formationen für Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr entgegenzunehmen. Zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019, nachfolgend EAARichtlinie genannt, bedarf es einer Anpassung der landesrechtlichen Regelungen zur Notrufannahme. Besagte EAA-Richtlinie bezieht sich auf die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und hat dabei das Ziel, die Anforderungen der Barrierefreiheit an digitale Produkte und Dienstleistungen europaweit zu vereinheitlichen. Nach der EAA-Richtlinie haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass die Beantwortung von an die einheitliche europäische Notrufnummer 112 gerichteten Notrufen durch die am besten geeignete Notrufabfragestelle im Einklang mit den spezifischen Barrierefreiheitsanforderungen erfolgt.
Zu einer angemessenen Beantwortung dieser Notrufe zählt insbesondere die Verwendung derselben Kommunikationsmittel wie für den Eingang des Notrufs. Hiernach müssen zukünftig in der Integrierten Leitstelle des Saarlandes eingehende Notrufe über den gleichen Kommunikationsweg beantwortet werden, über den der Notruf eingeht. Die Regelungen der Richtlinie müssen spätestens ab dem 28.06.2027 zur Anwendung kommen.
Wegen eines drohenden Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission ist die Bundesrepublik Deutschland gehalten, schnellstmöglich die notwendigen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der EAA-Richtlinie zu treffen. Mit Schreiben vom 05.08. dieses Jahres hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitgeteilt, dass die EU-Kommission mit Datum vom 25.07.2024 den nächsten Verfahrensschritt im Kontext eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Nichtumsetzung der EAA-Richtlinie eingeleitet hat. Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der EAA-Richtlinie innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Schreibens zu treffen, um den Verstoß abzustellen.
Die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland erfordert neben der notwendigen Anpassung des einschlägigen Bundesrechts auch die Anpassung landesrechtlicher Normen. Erst nach vollständiger Umsetzung der einschlägigen Vorschriften in allen Ländern kann der EU-Kommission die vollständige Richtlinienumsetzung mitgeteilt werden. Bis dahin kann die EU-Kommission nach Ablauf der Zweimonatsfrist das Vertragsverletzungsverfahren fortsetzen.
Eine Klageerhebung kann nach Auffassung des BMAS nur dann abgewendet werden, wenn in allen Ländern schnellstmöglich die erforderlichen Rechtsvorschriften erlassen und auch verkündet
werden. Nach Auffassung des BMAS reichen die bestehenden landesrechtlichen Regelungen für einen barrierefreien Zugang zum Notruf 112 nicht aus. Insoweit bedarf es einer landesrichtlinienkonformen Anpassung der jeweiligen Landesgesetze.
Als entsprechender Lösungsansatz zur Umsetzung des barrierefreien Notrufs 112 nach der Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.04.2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen der Produkte und Dienstleistungen wird die seitens der Landesregierung eingebrachte Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle des Saarlandes angesehen. Vorliegende Regelungen dienen der rechtlichen Umsetzung des Artikels 4 Absatz 8 der EAARichtlinie in Landesrecht. Hiernach erfolgt unter Bezugnahme auf das einschlägige EU-Recht die Konkretisierung der Aufgabe Notrufannahme nach § 2 Absatz 1 ILSG im Hinblick auf die ge forderte Barrierefreiheit sowie die Beschreibung der organisatorischen und technischen Umsetzung, die durch den Träger der Integrierten Leitstelle des Saarlandes zu gewährleisten ist.
Auf der Grundlage des Artikels 31 Absatz 3 EAARichtlinie hat der Träger der Integrierten Leitstelle des Saarlandes sicherzustellen, dass bis spätestens zum 28.06.2027 die Beantwortung von Notrufen mittels synchronisierter Sprache und Text einschließlich Text in Echtzeit oder - sofern Video bereitgestellt wird - durch Sprache, Text einschließlich Text in Echtzeit und Video, die als Gesamtgesprächsdienst synchronisiert werden, erfolgt. Im Ergebnis entspricht die Änderung den Anforderungen der EAA-Richtlinie hinsichtlich des barrierefreien Notrufes als Unterstützung der notwendigen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Ich bitte Sie um Zustimmung zum Gesetzentwurf und um Überweisung zur weiteren Beratung in den zuständigen Landtagsausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1168. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/1168 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält
sich? Vielen Dank. - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1168 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion.
Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (PrivSchG) (Drucksa- che 17/1172)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich sage es einmal nett, weil die Bildungsministerin heute verhindert ist, da soll man nicht zu kritisch sein. Aber etwas muss schon gesagt werden: Unsere Schulen sind nicht so, wie wir sie uns wünschen. Dafür kann man viele Beispiele anführen. Ich habe in einer Broschüre, die ich einmal herausgegeben habe, solche Beispiele angeführt. Ich bringe jetzt nur einige. Die Gemeinschaftsschule, die ja eine Gemeinschafts-Schule sein soll, ist immer noch zweitrangig. Sie ist trotz aller Anstrengungen nicht mit dem Gymnasium gleichberechtigt. Die Probleme treffen sich in der Gemeinschaftsschule, zum Beispiel viele Ausländerkinder, die die Sprache nicht sprechen. Es gibt auch Dinge, bei denen die Gemeinschaftsschule gegängelt wird. Zum Beispiel gibt es Schulbezirksgrenzen für die Gemeinschaftsschulen, die es fürs Gymnasium nicht gibt.
Es gibt Probleme in der Grundschule, ich nenne nur die ideologiemotivierte Inklusion auf dem Rücken der Kinder. Es gibt Schultourismus, bei dem die Kinder in der Gegend herumgefahren werden, zu große Schulen, Gewalt an den Schulen. Ich könnte jetzt sehr lange aufzählen, das mache ich aber nicht. Ich höre an diesem Punkt auf.
Weil das so ist, gibt es als Ventil schon immer und nicht nur bei uns Privatschulen. Dort sind die Klagen in der Regel geringer. Man hört schon mal die eine oder andere Klage. Aber in der Regel suchen sich die Leute diese Schulen für ihre Kinder aus. Die Leute sind mit diesen Schulen zufrieden.
Im Saarland ist das Privatschulwesen vergleichsweise gering ausgebaut. Ich nehme zum Beispiel Baden-Württemberg, wo ich seinerzeit mein Zweitstudium absolviert habe. Dort gibt es
sehr viele Privatschulen; die Privatschulen sind dort an der Tagesordnung. Das ist etwas ganz Normales. Bei uns ist die Privatschule immer noch etwas Besonderes.
Wir hatten bis vor ein paar Jahren ein zumindest arbeitsfähiges, man könnte sogar fast sagen vorbildliches Privatschulgesetz. Es hat lange Jahre seinen Dienst getan. Unter diesem Gesetz wurden einige Privatschulen gegründet und erfolgreich geführt. Dann allerdings gab es eine Privatschule, mit der man nicht so einig war. Ich kann es hier ruhig sagen. Das war die Privatschule der Piusbrüder. Dort gab es Probleme. Man hat gedacht, jetzt schieben wir dieser Geschichte einen Riegel vor, und hat das Gesetz so geändert, dass es schwieriger ist, Privatschulen zu gründen. Ich habe das „Privatschulverhinderungsgesetz“ genannt.
Die Praxis zeigt ja, obwohl das immer bestritten wird, dass praktisch keine neuen Privatschulen mehr gegründet werden, es sei denn im Förderschulbereich und auch da hauptsächlich bei Kindern mit physischen Problemen. In der Regel gibt es kaum Gründungen von Privatschulen. Ich habe sogar gehört, jetzt ist eine Privatschule dabei, schließen zu müssen, weil sie mit den finanziellen Problemen nicht klarkommt.
Was ist das Problem? Privatschulen als Ersatzschulen werden vom Land gefördert, und zwar so, dass sie wirklich konkurrenzfähig sein können und dass sie wirklich auch ihre Lehrer und Sachmittel bezahlen können. Das ist prima so. Aber nach dem Gesetz, wie es jetzt seit einigen Jahren gilt, müssen alle Privatschulen anerkannt werden, sie müssen Kriterien erfüllen, das ist ja auch in Ordnung, aber sie müssen zuerst drei Jahre arbeiten. Es muss klar sein, dass die Schule weiter erfolgreich arbeiten kann, und dann gibt es wohl rückwirkend, das ist schon in Ordnung, wieder diese Unterstützung. Aber für diese drei Jahre gibt es leider keine Unterstützung, wenn der Versuch schiefläuft.
Jetzt können Sie sich vorstellen, wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen, stehen Sie ja vor einer ähnlichen Situation. Wenn Sie all Ihr Vermögen investieren, aber sich nicht ganz sicher sind, ob das Unternehmen Erfolg hat oder nicht, dann werden Sie im Zweifelsfall vielleicht lieber kein neues Unternehmen gründen, sondern es so belassen, wie es ist. So ist es im Privatschulsektor auch. Die Leute trauen sich nicht mehr, eine Schule zu gründen, weil sie Angst haben, dass sie nach drei Jahren auf ihren Kosten, auf ihren Investitionen sitzenbleiben.
Das ist ja auch nicht an den Haaren herbeigezogen. Man ist abhängig von Menschen, die natürlich nach Gesichtspunkten urteilen, die aber auch immer einen gewissen Ermessensspielraum haben. Wenn zum Beispiel jemand nicht so beliebt ist, kann es auch sein, dass man
ihm den Geldhahn zudreht, so wie das ja vielleicht damals bei der Piusbruderschaft gedacht war, dass man sie so im Zaum halten kann. Sie besteht übrigens immer noch, die haben immer noch ihre Schulen, aber es werden keine oder kaum neue Privatschulen gegründet. Dabei wäre das ein wichtiger Punkt, um auch mal einen gewissen Wettbewerb herbeizuführen.
Nirgends draußen in der Welt - die Schule ist ja abgekapselt - geht es ohne Wettbewerb. Kein Unternehmen kann am Markt bestehen, wenn es nicht wettbewerbsfähig ist. Keine Fußballmannschaft kann erfolgreich sein, wenn sie nicht wettbewerbsfähig ist. Es geht überall um Wettbewerb. Warum soll es an der Schule keinen Wettbewerb geben? Wenn es Privatschulen gibt, wenn zum Beispiel eine private Grundschule nicht weit von einer Grundschule der Gemeinde entfernt ist, dann entsteht ein Wettbewerb. Der Wettbewerb kann eigentlich nur für alle gut sein, wenn es ein gesunder Wettbewerb ist, und es gibt Richtlinien, dass da kein wilder Wettbewerb stattfindet.
Wir sind dafür, Privatschulen neben den staatlichen Schulen zu fördern - und zwar, wie das vorher auch bei uns der Fall war - und diese Gesetzesänderung rückgängig zu machen. - Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind eingegangen. - Das Wort hat für die SPD-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Sascha Haas.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Zuallererst möchte ich mich, weil Herr Dörr es geschafft hat, unsere Schulen im ganzen Land so schlechtzureden, bei all jenen bedanken, die jeden Tag dafür sorgen, dass unsere Schulen Mutmacher sind, dass Schulen für Bildungsgerechtigkeit und Chancengerechtigkeit in diesem Land sorgen. Das sind vor allem unsere Lehrerinnen und Lehrer und alle anderen Mitarbeitenden an den Schulen. Dafür von unserer Fraktion einen ganz herzlichen Dank an Sie alle!
Ich muss zu einem Punkt aus Ihrer Rede noch etwas sagen. Ich bin jetzt vielleicht nicht unbedingt der größte Fan vom ehemaligen Bildungsminister Schreier, aber im Fall von Don Bosco von einem „Problem“ zu reden, wo es um Kindeswohlgefährdung geht, Herr Dörr, das muss man erst mal schaffen. Das finde ich wirklich unterirdisch und das möchte ich an dieser Stelle
Wir diskutieren heute einen Antrag der AfDFraktion, der uns im saarländischen Landtag nicht ganz fremd ist. Wir haben uns bereits mehrfach damit beschäftigt, ähnlich wie mit einem anderen Antrag heute Morgen, ich schaue mal zu meiner Kollegin Sandra Johann und zu meinem Kollegen Florian Schäfer. Bereits viermal hat sich der saarländische Landtag mit diesem Antrag befasst: am 7. Februar 2018, am 18. September 2019, am 12. Mai 2021, am 18. Januar 2023 und nun heute. Jetzt bin ich mal an der Reihe.
Es scheint fast so, Herr Dörr, als würden wir uns in einer Endlosschleife befinden. Zum wiederholten Male müssen wir uns mit einem Thema auseinandersetzen, das weder an Aktualität noch an Dringlichkeit gewonnen hat. Doch bekanntlich wird eine Idee nicht besser, nur weil man sie immer wieder vorträgt. Jetzt könnten manche vielleicht folgende Frage stellen: Was ist denn diesmal anders? Die Antwort: Nichts. Wir sprechen über den gleichen Antrag, die gleichen Argumente, die wir bereits zu Genüge diskutiert haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich könnte damit jetzt meine Rede beenden und sagen: Wir lehnen den Antrag ab.
Aber gerade weil die Privatschulen im Land aufgrund einer anderen Debatte wieder im Fokus stehen, möchte ich mir trotzdem kurz die Zeit nehmen, darzulegen, warum es keine Notwendigkeit einer Änderung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft im Saarland gibt und warum wir erneut diesen Antrag der AfDFraktion ablehnen werden. Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit sind zentrale Anliegen der saarländischen Sozialdemokratie. Der Zugang zu guter Bildung muss für alle Kinder unabhängig von der sozialen oder finanziellen Situation ihrer Familien gewährleistet sein. Das erreichen wir, indem wir vor allem durch unsere staatlichen Schulen unseren Schülerinnen und Schülern ein Angebot machen. Ergänzt werden sie durch private Schulen. Alle zusammen tragen so zu einer Vielfalt des Bildungsangebotes in unserem Land bei.
Die AfD schlägt in ihrem Gesetzentwurf vor, die Bestimmungen in § 18 und § 28 des aktuellen Gesetzes zu ändern beziehungsweise einen sogar zu streichen, insbesondere in Bezug auf die Anerkennung als Ersatzschule und die staatliche Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft. Sie begründet dies damit, dass die aktuellen Regelungen, insbesondere die drei Jahre andauernde Mindestanforderung für die Anerkennung sowie
die reduzierte staatliche Finanzhilfe vor der Anerkennung, ein Hemmnis für die Gründung neuer Privatschulen darstelle. Dieses finanzielle Risiko, so die Argumentation der AfD, schrecke potenzielle Träger davon ab, neue Schulen zu gründen.
Genau diese Punkte, die die AfD kritisiert, sind notwendige und sinnvolle Elemente unseres Bildungssystems, um die Qualität und die Kontinuität von Schulen in freier Trägerschaft sicherzustellen. Die aktuelle Gesetzeslage sorgt dafür, dass Schulen, die sich neu gründen, zunächst eine Phase der Etablierung und Qualitätssicherung durchlaufen müssen, bevor sie eine vollständige Anerkennung erhalten und in vollem Umfang staatliche Unterstützung bekommen. Der Passus, dass Schulen in freier Trägerschaft erst nach drei Jahren oder nach der erfolgreichen Durchführung eines Bildungsgangs anerkannt werden, ist nicht dazu gedacht, die Gründung neuer Schulen zu behindern, sondern vielmehr dazu, sicherzustellen, dass diese Schulen stabil und nachhaltig arbeiten.
Eine zu schnelle Anerkennung würde das Risiko bergen, dass Schulen, die sich noch nicht bewährt haben, staatliche Unterstützung erhalten, ohne dass klar ist, dass sie langfristig bestehen können und ob die Bildungsqualität den Anforderungen entspricht. Darüber hinaus werden Schulen auch während dieser Phase der Anerkennung bereits durch eine Teil-Finanzhilfe unterstützt. Dies zeigt, dass das Saarland das Engagement freier Träger honoriert und gleichzeitig sicherstellt, dass mit Steuermitteln verantwortungsvoll umgegangen wird.
Die geforderte Abschaffung der reduzierten Finanzhilfe bis zur Anerkennung, wie es im Änderungsantrag vorgesehen ist, würde bedeuten, dass jeder Schulgründungsversuch unabhängig von seiner tatsächlichen Qualität und seinen Erfolgsaussichten von Beginn an umfangreiche staatliche Mittel in Anspruch nehmen könnte. Dies wäre eine riskante Praxis, die weder den Schülerinnen und Schülern noch dem Saarland zugutekäme. Das finanzielle Risiko, das die AfD anführt, ist Teil der Verantwortung, die freie Träger bei der Gründung einer Schule übernehmen müssen. Es ist wichtig, dass nur jene Träger, die ernsthaft und langfristig eine Schule betreiben wollen, diesen Schritt wagen.