Sehr geehrter Herr Präsident, herzlichen Dank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun, die Debatte ist schon sehr spannend, und dann wird uns vorgeworfen, dass Herr Löffler wenig von dem Thema verstehen würde, obwohl er hier der einzige Feuerwehrmann ist, und uns wird vorgeworfen, wir würden sehr wenig mit den Feuerwehren sprechen.
Was mich sehr beeindruckt – ich habe jetzt eine ganze Reihe von Rednern gehört –: Ich war in diesem Jahr auf sieben Jahreshauptversammlungen freiwilliger Feuerwehren und darf Ihnen versichern, dass ich von Ihren Parteien nicht einen einzigen Vertreter getroffen habe; und wenn ich meine Kollegen so frage, dann lohnt sich auch dort einmal die Erhebung über die Frage: Wie oft waren Sie denn bei den Jahreshauptversammlungen vor Ort präsent? Frau Köpping kann man dabei sicherlich als Ausnahme benennen, aber im Regelfall ist doch der CDU-Vertreter sehr allein.
Ich beginne mit den GRÜNEN. Frau Jähnigen beklagte, dass in der Arbeitsgruppe so wenig Ehrenamt beteiligt war. Nun darf ich Ihnen versichern: Der Landesfeuerwehrverband Sachsen ist Interessenvertretung der ehrenamtlichen Feuerwehren, und er wird aus den Mitgliedern der Feuerwehren gewählt. Er ist ehrenamtlich tätig, und die Berufsfeuerwehren sind in der Arbeitsgemeinschaft Berufsfeuerwehren zusammengefasst. Insoweit war der ehrenamtliche Sachverstand vertreten.
Nun scheint mir auch der Vergleich mit MecklenburgVorpommern etwas schwierig. Man kann sicherlich in bestimmten Regionen bestimmte Ansätze finden; aber für Sachsen allein gibt es die Antworten nicht.
Zur Zentralbeschaffung möchte ich Ihnen sagen: Mit Ausnahme von Fahrzeugen kennen auch wir das Instrument der Zentralbeschaffung, und für Kfz ist es zumindest in den Landkreisen möglich, durch die Pauschalförderung und die Festlegung bestimmter Standards diese Koordinierungsfunktion wahrzunehmen.
Damit sind wir bei den LINKEN. Herr Gebhardt, es ist schon ein durchaus diskussionswürdiger Ansatz, aber es stellt sich die Frage: Verstaatlichung der Feuerwehr oder Festhalten an kommunaler Selbstverwaltung? Es ist schon spannend, wenn Sie auf der einen Seite permanent fordern, dass wir den Kommunen mehr Geld geben und ihnen mehr Verantwortung überlassen sollen, aber im Gegenzug sagen, jetzt solle doch der Staat bitte die Aufgaben einer kommunalen Selbstverwaltung wahrnehmen.
Und es ist eine Aufgabe der Kommune. Es ist eine originäre Aufgabe der Städte und Gemeinden, weil die lokalen Voraussetzungen in Sachsen höchst unterschiedlich sind, und Sie werden schwerlich von Dresden aus die Herausforderungen des Brandschutzes in einer Landeshauptstadt oder in Bautzen oder im Landkreis Nordsachsen mit einheitlichen Standards koordinieren können. Es ist kommunale Selbstverwaltung und kommunale Aufgabe.
Damit sind wir bei der Frage: Was tun die Kommunen vor Ort? Das tun sie höchst unterschiedlich, und ich muss immer noch daran appellieren, dass auch jeder Bürgermeister, jeder Gemeinderat gefragt ist, diese Unterstützung zu geben. Ich darf Ihnen versichern: Auch wir kennen Gemeinden in Sachsen, die mit Sicherheit über 400 bis 500 Menschen verfügen, die in der Lage wären, in der Feuerwehr Dienst zu tun. Wenn Sie sich anschauen, wer in der Feuerwehr ist, dann erleben Sie 30 Engagierte, und der Rest schaut zu.
Dabei stellt sich auch die Frage: Was kann kommunale Selbstverwaltung dafür tun, und was kann ein Bürgermeister vor Ort an Unterstützung leisten?
Damit sind wir bei der Frage: Wie kann der Freistaat Sachsen – das ist die eigentliche Frage, die dieses Hohe Haus zu beschäftigen hat, und nicht der Wind, den Sie über uns, über die eigentlichen originären Aufgaben der Kommunen blasen lassen – unterstützend tätig werden? Es hat in der Tat nicht der SPD bedurft, dass wir über einheitliche Ausbildungsunterlagen, über die Kapazitätserweiterung der Landesfeuerwehrschule in Nardt gesprochen haben. Das sind Diskussionen, die wir mit ehrenamtlichen Feuerwehren auf Jahreshauptversammlungen vor Ort geführt haben, Diskussionen, die wir mit dem Landesfeuerwehrverband geführt haben, dem ich noch einmal ausdrücklich für die kooperative Zusammenarbeit danken möchte.
Es ist vor allem die Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband, der uns darauf gebracht hat, darüber zu sprechen, dass einheitliche Ausbildungsstandards erforderlich sind. Es hat seine Zeit gebraucht, diese zu erarbeiten, und sie sind sehr gut. Sie sind nämlich unter Mitwirkung aller Beteiligten erstellt worden, und ich darf Ihnen versichern, dass diese Ausbildungsunterlagen so gut sind, dass wir bereits Kopieranfragen aus anderen Bundesländern vorliegen haben.
Zur Kapazitätserweiterung der Landesfeuerwehrschule in Nardt: Ja, die Kapazitäten waren zu gering, aber es gibt zwei Faktoren: zum einen die Ausbildungskapazitätenbindung der Ausbildung der Berufsfeuerwehren – diese haben wir jetzt entspannt, indem die Berufsfeuerwehren diesen Bereich zum Teil selbst verstärkt wahrnehmen – und zum anderen die Kapazitätserweiterung für die Lehrgangsangebote der ehrenamtlichen Feuerwehren. Gerade im Bereich der ehrenamtlichen Feuerwehren geht es darum, den Ausbildungsbedarf sicherzustellen. Dabei sind wir auf einem guten Weg.
Letzter Punkt – ich habe noch 9 Sekunden –: Tageseinsatzbereitschaft. Der Unterschied, meine sehr geehrten Damen und Herren, zwischen Ihnen und Herrn Löffler ist folgender: Herr Löffler hat davor gewarnt, dass eine Kooperation –
– von Haupt- und Ehrenamt der falsche Weg ist. Er hat ausdrücklich befördert, dass die Kooperation zwischen Kommunen und Landkreisen sinnvoll und richtig ist und auch Stützpunktführer nicht ausgeschlossen sind – gleichwohl eine Zuständigkeit der Kommunen selbst.
Meine Damen und Herren, gibt es weiteren Redebedarf? – Ich frage Sie einmal vorsichtig, Herr Löffler. Sie stehen noch auf der Liste. Herr Löffler, nehmen Sie noch teil? Sie stehen auf der Liste. Wollen Sie noch sprechen?
Das hat sich erledigt. Herr Hartmann hat alles für Sie erledigt. Nun frage ich die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Das ist der Fall. Herr Staatsminister Ulbig, bitte. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Selbstverständlich möchte ich als zustän
diger Fachminister in dieser Aktuellen Debatte noch einmal das Wort ergreifen, und ich möchte zu Beginn die Gelegenheit nutzen, allen Kameradinnen und Kameraden für die Arbeit, die sie im Lande tun, herzlich zu danken.
Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Feuerwehren insgesamt – das sind für mich die hauptamtlichen und die ehrenamtlichen – leisten eine hervorragende Arbeit. Sie sind eine tragende Säule der Sicherheitsarchitektur in unserem Lande. Das soll und wird auch so bleiben.
Wenn wir uns einmal einige wenige Zahlen anschauen, was dort geleistet wird, so ist das schon bemerkenswert: In 1 799 Ortswehren in unseren 431 Gemeinden leisten 44 000 Ehrenamtliche, unterstützt von den fast 1 700 hauptamtlichen Mitarbeitern der Berufsfeuerwehren, ihre Arbeit. Allein im letzten Jahr waren dies 140 000 Einsätze bei über 7 000 Bränden.
Mittlerweile – das wissen wir – ist der Anteil der technischen Hilfeleistungen deutlich überwiegend gegenüber den eher klassischen Anteilen der Brandbekämpfung. Dazu kamen die Probleme Hochwasser 2013 und Starkregen 2014. Auch das ist eine bemerkenswerte zusätzliche Belastung. Dafür ein herzliches Dankeschön!
Darüber hinaus – das möchte ich an dieser Stelle ebenfalls noch einmal ansprechen – wissen wir, dass gerade im ländlichen Raum die ehrenamtlichen Feuerwehren teilweise gesellschaftliche Zentren sind, dass sie also über die Arbeit in der Feuerwehr hinaus stabilisierend für das Gemeinwesen vor Ort sind. Deshalb darf man ihre Existenz nicht aufs Spiel setzen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wenn wir uns weitere Zahlen anschauen, möchte ich sagen: Ich bin stolz, dass wir seit 2009 die Zahl der Mitglieder der Jugendfeuerwehren erhöht haben. Wenn wir uns 2009 anschauen, so waren es 2 500 und im Jahr 2013 knapp 3 900. Das ist ein Anstieg von 1 400. Auch das ist ein Dankeschön an die Kameraden und Kameraden, die vor Ort Jugendarbeit leisten, wert. Aber ich möchte auch sagen: Offenkundig hat die Kampagne „Helden gesucht“ dabei auch nicht ganz wirkungslos mitgeholfen.
Trotz alledem haben wir die Herausforderungen, die vor uns stehen, gesehen, und wir haben sie einmal ins Jahr 2020 hineinprojiziert. Das gilt natürlich nicht als Fixpunkt, sondern nur als Zeitraum, in dem die Aufgaben zu bewältigen sind. Deshalb ist die Arbeitsgruppe eingerichtet worden. Darin haben SSG, Landkreistag, Landesfeuerwehrverband und Wissenschaftler mitgearbeitet. Frau Jähnigen, ich bin stolz darauf, dass eine solche Arbeitsgruppe zusammenkommen ist, und ich bin auch dankbar. Herr Gebhardt, Sie haben es gehört:
Beim diesjährigen Landesfeuerwehrtag hat der Vorsitzende des Deutschen Feuerwehrverbandes, Herr Kröger,
dieses Papier ausdrücklich gelobt und die Arbeit, die geleistet worden ist. Deshalb können Sie von mir aus Kritik an mir üben, wenn Ihnen das wichtig ist. Aber ich denke, denen, die sich hingesetzt, dieses Papier erarbeitet und die unterschiedlichen Perspektiven hineingebracht haben, gebührt der Dank. Dort sollte man die Kritik nicht anbringen.
Die Ergebnisse habe ich vor circa zwei Wochen öffentlich vorgestellt, deshalb kann ich mich dazu einigermaßen kurz fassen. Ich möchte aber noch einmal sagen: Ich halte diese Vorschläge für eine Art Baukasten, nicht für ein Allheilmittel, dass man sagt, alles, was darin steht, sei an jedem Punkt im Freistaat Sachsen für jede Orts- oder Gemeindewehr richtig, sondern die Ortswehren sind von Plauen bis Görlitz, von Torgau bis Pirna sehr unterschiedlich, und so unterschiedlich muss man auch im konkreten Fall reagieren. Dafür gibt dieser Bericht Hinweise. Er hat sozusagen Schubladen vorgesehen, die man aufziehen kann und muss, um dann etwas für die konkrete Situation zu tun.
Erster Punkt. Das Wichtigste ist die Optimierung des Brandschutzbedarfsplanes. Momentan kommen nach meiner Kenntnis die Kameradinnen und Kameraden bei jedem Brand immer noch rechtzeitig vor Ort. Das soll auch in Zukunft so bleiben, deshalb ist eine vernünftige, strukturierte Analyse vor Ort unbedingt notwendig. Daher geht der Dank an das Fraunhofer-Institut, das mitgewirkt und mit seiner Software ein Angebot unterbreitet hat, um das Thema Brandschutzbedarfsplan softwarebasiert vor Ort ein Stück weit besser zu unterstützen.
Zweiter Punkt – Jugendfeuerwehren. Ich habe darüber gesprochen, dass wir gut vorangekommen sind, möchte jedoch deutlich machen, dass der Nachwuchs noch weiter unterstützt werden muss. Deshalb empfiehlt die Arbeitsgruppe eine finanzielle Unterstützung und einen direkten Beitrag, der an die Gemeinden geht, um ihnen vor Ort eine Finanzierungsbasis für Ausbildungsunterlagen und Schutzkleidung zu geben.
Dritter Punkt – technische Aspekte. Dazu möchte ich nochmals die Feuerwehr-App hervorheben, die aus meiner Sicht eine gute Basis ist und im Land eingesetzt werden kann.
Abschließend aus der Debatte noch einmal die Frage, ob es noch zeitgemäß ist, die Aufgaben des Brandschutzes auf ehrenamtliche Schultern zu stützen. Dazu kann ich sagen: Die Arbeitsgruppe hält am Modell der freiwilligen Feuerwehren fest. Die Schwerpunktfeuerwehren bzw. regionalen Berufsfeuerwehren werden von der AG abgelehnt, denn dadurch würden die freiwilligen Feuerwehren zu Feuerwehren zweiter Klasse. Das steht im Bericht, das habe nicht ich gesagt, sondern jene, die den Bericht erarbeitet haben, haben es als klare Position herausgearbeitet. Deshalb gibt es unter anderem einen Vorschlag, dass man durch Gesetzesänderung den Gemeindewehrleiter hauptamtlich durch den Bürgermeister stellen lassen
Letzter Punkt, um nicht unkommentiert im Raum stehen zu lassen, mit unserer Richtlinie hätten wir irgendetwas gedeckelt, Herr Gebhardt.
Ich kann Ihnen sagen: Die neue Förderrichtlinie hat überwiegend positive Resonanz im Lande hervorgerufen. Es gibt eine landeseinheitliche Förderung. Es ist ein geringerer Verwaltungsaufwand erforderlich und es gibt eine größere Freiheit der Kommunen bei der Beschaffung. Wir haben gesagt, die Festbeträge werden regelmäßig in einem entsprechenden Rhythmus angepasst. Das ist eine vernünftige, flexible und moderne Art, mit Förderung umzugehen.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollten wir aus dieser Aktuellen Debatte herausgehen und das Signal im Land aussenden: Die Feuerwehren im Lande leisten eine gute Arbeit. Sie haben aber weiterhin Unterstützung nötig, und diese werden sie von uns bekommen.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren, die 1. Aktuelle Debatte ist abgeschlossen.