Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon seit einigen Jahren hält die Diskussion um eine gerechte,
Ein gewisses Indiz für das bestehende Unbehagen ist wohl die Tatsache, dass die für Bildung zuständigen Länder in den vergangenen Jahren mehrere Staatsverträge zur Studienplatzvergabe geschlossen haben. Im Sommer 2008 hat die Ministerpräsidentenkonferenz einen Beschluss der KMK von 2007 aufgegriffen und einen
weiteren Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Servicestelle für die Hochschulzulassung verabschiedet, der jetzt mit einem parlamentarischen Zustimmungsverfahren in Kraft treten kann und soll.
Grundsätzlicher Inhalt des Gesetzentwurfes ist die Umwandlung der bisherigen Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Aufgabe der neuen Servicestelle beinhaltet somit einerseits die Studienplatzvergabe für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge – es ist günstig, immer wieder einmal darüber Rechenschaft abzulegen, welche Studiengänge das sind: für Human-, Zahn-, Veterinärmedizin, Pharmazie und Psychologie – und andererseits zukünftig auch für die nach Landesrecht bestimmten Studienplätze mit einem örtlichen NC. Die Stiftung soll darüber hinaus die Hochschulen bei der Durchführung des Zulassungsverfahrens im Sinne einer Service- und Beratungsleistung unterstützen.
Allerdings – das sei angemerkt – ist die Vergabe von Studienplätzen mit bundesweitem und örtlichem NC bereits durch einen Staatsvertrag von 2006 und unser im vergangenen Jahr novelliertes Hochschulzulassungsgesetz bis zu 60, teilweise bis zu 80 % auf die Hochschulen übergegangen.
Dennoch soll mit dem Gesetz zum Staatsvertrag dem misslichen Umstand abgeholfen werden, dass durch Mehrfachbewerbungen von Studierwilligen gewünschte und nachgefragte Studienplätze unbesetzt bleiben, weil durch die bisherige Praxis kein bundesweiter Überblick über Bewerbungen und die endgültige Studienplatzvergabe besteht. Verschärft hat sich die Situation in den vergangenen Jahren durch die Umstellung der Studiengänge auf das Bachelor-/Mastersystem – das gilt deutschlandweit – sowie vor allem in den bevölkerungsreichen westdeutschen Bundesländern, die durch die Einführung des Abiturs nach zwölf Schuljahren mehrere Jahre lang doppelt so viele Hochschulzulassungsberechtigte produzieren. Das heißt, die Bewerbungssituation ist durch diese beiden Aspekte noch unübersichtlicher geworden.
Die Teilnahme der Hochschulen am neuen Verfahren ist zwar grundsätzlich freiwillig, aber es ist sicherlich einleuchtend, dass die neue Systematik nur Vorteile und Fortschritte bringt, wenn sich mehr oder weniger alle Hochschulen daran beteiligen. Nehmen die Hochschulen diesen zentralen Vergabe- und Nachweisdienst an, sind sie im Sinne des Gesetzes und des Staatsvertrages durchaus partiell an den Kosten zu beteiligen. Für den Studenten entstehen keine Kosten. Der Bund hat erklärt, sich bis zur endgültig reibungslosen Funktionsfähigkeit des neuen Systems – etwa für einen Zeitraum von fünf Jahren – an den anfallenden Kosten zu beteiligen, sodass sich die Hochschulen in dieser Phase zunächst von Kosten befreit sehen.
Für die Studierwilligen stellt das eine erhebliche Verbesserung der Auswahlsituation dar, da sie von den Hochschulen nun aktuelle und verlässliche Informationen erhalten. Sie profitieren von einer frühzeitigen Studien
platzvergabe, und es besteht Hoffnung, dass am Ende jedes Bewerbungszeitraumes keine Studienplätze unbesetzt bleiben. Um diesen Prozess in die gewünschten Bahnen zu lenken und den kurz umrissenen, erwarteten Erfolg einzufahren, ist es erforderlich, dass auch der Sächsische Landtag dem Staatsvertrag zustimmt und Sie, verehrte Abgeordnete, der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses folgen.
Zum Schluss noch eine ergänzende Anmerkung zu den jüngsten Aktivitäten des Bundes, der Länder und der Hochschulrektorenkonferenz zur Errichtung dieser Servicestelle, die öffentlich nachverfolgbar waren: Die Realisierung der guten Absicht war bisher auch von unbewältigten Problemen der Softwarebeschaffung und Mitwirkungsbereitschaft der Hochschulen begleitet und gekennzeichnet. Inzwischen hat sich einerseits durch Vergabe eines Auftrages an ein Fraunhofer-Institut und andererseits durch Integration eines Vorläufermodells, wie es in Baden-Württemberg erprobt wird, eine neue Lage ergeben. Dennoch wird es bis zum Wintersemester 2011 dauern – das zu benennen gebietet die Ehrlichkeit –, bis das Gesamtkonzept so funktioniert, wie man es sich vorstellt.
In der Übergangszeit – das ist sehr entscheidend – wollen die Hochschulen die Bewerbungstermine vereinheitlichen, damit dieses System später transparent arbeiten kann. An der jetzt weitgehend einvernehmlich gefundenen Regelung hatte – das sollte auch Erwähnung finden – eine Steuerungsgruppe unter Leitung des sächsischen Staatssekretärs Dr. Nevermann erheblichen Anteil.
Zusammengefasst sei gesagt: Der Staatsvertrag und seine legislative Umsetzung ist wichtig und notwendig, selbst wenn der unmittelbare Effekt erst in einiger Zeit im vollen Umfang erkennbar sein wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Staatsvertrag soll eine gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung eingerichtet werden. Sie, Frau Staatsministerin Stange, stellten im Wissenschaftsausschuss dar, dass diese Stiftung zur Hochschulzulassung eine Antwort auf die drängenden Probleme bei der Studienplatzvergabe ist.
Welche Probleme gibt es gegenwärtig bei der Studienplatzvergabe? Auf die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen an den Hochschulen haben diese, erstens, mit weiteren Zulassungsbeschränkungen reagiert. Die Hochschulen fürchteten eine Zunahme der Bewerbungen, für die sie selbst unzureichend ausgestattet sind, um diese Bewerbungen zu bearbeiten. Zweitens wurde das individuelle Auswahlrecht der einzelnen Hochschulen bereits durch die siebte Novelle des Hochschulrahmenge
setzes im August 2004 gestärkt. So kam es, drittens, zu einem Wirrwarr der an den einzelnen Hochschulen geschaffenen Zulassungsbeschränkungen.
Dieser Wirrwarr führte bei den StudienbewerberInnen zu Informationsdefiziten. Mehrfachbewerbungen nahmen zu. Viele Studienbewerber schickten mehrere Bewerbungen ab. Die Hochschulen standen vor einem kaum zu bewältigenden Bearbeitungsaufwand, da es viele Mehrfachbewerbungen gab. Schließlich will jeder Studienplatzbewerber einen Studienplatz erhalten und wählt die für ihn sicherste Variante der Mehrfachbewerbung. Allerdings entscheidet sich jeder Bewerber nur für einen Platz, auch wenn er mehrere Zusagen erhält. Doch die Nachrückverfahren sind bundesweit sehr unterschiedlich. So kam es dazu, dass viele Studienplätze bundesweit unbesetzt blieben. Laut einer Umfrage des „Handelsblattes“ waren das zuletzt bundesweit Tausende Plätze. Allein an der TU Dresden sind die Erstsemesterplätze nur zu 82 % ausgelastet. Fast 500 Plätze blieben zuletzt ungenutzt. In anderen Bundesländern sieht es ähnlich aus.
Klar ist, dass dieser unhaltbare Zustand behoben werden muss. Die Länder entschieden sich nun zum Umbau der früheren Zentralen Vergabestelle, ZVS genannt, zu einer zentralen Serviceeinrichtung und einer Verlagerung der Entscheidungskompetenzen an die Hochschulen. Sie haben also die Regelungen des Hochschulzuganges verändert. Die ZVS wurde zur Mangelverwaltung für ausnahmsweise, vorübergehend bzw. örtlich begrenzt auftretenden Studienplatzmangel geschaffen.
Nunmehr stellen die Hochschulen sich auf dauerhaft, in der Fläche bestehende Auswahlverfahren ein. Das Recht auf ein Studium bzw. die verfassungsrechtlich garantierte freie Berufswahl wird damit letztlich zu einem Recht auf die Bewerbung um einen Studienplatz degradiert. Bewerbungsgespräche, Motivationsschreiben und Eignungstests werden an den Hochschulen zur Normalität, und dies, obwohl die bisherigen Erfahrungen mit individuellen Auswahlverfahren zeigen, dass die Diskriminierungen aufgrund sozialer oder auch kultureller Herkunft sowie aufgrund des Geschlechts kaum vermieden werden können. So bilden existierende Auswahl- und auch Studierfähigkeitstests einen schichtspezifischen Bildungshintergrund ab. Werden persönliche Auswahlgespräche geführt, haben vor allen Dingen Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus Elternhäusern ohne akademischen Hintergrund immer einen Nachteil. Dies ist seit Jahren bekannt. Um aber das derzeitige Chaos beim Hochschulzugang zu lösen, fordert DIE LINKE – und dies auch schon seit Jahren – ein bundesweites Hochschulzulassungsgesetz. Inhalt dieses Gesetzes müssen bessere Information und Übersichtlichkeit sein. Zudem gilt es, bisher unterrepräsentierte Gruppen gezielt zu fördern. Ein solches Gesetz muss bundesweit gültige Standards für den Hochschulzugang definieren und steht damit je nach Ausgestaltung nicht zwangsläufig im Widerspruch zum vorliegenden Staatsvertrag.
Die nun neu von der Hochschulrektoren- und Kultusministerkonferenz sowie von Bundesbildungsministerin Schavan vorgelegten Eckpunkte zur Hochschulzulassung bleiben da völlig unzureichend. Sie kommen zu spät, sind nur Übergangsbestimmung und dazu unverbindlich. DIE LINKE wird sich deshalb angesichts der Not nicht gegen den vorliegenden Gesetzentwurf wenden; allerdings können wir diesem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen, da bestimmte finanzielle Fragen noch ungeklärt sind.
Die Finanzierung der Aufgaben im zentralen Vergabeverfahren soll gemäß dem vorliegenden Staatsvertrag von den Ländern gewährleistet werden. Zur Finanzierung der Aufgaben der neuen Stiftung im Serviceverfahren werden im Staatsvertrag selbst keine Regelungen getroffen. Der Staatsvertrag sieht in der vorliegenden Form keine Finanzierung der zentralen Servicestelle durch Gebühren der Bewerberinnen und Bewerber vor. Selbige werden allerdings für das Serviceverfahren auch nicht ausgeschlossen.
Die bereits seit Dezember 2003 bestehende Servicestelle für internationale Studienbewerberinnen und -bewerber, die in der Debatte um die Umgestaltung der ZVS vielfach als Vorbild gehandelt wurde, finanziert sich ausschließlich aus Gebühren der Bewerberinnen und Bewerber.
Wenn es also um umfassende Transparenz bei der Bewerbung und der Zulassung geht, braucht man bundesweit ein flächendeckendes System. Doch bisher ist offen, wie viele Hochschulen an dem System tatsächlich teilnehmen. Dies ist für uns noch ungeklärt. Zudem ist unklar, wie die langfristige Finanzierung auf Landesebene gesichert wird. Dies konnte auch im Wissenschaftsausschuss auf Nachfragen nicht befriedigend erläutert werden. Deswegen werden wir uns der Stimme enthalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als die Staatsregierung im Januar in 1. Lesung den Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung einbrachte, klang alles zunächst wie die nüchterne Bestandsaufnahme einer notwendigen Umgestaltung der in die Jahre gekommenen Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen. Mit Nüchternheit hatte es aber nichts zu tun, wie sich Bund, Länder und Vertreter der Hochschulkonferenz Anfang März im Schnellverfahren auf eine endgültige Neuregelung der Vergabe von Studienplätzen verständigten.
Dies war eine Reaktion auf die geradezu chaotischen Zulassungsverhältnisse während des Einschreibeverfahrens im Sommer letzten Jahres. Damals hatten sich
Zehntausende Abiturienten gleich auf mehrere Studienplätze an unterschiedlichen Universitäten beworben, um ihre Zulassungschancen zu erhöhen. Auf diese Bewerberflut, ausgelöst durch die Abschaffung der ZVS im Jahr 2005, reagierten viele Hochschulen mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen. In Sachsen betraf das immerhin 267 von 550 angebotenen Studiengängen, also fast die Hälfte. Diese örtlichen Zulassungsbeschränkungen waren auch eine Reaktion der Hochschulen auf das Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes, dem der Leipziger Politologe Prof. Dr. Fach in einer Sachverständigenanhörung eine ganze Reihe allgemeiner Schwächen bescheinigte. Zugespitzt meinte Prof. Fach, dass viele Schritte der sogenannten Hochschulreform eine Imitation oder gar Perversion amerikanischer Vorbilder seien, ohne allerdings die dortigen Voraussetzungen mitzubringen.
Im Zuge dieser nachholenden Hochschul-Amerikanisierung wollen CDU und SPD mit der ZVS wieder eine staatliche Einrichtung in eine Serviceagentur verwandeln und glauben damit, die undurchsichtige Zulassungssituation mit vermehrten Zulassungsbeschränkungen, mit unkoordinierten Mehrfachbewerbungen, mit zahlreichen Nachrückverfahren und Exmatrikulationen von bereits Eingeschriebenen wieder bereinigen zu können. Das Wort „Serviceagentur“ soll in studentischen Ohren nach kundenfreundlichem Bürgerbüro klingen, genauso wie die Agenturen für Arbeit Servicestärke im Dienst der Arbeitslosen vorgaukeln sollen.
Die ehemalige ZVS soll nun in eine neue Rechtsform, in eine übrigens vermögenslose Stiftung des öffentlichen Rechts umgewandelt werden. Die NPD-Fraktion sieht die fortschreitende Auflösung der Staatsverwaltung und die juristisch weniger greifbare Form einer Stiftung mit Skepsis, da sie mit einigen Unwägbarkeiten verbunden ist. So sollen alle 16 Bundesländer so wie die Hochschulen zu gleichen Teilen Träger der Stiftung sein. Dabei sind der Beitritt aller Hochschulen und die Sicherung der Finanzierung noch gar nicht ausgemacht, da sich der Bund nach der Etablierung des Systems, das er fünf Jahre lang finanziell begleiten will, wieder zurückziehen wird.
Auch die finanziellen Belastungen für die Hochschulen selbst sind ungewiss, denn wenn sie die Serviceagentur um die technische Unterstützung bei ihren Auswahlverfahren bitten, müssten sie dafür auch finanziell aufkommen. Es wurde daher im Ausschuss zu Recht befürchtet, dass dies für die sächsischen Hochschulen mit mehreren Hunderttausend Euro im Semester zu Buche schlagen kann.
Auch wenn die NPD-Fraktion diesem Gesetz aus einigen Gründen mehr als skeptisch gegenübersteht, ist auch Positives zu vermelden. So soll die Serviceagentur ein Bewerberportal sein, bei dem alle Studierwünsche der Bewerber online registriert werden können. Dort soll ihnen die für ihr Bewerbungsprofil am besten geeignete Hochschule genannt und somit eine praktische Auswahl
hilfe unterbreitet werden. Dass dies für die Studierenden kostenlos sein soll, begrüßt die NPD ausdrücklich.
Nach der Abwägung von Stärken und Schwächen der vorgesehenen Neuregelung der Hochschulzulassung wird sich die NPD bei dem vorliegenden Gesetz der Stimme enthalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das im Jahr 2005 verabschiedete Hochschulzulassungsgesetz war ein erster Schritt, ein Schritt in die richtige Richtung. Erstmals bekamen die Hochschulen mehr Freiheit, sie bekamen die Freiheit, mehr Studenten in NC-Fächern mittels geeigneter Auswahlverfahren selbst auszusuchen. Die Vergabe von Studienplätzen durch die ZVS wurde damit stark eingeschränkt. Die vorgenannten Änderungen haben wir als FDP-Fraktion ausdrücklich begrüßt und dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zugestimmt.
Doch der heute vorliegende Gesetzentwurf ist ein Schritt zurück, ein Schritt in die falsche Richtung. Er war und ist wichtig, um den Hochschulen mehr Freiraum bei der Studierendenauswahl zu geben. Die Zielsetzung der FDPFraktion bleibt daher weiterhin die Abschaffung der ZVS.
Nach unserer Auffassung ist es nicht ausreichend, der ZVS den Namen „Servicestelle“ zu geben und die Rechtsform zu ändern. Oder wer glaubt ernsthaft, dass man eine Behörde, die seit 1973 die Studentenlandverschickung in behördlicher Manier organisiert, in eine Servicestelle umwandeln kann?
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie sich daher nicht von dem Wort „Service“ täuschen. Die neuen Aufgaben der Servicestelle werden ganz schnell an das „alte Bild“ erinnern. Der Verschiebebahnhof wird wieder aufleben und mit diesem der Staatsvertrag zu neuem Leben erblühen. Gleichwohl ist der FDP-Fraktion die aktuelle Situation bewusst. Die Hochschulen haben mit einer Flut von Bewerbungen zu kämpfen. Sowohl Hochschulen als auch Studienanfänger haben mit Mehrfachbewerbungen und langwierigen Nachrückverfahren zu kämpfen. Letztendlich bleiben viel zu oft begehrte Studienplätze unbesetzt, und das ausgerechnet in Mangelfächern.
Das muss sich ändern, meine Damen und Herren. Wir können es uns auf Dauer nicht leisten, die zur Verfügung gestellten Studienplätze ungenutzt zu lassen. Aber dafür die ZVS als Symbol staatlicher Planwirtschaft wieder zu reaktivieren kann nicht das Ziel unserer Bemühungen sein. Vielmehr müssen Rahmenbedingungen für ein neues Verfahren erarbeitet werden, und das so schnell wie
möglich. Kostbare Zeit ist bereits verloren gegangen, und den Hochschulen müssen ausreichend finanzielle Mittel für den personellen Aufwand und für die Durchführung des Auswahlverfahrens zur Verfügung gestellt werden.