Zusammengefasst: Es geht darum, Transparenz zu schaffen, vorgegebene Verfahrensschritte aufeinander abzustimmen und insoweit auch den Überarbeitungsprozess angemessen einzubeziehen. Es wird darum gehen, eine ausgewogene Landesentwicklungsplanung zu erstellen, die die Bedeutung zeitgemäßen Bauens vor dem Hintergrund der Innenentwicklungsprämisse und des Flächensparens, der Ausstattung mit zukunftsfähigen Infrastrukturen aller Art, flächenrelevanter, ökologischer, wirtschaftlicher sowie kultureller Aspekte und insbesondere der Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte angemessen und ausgewogen berücksichtigt. Damit erfüllt der LEP in seinem Aufstellungsverfahren die Forderungen der CDU-Landtagsfraktion, das ist meine feste Überzeugung. Für die Landesregierung besteht auch keine Veranlassung, das Verfahren der Neuaufstellung zu stoppen. Das würde im Grunde bedeuten, alles in die Tonne zu treten, was wir an Gutem schon gemacht haben. Ich freue mich auf Anregungen, die das Ergebnis noch verbessern. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Glück auf!
Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Minister Jost hat den vorgesehenen Rahmen der Redezeit der Landesregierung etwas ausgeweitet. Jeder Fraktion stehen daher weitere 5 Minuten und 38 Sekunden zur Verfügung. Meine Frage an Sie: Möchte davon jemand Gebrauch machen? - Das ist nicht der Fall. Mir liegen auch keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/783. Wer für die Annahme der Drucksache 17/783 ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/783 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und AfD, dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, wir sind am Ende der Sitzung angelangt. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen allen noch einen guten Tag.
Tagesordnungspunkt 21: Zweite und Dritte Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 12 Absatz 3) (Drucksache 17/503)