Protokoll der Sitzung vom 15.05.2009

Der Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen, wird noch deutlicher. Er hält die Hauptrisiken durch die Maßnahmen, die vom Bundeskabinett beschlossen wurden, für nicht ausgeschaltet und spricht sich für ein Verbot großkalibriger Waffen, die getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition und ein Verbot des IPSC-Schießens, also des gefechtsähnlichen Schießens, bei welchem man schnell in sehr kurzer Zeit sehr treffsicher sein muss, aus.

Es gibt also aus kriminalpolitischer Sicht keinen Zweifel daran, dass der Besitz von Schusswaffen eingeschränkt werden sollte!

Wir haben nach der Antwort der Staatsregierung hier in Sachsen knapp 130 000 legale Schusswaffen. 33 000 Personen sind in Sachsen registriert, die eine waffenrechtliche Erlaubnis innehaben. Wir hatten in den vergangenen Jahren jedes Jahr 2 000 Verstöße gegen das Waffenrecht. Jedes Jahr kommen circa 1 700 neue Waffenbesitzkarten hinzu und jedes Jahr werden auf bereits bestehende Waffenbesitzkarten zwischen 4 000 und 5 000 weitere Waffen eingetragen.

Der Waffenbestand wächst also jährlich! Sachsen rüstet auf im Privaten.

Die Kreispolizeibehörden haben in Sachsen seit 2003 insgesamt circa 1 000-mal kontrolliert, ob Waffen ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Sie hatten also circa 166-mal im Jahr begründete Zweifel – sonst dürfen sie nicht kontrollieren –, ob Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen richtig aufbewahrt wurden. In 5 % der Fälle gab es Bußgelder. Das heißt, nur bei jedem 200. Waffenbesitzer wird zurzeit jährlich von der Nachschaumöglichkeit Gebrauch gemacht, ob jemand Waffen richtig aufbewahrt.

Dass diese Kontrollen nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind, zeigt uns ein Fall aus Dresden, bei dem Waffen und Munition nur zufällig anlässlich einer Hausdurchsuchung bei dem ehemaligen Sachsen-LB-Manager gefunden wurden. Und dass man dann mal ein Bußgeld zahlt und damit alles wieder in Ordnung ist, spricht angesichts der Gefährlichkeit von Waffen für eine äußerst unangemessene Verwaltungspraxis.

Wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen nicht, dass der Besitz von tödlichen Schusswaffen unter die Freiheit des Grundgesetzes gehört. Unsere Vorschläge gehen dahin, den Besitz von Schusswaffen generell zu beschränken. Wir GRÜNEN finden nicht, dass Waffen,

die nicht für olympische Zwecke genutzt werden können, erlaubt sein sollen. Auch mit diesem Vorschlag befinden wir uns ganz bei dem Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei Freiberg. Dieser hat zum Verbot großkalibriger Waffen erklärt, dass er nicht sagen kann, welche Sportart damit betrieben werden soll, und wenn es keine Sportart gibt, in der diese gebraucht würden, dann sollte man diese Waffen auch tatsächlich unter Verbot stellen.

Unser weiterer – auch von allen Praktikern – unterstützter Vorschlag sieht eine getrennte Aufbewahrung von Munition und Waffen vor. Wir wollen keine Aufbewahrung – weder von Waffen noch von Munition in Privathaushalten.

Zu guter Letzt möchte ich Sie dazu auffordern, sich auch gegen die Interessen der Waffenlobby – seien es Schützenvereine, Sportschützen oder gar das Unternehmen aus der Waffenproduktion oder dem Vertrieb – zu stellen. Politik muss unabhängig von sachfremden Interessen entscheiden.

Angesichts dessen, dass in Sachsen die Waffenlobby einen Mitstreiter auf höchster Ebene gefunden hat, wird mir persönlich angst und bange.

Laut Angaben der Internetseite des Sächsischen Schützenbundes haben Sie, Herr Staatsminister Kupfer, bei einer Beratung im SMI am 11. Mai gleich zu Anfang gesagt, dass keine Überarbeitung des Waffengesetzes notwendig sei, weil Deutschland bereits eines der schärfsten Waffengesetze der Welt habe. Dass sich ein Staatsminister – selbst wenn er dort in Funktion als höchster Schützenbruder auftaucht – angesichts der aktuellen Vorfälle dergestalt und nicht gesprächsbereit äußert, halte ich für – vorsichtig formuliert – schlichtweg äußerst unangemessen und nicht mehr vertretbar!

Zudem sollten wir uns die Frage stellen, warum Sie, Herr Dr. Buttolo, angesichts der geplanten Veränderungen auf Bundesebene die Mitglieder des Präsidiums und des Ausschusses Waffenrecht des Sächsischen Schützenbundes zu einer Beratung ins Sächsische Staatsministerium des Innern einladen und nicht möglicherweise besorgte Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Verbände gegen häusliche Gewalt, Kriminologen etc.

Dass Herr Kupfer nun in der „Bild“-Zeitung von heute erklärt, wir müssten nichts ändern, da noch nichts passiert sei, spricht Bände über Ihre Besorgnis um die Sicherheit in Sachsen und um den fehlenden nötigen Abstand, um sich in dieser Thematik öffentlich zu äußern.

Die Sorgen der Menschen sind uns bekannt. Jede Waffe, die in falsche Hände kommt oder die jemand gegen andere oder sich selbst richtet, ist eine Waffe zu viel.

Seit Menschengedenken ist das Leben auch mit Waffen begleitet. Welches Unheil durch Waffen über Menschen gekommen ist und kommen kann, steht uns allen deutlich vor Augen. Heute geht es wieder einmal um Schusswaffen. Rein rechnerisch kann man durchaus sagen, dass von

weniger Waffen weniger Gefahr ausgeht. Aber wir wissen alle, dass dies nur eine Seite der Medaille ist. Die zweite und entscheidende Seite der Medaille ist der Faktor Mensch.

Wie viele Tote gibt es pro Tag und Woche auf unseren Fernsehkanälen? Wie viele Tote können auf Ballaspielen für Computer im Handel und im Internet erworben werden? Das zeigt mir, dass mit diesem Antrag das gewünschte Ziel – weniger Geschädigte und keine Toten durch illegalen Waffengebrauch – kaum erreicht wird.

Ich nehme nur einmal einen Punkt heraus. Keine Unterbringung von Waffen mehr im privaten Haushalt. Das Beispiel Schweiz zeigt mir, dass dies dort kaum ein Problem ist. Jeder eidgenössische Soldat hat seine Waffe zu Hause, um bei einer Mobilmachung sofort gerüstet zu sein. Die Frage, die sich mir also stellt, lautet: Erreichen wir mit einer isolierten sächsischen oder isolierten deutschen Lösung einer Beschränkung für offiziell beantragte Waffen das notwendige Ziel?

Der wichtigste Punkt ist also, bei uns selbst anzufangen. Wir brauchen auch in Zukunft Menschen, die verantwortlich an Waffen ausgebildet werden, um damit ihren Beruf als Polizist oder als Jäger verantwortlich auszufüllen. Auch Sportler sollen dem Antrag nach ihrer Leidenschaft weiterhin nachgehen können. Wenn ich allein an die prachtvolle Ausstellung im Zwinger in Dresden denke, sind dort einige Bereiche auch den Waffen der Vergangenheit gewidmet.

Das, was der Bundestag jetzt auf den Weg gebracht hat, zeigt zu den bisherigen Regelungen einen weiteren Weg auf. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass weniger Waffen in falsche Hände kommen und dass junge Menschen langsam und verantwortlich an dieses Thema herangeführt werden und dass ihre Reife entsprechend sorgsam geprüft wird.

Wir müssen aber vor allem alle dafür Sorge tragen, dass mehr Konfliktbewältigung eingeübt wird und der Erhalt des Lebens eine absolute Priorität behält. Prävention und Vorsorge sind für mich besonders wichtig.

Dass automatisch bei einer abnehmenden Anzahl von Schusswaffen die Sicherheit zunimmt, ist nicht belegt. Deutlich wird dies leider eindrucksvoll an dem versuchten Amoklauf am Montag an einer Schule in Bonn. Das Mädchen hatte keine Schusswaffen, sondern Brandbeschleuniger dabei, welcher – wäre er zur Anwendung gekommen – vielleicht nicht nur genauso schlimme, sondern noch viel schlimmere Ausmaße hätte erreichen können.

Von daher ist aus unserer Sicht dieser Antrag abzulehnen, weil er das vorgegebene Ziel nicht erreicht. Ich gehe davon aus, dass Staatsminister Dr. Buttolo in seiner Rede näher darauf eingehen wird.

Der Antrag ist lobenswert. Die Diskussion darüber, wie wir Gewalttaten unter Verwendung von Schusswaffen durch gesetzgeberische Aktivitä

ten und konsequente Anwendung der gesetzlichen Vorschriften so gut es geht verhindern, muss geführt werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt dieser Debatte muss man zunächst sagen: Die Verhandlungen sind bereits im vollen Gange und enthalten auch einige Ihrer Forderungen, zum Beispiel die Amnestie für unerlaubten Waffenbesitz. Andere Forderungen sind sehr schwer umsetzbar und werfen eher mehr Fragen auf, als dass sie verlässliche Antworten liefern.

Elektronische Schießstände. Was stellen Sie sich darunter vor? Was passiert mit den vorhandenen Anlagen und Waffen? Wie sind die Kosten einzuschätzen?

Jäger. Was ist das erforderliche Maß für den Besitz und den Gebrauch einer Waffe bei einem Jäger?

Schulungen. Was stellen Sie sich unter einem ethisch vertretbaren, verantwortlichen Umgang mit Schusswaffen vor? Ist das nicht Inhalt der bisherigen Fach- und Sachkundeausbildung?

Verdachtsunabhängige Kontrollen. Welche Wirkung kann diese Regelung in der Praxis tatsächlich im Sinne von Artikel 13 Grundgesetz entfalten?

Fragen über Fragen, die Sie hier nicht beantwortet haben.

Das Verbot der Aufbewahrung von Waffen zu Hause sollte aus unserer Sicht in der Tat langfristiges Ziel sein, aber die Vereine müssen sich entsprechend darauf einstellen können. In einem ersten Schritt müssten zunächst mehr Kontrollen stattfinden. Eine schärfere Kontrolle von Waffenbesitzern ist eine gute Möglichkeit, Missbrauch und nicht ordnungsgemäßer Lagerung von Waffen zu begegnen. Was uns aber dabei klar sein muss: Verfassungsrechtlich bestandsfähige Voraussetzungen hierfür zu schaffen ist eine Sache.

Die andere, noch wichtigere Aufgabe ist die tatsächliche Anwendung des Rechts. Dazu bedarf es genügend Personal in den zuständigen Behörden. Machen wir uns nichts vor: Mit ihrer derzeitigen Personalausstattung sind die Kommunen gar nicht in der Lage, die durchaus wünschenswerte schärfere Kontrolle umzusetzen. Wenn folglich auf Bundesebene schärfere Kontrollen beschlossen werden, muss dem auf Ebene der Kommunen eine angemessene Personalaufstockung gegenüberstehen. Ansonsten bekommen wir den bekannten Placebo-Effekt. Angesichts der Dynamik der Diskussion habe ich größte Befürchtungen, dass das so wird.

Die SPD-Fraktion unterstützt die auf Bundesebene derzeit geführten Verhandlungen. Es muss aber auch möglich sein, von zweifelhaften Vorschlägen wieder abzurücken bzw. diese erst einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, bevor man sich für sie entscheidet. Beispielsweise das geplante Paintball-Verbot. Ob das die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger entscheidend erhöhen würde, bleibt fraglich. Daher ist es begrüßenswert, dass die Koalition auf Bundesebene dieses Verbot nochmals kritisch hinterfragt.

Wie schon gesagt, mit Scheingefechten und PlaceboGesetzgebung werden wir die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger nicht verbessern.

Die Verschärfung des Waffengesetzes auf Bundesebene ist beschlossene Sache – noch vor der Bundestagswahl –, und von daher wirkt dieser Antrag der GRÜNEN hier im Landtag eher wie ein gutmenschliches Nachtreten – ein Nachtreten übrigens, das eine völlig falsche Zielgruppe trifft.

Nach dem Amoklauf von Winnenden, dem 16 zumeist junge Menschen zum Opfer fielen, begann nur Minuten später eine beispiellose Medienhysterie. Amok-Augenzeugen und Amok-Experten bereiteten vor den Kameras mit Psychologen und Waffen-Sachverständigen im fliegenden Wechsel vielfach unausgegorene Ansichten aus. Die Geschehnisse wurden dabei – ohne Rücksicht auf die Opfer und ohne über mögliche Nachahmungstäter nachzudenken – ausgeschlachtet und bis ins kleinste Detail ausgebreitet.

Nachdem aber das mediale Interesse an der Tat und die erste Welle der hektischen Kampagne gegen alles, was mit Schusswaffen im Zusammenhang zu stehen schien, ziemlich schnell abgeflaut war, folgte die Stunde der politischen Profilierungssucht. Damit begann die zweite Welle einer Hetze gegen jedweden privaten Waffenbesitz in Deutschland.

Ein Ergebnis dieser Profilierungssucht haben wir hier auf der Tagesordnung. Es wird sofort nach einer Verschärfung des Waffengesetzes gerufen, der legale Waffenbesitz soll Privaten verboten werden, und eine Reihe von weiteren Einschränkungen soll nach dem Willen der Antragsteller zukünftig solche Geschehnisse verhindern; wohl wissend, dass selbst eine Verschärfung des Waffenrechtes eine solche Tat nicht hätte verhindern können. Dass sich die Damen und Herren von den GRÜNEN keine Gedanken über die praktische Umsetzbarkeit und die tatsächliche Wirkung ihrer Forderungen in Bezug auf die Amoktat gemacht haben, liegt dabei auf der Hand, denn bereits der Ansatz des Antrages ist falsch. Medienwirksam wird der Waffenbesitz dämonisiert und werden alle Waffenbesitzer pauschal zu Gefahrenquellen für das Leben ihrer Mitbürger erklärt.

Mit dem Verbot des Tatmittels – in diesem Fall einer Schusswaffe – soll der nächste Amoklauf nach Ansicht der grünen Gutmenschen verhindert werden. Bereits in der Einleitung der Antragsbegründung wird dem Leser eine Gefahrensituation suggeriert, die angesichts der bestehenden restriktiven Gesetzgebung in dem Maße gar nicht existiert. Beim Lesen fällt auch sofort auf, dass sich die GRÜNEN nur auf legale Waffen beziehen.

Zur Bekämpfung illegaler Waffen ist kein Wort zu lesen, außer, dass diese straffrei abgegeben werden können. Zur Information: Es gibt in der BRD nach seriösen Schätzungen weit über zwei Millionen illegaler Waffen. Ein Krimineller, der sich eine illegale Waffe beschafft, um

damit womöglich eine Straftat zu begehen, wird sie ganz sicher nicht abgeben.

Somit richtet sich der Antrag allein gegen den legalen Waffenbesitz und verschweigt, dass 98 % aller Straftaten mit Waffenzusammenhang in Deutschland auf illegale Waffen zurückzuführen sind. Nur etwa 2 % der Straftaten sind dem legalen Waffenbesitz zuzuordnen und von diesen 2 % ist es wiederum nur ein geringer Bruchteil, der zu einer tatsächlichen Gefährdung von Menschen geführt hat. Die GRÜNEN sollten ihre Energie lieber in die Bekämpfung der illegalen Waffen und Organisierten Kriminalität investieren, anstatt wahllos auf gesetzestreue Waffenbesitzer einzuprügeln.

Ein deutscher Waffenbesitzer muss bereits jetzt zwangsläufig ein gesetzestreuer Bürger sein, denn sonst würde ihm der Waffenbesitz ohnehin nicht gestattet. Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist wesentliche Voraussetzung für den Waffenbesitz und bereits Bagatelldelikte können zum Widerruf und der Einziehung der Waffen führen. Die legalen Waffenbesitzer in Deutschland achten deshalb sehr genau auf die Gesetze und auf ihre Waffen.

Der einzige tragfähige Punkt des Antrages liegt in der Schaffung eines zentralen Waffenregisters, das es bisher in dieser Form nicht gibt. Dieser Forderung können wir, wie auch die Sportschützen und Jäger, selbstverständlich folgen. Der Behauptung, dass angeblich niemand weiß, wer überhaupt in Deutschland Waffen besitzt, muss aber an dieser Stelle bereits jetzt widersprochen werden, denn der Waffenbesitz ist im Bundeszentralregister eingetragen und damit von den Vollzugsbehörden jederzeit für jede Person abrufbar. Eine Verbesserung bringt dieses Register also nur in Bezug auf die Anzahl der Waffen, die sich im Besitz einer Person befinden. Ob diese Person überhaupt eine Waffe hat, ist bereits jetzt bekannt.

Die weiteren Antragspunkte sind im Wesentlichen überflüssig, weil das Gesetz bereits jetzt Regelungen zur sicheren und getrennten Lagerung von Waffen und Munition und zur Schulung im Umgang mit Waffen enthält.

Die geforderte Begrenzung auf olympische Disziplinen für Sportschützen ist aus unserer Sicht nicht notwendig und löst auch das Kernproblem nicht. Das Gleiche gilt für eine Begrenzung der Waffenzahl für Jäger, die hier diskutiert wird. Die Antragsteller verkennen die Tatsache, dass ein Jäger für die weid- und tierschutzgerechte Ausübung der Jagd zwingend mehrere Waffen benötigt.

Natürlich kann der Gesetzgeber bei der Waffenzahl eine Obergrenze einführen. Die Zahl der in Deutschland vorhandenen Waffen wird sicher geringfügig sinken, aber einen zukünftigen Amoklauf wird auch dies nicht verhindern.

So wie er in Winnenden geschehen ist, ist der Amoklauf die Tat eines Einzelnen, aber kein Fehler in der Gesetzgebung, sondern allenfalls eine Übertretung des Gesetzes durch die beteiligten Personen – den Täter und den Vater. Es ist eine Tatsache, dass keine Verschärfung der Gesetze vor solchen Gesetzesüberschreitungen schützen kann. Die

derzeitige Kampagne gegen die legalen Waffenbesitzer in Deutschland lehnen wir deshalb ab.