Protokoll der Sitzung vom 09.07.2014

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Damit diese Haushaltsmittel für die Schulen ihre Wirkung aber auch entfalten können, wo es eben Sinn macht, nämlich in den Klassen, ist mir eines ganz wichtig: Ich möchte, dass die Lehrerinnen und Lehrer im Vertrauen auf Kontinuität ihre Kräfte für die Schule einsetzen und sie nicht für die Umsetzung von neuen Veränderungen verschwenden. Viele diese Veränderungen werden zwar Reformen genannt,

(Zuruf des Abg. Sebastian Scheel, DIE LINKE)

sind aber in Wahrheit gar keine.

(Zurufe von den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Wozu das führt, Herr Scheel, das kann man in anderen Bundesländern sehr wohl betrachten.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Deshalb, meine Damen und Herren, hat diese Staatsregierung, hat diese Koalition am Abitur mit 12 Schuljahren festgehalten, und ich will es ganz deutlich auch sagen: Das wird mit mir als Ministerpräsident auch in Zukunft so sein.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung – Zuruf der Abg. Dr. Eva-Maria Stange, SPD – Stefan Brangs, SPD: Wer will das denn nicht?)

Herr Brangs, ich kann mich an die Koalitionsverhandlungen mit der SPD noch ganz gut erinnern.

(Proteste von der SPD und den LINKEN)

Na, wir werden ja sehen, wie Sie sich verhalten. Danke schon einmal für dieses Zugeständnis als Erstes.

(Zuruf des Abg. Stefan Brangs, SPD)

Da brauchen wir das ja gar nicht mehr zu verhandeln.

(Starke Unruhe bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Ein Punkt ist schon abgeräumt. Herr Zastrow, Sie sehen, wie die Angebote sind.

(Lachen, vor allem bei der SPD – Zuruf des Abg. Holger Zastrow, FDP)

Meine Damen und Herren! Ich komme nun zum zweiten Nutznießer der 5 Milliarden Euro, zu Wissenschaft und Forschung. Das größte Ereignis in diesem Bereich war 2012 der Aufstieg der TU Dresden in die Liga der Exzellenzuniversitäten.

(Beifall bei der CDU)

Ja, zusammen mit dem Exzellenzcluster in Chemnitz ist damit bis 2017 eine Förderung vom Bund von gut 119 Millionen Euro verbunden. Das ist ein großer Erfolg und ein großer Kraftakt für die Wissenschaftler, aber natürlich auch für die für uns notwendige Kofinanzierung durch das Land. Sie beläuft sich allein für die Exzellenzinitiative auf insgesamt 47 Millionen Euro.

Die Sächsische Staatsregierung hat diese Exzellenzinitiative flankiert mit einem Bauprogramm von rund 240 Millionen Euro, und darüber hinaus wurde diese Entwicklung seit 2007 mit der sächsischen Landesexzellenzinitiative begleitet. Sie endete 2013 und war mit 160 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln ausgestattet.

Insgesamt ist seit 2009 fast 1 Milliarde Euro allein in die Verbesserung der baulichen Situation an unseren Hochschulen geflossen, in den Hochschulbau.

Das ist das eine, aber der Hochschulbetrieb ist das andere. Hier sind wir mit der Zuschussvereinbarung einen neuen Weg gegangen. Dieser Kontrakt gibt allen Partnern, den 14 staatlichen Hochschulen und dem Freistaat, Planungssicherheit bis 2016. Das, meine Damen und Herren, ist eine Zusage von über 2 Milliarden Euro und die Verlässlichkeit, die zählt.

(Beifall bei der CDU)

Das ist ganz im Sinne des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes, mit dem wir die Autonomie der Hochschulen stärken. Sie haben nunmehr eigene Budgets und die Freiheit, über interne Strukturen zu entscheiden. Das bedeutet für mich aber auch: Wer Freiheit in Anspruch nimmt, der muss auch zur Verantwortung stehen.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Ich zähle darauf, dass die Hochschulen nicht nur inhaltliche, sondern auch strukturelle Fragen im Rahmen ihrer Hochschulautonomie selbst lösen. Das mag nicht immer bequem sein. Ich sehe die sächsischen Hochschulen auf einem guten Weg, das Hochschulfreiheitsgesetz auch mit Leben zu erfüllen.

Meine Damen und Herren! Es war schon viel auch vom Geld die Rede. Deshalb gehe ich jetzt auch ausdrücklich auf den Haushalt, den Doppelhaushalt 2015/2016, ein. Die Staatsregierung ist ihrer Verantwortung nachgekommen. Das Kabinett hat am vergangenen Sonntag und Montag in einer Haushaltsklausur die Eckwerte vom Februar beraten und sich auf einen Entwurf für den Doppelhaushalt 2015/2016 verständigt.

Das ist nicht immer in Deutschland so, vor allem dann nicht, wenn es um ein Wahljahr geht. Wir haben das aus drei guten Gründen getan.

Erstens. Wir wollen eine lange haushaltslose Zeit vermeiden; die hätte es gegeben, wenn die Haushaltsaufstellung erst nach der Wahl begonnen hätte. So kann es dann auch zügig weitergehen.

Zweitens. Diese Koalition hat von Anfang an und bei allem stets über die Legislaturperiode hinausgeschaut. Das gilt auch für den Haushalt; denn so gibt es Kontinuität und Verlässlichkeit.

Drittens. Die sächsischen Wählerinnen und Wähler haben einen Anspruch darauf, dass wir als Staatsregierung unsere Arbeit machen, das heißt: bis zum Wahltag. Daran ändert auch nichts, dass der neue Sächsische Landtag den Haushalt nach seiner Konstituierung beschließen wird.

Was den Haushaltsentwurf 2015/2016 angeht, so kann ich sagen: Dem sächsischen Haushalt geht es gut. Unsere Finanzen sind geordnet und solide. Das soll auch so bleiben.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das Wichtigste in Kürze: Der Haushaltsentwurf sieht für 2015 und 2016 ein Volumen von jeweils rund 17 Milliarden Euro vor. Beide Haushalte werden ohne neue Schulden auskommen. Das sind seit 2006 das zehnte und elfte Jahr ohne neue Schulden.

Bildung und Forschung erhalten so viel Geld wie noch nie. Im Doppelhaushalt 2015 und 2016 sind es zusammen 10,5 Milliarden Euro. Die Kommunen erhalten jedes Jahr Zuweisungen in Höhe von 5,6 Milliarden Euro: jährlich 3 Milliarden Euro aus dem Finanzausgleichsgesetz und 2,6 Milliarden Euro aus Förderprogrammen und Zuweisungen aus dem Haushalt.

Meine Damen und Herren! Ich erinnere an eine Zusage, die auch bei den Verhandlungen zum Neuverschuldungsverbot gegeben worden ist. Wir halten unsere Zusage: Die Schuldenbremse wird ohne Abstriche bei den kommunalen Zuweisungen durch den Freistaat auch garantiert. Als Ergebnis der FAG-Verhandlungen und der guten Steuereinnahmen steht den Kommunen so viel Geld zur Verfügung wie noch nie seit Gründung des Freistaates Sachsen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

2015 beträgt die Investitionsquote im Haushalt 17,4 %. 2016 liegt sie bei 16,5 %. Zusammen mit den Hochwasserinvestitionen aus dem Wiederaufbau nach 2013 sind das rund 20 % in jedem Jahr.

Meine Damen und Herren! Wir wollen auch für die kommenden Pensionslasten mit jährlich 500 Millionen Euro Vorsorge treffen. Wir werden unsere Pro-KopfVerschuldung konstant halten und Altschulden zurückzahlen. Das bedeutet: Wir werden 75 Millionen Euro an Schulden tilgen.

So viel im Telegramstil zu den wichtigsten Kennzahlen im Haushaltsentwurf. Ich will das nun an einigen Beispielen noch vertiefen und beleuchten.

Erstens. Die Zusammensetzung unserer Einnahmen verändert sich. Die Mittel aus dem Solidarpakt werden 2020 gänzlich ausgelaufen sein. Auch wenn Sachsen in der gegenwärtigen Förderperiode der EU insgesamt noch 3,7 Milliarden Euro erhält, so sind das rund 30 % weniger als in der Förderperiode zuvor. Diese Fördermittel werden noch weiter zurückgehen. Dennoch ist es uns gelungen und gelingt es uns auch jetzt, das Haushaltsvolumen im Vergleich zum letzten Doppelhaushalt konstant zu halten. Das ist nur aufgrund der soliden Haushaltspolitik und einer Wirtschaft, die im Freistaat Sachsen brummt, möglich. So können wir die Rückgänge durch steigende Steuereinnahmen zum Teil kompensieren.

Zweitens. Wir werden in der Förderung der außeruniversitären Forschung nicht nachlassen. Sachsen hat sich einen hervorragenden Ruf als Forschungsland erarbeitet. Das zieht die Menschen an und macht die Innovationsfähigkeit der Unternehmen aus. Deswegen wird für die Forschungsförderung in beiden Jahren jeweils ein Betrag in Höhe von 315 Millionen Euro vorgesehen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Drittens. Wir erhöhen die Zahl der neuen Anwärter bei der Polizei auf 400 im Jahr. Damit wir die Kriminalitätsschwerpunkte Drogenhandel, Cyberdelikte und KfzDiebstähle noch besser und angemessener bekämpfen können, brauchen wir jedes Jahr einen gesicherten Einstellungskorridor von 400 Polizisten. Das wird gewährleistet.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Viertens. Nach den Erfahrungen des Hochwassers im vergangenen Jahr werden wir nicht nachlassen und die Hochwasserinvestitionen noch einmal um weitere

30 Millionen Euro jährlich erhöhen. Damit werden wir 193,5 Millionen Euro im Doppelhaushalt zur Verfügung stellen.

Fünftens. Die Infrastruktur im Freistaat Sachsen werden wir erhalten und ausbauen. 2015 und 2016 investieren wir in den Staatsstraßenbau 302 Millionen Euro. In den kommunalen Straßenbau fließen 110 Millionen Euro. Davon profitieren nicht nur die Unternehmer, sondern auch die Arbeitnehmer vor Ort.

Sechstens. Wir werden die Wirtschaftsförderung auf einem sehr hohen Niveau fortsetzen. Insgesamt stehen dafür pro Jahr rund 400 Millionen Euro zur Verfügung.

Siebtens. Im Sozialbereich sind wir zu den meisten Ausgaben gesetzlich verpflichtet und nehmen sie oft als zu selbstverständlich war. Nicht selbstverständlich ist das ehrenamtliche Engagement vieler Menschen in diesem Land. Ich habe eine Angabe gelesen, die vielleicht sogar noch zu niedrig ist: 900 000 Menschen sollen sich in diesem Land täglich ehrenamtlich betätigen. Mit der Ehrenamtskarte ist eine gewisse Anerkennung verbunden.