Protokoll der Sitzung vom 24.04.2024

(Beifall von der SPD.)

Die Vermessungsingenieure vermessen zwar die Welt, aber sie treffen in der Regel keine Gewissensentscheidungen. Richter*innen und Beamt*innen haben die Möglichkeit, die Eidesformel mit religiöser Beteuerung abzulegen. Bei öffentlich bestellten Ingenieur*innen ist es etwas anderes. In anderen Bereichen sind wir schon vor fünf Jahren mit der Zeit gegangen. Das Gerichtsdolmetschergesetz sieht im Rahmen der Beeidigung von gerichtlichen öffentlich bestellten Dolmetschern bereits seit 2019 keine religiösen Beteuerungen mehr vor, was in dem Moment dem religiösen Neutralitätsgebot des Staates entspricht. Gerne können wir über diesen Passus im Ausschuss diskutieren, denn die Diskussion ist zeitgemäß.

Ich komme zum Schluss. Die Änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes trägt zur Modernisierung bei und macht Planungen leichter sowie kostengünstiger. Es ist also gut, dass wir das jetzt umsetzen. - Glück auf.

(Beifall von der SPD.)

Vielen Dank, Frau Schröder, für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat von der AfDFraktion Herr Christoph Schaufert das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen Abgeordnete! Ich frage mich, warum man bei einem Gesetzentwurf, der eigentlich in jeder Hinsicht zu begrüßen ist, noch eine Rederunde eingeführt hat. Der Kern des Dissenses wurde schon aufgeführt, nämlich die religiöse Eidesformel, welche uns aber in Erster Lesung nicht so beschäftigen sollte, sondern man kann sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren angehen. Meine persönliche Meinung - der schließen sich mit Sicherheit auch meine Kollegen der Fraktion an - ist eher, dass man die religiöse Formel beibehalten könnte.

Ansonsten kann ich nur sagen: Es ist sehr gut, dass diese Daten freigestellt werden. In meiner Zeit, als ich damals als Archäologe mit eigener Firma tätig war, hätte ich mir gewünscht, dass die Daten schon lizenzfrei gewesen wären. Man hätte vieles einfacher und auch besser grafisch darstellen können, auch in Veröffentlichungen. Insofern werden diese 700.000 Euro, die an Lizenzgebühren verloren gehen, das Saarland nicht wirklich ärmer machen. Auf der anderen Seite können aber zum Beispiel auf dem Gebiet der Historie und der Archäologie wissenschaftliche Erkenntnisse und viel Neues dazukommen.

Es ist ein klein wenig schade, dass das Saarland nicht aus eigenem Antrieb gehandelt hat, son

(Abg. Schröder (SPD) )

dern dafür eine bundesweite und europaweite Regelung gebraucht hat. Wir werden dem Gesetzentwurf jedenfalls in Erster Lesung zustimmen. Was wir mit der Eidesformel machen, die noch ein bisschen zu diskutieren ist, das sehen wir dann weiter. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der AfD.)

Danke für Ihren Redebeitrag, Herr Schaufert. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zu überweisen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/880. Wer für die An nahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/880 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/880 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion.

Wir kommen nun zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Saarländischen Gesetzes über interne Meldestellen auf kommunaler Ebene und zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes

(Drucksache 17/690)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Alwin Theobald, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zum Saarländischen Gesetz über interne Meldestellen auf kommunaler Ebene und zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes Drucksache 17/690 in seiner 20. Sitzung am 12. De zember 2023 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, wurde auf Bundesebene durch

das Hinweisgeberschutzgesetz für alle Beschäftigungsgeber umgesetzt. Wegen des sogenannten Durchgriffsverbotes ist für die kommunalen Beschäftigungsgeber jedoch eine landesrechtliche Neuregelung erforderlich. Durch den vorliegenden Entwurf werden die Kommunen künftig verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Ausnahmen gelten für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern und für kommunale Beschäftigungsgeber mit weniger als 50 Beschäftigten.

Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf gelesen und beschlossen, eine Anhörung durchzuführen, bei der insbesondere die kommunalen Spitzenverbände gehört wurden. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum nun einstimmig die Annahme des Gesetzes über interne Meldestellen auf kommunaler Ebene und zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der SPD.)

Ich danke dem Berichterstatter für die Ausführungen. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/690. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/690 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD-Landtagsfraktion, CDU-Landtagsfraktion und AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen nun zu Punkt 12 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur

Änderung des Saarländischen Bil

dungsfreistellungsgesetzes (Drucksache 17/693) (Abänderungsantrag Drucksa- che 17/898)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Damhat Sisamci das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes Drucksache 17/693 in seiner 20. Sit zung am 12. Dezember 2023 in Erster Lesung

(Abg. Schaufert (AfD) )

angenommen und an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das bestehende Gesetz vom 10. Februar 2010, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. Dezember 2021, novelliert und damit den aktuellen Erfordernissen angepasst. Ziel ist es, die Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten zu erhöhen und zu fördern. Damit Bildungsfreistellung auch zukünftig den Herausforderungen der gesellschaftlichen Veränderungen begegnen und ihre grundlegenden Ziele erreichen kann, soll der gesetzliche Rahmen angepasst werden.

Konkret sollen die Regelungen des SBFG in Zukunft insbesondere folgende Änderungen beinhalten: Der Anspruch auf Bildungsfreistellung wird entsprechend dem Regierungsprogramm auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr ohne Einbringung arbeitsfreier Zeit durch den Beschäftigten erhöht. Anpassung der Definition der beruflichen Weiterbildung unter Einbeziehung von Prüfungstagen. Das tägliche Arbeitsprogramm darf sechs Unterrichtsstunden nicht unterschreiten. Gesetzliche Klarstellung, dass auch OnlineVeranstaltungen freistellungsfähig sind. Die Anspruchsberechtigung ist nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses gegeben. Vereinfachung des Anerkennungsverfahrens für Anbieter von Bildungsveranstaltungen und für die Verwaltung.

Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 14. Dezember gelesen und beschlossen, eine Anhörung durchzuführen, die am 21. Februar stattgefunden hat. Ein Abände rungsantrag der SPD-Fraktion wurde mehrheitlich bei Ablehnung der CDU-Fraktion und Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit empfiehlt dem Plenum mehrheitlich bei Ablehnung der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes, Drucksache 17/693, unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Debatte.

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Ich danke dem Berichterstatter für die Begründung und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. - Als nächste Rednerin hat nun Frau Ute Mücklich-Heinrich von der CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Die SPD wird aufgrund der Mehrheitsverhältnisse hier im Hohen Haus gleich den Bildungsurlaub auf fünf Tage erhöhen.

(Abg. Commerçon (SPD) : Bildungsfreistel lung!)

Was auf den ersten Blick positiv wirkt, ist bei näherer Betrachtung eine weitere Belastung für den Wirtschaftsstandort Saarland und damit für niemanden ein Gewinn.

(Beifall von der CDU.)

Der Internationale Währungsfonds hat seine Wachstumsprognose für dieses Jahr weiter reduziert auf 0,2 Prozent. Damit befände sich Deutschland in einer echten Stagnation, und Deutschland stellt damit das Schlusslicht der führenden westlichen Industrieländer dar. 16 Prozent der Mittelständler haben den Ent schluss gefasst, Deutschland zu verlassen, und weitere denken darüber nach. Etliche Konzerne wie Bosch, Miele und andere kommunizieren, keine weiteren Investitionen in Deutschland tätigen zu wollen. Amerikanische Institute lehnen Kredite für Investitionen in Deutschland ab mit der Begründung, dass Deutschland als Investitionsstandort unattraktiv und wenig verlässlich geworden sei.

Unsere jüngsten Erfahrungen mit Ford stehen sinnbildlich für diese Einschätzung: Ford entschied sich trotz höchster Subventionsangebote für einen anderen Standort. Alle potenziellen Investoren am Standort, mit denen die Landesregierung gesprochen hat, sind immer wieder abgesprungen. Warum ist das so? Die Rahmenbedingungen für Unternehmen und Investoren stimmen einfach nicht mehr in diesem Land. Wirtschaftsinstitute, Wirtschaftsinstitutionen wie die OECD oder die EU-Kommission betrachten Deutschland und damit auch das Saarland als echten Sanierungsfall.

Unsere Wirtschaft befindet sich in einem tiefgreifenden, einem herausfordernden Strukturwandel. Kontinuierliche Weiterbildung und lebenslanges Lernen werden immer wichtiger.

(Zurufe von der SPD: Aha!)

In der Analyse, Herr Commerçon, sind wir uns ja vollkommen einig, allerdings werden bei den Schlussfolgerungen tiefe ideologische Gräben sichtbar. Sie verarzten das kränkelnde Saarland mit der falschen Medizin.

(Amüsiertes Sprechen bei der SPD.)

Sichere Arbeitsplätze gibt es nur mit gesunden Unternehmen. Jetzt aber gibt es für saarländische Unternehmen noch einmal einen satten Kostenblock obendrauf, indem Sie die Freistel

(Abg. Sisamci (SPD) )

lung für Bildungsurlaub erhöhen. In der aktuellen Zeit sind das fatale Signale für die Wirtschaft!

(Beifall von der CDU.)

Dabei muss der Bildungsurlaub nicht mal einen Bezug zum Arbeitsplatz haben, ein Ehrenamt und politische Bildung sind ebenfalls gesetzlich verbriefte Gründe für eine Freistellung. Genau das wurde in anderen Regionen, zum Beispiel in Berlin, ausgeschlossen. Reiseanbieter werben mit Broschüren: Surfurlaub auf den Kanaren im Bildungsurlaub. - Na wunderbar! Damit wir uns hier nicht falsch verstehen: Natürlich sind wir für die Stärkung des Ehrenamts. Und natürlich ist politische Bildung wichtig. Aber warum, um Himmels Willen, soll denn das der Arbeitgeber bezahlen?

Und dann wundern Sie sich, dass sich immer weniger Leute selbstständig machen wollen. An dieser Stelle möchte ich, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, Churchill zitieren; er sagte: Für manche ist ein Unternehmer ein räudiger Hund, den man totschlagen muss. Für andere ist er eine Kuh, die man ständig melken kann. Und nur wenige sehen in ihm das Pferd, das den Karren zieht.