Protokoll der Sitzung vom 14.11.2008

Herr Krauß, bei dem Gesundheitsfonds würde mich nur eines interessieren: Wann ist denn Schluss mit der Dividende, ab wann gilt denn der?

Herr Dr. Martens, ich hatte gesagt, alle Fragen, außer zum Gesundheitsfonds, weil ich die Ihnen schon im Vorfeld beantwortet hatte. Aber ich will Ihnen gern verraten, dass der Gesundheitsfonds ab dem 01.01.2009 gilt.

(Dr. Jürgen Martens, FDP: Na so was!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wieso haben wir eine duale Finanzierung in Deutschland? Dafür gibt es einen ganz einfachen Grund. Das liegt daran, dass die monistische Finanzierung, die wir vorher hatten, gescheitert ist.

(Dr. Jürgen Martens, FDP: Das wollte ich nur noch mal hören!)

Es gab Anfang der Siebzigerjahre – jetzt reden wir über Westdeutschland – einen sehr großen Sanierungsstau. Die Kassen haben nicht ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt, damit die Behandlungen und gleichzeitig die Krankenhausgebäude bezahlt werden konnten. Deswegen hat man sich 1972 entschieden, das Krankenhausfinanzierungsgesetz auf den Weg zu bringen, welches die Länder in die Mitverantwortung genommen hat und dazu führte, damals den Sanierungsstau abzubauen.

Der Sicherstellungsauftrag für die Krankenhausversorgung liegt bei den Ländern. Wir als Freistaat Sachsen sind dafür verantwortlich, dass es in den verschiedenen Regionen genügend leistungsfähige Krankenhäuser gibt. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, soll natürlich auch so bleiben. Die Staatsregierung hat das gesagt und die CDU hat das gesagt. Die duale Finanzierung ist wichtig. Da gab es nie ein Wackeln und Lavieren. Auch Christine Clauß vertritt diese Position. Wir wollen bei uns keine monistische Finanzierung, die schon einmal gescheitert ist. Die Einzige, Frau Kollegin Lauterbach, die eine monistische Finanzierung will, ist die Bundesgesundheitsministerin, die damit aber allein im Regen steht. Sie werden keine Ländervertreter finden, die das unterstützen. Die Länder sind in ihrer Mehrheit für die duale Finanzierung. Ich kann deshalb nicht verstehen, dass Sie sagen, dass die Länder in der Minderheit für eine duale Finanzierung wären. Eine klare Mehrheit der Länder hat im Juli bei der Gesundheitsministerkonferenz geäußert, dass sie für eine duale Finanzierung ist. Deshalb wurde

das auch in den Gesetzentwurf aufgenommen, über den ich noch sprechen werde.

Die Regierungskoalition bekennt sich klar zur Mitverantwortung bei der Krankenhausfinanzierung.

Da Sie nicht auf die sächsischen Belange eingegangen sind, überspringe ich diese auch in meiner Rede und komme gleich zu dem, was Sie gesagt haben, nämlich zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz auf Bundesebene. Ich fand es ein wenig schade, dass Sie nicht die Landesthemen angesprochen, sondern einen Gesetzentwurf aus der Tasche gezogen haben, der derzeit im Bundestag diskutiert wird, anstatt einmal zu schauen, wie es um die Krankenhausfinanzierung in Sachsen steht. Darüber hätte ich weit lieber mit Ihnen geredet als über das, was im Vorwort eines Bundesgesetzes steht. Aber sei es drum, reden wir eben über das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz, das im Februar 2009 verabschiedet werden soll.

Man kann sagen, dass auch dieses Gesetz mittlerweile die Handschrift der Länder trägt. Das wichtigste Ergebnis ist, dass die duale Finanzierung bleibt, anders, als das bei Ihnen in der Begründung des Antrages steht. Wahrscheinlich haben Sie den Referentenentwurf gehabt, der noch aus dem Bundesgesundheitsministerium stammt. Der Gesetzentwurf, der in den Bundestag eingebracht worden ist, sieht ganz klar eine duale Finanzierung vor.

Ich lese Ihnen einmal vor, was Sie in der Antragsbegründung zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz geschrieben haben: „Die Länder sollen künftig nicht mehr unabhängig über die Mittel entscheiden können, die sie in die Kliniken stecken. Stattdessen werden die Beiträge von 2012 an in Form von Pauschalen vereinheitlicht.“

Das ist eine Falschaussage. Das ist schlichtweg falsch, weil das nicht im Gesetzentwurf steht. Ich lese Ihnen einmal vor, was der § 10 Abs. 1 des Gesetzentwurfs besagt: „Das Recht der Länder, eigenständig zwischen der Förderung durch leistungsorientierte Investitionspauschalen und der Einzelförderung von Investitionen einschließlich der Pauschalförderung kurzfristiger Anlagengüter zu entscheiden, bleibt unberührt.“ An der dualen Finanzierung ändert sich nichts. Die Antragsformulierung, die Sie gewählt haben, ist also leider falsch.

Die Länder können künftig weiterhin entscheiden, was sie machen. Entweder es bleibt erstens alles wie bisher – es gibt die Pauschalförderung und es gibt die Einzelförderung – oder wir haben zweitens die Möglichkeit, wenn wir das als Land wollen, dass wir auf leistungsorientierte Investitionspauschalen umstellen. Es gibt dann keine Unterscheidung mehr zwischen einer Pauschalförderung und einer Einzelförderung, und es wird alles in einer Pauschale zusammengefasst.

Aus meiner Sicht lohnt es sich, dass wir in den nächsten Monaten oder Jahren darüber nachdenken – wir haben ja bis zum Jahre 2012 Zeit –, ob wir den Anteil der Pauschalen erhöhen und vielleicht nur eine Pauschale machen, denn wir haben mittlerweile fast alle Krankenhäuser

durchsaniert. Diesbezüglich würde es Sinn machen, den Krankenhäusern mehr Spielraum und mehr Freiheit zu geben, indem wir auf der einen Seite den Anteil der Pauschalen erhöhen und auf der anderen Seite den Bereich der Einzelförderungen senken. Dann könnte das Krankenhaus frei entscheiden, ob es ein Röntgengerät kauft, die Station malert oder einen Anbau an einer Station vornimmt, was eine größere Investition darstellt. Wenn die Krankenhäuser diesen Spielraum hätten – das ist meine private Meinung –, wäre das eine sinnvolle Angelegenheit. Wir werden darüber in unserer Fraktion beraten, uns mit der Staatsregierung austauschen und dann auch eine Entscheidung treffen.

(Zuruf der Abg. Caren Lay, Linksfraktion)

Zum Antrag. Die von Ihnen gestellte Forderung ist erfüllt. Die Staatsregierung stand, steht und wird weiterhin zur dualen Finanzierung stehen. Deshalb ist dieser Antrag unnötig. Man braucht ja auch keinen Antrag zu stellen, dass jeden Morgen die Sonne aufgehen soll. Auch wenn wir einen solchen Antrag im Landtag stellen und dem zustimmen würden, dass jeden Morgen die Sonne aufgehen solle, würde die Sonne auch so jeden Morgen aufgehen. Genau so sinnlos, wie ein Antrag zum Aufgehen der Sonne am Morgen wäre, ist Ihr Antrag zur Krankenhausfinanzierung. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Die NPD verzichtet. Dann bitte für die SPD-Fraktion Herr Gerlach.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde mir manchmal wünschen, dass wir im Sozialbereich einige Anträge hätten, die nicht so kompliziert erklärt werden müssen, weil das Thema dann leichter und eingängiger wäre. Aber solche Anträge haben wir nur wenige.

Deshalb einige Fakten zu Beginn, um unsere Position zu verstehen. Der Umfang der öffentlichen Investitionsfinanzierungen der Krankenhäuser durch die Länder ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Von 1993 bis 2006 war es absolut, was die Landesfördermittel betrifft, ein Rückgang von 3,9 Milliarden Euro auf 2,7 Milliarden Euro. Wir haben seit dem Jahre 1972 – mein Kollege Krauß nannte dieses Datum bereits, damals gab es ein Umschwenken – eine Investitionsquote, die von damals 24,9 % auf 5,3 % gesunken ist, und zwar als Anteil der staatlichen Förderung an den GKV- oder PKV- Ausgaben für die Krankenhausbehandlungen.

Die Krankenhausfinanzierung erfolgte im dualen System – das ist bereits genannt worden –, laufende Kosten über die Fallpauschalen und Investitionen durch die jeweiligen Bundesländer. Mit der Einführung der Fallpauschalen ist es betriebswirtschaftlich logisch, auch die Investition aus einer Hand, und zwar gemeinsam mit den Pauschalen, zu finanzieren. Das nennt man Monistik. Das ginge dann über die Krankenkassen ohne Beteiligung der Länder.

Diese Finanzierungsart wird von der Fachwelt eindeutig bevorzugt. Sie ließe eine Einsparung an Verwaltungsarbeit und eine Beschleunigung des Abbaus von Überkapazitäten sowie der Spezialisierung der Krankenhäuser erwarten.

Aber alles ist, wie immer, nicht ohne Probleme, es kommt sofort zu einem Zielkonflikt zwischen der Spezialisierung und Wirtschaftlichkeit einerseits und der wohnortnahen flächendeckenden Versorgung andererseits. Das könnte unerwünschte Konsequenzen in strukturschwachen Regionen möglich machen. Die Idee der Bundesregierung war es, um diese regionale Ausdünnung der elementaren Krankenhausversorgung zu vermeiden, in dem Bundesmodell der Monistik einen bestimmten Teil der Steuermittel, zum Beispiel 10 %, für die Investitionsförderung nicht in Form von DRG-Zuschlägen auszuzahlen, sondern in einen Infrastrukturfonds zu geben. Die Mittel aus diesem Fonds sollten dann von den Bundesländern ausschließlich für die Krankenhausversorgung in strukturschwachen Regionen eingesetzt werden.

Für die Zuteilung der Mittel sollten bundeseinheitliche Verfahrensgrundsätze erarbeitet werden, und nach diesen Grundsätzen sollten die Bundesländer selbstständig über den Mitteleinsatz bestimmen können. Vom Bund waren 5 Milliarden Euro angedacht. Das hat man sich als Investitionsbedarf ausrechnen lassen. Um allerdings eine Beitragserhöhung in der GKV zu vermeiden, käme zur Deckung dieses Mittelbedarfs nur eine Finanzierung aus Steuermitteln infrage; sonst wäre es nur ein Verschieben auf die Menschen.

Da die dann eingesparten – wenn man das so machen würde – Ländersteuern nicht direkt in den Gesundheitsfonds einstellbar wären, sah die Umstellung auf eine monistische Krankenhausfinanzierung eine finanzielle Kompensation sowohl im Rahmen des Bund-LänderFinanzausgleichs als auch unter Berücksichtigung bisheriger Leistungen, die mit den Investitionen getätigt wurden, vor. Eine Finanzierung aus einer Hand bedeutet auch einen Einflussverlust der Länder. Das hat mein Kollege Krauß sehr deutlich formuliert.

Da die Mittel zur Deckung des durchschnittlichen Investitionsbedarfs der Krankenhäuser nicht ausreichen, haben wir de facto eine schleichende Monistik. Unvermeidbare Investitionen werden über Fallpauschalen finanziert und damit der unmittelbaren Krankenversorgung entzogen. Die Krankenhäuser sind zunehmend gezwungen, letztlich auch zulasten des Personals, insbesondere des Pflegepersonals, notwendige Investitionen mit Erlösen aus Benutzerentgelten einschließlich Krediten zu finanzieren.

Dieser Entwicklung kann nur durch eine bedarfsgerechte Aufstockung des Volumens für Krankenhausinvestitionen wirksam begegnet werden. Die SPD – das ist auch richtig – hat sich im Bund für die Einführung der Monistik starkgemacht. Ich persönlich hätte es gut gefunden, wenn wir den Mut für dieses neue System gehaben hätten; allerdings hätte auch dieses Systems vorsichtig eingeführt werden müssen.

Es ist gesagt worden, die Bundesländer – auch Sachsens Sozialministerium – waren fast immer für die duale Finanzierung und damit für die Beibehaltung der direkten Einflussmöglichkeiten auf ihre und in dem Fall unsere sächsischen Krankenhäuser. Die Bundesländer konnten sich bei den Verhandlungen um das – ein schlimmes Wort – Krankenhausfinanzierungsreformgesetz durchsetzen. Sie wollen weiterhin Verantwortung für diesen Bereich übernehmen. Herr Kollege Krauß, meine Information ist, dass das Gesetz am 12. Dezember 2008 in 2. und 3. Lesung verabschiedet werden soll. Ich weiß nicht genau, welches Datum richtig ist. Irgendjemand hatte ein anderes Datum genannt. Jedenfalls dann soll dieses Gesetz verabschiedet werden, und zwar mit einem Kompromiss zur Investitionsfinanzierung. Es wird ein gesetzlicher Auftrag zur Entwicklung von leistungsorientierten Investitionspauschalen bis Ende 2009 erteilt. Die Einzelheiten des Verfahrens legen dann Bund und Länder gemeinsam fest.

Herr Krauß sagte es bereits: Bis zum Jahre 2012 haben wir Zeit, an dieser Einzelfallförderung festzuhalten oder es anders zu machen. Ich wiederhole: Diese Lösung ist ein klassischer Kompromiss, der immerhin die Einführung des neuen Systems vorsieht. Auch das Land Sachsen ist weiterhin in der Pflicht. Wir tragen damit eine große Verantwortung für unsere leistungsfähigen Krankenhäuser. Es werden spannende Diskussionen über die Frage werden, wie wir mit diesem neuen Gesetz dann umgehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Alexander Krauß, CDU)

Jetzt ist die FDPFraktion an der Reihe. Frau Abg. Schütz, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Krankenhäuser in Deutschland, aber auch in Sachsen leiden unter erheblichen finanziellen Problemen. Stark steigende Löhne und Betriebskosten stehen im krassen Widerspruch zur Finanzierung der Krankenhäuser. Der Abbau von pflegerischem Personal und weniger Investitionen in neue Technik sind die Folgen einer chronischen Unterfinanzierung, und zudem müssen die Krankenhäuser die völlig verfehlte Gesundheitsreform von Rot-Schwarz auch noch mit einem Sanierungsbeitrag bezahlen. Die Politik dieser CDU-SPD-Bundesregierung hat den Krankenhäusern schwer geschadet.

Wenn ich immer höre, dass dieses Geld nächstes Jahr auf alle Fälle dem Gesundheitswesen zur Verfügung stehen wird, dann frage ich mich, ob diese Gelder, die von der Bundesregierung angekündigt wurden, tatsächlich im Gesundheitssystem ankommen werden; denn die eine oder andere Aussage mit dem Hinweis auf unsere Finanzkrise sieht ja doch etwas anders aus.

(Caren Lay, Linksfraktion: So ist es!)

Wer jetzt aber glaubt, die Probleme der Krankenhäuser dadurch zu lösen, dass an alten Finanzierungsformen festgehalten wird, der irrt. Natürlich muss man darüber diskutieren, welche Vor- und Nachteile ein Umstieg bei der Finanzierung der Krankenhäuser hätte. Die Befürchtungen der Linken passen eben gerade nicht auf die sächsischen Verhältnisse. Sachsen hat ein modernes Netz an Krankenhäusern und eine zukunftsfähige Struktur. Das muss man bei aller Kritik anerkennen.

Sächsische Krankenhäuser stehen trotz aller Schwierigkeiten vergleichsweise gut da. Deshalb trifft die Aussage für sächsische Krankenhäuser eben nicht zu, dass eine veränderte Finanzierung zu Standortschließungen führen würde. Der Ausflug sei mir an dieser Stelle gestattet: Andere Bundesländer mit weitaus wenigeren, ineffizienteren und zersplitterten Strukturen müssten diese Angst sehr wohl haben. Das liegt aber nicht an der Finanzierung, sondern am fehlenden Mut der dortigen Regierungen, eine effiziente Struktur zu schaffen. Sachsen braucht keine Angst vor anderen Finanzierungen zu haben.

Die jetzige Investitionsplanung des sächsischen Krankenhausplanes hält sich an diese bestehende Planung. Auch wenn der Plan in Sachsen relativ gut zu sein scheint, hat jede staatliche Planung ihre Tücken. Wir wissen das aus der Vergangenheit und lernen das gegenwärtig wieder kennen. Sinnvolle Investitionen könnten den Markt entscheidend beeinflussen. Das würde auch den Patienten zugute kommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fakt ist, weder die duale noch die monistische Finanzierung werden die chronische Unterfinanzierung der Krankenhäuser beseitigen. Doch können wir als Sachsen uns glücklich schätzen, mit unserer Struktur darauf gut vorbereitet zu sein, mit beiden Systemen zu leben. Die FDP sieht die Diskussion zu diesem Thema allerdings noch nicht als abgeschlossen an. Diese einseitige Aussage, wie sie jetzt im Antrag der Linken gemacht wird, tragen wir nicht mit und werden daher den Antrag ablehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Frau Abg. Hermann, Fraktion der GRÜNEN; bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt tritt etwas ein, was noch nicht eingetreten ist: Ich werde auf meinen Redebeitrag verzichten, und zwar deshalb, weil ich mich dem, was die drei letzten Redner gesagt haben, vollumfänglich anschließen kann.

Dem Antrag der Linksfraktion kann man nicht zustimmen, da diese Befürchtungen im Moment einfach nicht zur Debatte stehen. Es wird keine Umsteuerung in Richtung monistische Finanzierung geben. Deshalb brauchen wir an dieser Stelle darüber nicht nachzudenken.

Die Ausgestaltung der künftigen Krankenhausplanung und -finanzierung erfordert noch viel konzeptionelle

Arbeit. Das haben alle Redner betont und dem schließe ich mich an. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD, der FDP und des Abg. Alexander Krauß, CDU)

Wird weiter von den Fraktionen das Wort gewünscht? – Herr Abg. Wehner, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Krauß, wirklich gut gebrüllt! Es überrascht eigentlich gar nicht. Doch es ist nicht alles Gold, was glänzt. Selbst wenn die Krankenhäuser in den letzten Jahren im Freistaat Sachsen neu entstanden sind, besteht deshalb ein hoher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Das müssten Sie wissen, denn die Entwicklung geht ja weiter.