Protokoll der Sitzung vom 24.01.2006

Stimmenthaltungen? – Ich sehe eine Stimmenthaltung. Damit ist es mehrheitlich beschlossen.

Weil es keine Änderungen gegeben hat, rufe ich gleich die 3. Beratung auf und stelle das Gesetz als Ganzes zur Abstimmung. Wer möchte zustimmen? – Gibt es Gegen

stimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist der Gesetzentwurf beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich kann den Tagesordnungspunkt schließen.

Wir kommen zu den 1. Lesungen, und zwar zunächst zu

Tagesordnungspunkt 9

1. Lesung des Entwurfs Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindestageseinrichtungen

Drucksache 4/4008, Gesetzentwurf der Fraktion der NPD

Es liegt keine Empfehlung zur allgemeinen Aussprache vor. Es spricht der Einreicher. Bitte, Herr Dr. Müller für die NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Änderungsgesetz zum Sächsischen Kita-Gesetz betrifft nur den § 15 des derzeit bestehenden Gesetzes. Auslöser des Ganzen ist, dass wir es als unsere Pflicht ansehen, dass wenigstens annähernd gleiche Bedingungen, die Finanzierung von Kita-Plätzen betreffend, im gesamten Freistaat bestehen.

Selbstverständlich begrüßen wir den Vorstoß der Familienministerin von der Leyen ebenso wie den PDS-Antrag zur kostenfreien Kindertagesbetreuung in Sachsen, der in dieser Plenarwoche zur Abstimmung steht. Bevor es so weit ist, dass alle Kita-Plätze kostenfrei genutzt werden können, ist es sicherlich noch ein weiter Weg. Im Moment geht die Realität in Sachsen genau in die Gegenrichtung.

Ich möchte dies mit einem Beispiel aus meinem Heimatkreis untermalen. Der Landkreis Sächsische Schweiz hat eine miserable Finanzausstattung. So kam es, wie es kommen musste: Der Jugendhilfeausschuss hat im vergangenen Mai die Zuschussbeträge nach dem Sächsischen Kita-Gesetz gekürzt – zunächst mit der Begründung, dass es erhöhte Zuschüsse durch das Land gäbe. Ich hatte im Rahmen der mündlichen Anfragen im Herbst Frau Staatsministerin Orosz angesprochen. Sie sagte mir, dass eine Begründung der Absenkung der Beiträge durch die erhöhten Zuschüsse des Landes nicht statthaft sei. Daraufhin wurde der Beschluss für das Jahr 2005 ausgesetzt, allerdings gilt die gleiche Regelung für das Jahr 2006 wieder. Ich denke, der Landkreis Sächsische Schweiz ist damit nicht der einzige in Sachsen.

In der Antwort auf einen Brief an Frau Staatsministerin Orosz wurde mir bestätigt, dass eine Änderung der Bezuschussung nur durch Einvernehmen zwischen dem örtlichen Träger der Jugendhilfe – also meist dem Landkreis oder den Kreisfreien Städten –, den Trägern der Einrichtung und den Kommunen möglich sei. Zumindest in meinem Landkreis ist es so, dass es nicht im Einvernehmen gelaufen ist, sondern durch eine administrative Maßnahme des Landkreises, sprich des Jugendhilfeausschusses.

Ich denke, wir haben als Legislative die Pflicht zu sichern, dass in Sachsen die Bedingungen wenigstens annähernd gleich sind. Im Moment ist es so, dass die Kommunen in meinem Landkreis diesen Beschluss umsetzen müssen. Dies führt dazu, dass die Kommune in meiner Heimatstadt Sebnitz sagt: Wir übernehmen die Beitragsdifferenz komplett. Der Verwaltungsausschuss in der Heimatstadt meines Fraktionskollegen Herrn Leichsenring hat beschlossen, 50 % der Kosten an die Eltern weiterzureichen.

Ich denke, schon auf so kleinem Raum gibt es Unterschiede, die nicht hinnehmbar sind. Es hat sich sogar noch das Kuriosum abgespielt, dass sich die CDUFraktion in meinem Heimatlandkreis auch gegen diese Regelung ausgesprochen hat, der entsprechende Antrag aber vom CDU-Landrat einfach nicht zugelassen wurde.

Meine Damen und Herren! Wir sind Legislative, wir sind in der Pflicht. Wir haben einen Antrag vorgelegt, in dem es darum geht, Bedingungen zu schaffen, die einen gewissen Grundstandard darstellen. Wir sind selbstverständlich auch bereit, Änderungen bei den Diskussionen in den Ausschüssen mitzutragen, wenn Sie unserem Antrag nicht zustimmen können, was sicherlich Ihr Drang zu einer gewissen Political Correctness mit sich bringt. Wir sind dann auch bereit, einen vernünftigen Vorschlag einer anderen Fraktion mitzutragen. Ich denke, gerade auch die demografische Entwicklung – Kollege Eggert ist jetzt nicht da, er ist Vorsitzender der EnqueteKommission –, die voraussehbare demografische Katastrophe zwingt uns einfach, aktiv zu werden.

Meine Damen und Herren! Ich bitte um Überweisung an die entsprechenden Ausschüsse. Den Rest werden wir dort diskutieren können.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Überweisung. Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend – federführend –, an den Innenausschuss und an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen.

Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist der

Überweisung mehrheitlich zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

1. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches

Drucksache 4/4036, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD

Auch hier gibt es keine allgemeine Aussprache. Daher reden nur die Einreicher. Ich bitte für die Koalition Frau Nicolaus.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der durch die Koalition eingebrachte Gesetzentwurf beschäftigt sich eigentlich mit einer rein faktischen Angelegenheit. Es soll rechtlich nachvollzogen werden, dass die drei Versicherungsanstalten Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland zusammengefasst sind. Es macht sich erforderlich, dass der § 7 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch auch auf Sachsen-Anhalt und Thüringen übertragen wird und dass ein Gesamtpersonalrat im Gesetz verankert wird. Das ist das Wichtige an diesem Gesetz.

Ich bitte Sie hier im Hohen Hause darum, dass wir diesen Gesetzentwurf jetzt an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend überweisen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Ich rufe die Überweisung auf. Es ist vom Präsidium vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend zu überweisen. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 11

1. Lesung des Entwurfs Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings

Drucksache 4/4037, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP

Auch hier gibt es keine Aussprache. Ich bitte die Einreicherin, die FDP-Fraktion. Frau Abg. Schütz, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Etwa 3 000 Frauen erkranken jedes Jahr in Sachsen an Brustkrebs. Daran sterben zirka 1 000 Frauen. Ein Drittel dieser schmerzlichen Sterbefälle kann zukünftig vermieden werden – nicht, weil die Heilungschancen in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen sind. Das leider nicht. Im Gegenteil. Sie haben sich kaum verbessert. Aber die Möglichkeit der Früherkennung hat sich enorm weiterentwickelt. Ist das Karzinom, der Tumor, kleiner als ein Zentimeter, betragen die Heilungschancen immerhin 90 %. Ein Tumor aber, kleiner als ein Zentimeter, ist in den meisten Fällen durch das Abtasten der Brust durch die Frau selbst oder den Frauenarzt/die Frauenärztin nicht erkennbar – mittels Mammographie schon. Eine qualifizierte Mammographie kann dies leisten. Insgesamt senkt diese Art der Früherkennung die Brustkrebssterblichkeit um etwa 30 %.

Vor mittlerweile dreieinhalb Jahren, nämlich schon 2002, hat der Deutsche Bundestag deshalb mit den Stimmen aller seiner Fraktionen ein Brustkrebsfrüherkennungsprogramm ins Leben gerufen. Seitdem, seit dreieinhalb Jahren, liegt die Verantwortung für die Umsetzung dieses Programms auf Landesebene – eine Zeit, die Leben kostet. Ebenfalls dreieinhalb Jahre ist es her, dass sich die Gesundheitsministerkonferenz für die flächendeckende Einführung des so genannten Mammographie-ScreeningProgramms ausgesprochen hat – wiederum einstimmig, auch mit der Stimme der sächsischen Gesundheitsministerin, bereits 2002.

Elf von 16 Bundesländern haben das Programm bereits eingeführt oder tun dies noch in diesem Jahr. Sachsen ist nicht dabei. Obwohl der Freistaat seit dreieinhalb Jahren von dieser oft lebensrettenden „Hausaufgabe“ weiß, wurde sie bisher nicht erledigt. Wir, die FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag, haben Ihnen nun einen gesetzlichen Rahmen zur Umsetzung des Mammographie- Screening-Programms vorgelegt. Wir sehen im Hinblick auf die Gesundheit der Frauen keinen Grund, warum wir

auch nur einen einzigen Monat länger warten sollten. Im Gegenteil! Hier ist schnelles Handeln notwendig.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der Linksfraktion.PDS)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP-Fraktion lädt Sie ein – und ganz besonders Sie, die Kolleginnen der Regierungskoalition –, gemeinsam mit uns diesen Gesetzentwurf schnellstmöglich zu verabschieden. Wir wollen das Mammographie-Screening-Programm unverzüglich im Interesse der betroffenen Frauen umsetzen. Darin sind wir uns doch trotz aller politischen Differenzen, sehr geehrte Damen und Herren, einig.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der Linksfraktion.PDS)

Ein entsprechendes Gesetz der Staatsregierung oder der Koalitionsfraktionen könnte frühestens in zwei Monaten, also im März-Plenum, eingebracht werden – weitere zwei Monate Verzug, weitere zwei Monate ohne landesrechtliches Signal an die Frauen, weitere zwei Monate, die wir vermeiden können. Bei Kritik und Änderungswünschen an unserem Gesetzentwurf können wir uns sicher unkompliziert miteinander abstimmen und uns auch gerne vor den Ausschusssitzungen zusammensetzen. Aber die Verabschiedung dieses Gesetzes drängt.

Den Medien war zu entnehmen, dass auch die Staatsregierung inzwischen einen Gesetzentwurf in der Schublade hat. Der Regelungsgehalt entspricht unserem Entwurf. Wenn wir uns also im Ziel einig sind, sollten wir es in Ausschusssitzungen nicht mutwillig zerreden oder gar blockieren. Die FDP-Fraktion ist bereit, sehr geehrte Damen und Herren, Änderungswünsche in unserem

Gesetzentwurf zu berücksichtigen. Es geht uns nicht darum, unseren Gesetzentwurf auf Wort und Komma genau zu verabschieden. Wichtig ist es vielmehr, endlich eine Lösung im Sinne der betroffenen Frauen schnell auf den Weg zu bringen.

(Beifall bei der FDP und der Linksfraktion.PDS)

Auf die juristischen Details möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen, etwa auf die Frage, wer denn die zentrale Stelle sein muss oder darf, die die Frauen zur kostenlosen Mammographie einlädt. Das kann bei der Umsetzung unseres Gesetzentwurfes das Sozialministerium selbst entscheiden – Hauptsache, die Frauen werden überhaupt und so schnell wie möglich zur kostenlosen Mammographie eingeladen.

Ich wiederhole deshalb meine Bitte: Lassen Sie uns gemeinsam an einer schnellen Umsetzung des Mammographie-Screenings arbeiten! Ich bitte um Überweisung an die entsprechenden Ausschüsse.

Vielen Dank.