Jetzt komme ich zur Demokratie, die in Gefahr ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Demokratie ist niemals gefährdet durch das Volk und sie ist niemals gefährdet durch die Opposition. Sie ist immer gefährdet durch die Regierenden. Die Regierenden sind bestrebt, immer mehr Macht an sich zu reißen, und gefährden so die Demokratie, nicht die Bevölkerung und nicht die Opposition gefährden sie. Wenn die Opposition als Extremisten bezeichnet wird und die Extremisten am Schluss 80 Prozent sind, dann müssen sie irgendwo auch in der Mitte sein. Das sind also alles Hirngespinste.
Wenn es darauf ankommt wie zum Beispiel heute Morgen, dass man etwas Praktisches macht, nämlich die Altersgrenze für Wähler und Wählbare auf 16 Jahre absenkt,
dann kneifen Sie - beinahe hätte ich gesagt, Sie ziehen den Schwanz ein - und machen nicht mit, aus weiß Gott welchen fadenscheinigen Vorwänden. Wir haben den Antrag gestellt. Sie haben abgelehnt. Das war die Nagelprobe. Jetzt kommen Sie mit Pflästerchen. Sie werden nicht bewirken, dass irgendwo in einem Verein, irgendwo in der Familie, irgendwo in der Schule die Kinder und Jugendlichen mit Ihrem Gesetz bessergestellt sind. Das ist eine Schimäre. Wir lehnen ab. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit hat mit der Drucksache 17/1166 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 17/1166 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1166 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/927. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages Drucksache 17/1166 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. -
Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/927 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPDLandtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.
Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sebastian Schmitt, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur Änderung des Saarländischen Bodenschutzgesetzes, Drucksache
17/1015, wurde vom Plenum in seiner 28. Sit zung am 10.07.2024 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz überwiesen.
Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zugrunde: Mit dem 01.08.2023 ist die Novelle der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in Kraft getreten. Mit der Novelle wurde eine neue Anzeigepflicht eingeführt, die das Auf- oder Einbringen von Materialien nach der Verordnung in einem Volumen von mehr als 500 m³ regelt. Demnach ist dies der zuständigen Behörde mindestens zwei Wochen vor Beginn der Auf- oder Einbringungsmaßnahme anzuzeigen. Dies gilt nicht, wenn die Maßnahme einer behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedarf.
Hiervon können die Länder abweichende Regelungen treffen. Von dieser Möglichkeit soll durch die Änderung des Saarländischen Bodenschutzgesetzes Gebrauch gemacht werden. Bereits jetzt ist in der Landesbauordnung eine Schwelle für verfahrensfreie Aufschüttungen und Abgrabungen in Höhe von 600 m³ geregelt. Da nur ei ne geringere Fallzahl an Auf- und Einbringungsvolumina zwischen 500 und 600 m³ erwartet wird, erscheint eine rein bodenschutzrechtlich basierte Anzeigepflicht allein für diese Fälle unverhältnismäßig.
Durch die vorliegende Änderung des Saarländischen Bodenschutzgesetzes soll die Schwelle für anzeigepflichtige Aufschüttungen und Abgrabungen daher von 500 auf 600 m³ angehoben
werden. Damit wird eine rein bodenschutzrechtliche Anzeigepflicht für Aufschüttungen und Abgrabungen zwischen 500 und 600 m³ vermieden und die Regelung mit der bestehenden Regelung für verfahrensfreie Aufschüttungen und Abgrabungen der Landesbauordnung harmonisiert, was den Vollzug der Regelungen erleichtert.
Der Ausschuss hat das Gesetz in seiner 53. Sit zung am 06.09.2024 gelesen und beschlossen, keine Anhörung durchzuführen, da es sich hier lediglich um eine Harmonisierung mit einer bereits bestehenden Regelung für verfahrensfreie Aufschüttungen und Abgrabungen in der Landesbauordnung handelt. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig bei Zustimmung der SPD- sowie der CDU-Fraktion und Abwesenheit der AfDFraktion dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ein herzliches Glückauf!
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1015. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/1015 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1015 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion.
Ich darf noch einmal zur Klarheit abrufen. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Okay, dann ist es mit Enthaltung. Ich hatte dort Ablehnung und Enthaltung gesehen. Ich danke Ihnen für den Hinweis. Dann ist das Gesetz einstimmig angenommen. Zugestimmt haben die SPD- und die CDU-Fraktion. Dabei bleibt es. Und die AfDFraktion hat sich enthalten. - Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir fahren fort mit unserer heutigen Sitzung und kommen zu den Punkten 12 und 21 der Tagesordnung:
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Frauenleben retten nach
spanischem Vorbild - Elektronische Aufenthaltsüberwachung im Saarland ausweiten (Drucksache 17/1174)
Beschlussfassung über den von der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Frauen vor Gewalt schützen und Gewalt gegen Frauen bekämpfen (Drucksache 17/1194)
Zur Begründung des Antrags der CDU-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Anja Wagner-Scheid das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Die 60-jährige Ana Orantes starb 1997. Sie war Mutter von elf Kindern. Ihr Mann übergoss Ana mit Benzin und steckte sie an. Dem waren vier Jahrzehnte tägliche Gewalt, tägliche Vergewaltigungen, täglicher Terror vorangegangen. Sie war so verzweifelt, dass sie irgendwann im Regionalfernsehen ihre Geschichte erzählte. Wenige Tage danach geschah das Unglück, das ich gerade beschrieben habe. Ihr Mann brachte sie um.
Anas Tod erschütterte Spanien. In der Folge änderte Spanien seine Gesetze, um Frauen besser vor Gewalt schützen zu können. Im Jahr 2004 verabschiedete das spanische Parlament ein Gesetz über umfassende Schutzmaßnahmen gegen geschlechterspezifische Gewalt. Ich darf einige Zeilen aus dem spanischen Gesetz zitieren: Geschlechtsspezifische Gewalt ist keine Privatsache. Im Gegenteil. Sie ist das brutalste Symbol für die Ungleichheit, die in unserer Gesellschaft herrscht. Sie ist Gewalt, die sich gegen Frauen richtet, nur weil sie Frauen sind und weil sie von ihren Angreifern als rechtlos angesehen werden - ohne die elementarsten Rechte wie Freiheit, Respekt und das Recht auf eigene Entscheidungen zu berücksichtigen.
Seit 2009 können Gerichte in Spanien das Tragen einer elektronischen Fußfessel anordnen, um Kontakt- und Näherungsverbote von Gewalttätern zu überwachen. Täter und Opfer tragen ein GPS-Gerät bei sich. Beim Täter ist es fest am Körper fixiert und die zu schützende Frau trägt es wie ein Smartphone bei sich. Sobald der Abstand zwischen beiden weniger als 500 m beträgt, schlägt das System Alarm und die Polizei kann schnell reagieren. Das Opfer wird direkt kontaktiert und nicht alleingelassen. Die Leitstelle lotst die Polizei zum Einsatzort. Die Polizei wird auch alarmiert, wenn das elektronische Armband entfernt wird oder defekt ist.
Alle Frauen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die an dem besagten spanischen Modell, an diesem Programm teilgenommen haben, leben heute noch. Frankreich und die Schweiz haben das Modell aus Spanien übernommen. Meiner Meinung nach sollte das spanische Modell auch Vorbild in Deutschland sein, denn Fälle wie die von Ana in Spanien gibt es auch in Deutschland, auch im Saarland und leider überall. Gewalt in den eigenen vier Wänden ist Alltag in Deutschland.
Alle drei Minuten erlebt in Deutschland eine Frau Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner. 2023 gab es in Deutschland 155 Femizide, also Taten, durch die eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet wurde. Das Bundeslagebild „Häusliche Gewalt“, das das BKA seit einigen Jahren erstellt, besagt, dass in den letzten fünf Jahren die Fälle um fast 20 Prozent gestiegen sind. Und das sind nur die Fälle, die beanzeigt werden, das sogenannte Hellfeld. Das Dunkelfeld ist wesentlich größer. Schätzungen gehen davon aus, dass nur eine von drei Frauen ihren Täter, ihren Mann oder ihren Ex-Mann, ihren Partner oder Ex-Partner anzeigt.
Vor diesem Hintergrund führen das Bundesfamilienministerium, das Bundesinnenministerium und das BKA aktuell die geschlechterübergreifende Opferbefragung „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ durch, um einfach Licht in das Dunkelfeld zu bringen. Die Ergebnisse sollen im nächsten Jahr vorliegen, aber ich denke, die Zahlen, die ich genannt habe, vermitteln den Eindruck, dass wir etwas tun sollten.
Auch die Zahlen im Saarland sind besorgniserregend. Im letzten Jahr sind zwei Frauen durch die Hand ihres Partners gestorben und bei sieben Frauen wissen wir, dass der Versuch vorliegt. Im Saarland wurde im Jahr 2020 das SPolDVG dahingehend geändert, dass wir eine elektronische Aufenthaltsüberwachung ermöglicht haben. Diese sieht zwar den Einsatz von Fußfesseln bei den von der Polizei ausgesprochenen Näherungsverboten vor, aber nur für drei Wochen mit der Möglichkeit, es ein Mal zu verlängern. Ich habe ein bisschen rumgefragt, meinen Informationen zufolge wurde die Möglichkeit der Fuß
fessel im Bereich der häuslichen Gewalt bisher noch nicht angewendet. Deshalb kommt heute der Impuls, einfach die rechtlichen Möglichkeiten, die wir im Saarland haben, um diese Facette zu erweitern.
Ich habe es dargestellt, wir haben Möglichkeiten, aber sie sind zeitlich eingeschränkt und sehr eng gefasst. Deshalb wollen wir mit dem Antrag die hessische Bundesratsinitiative im saarländischen Parlament in den Fokus rücken und dafür werben, dass heute aus dem saarländischen Landtag das Signal ausgeht, dass auch das saarländische Parlament hinter dieser hessischen Initiative steht. Wir brauchen die Fußfessel für Frauen-Schläger nach dem spanischen Vorbild. Es gibt Lücken im Gewaltschutzgesetz, es gibt Lücken im Strafgesetzbuch, und durch die Initiative aus Hessen können diese Lücken geschlossen werden.
Ich möchte ausdrücklich dem WEISSEN RING danken, Roland Theis, der ja der Landesvorsitzende ist, kann jetzt gerade nicht da sein. Der WEISSE RING hat eine Petition an die deutsche Bundesregierung gestartet mit dem Titel: „Fesseln für die Täter, Freiheit für die Opfer!“, um vonseiten der größten Opferschutzinitiative, die wir in Deutschland haben, klar zu signalisieren: Auch der WEISSE RING ist für diese Fußfesseln nach spanischem Modell. Das sollten Sie, liebe Fraktionen, später bei der Abstimmung zu unserem Antrag berücksichtigen. Es gibt ein breites Bewusstsein und einen breiten Bedarf für die Fußfesseln nach dem spanischen Modell.
Ich bitte herzlich um die Zustimmung zu unserem Antrag. Wir fordern die Landesregierung ganz konkret auf, von den rechtlichen Gegebenheiten, die wir haben, Gebrauch zu machen, die häusliche Gewalt in den Fokus zu nehmen und da, wo die häusliche Gewalt so ausartet, dass die Näherungs- und Kontaktverbote nicht eingehalten werden, auch entsprechend zu votieren, dass Richter, Gerichte eine Fußfessel anordnen. Wir fordern die saarländische Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Beratungen im Bundesrat, die von Hessen angestoßen worden sind, schnell auf den Weg gegeben werden. Wir hatten in der Ersten Lesung jetzt eine Überweisung in die Ausschüsse. Wir fordern die Landesregierung auf, entsprechend in Zweiter Lesung die Initiative Richtung Bundesrat zu leiten und dort dafür zu sorgen, dass bundesweit eine Regelung kommt, die uns eine große Handhabe gibt, die Fußfesseln für Frauen-Schläger zur Anwendung zu bringen.