Christian Hartmann

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Sehr geehrter Herr Präsident, herzlichen Dank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun, die Debatte ist schon sehr spannend, und dann wird uns vorgeworfen, dass Herr Löffler wenig von dem Thema verstehen würde, obwohl er hier der einzige Feuerwehrmann ist, und uns wird vorgeworfen, wir würden sehr wenig mit den Feuerwehren sprechen.
Was mich sehr beeindruckt – ich habe jetzt eine ganze Reihe von Rednern gehört –: Ich war in diesem Jahr auf sieben Jahreshauptversammlungen freiwilliger Feuerwehren und darf Ihnen versichern, dass ich von Ihren Parteien nicht einen einzigen Vertreter getroffen habe; und wenn ich meine Kollegen so frage, dann lohnt sich auch dort einmal die Erhebung über die Frage: Wie oft waren Sie denn bei den Jahreshauptversammlungen vor Ort präsent? Frau Köpping kann man dabei sicherlich als Ausnahme benennen, aber im Regelfall ist doch der CDU-Vertreter sehr allein.
Ich beginne mit den GRÜNEN. Frau Jähnigen beklagte, dass in der Arbeitsgruppe so wenig Ehrenamt beteiligt war. Nun darf ich Ihnen versichern: Der Landesfeuerwehrverband Sachsen ist Interessenvertretung der ehrenamtlichen Feuerwehren, und er wird aus den Mitgliedern der Feuerwehren gewählt. Er ist ehrenamtlich tätig, und die Berufsfeuerwehren sind in der Arbeitsgemeinschaft Berufsfeuerwehren zusammengefasst. Insoweit war der ehrenamtliche Sachverstand vertreten.
Nun scheint mir auch der Vergleich mit MecklenburgVorpommern etwas schwierig. Man kann sicherlich in bestimmten Regionen bestimmte Ansätze finden; aber für Sachsen allein gibt es die Antworten nicht.
Zur Zentralbeschaffung möchte ich Ihnen sagen: Mit Ausnahme von Fahrzeugen kennen auch wir das Instrument der Zentralbeschaffung, und für Kfz ist es zumindest in den Landkreisen möglich, durch die Pauschalförderung und die Festlegung bestimmter Standards diese Koordinierungsfunktion wahrzunehmen.
Damit sind wir bei den LINKEN. Herr Gebhardt, es ist schon ein durchaus diskussionswürdiger Ansatz, aber es stellt sich die Frage: Verstaatlichung der Feuerwehr oder Festhalten an kommunaler Selbstverwaltung? Es ist schon spannend, wenn Sie auf der einen Seite permanent fordern, dass wir den Kommunen mehr Geld geben und ihnen mehr Verantwortung überlassen sollen, aber im Gegenzug sagen, jetzt solle doch der Staat bitte die Aufgaben einer kommunalen Selbstverwaltung wahrnehmen.
Und es ist eine Aufgabe der Kommune. Es ist eine originäre Aufgabe der Städte und Gemeinden, weil die lokalen Voraussetzungen in Sachsen höchst unterschiedlich sind, und Sie werden schwerlich von Dresden aus die Herausforderungen des Brandschutzes in einer Landeshauptstadt oder in Bautzen oder im Landkreis Nordsachsen mit einheitlichen Standards koordinieren können. Es ist kommunale Selbstverwaltung und kommunale Aufgabe.
Damit sind wir bei der Frage: Was tun die Kommunen vor Ort? Das tun sie höchst unterschiedlich, und ich muss immer noch daran appellieren, dass auch jeder Bürgermeister, jeder Gemeinderat gefragt ist, diese Unterstützung zu geben. Ich darf Ihnen versichern: Auch wir kennen Gemeinden in Sachsen, die mit Sicherheit über 400 bis 500 Menschen verfügen, die in der Lage wären, in der Feuerwehr Dienst zu tun. Wenn Sie sich anschauen, wer in der Feuerwehr ist, dann erleben Sie 30 Engagierte, und der Rest schaut zu.
Dabei stellt sich auch die Frage: Was kann kommunale Selbstverwaltung dafür tun, und was kann ein Bürgermeister vor Ort an Unterstützung leisten?
Damit sind wir bei der Frage: Wie kann der Freistaat Sachsen – das ist die eigentliche Frage, die dieses Hohe Haus zu beschäftigen hat, und nicht der Wind, den Sie über uns, über die eigentlichen originären Aufgaben der Kommunen blasen lassen – unterstützend tätig werden? Es hat in der Tat nicht der SPD bedurft, dass wir über einheitliche Ausbildungsunterlagen, über die Kapazitätserweiterung der Landesfeuerwehrschule in Nardt gesprochen haben. Das sind Diskussionen, die wir mit ehrenamtlichen Feuerwehren auf Jahreshauptversammlungen vor Ort geführt haben, Diskussionen, die wir mit dem Landesfeuerwehrverband geführt haben, dem ich noch einmal ausdrücklich für die kooperative Zusammenarbeit danken möchte.
Es ist vor allem die Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband, der uns darauf gebracht hat, darüber zu sprechen, dass einheitliche Ausbildungsstandards erforderlich sind. Es hat seine Zeit gebraucht, diese zu erarbeiten, und sie sind sehr gut. Sie sind nämlich unter Mitwirkung aller Beteiligten erstellt worden, und ich darf Ihnen versichern, dass diese Ausbildungsunterlagen so gut sind, dass wir bereits Kopieranfragen aus anderen Bundesländern vorliegen haben.
Zur Kapazitätserweiterung der Landesfeuerwehrschule in Nardt: Ja, die Kapazitäten waren zu gering, aber es gibt zwei Faktoren: zum einen die Ausbildungskapazitätenbindung der Ausbildung der Berufsfeuerwehren – diese haben wir jetzt entspannt, indem die Berufsfeuerwehren diesen Bereich zum Teil selbst verstärkt wahrnehmen – und zum anderen die Kapazitätserweiterung für die Lehrgangsangebote der ehrenamtlichen Feuerwehren. Gerade im Bereich der ehrenamtlichen Feuerwehren geht es darum, den Ausbildungsbedarf sicherzustellen. Dabei sind wir auf einem guten Weg.
Letzter Punkt – ich habe noch 9 Sekunden –: Tageseinsatzbereitschaft. Der Unterschied, meine sehr geehrten Damen und Herren, zwischen Ihnen und Herrn Löffler ist folgender: Herr Löffler hat davor gewarnt, dass eine Kooperation –
– von Haupt- und Ehrenamt der falsche Weg ist. Er hat ausdrücklich befördert, dass die Kooperation zwischen Kommunen und Landkreisen sinnvoll und richtig ist und auch Stützpunktführer nicht ausgeschlossen sind – gleichwohl eine Zuständigkeit der Kommunen selbst.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem Herr Schreiber für den Ausschuss gesprochen hat, würde ich jetzt gerne für die CDU-Fraktion als Obmann der CDU zu Ihnen sprechen.
Der 3. Untersuchungsausschuss der 5. Wahlperiode des Sächsischen Landtages hatte die Aufgabe, mögliche Versäumnisse und etwaiges Fehlverhalten staatlicher und kommunaler Behörden des Freistaates Sachsen beim Umgang mit der nationalsozialistischen Terrorzelle NSU
zu untersuchen. Dabei sollten der Terrorgruppe NSU gegebenenfalls verbundene Netzwerke sowie deren mögliche zurechenbare Straftaten untersucht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich zitiere jetzt aus dem Abschlussbericht der Opposition, Seite 261: „Der Untersuchungsausschuss hat nach seiner zweijährigen Tätigkeit zwar keine Erkenntnisse gewonnen, die auf eine Unterstützung des Trios, beim Untertauchen und Verbergen des Trios sowie beim Begehen von Verbrechen und Verschleiern der Täterschaft durch Behörden des Freistaates Sachsen hindeuten.“
Liebe Frau Köditz! Ich weiß, dass das Zitat noch weitergeht, aber dazu komme ich später. Der Untersuchungsausschuss hat sich ein umfassendes Bild über den Untersuchungsgegenstand gemacht. Er hat zu Beginn seiner Arbeit sachverständige Zeugen zum Thema Extremismus, insbesondere Rechtsextremismus, gehört. Außerdem hat er Zeugen sowohl aus Sachsen als auch aus Thüringen und Berlin gehört. Das Ergebnis dieser Experten- und Zeugenbefragungen ist im Sachbericht des 3. Untersuchungsausschusses des Sächsischen Landtages vom Bundesanwalt a. D. Dr. Volkhard Wache zusammengefasst. Herr Wache hat an dem Gutachten zum Verhalten Thüringer Behörden und Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung des Zwickauer Trios, dem sogenannten Schäfer-Bericht, mitgewirkt.
Die Regierungsfraktionen können sich die in dem Bericht von Herrn Wache enthaltenen Ergebnisse sowie dessen Schlussfolgerungen und Bewertungen zu eigen machen. Der Sachbericht des Abschlussberichtes von Bundesanwalt Wache stimmt weitgehend mit dem vorläufigen Abschlussbericht der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtages im Zusammenhang mit dem Tatkomplex NSU unter dem Vorsitz von
Prof. Dr. Günther Schneider vom 27. Juni 2012 überein. Er stimmt auch weitgehend mit dem vorläufigen Abschlussbericht des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Fallkomplex Nationalsozialistischer Untergrund vom 25. Juli 2012 überein.
Wir sind daher der Ansicht, dass an der Sicherheitsstruktur des Freistaates Sachsen keine grundsätzlichen Änderungen erforderlich sind. Es gibt genaue Aufgabenzuteilungen und Aufgabenabgrenzung innerhalb der sächsischen Behörden. Änderungen bieten sich aus unserer Sicht derzeit nicht an, sind sicherlich aber für die Zukunft nicht ausgeschlossen.
Was allerdings zu verbessern ist, sind die Kommunikationsstrukturen in und vor allen Dingen zwischen den Behörden. Wir sind der Ansicht, dass der Bericht von Herrn Wache zu Recht auf das Problem des Einsatzes von Vertrauensleuten hinweist. Bei der Auswahl von V-Leuten ist eine sehr große Sorgfalt an den Tag zu legen. Wenn diese Sorgfalt verletzt werden sollte, könnte es durch staatliche Finanzierung zu einem ungewollten Kreislauf, zur Information des V-Mannes und Geldzahlung des Staates kommen.
Wir haben allerdings die Überzeugung gewonnen, dass die Auswahlpraxis der V-Leute durch das Sächsische Landesamt für Verfassungsschutz mit der erforderlichen Sorgfalt erfolgte. Aus unserer Sicht ist es Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, ob im Staatsschutzbereich Vertrauenspersonen eingesetzt werden oder nicht. Sollte das Innenministerium des Freistaates Sachsen seine Entscheidung überdenken wollen, so obliegt es dem Ministerium allein, eine derartige Entscheidung zu treffen. Auch die Regelungen zu G-10-Maßnahmen sind so genau gefasst, dass jederzeit eine große Kontrolle durch die beteiligten Stellen erfolgen kann und bisher auch erfolgt ist.
Ich möchte darauf hinweisen, dass im Freistaat Sachsen bereits frühzeitig eine Sonderkommission „Rechtsextremismus“ eingerichtet wurde. Dem Kampf gegen rechts wurde vonseiten der Staatsregierung zu Recht eine wichtige Rolle eingeräumt. Auch wenn sich die personelle Besetzung zwischenzeitlich verändert hat, so ist doch von dem gehörten Zeugen, dem ehemaligen Landespolizeipräsidenten des Freistaates Sachsen, Bernd Merbitz, überzeugend dargelegt worden, dass die Aufgaben und deren Bewältigung zu keiner Zeit aus den Augen verloren und deren Lösung mit der erforderlichen Sorgfalt vorangetrieben wurde.
Wir haben uns ein umfängliches Bild von der Zusammenarbeit zwischen dem Landesamt für Verfassungsschutz und dem Landeskriminalamt Sachsen gemacht. Wir sind zu der Überzeugung gekommen, dass alle Beteiligten nicht immer mit der notwendigen Gewissenhaftigkeit dem gegenseitigen Informationsaustausch nachgekommen
sind. Es ist Aufgabe der beteiligten Behörden, die aufgetretenen Schwachstellen abzustellen und die Kommunikationsstrukturen zu verbessern.
Es steht aus Sicht des Untersuchungsausschusses zweifellos fest, dass vonseiten der sächsischen Behörden keine Unterstützungsleistungen zugunsten des Trios erfolgt sind. Zahlreiche Zeugenbefragungen haben ergeben, dass die Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz sowie insbesondere die Mitarbeiter des Landeskriminalamtes des Freistaates Sachsen von ihren Kollegen aus Thüringen nur sehr unvollständig bei der Durchführung verschiedener Maßnahmen informiert wurden. Symptomatisch hierfür ist aus unserer Sicht die mangelnde Einbeziehung des Landeskriminalamtes Sachsen in Absprachen über Maßnahmen im Zusammenhang mit der „Kripo live“-Sendung vom 22. Februar 1998 und Mai 2000. An dieser Tatsache lässt sich nach unserer Auffassung nicht zweifeln.
Die Zeugenaussagen vor dem 3. Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages haben allerdings auch ergeben, dass eine größere Eigeninitiative bei der Beschaffung von Informationen durch Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz durchaus im Bereich des Möglichen gewesen wäre. Angesichts der tragischen Ereignisse im Zusammenhang mit der Ermordung von Menschen – mutmaßlich begangen durch das NSU-Trio – hat ein
Umdenken beim Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen und auch bei den Polizeibehörden des Freistaates Sachsen stattgefunden. Größere Eigeninitiative bei der Verfolgung verdächtiger Sachverhalte walten zu lassen und die dringend erforderliche Stärkung von Analysefähigkeit sind Erkenntnisse aus der Beurteilung der vorangegangenen Ereignisse.
Bereits die Parlamentarische Kontrollkommission hat in ihrem Abschlussbericht zutreffend formuliert, dass für das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen die Koordinierungsdefizite, die auf mangelnder Informationsübermittlung seitens der Thüringer Kollegen beruhten, zum damaligen Zeitpunkt nicht erkennbar waren. Dieser Schlussfolgerung können wir uns nur anschließen.
Hinsichtlich des Problems der Löschung von Dateien und Aussonderung von Akten hat der 3. Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages festgestellt, dass die staatlichen Behörden im Umgang und bei der Aufbewahrung und Löschung von Dateien im Zusammenhang mit extremistischen Straftaten weiterhin große Sensibilität walten lassen wollen.
Die vom Sächsischen Staatsministerium des Innern angekündigten umfassenden Maßnahmen zur Verbesserung der Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz und der Polizeibehörden sind zum großen Teil bereits umgesetzt. Diese 14 Maßnahmen erscheinen geeignet, die Gefahren extremistischer, besonders rechtsextremistischer Taten zukünftig zu minimieren. Dazu gehören insbesondere die Verbesserung der Führungsstrukturen, das VierAugen-Prinzip, die interne Kontrolle, der Informationsaustausch innerhalb des Amtes, die bessere Anbindung der Behörden untereinander, die Veränderung der internen Arbeitsstrukturen, insbesondere der Registraturen, die bessere Einbindung der Staatsanwaltschaften, die Ausweitung der Teamarbeit und als wesentlicher Punkt die Verbesserung der Fortbildung.
Wir haben die Überzeugung, dass den Mitarbeitern der staatlichen Behörden bei der Mithilfe zur Aufklärung der Straftaten des NSU-Trios keine Vorwürfe zu machen sind. Eine derartige Serie von Verbrechen war bisher nicht vorstellbar. Mit den dargelegten 14 Maßnahmen wurden die richtigen Schlüsse gezogen und teilweise schon umgesetzt.
Jetzt, liebe Frau Köditz, komme ich zu dem zweiten Zitat aus Ihrem Votum:
„Allerdings kann diese Bewertung nur vorläufig sein, solange die begründete Annahme besteht, dass Behördenhandeln im Zusammenhang mit der Fahndung nach dem Trio bislang keineswegs vollständig bekannt geworden und daher auch nicht abschließend zu bewerten ist.“
In den beiden vorangegangenen Jahren wurden zahlreiche Zeugen gehört. Es gibt vonseiten der Opposition aber noch eine lange Liste von weiteren Zeugen. Es ist das Recht der Opposition, in diesem Zusammenhang Fragen zu stellen und deren Beantwortung einzufordern. Aus diesem Grund werden wir uns auch nicht Ihrem mutmaß
lichen Begehren verschließen, uns in der kommenden Legislaturperiode erneut mit dem Fallkomplex NSU zu beschäftigen. Dieses Vorgehen ist seitens der Regierungsfraktionen kein Misstrauen gegenüber der staatlichen Verwaltung, sondern Respekt gegenüber den Rechten der Opposition, mithilfe eines weiteren Untersuchungsausschusses die aus Ihrer Sicht noch offenen Fragen zu klären.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir
werden dem vorliegenden Entschließungsantrag nicht zustimmen. Ich denke, dass auch in den vergangenen Jahren und Monaten immer wieder deutlich geworden ist, wie betroffen uns die Opfer dieser Gewalttaten gemacht haben und dass sie uns eine Verpflichtung sind, uns mit dem Thema auseinanderzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass sich so etwas in Zukunft nicht wiederholen kann.
Es ist auch klar, dass wir uns gegen jegliche terroristische und extremistische Gewalttaten stellen und dass wir die ungeheuerlichen Verbrechen, die durch das NSU-Trio vorgenommen worden sind, ablehnen und verabscheuen.
Die Feststellungen, die in den acht Punkten formuliert werden, beziehen sich auf Themen, über die wir zum Teil miteinander diskutiert haben, zum Teil aber noch diskutieren müssen. Ich bedaure zutiefst, dass Sie diesen Entschließungsantrag heute Morgen eingebracht haben. Es ist aber ganz klar, wir brauchen ihn in dieser Form nicht, weder für das Gedenken noch für den ernsthaften Umgang und die künftige Auseinandersetzung mit dem Thema.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Gerechtigkeitsdebatte in Sachsen zu Mieten und Wohnen, und Herr Dulig mahnte an, die Staatsregierung sollte ihre Marketingpolitik doch ändern hin zu Inhalten. Herr Dulig, was Sie geliefert haben, war Marketingpolitik par excellence und sehr wenig Inhalt.
Sie führen eine Diskussion kurz vor der Kommunalwahl, um mit Ängsten und Sorgen von Menschen zu spielen bei einem sehr ernsthaften Thema. In München regierte die SPD viele Jahre; 11,80 Euro ist die durchschnittliche Kaltmiete. In Hamburg regiert die SPD, die Miete ist deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Ich würde jetzt nicht auf die Idee kommen, einen Zusammenhang zwischen Ihrer Regierungsverantwortung und der Mietpreisentwicklung in dieser Region herzustellen, so wie Sie es gerade getan haben.
Wie ist denn die Situation in Sachsen? Ja, wir haben insbesondere in Dresden und weniger in Leipzig, aber auch da ist der Trend erkennbar, jedoch vor allem in der Region Dresden eine Herausforderung durch steigende Mieten. Aber die Gesamtsituation in Sachsen stellt sich immer noch so dar: 5,47 Euro ist die sächsische Durchschnittskaltmiete.
Damit haben wir die niedrigsten Mieten. Nur noch Thüringen kommt nach uns. Auch bei der Mietbelastungsquote – und diese Zahl ist noch wichtiger –, also dem Verhältnis von Einkommen zu Mietbelastung, ist der Wert in Sachsen deutschlandweit am geringsten.
Das befreit uns nicht von der Frage: Wie stellen wir uns den Herausforderungen insbesondere in den großen Städten? In der Tat ist Dresden einer der Bereiche, die wir uns anschauen. Die Dresdner Kaltmiete liegt bei 6,30 Euro, Tendenz deutlich steigend, was vor allen Dingen mit den Neuvermietungen zu tun hat. Hier haben wir zwei Effekte, die aufeinander getroffen sind. Einmal haben wir ein noch auslaufendes Wohnungsrückbauprogramm, bei dem ich zweifelsohne der Stadtspitze sagen muss, dass sie hätte eher gegensteuern können. Das geht auch in Richtung meiner Partei. Aber gleichzeitig ist diese Mietpreisentwicklung auch durch die Frage begründet, ob
es denn bisher attraktiv war, Wohnungen zu bauen. Das war es definitiv nicht, weil wir hier Leerstand hatten. In Dresden verändert sich seit vier, fünf Jahren das Zuzugsverhalten. Es gibt eine Nachfrage, es gibt Ausweisungen, es gibt Bauträger.
Natürlich bleibt die Frage: Wie sieht es eigentlich mit sozialem Wohnungsbau aus, also mit Wohnungen für die, die nicht dieses Durchschnittseinkommen haben? Auch hier muss ich sagen, dass der Steuerungsbedarf als Erstes in der kommunalen Selbstverwaltung liegt. Weiterhin müssen wir eine Diskussion führen, von der ich denke, dass sich ihr auch die Staatsregierung nicht verweigern wird. Wenn wir aufgrund veränderter Rahmenbedingungen in Teilregionen unseres Landes auf solche Entwicklungen reagieren müssen, haben wir in der Städtebauförderung die entsprechenden Spielräume. Wir haben auch die Möglichkeit zu gestalten.
Wir haben jetzt eine veränderte Situation in einer Teilregion des Freistaates. Das gilt nicht für den gesamten Freistaat. Deswegen muss man sich mit dieser Frage jetzt auseinandersetzen. Das macht man nicht mit billiger Polemik, indem man Ängste und Sorgen von Menschen herbeidiskutiert,
indem man so tut, als ob morgen keine Miete mehr bezahlbar ist.
Die Zahlen in Sachsen sprechen eine klare Sprache. Insgesamt ist die Mietsituation in Sachsen stabil. Das ist vorhin, glaube ich, von Herrn Herbst gesagt worden. 1,3 % ist die Veränderungsrate der Mietpreise. Damit liegt sie deutlich unterhalb der Inflation. Unser Problem sind vor allem die Nebenkosten.
Ich bin durchaus bei Frau Köpping, wenn sie sagt: Wir müssen den Blick in den ländlichen Raum in Bezug auf die Verbesserung der Anbindung des ÖPNV richten. Aber führen Sie diese Diskussion ernsthaft und führen Sie sie bitte nicht polemisch, indem Sie ein Szenario herbeiführen, das den Menschen im Land Angst macht und den Tatsachen nicht gerecht wird.
Führen wir die Diskussion auf einer vernünftigen Ebene und mit realen Zahlen.
Schauen Sie in andere Bundesländer. Führen Sie die Debatte nicht immer nur von Ihrem Teller, sondern schauen Sie auch einmal hinaus, wie die Gesamtsituation aussieht. In diesem Kontext werden wir gemeinsam an Lösungen arbeiten.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zahl der Herausforderungen, die wir in der Drogenkriminalität, aber insbesondere auch im Drogenkonsum, erfahren, hat in den letzten Jahren signifikant zugenommen. Dabei ist die Herausforderung im Umgang mit der Droge Crystal eine besondere. Crystal ist eine synthetische Droge. Sie befördert nicht nur die Schmerzunempfindlichkeit, sie ermöglicht nicht nur, auf Schlaf zu verzichten, sie führt vor allen Dingen zu langfristigen Schädigungen von Körper und Geist. Das Gefährliche an dieser synthetischen Droge ist, dass die Schäden, die einmal eingetreten sind, nicht mehr reparabel sind.
Das stellt uns als Parlament, die Staatsregierung, aber auch die gesamte sächsische Bevölkerung, die gesamte sächsische Gesellschaft vor große Herausforderungen.
Die Wahrheit ist: Bekämpfung von Drogen, Drogenmissbrauch, Drogenkonsum und Drogenkriminalität sind nicht allein Aufgabe der Polizei und der Justiz. Wir reden hier über einen gesamtgesellschaftlichen Prozess, über eine Herausforderung, die alle Bereiche umfasst. Deswegen geht es nach unserer Überzeugung auch um eine Behandlung in einer aus drei Säulen bestehenden Trias:
Erstens: die Prävention. Wir müssen stärker als bisher in die Information. Wir müssen über das Internet und über Printmedien, aber insbesondere auch in den Schulen und Ausbildungsstätten über die Gefahren und Folgen von Drogenkonsum, Crystal-Missbrauch und die Erscheinungsform, damit diese frühzeitig erkannt werden kann, aufklären.
Zweitens: Beratung und Behandlung. Wenn man CrystalKonsument ist, wenn also festgestellt worden ist, dass man diese Droge nutzt, muss man beraten werden, dann braucht man die Unterstützung der Gesellschaft, da können wir die Menschen nicht allein lassen. Das heißt also auch eine Unterstützung für die Suchtberatungsstellen. Ich bin ausgesprochen dankbar, dass die Staatsregierung diesbezüglich eine Aufstockung der Suchtbera
tungsmittel auf 1,4 Millionen Euro mit dem nächsten Haushalt vorgesehen hat, um unterstützend tätig zu werden.
Die dritte Säule ist die Repression: das heißt, die Verfolgung durch die Polizei, durch die Justiz, um gegen die, die die Beschaffungskriminalität betreiben, aber auch gegen Dealer und die, die die Drogen ins Land schaffen, tätig zu werden.
Das sind also die drei wesentlichen Säulen, die es aus unserer Sicht zu bearbeiten gilt. Wie gesagt, es ist eine Herausforderung, die alle Bereiche umfasst.
Wir sind auch sehr dankbar dafür, dass durch die Staatsregierung nunmehr ein 10-Punkte-Plan vorgelegt worden ist, der besagt, wie wir uns mit den Herausforderungen der Droge Crystal auseinandersetzen wollen. Es wird deutlich gemacht, dass alle Themenbereiche und alle Verantwortungsbereiche umfasst werden. Wir freuen uns – darauf sind wir sehr stolz, insbesondere auch der Ministerpräsident selbst –, dass dieses Thema auf die Agenda gesetzt und hier vorangebracht wurde.
Die zehn Punkte – ich möchte nur einige wenige nennen – betreffen auch die Fortbildung. Wir müssen dafür sorgen, dass an den Schulen, an den Universitäten, an den Ausbildungsbetrieben die Lehrer geschult sind, damit die Information vor Ort passieren kann. Wir brauchen die Information auch für Sozialarbeiter und Ärzte. Wir brauchen die Vernetzung von SMI, SMS und SMK, um die Suchtbekämpfung gemeinsam zu organisieren. Wir müssen uns stärker als bisher mit der Kooperation und Vernetzung auseinandersetzen. Es ist kein lokales Problem eines lokalen Bereiches, sondern es ist eine Herausforderung, die alle Landkreise, alle Städte, alle Verantwortungsbereiche umfasst. Insofern ist Information und Vernetzung sehr wesentlich.
Ich möchte zum Schluss kurz noch auf das Thema erhöhter polizeilicher Kontrollen eingehen; auch das haben wir im vergangenen Jahr schon getan. Wir reden im Bereich der Drogenkriminalität in der Tat über Feststellungskriminalität. Es wurden über 9 000 Delikte festgestellt. Hier gilt es fortzusetzen. Wir freuen uns, dass es seit letzter Woche einen Vertrag mit Polen über eine grenzübergreifende Zusammenarbeit gibt, und wir hoffen, dass es – auch mit Unterstützung der Sächsischen Staatsregierung – gelingt, in den nächsten Monaten einen solchen Vertrag mit der Tschechischen Republik herbeizuführen, um sich grenzüberschreitend dieser Herausforderung zu stellen. – So weit für die erste Runde. Ich freue mich auf die Diskussion.
Herzlichen Dank.
Als Erstes stelle ich richtig, dass es bei uns keinen Kurswechsel gegeben hat. Zweitens. Es wird das Geheimnis des Redners vor mir bleiben, was die Bayern bisher zu dem Thema unternommen haben. Dazu können Sie aber Ihre Redezeit nutzen.
Die Bayern sind in dieser Diskussion noch nicht einmal ansatzweise so weit wie wir, weil wir in der Tat betroffen sind.
Es ist richtig, dass einer der Themenkomplexe die Frage von Crystal-Küchen entlang der tschechischen Grenze ist und vor allen Dingen in der Vergangenheit war. Wir haben intensiv und gut zusammengearbeitet, auch im Dialog und unter Beteiligung unseres Innenministers, des Bundesinnenministers und der tschechischen Seite. Es ist einige Bewegung drin gewesen. Im Bereich der Zusammenarbeit mit Polen sind wir deutlich weiter. In diesem Bereich entwickelt sich etwas.
Viel entscheidender ist, egal wo das Zeug herkommt, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wer es kauft und wer es konsumiert. Darin besteht die Herausforderung. Deswegen müssen wir an dieser Stelle deutlicher als bisher an die Aufklärung und an die Prävention gehen.
Wir müssen uns auch um die kümmern, die dieses Zeug nach Deutschland hereinschleppen. Ich muss sagen, in diesem Zusammenhang passiert auch eine Menge. Ich mache Ihnen das an einem Beispiel fest: Im April 2013 wurden in Sebnitz 2,4 Kilogramm bei einem Dealer festgestellt. Der Dealer ist dingfest gemacht und im November 2013 vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Im
Revisionsverfahren im Mai 2014 ist das Urteil bestätigt worden. – Das, meine sehr geehrten Damen und Herren von der NPD, ist auch ein konsequentes Handeln: feststellen und dann entsprechend tätig werden und das Strafmaß ausnutzen. Dazu brauchen wir aber Ihre Belehrungen nicht. Wir setzen uns damit selbst ganz verantwortungsvoll auseinander.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute über die Einführung der kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts im Freistaat Sachsen, zumindest wenn es nach den Vorstellungen der Fraktion DIE LINKE geht. Im Ansatz ist dies, in der Tat, durchaus ein mögliches Unterfangen. Man kann durchaus zu Recht darüber diskutieren, ob wir auch in Sachsen die Anstalt des öffentlichen Rechts für unsere Kommunen brauchen oder eben nicht.
Schaut man in den Gesetzentwurf einmal hinein, kann man dort lesen, dass in acht Bundesländern die Anstalt des öffentlichen Rechts bereits eingeführt wurde. Das ist in der Tat der Fall. Verschwiegen werden jedoch die unterschiedlichen Ausgangslagen – auch zum Gemeindewirtschaftsrecht – in den Bundesländern. Wenn wir uns beispielsweise das Land Niedersachsen anschauen, dann ist dort eine qualifizierte Subsidiarität im Gemeindewirtschaftsrecht vorhanden. Diese sehen wir bei uns nicht. So viel zur praktischen Ausgestaltung.
Nordrhein-Westfalen, das einwohnermäßig größte Bundesland, hat seit der Einführung der Anstalt des öffentlichen Rechts circa 100 kommunale Anstalten gegründet. Es scheint also auch nicht das größte nachgefragte Instrumentarium zu sein.
Aber konzentrieren wir uns auf Sachsen: Ich erinnere daran, dass wir im letzten Jahr eine sehr intensive Diskussion zur Novellierung des Kommunalrechts im Freistaat Sachsen geführt haben. Dort war auch das Gemeindewirtschaftsrecht Bestandteil. Wir haben dazu mit Ihnen in diesem Hohen Hause diskutiert, aber insbesondere – und das war uns wichtig – im Vorfeld mit den Vertretern der kommunalen Ebene, nämlich der Interessenvertretung der Landkreise, dem Sächsischen Landkreistag, aber auch mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag als Interessenvertreter unserer sächsischen Kommunen, auch mit vielen anderen Interessenverbänden, die hieran beteiligt waren.
Ich muss Ihnen sagen: Erstaunlicherweise ist keiner auf die Idee gekommen, die Anstalt des öffentlichen Rechts in diese Diskussion aufzunehmen. Es war weder eine Forderung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages noch des Landkreistages, diese Anstalt in Sachsen einzuführen, und zwar durchaus mit der Feststellung, dass es hierfür keinen Bedarf gibt oder er zumindest nicht gesehen wird. Der Vertreter des Landkreistages, Herr Groneberg, hat in der Anhörung zum heute vorliegenden Gesetzentwurf deutlich gemacht, dass aus Sicht des Landkreistages der Bedarf einer solchen Rechtsform nicht gesehen wird, auch mit Blick auf die vorhandenen Strukturen. Das können Sie sicherlich auch wieder anders interpretieren. Aber in der Anhörung ist das deutlich zum Ausdruck gekommen. Insoweit stellt sich die Frage, ob Sie ein Angebot schaffen in der Hoffnung, dass sich daraus eine Nachfrage generieren könnte. Wie gesagt, gesehen wird sie nicht.
Schauen wir uns den Gesetzentwurf als solchen an. Das Thema der Folgebetrachtung, der Folgebewertung, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht Bestandteil Ihres Gesetzentwurfs. Das wurde auch in der Anhörung vorgebracht. Die Frage der Auswirkungen und Folgen für Dritte fehlt völlig.
Auf das fehlende Erfordernis bin ich schon eingegangen. Es wird von den entsprechenden Interessenvertretungen nicht gesehen. Gleichzeitig haben wir eine ganze Reihe von Angeboten, nämlich einmal die Eigen- und Regiebetriebe, die Zweckverbände, die Verwaltungsgemeinschaften und die Rechtsform privaten Rechts, nämlich in Form der Aktiengesellschaft oder der in der Regel praktischen Ausgestaltung der kommunalen GmbH. Dafür gibt es auch einen guten Grund, und da bin ich bei Ihrem Gesetzentwurf.
Sie sprechen einfach einmal die Gewährträgerschaft aus. Das heißt, Sie sagen, die Kommune haftet zu 100 % für die Anstalt öffentlichen Rechts. Gleichzeitig schaffen Sie eine starke Stellung für den Vorstand und den Verwaltungsrat. Ich übersetze Ihnen, was das heißt: Sie haben eine Anstalt, die von einem Vorstand und einem Verwaltungsrat ohne unmittelbaren Einfluss der Kommune wirtschaftlich betrieben wird. Die Risiken daraus trägt die Kommune zu 100 %. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das muss man erst einmal mögen!
Aber zurück zum Thema volle Haftung – kaum Einfluss. Volle Haftung heißt: Es gibt einen Bonitäts-, Kredit- und Wettbewerbsvorteil für die Anstalt öffentlichen Rechts. Das können Sie zum einen positiv sehen, zum anderen sage ich Ihnen: Daraus erwächst Ihnen eine Schwierigkeit. Das ist das EU-Beihilferecht, weil Sie an der Stelle einen Wettbewerbsvorteil für ein kommunales Unternehmen schaffen und damit eine Benachteiligung für die am Markt agierenden Unternehmen, zumindest soweit sie sich in EU-rechtliche Rahmenbedingungen der Wettbewerbstätigkeit hineinbegeben.
Sie stellen ausdrücklich den Vorteil der Steuerbefreiung heraus. In der Tat ist es ein großer Vorteil für die Kommune und die Anstalt des öffentlichen Rechts, eine Steuerbefreiung zu haben. Aber dass das von Ihnen kommt, wobei Sie sonst immer so viel Wert darauf legen, dass die Unternehmen und die, die sich wirtschaftlich betätigen, auch anständig Steuern zahlen, ist schon eine spannende These.
Wir kommen zum Ergebnis: Die Anstalt des öffentlichen Rechts für die Kommunen ist durchaus eine mögliche Form, wenn es den entsprechenden Bedarf für sie gibt. Der Bedarf wird von den Interessenvertretern im Freistaat Sachsen nicht gesehen.
Ihr Entwurf ist aus unserer Sicht fehlerhaft in seiner Ausgestaltung. Deshalb werden wir ihn auch nicht mittragen. Wir lehnen ihn ab.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich mache es in aller gebotenen Kürze, aber Frau Jähnigen kann man so nicht im Raum stehen lassen.
Ich weiß nicht, an welcher Anhörung Sie teilgenommen haben. Aber – so ist es gelegentlich – wenn man den Landkreistag als Kronzeugen bemüht, ihn aber verkürzt zitiert, dann ist es erforderlich, hier etwas richtigzustellen.
Frau Jähnigen, der Sächsische Landkreistag hat zum Thema angeführt, dass sich die Frage stellt, ob heute tatsächlich noch ein Bedarf für diese Rechtsform besteht. Er hat seinerzeit – das können Sie auf Seite 10 nachlesen – deutlich gemacht, dass aus Sicht des Landkreistages nichts dagegen spricht, weil es lediglich eine Erweiterung wäre. Er hat aber deutlich gemacht, dass der Bedarf nicht gesehen wird.
Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, geht es uns darum, dass die Diskussion im vergangenen Jahr keinen Bedarf dafür ergeben hat. Ich zitiere abschließend den Sächsischen Städte- und Gemeindetag: „Als
Schwachpunkt bei der Ausgestaltung der kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts in diesem Gesetzesentwurf wurde in unseren Gremien angesehen, dass einerseits eine starke Verselbstständigung der kommunalen Anstalt erfolgt, etwa durch die recht starke Stellung des Vorstandes, die Kommune aber gleichzeitig im Rahmen der Gewährträgerschaft unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der kommunalen Anstalt haftet.“ Das ist, was wir in Bezug auf die rechtlichen Probleme in diesem Entwurf sehen. Deshalb werden wir ihn ablehnen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat uns heute eine Diskussion zum Thema „Ein Asylkonzept allein reicht nicht – wo bleibt die Umsetzung?“ in das Hohe Haus gebracht.
Ich muss dazu konstatieren, dass es ein wenig so ist wie in dem Märchen „Vom Fischer und seiner Frau“, wo der erste Schritt nicht genügt, man gleich den nächsten bringt; und die Schwierigkeit in dem Märchen ist – Sie kennen alle das Ende.
Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, bin ich der Staatsregierung sehr dankbar, dass sie dieses Unterbringungskonzept gemeinsam mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten erarbeitet hat. Dieses Unterbringungskonzept beinhaltet die Erfahrungen, die wir in den letzten Monaten und Jahren mit der Entwicklung der Asylsituation in Deutschland, insbesondere auch hier in Sachsen, und der in der Tat – das leugnen wir auch nicht –
ansteigenden Zahl der Flüchtlinge und Asylsuchenden in den letzten zwei Jahren gesammelt haben.
Man kann nicht nur die Zahl 8 000 in den Raum stellen, sondern man muss dazusagen, dass auch im vergangenen Jahr über 7 000 Asylsuchende zu uns gekommen sind – was einen relativen Anstieg bedeutet, mit dem man sich auseinandersetzen muss.
Wir haben ein Asylkonzept, ein Unterbringungskonzept vorliegen, das mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten abgestimmte gemeinsame Lösungen formuliert. Staatsminister Markus Ulbig hat am Anfang auf die fünf Schwerpunkte hingewiesen. Daran gilt es jetzt zu arbeiten und diese umzusetzen. Dazu brauchen wir etwas Zeit; man muss den Beteiligten auch eine Chance geben, diese Punkte praktisch mit Leben zu erfüllen. Ich glaube, viele gute und sinnvolle Impulse sind als Erfahrung aufgenommen, nämlich die Fragen sowohl einer sozialen Betreuung als auch eines verhältnismäßigen Ausgleiches zwischen zentraler und dezentraler Unterbringung und eine Formulierung der Zielgröße von zentraler Unterbringung auf 550 Plätze.
Das sind gute Ansätze – bis hin zu der Frage der Kommunikation. Dabei sind wir bei einem zentralen Thema – einem der zentralen Themen auch aus Sicht meiner Fraktion. Wir werden das Thema von Zuwanderung, Integration und Aufnahme von Flüchtlingen in unserem Land nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern gestalten können. Das bedarf eines Aufeinanderzugehens und eines Verständnisses; es braucht auf der einen Seite einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Bevölkerung, die hier lebt – ihren Ängsten, Sorgen, Nöten und Problemen –, und auf der anderen Seite einen vernünftigen Umgang mit denen, die hier Schutz suchen. Dazu gehört – und das anzusprechen ist der Wahrheit und der Vollständigkeit halber durchaus richtig und erforderlich – ein konsequenter Umgang mit den Regeln unseres Asylrechts und den Rahmenbedingungen.
Wir haben das nicht zum ersten Mal in diesem Hohen Hause in der Diskussion zu der Frage, was Anerkennungsgründe sind: die einen nach dem Asylrecht, Artikel 16 a des Grundgesetzes, die anderen aus internationalen Verpflichtungen. Das heißt aber auch objektiv, dass nur circa 25 bis 30 % derer, die in unser Land kommen und Asyl und Zuflucht suchen, einen Anerkennungsgrund haben.
Deswegen möchte ich an dieser Stelle noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass es unverzichtbar ist – dabei appelliere ich auch an die Verantwortung des Bundes –, dass die Verfahrensdauer für die Erstaufnahme auf die tatsächlich im Gesetz formulierten drei Monate beschränkt wird.
Wir müssen also darauf hinweisen und drängen, dass die drei Monate, die das Gesetz vorsieht, personell und organisatorisch so ausgestaltet werden, dass diese Verfahrensdauer erreicht werden kann.
Dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir an eine konsequente Prüfung und eine sehr schnelle Beurteilung der Sachlage herangehen, reduzieren sich auch die Zahlen derer, denen wir jetzt Unterstützung und Obdach geben. Für diese gilt jedoch, dass wir sie in die Rahmenbedingungen unserer Gesellschaft integrieren und ihnen jegliche Unterstützung geben wollen.
Deswegen noch einmal: Lassen Sie uns die Zeit, dieses Konzept in Ruhe, mit Augenmaß und mit Bedacht umzusetzen. Geben Sie uns gemeinsam die Chance – nicht im Wettbewerb um die besseren Taten, sondern in Verantwortung für dieses Land und diese Menschen –, das Thema Asyl, Zuwanderung und Integration auch im Verhältnis zu den berechtigten Interessen der Bürger in unserem Land zu gestalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der NPDFraktion, so langsam gebe ich es schier bei Ihrem Gequatsche auf, noch zu hoffen, dass überhaupt ein Gedanke in Ihren Kopf hineingeht – bei dem, was aus Ihrem Kopf herauskommt.
Ich danke für die Aufmerksamkeit – schönen Tag!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe gestern schon gesagt, dass das Problem mit dieser Diskussion darin besteht, dass sie weder schwarz noch weiß ist, sondern in einer Grauzone stattfindet. Diese Grauzone heißt: Es gibt verschiedene Beteiligte mit verschiedenen Blickwinkeln und einer höchst unterschiedlichen Betrachtung. Ich versuche, einige Punkte aufzunehmen. Ich entwickle, glaube ich, eine gewisse Affinität – ich weiß nicht warum –, auf diese Argumente einzugehen.
Was ist eigentlich deutsche Kultur, und was ist Zielsetzung der deutschen Gesellschaft? Ich möchte Sie da ein bisschen beruhigen. Wenn Sie sich die deutsche Kultur, die deutsche Gesellschaft, die deutsche Geschichte der letzten tausend Jahre anschauen, stellen Sie fest, dass sie ständigen Wandlungen unterworfen waren. Wir sind aus der Gotik gekommen, aus dem Spätmittelalter, wir haben uns kulturell völlig verändert, interessanterweise mit unheimlich viel Zuwanderung.
Die Impulse der gesellschaftlichen Veränderungen in Deutschland der letzten 200 Jahre – –
Hören Sie doch einfach mal zu, Herr Gansel, vielleicht bleibt ja doch mal was hängen!
Gerade die letzten 200 Jahre sind vor allen Dingen durch erhebliche kulturelle Veränderungen und Umbrüche geprägt gewesen. Daran haben auch Leute, hinsichtlich derer Sie eine gewisse Affinität entwickeln, einen nicht ganz unerheblichen Anteil gehabt. Diese Gesellschaft hat sich immer verändert. Sie hat sich immer gestaltet, weil eine Gesellschaft, die lebt, auch einer Veränderung durch Rahmenbedingungen, durch eine Fortentwicklung unterliegt. Ansonsten würden wir heute noch große Fans des Minnesangs sein. So hat sich aber Kultur und Gesellschaft einfach verändert.
Zuwanderung gehörte eben auch immer zu dieser Gesellschaft. Da kann man jetzt wieder aus alten Debatten zitieren. Wir wissen im Übrigen, dass auch in diesem Hohen Hause – ich bringe das gern, das ist so ein Running
Gag – nicht jeder Name der Mitglieder Ihrer Fraktion auf eine deutsche Herkunft schließen lässt.
Aber jetzt zu der Frage: Wie gehen wir verantwortungsvoll mit Asylrecht in diesem Land um? Da ist der Ausgleich zwischen denen, die hier in diesem Land leben, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben, auf der einen Seite und den Menschen, denen wir uns besonders verpflichtet fühlen und denen wir auch eine Heimstatt geben wollen, auf der anderen Seite.
Da gibt es einen Unterschied. Das eine ist das Asylrecht nach Artikel 16 a Grundgesetz. Dies ist ein besonderer Ausfluss der Gründungsväter aus den Erfahrungen, die wir zwischen 1933 und 1945 in diesem Land gemacht haben, und den Folgen, die in Europa und in der Welt zu verzeichnen waren. Deswegen gibt es diesen besonderen verfassungsrechtlichen Ansatz in Artikel 16 a des Grundgesetzes für die Regelung des Asylrechtes.
Daneben gibt es aber noch internationale Verträge und Verpflichtungen, denen wir beigetreten sind: bei den Vereinten Nationen, in der Europäischen Union. Diese völkerrechtlichen Verpflichtungen haben für uns einen Bindungscharakter. Deswegen ist es genau für diese Teilgruppe für uns verpflichtend, ein Asylrecht für den zu gewähren, der einen Anspruch auf Asyl in unserem Land hat. Weil wir noch genau aus unserer eigenen Geschichte wissen, was es heißt, verfolgt oder vertrieben zu sein, haben wir eine Verpflichtung, diesen Menschen die Möglichkeiten eines vernünftigen Lebens in unserer Gesellschaft zu gewährleisten. Dazu gehören Einbindung und Integration.
Der Unterschied wird jetzt aber deutlich. Für diejenigen, für die dieser Anspruch nicht besteht, muss es eine konsequente Rückführung in die Heimatländer geben. Das wird zumindest im Freistaat Sachsen sehr konsequent betrieben.
Nur können sie doch nicht jeden, der krank ist oder sonstige Gründe hat oder hochschwanger ist, einfach einmal in das Flugzeug schieben, sondern sie müssen sich mit dem Einzelfall beschäftigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben es sonst immer mit Zahlen. Ich glaube durchaus feststellen zu können, dass wir im Freistaat Sachsen sehr konsequent die Frage der Rückführung für nicht anerkannte Verfahren behandeln.
Abschließend bleibt es dabei: Wir müssen die Verfahren der Anerkennung beschleunigen, um Sicherheit für unsere Strukturen, aber auch für den Betroffenen zu bringen und damit eine klare Abgrenzung vorzunehmen.
Erlauben Sie mir zum Schluss noch einen klaren Hinweis, weil er Bestandteil dieser Debatte war: Für uns ist eine pauschale Integration von Asylbewerbern in unsere sozialen Versicherungssysteme nicht der Weg. Wir sind
durchaus der Auffassung, dass das Asylbewerberleistungsgesetz für den Prozess einer entsprechenden Einbindung, Prüfung und Integration seine Berechtigung hat.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegt der Antrag der SPD-Fraktion „Bilanz zur sächsischen Rettungsdienstnovelle – echter Qualitätsgewinn oder nur Lohndumping auf dem Rücken der Beschäftigten?“ vor. Ganz so einfach lässt sich das Thema nun wahrlich nicht verkürzen. Ich möchte noch einmal daran erinnern, was seinerzeit die Ursache gewesen ist: Das war die geltende Rechtslage der Europäischen Union, die darauf hingewiesen hat, dass im Rahmen der Wettbewerbsrichtlinien auch die Rettungsdienstvergaben in Deutschland an entsprechende Regeln und an eine Wettbewerbsgleichheit zu binden sind. Das war die Ursache der Diskussion, in der wir miteinander diskutiert haben, wie wir den Rettungsdienst in Sachsen gestalten wollen.
In der Tat gab es unterschiedliche Betrachtungen und Ansätze in der Diskussion, und es gab unterschiedliche Akteure. Ich konzentriere mich jetzt weniger auf die Frage der Diskussion in diesem Hohen Hause und die unterschiedlichen politischen Bewertungen, die dieses Haus vorgenommen hat, sondern auf die Fragen: Wie organisiert sich der Rettungsdienst und welche Beteiligten haben wir eigentlich in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mitarbeiter des Rettungsdienstes sind eine wesentliche Säule des Rettungsdienstes. Es gilt auch für sie, Verantwortung zu tragen, unbenommen. Aber die Mitarbeiter des Rettungsdienstes sind ein Teil der Betrachtung, die hier eine wesentliche Rolle spielt. Es gehört dazu die Frage der Betrachtung der Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes, nämlich wie die Landkreise und kreisfreien
Städte in ihrer Zuständigkeit und ihrer Verantwortung den Rettungsdienst gestalten. Es gehört dazu die Position der Leistungserbringer und im Regelfall und erfreulicherweise im Wesentlichen in Deutschland und in Sachsen insbesondere unsere Hilfsorganisation. Es geht um die Frage der Beteiligung der Kassen, die aus Beitragsmitteln die Verantwortung der Finanzierung für diesen Rettungsdienst tragen.
Alle vier Beteiligten gilt es in einem Verfahren ausgewogen zu berücksichtigen und die Interessen miteinander vernünftig zu verbinden, um das eigentliche Ziel des Rettungsdienstes zu erreichen, nämlich die Hilfeleistung an Menschen, die im Notfall dieser Hilfe bedürfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Genau dieser Abwägungsprozess war es, den wir seinerzeit in der Diskussion um das BRKG getragen haben. Wir haben uns nicht dafür entschieden, im sächsischen BRKG eine Regelung aufzunehmen, die eine Ausschließlichkeit auf den Preis setzt, sondern wir haben verschiedene andere Vergabekriterien hinzugenommen, die im Wesentlichen fast gleichberechtigt in diesen Abwägungsprozess einfließen können.
Jetzt kommt eine Wahrheit hinzu. Es ist nicht Sache dieses Hohen Hauses und nicht der Staatsregierung, die Vergabe von Rettungsdienstleistungen vorzunehmen, sondern das ist originäre Aufgabe der kommunalen Familie, nämlich die der Landkreise und der kreisfreien Städte.
Wir haben einen Handlungsrahmen gegeben und Möglichkeiten geschaffen, die die Verantwortung betreffen. Insoweit rege ich an, die politische Diskussion dann bitte auch in die Kreistage und Stadträte hineinzutragen, die den Ermessensspielraum des Gesetzgebers weit oder weniger weit genutzt haben. Insoweit, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich schon sagen, dass es eine Verantwortung der kommunalen Ebene gibt.
Lassen Sie uns auf die Frage des Lohndumpings schauen. Ich gebe zu, dass ich es bisher abschließend noch nicht durchschaue, aber ich habe mir die Mühe gemacht, mich in das Thema einzuarbeiten. Es erscheint zumindest so, und ich möchte es hier einfließen lassen. Ich finde es höchst problematisch, wenn Fraktionen dieses Hohen Hauses einen politischen Diskurs, den man zweifelsohne mit den regierungstragenden Fraktionen und der Staatsregierung führen kann, zumindest fahrlässig auf dem Rücken von Hilfsorganisationen austragen, die über Jahrzehnte in Deutschland eine verantwortungsvolle Arbeit geleistet haben, nicht nur im Rettungsdienst, sondern auch im Katastrophenschutz. Ich finde es schon schwierig, wenn man zumindest billigend in Kauf nimmt, diese Hilfsorganisation öffentlich zu diskreditieren, weil man meint, den Sack zu schlagen und zu hoffen, den Müller zu treffen.
Schauen wir uns doch einmal die Situation an. Was ist denn eigentlich zum Beispiel zum 01.01.2014 passiert? – Da gab es insgesamt acht Lose, die eine Hilfsorganisation gewonnen hat. Warum gewinnt eine Hilfsorganisation Ausschreibungen und andere nicht? Im Übrigen kann ich mich auch an diese Hilfsorganisation erinnern, die sehr verärgert war, in Dresden Ausschreibungen verloren zu haben. Aber so ist es dann bei einer Angebotsabgabe. Da entscheiden viele Elemente.
Fakt ist, dass von den 190 Mitarbeitern offensichtlich 189 übernommen wurden. Offensichtlich – so erscheint es mir – sind die fest beschäftigten Mitarbeiter, zumindest nach den vorliegenden Zahlen, bis auf wenige Ausnahmen übernommen worden.
Weiterhin stellt sich die Frage, was Lohndumping ist. Da stelle ich fest, dass ein Rettungsassistent – ich rede nicht von Rettungssanitätern – offensichtlich im Eingangsamt bei der Hilfsorganisation, die maßgeblich in der Kritik steht, zurzeit ein Monatsentgelt von 2 044 Euro hat. Im Übrigen ist das – das ist die Erfahrung – bei der sogenannten ominösen Gewerkschaft verhandelt. Vorsicht, die wertgeschätzte Gewerkschaft ver.di liegt im selben Vergleich bei 1 819 Euro, also offensichtlich unter der Gewerkschaft im Tarifergebnis, die Sie so nicht für satisfaktionsfähig halten.
Wenn wir auf andere Hilfsorganisationen schauen, stellen wir fest, dass offensichtlich die von Ihnen so gescholtene Hilfsorganisation die ist, die sachsenweit das höchste Grundgehalt zahlt mit Ausnahme einer Hilfsorganisation, die nicht einen auf die neuen Länder begrenzten Tarifvertrag hat, sondern einen insgesamt in Deutschland.
Klar ist, dass die Bezahlung der Rettungsdienstassistenten angemessen erfolgen muss. Klar ist auch, dass die Vorwürfe und die Diskussion, die wir führen, ernsthaft verfolgt werden müssen. Gleichwohl bringen uns in dieser Sache Pauschalkritiken und pauschale Angstmacherei überhaupt nicht weiter.
So gestatten Sie mir dann auch, auf Ihren Antrag einzugehen. Ihr Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD-Fraktion, hat im Abs. 1 eine allgemeine Feststellung, die man wahrlich so jederzeit tragen kann und die auch nicht in Abrede gestellt wird. Ihr zweiter Teil der Anfrage sollte sich sicherlich zum Teil an die Staatsregierung wenden. Ich glaube, wenn wir das Thema im Innenausschuss beraten würden, wäre die Staatsregierung auch gerne bereit, dieses Thema umfassender zu diskutieren. Ich halte das Plenum nicht für das geeignete Gremium, um hier umfassend diese Details zu diskutieren, sondern ich glaube schon, dass da der Fachausschuss einbezogen wird und im Anschluss durchaus eine öffentliche Diskussion dazu möglich ist. Es bleibt trotzdem bei der Verantwortung der Landkreise und der kreisfreien Städte in diesem Prozess.
Zum letzten Punkt Ihres Antrages, Frau Friedel, in dem Sie einmal ganz einfach auf die Schnelle sagen, wir
ändern das System, wir ziehen die Notbremse und setzen den Zug auf ein neues Gleis. Wenn ich böswillig wäre – doch das bin ich nicht –, würde ich Ihnen einfach billigen Wahlkampfpopulismus unterstellen. Was ich Ihnen aber sagen muss, ist, dass dieser Antrag eine Erwartungshaltung erzeugt, die Sie nicht erfüllen können.
Ich will es an einigen Beispielen festmachen: Sie verweisen – das ist richtig – auf die Tatsache, dass das Europäische Parlament seit dem 15. Januar – nur für das Protokoll: das sind knapp zwei Monate – die Vergaberichtlinie hinsichtlich der Frage, dass Rettungsdienstleistungen nicht ausschreibungspflichtig sind, geändert hat – am 15. Januar dieses Jahres, seit zwei Monaten.
Aber was Sie verschweigen, ist, dass hierbei eine Ausschreibungsbefreiung für die Frage der reinen Rettungsdienstleistungen erfolgt ist. Das gilt nicht für Krankentransportleistungen. Insoweit muss man dieses Thema auch sachlich und fachlich trennen, was wir in der Vergangenheit nicht getan haben. Damit sind auch Veränderungen verbunden.
Das Zweite ist, dass eine Systemänderung im Rahmen der jetzt erfolgten und laufenden Vergaben und um Fragen der jetzt eingetretenen Struktur auch eine Beteiligung aller vom Rettungsdienst Betroffenen mit sich bringt, das heißt sowohl der Krankenkassen, der Leistungserbringer als auch der Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes.
Das führt dazu, dass Sie dieses Thema in dieser Legislaturperiode in keinem Fall zu einem gesetzlichen Abschluss bringen können, schon allein nicht in der Frage der damit verbundenen – und Sie fordern die Staatsregierung dazu auf – Erarbeitung eines Referentenentwurfes, Anhörung, Beteiligung der Gremien, weil man, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Öffentlichkeit vielleicht auch noch einmal sagen muss, dass im Juli dieses Jahres dieses Parlament in seiner jetzigen fünften Legislaturperiode zum letzen Mal zusammentreten wird und damit jegliche Gesetzesvorhaben der Diskontinuität unterliegen und damit im neuen Landtag neu eingebracht werden müssen. Das heißt, eine Lösung bekommen wir jetzt in der Zeit, in der Form, wie Sie das vortragen, in keinem Fall hin.
Abschließend erlauben Sie mir, die Position der CDUFraktion dazu noch einmal zum Ausdruck zu bringen. Wir haben dieses Gesetz im Jahr 2012 auf der Grundlage der bestehenden europäischen Rahmenrichtlinien beschlossen, um die Konformität herzustellen. Wir haben uns für ein Modell entschieden, das wir in der damaligen Situation für richtig und notwendig erachtet haben. Wir befinden uns in einem Prozess der Überarbeitung der EUDienstleistungsrichtlinie. Wir sind in einer veränderten Rechtslage durch die Änderung der Vergaberichtlinie, und wir haben eine Diskussion zu führen, die auf der Grundlage der veränderten Ausbildungssituation stattfindet. Wer sich mit den Themen beschäftigt, weiß: Rettungsassistenten werden zukünftig in das System von Notfallsanitätern übertragen; auch die Frage, wie man dieses Thema einbindet.
An der Stelle wiederhole ich auch ganz deutlich das, was wir in den letzten Wochen und Monaten immer wieder gesagt haben: Wir werden uns Anfang der kommenden Legislaturperiode sehr intensiv unter Einbindung der Hilfsorganisationen, der kommunalen Ebene, der Kassen und der politischen Gremien dieses Hohen Hauses sowie unter Berücksichtigung der Interessen der Einzelnen mit der Frage notwendiger Anpassungen und der Novellierung des BRKG auseinandersetzen. Das tun wir aber verantwortungsvoll und sachorientiert und nicht kurz vor dem Wahlkampf, um hier noch einmal das Thema in den Wind gehangen zu haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein ernsthaftes Thema, und das braucht ernsthafte Lösungen. Hier geht es um Menschen, die gerettet werden wollen. Hier geht es um Menschen, die Verantwortung tragen, die ein Recht darauf haben, fair und gerecht behandelt zu werden. Um diese Fragen muss man sich kümmern. Es geht um Hilfsorganisationen, die seit vielen Jahren ehrenamtlich und in organisierten Strukturen, auch hauptamtlich Verantwortung tragen. Ihnen gilt unsere Wertschätzung. Insoweit bitte ich Sie, diese Diskussion sachorientiert zu führen.
Für heute bleibt mir nur noch festzustellen: Ihr Antrag findet nicht die Zustimmung der CDU-Fraktion.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Löffler vertraut mir, insoweit darf ich noch einmal kurz das Wort an Sie in diesem Hohen Hause richten.
Die Genese zur Novellierung des BRKG im Jahr 2012 hat ihre Ursachen in der damaligen Rahmensituation der Rechtslage der Europäischen Union. Ich möchte noch einmal klarstellen, dass wir uns seinerzeit unter mehreren Möglichkeiten dafür entschieden haben, das Submissionsmodell als Grundlage zu nehmen. Ich glaube, dass es ein vernünftiger Kompromiss in Bezug auf die Beteiligung der Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes, der Kassen und auch der Leistungserbringer gewesen ist. Ich glaube auch, dass sich das System bewährt hat. Ich finde es nicht so negativ, wie Sie es darstellen.
Gleichwohl gibt es im Rahmen der Neuübertragung bzw. der Ausschreibungen im Einzelfall Fragen zu berechtigten Belangen der Betroffenen bzw. der Mitarbeiter. Deswegen muss man sich des Themas annehmen.
Herr Bartl, ich widerspreche Ihnen: Ja, seit März 2013 läuft die Diskussion zur EU-Vergaberichtlinie mit all ihren Höhen und Tiefen. Ich darf Ihnen versichern, dass ich in der Funktion eines Landesvorsitzenden der KBV in Diskussionsprozesse eingebunden war und dass noch Ende letzten Jahres die Frage der Mehrheitsverhältnisse im Europäischen Parlament sehr schwierig erschien. Es ging nämlich im Kontext darum, dass auch die Wasserrahmenrichtlinie Bestandteil dieser Diskussion ist. Insoweit war nicht absehbar, was abschließend der Parlamentsbeschluss sein sollte. Dieser liegt nunmehr seit dem 15. Januar 2014 vor.
Noch einmal: Auf der Grundlage dieser Situation werden wir uns mit dem Thema beschäftigen und auch der Frage der Abwägung nachgehen. Wie organisiere ich denn einen Rettungsdienst unter Auslösung von Krankentransporten? Ist das sinnvoll, ist das richtig, ist das falsch? Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Fragen, die es in diesem Zusammenhang zu klären gilt. Auch die Frage der Beurteilung sowohl der Leistungserbringer als auch der Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes gilt es zu klären.
Es sei mir noch gestattet, zum Lohndumping ein paar Worte zu sagen. Die Kassen zahlen eine Pauschale. Ich erinnere mich noch an die dazu im Jahr 2012 geführte Diskussion, die die Grundlage für die Bezahlung aufgrund einer tariflichen Bindung war. Kurzum: Wir zeigen an,
dass auch wir aufgrund der veränderten rechtlichen Situation und aufgrund unserer Erfahrung den Bedarf sehen, uns dieses Themas in aller Ruhe und Sachlichkeit unter Berücksichtigung aller Argumente anzunehmen.
Wir finden es nach wie vor nicht richtig, dass hier der Eindruck vermittelt wird, als ob der Rettungsdienst in Gänze und in Summe in Sachsen am Boden liege, schlecht bezahlt werde und dem Grunde nach kaum noch die Autos aus den Garagen bekomme. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch das ist nicht die Wahrheit.
Zum Abschluss möchte ich noch einiges zu Ihrem Antrag sagen: Wir sind gern bereit – diesbezüglich verweise ich noch einmal auf den Innenausschuss – über die Frage der in Punkt 2 aufgeführten Positionen zu diskutieren. Dafür ist der Fachausschuss das geeignete Gremium und nicht das Plenum dieses Hohen Hauses. Ich glaube, auch dort kann man sich darüber verständigen, wie wir unter Einbindung der kommunalen Familie über die von Ihnen aufgeworfenen Fragen diskutieren können. Die Entscheidung darüber liegt bei Ihnen. Wir haben Ihnen signalisiert, dass eine Behandlung im Innenausschuss durchaus sinnvoll und möglich ist. Ansonsten werden wir heute diesen Antrag ablehnen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Herr Präsident! Herzlichen Dank, Frau Friedel, dass Sie die Frage zulassen. Könnten Sie mir bestätigen, dass das Sächsische Vergabegesetz davon ausgeht, dass die vergabefremden Kriterien nicht überwiegen dürfen, es aber gleichwohl zulässt, dass neben dem Preis andere Positionen bei der Vergabe berücksichtigt werden können, oder entspricht das nicht Ihrer Wahrnahme über die Regelung des Sächsischen Vergabegesetzes?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Schimmer, Sie machen es einem nicht leicht. Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich bin im Grunde genommen mit den Diäten sehr zufrieden. Aber wenn ich mir nach zwölf Stunden so etwas anhören muss, dann wünsche ich mir schon eine Erschwerniszulage.
(Beifall bei der CDU, der FDP sowie vereinzelt bei den LINKEN und den GRÜNEN – Alexander Delle, NPD: Gehen Sie doch heim! – Zuruf des Abg. Jürgen Gansel, NPD)
Ich würde sie wahrscheinlich noch nicht einmal selbst in Anspruch nehmen, sondern für meinen Therapeuten benötigen.
„Wir malen uns die Welt, wie sie uns gefällt!“, und wenn ich singen könnte, würde ich dasselbe machen wie Frau Nahles, aber ich verzichte darauf.
Das ist das Schöne an den Nationalen, und in der Tat: Das Volk ist der Chef, und Gott sei Dank hat das Volk entschieden, dass Sie hier nur eine begrenzte Zeit – mit
mäßigem Ergebnis – sitzen und hoffentlich bei der nächsten Wahl hier nicht mehr existent sein werden.
Aber nun zum Thema. Sie machen mal wieder einen Eintopf, werfen alles rein, rühren es um und sagen: Das ist unsere Lösung. Wir kommen jetzt mit einer neuen Version und sagen: Das, was die Schweiz getan hat, das ist der Impuls. Das brauchen wir jetzt auch in Deutschland.
Nun muss man aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht ein wenig in diese Genese der Schweiz schauen, um sich davon zu befreien, nicht Apfel und Birne in ein Gemüse zu verwandeln.
Die Schweiz – traditionell ein Zuwanderungsland und als solches bis zum Jahr 2007 gesetzlich normiert mit einer Kontingentierung der Zuwanderung – hatte im Jahr 1990 eine Einwohnerzahl von 6,87 Millionen Einwohnern, davon 5,5 Millionen Schweizer. Die Mathematiker unter uns kommen jetzt auf 1,37 Millionen Ausländer.
Ich sage Ihnen noch eines, bevor Sie sich aufregen: In der Schweizer Diskussion sind es die EU-Zuwanderungen, insbesondere aus Italien, Frankreich, Deutschland und Österreich, auf den Arbeitsmarkt. Oder um es auch in Ihre Gedankenwelt zu übertragen: Dem Schweizer ist der Deutsche das, was Sie mit den Balkanstaaten in der deutschen Debatte betreiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Wahrheit gehört auch, dass in der Schweiz in den letzten Jahren eine erhebliche Zunahme auf den Schweizer Arbeitsmarkt erfolgte. Wir reden über die Zuwanderung auf den Schweizer Arbeitsmarkt. Im Jahr 2000 hatte die Schweiz 7,289 Millionen Einwohner bei einer gleichzeitig sinkenden Schweizer Bevölkerung von 5,4 Millionen Einwohnern, das heißt, wenn man es hochrechnet, mittlerweile ungefähr einen Ausländeranteil von 1,8 Millionen Menschen, davon knapp 70 % aus EU-Staaten.
Im Jahr 2012 konstatierten wir 8,03 Millionen Schweizer bei einer sinkenden Bevölkerungszahl von 5,2 Millionen oder mittlerweile einem Anteil von ausländischer Bevölkerung von 3 Millionen. Das ist die Ausgangslage der Diskussion in der Schweiz. Ich betone es noch einmal: vorrangig geprägt durch eine Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt. Das führte zu einer erheblichen Diskussion über die Frage, wie sich die Strukturen und die Entwicklung in der Schweiz zukünftig gestalten.
In Deutschland sieht das alles ein wenig anders aus. In Deutschland hatten wir im Jahr 1990 – –
Herr Gansel, blöken Sie doch nicht immer dazwischen! Hören Sie zu! Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass Sie auch noch etwas dazulernen können.
In der Bundesrepublik Deutschland waren es im Jahr 1990 74,1 Millionen Deutsche bei 5,6 Millionen Ausländern. Der Bevölkerungsanteil im Jahr 2006 betrug 75 Millionen Deutsche bei 7,2 Millionen Ausländern. Im Jahr 2011 hatten wir 74 Millionen Deutsche bei 6,7 Millionen Ausländern.
Das heißt also: Das Verhältnis unterscheidet sich erheblich.
Wir kommen zu einem weiteren Punkt. Sie fangen jetzt an, die Diskussion zu vermischen. Eine aus arbeitsmarktpolitischer Zuwanderung in der Schweiz resultierende Debatte nehmen Sie zum Anlass, die Frage des Asylrechts in die Diskussion zu tragen, und tun so, als ob Heerscharen auf den deutschen Arbeitsmarkt, in unsere Gesellschaft hineindrücken und die Zukunft dieses Landes gefährden.
Der Ausländeranteil in Deutschland beträgt 8,2 %.
Der Ausländeranteil in Sachsen beträgt 2,2 %.
Dabei stellt sich mir immer wieder die Frage: Was haben, mit Verlaub, die Herausforderungen in der Schweiz – auch Herausforderungen, die wir in Regionen von Deutschland zu bewältigen haben – mit den sächsischen Verhältnissen zu tun? Ich glaube schon, dass Sie wissen, die Wahlen stehen an und viele andere Themen. Sie versuchen, mit den Ängsten der Menschen zu spielen und ein Szenario an die Wand zu malen, was unverantwortlich ist.
Wir sprechen darüber, dass wir in unserem Land Menschen, die politisch verfolgt werden, nach dem Asylrecht eine Zuflucht geben, und wir sprechen davon, dass wir uns verpflichten, nach der UN-Menschenrechts
konvention und der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte zu agieren und Menschen hier eine Zukunft zu geben. Das ist eine Anerkennungsquote von knapp 30 %, und das ist großzügig gerechnet. Richtig ist auch, dass wir in der Asyldiskussion eine verantwortungsvolle Politik brauchen, was die Frage der Anerkennungsverfahren betrifft. Meine Partei steht ganz klar dafür, dass die Verfahrensverkürzung entsprechend der Regelung auf drei Monate zu erfolgen hat, um sowohl den Betroffenen als auch der deutschen Bevölkerung Klarheit über den Status und den Verbleib zu geben. Darum kämpfen wir, und wir setzen uns dafür ein.
Aber wer mit einem Anerkennungsgrund hierherkommt, der hat es verdient, die Rahmenbedingungen vorzufinden, die ihm eine gesellschaftliche Integration und die Teilhabe an unserer Gesellschaft ermöglichen. Wir als Politiker haben die Verantwortung, den Ausgleich zu schaffen zwischen den berechtigten Interessen unserer Bevölkerung und denen von Menschen, die eine Zukunft suchen.
Wir haben auch die Verantwortung, in einem demografischen Wandel die Frage zu beantworten, wie die zukünftige Entwicklung unseres Landes vernünftig und maßvoll erfolgen kann. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist diese Debatte eben nicht schwarz und weiß und lässt sich nicht durch Angstmacherei begleiten, sondern diese Diskussion ist grau. Sie ist von Wahrheiten und Herausforderungen geprägt, sowohl für den, der hierherkommt, als auch für unsere Bevölkerung.
Insoweit lehnen wir den Antrag ab und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie erleben mich in einer gewissen Sprachlosigkeit. Formal steht der NPD ja durchaus zu, Aktuelle Debatten zu beantragen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, man hätte sich ja gewünscht, dass Sie wenigstens den Versuch unternommen hätten, Substanz in das Thema zu bringen. Die wesentlichen Kernbotschaften sind zwei: Die NPD möchte im Wahlkampf über Zuwanderung reden, und sie bringt dem Sächsischen Ausländerbeauftragten, meine ich, eine sehr geringe Wertschätzung entgegen.
Beides war nicht neu, beides bedurfte keiner Aktuellen Debatte
Nun muss man ja nicht immer der Auffassung des Ausländerbeauftragten sein, aber ich finde schon, er hat wertvolle Impulse für eine Diskussion gesetzt, die wir mit allen unterschiedlichen Betrachtungen miteinander führen können. Nur die NPD hat sich daran nicht sonderlich beteiligt. Das liegt vielleicht auch daran – das hat man in den weiteren Ausführungen gemerkt –, dass sie bei dem Thema Zuwanderung gar nicht so richtig weiß, worüber sie reden möchte.
Ehrlich, ich hätte mir das durchaus gewünscht. Herr Storr, es hilft auch Ihnen zuzuhören. Ich habe die Hoffnung nicht aufgegeben, dass man lernen kann.
Worüber reden wir denn? Zuwanderung, Asylrecht? Reden wir über Freizügigkeit von EU-Bürgern? Was ist eigentlich das Thema?
Sie haben alles in einen Topf geworfen, einen Eintopf produziert, umgerührt und gesagt: Schauen wir mal!
Was ist Zuwanderung und wie funktioniert sie? Herr Szymanski, Sie haben ja den Redebeitrag gehalten. Zuwanderung hat in Deutschland über viele Generationen stattgefunden. Herr Szymanski, davon zeugt heute noch so mancher Nachname.
Insoweit ist das etwas sehr Belebendes. Es ist auch sehr schwierig, darüber zu reden, was Deutschland ist. Was ist eigentlich Deutschland in der Geschichte? Waren es die Goten? Waren es die Vandalen? Waren es die, die hier
lebten? Was ist Deutschland im Fortgang der Geschichte? Waren es Württemberger? War es Preußen oder war es Österreich? Wie definiert sich das Deutschsein eigentlich?
(Andreas Storr, NPD: Genau diese Frage ist das Problem, weil Sie kein Geschichtsbewusstsein haben! Sie sind ein historischer Analphabet. Deshalb können Sie die Frage nicht beantworten. Wir wissen es ganz genau!)