Geht das von der Zeit ab? - Herr Scharf, ich bin froh, dass ich Sie wiedersehe. Ich habe mir schon Sorgen gemacht, weil Sie krank waren. Sie waren immer da. Jetzt habe ich Sie auch wieder gehört, aber an einer unpassenden Stelle mit unpassenden Ausdrücken. Herr Commerçon gratuliert Ihnen aber dafür.
Gut. - Wir haben also damals den Antrag aus sachlichen Erwägungen eingebracht. Er ist von SPD und CDU einmütig abgelehnt worden. Die SPD hat dafür argumentiert, aber aus parteipolitischen Gründen dagegen gestimmt. Die CDU hat auch dagegen argumentiert. Es gibt in Deutschland Bundesländer, in denen das schon eingeführt ist. Man kann verschiedener Meinung sein.
Warum haben wir es wieder eingebracht? - Aus sachlichen Erwägungen. Es ist nicht darstellbar, dass zum Beispiel bei der Europawahl, die gerade in diesem Jahr stattgefunden hat, junge Menschen mit 16 Jahren wählen dürfen, aber den Ortsrat in Fischbach nicht wählen dürfen. Irgendwas stimmt doch da nicht. Man kann doch nicht anführen, dass durch die Wahl von 16- oder 17-Jährigen das Staatsgefüge aus den Fugen gerät oder wir plötzlich irgendwo irgendwelche Kriege erklären. Erstens ist es nur ein verschwindend kleiner Teil der Wählerschaft. Zweitens sind diese Wähler meiner Meinung nach nicht unbedarfter als die Älteren. Oder sind Sie der Ansicht, dass alle älteren Menschen über 50
oder über 80 immer richtig wählen? Dann müsste die CDU zum Beispiel alle, die nicht die CDU wählen, sondern die SPD oder die AfD, als nicht ganz just im Kopf betrachten. Ob jemand richtig wählt oder nicht, ist eine persönliche Sache beziehungsweise eine persönliche Beurteilung.
Zurück zur Sache: Wir reden so viel davon, unsere Jugend zur Demokratie zu erziehen, und wir machen auch Modelle, wie wir das machen können: ein Jugendrat und dies und jenes. Zu einer Sache erziehen kann man aber am besten, wenn man sie mitwirken lässt. Das Wahlrecht ist ein Mitwirkungsrecht an unserem Staat. Wieso enthalten wir das unseren 16- und 17-Jährigen vor? Das ist nicht einzusehen. Inzwischen, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat sich bei Wahlen übrigens herausgestellt, dass junge Menschen stärker als ältere Generationen die AfD wählen. Das hat uns sehr gefreut. Das wird Sie natürlich darin bestärken, unseren Antrag abzulehnen. Vielleicht täusche ich mich aber auch. - Herzlichen Dank.
Ich danke Ihnen für die Begründung, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich eröffne die Aussprache. - Es liegen Wortmeldungen vor. - Ich erteile das Wort Herrn Abgeordneten Pascal Arweiler für die SPD-Landtagsfraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wenn man den Gesetzentwurf der AfD liest, könnte man meinen: Mensch, diese Partei bringt uns jetzt wirklich in ein Dilemma, schließlich sind auch wir für die Einführung des Wahlrechts ab 16 auf der Kommunalebene und auch auf Landesebene. - Wir haben es in unser Regierungsprogramm reingeschrieben, das wir damals einstimmig verabschiedet haben, weil wir der Überzeugung sind, dass es richtig und wichtig ist. Wir kämpfen auch - das ist allen bekannt - in dieser Legislatur für die Einführung des Wahlrechts ab 16. Junge Menschen wollen nicht nur gehört werden, sie wollen mitreden und vor allem auch mitwählen. Wer über die Neuzusammensetzung des Europäischen Parlaments mitbestimmen darf, der sollte aus unserer Sicht auch den saarländischen Landtag oder den Ortsrat in Sotzweiler wählen dürfen. Alles andere ergibt keinen Sinn. Wir bleiben überzeugt, wir bleiben entschlossen und wir bleiben dabei: Was schon in 11 von 16 Bundesländern möglich ist, muss auch bei uns möglich sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
In unserem Regierungsprogramm steht neben der Einführung des Wahlrechts ab 16 und vielen anderen wichtigen und notwendigen Punkten für unser Land, wovon wir schon vieles umsetzen konnten, noch ein sehr wesentlicher, sehr wichtiger Punkt, den ich heute betonen möchte, nämlich die Stärkung unserer Demokratie und vor allem der Kampf gegen rechts. Es ist notwendiger denn je, dass wir diesen Kampf ernst nehmen. Die Geschehnisse in Thüringen sollten uns alle wachrütteln. Seit Jahren ist der Landesverband der AfD in Thüringen als erwiesen rechtsextrem eingestuft. Dennoch konnte die Partei bei den letzten Landtagswahlen die meisten Stimmen auf sich vereinen. Dass ihr Anführer Björn Höcke gerichtlich als Faschist bezeichnet werden darf und offen rassistische Positionen vertritt, hat große Teile der Wählerschaft offensichtlich nicht davon abgehalten, ihr Kreuz bei der AfD zu machen.
Das ist eine gefährliche Entwicklung, die vor allem zeigt, wie weit rechtsextreme Ideologien inzwischen in unseren Alltag eingedrungen sind. Direkt in der ersten Sitzung des neu gewählten Thüringer Landtages versuchte die AfD, die demokratischen Spielregeln außer Kraft zu setzen. Die AfD scheut offensichtlich nicht mehr davor zurück, demokratische Institutionen zu missachten und vor allem das Vertrauen in unseren Staat und in die Politik zu untergraben.
Mit Blick auf Ihren Gesetzentwurf stelle ich mir die Frage, ob Sie es wirklich ernst meinen. Da gibt es zum einen den Fraktionsvorsitzenden, Herrn Dörr, der sich gerade noch einmal für die Einführung des Wahlrechts ab 16 ausgesprochen hat, aber dabei einen aus unserer Sicht vollkommen falschen Zungenschlag verwendet hat. Er hat es eben wieder getan, und er hat es auch schon in der 11. Plenarsitzung getan, indem er gesagt hat, man müsse jetzt schon langsam das Wahlalter auf 16 herabsetzen, denn es könne ja nicht sein, dass die Jugendlichen nicht wählen dürften, da schließlich Schwerstbehinderte wählen dürften. Ich glaube, das hat nichts mit Logik zu tun, Herr Dörr. Diese Aussage ist entlarvend genug und bedarf aus meiner Sicht keiner weiteren Kommentierung.
Allerdings gibt es ja auch noch Ihren Fraktionskollegen, Herrn Schaufert, der bei der Ersten Lesung des Junge-Menschen-Beteiligungsgesetzes noch die Auffassung vertrat, junge Menschen sollten möglichst fern von staatlichem Einfluss bleiben, möglichst lange davon weit entfernt bleiben, sie sollten zunächst mündig werden, erwachsen werden - und dann erst mit 18 - mit 18, liebe Kolleginnen und Kollegen! - sich vollumfänglich an Politik und Gesellschaft beteiligen können. Ja, was denn nun, mit 16 oder mit 18?
Liebe Saarländerinnen und Saarländer, diese beiden Aussagen passen offensichtlich nicht zusammen. Meine Herren von der AfD, Sie wollen allen weismachen, Sie wollten die jungen Menschen im Saarland stärker beteiligen. Dabei wissen Sie offensichtlich selbst nicht, was Sie wollen: 16 oder 18? Der eine sagt hü, der andere sagt hott. Werden Sie sich erst einmal Ihrer eigenen Position gewiss, bevor Sie hier solche Schaufensteranträge stellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die aktuellen Entwicklungen in Thüringen, aber auch die hohen Zustimmungswerte für die AfD insbesondere unter jungen Menschen bundesweit, auch bei uns im Saarland, dürfen uns nicht kaltlassen. Wir dürfen diese Zustimmungswerte nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wir Demokraten, wir müssen jetzt mehr denn je zusammenstehen und den Feinden der Demokratie die Stirn bieten und dabei auch die Machenschaften der AfD ganz klar benennen. Thüringen zeigt, dass Rechtsextremisten nicht nur reden, sondern auch handeln, wenn sie die Möglichkeit erhalten. Gelangen Extremisten an die Macht, droht der Abbau der Rechtsstaatlichkeit, es drohen das Ende der freien Debatte und die Zersetzung demokratischer Prozesse. Liebe Jugendliche, die AfD, sie ist nicht jung, sie ist nicht hip und sie ist nicht cool - die AfD ist für uns alle brandgefährlich. Rassismus, Gewalt, Intoleranz und Ausgrenzung haben in unserer Gesellschaft keinen Platz, meine Damen und Herren!
Ohnehin benötigten wir für die Änderung der saarländischen Verfassung eine Zweidrittelmehrheit. Auch die CDU müsste also der Absenkung des Wahlalters zustimmen, was sie offensichtlich nicht tun wird. Zumindest sind mir bislang keine anderen Positionen bekannt. Es genügt mir auch nicht, dass es innerhalb der CDU möglicherweise ein paar Abweichler für die Absenkung des Wahlalters geben könnte. Eines ist jedenfalls klar: Die SPD wird keine Mehrheitsfindung unterstützen, bei der nicht von Anfang an gesichert ausgeschlossen ist, dass am Ende doch die AfD das Zünglein an der Waage ist. Punkt.
Um es kurz zu machen: Ich streite mich lieber „wie die Kesselflicker“ mit der CDU um die richtigen Lösungen in unserem Land. Im Zweifelsfall findet sich dabei keine Einigung, dann ist das eben so. Aber ich gebe der Versuchung nicht nach, unsere politischen Forderungen mit Unterstützung dieser undemokratischen Partei, dieser Partei rechts außen, hier im Land durchzusetzen.
Überzeugte Demokratinnen und Demokraten haben immer das Große und Ganze im Blick. Im Zweifelsfall bedeutet das auch, dass man die eigentlichen politischen Zielsetzungen der eigenen Partei hintanstellen muss. Deswegen lehnen wir selbstverständlich heute Morgen diesen Gesetzentwurf ab. - Vielen Dank und Glück auf!
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Arweiler. - Es liegen weitere Wortmeldungen vor. Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Dr. Christopher Salm.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es freut mich, dass ich bei meiner ersten Rede heute hierzu und im Ergebnis gegen den verfassungsrechtlichen Antrag der AfD sprechen darf. Bereits im vergangenen Jahr wurde ja von der AfD ein solcher Antrag zur Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre gestellt.
Bei der zurückliegenden Landtagswahl in Brandenburg mussten wir leider sehen, dass die AfD 31 Prozent bei der Wählergruppe der 16- bis 24-Jährigen erreichte. Fünf Jahre zuvor waren es ebenfalls 31 Prozent, allerdings noch für die GRÜNEN. Bei der sogenannten U18-Wahl in Bayern, an der mehr als 60.000 Jugendliche teilnahmen, sprachen die meisten Jugendlichen der CSU ihr Vertrauen aus. Bei der Landtagswahl in Hessen war die CDU die stärkste Kraft unter den Erstwählern. Dies sei vorausgeschickt; es verdeutlicht, dass es uns Christdemokraten hier nicht um parteipolitisches Kalkül, sondern um eine in sich konsistente Argumentation geht.
Die deutsche Rechtsordnung knüpft in bewährter Weise bei der Feststellung der Reife regelmäßig an die Volljährigkeit an. So tritt gemäß § 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Volljäh rigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein, Rechtsgeschäfte Minderjähriger bedürfen in der Regel der Einwilligung ihrer Eltern. Am Beispiel veranschaulicht bedeutet das: Ein Minderjähriger kann in Deutschland kein eigenes Konto ohne die Einwilligung seiner Eltern eröffnen.
Auch im Strafrecht spielt die Frage der Reife für die Anwendung des Jugendstrafrechts für Heranwachsende, also für junge Menschen zwischen 18 und 21 Jahren, eine wichtige Rolle. Im Bundesschnitt sind es 60 Prozent, im Saarland wird sogar in 77 Prozent der Fälle bei Heranwachsenden das Jugendstrafrecht angewendet. Angesichts dessen könnte man überspitzt formuliert fragen, ob in 77 Prozent der Fälle sogar
Wir von der CDU sind jedenfalls der Überzeugung, dass in unserer Rechtsordnung Rechte und Pflichten Hand in Hand gehen sollten. Dies gilt insbesondere für das Wahlrecht, das immerhin das vornehmste Bürgerrecht in Deutschland ist. So wurde auch 1970 das Wahlalter zusammen mit der Volljährigkeit auf 18 Jahre herabgesetzt. Hierbei ist gerade auch der historische Kontext dieser Entscheidung des Gesetzgebers relevant: Auch zuvor schon konnten 18-Jährige zum Wehrdienst eingezogen werden. An dieser Stelle war es daher völlig richtig, dass der Gesetzgeber beim Gleichlauf von Rechten und Pflichten im Ergebnis und völlig zu Recht nachjustiert hat.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Sorge, dass Jugendliche in ihrer Entwicklungsphase gegebenenfalls anfälliger für politische, aber auch für populistische Einflussnahmen sind. Hier sei als Beispiel nur das Thema Social Media genannt. Ich bin der Meinung, dass sich angesichts der aktuellen Megathemen und Herausforderungen in unserem Bundesland und auch in Deutschland insgesamt nun einmal die in ein Fünf-SekundenTikTok-Video gepackten undifferenzierten und einfachen Antworten nicht eignen.
Vor diesem Hintergrund ist unser Ansatz, der Ansatz der CDU, Jugendliche in die politische Teilhabe einzubeziehen und Demokratie für Jugendliche erlebbar zu machen. Ein wichtiger Baustein ist hier das später auf der heutigen Tagesordnung stehende Jugendteilhabegesetz, zu dem sich auch die Jugendlichen-Interessenverbände für die Jugendliche im Vorfeld eingebracht haben und das wir auch grundsätzlich unterstützen können.
Beim Thema Bildung ist es uns wichtig, dass die Fächer Politik, Gesellschaftsunterricht und Gesellschaftskunde einen neuen Stellenwert erhalten, um Jugendliche für das politische Geschehen und unsere Demokratie zu sensibilisieren. Ich bin dem Kollegen dankbar, dass er mein wunderschönes Dorf Sotzweiler schon erwähnt hat; es kommt jetzt noch einmal vor: Ein Beispiel, wie Politik vor Ort für Jugendliche erlebbar gemacht werden kann, haben wir nämlich gerade bei uns in Sotzweiler etabliert. Hier hatte sich gezeigt, dass es an einem Angebot für Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren gefehlt hat. Für diese Altersgruppe ist nämlich der klassische Spielplatz uncool, aber sie sind auch noch nicht alt genug, um mit dem Bus in die nächste Stadt beziehungsweise Kneipe fahren zu können. Für das Erlebbarmachen von Politik für sie bedarf es allerdings gar nicht der Herabsetzung des Wahlalters, vielmehr haben wir vor, ein alternatives und attraktives Angebot für die Jugendlichen zu schaffen, uns dabei an den Wünschen und Interessen der jungen Menschen vor Ort
und in den Vereinen zu orientieren und letztlich mit ihnen ins Gespräch zu kommen, um ihren Wünschen vor Ort gerecht werden zu können. Wir brauchen also keine Absenkung des Wahlalters, sondern einfach auch manchmal den Mut der Jugendlichen, mit ihrem Ortsvorsteher oder dem Bürgermeister vor Ort zu sprechen und ihre Wünsche mitzuteilen.
Die CDU wird den Antrag der AfD ablehnen. Enden möchte ich mit einem kleinen Appell an die Jugendlichen im Saarland: Nutzen Sie die Möglichkeit, sich in den Jugendorganisationen der Parteien, bei der Jungen Union oder den Jusos beispielsweise, jedenfalls bitte bei den demokratischen Parteien, und in den Jugendgremien der Städte und Gemeinden einzubringen! Sprecht die bei euch handelnden Akteure, die Ortsratsmitglieder, die Ortsvorsteher, die Gemeinde- oder Stadtratsmitglieder an zu euren Wünschen und Nöten, wenn ihr Sorgen habt! Wir sind für euch da. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. Es liegt noch eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile nun für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege von der CDU, lieber Herr Doktor aus Sotzweiler!
Das war zumindest einigermaßen sachlich, obwohl Sie nicht bedacht haben, dass sehr viele Länder in der Bundesrepublik Deutschland Ihren Argumenten nicht gefolgt sind, die das Wahlalter auf 16 herabgesetzt haben, und dass auch bei der Europawahl das Wahlalter 16 gilt. Aber der Kollege von der SPD hat uns den Gefallen getan und hier ganz deutlich gezeigt, dass die Einstellung Ihrer beiden Fraktionen rein parteipolitisch motiviert ist. Er hat eine Schelte der Wähler vollzogen, er hat durchblicken lassen, dass die Thüringer nicht richtig wählen können. Da gab es ja mal einen Kommunisten, der gesagt hat: Wenn die nicht richtig wählen, tauscht man die Wähler am besten aus.
Wir haben den Antrag zum ersten Mal gestellt, als es zu unserem Schaden gewesen wäre, und wir stellen ihn jetzt wieder, wo es vielleicht zu unserem Vorteil wäre. Aber das ist nicht unser Beweggrund. Unser Beweggrund war rein sachlich und nicht parteipolitisch. Wenn Sie sagen, die CDU stimmt sowieso dagegen, dann ist das kein sachlicher Grund, sondern ein taktischer Grund. Sie müssen auch mal den Mut haben, et
was einfach hier mitzutragen oder einzubringen, wenn Sie es für richtig halten, egal ob Sie eine Mehrheit haben oder nicht. Das gehört zu einer sachlichen Politik. Aber Sie machen Parteipolitik, das haben Sie hier zugegeben. Insofern war das sehr aufschlussreich. - Herzlichen Dank.
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1171. Ich darf darauf hinweisen, dass nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ein Gesetz, das die Verfassung ändert, der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages bedarf. Das bedeutet, dass dieses Gesetz nur dann angenommen ist, wenn mindestens 34 Abgeordnete zustimmen.