Zuerst gratuliere ich unserem Herrn Kollegen Liebhauser ganz besonders herzlich zum Geburtstag und wünsche ihm Gesundheit und viel Erfolg.
Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Winfried Petzold, Frau Dombois, Herr Schowtka, Frau Strempel und Frau Dr. Deicke.
Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 4 und 7 bis 12 folgende Redezeiten festgelegt: CDU bis zu 107 Minuten, DIE LINKE bis zu 73 Minuten, SPD bis zu 44 Minuten, FDP bis zu 44 Minuten, GRÜNE bis zu 38 Minuten, NPD bis zu 38 Minuten, Staatsregierung 73 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.
Meine Damen und Herren! Unter den Punkten 1 und 2 unserer heutigen Tagesordnung sind Wahlen je eines Mitglieds
Moment! – und eines stellvertretenden Mitglieds für den 1. und den 2. Untersuchungsausschuss vorgesehen. Wie Sie den mittlerweile vorliegenden Wahlvorschlägen in den Drucksachen 5/7116 und 5/7117 entnehmen können, handelt es sich faktisch um einen Austausch; betroffen sind in beiden Fällen Mitglieder bzw. bisherige Mitglieder und stellvertretende Mitglieder, nämlich Frau Fiedler und Herr Hartmann. Ich möchte daher von meinem Recht nach § 79 Abs. 5 der Geschäftsordnung Gebrauch machen und Ihnen vorschlagen, diese beiden Tagesordnungspunkte gemeinsam zu behandeln, da sie im wahrsten Sinne des Wortes – ich zitiere – „gleichartige oder verwandte Gegenstände“ sind. Gibt es dagegen Widerspruch? – Den sehe ich nicht. Dann können wir so verfahren.
Weiterhin liegt Ihnen in der Drucksache 5/7194 der Antrag der Fraktion DIE LINKE vor, den Tagesordnungspunkt 15 – wir haben das korrigiert; es ist nicht Punkt 14, sondern Punkt 15 – von der Tagesordnung der heutigen Sitzung zu nehmen. Der Antrag ist ausführlich schriftlich begründet. Wird dennoch das Wort gewünscht? – Ich sehe, Sie wünschen das Wort, Herr Tischendorf.
Ja. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz den vorliegenden Antrag – die kleine
Wir stellen den Antrag, dass Tagesordnungspunkt 15, Aufhebung der Immunität von Dr. André Hahn, heute abgesetzt wird. Wie Sie wissen, ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden, die die Aufhebung der Immunität meines Fraktionsvorsitzenden auf der Grundlage des § 21 des Sächsischen Versammlungsgesetzes beim Präsidenten beantragt hat. Damit hat sich der Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschuss in mehreren Sitzungen beschäftigt.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, seitdem ist eine andere Situation eingetreten, die im Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschuss überhaupt noch keine Rolle spielen und demzufolge auch nicht in die vorliegende Beschlussempfehlung einfließen konnte. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat am 7. Oktober die spätestens jetzt allen Abgeordneten vorliegende Expertise erstellt. Diese beschäftigt sich genau mit diesen Ermittlungsverfahren nach § 21 des Versammlungsgesetzes, also auch mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft gegen unseren Fraktionsvorsitzenden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer es von uns ernst meint mit der Einhaltung der Sächsischen Verfassung und des Grundgesetzes, kann in Kenntnis dessen unmöglich auf Aufhebung der Immunität von Dr. André Hahn am heutigen Tag bestehen. Das ist übrigens unabhängig davon zu sehen, wie sich jeder Einzelne zu den Vorwürfen stellt, die gegen Dr. André Hahn von der Staatsanwaltschaft vorgebracht werden.
Richtig ist, dass darüber Gerichte entscheiden müssen – wenn es eben dazu kommt. Zuvor haben wir aber zu entscheiden, ob die Immunität aufgehoben wird. Diese Entscheidung, meine sehr geehrten Damen und Herren, können wir keinem Gericht abnehmen, sondern die müssen wir selbst treffen. Wir müssen darüber heute entscheiden. Wir sind die Parlamentarier, und wir sind demzufolge verpflichtet zu prüfen, ob der Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden überhaupt eine gesetzliche Grundlage hat.
Ich denke, Sie stimmen mir alle zu, wenn ich sage, dass die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten eine unserer schwerwiegendsten Entscheidungen im Parlament ist. Deshalb können wir das Gutachten des Deutschen Bundestages nicht unbeachtet lassen. Ich möchte kurz zitieren: „Im Ergebnis dürfte nach alledem nach der Nichtigerklärung des Sächsischen Versammlungsgesetzes die Einleitung eines Strafverfahrens für Taten für den Zeitraum zwischen Verkündung und Nichtigerklärung wegen der dargestellten Strafbarkeitslücke nicht möglich sein. Mag die Straflosigkeit dieser Taten vielleicht auf den ersten Blick unbillig erscheinen, weil die Handlungen für die Betroffenen wegen des Rechtsscheins bzw. der tatsächlichen Wirkung des § 21 SächsVersG zur Tatzeit schließlich erkennbar strafbewehrt waren …“
Ja. – Wegen der Bindung an Recht und Gesetz nach Artikel 20 des Grundgesetzes und wegen des Rückwirkungsverbots aus Artikel 103 des Grundgesetzes erscheint eine andere Bewertung problematisch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, obwohl meine Redezeit abgelaufen ist, appelliere ich an Sie: Wollen Sie ernsthaft heute hier entscheiden – entgegen den Bestimmungen des Grundgesetzes und der Sächsischen Verfassung –, die Immunität aufzuheben, obwohl die Strafbarkeit ernsthaft angezweifelt wird und es mittlerweile auch Gerichte gibt, die aus diesem Grund die Eröffnung verschieben? Ich bitte Sie, noch einmal ernsthaft darüber nachzudenken. Wir stimmen heute auch darüber ab, ob der Sächsische Landtag das Grundgesetz und die Sächsische Verfassung akzeptiert.
Jetzt haben alle anderen Fraktionen die Möglichkeit, in Rede oder Gegenrede dafür oder dagegen Stellung zu nehmen. Ich betone: Es geht nach wie vor um die Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung. Wir sind noch mitten in der Diskussion zur Tagesordnung.
Danke, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag ist uns heute Morgen völlig unangekündigt als Tischvorlage vorgelegt worden. Die Forderungen sind sehr weitreichend. Die Begründung, die Kollege Tischendorf vorgetragen hat, war sehr schwerwiegend. Unsere Fraktion hat deshalb das Bedürfnis, sich zu diesem Antrag schnell noch einmal zu verständigen. Wir beantragen eine Überlegungspause von 15 Minuten.
Meine Damen und Herren! Damit unterbrechen wir die Sitzung für 15 Minuten. Wir sind, wie gesagt, noch mitten in der Abstimmung über die Tagesordnung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich trete zwar eine Minute vorfristig in die Tagesordnung ein, aber ich sehe, dass die Fraktion GRÜNE ihre Überlegungspause abgeschlossen hat und wieder komplett vertreten ist.
Es geht nach wie vor um die Absetzung des Tagesordnungspunktes 15. Für die Fraktion GRÜNE will dazu Kollege Lichdi das Wort ergreifen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag hat, glaube ich, nicht nur meine Fraktion, sondern das gesamte
Haus hier überrascht. Deswegen war es, denke ich, richtig, dass meine Fraktion jetzt nicht in der ersten Wut und auch Verärgerung reagiert hat, sondern noch einmal beraten hat. Aber das Ergebnis ist das gleiche geblieben.
Liebe Freundinnen und liebe Freunde von der Linksfraktion und der SPD! Wir haben zusammen das Versammlungsgesetz vor dem Verfassungsgericht beklagt und auch gewonnen. Das war eine sehr wichtige Entscheidung für die demokratische Kultur in Sachsen. Wir werden auch das nächste Versammlungsgesetz, das wortgleich von der Koalition eingebracht worden ist und durchgesetzt werden wird, auch wieder angreifen und auch wieder kippen.
Natürlich wirft dieses Urteil sehr viele rechtliche Fragen auf: ob jetzt der § 21 des Landesversammlungsgesetzes oder das Bundesversammlungsgesetz gilt oder ob es überhaupt nicht gilt. Das sind schwerwiegende rechtliche Fragen, die unter den Juristen – soweit ich das beurteilen kann – durchaus sehr umstritten sind.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat nun seine Meinung kundgetan. Ich denke, es spricht sehr vieles dafür, was der Wissenschaftliche Dienst hier gesagt hat. Die Frage, die wir uns als Sächsischer Landtag zu stellen haben, ist die: Wer hat über die Frage der Anwendbarkeit welches Gesetzes auch immer zu entscheiden? Dazu müssen wir schlicht und ergreifend feststellen: Das ist nicht der Sächsische Landtag, das sind die unabhängigen Gerichte. Ich sage das auch hier ganz bewusst, weil wir in dieser Frage in den letzten Wochen harte Auseinandersetzungen hatten. Deswegen ist es meiner Fraktion und mir persönlich sehr wichtig, diese Entscheidung zu treffen.
Sehen wir uns die Aufgabe des Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschusses an. Der Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschuss hat eine Anklage der Staatsanwaltschaft dann zurückzuweisen, wenn die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes infrage steht – das ist hier nicht der Fall – oder wenn die Fraktionen der Meinung sind, dass hier Willkür besteht. Meine Fraktion hat im Immunitätsausschuss klargemacht, dass wir im Fall der Anklage gegen Kollegen Hahn tatsächlich Willkür erkennen. Das ist ein sehr schwerer Vorwurf und meine Fraktion wird heute Abend auch so entsprechend abstimmen. Aber weil wir dort den geraden und eindeutigen Weg gehen wollen, weil wir eben Willkür erkennen, halten wir dies für ein unzulässiges, untaugliches Ablenkungsmanöver. Deswegen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen können.
Ich sage Ihnen noch eines dazu. Ich bin es wirklich allmählich leid, Ihre laufenden Dringlichen Anträge, die offensichtlich nicht dringlich sind, Ihre formalen Spielereien hier im Hause zu ertragen, die Sie immer wieder hier einbringen,
um sich in der öffentlichen Wahrnehmung als Vorkämpfer für Recht und Demokratie hier zu gerieren. Ich sage Ihnen
Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir hierzu als GRÜNE eine sehr klare Position haben. Wir werden heute Abend den Antrag ablehnen, aber dieses Spiel machen wir nicht mit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt Momente im politischen und parlamentarischen Leben, wo man denkt, dass sie nie kommen mögen. Aber es ist so weit: Ich kann Herrn Kollegen Lichdi in vielen Punkten seiner Rede zustimmen, und das auch namens meiner Fraktion.
Über die Tricks und Versuche der Aushebelung der Geschäftsordnung seitens der LINKEN zum Erfolg zu kommen, hat er ausreichend gesprochen.
Ich möchte nur noch einmal erwähnen und deutlich machen, dass wir es uns im Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschuss mit dieser Entscheidung nicht leicht gemacht haben. Wir haben mehrere Beratungen durchgeführt. Wir haben insbesondere die Staatsanwaltschaft nochmals gebeten, uns Argumente an die Hand zu liefern, dass hier keine Willkür vorherrscht. Diese Argumente sind, nach unserer Auffassung zumindest, nachgeliefert worden. Das mögen andere anders beurteilen. Ich bin aber schon der Auffassung, dass der Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschuss auf einer breiten Grundlage entscheiden konnte und seine Entscheidung getroffen hat. Das wird sich, denke ich, auch heute in der weiteren Abstimmung wiederholen.
Ich will aber ganz deutlich sagen, dass wir uns als CDUFraktion – ich denke, auch als Koalition – nicht daran beteiligen werden, wenn Herr Hahn versucht, sich hier als Märtyrer zu geben und zum Helden zu machen. Das wird mit uns nicht passieren. Ich weiß nicht, woran es liegt; ob es in Ihrer Person begründet ist oder vielleicht auch darin, dass Sie Kämpfe in der eigenen Fraktion durchführen müssen. Daran werden wir uns nicht beteiligen.
Wir sind aus guten Gründen hier kein Gericht. Die Fragen, die es zu entscheiden gilt, hat ein ordentliches sächsisches Gericht zu entscheiden. Den Weg sollten wir ebnen. Das sollten wir auch insofern tun, als wir Herrn