Die Gemeindeordnung und die Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen sollen nach NPD-Auffassung um eine Verpflichtung der Kommunen zu bürgernaher Selbstverwaltung ergänzt werden. Zugleich werden die Kommunen zur Erhaltung einer lebensqualitativen Gleichwertigkeit ihrer Region einschließlich der Infrastrukturverhältnisse sowie der gewachsenen Eigenheiten der ländlichen Räume verpflichtet. Darüber hinaus wollen wir – aber nach Auffassung von Herrn Seidel besteht dazu in den Kommunen ja keinerlei Veranlassung – die Unterrichtung,
Beratung und Beteiligung der Bürger ausweiten und dafür sorgen, dass kommunale Wohngebäudebestände durch restriktive Verkaufsbeschränkungen gesichert werden.
Durch die Änderung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes wollen wir darüber hinaus die finanzielle Belastung des Bürgers infolge kommunaler Bau- und Betriebsmaßnahmen senken.
Mit dem Gesetzentwurf für eine bürgernahe Ausrichtung der kommunalen Daseinsvorsorge bleibt die NPD ihrer Generallinie treu, gegen die sozioökonomische Abkoppelung ganzer Landstriche in Sachsen und damit gegen den Niedergang unseres Volkes Position zu beziehen; denn Landflucht und Arbeitslosigkeit, Schulschließung und Infrastrukturverlust sind kein Naturgesetz, sondern das Ergebnis einer grundfalschen Politik. „Leuchtturmpolitik“ ist eines der Stichworte.
Deshalb hat die NPD bereits im Juni 2007 einen Antrag für eine unabhängige kommunale Daseinsvorsorge eingebracht, damit sich der Freistaat entschiedener für den Erhalt einer unabhängigen kommunalen Daseinsvorsorge einsetzt und insbesondere dem Ausverkauf kommunalen Eigentums vorbeugt.
Konkret ging es uns dabei um die Leipziger Stadtwerke. Natürlich wurde unser diesbezüglicher Antrag von den Blockparteien hier im Landtag einhellig abgelehnt; die Leipziger Bürger haben ihm aber inzwischen indirekt zugestimmt, indem sie den Verkauf der Stadtwerke per Volksentscheid verhindert haben.
Eine weitere parlamentarische Initiative der NPD im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge ist das Sächsische Energievorsorgegesetz, das demnächst im Plenum zur 2. Lesung anstehen wird. Darin geht es uns um die Energievorsorge als kommunale Pflichtaufgabe insbesondere bei erneuerbaren Energien.
Auch im finanzpolitischen Bereich haben wir uns für eine Stärkung der Kommunen insbesondere im ländlichen Bereich eingesetzt, und zwar durch eine Überarbeitung des Finanzausgleichsgesetzes.
Diese Aufzählung von NPD-Initiativen zur Stärkung des ländlichen Raumes, in dem immerhin 70 % der Sachsen leben, ließe sich fortsetzen. Hier und heute bitte ich aber nur um Zustimmung zum vorliegenden Gesetz zu einer bürgernahen Neuausrichtung der kommunalen Daseinsvorsorge, und ich glaube, uns allen sollte die Heimat dies wert sein.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hat die NPD
Fraktion wieder einmal ein Werk von besonders trauriger Gestalt abgeliefert. Man könnte meinen, Hitlers Reichsbauernführer persönlich habe hier beim Entwurf des Gesetzes den Pinsel geführt, wenn dort mit dem Begriff des Bauerntums hantiert oder von Auflösungserscheinungen von Volk und Heimat gefaselt wird.
Diese nationalsozialistische Nabelschau vermengt der Gesetzentwurf mit einer Reihe populistischer, unfinanzierbarer Forderungen, um – man höre und staune – einen angeblichen Akzeptanzverlust der freiheitlichdemokratischen Grundordnung aufzuhalten oder sogar umzukehren.
Den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nimmt der NPD nun wirklich niemand ab. Dieser Bär ist wirklich zu dick – den lässt sich wohl kaum jemand aufbinden.
Der Gesetzentwurf ist aber nicht nur in seiner Zielstellung mehr als fragwürdig; er ist auch inhaltlich misslungen. Zum Ersten versucht er sich an einer unbestimmten Staatszielbestimmung zur Vielfalt der gewachsenen Regionen und will den ländlichen Raum für den Erhalt des sächsischen Bauerntums unter besonderen Schutz stellen.
Nun erwartet von der NPD-Fraktion niemand ausgewogene rechtspolitische Erwägungen, aber diese Verfassungsänderung wäre besonders überflüssig und verfehlt; denn mit einem unklar definierten Staatsziel wäre hier niemandem geholfen – es sind Taten gefragt. So fördert der Freistaat Sachsen bereits auf vielfältige Weise die Entwicklung des ländlichen Raumes und die Entwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Land. Insbesondere werden die Arbeits- und Lebensverhältnisse gestärkt und jungen Menschen günstigere Entwicklungsmöglichkeiten im ländlichen Raum Sachsens eröffnet. Chancengleichheit für die Menschen in Stadt und Land und der Erhalt einer modernen marktfähigen Landwirtschaft sind unsere Ziele – nicht aber der Schutz des Bauerntums nach NPD-Lesart.
Zum Zweiten enthält der Gesetzentwurf eine Ansammlung kommunalverfassungsrechtlicher Änderungsvorschläge, die ebenso überflüssig wie abwegig sind. Das gilt zunächst für die Verpflichtung der Kommunen zur bürgernahen Selbstverwaltung. Diese ergibt sich bereits aus dem verfassungsrechtlichen Begriff der bürgerschaftlichen Selbstverwaltung.
Ich empfehle der Dame und den Herren der NPDFraktion, die Artikel 82 und 84 unserer Sächsischen Verfassung zu lesen.
Ganz und gar unmöglich ist es darüber hinaus, den Gemeinden eine Hinwirkungspflicht zur – so der Gesetzentwurf – lebensqualitativen Gleichwertigkeit ihrer Region aufzubürden. Kommunale Selbstverwaltung lebt von Eigenständigkeit, örtlicher Identität, unterschiedlichen Traditionen und interkommunalem Wettbewerb, und die Staatsregierung unterstützt die Kommunen in ihrem Bemühen.
Ebenso überflüssig sind die Vorschriften zur Informationspflicht der Gemeinden über bedeutsame Planungen und zur Beratungspflicht gegenüber den Bürgern. Diese Pflichten sind schon in der Gemeindeordnung und in der Landkreisordnung geregelt. Diese maßüberschreitenden Vorschriften greifen unverhältnismäßig in die kommunale Selbstverwaltung ein und sind deshalb verfassungsrechtlich äußerst bedenklich.
Nicht nur bedenklich, sondern auch populistischer Unsinn ist das finanzpolitische Konzept des Gesetzentwurfes, die Einnahmemöglichkeiten der Kommunen dadurch zu beschneiden, dass erstens Beiträge nur noch in besonderen Ausnahmefällen erhoben werden sollen, zweitens kommunale Wohnungsbestände nur noch eingeschränkt zur Finanzierung anderer kommunaler Aufgaben veräußert werden dürfen
und drittens Wohnungen aus sozialen Gründen unter Preis verkauft werden sollen. Beiträge sind ebenso wie Benutzungsgebühren als Einnahmequellen wichtig; damit bezahlen die Bürger zu einem nennenswerten Teil die kommunalen Leistungen, die sie auch in Anspruch nehmen. Die Kommunen anstelle der Beiträge auf Kredite und Investitionsverzicht zu verweisen, würde die Kommunen zulasten künftiger Generationen in eine Schuldenfalle stürzen lassen und das Investitionsverbot bewirken. Wer den Kommunen so den Spielraum für Investitionen verbaut, verspielt die Zukunft des Landes, riskiert Stillstand und Rückschritt und beschleunigt die Abwanderung der Menschen gerade aus den ländlichen Gegenden.
Auch die Wohnungsversorgung der Bevölkerung quasi zur Pflichtaufgabe zu machen, schränkt die kommunale Finanzhoheit und die kommunalen Möglichkeiten ein. Gerade wer die ländlichen Siedlungsstrukturen erhalten will, sollte die kommunale Selbstverwaltung stärken, statt sie mit kurzsichtigem Strukturkonservatismus
und durchsichtigen populistischen Forderungen nach einer geringeren Aufgabenbelastung der Bürger nachhaltig zu schwächen.
Zusammenfassend stelle ich fest: Der Gesetzentwurf ist sowohl in seiner Zielsetzung als auch in seiner inhaltli
Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, wieder artikelweise über den Gesetzentwurf abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.
Aufgerufen ist das Gesetz zu einer bürgernahen Neuausrichtung der kommunalen Daseinsvorsorge, Gesetzentwurf der NPD-Fraktion. Wir stimmen über diesen Gesetzentwurf ab und beginnen mit der Überschrift. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür wurde die Überschrift mit Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe auf Artikel 1, Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder einige Stimmen dafür; dennoch ist Artikel 1 mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe auf Artikel 2, Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen. Wer ist dafür? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch wieder gleiches Abstimmungsverhalten; damit wurde Artikel 2 nicht zugestimmt.
Ich rufe auf Artikel 3, Änderung der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten; Artikel 3 wurde mit Mehrheit nicht zugestimmt.
Ich rufe auf Artikel 4, Änderung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes. Wer gibt seine Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmen dafür wurde Artikel 4 mit Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe auf Artikel 5. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier wieder gleiches Abstimmungsverhalten: Bei einigen Stimmen dafür wurde Artikel 5 mit Mehrheit abgelehnt.
Nachdem somit sämtliche Bestimmungen abgelehnt wurden, gibt es keine weitere Beratung und Abstimmung. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung von landesrechtlichen Vorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort zu nehmen? – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist.
Ich schlage Ihnen entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung vor, über diesen Gesetzentwurf artikelweise abzustimmen. Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.
Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung von landesrechtlichen Vorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses in der Drucksache 4/11728.
Ich lasse über die Überschrift abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung, ansonsten Zustimmung. Damit wurde der Überschrift zugestimmt.
Ich rufe auf Artikel 1 – Änderung des Sächsischen Petitionsausschussgesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten. Bei einer Stimmenthaltung wurde Artikel 1 mit Mehrheit zugestimmt.