Protokoll der Sitzung vom 09.07.2008

Ich rufe Nr. 7 auf. Dazu gibt es die Nr. 5 des Änderungsantrages der Linksfraktion. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür wurde der Änderungsantrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe Nr. 7a, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen, auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen wurde mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe die Nr. 6 des Änderungsantrages der Linksfraktion auf. Das ist eine Einfügung zu Nr. 7a, 1. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe die Nrn. 7b und 8 des Artikels 1, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen, auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen wurde mit Mehrheit zugestimmt.

Ich lasse jetzt über den Artikel mit der Änderung in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer gibt dem Artikel 1 die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und einer Reihe von Gegenstimmen wurde dem Artikel 1 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe den Artikel 2, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen, auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und Gegenstimmen wurde dem Artikel 2 dennoch mit Mehrheit zugestimmt.

Meine Damen und Herren! Es hat eine Änderung gegeben. Mir liegt aber eine Information vor, dass eine Fraktion den Antrag auf 3. Lesung stellt. Ist das so? – Dann bitte ich jetzt um Unterstützung durch Ihr Handzeichen. Das heißt also, dass zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten jetzt zustimmen müssen, heute die 3. Lesung durchzuführen. Wer möchte das mittragen? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Es gibt wenige Stimmenthaltungen. Ich kann also von der Zweidrittelmehrheit mit Zustimmung ausgehen.

Damit kommen wir zur 3. Lesung. Ich rufe das Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Berufsakademiegesetzes auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen. – Stimmenthaltungen? – Es gibt Stimmenthaltungen und Gegenstimmen. Dennoch ist dem Gesetzentwurf mit Mehrheit zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Der ursprüngliche Tagesordnungspunkt 6 wurde abgesetzt. Ich rufe auf den neuen

Tagesordnungspunkt 6

2. Lesung des Entwurfs Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes

Drucksache 4/10952, Gesetzentwurf der Linksfraktion

Drucksache 4/12728, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Es gibt auch hierzu eine allgemeine Aussprache. Es beginnt die Linksfraktion, danach folgen CDU, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich erteile nun der Linksfraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Um die heutige Debatte etwas einordnen zu können, erlaube ich mir einen kleinen Exkurs in die immerhin schon 15-jährige Geschichte des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes:

Das erste Gesetz wurde am 21. Januar 1993 vom Landtag – damals noch der 1. Wahlperiode – beschlossen. Allerdings kam es bereits mit einem entscheidenden Geburtsfehler zur Welt, denn die damalige absolute CDUMehrheit hielt es für besonders klug, den zuvor mit der SPD ausgehandelten mitbestimmungsfreundlichen Kompromiss wieder in der Versenkung verschwinden zu lassen und stattdessen einen lupenreinen, sehr restriktiven CDUEntwurf durch das Parlament zu bringen.

In den Folgejahren hat das Personalvertretungsgesetz zahlreiche Änderungen erfahren, leider aber nicht in die Richtung, die Artikel 26 der sächsischen Landesverfassung vorgibt – und wir haben damit ein ziemliches Alleinstellungsmerkmal; allein Sachsen hat nach meiner Recherche ein solches Grundrecht auf Mitbestimmung normiert –, ganz im Gegenteil, die CDU, auch damals in absoluter Mehrheit, versuchte die Beteiligung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst so weit als irgend möglich einzuschränken. Ein besonders krasses Beispiel dafür war die zweite Novelle des Personalvertretungsgesetzes aus dem Jahr 1998.

Erst eine gemeinsam von der SPD und der damaligen PDS getragene Normenkontrollklage gegen die zweite Novelle konnte diese Entwicklung stoppen. Es gab eine richtungsweisende Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 22. Februar 2001, die den Klägern in entscheidenden Punkten recht gab.

Nun musste die Staatsregierung enorm zurückrudern und nachbessern. Es gab eine dritte Novelle, diesmal aus dem Jahr 2002. Damit wurde ein Mindestmaß an Mitbestimmung wiederhergestellt, allerdings ohne das fortgeschrittene Niveau in anderen Bundesländern, beispielsweise in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, in Hessen oder Bremen, auch nur annähernd zu erreichen.

Seit 2004 nun sitzt die SPD mit im Regierungsboot. Gewerkschaften und viele Beschäftigte des öffentlichen Dienstes hoffen zu Recht, dass damit die Mitbestimmung auch in Sachsen endlich einen höheren Stellenwert

erhalten wird. Immerhin gibt es im Koalitionsvertrag einen klaren Auftrag, das sächsische Mitbestimmungsniveau zu evaluieren und sich dabei an den Standards anderer Bundesländer und des Bundespersonalvertretungsgesetzes zu orientieren.

Ist damit nun die Mitbestimmungswelt wieder in Ordnung gekommen? – Ich denke, sie ist es nicht. Nach wie vor gibt es nämlich keine Novelle der Koalitionsfraktionen. Ganz im Gegenteil, man liest immer wieder – zuletzt in der „Sächsischen Zeitung“ vom 8. Juli – über angeblich abgesprochene Kuhhandel nach dem Motto „Gibst du mir mein Personalvertretungsgesetz, geb’ ich dir deine Sicherheitsgesetze.“ Konkret ist die Sprache von der Polizeigesetznovelle, der Novelle des Sächsischen Versammlungsgesetzes und der Novelle des Verfassungsschutzgesetzes in Bezug auf die Rechte und Pflichten der Parlamentarischen Kontrollkommission.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Hört, hört!)

Es ist die Rede von einer sogenannten WackerbarthRunde. Vielleicht können Sie, Kollege Brangs oder Kollege Bandmann, wenn Sie sprechen sollten, dazu nachher noch etwas Genaueres sagen. Ich denke, das ist schon entscheidungsrelevant für den Sächsischen Landtag. Wenn es wirklich so wäre, wäre das ein ziemlicher Skandal. Dann sähe ich schwarz für ein mitbestimmungsfreundlicheres Personalvertretungsgesetz für die über 200 000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Denn wie jeder Insider weiß, werden speziell die Polizeigesetznovelle und die Novelle des Versammlungsgesetzes so mit Sicherheit nicht kommen, weil sie verfassungswidrig sind. Das haben die Anhörungen gezeigt. Das Paket, sollte es wirklich ein solches geben, wird nicht gemeinsam geschnürt werden können.

Nach wie vor ist also ein höchst unbefriedigendes Personalvertretungsgesetz in Sachsen gültig, dessen Grundpfeiler eben aus dem Jahre 1993 stammen. Und dies, obwohl in nur drei Wochen eine umfassende Reform der sächsischen Verwaltung, der Kreisstrukturen, in Kraft treten soll und gerade jetzt – das ist jedenfalls die Meinung der Linken – eine ausgewogene Partnerschaft zwischen Dienststellen und Personalvertretungen immens wichtig ist. Immerhin kommt es zu großen Personalverschiebungen im Bereich von 8 000 bis 8 500 Personen.

Niemand kann doch ernsthaft daran zweifeln, dass es in Zeiten tief greifender Neuerungen der Verwaltung, die bereits jetzt in der praktischen Vorbereitung sind, besonders auf die Kooperation und das Einverständnis derer ankommt, die diese politisch vom Landtag beschlossenen Reformen im Konkreten umzusetzen haben. Hinzu

kommt, dass im Herbst Personalratswahlen anstehen. Die Vorbereitung beginnt im September und es ist den Beschäftigten überhaupt nicht nahezubringen, dass diese Vorbereitung der anstehenden Personalratswahlen wieder auf einer völlig veralteten Gesetzesgrundlage stattfinden soll.

DIE LINKE hat nun wirklich sehr lange gewartet, und sie hat vergeblich gewartet. Wir sind dann tätig geworden und haben in einem achtmonatigen intensiven Arbeitsprozess gemeinsam mit vielen Praktikern – Gewerkschaftern ebenso wie Personalräten – den vorliegenden Gesetzentwurf erarbeitet, also nicht vom „grünen Tisch“ aus, sondern mit denen, die diese Dinge umsetzen müssen und können.

Wir hatten immer die Hoffnung, dass es zu der Anhörung am 8. Mai dieses Jahres auch noch einen Koalitionsentwurf geben wird – das wäre spannend gewesen –, aber daraus ist bekanntlich nichts geworden. Die Anhörung vom 8. Mai im Rahmen des Innenausschusses war dennoch hochkarätig und für unsere Initiative – man kann das nicht anders sagen – ein voller Erfolg. Sie wird mit Sicherheit auch richtungweisend sein für einen Entwurf der Koalitionsfraktionen, so es einen solchen noch geben sollte.

Selten habe ich erlebt, dass ausnahmslos alle Experten einen klaren Novellierungsbedarf erkannten und benannten – ganz egal, ob sie nun unseren Entwurf besonders gelungen fanden oder nicht. Selbst Herr Groneberg vom Landkreistag – und das bedeutet schon einiges – nannte ausdrücklich einige positive Regelungen, die er unterstützen würde.

Erwartungsgemäß gab es in dieser Anhörung sehr unterschiedliche Auffassungen zum Kernstück unseres Gesetzentwurfs, der Allzuständigkeitsklausel oder Generalklausel in § 76. Wir wollen damit eine Allzuständigkeit der Personalräte bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen erreichen, die in den folgenden drei Paragrafen durch Beispielkataloge detailliert untersetzt werden. Wir wollen auch – ähnlich wie das schon in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein der Fall ist –, dass es dann nur noch eine Kategorie gibt, nämlich die Mitbestimmung, und dass die streitanfällige Unterscheidung in Mitbestimmung, Mitwirkung und Anhörung entfällt – natürlich im Rahmen des Demokratieprinzips und des sogenannten Amtsauftrags, den die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1995 zum schleswigholsteinischen Gesetz sehr klar vorgegeben hat. Im Klartext: Mitbestimmung endet dort, wo es hoheitliches Handeln der Beamten und Angestellten gibt. Sie endet auch dort, wo es Entscheidungen der demokratisch gewählten Stadträte, Gemeinderäte, Kreistage, Verbandsversammlungen usw. gibt.

Wir sind uns bewusst, dass das nicht weniger als einen Paradigmenwechsel im sächsischen Personalvertretungsrecht bedeutet.

Mehrere Experten haben – völlig zutreffend – darauf hingewiesen, dass das, würde dieser Gesetzentwurf angenommen, natürlich einen enormen Weiterbildungsbedarf der Personalräte und Kosten verursachen würde. Quer durch die Bank haben aber alle Sachverständigen festgestellt, dass die von uns vorgeschlagenen Regelungen bis auf möglicherweise eine Ausnahmeregelung – und genau diese Ausnahme werden wir nachher mit unserem Änderungsantrag wieder neutralisieren – jedenfalls keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen.

Das Demokratieprinzip bleibt eingehalten und der Amtsauftrag wird nicht verletzt. Fazit: Ob man diese Allzuständigkeit der Personalräte nun haben will oder nicht, ist eine rein politische Frage. Sie wird in diesem Landtag sicher in einer halben oder ganzen Stunde entschieden. DIE LINKE will die Allzuständigkeit, weil wir darin einen wirkungsvollen Versuch sehen, die Personalräte aus ihrer Rolle als Bittsteller, als Beobachter und Kritiker zu befreien und sie zu wirklich selbstbewussten Partnern auf Augenhöhe mit der Dienststellenleitung zu entwickeln. So könnte aus einer Misstrauenskultur, die wir in den Verwaltungen leider vielerorts immer noch beobachten, Schritt für Schritt eine Vertrauenskultur erwachsen. So würden die Interessenvertretungen der Beschäftigten zu Mitstreitern und Mitdenkern in der Sache und so würde manche Entscheidung, darunter auch manche Zwänge, transparenter werden. Konflikte könnten frühzeitig gemeinsam bearbeitet und gelöst werden. Das wäre nicht nur im gemeinsamen Interesse der Beschäftigten, sondern – das meinen wir – auch im Interesse der Dienststelle und ihrer Leitung.

Nun gibt es in unserem Gesetz noch viele weitere progressive Regelungen. Keine Angst, ich werde nicht der Versuchung unterliegen, hier alles aufzuzählen. Aber man kann sich einmal die Faltblätter der anderen Fraktionen ansehen, zum Beispiel der SPD-Fraktion. Dort stellt man fest, Kollege Brangs, dass Sie exakt zwölf konkrete Änderungsanträge zum Sächsischen Personalvertretungsgesetz formulieren. Ich kann hier verraten, dass unser Gesetzentwurf exakt alle zwölf Ihrer Änderungsanträge berücksichtigen würde, wenn Sie denn diesem Gesetzentwurf zustimmen würden. Dann wären die Forderungen Ihres Faltblattes zu 100 % erfüllt. Wir gehen sogar noch ein Stück weiter, weil wir – wie gesagt – die Allzuständigkeit haben wollen. Natürlich müssen Sie den Gesetzentwurf gemeinsam mit den Änderungsanträgen betrachten, denn sonst wären es nur elf. Aber gemeinsam mit den Änderungsanträgen sind alle zwölf durchgesetzt.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Sie sehen also, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, die Schnittmenge mit der Linken beim Personalvertretungsrecht liegt bei Weitem nicht nur bei 60 bis 70 %, wie Sie, Herr Parlamentarischer Geschäftsführer Stefan Brangs, unlängst für die Landespolitik ganz allgemein festgestellt haben. Sie liegt bei 90 %. Ich appelliere daher an Sie, sich dieser Tatsache bei der Abstimmung bewusst zu sein.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Die CDUFraktion, bitte; Herr Abg. Bandmann.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt mit der etwas ruhigen und langatmigen Rede von Herrn Kollegen Friedrich

(Zuruf von der Linksfraktion: Schauen wir mal, wie Ihre wird!)

die Vorstellungen, Zielsetzungen und Inhalte zum Gesetzentwurf der Linksfraktion vernommen.

In der jüngsten Vergangenheit wurde auch in den Medien viel über das Personalvertretungsrecht berichtet. Das eine oder andere Papier mit Forderungen und Positionen hat die Öffentlichkeit erreicht. Was allerdings eine „Wackerbarth-Runde“ sein soll, hat sich mir dabei nicht erschlossen. In diesem Begriff kommt zumindest das Wort Bart vor.

(Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Wahrscheinlich handelt es sich um ein Märchen von einem Bart, der irgendwo eingeklemmt wurde. Herr Dr. Friedrich, Sie haben dazu nichts Näheres ausgeführt, müssten uns darüber also noch einmal ins Bild setzen. Mir ist dazu jedenfalls nichts bekannt geworden.

Das Thema Personalvertretungsrecht ist in der Koalition noch im Gespräch. Dies wurde Ihnen in der letzten Innenausschusssitzung durch den Koalitionskollegen bereits mitgeteilt.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Wir waren schon fertig!)