weiland nicht funktioniert und wird heute auch nicht funktionieren. Die Wahlen und Wahlanalysen haben sowohl bei der Europawahl wie bei den diesjährigen Landtagswahlen im Osten gezeigt: Die Jugend widersetzt sich mittlerweile der Rotlichtbestrahlung, und das ist gut so! Mehr ist dazu nicht zu sagen. Verhindern können wir das Gesetz nicht, aber wir stimmen dagegen. - Danke.
Vielen Dank, Herr Schaufert. Wir fahren in der Redeliste fort. - Ich erteile nun für die CDULandtagsfraktion Herrn Abgeordneten Jonas Reiter das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Jugend will gehört werden, sie will mitreden und sie will, dass die Politik ihre Themen sieht und aufgreift. Sie will beteiligt werden. Im 17. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung, der in diesem Jahr aktualisiert wurde, heißt es beispielsweise, dass es entscheidend ist, dass die Stimmen junger Menschen gehört, respektiert und in Entscheidungsprozesse integriert werden. Und ja, dieses Gesetz ist eine gemeinsame Antwort von uns darauf. Ich sage es bewusst so, weil sich ja die KSVG-Änderung in inhaltlicher Nähe befindet zu dem, was wir als CDU schon im vergangenen Jahr hier vorgeschlagen haben. Nach der Ersten Lesung im Mai bringen wir das Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz nun, fünf Monate später, nach einem guten Beteiligungsprozess heute zum vorläufigen Abschluss.
Spätestens die Landtagswahlen im Osten haben gezeigt, wie hoch der Bedarf zum Zuhören ist. Das betrifft alle Generationen, aber die junge Generation ganz besonders. Partizipation ist wichtig, Demokratiebildung generell ist wichtig, aber auch eine Demokratiefestigung. Jugendliche müssen die Möglichkeit bekommen, einen eigenen Standpunkt, eine Position zu entwickeln. Die muss uns nicht gefallen, aber sie müsste einigermaßen gefestigt und nicht so einfach beeinflussbar sein. Aus unserer Sicht ist eine Wahlalter-Absenkung nur eine vermeintliche Antwort darauf. Zu dem Thema ist ja von meinem Kollegen Christopher Salm eben schon alles gesagt worden. Übrigens hat sich seit Oktober die junge Gruppe der CDU-Fraktion verdoppelt, drüber freue ich mich ganz besonders. Das ist auch eine Form von gelebter Jugendbeteiligung in der CDU-Landtagsfraktion.
es schon geschildert, bei den vielen Angehörten, die auch teilweise heute hier sind - liebe Vertreter des Landesjugendrings, schön, dass ihr hier seid. Ich will mich aber auch bei der SPD bedanken, dass wir da in einem guten Abstimmungsprozess zu einem gemeinsamen Änderungsantrag gefunden haben, dass ihr auf uns zugekommen seid. Das haben wir ja bisher noch nicht bei allen Gesetzen erlebt, daran dürfen sich die Kollegen aus dem Wissenschaftsarbeitskreis gern ein Vorbild nehmen. Ich erinnere an die Debatte zum Hochschulgesetz.
Uns ging es bei dem Thema hier vor allem um die Evaluation. Es war vielen Organisationen ein Anliegen in der Anhörung, dass die Evaluation eben nicht nur im Ministerium hinter verschlossener Tür zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt, sondern hier haben wir uns am Kinderschutzgesetz orientiert. Nach spätestens fünf Jahren findet die Evaluation unter Beteiligung der Öffentlichkeit, aber auch unter Beteiligung der Fach- und Servicestelle, des Landesjugendforums, des Fachkräftenetzwerks und auch von uns als Landtag statt. Alles andere wäre ja auch bei einem Beteiligungsgesetz irgendwie absurd beziehungsweise grotesk.
Und ja, da gibt es auch Punkte, bei denen wir gespannt sind, wie die Evaluation ausfällt, und wir sind zum aktuellen Zeitpunkt auch etwas skeptisch. Ich will zwei Punkte nennen. Die Fach- und Servicestelle ist sicherlich ein gutes Instrument, aber ich mache mir Sorgen, dass sie für die große Aufgabenlast, die ihr im Gesetz auferlegt wird, schlichtweg unterpersonalisiert ist. Im Vorwort des Gesetzes ist erwähnt, dass hierfür zwei Stellen vorgesehen sind. Aus unserer Sicht sind die nicht ausreichend, um den Aufgaben und damit auch den Erwartungen, die damit verbunden sind, gerecht zu werden. Hier geht es insbesondere um die Beratung und Begleitung von 52 Kommunen und von sechs Landkreisen. Hier geht es um das Durchführen der Beteiligungsverfahren von jungen Menschen und Kindern auf Landesebene. Hier geht es um die Durchführung und Organisation des Fachkräftenetzwerks, die Verwaltung des Fonds für junge Ideen und so weiter. Die Anhörung hat gezeigt, dass beispielsweise bei der Grünen Jugend, dem Landesjugendring, dem Jugendrotkreuz, der Jungen Union und der Arbeitskammer an der Stelle auch Skepsis herrscht. Nur wenn eine ordentliche Personalisierung vorgenommen ist, kann man den Erwartungen, die man damit weckt, auch gerecht werden. Aus meiner Sicht wird das in der Umsetzung in der aktuellen Form schwierig. Hier werden wir bei der Evaluation genau hinschauen.
Ähnlich ist es bei Punkt 2, dem Jugendcheck bei Gesetzen. Als Überschrift ist das sehr charmant, wir haben hier schon öfter drüber gesprochen,
aber in der Praxis läuft der Jugendcheck Gefahr, zum Placebo zu werden. Hier ist es sicherlich wichtig, dass in den Ministerien eine Sensibilisierung stattfindet, und zwar zu einem frühen Zeitpunkt. Wer könnte denn die Betroffenheit von jungen Menschen besser einschätzen als junge Menschen selbst? Aber Kinder und Jugendliche sind in der aktuellen Form nicht eingebunden. Wenn ein Verwaltungsbeamter im Ministerium, der sicherlich gute Arbeit leistet, alleine dafür verantwortlich ist, am Schluss eine solche Betroffenheit abzuschätzen, dann läuft das Werkzeug Gefahr, dass auch hier die Erwartungen größer sind als der Nutzen. Auch hier wird die Evaluation wichtig. Andere Bundesländer gehen hier andere Wege. Wir werden genau hinschauen.
Wir haben auf jeden Fall eine gemeinsame Aufgabe: Uns zusammen muss es gelingen, dass dieses Gesetz Wirkung entfaltet bei der Jugend, auch im ländlichen Raum, die nicht in parteipolitischen Organisationen organisiert ist, beim normalen Durchschnittsjugendlichen im Saarland, der nicht in Saarbrücken wohnt, aber auch in Saarbrücken wohnen kann. Hier müssen wir an alle denken. Das sehe ich als gemeinsame Aufgabe von uns allen an, weil wir auch repräsentative Aussagen über die saarländische Jugend gewinnen wollen. Das kann in losen Formaten gelingen, aber sicherlich gibt es hierfür auch andere, bessere Formate, um die Jugend in Gänze abzuholen. Die anderen Formen sind repräsentativer und damit auch aussagekräftiger. Hier geht zum Beispiel Rheinland-Pfalz den Weg mit dem Landesjugendbeirat, der noch unter Malu Dreyer eingeführt wurde. Auch wir haben hier schon öfter über ein Landesjugendparlament gesprochen. Von daher sollten wir bei der Evaluation ein Stück über unseren Tellerrand hinausschauen und die Erfahrungen abchecken. Auch das war ein Thema in der Anhörung, beispielsweise der Grünen Jugend, die das Instrument vorgeschlagen hat, des Deutschen Kinderhilfswerks und der Jungen Union.
Zum Gelingen der Jugendbeteiligung vor Ort sind jeweils die Kommunen sowie die Bürgermeister und Landräte ganz zentrale Faktoren. Wir haben einige Musterbeispiele im Land, auch darüber haben wir schon öfter gesprochen: Oberthal habe ich an der Stelle schon öfter genannt, aber auch Tholey geht jetzt in einem Revival den Weg. Dort konstituiert sich nämlich morgen der neue Jugendbeirat der Gemeinde Tholey. An der Stelle gilt mein Dank und Kompliment dem jungen Bürgermeister Andreas Maldener.
Mit den jetzt vorgeschlagenen Regelungen und den Änderungen im Kommunalselbstverwaltungsgesetz kann man vielleicht an der einen oder anderen Stelle die kommunalen Vertreter
noch mal etwas sensibilisieren. Hier gibt es kein Modell, das in der Form auf 52 Kommunen unterschiedlicher Größe, unterschiedlicher Strukturen und unterschiedlicher Erfahrung gleichermaßen passt. Deswegen ist es der richtige Weg, einen Katalog von Möglichkeiten vorzuschlagen, aus dem sich dann jede Kommune eines der Werkzeuge verpflichtend picken muss bei Belangen, die die jungen Menschen besonders betreffen. Jede Kommune ist individuell, bringt andere Voraussetzungen mit, hat schon unterschiedliche Erfahrungen, sie lassen sich nicht über einen Kamm scheren.
Eine weitere Sache wäre aber überaus sinnvoll gewesen, und ich kann es Ihnen nicht ersparen, auch nach der Kommunalwahl noch zwei Sätze dazu zu verlieren: Mir geht es um die Wählbarkeit am Zweitwohnsitz bei Kommunalwahlen. Auch das war in der Anhörung Thema, beispielsweise von der Grünen Jugend und den Jusos, die das vorgeschlagen und gefordert haben. Liebe SPD-Fraktion, deswegen eine vertane Chance, Ihr stellt euch hier gegen euren eigenen Jugendverband. Wenn ich so in die Fraktion blicke, wäre ich gerne bei den Diskussionen bei den Jusos oder in der SPD-Landtagsfraktion dabei gewesen. Euer eigener Jugendverband ist da wohl schon weiter als die Landtagsfraktion. Ich hoffe, die Jusos machen es nicht der Grünen Jugend gleich und verlassen jetzt die Partei aus Protest. Das wäre sicherlich auch nicht der richtige Schritt.
Ich will abschließend noch ein paar Worte zu einem anderen Aspekt verlieren, der auch im Gesetz enthalten ist, nämlich der Möglichkeit, dass die stellvertretenden Ortsvorsteher zu Ehrenbeamten ernannt werden können. Ich fürchte aber oder gehe davon aus, dass der Kollege Arweiler dazu gleich ein paar Worte verlieren wird. Aktuell betrifft dies nur die Ortsvorsteher, in Zukunft auch die stellvertretenden Ortsvorsteher. Es ist erst mal ein Instrument symbolischer Natur, das aber dazu geeignet ist, das kommunale Ehrenamt in der Kommunalpolitik zu stärken. Ich kann mir zwar bis heute nicht erklären, wie die Verbindung zum Jugendbeteiligungsgesetz gekommen ist, aber nichtsdestotrotz unterstützen wir das Ganze. Es war auch ein gemeinsamer Änderungsantrag. Eine gute Sache, auch wenn man vielleicht noch andere Fragen hätte thematisieren können, beispielsweise ob es wirklich für jeden Ort nur einen stellvertretenden Ortsvorsteher geben darf oder ob man die Zahl erweitern könnte. Ich würde zumindest große Sympathie dafür empfinden. Das sind Fragen, die wir vielleicht in der Zukunft noch mal diskutieren können. Auf jeden Fall ist es eine gute Möglichkeit. Die Bürgermeister sind jetzt gefordert beziehungsweise eingeladen, entsprechende Ernennungen durchzuführen.
Wir stimmen diesem Gesetz heute voller Überzeugung zu, auch dem gemeinsamen Änderungsantrag aus dem Ausschuss. Ich bedanke mich herzlich für die guten Beratungen in diesem Zusammenhang. Lassen Sie uns zusammen dafür kämpfen, dass das Gesetz im gesamten Saarland Wirkung entfalten kann.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Wir fahren fort in den Wortmeldungen. Ich erteile für die SPD-Fraktion Frau Abgeordneter Réka Klein das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Saarländer*innen! Hallo liebe Hannah Meuler, lieber Alexander Jost, André Piro, Christiane Siewert, Herr Niederländer und „allegare“, die mit uns gemeinsam für die Rechte der Kinder im Saarland kämpfen.
Wir haben heute die Zweite Lesung des Saarländischen Junge-Menschen-Beteiligungsgesetzes. Ein Gesetz, das nicht nur politisch notwendig ist, sondern für mich auch persönlich von großer Bedeutung ist. Ich bedanke mich bei „allegaren“, die sich an der Anhörung beteiligt und dieses Gesetz wirklich zu einem sehr guten Gesetz gemacht haben, das unsere Kinderrechte im Saarland nach vorne bringt.
Ich erinnere an die tolle Veranstaltung in Sulzbach zum Tag der Kinderrechte, wo auch das neue Kinderschutzkonzept Thema war, das aufgrund des Saarländischen Kinder- und Jugendschutzgesetzes etabliert wurde. Das war ein richtig tolles Fest, an dem die Kinder ihre Kinderrechte zelebriert und sie eingefordert haben. Mit dem heutigen Tag werden wir eines dieser Kinderrechte gesetzlich im Saarland verankern. Das ist ein ganz großer Schritt, und dafür auch an Sie, liebe CDU-Fraktion, ein großes Dankeschön, dass wir das in dieser schönen Gemeinsamkeit machen können.
Bei der Veranstaltung in Sulzbach war der musikalische Rahmen Herbert Grönemeyer mit dem Lied „Kinder an die Macht“. In diesem Lied heißt es: „Gebt den Kindern das Kommando, sie berechnen nicht, was sie tun.“ - Diese Zeilen bringen genau das auf den Punkt, was uns antreibt: Jungen Menschen mehr Verantwortung zu geben, weil sie mit Mut und Offenheit an die Dinge herangehen.
Als jemand, der in der außerschulischen Jugendarbeit tätig war, habe ich viele jungen Menschen kennengelernt und ganz oft wurde ich mit den Fragen konfrontiert: Was kann ich eigent
lich bewirken? Hört mir überhaupt irgendjemand zu? Und wissen Sie was, diese Fragen sind das Resultat einer Gesellschaft, die jungen Menschen zu oft nur wenig echte Mitbestimmung einräumt. Doch genau das ändert sich jetzt und das ist etwas ganz Großes, liebe Kolleg*innen.
Mit dem Saarländischen Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz legen wir verbindliche Strukturen fest, die jungen Menschen nicht nur das Gefühl geben, gehört zu werden, sondern ihnen auch die Möglichkeit bieten, aktiv politische Entscheidungen mitzugestalten, auf kommunaler und auch auf Landesebene. In Grönemeyers Worten heißt es: „Sie sind die wahren Anarchisten, lieben Chaos, räumen ab.“ - Liebe Kolleg*innen, diese Unvoreingenommenheit, diese Kraft und Kreativität, die junge Menschen in unsere Gesellschaft einbringen wollen, müssen wir nutzen und fördern. Besonders die Arbeit auf kommunaler Ebene ist da entscheidend.
Aus meiner eigenen beruflichen Erfahrung weiß ich, es ist wichtig, dass junge Menschen sich genau dort einbringen können, wo sie leben und ihre Freizeit gestalten. Die Themen, die für ihr alltägliches Leben relevant sind, entstehen in ihrem unmittelbaren Umfeld. Wir geben den Kommunen den Auftrag, zusammen mit den jungen Menschen passgenaue Beteiligungsformate zu entwickeln, und zwar nicht nur von oben aufgesetzt, sondern diese Formate müssen gemeinsam gestaltet werden. Das stärkt nicht nur das Vertrauen der jungen Generation in die Politik, sondern fördert ihre ganz eigene Selbstwirksamkeit. Beides sind unheimlich wichtige Erlebnisse.
Ein prägendes Beispiel aus meiner Arbeit kann ich Ihnen nennen. Die Kinder und Jugendlichen haben einen Ort gesucht, wo sie sich entfalten können, aber sie wussten nicht wirklich, an wen sie sich wie wenden können. Der ganze Prozess, den wir gemeinsam gegangen sind, über die politischen Gremien, hat wirklich etwas in der politischen Bildung mit den Kindern und Jugendlichen gemacht. Ob es durch Jugendforen ist, digitale Plattformen oder andere Formate, junge Menschen haben mit diesem Gesetz endlich einen Rahmen, in den sie ihr Anliegen einbringen und mitgestalten können.
Besonders stolz bin ich darauf, dass dieses Gesetz die Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention umsetzt. Seit über 30 Jahren, genau seit 1992 - das muss man sich einmal vorstellen! -, gelten diese Rechte auch in Deutschland. Doch zu oft sind sie nur Theorie geblieben, liebe Kolleg*innen und nicht konsequent umgesetzt worden. Artikel 12 sichert jungen Menschen das Recht zu, bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, ihre Meinung zu äußern. Diese muss ihrem Alter und ihrer Reife entsprechend berücksichtigt werden. Mit diesem Gesetz verankern wir diesen Anspruch nun fest im saarländischen Recht. Als SPD-Alleinregierung setzen wir ein
klares Zeichen. Wir nehmen die Verpflichtungen der UN-Kinderrechtskonvention ernst und sorgen dafür, dass sie endlich auch in der Praxis umgesetzt werden. Mit diesem Gesetz machen wir klar, die Meinungen junger Menschen zählen, liebe Kolleg*innen und Saarländer*innen.
Ich bin unheimlich froh, dass wir hier tolle Mitstreiter*innen gefunden haben und für das Saarland heute einen Meilenstein erreichen. Wir stellen nicht nur sicher, dass ihre Stimmen gehört werden, sondern dass sie aktiv Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen können. Das Landesjugendforum und der Jugendcheck sind auf Landesebene zwei zentrale Instrumente, die wir einführen, um diesen Einfluss dauerhaft zu gewährleisten. Das Landesjugendforum bietet eine Plattform für den direkten Austausch zwischen Jugendlichen und der Politik. Der Jugendcheck sorgt dafür, dass alle jugendrelevanten Gesetzesvorhaben daraufhin geprüft werden, welche Auswirkungen sie auf die jungen Menschen haben. Ein viel größerer Effekt wird sein, dass die Mitbestimmung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen auch in die Köpfe der Erwachsenen gehen wird. Das werden wir mit all diesen Instrumenten mit Sicherheit auch alle schaffen.
Letztlich setzen wir mit diesem Gesetz ein starkes Zeichen. Wir schaffen nicht nur Mitspracherechte, sondern auch echte Beteiligungsmöglichkeiten für die junge Generation. Die Zukunft wird aus Mut gemacht. So sagt Grönemeyer es. Genau das machen wir hier. Wir geben den jungen Menschen die Werkzeuge und die Macht, mit ihren Ideen, ihrer Energie und ihrem Engagement unsere Demokratie zu bereichern. Ich möchte mich bei allen bedanken, die mit Herzblut daran mitwirken, für unsere Kinderrechte, für Mitbestimmung, für Schutz zu arbeiten, allen voran auch unserem Minister Magnus Jung und dem ganzen Ministerium, allen Mitstreiter*innen. Heute ist ein guter Tag für unsere Kinder und Jugendlichen. Heute ist ein guter Tag für unsere Saarländer*innen. Heute ist ein guter Tag für unsere Demokratie. Glück auf!
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Ich erteile nun für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Pascal Arweiler das Wort.
länder! Ich habe noch ein bisschen Zeit mehr. Deswegen nur ganz kurz Folgendes: Ich hoffe, die jungen Saarländerinnen und Saarländer und der Landesjugendring, haben ganz genau hingehört und sich die Begründung der AfD von Herrn Schaufert angehört. Das muss man erst einmal schaffen, sich morgens für das Wahlrecht ab 16 auszusprechen und dann eine verbindliche Jugendbeteiligung im Anschluss hier im Plenum ablehnen zu wollen. Das verstehe, wer will. Aber das bestätigt mich noch viel mehr in meiner Rede von heute Morgen. Wie gesagt, ich hoffe, die Saarländerinnen und Saarländer haben ganz genau hingehört.
Mit Blick auf die Uhr zum Thema Wählbarkeit am Zweitwohnsitz Folgendes: Wir bleiben bei unserer Position, dass es einfach nur eine Umgehung der Zweitwohnsitzsteuer ist. Ich weiß nicht, wie Ihr Kollege Conradt beispielsweise, der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt, dazu steht. Das ist in Ordnung. Wir haben dort unsere Position. Aber Herr Reiter, Sie haben mich ja schon angekündigt. Ich möchte zum Abschluss der Debatte den Fokus noch einmal auf die kommunale Ebene lenken und auch auf unseren Abänderungsantrag, den meine Fraktion im Rahmen der Anhörung angeregt und eingebracht hat und im Anschluss gemeinsam mit der CDU verabschiedet hat.