Protokoll der Sitzung vom 07.12.2022

Die Landesregierung und der Landesgesetzgeber wurden aufgefordert, den Brand- und Katastrophenschutz bedarfsgerecht zu finanzieren sowie in diesem Zusammenhang die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer möglichst umfassend den kommunalen Trägern zur Verfügung zu stellen.

Aus der Sicht der Städte und Gemeinden sei auf den ersten Blick der starke Anstieg der Finanzausgleichsmasse des Kommunalen Finanzausgleichs auf rund 796 Millionen Euro bemer kenswert. Vor dem Hintergrund der Belastungen der Kommunen durch den Ukraine-Krieg, durch die dadurch ausgelöste Energiekrise sowie durch

die drohende Rezession relativiere sich dieser Anstieg auf den zweiten Blick. Ein Anstieg in vier Jahren um rund 16 Prozent könne mit zu rückliegenden und prognostizierten Kostensteigerungen der kommunalen Ebene bei Weitem nicht mithalten. Hinzukomme, dass der genannte Anstieg nicht auf einer grundlegenden Änderung der Systematik des KFA beruhe, mit der die strukturelle Unterfinanzierung der saarländischen Städte und Gemeinden beseitigt werden würde. Insofern werde mit dem Anstieg der Mittel des KFA aus Sicht des SSGT der langjährigen Forderung nach einer aufgabengerechten und auskömmlichen Ausgestaltung des KFA nicht Genüge getan.

Darüber hinaus fordert er unter anderem Bund und Land erneut auf, die saarländischen Kommunen sowohl bei den notwendigen Investitionskosten als auch bei den laufenden Kosten für den Ausbau der Ganztagsschulbetreuung von Grundschulkindern vollständig freizustellen. Dies benötige eine deutliche Erhöhung der entsprechenden Zuwendungen. Weiterhin fordert man das Land auf, ein finanzielles Förderprogramm für den Schulbau aufzulegen, welches über die energetische Sanierung hinausgeht. Der SSGT fordert weiter eine Auflage eines generellen Infrastrukturförderprogrammes des Landes zum Erhalt und zur Ertüchtigung der notwendigen kommunalen Infrastruktur.

Weitere Punkte, die vom SSGT angesprochen wurden, waren, dass bei Vollzug des Haushaltes 2023 die vollständige landesseitige Kofinanzierung bei den Bundesförderprogrammen Städtebau aus eigenen Landesmitteln sichergestellt wird, dass die Kosten für das Deutschlandticket durch Bund und Land auf Dauer vollständig übernommen werden müssen und dass eine Anhebung der Kofinanzierung des Landes bei der ELER-Förderung der Jahre 2022 bis 2027 erfolgen muss, und zwar in der vollen Fördersumme von rund 131 Millionen Euro.

Der Landkreistag Saarland weist in seiner Stellungnahme eindringlich auf die prekäre finanzielle Situation der kommunalen Gebietskörperschaften hin. Da Letztere rechtlich gebunden sind, einen ausgeglichenen Haushalt zu führen, bleibe nur der Weg über die Kreisumlage. Auch der Landkreistag fordert die zeitnahe Auszahlung der Bundesmittel für Flüchtlinge.

Aus kommunaler Sicht sei es darüber hinaus dringend notwendig, ein umfangreiches Schulbauprogramm auf den Weg zu bringen - und dies jenseits der Fragen zur Konnexität betreffend G9 an Gymnasien und des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder. Der Landkreistag verweist in diesem Zusammenhang auf die Herausforderungen des Klimawandels sowie den enormen Preisanstieg bei den Baukosten. Dies nehme aktuell Dimensionen an, die den Verantwortungsbereich der

(Abg. Thielen (CDU) )

öffentlichen Aufgabenträger auf der unteren Ebene deutlich überschreiten. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder entstehen, müssten vollständig ausgeglichen werden.

Wegen des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter werden an vielen Grundschulstandorten Investitionen notwendig. Hier sieht der Landkreistag die zur Verfügung gestellten Mittel als nicht auskömmlich an. Da es im Zusammenwirken von Bund und Ländern zur gesetzlichen Festschreibung dieses neuen Anspruches gekommen sei, bleibe es in der Verantwortung dieser beiden Ebenen, die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung zu stellen. Der LKT hält trotz des positiven Signals der Verpflichtungsermächtigungen die Forderung aufrecht, dass die wegen des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder sowohl hinsichtlich der Investitionen als auch der durch den Betrieb entstehenden Kosten vollständig ausgeglichen werden müssen. Der Landkreistag erwartet die planerische Bündelung aller Investitionsmaßnahmen betreffend Schulen beim fachlich zuständigen Ministerium für Bildung.

Einen vollumfänglichen Kostenausgleich fordert der Landkreistag bezüglich des Deutschlandtickets. Die Spitzabrechnung bei der Finanzausgleichsmasse sei beizubehalten. Die geplante Änderung in § 2a des Entwurfes zum Haushalts gesetz 2023, Drucksache 17/66, bezüglich der Finanzausgleichsmasse sei ersatzlos zu streichen.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat sich in insgesamt neun Sitzungen mit dem Antrag zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation, dem Nachtragshaushalt 2022, dem Haushaltsplanentwurf 2023 sowie seiner Begleitgesetze und Ergänzungsvorlagen befasst.

In der Übersicht 6 der Antragsunterlagen fin den Sie die Nachweisung über die vom Finanzministerium aufgrund gesetzlicher Ermächtigung nach Erstellung des Haushaltsplanentwurfs 2023 vorgenommenen Änderungen von Stellenzahlen, die in den zur Beschlussfassung vorliegenden Haushaltsplanentwurf übernommen werden sollen.

Die Änderungen ergeben sich aus der Auswertung der Schülerzahlen im Schuljahr 2021/2022. Die für die Zahl der Funktionsstellen im Schulbereich maßgebenden Schüler- und Lehrerzahlen konnten nicht mehr rechtzeitig vor Abschluss der Arbeiten am Haushaltsplanentwurf 2023 ermittelt werden. Das ist ein übliches Verfahren.

Grundlage der Ausschussberatungen waren die Vorträge der Berichterstatterinnen und Bericht

erstatter zu den jeweiligen Einzelplänen, die auf die wesentlichen Veränderungen und Besonderheiten hingewiesen haben. Die Vertreter der Landesregierung haben zu den aufgeworfenen Fragen Rede und Antwort gestanden, in Einzelfällen auch gewünschte Informationen schriftlich nachgereicht.

Sowohl die Regierungsfraktion SPD als auch die CDU-Oppositionsfraktion haben am Ende der Beratungen im Ausschuss eine Reihe von Abänderungsanträgen zu den eingebrachten Gesetzen und ihren Ergänzungsvorlagen eingebracht. Die Abänderungsanträge der Regierungsfraktion wurden angenommen.

Die CDU-Landtagsfraktionen hat nach Ablehnung ihrer Anträge bei den Schlussabstimmungen im Ausschuss darauf verzichtet, ihre Anträge im Plenum erneut zur Abstimmung zu stellen, und einen Globalantrag eingebracht. Die AfD hat sowohl einen Globalantrag zum Gesamthaushalt als auch Abänderungsanträge ins Plenum eingebracht. Diese Anträge werden im Anschluss an die Aussprache zur Abstimmung gestellt werden.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, bezüglich des Antrags der Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation wurde im Ausschuss ein Antrag seitens der SPD-Landtagsfraktion vorgelegt und mit den Stimmen der Regierungsfraktion bei Ablehnung der Oppositionsfraktionen angenommen. Dieser liegt Ihnen als Antrag des Ausschusses mit der Drucksachennummer 17/212 vor.

Ebenso wurde seitens der SPD-Landtagsfraktion ein Änderungsantrag vorgelegt bezüglich Haushaltsbegleitgesetz 2022. Vonseiten der CDUFraktion wurde Einzelabstimmung bezüglich der parlamentarischen Kontrolle des Sondervermögens Transformationsfonds beantragt. Dem Passus hierzu, der sich im neu formulierten § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Einrichtung eines Sondervermögens Transformationsfonds für den Strukturwandel im Saarland widerspiegelt, wurde vom Ausschuss einstimmig zugestimmt. Im Übrigen wurde der Änderungsantrag im Ausschuss mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Dieser liegt Ihnen als Abänderungsantrag des Ausschusses mit der Drucksachennummer 17/201 vor und ist ebenfalls Folge der Ergebnisse der Anhörungen und Beratungen.

Abschließend hat der Haushalts- und Finanzausschuss mit den Stimmen der SPD-Mehrheitsfraktion und bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen beschlossen, dem Plenum unter Berücksichtigung der vom Ausschuss angenommenen Abänderungsanträge sowohl die Annahme des Nachtrages zum Haushaltsplan für das

(Abg. Thielen (CDU) )

Rechnungsjahr 2022 als auch des Haushaltsbegleitgesetzes 2022 mit den von der Landesregierung eingebrachten Ergänzungsvorlagen als auch die Annahme des Haushaltsgesetzes 2023 sowie des Haushaltsbegleitgesetz 2023 mit den von der Landesregierung eingebrachten Ergänzungsvorlagen sowie die Annahme der Änderungen der Stellenzahlen in Zweiter und letzter Lesung zu empfehlen. - Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und von der SPD.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Bevor ich die Generaldebatte eröffne, darf ich ganz herzlich die Präsidentin des Rechnungshofes des Saarlandes, Frau Dr. Annette Groh, und den Vi zepräsidenten des Rechnungshofes des Saarlandes, Herrn Timo Lejeune, willkommen heißen.

(Beifall des Hauses.)

Ich eröffne nun die Generaldebatte. Diese enthält die Tagesordnungspunkte 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 und die den Landtag, den Rechnungshof sowie die Ministerpräsidentin und Staatskanzlei mit Ausnahme der Europaangelegenheiten betreffenden Einzelpläne und Kapitel.

Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen eingebrachten Antrag betreffend: Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 2 Abs. 1 Haushaltsstabili sierungsgesetz (HStabG) für das Haushaltsjahr 2022 (Drucksache 17/212)

Beschlussfassung über den von der

CDU-Landtagsfraktion eingebrachten

Antrag betreffend: Ökologisch-ökonomische Notlage des Saarlandes - Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 2 Abs. 1 Haushaltsstabili sierungsgesetz (HStabG) für das Haushaltsjahr 2022 (Drucksache 17/213)

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2022 (Nachtragshaushaltsgesetz - NHG 2022) sowie einer Ergänzungsvorlage zum Nachtrag zum Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2022 (Drucksache 17/101) (Drucksache 17/180)

Zweite Lesung des von der Regie

rung eingebrachten Haushaltsbegleit

gesetzes 2022 sowie einer Ergän

zungsvorlage zum Haushaltsbegleitgesetz 2022 (HBegl 2022) (Drucksache 17/102,) (Drucksache 17/181) (Druck- sache 17/201)

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2023 sowie einer Ergänzungsvorlage zum

Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2023 (Haushaltsgesetz - HG 2023) und der Stellenplanübersicht (Drucksache 17/66) (Drucksache 17/182) (Drucksache 17/187) (Druck- sache 17/200)

Globalantrag der CDU-Landtagsfraktion betreffend: Für ein starkes Saarland: zukunftssichere Kommunen, gute Bildung, mehr Sicherheit (Drucksache 17/217)

Globalantrag der AfD-Landtagsfraktion betreffend: Unser Saarland zuerst - Gegenwart bewältigen, Zukunft gestalten (Drucksache 17/204)

Zweite Lesung des von der Regie

rung eingebrachten Haushaltsbegleit

gesetzes 2023 sowie einer Ergän

zungsvorlage zum Haushaltsbegleitgesetz 2023 (HBegl 2023) (Drucksache 17/67) (Drucksache 17/183) (Drucksa- che 17/215)

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Zukunftsgestaltung durch

Innovation und Klimaschutz, Generationengerechtigkeit für heute und morgen, Verantwortung für Land und Kommunen (Drucksache 17/214)

Landtag (Abänderungsanträge: Drucksa- che 17/189) (Drucksache 17/211)

Ministerpräsidentin und Staatskanzlei

ohne Titelgruppe 84 (Abänderungsan- trag: Drucksache 17/190)

Rechnungshof des Saarlandes

Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der CDU‑Landtagsfraktion, Herr Abgeordneter Stephan Toscani.