Lösen wir nun doch einmal dieses verzerrte Weltbild für die Zuhörerinnen und Zuhörer auf, machen wir einen Faktencheck: In Ihrem Antrag steht, dass 2022 erstmals seit fünf Jahren in Deutschland wieder die Zahl der Straftaten angestiegen sei. Im Vergleich zum Vorjahr 2021 sei ein Anstieg um 11,5 Prozent zu verzeichnen. - Und ich lege sogar noch einen drauf: Im Saarland war es sogar ein Anstieg um 16,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Jetzt kommt jedoch das große Aber: Der Anstieg der Fallzahlen lässt sich vor allem durch die Lockerung und den späteren Wegfall der Corona-Maßnahmen im Jahr 2022 erklären. Das hat also in erster Linie nichts mit Zuwanderung zu tun. Wenn alle zu Hause sind, wenn alle im Homeoffice arbeiten, wenn auch weniger Veranstaltungen stattfinden, passiert einfach weniger und es werden weniger Straftaten registriert. Fallen die Beschränkungen weg, geschehen dementsprechend auch wieder mehr Straftaten, die registriert werden.
Das klingt nicht nur logisch, sondern wurde uns auch so bei der Vorstellung der PKS im Innenausschuss erläutert. Hätte Herr Schaufert dort zugehört, hätte er seinen Kollegen sagen können, dass dieser Antrag Unsinn ist und man ihn so nicht einbringen sollte.
Selbstverständlich sind auch im Saarland im Vergleich von 2021 und 2022 und verbunden mit dem Anstieg der Straftaten auch mehr nichtdeutsche Tatverdächtigte registriert worden, da schlicht die Zahl der Tatverdächtigen in Summe gestiegen ist. Von den 24.988 Tatverdächtigen waren im letzten Jahr 7.382 Tatverdächtigte ohne deutschen Pass, davon wiederum waren 1.587 sogenannte Zuwanderer, also Asylbewerber, Schutz- und Asylberechtigte oder Menschen, die sich unerlaubt in Deutschland aufhalten. An dieser verhältnismäßig geringen Zahl sieht man schon, dass gerade kein evidenter Zusammenhang zwischen den steigenden Zuzugszahlen und dem Anstieg der Zahl der
Straftaten besteht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Begründung des AfD-Antrags will wieder einmal nur eines erreichen: Es soll ein ausländerfeindliches Weltbild bedient werden.
Es liegt auf der Hand, dass der Anstieg an Zuwanderung auch Herausforderungen mit sich bringt. Läuft aber etwas nicht so, wie wir uns das vorstellen, muss man die Lösungen dafür auf der Sachebene unaufgeregt und pragmatisch entwickeln. Genau das haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder in der vergangenen Woche getan: Ausgearbeitet wurden zur Flüchtlingspolitik zehn weitreichende Maßnahmen mit dem Ziel der Vereinbarkeit von Humanität und Ordnung, die nun umgesetzt werden sollen. Bund, Länder und die demokratischen Parteien beweisen damit, dass sie handlungsfähig sind. Es ist auch ein starkes Signal, dass die verschiedenen Ebenen des Staates gemeinsam die Herausforderungen anpacken.
Zum Herausgearbeiteten gehört, dass wir die Asylverfahren beschleunigen, damit die Menschen auch frühzeitig wissen, ob sie eine Bleibeperspektive in Deutschland haben. Im Zweifel müssen wir auch die Menschen ohne Bleibeperspektive schneller rückführen. Hierzu heißt es unter TOP 6 der beschlossenen Maßnahmen, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Abgelehnte Asylsuchende müssen konsequent in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Dies gilt insbesondere für Personen, die schwere Straftaten oder Gewaltverbrechen verübt haben.“ Die Bundesregierung hat darüber hinaus bereits am 25. Oktober einen umfassenden Ge setzentwurf zur Verbesserung von Rückführungen beschlossen. Das Gesetz soll unter anderem auch erleichtern, Schleuser und andere Personen der organisierten Kriminalität besser und schneller auszuweisen. Hierfür soll der Ausreisegewahrsam von zehn auf 28 Tage verlängert werden, damit es in der Praxis bei der Rückführung keine Probleme gibt. Außerdem wird die IMK gebeten, weitere Maßnahmen zu prüfen. So sollen rechtliche Hürden abgebaut werden, damit der Entzug des Schutzstatus sowie die Rückführung von Personen, die schwere Straftraten und Gewaltverbrechen verübt haben, effektiver durchgeführt werden können.
Das zeigt, der Staat bleibt handlungsfähig und hat sehr wohl auf dem Schirm, dass diejenigen das Land verlassen müssen, die hier straffällig werden. Wir helfen denjenigen, die unsere Hilfe benötigen, aber wir handeln auch konsequent denjenigen gegenüber, die sich nicht an unsere Regeln halten wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ihr Antrag verzerrt nur die Tatsachen, und er will ein ausländerfeindliches Narrativ bedienen. Er schlägt den völlig falschen Ton an und läuft zudem auch inhaltlich ins Leere, weil er etwas fordert, was schon längst beschlossene Sache ist. Genau deshalb lehnen wir Ihren Antrag heute ab!
Vielen Dank, Herr Kollege Arweiler, für Ihren Redebeitrag. - Herr Dörr hat eine Kurzintervention angemeldet. Bezieht sie sich auf die Rede von Herrn Arweiler?
So sieht es aus. - Herr Arweiler, Sie haben dem Kollegen Schaufert vorgeworfen, dass er nicht aufgepasst hat, als Sie die Zahlen verkündet haben oder als irgendjemand bei der Anhörung diese verkündet hat. Sie haben aber nicht gemerkt, weil Sie Ihre Rede schon zu Hause vorbereitet und hier abgelesen haben, dass ich überhaupt gar keine Zahlen genannt habe. Ich habe in meiner Begründung keine einzige Zahl genannt. Mir ging es nicht darum, Ausländer auszuweisen, das ist ein anderes Thema, sondern nur darum, straffällige und verurteilte Ausländer - nicht nur straffällige, sondern straffällige und verurteilte Ausländer - auszuweisen. Das ist das Thema. Darauf sind Sie nicht eingegangen. Sie haben nur Vorwürfe geäußert von rechtsradikal, rechts außen und alles Mögliche, aber auf diesen einen Tatbestand, den wir beantragen, sind Sie nicht eingegangen. - Danke schön.
Herr Arweiler, möchten Sie darauf antworten? Dem ist nicht so. Dann fahren wir fort. - Als nächster Redner hat nun von der CDU-Landtagsfraktion Herr Jonas Reiter das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn meiner Rede erst einmal auf das Thema selbst eingehen. Das Thema Migration ist derzeit in der gesellschaftlichen und politischen Debatte wieder so allgegenwärtig wie zuletzt im Jahr 2015. Herr Kollege Arweiler, ich glaube, hier ist nichts künstlich aufgebauscht, es ist einfach Realität: Die Kommunen sind stark gefordert, auch oft überfordert und die gesellschaftliche Akzeptanz ist maximal herausgefordert. Aktuell zeigen leider auch Studien - ich will es an der Stelle ganz nüchtern und sachlich nennen -, dass Antisemitismus in bestimmten migrantischen Kreisen weit verbrei
tet ist. Eine kleine Ergänzung an der Stelle: Es gibt auch eine andere Gruppe, in der antisemitische Einstellungen überdurchschnittlich verbreitet sind, das ist die Gruppe der AfD-Anhänger, laut mehrerer Studien.
In der aktuellen Lage ist es also geboten, dass sich alle politisch Verantwortlichen insbesondere dafür einsetzen, dass diejenigen, die als Asylbewerber mit schweren Straftaten das Gastrecht hier in unserem Land missbraucht haben, das Land auch zeitnah wieder verlassen. Die Vergangenheit hat leider gezeigt, dass dies in der Praxis aber nicht so einfach ist. Die entsprechenden Herkunftsländer nehmen ihre Staatsangehörigen nicht mehr zurück. Teils ungeklärte, teils unklare Identitäten und weggeworfene Pässe machen es an der Stelle nicht leichter. Daher müssen alle handelnden Akteure in den Regierungen jetzt ihre Anstrengungen diesbezüglich beschleunigen. Die Beschlüsse der letzten Woche in der Ministerpräsidentenkonferenz sind erste Schritte in die richtige Richtung, aber insgesamt immer noch zu wenig für eine echte Wende in der Flüchtlingspolitik. Viele Monate sind ungenutzt vergangen.
Erst nach den Wahlen in Hessen und in Bayern ist endlich auch bei den Ampelparteien angekommen, dass jetzt dringend gehandelt werden muss. Jetzt liegen viele Hoffnungen und Erwartungen auf dem Sonderbevollmächtigten der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp. Diesen Erwartungen muss er aber erst mal gerecht werden. Ich glaube, es wird schwierig für ihn, und da habe ich ein bisschen die Angst - aktuelle Beispiele zeigen es auch ‑, dass die Bundesinnenministerin sich davor versteckt, sich dieser Verantwortung nicht stellt. Das lassen wir an der Stelle auch nicht zu. Es bleibt aber ebenso spannend, wie sich die insbesondere auch ideologisch agierenden GRÜNEN bei der Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten verhalten werden. Wir beobachten das ganz gespannt.
Mit Blick auf das angekündigte Rückführungsverbesserungsgesetz der Bundesregierung - es liegen große Hoffnungen darauf - bin ich aber skeptisch, ob der aktuelle Entwurf das weitere parlamentarische Verfahren so überstehen wird. Konkret geht es um die Anhebung der Höchstdauer des Ausreisegewahrsams sowie um erweiterte Möglichkeiten für die Polizei. An der Stelle ist es einfach unerklärlich, dass die Polizei derzeit nicht einmal die Nachbarwohnung in Gemeinschaftsunterkünften betreten darf, falls man dort einen Abschiebekandidaten vermutet. Hier muss sich dringend etwas verändern. Aber auch bei der Debatte um das Rückführungsverbesserungsgesetz kristallisiert sich inzwischen heraus, dass dies auch nur ein kleiner Beitrag sein kann, weil das Bundesinnenministerium selbst sogar nur mit 600 Abschiebungen rechnet, die jährlich zusätzlich ermöglicht werden,
im Gegensatz zur deutlich höheren Zahl vollziehbar ausreisepflichtiger abgelehnter Asylbewerber. Es ist also ein großer Dissens an der Stelle.
Damit will ich den Bogen zum heutigen Antrag der AfD spannen. Eine Debatte über diese ganzen Fragen ist sicherlich einem großen Teil der Bevölkerung ein wichtiges Anliegen. Deshalb ist es nur richtig und wichtig, dass diese Debatte auch im saarländischen Landtag geführt wird. Jetzt kommt das große Aber: Für eine solche Debatte braucht es weder den heutigen Antrag der AfD-Fraktion, noch kommen Sie damit rechtzeitig. - Ich zitiere aus unserem CDU-Antrag aus der letzten Plenarsitzung: „Der Landtag fordert die Bundesregierung auf, Straftäter konsequent abzuschieben: Flüchtlingen, die in Deutschland straffällig werden, muss konsequent der Schutzstatus entzogen werden. Für die Bundespolizei sind die entsprechenden Befugnisse und Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit sie unverzüglich und ohne Übergang in Landeszuständigkeiten Rückführungen und Abschiebungen direkt vollziehen kann.“
Wir haben das Thema gesetzt und konkrete Ansatzpunkte vorgeschlagen. Die CDU hat an dieser Stelle also bereits geliefert und das mehrfach. Wir haben alleine in diesem Jahr, im April und im Oktober, Anträge zur Begrenzung der Migration im Plenum auf die Tagesordnung gesetzt, darüber hinaus häufig im Innenausschuss und auch zahlreiche parlamentarische Anfragen an die Landesregierung gestellt. Mit Blick auf die Kollegen der SPD, Herr Kollege Arweiler hat eben gesprochen, will ich gerne zu ihrer Verteidigung ergänzen, dass bei allen Unterschieden in diesen Debatten die SPD bereits Anträge zum Thema Migration auf die Tagesordnung gesetzt hat, auch mit der Forderung einer beschleunigten und konsequenten Rückführung von Straftätern. - Ihre Kernaussage, die Kernforderung der AfD, ist damit quasi schon Beschlusslage hier im saarländischen Landtag.
Sie springen hier erkennbar auf einen bereits fahrenden Zug auf, wollen sich mit dieser Forderung aus offenkundig rein populistischen Gründen mit diesem offensichtlich schnell geschriebenen, auf einer halben Seite zusammengefassten Antrag noch mal profilieren, obwohl die inhaltliche Forderung bereits von den beiden anderen Fraktionen hier mehrfach diskutiert und, ich betone das, mit gebotener Sachlichkeit und Ernsthaftigkeit behandelt und diskutiert wurde.
Das ist der richtige Weg. Unsere Anträge reißen dabei mehrere Mosaikteile an. Genau eine solche Gesamtstrategie braucht es auch, um wirklich voranzukommen, sowohl bei der allgemeinen Begrenzung der Migration als auch bei
Abschiebungen verurteilter ausländischer Straftäter. Die einfachen und kurzen Stichpunkte in Ihrem Antrag hören sich vielleicht im ersten Moment gut an, aber die letzten Jahre haben leider gezeigt, dass es nicht so einfach ist. Es braucht mehrere Maßnahmen, es braucht eine Gesamtstrategie. Wir haben unsere Punkte bereits vorgelegt und deswegen lehnen wir Ihren Antrag heute ab.
Danke, Herr Kollege Reiter, für Ihren Redebeitrag. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/666. Wer für die Annahme der Drucksache 17/666 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/666 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben SPD- und CDU-Fraktion.
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Pläne zur Legalisierung von Cannabis stoppen, Gesundheitsschutz
verbessern - Aufklärung, Prävention und Forschung stärken - Keine Modellprojekte im Saarland (Drucksache 17/669)
Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wollen wir wirklich eine Welt, in der es ausreichen soll, sich mit den scheinbar sehr einfachen Lösungen zu begnügen, und das selbst dann, wenn es für Fachleute längst erkennbar und absehbar ist, dass eine solche Lösung ein Irrweg ist? Dürfen wir zulassen, dass ein solcher Zeitgeist tatsächlich die Politik der derzeit noch amtierenden Bundesregierung und auch einer Landesregierung prägen? - Nein, finde ich. Ich sage, es ist die Aufgabe von uns Parlamentariern, in solchen Fällen Einhalt zu gebieten. Die Debatte um Cannabis, das ausdrücklich erklärte Ziel, wider besseres Wissen eine gefährliche und insbesondere für junge Menschen sehr gefährliche Droge zu legalisieren und hoffähig zu machen, ist ein solcher Fall.
fördern. Ja, Repression und Strafbewehrung haben nicht dazu beigetragen, den Cannabis-Konsum zu verringern. Eine Reform der strafrechtlichen Bewertung sollte jedoch nicht zu einer Bagatellisierung und weiteren Konsumverbreitung führen. Eine unkritische, bisweilen von Ideologie geleitete Betrachtung des Cannabis-Konsums sollte nicht Einfluss auf gesetzgeberisches Handeln haben. Dass es ausgerechnet auch noch Gesundheitsminister sind, die an der Spitze der Legalisierungsbewegung stehen und damit quasi einen Bückling vor der Cannabis-Lobby machen, setzt, wie ich finde, dem Ganzen noch die Krone auf. Wir als CDU lehnen die aktuellen Pläne der Bundesregierung ab. Zu groß ist die Gefahr nicht nur, aber insbesondere für junge Menschen.
Der steigende Konsum von Cannabis führt laut einem Bericht der Vereinten Nationen zu einer zusätzlichen Belastung von Gesundheitseinrichtungen. In der Europäischen Union sind Hanfdrogen die Ursache für rund 30 Prozent der Drogentherapien, hieß es im Jahresbericht 2022 des UN-Büros für Drogenverbrechensbekämpfung. Allein im Saarland werden jährlich zwischen 40 und 60 jungen Heranwachsenden psychologi sche Diagnosen mit Bezug zu Cannabis-Konsum gestellt. Das musste sogar die Landesregierung auf eine entsprechende Anfrage unserer CDULandtagsfraktion hin zugeben.
Der Rauch von Joints enthält Gifte, die insbesondere dem Gehirn junger Menschen nachweislich sehr zusetzen, und das erheblich schneller als viele andere Drogen. Ich kann Ihnen wirklich nur raten, lassen Sie sich von der CannabisLobby mit ihren groß angelegten Kampagnen, insbesondere in den Social-Media-Kanälen, nicht hinter die Fichte führen!
Informieren Sie sich durch seriöse Quellen, indem Sie beispielsweise einmal einen Blick in die neuesten medizinischen Studien werfen. Zum Beispiel im Journal of Neuroscience können Sie nachlesen, dass schon der ein- oder zweimalige Konsum von Cannabis bei 14-Jährigen sichtbare Spuren im Hirn hinterlässt. Dass gerade die Kinderärzte in ihrer Gesamtheit laut, unermüdlich und ausdrücklich warnen, sollte den Befürwortern der Legalisierung doch eigentlich zu denken geben. Eine bald legale Kifferei hätte zur Folge, dass Kinder und Jugendliche in der Folge leichter an die Drogen kommen können, warnen die Kinderärzte. Sie tun das keineswegs nur aus einem Bauchgefühl heraus.
Laut einer Studie haben sich in der kanadischen Provinz Ontario die Notaufnahme-Einlieferungen von Kindern unter 10 Jahren mit Cannabis-Ver giftung seit Legalisierung der Droge verneunfacht. Niemand kann also sagen: „Das habe
ich nicht gewusst.“ Niemand in der Bundesregierung, niemand hier in dieser Landesregierung und auch niemand in diesem Parlament wird sich herausreden können, wenn das alles eintritt, was Fachleute unterschiedlichster Profession schon jetzt im Hinblick auf die Legalisierung prophezeien.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, in Zeiten, in denen unser Gesundheitssystem insgesamt schon jetzt vor nie da gewesenen Herausforderungen steht, und in Zeiten, in denen die medizinische Versorgung flächendeckend zurückgefahren wird und in denen Menschen mit psychischen Problemen längst in vielen Fällen schon nicht mehr zeitnah auf Hilfe zählen können, sollten wir nicht noch eine weitere Büchse der Pandora öffnen.
Ja, natürlich weiß ich, was gleich in den anderen Wortmeldungen wahrscheinlich kommen wird, denn es sind immer die gleichen abgelutschten Argumente: Rauchen ist ja auch tödlich und trotzdem kommt jeder in jedem Alter problemlos an Zigaretten, und Alkohol ist für noch größere Gesundheitsschäden verantwortlich, ohne dass jemand auf die Idee kommt, Wein und Bier zu verbieten oder den Konsum zu reglementieren. Aber der Langmut gegenüber Tabak und Alkohol darf dem Rausch durch Cannabis nicht die Tür öffnen, denn die Wirkweise von Cannabis ist mit der Wirkweise der kulturell etablierten Drogen Alkohol und Tabak überhaupt nicht vergleichbar.
Das macht auch die Bundesregierung selbst deutlich, indem sie klarmacht - ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus der aktuell Zentralen Dienstvorschrift A-2160/6 der Bundeswehr: „Auch nach neuen wissenschaftlichen Untersuchungen setzt der Konsum von Cannabis die Wahrnehmungs-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit herab, er beeinträchtigt die RaumZeit-Orientierung, die Denkfähigkeit und das Kurzzeitgedächtnis und kann Angstzustände sowie depressive oder paranoide Reaktionen auslösen. Dauerkonsum kann zu Demotivation, Lethargie, affektiven Störungen, Verlust des Empfindens für berufliche und soziale Verpflichtungen und zumindest zu einer psychischen Abhängigkeit führen. Vor allem bei jungen Menschen können Wesensveränderung mit Vernachlässigung persönlicher Belange bis hin zum Verlust der Leistungsfähigkeit die Folgen von Betäubungsmittelkonsum sein. Ein akuter CannabisRausch schließt die Fähigkeit zu jedem dienstlichen Einsatz aus.“