Protokoll der Sitzung vom 09.10.2024

(Beifall von der SPD.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vorschlag der AfD würde die Hürden zur Gründung zwar senken, aber gleichzeitig die Gefahr erhöhen, dass kurzfristige, unzureichend geplante Schulgründungen zu staatlich finanzierten Projekten ohne langfristige Perspektive führen. Unser Bildungssystem braucht Stabilität, Qualität und Verantwortungsbewusstsein. Die derzeitigen Bestimmungen im Gesetz über Schulen in frei

er Trägerschaft bieten genau diese Grundlage. Deshalb lehne ich den Änderungsantrag der AfD entschieden ab. Es gibt keine Notwendigkeit, die bewährten und verantwortungsvollen Regeln, die das Saarland seit Jahren erfolgreich anwendet, zu verändern. Die SPD-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf wie bereits in der Vergangenheit ab. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. - Glück auf.

(Beifall von der SPD.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Mir liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Sandra Johann das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Haas, Sie hatten Glück, heute das erste Mal zu diesem Thema zu reden. Ich habe das Vergnügen, es bereits das dritte Mal zu tun. Ich muss sagen, so langsam komme ich mir ein bisschen doof vor, immer wieder dasselbe zu sagen. Herr Dörr, ich muss sagen, es zeugt von Beständigkeit, wie und wie oft Sie Ihren Antrag hier vorlegen. Das ist wirklich beachtlich. Das muss man einmal sagen. Das zeigt Hartnäckigkeit, aber Hartnäckigkeit allein macht schlechte Ideen nicht besser.

Ich werde jetzt ein paar Argumente von Herrn Haas aufgreifen, sie ein bisschen unterstreichen und hervorheben. Vielleicht ersparen wir uns dann einen sechsten Antrag zum Privatschulgesetz. Wie gesagt, es geht um die Änderung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft, das im Jahr 2011 an aktuelle Bedürfnisse ange passt wurde. Die Änderungen stellen keinerlei Hemmnis für neue Schulgründungen dar, ganz im Gegenteil, möchte ein freier Träger eine Ersatzschule gründen, ist das nach wie vor unter dem Aspekt der Qualität möglich. Qualitätssicherung ist hier das A und O. Deshalb gibt es diese Frist von drei Jahren, Herr Dörr. Die Schule muss ab dem Zeitpunkt ihrer Genehmigung drei Jahre ohne Beanstandung arbeiten. Erst dann wird sie von der Schulaufsichtsbehörde als Ersatzschule offiziell anerkannt.

Es geht um das Schulkonzept, die personellen und sächlichen Voraussetzungen, die Organisationsstruktur, den Umgang mit Schülerinnen und Schülern sowie die Unterrichtsqualität. Es wird darauf geachtet, dass Privatschulen bei all diesen Faktoren nicht hinter öffentlichen Schulen zurückstehen. Die Bewährungszeit birgt für freie Träger zum einen die Möglichkeit, sich als zuverlässig zu erweisen. Zum anderen zeigt sie, dass die Schule zukunftsfähig gestaltet ist und Schü

(Abg. Haas (SPD) )

lerinnen und Schülern die bestmögliche Bildung bieten kann. So ist auch das Land auf der sicheren Seite, da es nicht mehr zu Fehlgründungen zu Lasten des Steuerzahlers kommen kann. Die Kopplung der staatlichen Finanzierung an Wartefristen gilt übrigens in fast allen Bundesländern und teilweise sogar bis zum Vollausbau der Schule, was bei uns nicht der Fall ist.

Als Beispiel für eine relativ neu gegründete Privatschule ist die Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung in Rappweiler zu nennen. Sie ist im Schuljahr 2019/2020 in Betrieb gegangen und startete mit fünf Schülerinnen und Schülern. Mittlerweile hat sie sich etabliert. Sie wird erneut ausgebaut und hat eine neue Lerngruppe hinzubekommen. Vor allem für das nördliche Saarland ist sie ein super Bonbon. Ich sage es einmal so, wie es der Minister immer gerne sagt. Der mühsame Weg hat sich gelohnt. Sie sehen also, Gründungen sind nach wie vor möglich. Da Sie vorhin gesagt haben, Förderschulen wären etwas anderes, nämlich eine Ausnahme, sage ich noch etwas dazu. Vor Kurzem - ich glaube, es war im letzten Schuljahr - hat in Oberwürzbach eine Montessori Gemeinschaftsschule eröffnet. Sie sehen, auch andere Träger schaffen es.

Es geht also nicht darum, einen Wettbewerb unter unseren Schulen oder Schulsystemen auszurufen. Es geht darum, unseren Schulen, egal ob staatlich oder in privater Trägerschaft, die bestmöglichen Voraussetzungen für die Bildung unserer Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Ohne Auferlegung der entsprechenden Hürden durch das Gesetz würde in unserer Schullandschaft Chaos herrschen. Unser Bildungssystem braucht keine Senkung von Qualitätsanforderungen. Was es braucht, ist eine starke und verlässliche Grundlage, auf der junge Menschen zu mündigen, verantwortungsvollen und gut ausgebildeten Bürgern heranwachsen können. Dieser Gesetzentwurf leistet erneut keinen Beitrag dazu. Er stellt das Interesse einzelner Träger vor das Wohl der Schülerinnen und Schüler und das Gemeinwohl. Deshalb lehnen wir ihn zum fünften Mal ab. - Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der SPD.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr für die AfDFraktion das Wort. Ich weise darauf hin, dass Sie noch 34 Sekunden Redezeit haben.

Frau Präsidentin, das genügt mir. Hier sind sehr viele Theorien vorgetragen worden. Ich halte mich an die Praxis. Es ist seit Änderung dieses

Gesetzes kaum eine private Schule gegründet worden. Das heißt, es ist ein Privatschulverhinderungsgesetz. Die Gefahr, was alles passieren könnte, ist sozusagen erprobt worden, als die alte Regelung gegolten hat. Da war diese Gefahr nicht zu sehen. Das heißt also, in der Praxis haben wir recht. Wenn wir das schon vier- oder fünfmal vorgetragen haben, hängt das daran, dass Sie nicht zugestimmt haben, obwohl dieser Vorschlag sehr gut ist. - Herzlichen Dank.

(Beifall von der AfD.)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1172. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/1172 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1172 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion. Dagegen gestimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes über die Zustimmung zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags (Zweiter IT-Änderungsstaatsver- trag) (Drucksache 17/1117)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Damhat Sisamci das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzesentwurf in seiner 29. Sitzung am 11. September 2024 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit überwiesen. Mit dem Gesetz soll die erforderliche Zustimmung des Landtages zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages herbeigeführt werden. Mit der zweiten Änderung des IT-Staatsvertrages, die durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Bundesministerin des Innern und für Heimat vom 28. November 2023 bis zum 31. Dezember 2023 unterzeichnet wurde, sollen die Finanzierungs

(Abg. Johann (CDU) )

modalitäten der Föderalen IT-Kooperation, abgekürzt FITKO, neu ausgerichtet werden. Durch die Klarstellung, dass die Digitalisierung der Verwaltung eine Daueraufgabe ist und die FITKO auch dauerhafte Aufgaben wahrnimmt, sollen gleichzeitig die Grundlagen für eine dauerhafte Finanzierung geschaffen werden.

In diesem Zuge sollen die Bedingungen für die Arbeit des IT-Planungsrates verbessert werden, unter denen die durch ihn koordinierte föderale Zusammenarbeit erfolgen und bei tendenziell steigendem Bedarf finanziert werden kann. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 18. September 2024 gele sen und beschlossen, auf eine öffentliche Anhörung zu verzichten. Der Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Zustimmung aller Fraktionen die Annahme des Gesetzes über die Zustimmung zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags - Zweiter IT-Änderungsstaatsvertrag, Drucksache 17/1117 - in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank!

(Beifall von der SPD und der CDU.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1117. Wer für die An nahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1117 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1117 in Zwei ter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes (Drucksache 17/1119)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Alwin Theobald das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Landtag hat das von der Regierung eingebrachte Gesetz zur Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes, Drucksache 17/1119, in seiner 29. Sitzung am 11. Sep

tember 2024 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Das vorliegende Gesetz weist das Eingangsamt von Beamtinnen und Beamten des gehobenen Polizeivollzugsdienstes mit dem fachlichen Schwerpunkt des cyberkriminalistischen und wirtschaftskriminalistischen Dienstes und mit Blick auf das für diese Tätigkeit vorausgesetzte besondere höhere Qualifikationsniveau einer höheren Besoldungsgruppe als das allgemeine Eingangsamt des gehobenen Polizeivollzugsdienstes zu. Damit soll auch die Gewinnung von qualifiziertem Fachpersonal sichergestellt werden.

Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und auf eine Anhörung verzichtet. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Zustimmung aller Fraktionen die Annahme des Gesetzes Drucksache 17/1119 in der vorliegenden Form in Zweiter und letzter Lesung. - Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der SPD.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1119. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1119 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1119 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes sowie zur Regelung des Lichtbildabrufs (Drucksache 17/1012)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Herrn Ausschussvorsitzenden Alwin Theobald das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Landtag hat das von der Regierung eingebrachte Gesetz zur Änderung des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes sowie zur Regelung des Lichtbildabrufs (Drucksache 17/1012) in seiner 28. Sitzung am

(Abg. Sisamci (SPD) )

10. Juli 2024 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Das vorliegende Gesetz schafft im Saarland die Möglichkeit eines automatisierten Lichtbildabrufs durch die berechtigten Behörden und regelt den für den automatisierten Lichtbildabruf erforderlichen Aufbau einer zentralen Lichtbild-Schattendatenbank. Ein Lichtbildabruf steht den berechtigten Behörden danach rund um die Uhr zur Verfügung. Bislang waren diese darauf angewiesen, die Lichtbilder von der zuständigen Pass- und Personalausweisbehörde im Rahmen der Öffnungszeiten zu erhalten.

Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und eine Anhörung durchgeführt. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Zustimmung aller Fraktionen die Annahme des Gesetzes Drucksache 17/1012 in der vorliegenden Form in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der SPD.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1012. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1012 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1012 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen nun zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Beteiligung von jungen Menschen im Saarland (Saarländisches Junge-Menschen- Beteiligungsgesetz - SJMBG) und zur Änderung weiterer Bestimmungen (Druck- sache 17/927) (Abänderungsantrag

Drucksache 17/1166)