Die Bürger – ich spreche hier auch als betroffener Chemnitzer – brauchen erschwingliche Wasserpreise. Doppelte und dreifache Verwaltungsstrukturen, die den Bezug dieses Wirtschaftsgutes verteuern, passen nicht in wettbewerbliche Strukturen. In diesem Zusammenhang sei die Frage erlaubt, mit welchem Anreiz der Freistaat seinen Staatsbetrieb zu mehr Wirtschaftlichkeit veranlassen will – einen Staatsbetrieb, der zum Beispiel im Wasserversorgungsbetrieb Chemnitz keine Konkurrenz fürchten muss, da die Stadt bisher zu 100 % vom staatlichen Wasserlieferanten abhängig ist.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, warum der Staat, dem die Einnahmen aus dem Trinkwasserverkauf zufließen, überhaupt ein Interesse daran haben sollte, dass am sächsischen Rohwasserpreis – übrigens einem der höchsten in Deutschland – gerüttelt wird. Preise werden üblicherweise im Konkurrenzbetrieb gemacht. Das günstigste Angebot eines Konkurrenten ist Anreiz. Wettbewerb macht Strukturen effizienter, kostengünstiger und hält Verbraucherpreise stabil. Monopole sind nicht geeignet; darüber besteht eigentlich Einigkeit. Bei der Fraktion der GRÜNEN ist dies offenbar noch nicht angekommen.
Im Teil B Ihres Antrages soll der Staat den Chemnitzer Wasserversorger, die Stadtwerke AG, daran hindern, Wasser zu einem günstigeren Preis auch bei einem anderen Anbieter einzukaufen. Der Staat soll also verhindern, dass ein Versorgungsunternehmen gegenüber seinem Großlieferanten eine bessere Position bei Preisverhandlungen einnehmen kann, weil es das günstigere Konkurrenzangebot eines zweiten Anbieters ins Feld führen kann.
Um das Ganze noch einmal richtig deutlich zu machen: Im Teil A des Antrages soll der Staat für wirtschaftlichere Verhältnisse in der Trinkwasserversorgung sorgen und gleichzeitig im Teil B wirtschaftliches Handeln eines Geschäftspartners, in diesem Fall der Stadtwerke Chemnitz, unterbinden. Das ist doch paradox! Eine solche Behinderung eines Wirtschaftsunternehmens durch den Staat wird es mit der FDP-Fraktion nicht geben.
Wenn wir, sehr geehrte Damen und Herren, dem Denkmodell der GRÜNEN weiter folgen würden, müssten wir beispielsweise morgen dem Sägewerk Heidrich in Deutscheinsiedel verbieten, für die Holzverarbeitung aus Tschechien das Wirtschaftsgut Laubhölzer zu beziehen, weil ja rein theoretisch in Sachsen genug Bäume wachsen.
Doch abgesehen davon, unterstellt dieser Beschlussantrag auch Dinge, die der Überprüfung auf ihren aktuellen Tatsachengehalt nicht standhalten. Unterstellt wird, dass Chemnitz die Investitionen für seine zweite Bezugsquelle von Trinkwasser, also den Bau einer Wasserleitung ins Nachbarland, mit öffentlichen Fördermitteln finanzieren will. Davon aber war von Chemnitzer Seite bisher nicht die Rede. Das Versorgungsunternehmen hat im Gegenteil bisher immer betont, dass bei der Kalkulation des Projektes etwaige Fördermittel bewusst außen vor gelassen worden seien. Das muss man zunächst einmal so zur Kenntnis nehmen und darf nicht von Verschwendung von Steuergeldern reden.
Wie wir in den letzten Tagen der Presse entnehmen konnten, wird oft unterstellt, dass ein Ausscheren der Chemnitzer Wasserversorger das Solidarprinzip des Fernwasserzweckverbandes untergrabe und den Wasserbezug für die verbleibenden Mitglieder unzumutbar verteuere. Dazu, sehr geehrte Damen und Herren, ist zur Kenntnis zu nehmen, dass der Chemnitzer Wasserversorger noch zu keinem Zeitpunkt seine Mitgliedschaft infrage gestellt hat. Zudem hat niemand von den sechs weiteren Zwecksverbandsmitgliedern angemerkt, dass er das Solidarprinzip gefährden wolle. Die übrigen Mitglieder decken schließlich ihren Trinkwasserbedarf im Durchschnitt zu 34 % ebenfalls aus Fremdwasserbezug. Nur die Stadtwerke Chemnitz sind im Zweckwasserverband zu 100 % abhängig vom einzigen Lieferanten, der Landestalsperrenverwaltung.
Übrigens eine Ironie der Geschichte: Der vorausschauende Bau von Talsperren, der im Antrag der GRÜNEN so
gelobt wird, ging vor etwas mehr als hundert Jahren von Chemnitz aus. Damals war die Stadt dank ihres Talsperrenkonzeptes in ihrer Trinkwasserversorgung völlig unabhängig. Heute ist sie völlig abhängig.
Vor diesem Hintergrund ist das Streben nach einer weiteren Wasserbezugsquelle nur allzu verständlich und nichts anderes als ein Schritt in Richtung Normalität beim Wasserbezug; eine Normalität, die nicht nur die übrigen Zweckverbandskommunen genießen, sondern auch die Städte Dresden und Leipzig. Dresden ist zu 65 % abhängig vom Trinkwasserfremdbezug, Leipzig zu 25 %.
Das Chemnitzer Wasserleitungsprojekt weckt übrigens auch bei anderen Zweckverbandsmitgliedern großes Interesse. So ging vor Kurzem, wie der Presse zu entnehmen war, eine Initiative von Hainichen aus, die Wasserleitung zum gemeinsamen Projekt des Zweckverbandes zu machen. Das, meine Damen und Herren, lässt tief blicken, was die Zufriedenheit oder besser Unzufriedenheit der Kundschaft mit ihrem jetzigen Hauptlieferanten, der Landestalsperrenverwaltung, angeht.
Sachsen wird dank seines dichten Netzes an Talsperren, Klimawandel hin oder her, in nächster Zukunft nicht austrocknen. Ein Blick in die Klimastudie des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie aus dem Jahre 2005 zeigt eine Klimaentwicklung, die den sächsischen Wasserwirtschaftlern jedoch künftig höchste Managementqualitäten abverlangt, was den Ausgleich zwischen Hochwasserschutz und anhaltender Trockenheit angeht.
Anlässlich des 15-jährigen Bestehens der Landestalsperrenverwaltung sagte Herr Staatsminister Tillich vor wenigen Wochen: „Das Wasser wird das Öl des 21. Jahrhunderts werden.“ – Damit war sicherlich gemeint, dass Wasser in Zukunft noch viel stärker als bisher ein unverzichtbares, wertvolles, rares Wirtschaftsgut sein wird, von dessen Vorrat und von dessen Preis viel abhängt, nicht zuletzt die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit.
Um eine zukünftig vernünftige Preisgestaltung geht es in dem Chemnitzer Projekt, das aus Sicht der FDP-Fraktion zu begrüßen ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich darf Ihnen heute nicht die Freude machen, die Rede zu Protokoll zu geben, weil ich glaube, dass es insbesondere angesichts der in der Erörterung deutlich gewordenen unterschiedlichen Meinungen wichtig ist, dieses Thema noch einmal aus der Sicht der Staatsregierung zu beleuchten.
Wasser ist für Sachsen ausreichend vorhanden. Wir nutzen derzeit erst zwei Drittel der verfügbaren Menge. Somit sind wir in der glücklichen Lage, ausreichend
Rohwasser aus unseren Talsperren für die Trinkwasserversorgung bereitstellen zu können. Diese Aufgabe hat für die Staatsregierung die höchste Priorität.
Selbstverständlich, Herr Lichdi, optimieren wir dabei ständig die organisatorischen, technischen und ökonomischen Voraussetzungen, um das Rohwasser in bester Qualität und zu angemessenen Preisen an unsere Abnehmer in ganz Sachsen und nicht nur im Regierungsbezirk Chemnitz weiterzugeben. Dazu bedarf es – das will ich an dieser Stelle ausdrücklich feststellen – keines gesonderten Antrags der GRÜNEN.
Seit der politischen Wende wurden bis heute allein im Bereich des Zweckverbandes Fernwasser Südsachsen mehr als 100 Millionen Euro in die Sanierung der Talsperren investiert. Davon wiederum floss die Hälfte in das Talsperrensystem Mittleres Erzgebirge, das insbesondere die Stadt Chemnitz versorgt.
Der Freistaat Sachsen hat in den vergangenen Jahren die Hochwasserschutzräume der Trinkwassertalsperren vergrößert. Damit wurden die von den Rohwasserabnehmern zu finanzierenden Betriebsräume kleiner, sodass darüber letztlich die Kommunen finanziell entlastet wurden. Das sind – wenn Sie zuhören würden, Herr Schmalfuß – zum Beispiel seit 2002 jährlich 2 Millionen Euro Einsparungen gegenüber der kommunalen Ebene. Ich frage Sie, Herr Schmalfuß: Wie viel davon wurde zum Beispiel in der Stadt Chemnitz seitens der Stadtwerke Chemnitz an die Bürger weitergegeben?
Durch die Einsparung und durch die Optimierung wurde entgegen so mancher Pressemeldung aus dem Raum Chemnitz aufgrund der kleineren Betriebsräume und aufgrund interner Aufwandssenkungen der Landestalsperrenverwaltung das von den Rohwasserabnehmern insgesamt zu zahlende Rohwasserentgelt in den letzten 10 Jahren um rund 30 % reduziert.
Bei uns sind weitere Reduzierungen geplant. So sieht der Haushaltsplan der Landestalsperrenverwaltung 2007/2008 – Herr Schmalfuß, ein Blick in diesen Haushaltsplan hätte Ihnen das auch gezeigt – eine Senkung des von der kommunalen Seite zu zahlenden Rohwasserentgeltes um 1,1 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr vor.
Berücksichtigt man alle bisherigen und bis 2008 geplanten Einsparungen, hat die Landestalsperrenverwaltung seit 1996 das von den Rohwasserabnehmern zu zahlende Entgelt um durchschnittlich 530 000 Euro pro Jahr gesenkt. In absoluten Zahlen bedeutet das, dass das Rohwasserentgelt von 23 Millionen Euro im Jahre 1996 auf 16,6 Millionen Euro in den Jahren 2007 und 2008 reduziert wurde.
Allerdings – das räume ich ein – ging in diesem Zeitraum auch der Wasserbedarf erheblich zurück, sodass wir keine Reduzierung des Kubikmeterpreises erreichen konnten. Immerhin gelang es uns mit den Senkungen, die wir im Zuge der Optimierungen vorgenommen haben, den Rohwasserpreis im Jahr 2007 immer noch bei dem Preis von 1995 in Höhe von 20 Cent pro Kubikmeter zu halten.
Dagegen lag der Trinkwasserpreis für den Bürger in Chemnitz 1997 bei 2,19 Euro pro Kubikmeter und 2007 bei 2,38 Euro pro Kubikmeter. Das sind die Zahlen, die wir in Chemnitz erhoben haben.
Neben diesen unmittelbaren finanziellen Entlastungen setzt sich der Freistaat schon seit sechs Jahren im Lenkungskreis „Zukunftsfähige kommunale Wasserwirtschaft“ für notwendige Strukturveränderungen der Trinkwasserversorgung im Regierungsbezirk Chemnitz ein. Er ist bereit, sich bei der angestrebten Optimierung der organisatorischen Voraussetzungen mit seinen Talsperren einzubringen.
Die Rohwasserbereitstellung durch die Landestalsperrenverwaltung ist aber nur ein Teilstück und dazu noch ein sehr kleines, bis das Wasser beim Verbraucher aus dem Wasserhahn kommt. Darauf haben einige ja schon abgestellt. So liegt der Kostenanteil des Rohwassers der Landestalsperrenverwaltung am Endabnehmerpreis bei weniger als 10 %. Unsere Möglichkeiten sind damit trotz der erheblichen Aufwendungen zur Reduzierung des Rohwasserentgelts sehr beschränkt. Das ist auch unseren kommunalen Partnern bewusst, wird aber in den öffentlichen Diskussionen gern verschwiegen.
Nehmen wir einmal den Preis auseinander, den ein Chemnitzer Bürger für sein Trinkwasser zahlt: Das sind zurzeit 2,38 Euro. Davon nimmt das Rohwasserentgelt der Landestalsperrenverwaltung einen Anteil von 20 Cent pro Kubikmeter ein. Die Aufbereitung des Rohwassers im Wasserwerk zu Trinkwasser und die regionale Verteilung durch den Zweckverband, das heißt anliegend an der Stadt Chemnitz, kosten weitere 40 Cent. Das sind summa summarum 60 Cent. Der mit 1,78 Euro weitaus größte Kostenanteil liegt bei den Stadtwerken Chemnitz für die Endverteilung zum Abnehmer. – So viel zum Wettbewerb, Herr Schmalfuß.
Ich bin doch etwas verwundert darüber, dass die Stadtwerke Chemnitz wiederholt und ohne substanzielle Untersetzung behaupten, die Landestalsperrenverwaltung schöpfe bestehende Kostensenkungspotenziale nicht aus. Angesichts dieser Anteile sollten sie sich, das heißt die Stadtwerke, eher an die eigene Nase fassen. Insbesondere wäre zu prüfen, ob sich von den Erleichterungen der vergangenen Jahre, von diesem weitaus größten Teilbetrag stärker als bisher auch etwas an den Verbraucher weitergeben ließe.
Bei einem Anteil von 20 Cent kann man jedenfalls der Landestalsperrenverwaltung keine Vorwürfe hinsichtlich deutlich überhöhter Preise machen. In Thüringen zum Beispiel wird das Rohwasser aus Talsperren bis zu 21,4 Cent pro Kubikmeter angeboten.
Meine Damen und Herren! Um tatsächlich Kosten zu sparen, empfiehlt ein vom Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft im Jahr 2001 in Auftrag gegebenes Gutachten, die kommunalen Aufgabenträger sowie den Bereich Trinkwassertalsperren der LTV in einer effizienten Struktur zusammenzuschließen. Das Gutachten wurde übrigens auch öffentlich in Chemnitz vorgestellt. Leider
haben aber auch die Stadtwerke Chemnitz an derartigen Strukturanpassungen kein sehr großes Interesse, auch wenn das in der Presse gelegentlich anders zu lesen ist. Bis heute wurden seitens der kommunalen Aufgabenträger keine rechtlichen Voraussetzungen für die Neustrukturierung geschaffen. Auch andere Äußerungen haben angesichts der tatsächlichen Fakten wenig mit der Realität zu tun.
Ich möchte von dieser Stelle, Herr Lichdi – das ist das, was ich tun kann –, die Stadt Chemnitz als Vorsitz des Aufsichtsrates der Stadtwerke Chemnitz auffordern, nicht länger die Sicherheitsneugründung des Fernwasserverbundes zu behindern.
Das Rohwasser für Chemnitz wird zu 100 % aus dem Talsperrensystem Mittleres Erzgebirge und der Talsperre Eibenstock bereitgestellt. Die Talsperren sind zu 82 bzw. 57 % ausgelastet. Inwiefern diese Zahlen auf einen Versorgungsnotstand hinweisen können, ist mir rätselhaft. Sie haben das ja gelegentlich gehört und auch die einzelnen Redner sind hier auf den Klimawandel eingegangen. Es gab eine Feststellung der Stadtwerke Chemnitz, dass sie aufgrund des Klimawandels und des Versorgungsnotstandes reagieren und diese Fernwasserleitung bauen müssen.
Sachsen verfügt im Erzgebirgskamm über ein System von Trinkwassertalsperren, das durch Überleitung im Verbund bewirtschaftet werden kann und Rohwasser in hoher Qualität in mehr als ausreichender Menge anbietet. Davon partizipiert gerade die Stadt Chemnitz. Angesichts dieser Versorgungssicherheit bei Wassergüte und -menge und der bestehenden Überkapazität ist der Neubau einer zusätzlichen Trinkwasserüberleitung wasser- und volkswirtschaftlich kompletter Unsinn.
Es ist zudem mit erheblichen negativen finanziellen Auswirkungen für die Bürger in weiten Teilen des Regierungsbezirkes Chemnitz, für den Zweckverband, für die Landestalsperrenverwaltung und nicht zuletzt für den Freistaat Sachsen und seine Steuerbürger zu rechnen. Die Landestalsperrenverwaltung liefert 15 % ihres Rohwassers an die Stadt Chemnitz. Fallen diese Lieferungen weg, rechnet die Landestalsperrenverwaltung mit Einnahmenausfällen von bis zu 2,7 Millionen Euro. Diese Zeche zahlt der Freistaat und letztendlich – so hat es auch Prof. Mannsfeld gesagt – der sächsische Steuerzahler, denn die sächsischen Talsperren müssen trotz geringerer Auslastung weiter unterhalten werden.
Der Zweckverband Südsachsen-Wasser gibt 25 % seines Wassers an die Trinkwasserversorgung der Stadt Chemnitz. Fällt dieser Anteil infolge der Überleitung aus Tschechien weg, werden die übrigen Mitglieder des Zweckverbandes Südsachsen-Wasser zusätzlich belastet, denn die hohen Fixkostenanteile bleiben stabil. Im Ergebnis würden die Belastungen für den Bürger weiter steigen. Schließen sich weitere Abnehmer an die neue Überleitung
an oder nutzen sie verstärkt eigene Dargebote, erhöht sich der Kostendruck für die Abnehmer, die weiterhin auf sächsische Talsperren angewiesen sind. Sie wissen, Herr Schmalfuß, dass das insbesondere die Stadt Chemnitz ist, weil sie über keine eigenen Dargebote verfügt. Deswegen sind ja vor einigen Jahrzehnten durch die Großväter der Stadt Chemnitz die ersten Talsperren gebaut worden.
Sollte der Zweckverband seine Kosten nicht mehr decken können, ist er in seiner Existenz gefährdet. Das ist wohl nicht unbedingt eine Stärkung des Zweckverbandes, wie sie von den Stadtwerken Chemnitz angeblich beabsichtigt wird.
Grundsätzlich ist die zunehmende Vernetzung einzelner Versorgungsgebiete im Interesse des Freistaates, aber nur unter der Voraussetzung, dass die Versorgungssicherheit steigt und die Bürger überwiegend durch günstigere Preise profitieren. Wasserwirtschaftlich unsinnige Vorhaben, die bestehende Systeme in ihrer Wirtschaftlichkeit oder gar Existenz gefährden, werden vom Freistaat nicht gefördert und stattdessen politisch und, soweit notwendig, rechtlich angefochten. Dazu zählt auch der von den Stadtwerken Chemnitz geplante Bau einer Trinkwasserüberleitung.
Natürlich, Herr Lichdi, werden wir nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Noch fehlt eine deutliche Positionierung der entscheidenden kommunalen Gremien der Stadt Chemnitz. Herr Zais hat darauf hingewiesen. Aber die Sächsische Staatsregierung wird sich, wie auch im Antrag der Regierungsfraktionen noch einmal deutlich hervorgehoben wurde, darauf vorbereiten, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, die für eine stabile und bezahlbare Trinkwasserversorgung aller Bürger erforderlich sind. Das bedeutet, die bestehenden Fernwasserverbundsysteme weiter zu stärken. Ihr Schutz liegt zweifelsfrei im allgemeinen Interesse.
Angesichts von Kommunen, die sich der solidarischen Lastenteilung entziehen wollen, ist zu prüfen, ob im Sächsischen Wassergesetz unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden muss, dass der Erhalt funktionsfähiger Strukturen auch mithilfe von Zulassungsentscheidungen zu gewährleisten ist. Insofern unterstütze ich ausdrücklich den Antrag der Regierungsfraktionen.