diesen propalästinensischen Demos wäre ein guter Ort und eine gute Gelegenheit, die immer gern von Teilen des Hohen Hauses beschworene Haltung zu zeigen und am Rande des Zuges mit der Regenbogenfahne einmal für die LBGTQ-, Transgender- und Wasauch-immer-Community einzustehen. Das wäre einmal konsequent wie mutig und würde mir Respekt abverlangen. Aber ich schweife ab.
Vorliegender Gesetzentwurf ermöglicht es uns im Saarland, nun zumindest einen Teil der Demonstranten, oder wie es der damalige SPD Bundesvorsitzende Sigmar Gabriel einmal in anderem Kontext sagte - ich zitiere -: „Das ist wirklich Pack und Mob (…) Diese Leute haben mit dem Land Deutschland, wie wir es wollen, nichts zu tun“ ‑ ‑