Herr Schaufert, keine Nachfrage? Die Kurzintervention eröffnet nicht den Weg einer Diskussion zwischen dem Fragesteller und demjenigen, der geantwortet hat. - Vielen Dank.
Ich fahre fort in der Rednerliste und erteile nunmehr Herrn Abgeordneten Roland Theis von der CDU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Der traurige Ausgangspunkt der heutigen Debatte, die Bilder, die wir alle aus den vergangenen Wochen seit dem 07.10. vor Augen haben, sind die Bilder von Demonstrationen und Aufzügen mitten in Deutschland, mitten in unserem Land, mitten im Land, von dem die Schoah ausging. Dabei wurde das Existenzrecht Israels massenhaft infrage gestellt und der Ho
Die Bilder, die wir alle vor Augen haben, haben uns leider noch einmal gezeigt - es ist nicht so, dass man das vorher nicht schon gewusst hätte -, dass zu dem schäbigen, verbrecherischen, fürchterlichen Antisemitismus, den es in diesem Land von rechts schon immer gab, und - wir haben es gesehen - auch dem von ganz links ein Antisemitismus hinzugetreten ist, dessen Quantität durch die Migration der vergangenen Jahre leider zugenommen hat.
Unser Ausgangspunkt dieser Debatte für uns als CDU-Fraktion ist daher das unbedingte und unverbrüchliche Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel, aber auch zu dem Ziel, dass wir Deutschen nie aus den Augen verlieren dürfen, nämlich dass Menschen jüdischen Glaubens hier sicher und angstfrei leben können müssen. Das war in den vergangenen Wochen leider nicht der Fall. Das ist etwas, das wir sehr ernst nehmen.
Deshalb ist es gerechtfertigt, die Frage zu stellen, wo wir das Recht anpacken müssen, um den Rechtsstaat, der sich das Ziel „Nie wieder“ zu eigen gemacht hat und dessen Staatsraison das ist, was ich gerade beschrieben habe, wehrhafter zu machen gegen jede Form von Antisemitismus, damit „Nie wieder“ keine Floskel bleibt.
Sehr geehrte Kollegen der AfD-Fraktion, Sie beschäftigen sich in diesem Zusammenhang mit dem Versammlungsrecht und gehen - ich will mich gar nicht in Ihren Streit einmischen, den Sie mit der Kollegin Quinten hatten - von Artikel 8 des Grundgesetzes aus, wo in der Tat Sie haben das richtig zitiert - das Recht der Versammlungsfreiheit als ein Grundrecht für Deutsche ausgestaltet ist und im Gegensatz zu anderen Grundrechten eben nicht als ein JedermannGrundrecht.
Einfachgesetzlich - Frau Quinten hat zu Recht darauf hingewiesen - ist das anders, aber der verfassungsrechtliche Schutz - das ist korrekt - ist in seinem personellen Schutzbereich beschränkt auf diejenigen, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Im Hinblick auf das, was sich der parlamentarische Rat, die Mütter und Väter des Grundgesetzes, und im Übrigen die Parlamente seitdem - liebe Frau Quinten, ich habe Ihre Anträge zur Änderung der Landesverfassung auch noch nicht zur Kenntnis genommen -, überlegt hat, meine ich nicht, dass wir das ausdehnen müssten. Ich will das aber auch nicht kritisieren, weil ich die Verfassungsrechtslage wie sie heute ist, nach wie vor für richtig halte.
dung sehr nah verwandt mit der demokratischen Teilhabe mit der Ausübung der Staatsgewalt durch das Staatsvolk in Wahlen und Abstimmungen. Sie haben das zu Recht beschrieben. Das Staatsvolk sind diejenigen, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Deshalb ergibt es aus der Genese der Versammlungsfreiheit Sinn, den verfassungsrechtlichen Schutz auf die Inhaber der deutschen Staatsbürgerschaft zu begrenzen.
Klar ist aber auch - darauf ist, glaube ich, hingewiesen worden und auch das ist richtig und muss betrachtet werden, wenn man einen solchen Gesetzentwurf vorlegt -, dass alle Staatsbürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union eben nicht nur einfach gesetzlich geschützt sind, sondern darüber hinaus durch das Primärrecht der Europäischen Union mittels der Unionsbürgerschaft hier in Deutschland aufgrund des Diskriminierungsverbots aus den europäischen Verträgen das gleiche Schutzniveau genießen, den gleichen verfassungsrechtlichen Schutz, wie es Artikel 8 vermittelt. Das ist auch sinnvoll, denn die Unionsbürgerschaft vermittelt zum Beispiel das Recht, an Wahlen und Abstimmungen auf der kommunalen Ebene teilzunehmen. Es ist doch logisch, dass die Versammlungsfreiheit eben auf diese ausgedehnt wird.
Anders ist es, das ist richtig, für Nicht-EU-Ausländer. Aber, Herr Schaufert, in Bezug auf EUBürger ist jedenfalls der Wortlaut Ihres Vorschlags, wie Sie ihn heute vorstellen, nicht europarechtskonform.
Deshalb ist unserer Ansicht nach die Erstreckung der Versammlungsfreiheit auf EU-Bürger für eine demokratische Union, für eine demokratische EU auf dem Weg zur politischen Union eine der zentralen Errungenschaften. Die Unionsbürgerschaft und die damit verbundenen Rechte sind eine der zentralen Errungenschaften, die wir nicht über Bord werfen dürfen, die wir erst gar nicht gefährden wollen.
Man muss sich das mal vorstellen: In der kommenden Woche wird die Union des Français de Sarre 60 Jahre. Wollen Sie wirklich einen Wort laut heute hier einbringen, der dazu führt, dass Versammlungen von Franzosen, Italienern, Spaniern unter dem Vorbehalt der Genehmigung saarländischer Behörden stehen? Das lehnen wir dem Grunde nach ab. Auch wenn der verfassungsrechtliche Schutz so ist, wie Sie es beschrieben haben, werden wir das nicht über Bord gehen lassen. Das ist eine europäische Errungenschaft, zu der wir stehen und der im Wortlaut Ihr Antrag heute widerspricht. Deshalb lehnen wir diesen auch ab, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Anders ist die Verfassungsrechtslage. Das ist richtig im Hinblick auf Ausländer, die nicht EUBürger sind, da wäre es rechtlich möglich, das zu tun, was Sie vorschlagen. Da wäre es theoretisch denkbar und mit Verweis auf die eine oder andere Demonstration und die Bilder, die wir dabei im Blick haben, kann man darüber in der Tat vielleicht auch streiten. Aber eindeutig ist auch: Eine tatsächlich größere Wehrhaftigkeit des Staates, wie Sie sie wollen, wäre damit praktisch nicht verbunden, weil eine Differenzierung entlang der Staatsbürgerschaft bei einer Versammlung, die ja immer eine Vielzahl von Teilnehmern beinhaltet, von denen in der Realität, wie wir sie erleben, zumindest mal einzelne mindestens auch über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, nicht möglich ist.
In der Praxis wäre das, was Sie heute vorschlagen, überhaupt gar nicht umsetzbar. Deshalb ist der Gesetzentwurf in der Praxis wirkungslos, deshalb macht er den Rechtsstaat auch nicht wehrhafter. Im Gegenteil, er lässt ihn umso schwächer erscheinen, weil er nicht in der Lage ist, die Dinge auch durchzusetzen, wenn man es denn wollte. Auch deshalb lehnen wir Ihren Antrag heute ab, weil er den Rechtsstaat nicht stärker macht, sondern nur schwächer erscheinen lässt, und das ist das Letzte, was wir in diesem Land brauchen, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Richtig ist aber auch - ich möchte die Gelegenheit nutzen, um nur einzelne Hinweise dazu zu geben -, dass wir uns alle zusammen die Frage stellen müssen: Wo können wir unseren Rechtsstaat gegen seine Feinde wehrhafter machen, wehrhafter machen gegen diejenigen, die dafür sorgen, dass Menschen jüdischen Glaubens sich wieder die Frage stellen, ob man hier angstfrei und sicher leben kann? Wie können wir ihn wehrhafter machen gegen diejenigen, die das aus einem rechtsextremistischen Gedankengut tun, diejenigen, die das aus einem postkolonialen, linksextremistischen Gedankengut tun und eben auch diejenigen, die das aus einem religiös-fanatischen Gedankengut heraus machen?
Ich glaube jedenfalls fest daran, dass es hier in Deutschland diesbezüglich Nachholbedarf gibt, damit die Staatsräson, die ich eben beschrieben habe, keine Floskel bleibt, damit „nie wieder“ tatsächlich auch „jetzt“ bedeutet. Ich will Ihnen nur ein paar Punkte nennen, von denen ich glaube, dass wir bei ihnen wirklich besser werden können. Das beginnt zum Beispiel mit der Prävention von Extremismus, egal welcher Couleur, und auch mit der Demokratieförderung in unserem Land. Neulich hat das Bundesfamilienministerium im Hinblick auf die Extremismusprävention verkündet, dass von den ungefähr 700 Projekten, die in diesem Zusammenhang gefördert werden, gerade einmal 12 ver
suchen, dafür zu sorgen, dass Menschen muslimischen Glaubens nicht antisemitischen Vorstellungen anhängen. 12 von 700!
Das Zweite, was wir im Bereich der Prävention besser und mehr machen müssen, ist, dass wir uns als Rechtsstaat stärker und eindeutiger positionieren. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir endlich von allen, die Mittel im Rahmen der Demokratieförderung bekommen, ein plausibles Bekenntnis zur freiheitlich‑demokratischen Grundordnung, zu unserer Demokratie und ja, auch zur Staatsräson in Bezug auf Israel einfordern müssen. Wer das nicht abgeben will, der gehört nicht vom Familienministerium finanziert, der gehört vom Verfassungsschutz überwacht, meine sehr verehrten Damen und Herren! Da müssen wir eindeutig sein, da waren wir schon mal besser und da kann sich vieles verändern!
Das geht weiter mit der Kriminalitätsbekämpfung in diesem Bereich. Das ist heute schon mal angesprochen worden. Wir sehen doch, dass Radikalisierung und Hasskriminalität auch und vor allem nicht nur bei den Aufzügen und Demonstrationen stattfindet, sondern eben auch in den sozialen Netzwerken. Wir wissen auch, dass wir dort als Rechtsstaat im Rahmen der Strafverfolgung noch zu viele blinde Flecke haben. Ich weiß nicht, ob es Ihnen auffällt, aber immer dann, wenn irgendwo ein Terroranschlag in Deutschland verhindert wird, gibt es den verschämten Hinweis darauf, dass die eigentlichen Hinweise von befreundeten ausländischen Diensten kamen. Warum? Weil wir nicht hinschauen können, weil wir nicht wehrhaft genug sind, sind wir darauf angewiesen, dass die Franzosen oder die Amerikaner uns helfen, diese Leute dingfest zu machen und die Gefahren in diesem Land zu reduzieren! Das kann doch keine Strategie sein!
Wir müssen wehrhafter werden. Das heißt Vorratsdatenspeicherung, das heißt Quellen-TKÜ für den Verfassungsschutz. Das heißt, dass dieser Staat stärker werden muss gegen seine Feinde. Das heißt „nie wieder“, das heißt Staatsräson in diesem Land! Das gilt es, jetzt zu tun, nicht im Versammlungsrecht, sondern im Bereich der Strafverfolgung.
Das Gleiche - ich will Ihnen das nur als Beispiel geben - gilt für die Frage, was in diesem Land strafbar ist. Das beziehe ich jetzt auf eine Beschlussfassung der Justizministerkonferenz. Frau Berg, Ihr Staatssekretär Herr Diener hat, wenn ich die Pressemitteilungen richtig deute und die Beschlussfassung richtig lese, dem auch zugestimmt. Ich begrüße das ausdrücklich. Es geht um eine Initiative von Hessen und Berlin, die zum Ziel hatte, eine Strafbarkeitslücke zu schließen bei der Infragestellung des Existenz
rechts Israels. Wir müssen deutlich machen, dass derjenige, der die Existenz Israels in Frage stellt, sich in Deutschland strafbar macht. Wenn es dort eine Strafbarkeitslücke gibt, dann müssen wir handeln, damit dieser Staat wehrhaft wird gegen diejenigen, die unser Land verhetzen wollen.
Das gilt - letzter Punkt - dann eben auch für den Satz, der in unseren Tagen vielleicht wieder mehr Bedeutung hat als noch in der Vergangenheit, nämlich dass Antisemitismus in Deutschland keinen Platz haben darf. Das muss auch Folgen für das Recht haben, das muss nicht zuletzt auch Folgen für das Aufenthaltsrecht haben. Wer den Holocaust leugnet, wer das Existenzrecht Israels infrage stellt, der hat keinen Platz in Deutschland. Wenn wir ihn abschieben können, dann müssen wir ihn auch abschieben. Das ist das Notwendige, was es zu tun gibt, damit „nie wieder“ jetzt ist, damit wir diese Staatsräson nicht nur vor uns hertragen, sondern tatsächlich auch leben, nicht im Versammlungsrecht, sondern in den Themen, die ich Ihnen gerade benannt habe. Deshalb werden wir da dranbleiben und Ihren Antrag heute ablehnen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Theis. - Ich erteile das Wort für die SPD-Fraktion der Abgeordneten Sevim Kaya‑Karadağ.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen!
Es gibt Dinge, die man nicht oft genug wiederholen kann. Bei den Anträgen der AfD - sehr geehrte Frau Präsidentin, ich bitte darum, meine Wortwahl zu entschuldigen - bekomme ich einfach einen Würgereiz. Nicht anders verhält es sich auch bei diesem Gesetzesentwurf für ein saarländisches Versammlungsgesetz, mit dem die AfD vielen Menschen das Recht, zu demonstrieren, wegnehmen beziehungsweise es einschränken will.
Zunächst stellt sich mir ernsthaft die Frage, was die AfD-Fraktion ohne das Thema Migration machen würde.
Sie wären völlig aufgeschmissen. Wieder einmal geht es Ihnen nur darum, Menschen wegen ihrer Herkunft zu benachteiligen und auszuschließen. Sie pauschalisieren und hetzen mit einfalls
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf betreiben Sie jedenfalls schäbige Ausgrenzungspolitik. Sie wollen spalten und das tun, was Sie immer tun, nämlich das Eigene gegen das Fremde betonen, doch lassen Sie mich Ihnen etwas sagen: Ihrem Hass und Ihrer Hetze stellen wir uns klar und deutlich entgegen.
Ich, geboren in der Türkei, eingebürgert und somit Deutsche im Sinne des Artikels 116 GG, schäme mich jedenfalls fremd für diesen Gesetzentwurf. Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht. Sie ist ein Menschenrecht und wesentlich für eine funktionierende Demokratie. Die Funktion der Versammlungsfreiheit ist klar. Es ist eine kommunikative Freiheit, ein Baustein lebendiger Diskurse, ein wesentlicher Teil demokratischer Politik. Das Grundgesetz unterscheidet zwischen sogenannten Jedermann-Grundrechten, auf die sich jeder berufen kann, und Deutschen-Grundrechten. Die Versammlungsfreiheit im Grundgesetz - das wurde eben schon gesagt - und in der saarländischen Landesverfassung ist als Deutschen-Grundrecht ausgestaltet.
Die AfD will nun ein saarländisches Versammlungsgesetz auf den Weg bringen, in dem grundsätzlich nur noch Deutschen ein Demonstrationsrecht zusteht. Bedeutet dies, dass sich nur noch diese auf das Versammlungsrecht berufen dürfen? - Nein, Ausländer - das hat der Kollege Theis eben ausgeführt - aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union können sich auf das Diskriminierungsverbot aus Artikel 18 AEUV berufen. Danach ist den Mitgliedstaaten „jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten“. Hiernach dürfen EU-Ausländer auch im Hinblick auf ihr Versammlungsrecht sowieso nicht schlechter gestellt werden als Deutsche. EU‑Ausländer können sich für ihre Versammlungen aber immerhin auf die allgemeine Handlungsfreiheit berufen, Artikel 2 Absatz 1 GG. Sie sehen also, eine Aushöhlung der Grundrechte können Sie nicht erreichen.
Was würde der vorliegende Gesetzentwurf eigentlich bedeuten, wenn er kommen würde? - Ich möchte das gerne einmal anhand von zwei Beispielen konkretisieren. Nehmen wir zunächst einmal als Beispiel meine Eltern. Nach dem Gesetzentwurf der AfD würden sich meine laut Ausweisdokument türkischen Eltern nur in Ausnahmefällen und dann, wenn keine Gefahren von ihnen ausgehen, auf das saarländische Versammlungsgesetz stützen können. Meine Eltern sind Anfang der Siebzigerjahre zum Arbeiten ins
Saarland gekommen. Sie haben ununterbrochen bis zur Verrentung gearbeitet, sie haben Steuern gezahlt und haben in unsere Sozialsysteme eingezahlt. Das Saarland ist erst ihr neues Zuhause und dann zu ihrer neuen Heimat geworden.