Christian Piwarz
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor fünf Jahren haben wir hier im Hohen Haus schon einmal über den Abschlussbericht eines Untersuchungsausschusses zu vermeintlichen kriminellen und korruptiven Netzwerken in Sachsen debattiert. Nun sind weitere vier Jahre Arbeit im 2. Untersuchungsausschuss vorbei. Und was liegt hinter uns? Kollege Bartl hat es zutreffend zusammengefasst: Unmengen an Akten, die teilweise die Kapazitäten des Landtages zu sprengen
drohten, eine Vielzahl von Zeugenvernehmungen und mehrere Hundert Stunden Sitzungszeit.
Meine Damen und Herren! Das Ergebnis bleibt unverändert – so hält es auch der Abschlussbericht fest; das wird Sie nicht verwundern –: Die behaupteten kriminellen und korruptiven Netzwerke in Sachsen gab es nicht. Den insbesondere von der Opposition immer wieder willfährig behaupteten „Sachsen-Sumpf“ hat es so nie gegeben.
Die Vertreter der CDU im Ausschuss haben zahlreichen Zeugen die Frage nach der Existenz dieser angeblichen Netzwerke gestellt. Die allermeisten haben diese Frage klar verneint. Nur einer, ein ehemaliger Richter aus Chemnitz, bejahte diese Frage und verwies dabei vollmundig auf die Medien, die davon ja voll seien.
Spannend ist, dass nunmehr auch die Opposition zu der Erkenntnis gekommen ist, dass ihre sonst immer bemühten Netzwerke nicht existieren. Das wird sogar im abweichenden Votum von LINKEN, SPD und GRÜNEN deutlich. Ich will gerne zugestehen, dass bei Ihnen der Weg zur Erkenntnis allgemein länger dauert, aber – so muss man fragen – braucht es dafür wirklich vier weitere Jahre Ausschussarbeit? Sind die vom sächsischen Steuerzahler dafür zur Verfügung gestellten Ressourcen für eine nicht neue Erkenntnis tatsächlich sinnvoll eingesetzt? Zweifel daran bleiben.
Meine Damen und Herren, schauen wir auf die Details. Sehr intensiv hat sich der Ausschuss mit dem Verkauf des Hauses Riemannstraße 52 in Leipzig befasst. Für die Anhänger der Sumpftheorie ist das quasi der Kernpunkt des Bösen. Hier soll das angebliche Netzwerk erstmals offen zutage getreten sein. Entsprechend hemmungslos wurden in der Vergangenheit die damaligen Vorgänge rund um den Kauf in ein schlechtes Licht gerückt und handelnde Personen diskreditiert.
Wir haben im Ausschuss zahlreiche Zeugen hierzu vernommen und Akten ausgewertet. Am Ende ist nichts übrig geblieben. Weder der Kauf selbst noch die Gewährung und der Einsatz von Fördermitteln oder die Belegung der Wohnungen sind angreifbar. Natürlich – das sei zugestanden – war die Situation auf dem Leipziger Immobilienmarkt Anfang der Neunzigerjahre nicht mit heute vergleichbar, aber Vorwürfe für ein Fehlverhalten der damals Handelnden lassen sich nicht halten. Einzig der Umgang mit Immobilienakten bei der Stadt Leipzig bzw. bei der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft hat für mehr als nur Stirnrunzeln bei allen Ausschussmitgliedern gesorgt. Ich komme später darauf noch einmal zurück.
Meine Damen und Herren, die Opposition hat bereits ihr abweichendes Votum gegenüber der Presse vorgestellt. Gemäß den Verlautbarungen danach will sie weiter das Bild aufrechterhalten, dass angeblich nach Meinung der Staatsregierung die ehemalige Referatsleiterin Henneck – heute heißt sie Skroch – und der Polizeibeamte Wehling verantwortlich für alles sein sollen.
Das hat so absolut niemand behauptet, aber es lohnt sich, beide Personen und ihr Handeln genauer zu beleuchten.
Beide haben dem Ausschuss als Zeugen zur Verfügung gestanden. Spannend ist dabei vor allem die Aussage von Georg Wehling. Er hat zugegeben, dass er sich Ende Mai 2006 circa fünf Stunden lang mit Frau Skroch getroffen und zu diversen Vorgängen Angaben gemacht hat. Er hat aber – und das ist wichtig – zwei Dinge deutlich dementiert: dass er sich bereits 2005 mit Frau Skroch getroffen hat und dass zahlreiche Vorwürfe aus dem sogenannten „Gemag“-Vermerk definitiv nicht von ihm stammen.
Dies wiederum lenkt den Blick auf Frau Skroch. War sie wirklich, wie die Opposition das immer darstellt, die angeblich so fehlerfrei arbeitende Beamtin, die sich ausschließlich der Aufklärung verpflichtet fühlte? Zahlreiche Punkte lassen zumindest Zweifel daran aufkommen. Im Ausschuss der letzten Legislaturperiode war Frau Skroch davon überzeugt, dass in den von ihr gefertigten Abgabedossiers an die Staatsanwaltschaft zahlreiche belastbare Vorwürfe zum vermeintlich korruptiven Handeln aufgeschrieben wurden, die die Staatsanwaltschaft zum Handeln zwingen müssten.
Von dieser Position ist nun, ein paar Jahre später, nicht viel übrig geblieben. Jetzt versucht Frau Skroch eher den Eindruck zu erwecken, dass sie von ihren Vorgesetzten regelrecht dazu angehalten wurde, diese Dossiers fertigzustellen. Hat da – diese Frage stellt sich – jemand Angst vor der eigenen Courage bekommen, nur weil die Vorgesetzten auf das vertrauten, was ihnen Frau Skroch damals vorher über die Vorgänge berichtete?
Und was war mit „Gemag“? Dahinter steckt die Befragung von Georg Wehling Ende Mai 2006. Frau Skroch hat es mehrfach klar erklärt. Aber – so muss man fragen – ist da noch mehr? Frau Skroch hat in ihrem Vermerk der Quelle „Gemag“ eine hohe Bedeutung beigemessen. Angeblich würde sich diese Quelle in höchsten Justiz- und Politikkreisen bewegen. Das tat Georg Wehling sicherlich nicht, und er hat dies auch im Ausschuss vehement abgestritten. Und laut Frau Skroch habe „Gemag“ schon im Jahr 2005 umfangreiche Angaben gemacht, die 2006 nur nochmals bestätigt worden seien. Ein Treffen 2005 wohlgemerkt hat Georg Wehling ebenso vehement abgestritten.
Meine Damen und Herren, was muss also passiert sein? Die Referatsleiterin Skroch weiß spätestens im Frühjahr 2006, dass die Tätigkeit ihres Referats Ende Mai endet. Sie hat in einzelnen Bereichen nicht mehr als ein paar vage Gerüchte und Informationssammlungen. Also lag es aus ihrer Sicht nahe, diese noch irgendwie zu verdichten, offenbar koste es, was es wolle. Deshalb trifft sie sich mit Georg Wehling nur wenige Tage vor Ende der Tätigkeit des Referats. Deshalb macht sie zunächst gegenüber ihren Vorgesetzten falsche Angaben über die Identität „Gemags“ und gibt diese erst 2007 auf wiederholte Nachfrage preis.
Diese Quelle „Gemag“ stellt quasi das Hauptbelastungsmaterial dar, musste also auf glaubwürdig, ja sogar sehr glaubwürdig getrimmt werden. Deshalb spricht vieles
dafür, dass Frau Skroch die angeblichen Treffen im Jahr 2005 und die vermeintlich guten Kontakte von „Gemag“ zu Politik und Justiz schlicht erfunden hat. Dazu passt, dass wir ihr bereits im vorangegangenen Ausschuss nachweisen konnten, dass der entsprechende Treffvermerk mit „Gemag“ von ihr selber zurückdatiert wurde, um ihn noch in die Auswertung einfließen zu lassen.
Genau das, meine Damen und Herren, wirft ein bezeichnendes Bild. Frau Skroch war in den Jahren 2006 und 2007 mit der Aufarbeitung der Aktenstücke des aufgelösten OK-Referats befasst. Ob hier noch eine Trennung zwischen Beschaffung und Auswertung bestanden hat, ist mehr als fraglich. Sehr wahrscheinlich ist dies nicht.
Frau Skroch hat weiterhin sogenannte APX oder Auskunftspersonen in X geführt, also Auskunftspersonen, deren Identität nirgendwo erfasst war. Ein solches Vorgehen ist ungeheuerlich und legt den Verdacht nahe, dass es diese Personen tatsächlich nie gegeben hat. Ihre Aussagen finden sich gleichwohl in den Akten wieder. Auch das wirft ein bezeichnendes Bild auf die Arbeitsweise des Referats und der Referatsleiterin. Der jetzige Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann hat das in seiner Aussage vor dem Ausschuss ganz gut zusammengefasst, indem er sinngemäß ausführte, dass Frau Skroch sich bisweilen in bestimmte Themen verrannte und dann nur noch schwer herauszubekommen war.
Meine Damen und Herren, aber damit nicht genug. Im ach so untadligen OK-Referat werden Polizeibeamte in unzulässiger Form als Quellen geführt. Ebenso verhält es sich mit einer Sozialarbeiterin. Beide liefern Informationen, die sie möglicherweise schon Polizeibehörden gegeben haben. Der doppelte Aufguss dieser Informationen ist damit durchaus sehr wahrscheinlich.
Und weiter geht‘s: Ein V-Mann-Führer beginnt ein über das Dienstliche hinausgehendes Verhältnis mit seiner Quelle. Die entsprechende Korrespondenz findet sich in den Akten. Man stelle sich auch nur ansatzweise vor, wie groß völlig zu Recht der Aufschrei wäre, wenn so etwas im Bereich der Beobachtung von Rechts- oder Linksextremismus passiert wäre!
Derselbe Mitarbeiter verfügt offenbar über engeren Kontakt zum selbst ernannten Aufklärungsautor Jürgen Roth. Derselbe Mitarbeiter hat die Telefonnummer von Volker Külow unter der Rubrik „Fraktionen“ in seinem Handy gespeichert, und derselbe Mitarbeiter sieht sich einer Anklage ausgesetzt, weil er unter anderem eine ehemalige Quelle und andere Zeugen eingeschüchtert und bedroht haben soll.
Dies alles wirft kein gutes Licht auf die Arbeitsweise des ehemaligen OK-Referats. Wenn man fragt, wer tatsächlich dafür verantwortlich ist, was wir als „Sachsen- Sumpf“ kennen, was da alles in die Akten gekommen ist, ist wohl der Name Georg Wehling weniger relevant. Dafür rücken die Namen Skroch und Heide in den Mittelpunkt. Das ist wohl eine der wesentlichen Erkenntnisse dieses Ausschusses.
Meine Damen und Herren, die Opposition ist selbst davon abgerückt, dass es ihren behaupteten „Sachsen-Sumpf“ gibt. Nun muss also die nächste Legende herhalten, diesmal die von der fehlerhaften und einseitigen Aufarbeitung durch die Staatsregierung. Damit wird nun endgültig der Bock zum Gärtner gemacht. Die, die 2007 und danach am lautesten nach Aufklärung geschrien haben, wollen diese Aufklärung nun bewerten. Demagogischer geht es kaum.
Ich rufe uns allen die aufgeheizte und bisweilen hysterische Atmosphäre im Frühsommer 2007 in Erinnerung, als durch gezielte Durchstechereien der angebliche „SachsenSumpf“-Skandal an die Öffentlichkeit kam. Das Ergebnis stand bei der Opposition damals ja schon fest. Ich zitiere Klaus Bartl aus seiner Rede vom 5. Juni 2007 hier vor dem Hohen Haus: „Folgende Tatsachen dürften bereits jetzt als feststehend und belastbar betrachtet werden: Erstens. Hier im Freistaat ist es einer zahlenmäßig zunächst sicherlich kleinen Gruppe von herausgehobenen Personen im Bereich von Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Justiz, Staatsanwaltschaft und Polizei gelungen, ein nach bisherigen Erkenntnissen der deutschen Politik- und Kriminalgeschichte noch nie da gewesenes Netzwerk aufzubauen, unter dessen Wirkung zumindest in regional begrenzten Bereichen die in Staatsgrundsätzen angelegte Gewaltenteilung praktisch paralysiert, gelähmt und aufgehoben wurde.“
Dieses Zitat zeigt die ganze Wucht der damaligen Anwürfe. Es wird an Superlativen nicht gespart. Wohlgemerkt, nichts weniger als „in der Kriminalgeschichte einzigartig“, und die Gewaltenteilung sei hier aufgehoben. Darunter – so haben wir Sie auch kennengelernt – machen Sie es ja nicht, Herr Bartl.
Unter diesem Druck mussten die Staatsregierung auf der politischen Seite und Staatsanwaltschaften auf der juristischen Seite klären, was tatsächlich an diesen heftigen Vorwürfen dran war.
Ich bin insbesondere den ermittelnden Staatsanwälten für ihre akribische Arbeit dankbar. Wir haben ja die Herren Schwürzer und Kohle intensiv vernommen. Sie haben uns ein sehr genaues Bild ihrer Arbeit gegeben, und – das scheint mir besonders wichtig – sie haben sich vehement gegen den Vorwurf verwahrt, auf die Ermittlungen wäre in irgendeiner Form Einfluss genommen worden.
Das passiert ja schon wieder! – Wenn das dennoch von der Opposition behauptet wird, dann ist das wider besseres Wissen und eine Frechheit. Gerade die SPD schreckt dabei nicht davor zurück, die eigenen Leute gezielt zu diskreditieren, die anderswo in – zugegeben sehr kühnen – Träumen schon als Minister gehandelt werden.
Die Strafverfolgungsbehörden, meine Damen und Herren, haben unsere Unterstützung verdient und nicht diese permanenten und zutiefst ehrenrührigen Verdächtigungen.
Meine Damen und Herren! Auf der einen Seite fordert die Opposition mit den handelnden Ministern immer wieder Aufklärung – 2007, 2008 und in der Folgezeit. Andererseits kritisieren sie diese dann, wenn sie sich über den Verfahrensstand informieren lassen, um überhaupt diese Auskunft geben zu können. Das ist ein durchaus mieses und durchschaubares Spiel und dient in keiner Weise der Aufklärung, allenfalls der persönlichen Profilierung der bekannten Oppositionsprotagonisten.
Wir als CDU sagen in unserem Abschlussbericht ganz klar, dass die Aufarbeitung der vermeintlichen Affäre auch in Ansehung des großen öffentlichen Drucks ordentlich und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gelaufen ist. Es ist allerdings – und das will ich zugeben – bedauerlich, dass zwei zentrale Gerichtsverfahren, nämlich die gegen Frau Skroch und Herrn Heide, noch nicht begonnen haben bzw. abgeschlossen werden konnten. Eine gerichtliche Entscheidung hierüber würde möglicherweise auch zur weiteren Aufklärung und auch zur weiteren Abkühlung beitragen.
Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir noch einige Bemerkungen zum Schluss. Einen Komplex konnte der Ausschuss nicht annähernd beginnen aufzuklären: den unglaublichen Umgang der Stadt Leipzig mit vermeintlich herrenlosen Grundstücken. Leipzigs SPD-Oberbürgermeister Jung hat sich lange geweigert, mit dem Ausschuss zusammenzuarbeiten. Die wahren Gründe dafür wird nur er kennen. Das, was der Ausschuss in Sachen Aktenführung bei der Stadt Leipzig und der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft erleben durfte, lässt allerdings ahnen, dass der Komplex der herrenlosen Grundstücke noch gesondert aufgearbeitet werden muss.
Meine Damen und Herren! Wir haben in den letzten Jahren das Paradebeispiel eines politischen und medialen Skandals erlebt, an dem inhaltlich nichts war. Der Schaden auf allen Seiten wird bleiben. Es ist ein schlechtes Bild auf Sachsen geworfen und aus dem eigenen Land noch verstärkt worden. Behörden und Institutionen, insbesondere in der Strafverfolgung, wurden gezielt in ihrer Arbeit diskreditiert. Ich kann nur hoffen und vertraue darauf, dass sich der Freistaat Sachsen und seine Menschen davon nicht beeinflussen lassen.
Wir haben im Ausschuss viel Mitgefühl für ehemalige Mitarbeiter des OK-Referats, für die ehemaligen Zwangsprostituierten und für andere Zeugen erlebt. Ich kann das durchaus nachvollziehen. Aber, so will ich fragen: Gibt es dieses Mitgefühl auch für diejenigen, die als vermeintliche Hauptpersonen des Skandals galten, für die, die zu Unrecht mit mafiösen Strukturen in Verbindung gebracht wurden, für die, die für angebliche Grundstücksschiebereien verantwortlich sein sollten, für die, die ohne Hemmungen mit angeblichen Bordellbesuchen und sogar mit Sex mit Minderjährigen konfrontiert wurden? Diese Vorwürfe können von heute auf morgen Existenzen und Personen zerstören. Darüber hat bislang leider niemand von der ansonsten doch so eifernden Opposition ein
bedauerndes Wort verloren. Das ist ein Skandal, über den leider bisher niemand geschrieben hat.
Ganz zum Schluss, meine Damen und Herren, ein herzliches Dankeschön an meine Kollegen der CDU-Fraktion, die viele Stunden im Ausschuss ausgeharrt haben. Nicht selten mussten sie dabei erleben, dass die Opposition kaum noch vertreten war. Auch das ist die Realität in einem Untersuchungsausschuss.
Mein Fazit: Sehr viel Lärm um nichts, und einmal mehr hat gegolten: Untersuchungsausschüsse dienen mehr der Profilierung und Skandalisierung durch die Opposition denn der Aufklärung.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Herr Bartl, ich hatte Ihre Ausführungen vorhin in meiner Rede zitiert. Sind Sie mit mir einer Meinung bzw. haben Sie die gleiche Erinnerung wie ich, dass Staatsminister a. D. Dr. Buttolo in seiner Vernehmung im alten Untersuchungsausschuss der 4. Wahlperiode sehr deutlich gemacht hat,
dass er sich von dieser Rede heute distanziert und er sie in dieser Form nicht mehr halten würde?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin ja den Kollegen Bartl und Lichdi durchaus dankbar, dass sie zumindest einige Details stärker beleuchtet haben, um die wir uns im Ausschuss gestritten haben – während das Geschwafel von Herrn Stange und Herrn Nolle eher allgemeiner Natur gewesen ist und vor allem versucht hat zu vertuschen, dass an diesen ganzen „Sachsen-Sumpf“-Vorwürfen nichts drangewesen ist.
Aber, Herr Kollege Bartl, Sie wissen auch, dass es zu dem, was Sie an Fragestellungen – als Frage ist es durchaus zulässig – aufgeworfen haben, ganz andere Darstellungen im Ausschuss gegeben hat und dass letztendlich eine Aufklärung, was zum Beispiel am 03.07. genau passiert ist, im Ausschuss nicht mit letztlicher Gewissheit dargestellt wurde.
Kollege Schreiber hat es vorhin schon in seinem Zwischenruf dargestellt, dass es erhebliche Diskrepanzen gibt zwischen dem, was Frau Skroch uns geschildert hat, zwischen dem, was das Einsatzprotokoll hergibt, und dem, was Herr Vahrenhold und Herr Boos uns geschildert haben.
Das möchten Sie, bitte schön, dem Landtag auch noch mitteilen.
Denn es geht nicht um die Frage, was Minister Buttolo damals gesagt und wann er was gewusst hat.
Kollege Lichdi, erst einmal nicht; jetzt rede ich.
Es geht um die Frage, was davor gewesen war, was damals schon in den Medien dargestellt wurde und wie die entsprechenden Reaktionen ausfielen. Ich will Folgendes in Erinnerung rufen – ich habe es schon vorhin in meiner Rede gesagt –: In der Anklageschrift gegen Herrn Heide ist nicht ohne Grund aufgeführt, dass die Telefonnummer von Volker Külow in seinem Handy gefunden wurde,
verbunden mit der Bezeichnung „Fraktion“. Herr Roth bestätigt, dass er Materialien aus diesem ganzen Konvolut, die an die Öffentlichkeit gelangt sind, von einem Abgeordneten der Linkspartei erhalten hat. Da muss man doch nur eins und eins zusammenzählen. Sie können also nicht behaupten, Sie seien nicht für das verantwortlich gewesen, was 2007 passierte.
Sie haben hier wieder so getan – Kollege Stange hat sehr wortreich versucht, seine Behauptungen wissenschaftlich zu begründen –, dass es eigentlich nicht um den Vorwurf
gegangen sei, ob wir es mit einem „Sachsen-Sumpf“ zu tun hatten oder nicht. Es ging genau darum! Das war die Frage, die wir zu klären hatten. Sie hatten die Frage 2007 aufgeworfen und einen Untersuchungsausschuss gefordert, der das alles aufklären sollte. Ja, er hat es aufgeklärt: Den „Sachsen-Sumpf“ gibt es nicht!
Jetzt tun Sie doch bitte nicht so! Wollen Sie, nachdem Sie den Busch angezündet haben, jetzt belohnt oder belobigt werden, weil Sie als Erster gemeldet haben, dass er brennt? Soll das Ihre große Leistung gewesen sein? Nein, das ist sie nicht gewesen!
Ich will in Erinnerung rufen, dass es gerade von Ihrer Seite im Jahr 2007 massive Forderungen an die Staatsregierung gab, die Vorwürfe mit externer Hilfe aufzuklären. Es gab Rufe nach der Generalbundesanwältin. Die Staatsregierung hat gehandelt und die gesamten Materialien an die Generalbundesanwältin überwiesen. Sie hat es abgelehnt, in dieser Sache zu ermitteln.
Man hat zusätzlich Herrn Eißer geholt als jemanden, der das Ganze kontrollieren sollte. Damit haben Sie anscheinend wieder Probleme. Sie versuchen, neue Punkte zu finden, die Sie kritisieren können, weil Ihr Hauptargument, der „Sachsen-Sumpf“ sei in irgendeiner Form belegbar, weggebrochen ist.
Nein, die gestatte ich jetzt nicht. – Ich will auf Folgendes hinaus: In der gestrigen Debatte zum Abschlussbericht des 3. Untersuchungsausschusses hat Frau Köditz wortreich erklärt, DIE LINKE wolle, dass der Verfassungsschutz in dieser Form abgeschafft werde. Ich habe im 2. Untersuchungsausschuss immer wieder erlebt, dass die Vertreter der LINKEN betonten, welch tolle Arbeit doch der Verfassungsschutz gerade bei der Beobachtung der organisierten Kriminalität geleistet habe.
Ja, was denn nun? Gute Arbeit oder schlechte Arbeit? Sie müssen sich schon entscheiden, ob es einen guten oder einen schlechten Verfassungsschutz gibt. Hü in dem einen Fall und hott in dem anderen Fall – das wird nicht funktionieren.
Der letzte Gedanke von meiner Seite: Herr Nolle, Sie haben wieder Ihr festgefügtes Weltbild dargestellt, wie Sie es schon seit vielen Jahren tun, und zwar nicht nur im Parlament – wenn Sie denn überhaupt einmal da sind –,
sondern auch gegenüber den Medien. Sie hegen einen abgrundtiefen Hass auf das, was die CDU an Politik macht, aber auch auf das, was die CDU personell darstellt. Das ist bekannt, das wissen wir. Aber tun Sie bitte eines nicht: Stellen Sie sich hier bitte nicht als Hüter des Rechtsstaates und der Demokratie hin!
Ich habe Sie in diesem Ausschuss in Situationen erlebt, in denen Sie alles andere als ein Vorbild für die Demokratie gewesen sind. Damit meine ich die Frage, wie Sie mit bestimmten Zeugen umgegangen sind. Wenn man das in der eigenen Geschichte, in der eigenen Biografie hat, dann sollte man vielleicht nicht so laut in den Wald hineinrufen; es schallt bisweilen auch einmal heraus.
Danke.
Ja.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Bartl, ich will Ihnen wirklich zugestehen, dass Sie versucht haben, die eine oder andere Absetzbewegung vorzunehmen, auch von den Vorwürfen, die Sie in der Öffentlichkeit nach oben bewegt haben.
Dann frage ich mich allerdings, warum wir im 5. Sächsischen Landtag wieder einen Untersuchungsausschuss dazu hatten, der noch dazu so arrangiert werden musste, dass zufälligerweise wieder Sie den Vorsitz übernehmen konnten. So ganz koscher hat das nicht funktioniert.
Letzter Gedanke dazu: Wenn wir alle miteinander im Jahr 2007 etwas ruhiger an die Sache herangegangen wären und etwas weniger darauf geschielt hätten, wie man dem politischen Gegner endlich den Todesstoß versetzen kann; wenn man weniger darauf geschielt hätte, die Wahl 2009 mit Pauken und Trompeten zu gewinnen – Kollege Hahn hat es mit Pauken und Trompeten nicht geschafft –; wenn wir davon ausgegangen wären, dass die Akten wenig Belastbares enthalten und erst genau geprüft werden müssen, dann hätten wir nicht nur uns verdammt viel Arbeit erspart, sondern wir hätten uns viel von dem, was Sie geschildert haben – auch an menschlichen Entbehrungen, die alle Beteiligten hinnehmen mussten –, ersparen können.
Vielleicht könnte das – das soll mein letztes Wort sein – eine Lehre für die Zukunft sein.
Herr Präsident! Nur ganz kurz: Der Entschließungsantrag ist von einer gewissen Lyrik geprägt. Dort hat er vielleicht seine Vorzüge, vom Inhalt her aber nicht. Sie versuchen offensichtlich, das, was wir jetzt in insgesamt sieben Jahren zum Thema „SachsenSumpf“ bearbeitet, erarbeitet und herausgefunden haben, quasi zu verallgemeinern. Das kann nicht Sinn der Arbeit eines Untersuchungsausschusses sein, und das werden wir so auch nicht mittragen.
Wenn ich hier in Punkt 2 lese, dass „auch für die Zukunft eine politische Kultur des produktiven, klar sachorientierten Streits anstelle im Wesentlichen ideologisch motivierter Debatten um Schuldzuschreibungen und Machterhalt“ gefordert wird, dann widerspricht das dem, was ich vielfach im Ausschuss insbesondere bei Zeugeneinvernahmen erleben musste, und auch einigen Reden, die ich
gerade hier im Hohen Hause zur Kenntnis nehmen musste.
Der letzte Punkt betrifft Punkt 5, die Freigabe der Protokolle. Das ist eine Forderung, die im Widerspruch zu unserer Geschäftsordnung steht. Schon deshalb ist dieser Punkt nicht zustimmungsfähig.
Wir werden insgesamt diesen Entschließungsantrag ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag kommt insofern etwas überraschend, weil ich davon ausgegangen bin, dass wir zunächst einmal die Debatte zu dem Antrag im Plenum abwarten. Dann ist immer noch eine Überweisung an die Ausschüsse möglich. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Debatte nicht gewollt ist. Wir wollen aber bewusst die Debatte im Plenum führen und haben den Antrag schon vor einiger Zeit in den Geschäftsgang gegeben, sodass wir davon ausgehen, dass sich sämtliche Fraktionen ihre Meinung dazu bilden konnten.
Wir haben ohnehin nur noch eine kurze Zeit der Ausschussbefassung vor uns – zwei Wochen –, dann findet die nächste Plenarsitzung statt, sodass wir auch keinen wirklichen Vorteil in der Beratung erkennen können. Insofern werden wir den Antrag auf Überweisung an die Ausschüsse ablehnen und bitten um Behandlung im Plenum, wie geplant.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich kann mich kurzfassen. Der Antrag ist nicht dringlich. Die Begründung dessen bringt uns die Einreicherin selbst, indem sie auf einen Zeitungsartikel der „Torgauer Zeitung“ vom 24. März abstellt. Ich rufe hier noch einmal in Erinnerung, dass die Frist zur Einreichung von Anträgen für diese Tagesordnung im Plenum am 31. März, 12 Uhr, ausgelaufen ist. Mithin hatte die Antragstellerin mehr als eine Woche Zeit, einen entsprechenden Antrag zu formulieren und ihn im ordnungsgemäßen Verfahren einzubringen. Ganz offensichtlich war es der Antragstellerin wichtig, Landeslisten zu erstellen und sich nicht der Sacharbeit zu widmen. Deswegen hat man eine Woche lang geschlafen
bei diesem Dringlichen Antrag. Das ist aber nicht unser Problem.
In den letzten viereinhalb Jahren bin ich selten in die Verlegenheit gekommen, Herrn Prof. Besier recht zu geben. Aber in dem Artikel in der „Sächsischen Zeitung“ am Dienstag wird er zitiert mit den Worten: „Die Fraktion“ – damit ist die Linksfraktion gemeint – „als Ganze ist jetzt schon kaum arbeitsfähig.“ Wir haben gerade ein Beispiel dafür belegt bekommen. Das ist aber nicht das Problem des Plenums. Wir sind kein Reparaturbetrieb für die Fraktion DIE LINKE. Deshalb ist der Antrag nicht dringlich und wir werden ihn ablehnen.
Herr Präsident, damit wir es auch formal im Protokoll haben: Namens der Koalitionsfraktionen bitte ich um Überweisung des Antrags an den Schulausschuss gemäß § 89 Abs. 2 der Geschäftsordnung.
Herr Panter, warten
Sie doch mal ab, was heute noch kommt!)
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bartl, auch wenn Sie es immer wieder versuchen – so funktioniert das mit der Dringlichkeit nun einmal nicht. Nur, weil Sie sich verrechnet haben, irgendwelche falschen Erwartungen hegen oder etwas außerhalb Ihrer Erwartungshaltung liegt, ist der Antrag noch lange nicht dringlich.
Ich verweise nochmals auf § 53 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung. Demnach müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen ist hinsichtlich der Frage, ob denn das übliche Verfahren ausreichend ist, zu klären, wann der Antrag hätte eingereicht werden können. Ich erinnere mich gut an Nachfragen – auch aus dem Kreise Ihrer Fraktion – in den Präsidiumssitzungen nach der Sommer
pause, die mich ganz klar zu der Erkenntnis führen: Sie hätten den Antrag auch im regulären Verfahren einreichen können. Sich nur am letzten Präsidium, das im November stattfand, festzuhalten, ist ein bisschen zu kurz gesprungen.
Das viel gewichtigere Argument: Es besteht keinerlei Gefahr, dass wir nicht im üblichen Verfahren – in zwei Wochen findet die nächste Präsidiumssitzung statt, in drei Wochen die nächste Plenarsitzung – über diesen Antrag beraten können. Das Wahlgesetz gibt keine Fristen vor, die die Staatsregierung in irgendeiner Weise verpflichten, einen Vorschlag bis zu einem bestimmten Termin zu unterbreiten. Dementsprechend kann dieser Termin logischerweise noch nicht eingetreten sein.
Ich will ferner darauf verweisen, dass es den Parteien zusteht, Kandidaten zu nominieren. Das richtet sich nicht nach dem Termin der zukünftigen Wahl, sondern danach, wann die letzte Landtagswahl stattfand. Wie ich weiß, hat DIE LINKE bereits Kandidaten nominiert. Das kann also kein Grund sein. Ich verweise nur darauf, weil das gegenteilige Argument vorgetragen wurde.
Wenn Sie auf den Wahltermin 2014 abstellen, gilt es in der Tat Fristen einzuhalten. Der früheste relevante Termin ist der, zu dem sich neue Parteien, die bislang nicht im Bundestag oder einem Landesparlament vertreten sind, für die Teilnahme an der Wahl anmelden müssen. Diese Frist endet 90 Tage vor dem Wahltermin. Sie können sicherlich rechnen: Der frühestmögliche Wahltermin wäre der 1. Juni 2014. Wir sind noch lange nicht in dieser Frist. Also besteht keine Dringlichkeit, vermöge derer wir heute über diesen Antrag beraten müssten. Sie können ihn im regulären Verfahren einreichen; dann werden wir in drei Wochen, im Dezember-Plenum, darüber diskutieren.
Wie gesagt, nach § 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung ist dieser Antrag beim besten Willen nicht dringlich. Deswegen werden wir die Dringlichkeit ablehnen.
Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege.
Wundert es Sie eigentlich, dass diese Fragen, die hier gestellt werden, ausgerechnet aus den Fraktionen kommen, die bislang nicht in der Lage gewesen sind, Direktmandate zu erzielen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt sind wenigstens alle wach. Das ist gut; denn die Debatte hat das durchaus verdient.
Meine Damen und Herren! Wenn man im Internet, in Sozialen Medien, bei Facebook etc. unterwegs ist, kommen einem bisweilen schöne Zitate unter, bei denen man sagt: Jawohl, die passen wie die berühmte Faust aufs Auge. – So ist es auch bei einem Zitat, das das Thema dieser Debatte betrifft: „Wäre Gott ein Grüner, hätte er Moses nicht die Zehn Gebote, sondern die Einhundert Verbote diktiert, verbunden mit der Weisung, eine Woche
später wieder auf den Berg zu kommen, um sich die nächsten Einhundert Verbote abzuholen.“
Da ist viel Wahres dran. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht – es war bisweilen Mühe –, zusammenzustellen, was die Grünen in den letzten Jahren alles an Verboten gefordert haben. Sie machen das durchaus geschickt: Ein Verbot wird gefordert. Dann ist eine Woche Ruhe, und man hat es fast wieder vergessen. Dann aber kommt das nächste Verbot. Wenn man sich das aber im Stakkatorhythmus vor Augen führt, wird einem ziemlich schlecht.
Was wollten die Grünen in den letzten Jahren so alles verbieten? Ich fange an: Das Schnäppchenverbot haben wir da, das Sonntagsfahrverbot, das Motorrollerverbot,
das Glühbirnenverbot, das Plastiktütenverbot, das Billigflugverbot, das Computerspielverbot,
das Nachtflugverbot, das Rauchverbot, das Heizpilzverbot, das Verbot von verkaufsoffenen Sonntagen, das Grillverbot in Parks und auf Grünflächen – der Dresdner Alaunpark dürfte sich also freuen –, das Verbot von Doppelwaschbecken, das Verbot der Handynutzung in Kultureinrichtungen, das Verbot der Stand-by-Funktion von Elektrogeräten, das Alkoholverbot, das Fleischverbot an einem Wochentag in Schulen und Kitas, das Verbot von Alkoholwerbung an Karneval, das Rauchverbot im Biergarten; Letzteres hat Ihnen in Bayern gerade eine schöne Wahlniederlage beschert.
Ich bin noch nicht fertig: Es geht weiter mit dem Rauchverbot am Steuer, dem Verbot von Tieren in Zirkussen, dem Werbeverbot für Fahrzeuge mit hohem Benzinverbrauch – Herr Paschedag lässt grüßen –, dem Fahrverbot an Wochenenden. Eines scheint Ihnen besonders wichtig zu sein: das Verbot von Weichmachern in Sexspielzeug.
Man muss ja Prioritäten setzen. – Ich nenne noch das Verbot von Lichtverschmutzung, das Verbot der Stammzellenforschung, das Verbot von Ponyreiten auf öffentlichen Veranstaltungen, das Fleischverbot an einem Tag in der Woche in Kantinen – besser bekannt als „Veggieday“ –, das Verbot von – Achtung! – Hochhäusern, das Verbot von 1.-Klasse-Abteilen in Zügen und das Verbot von Ölheizungen. Das, meine Damen und Herren, war übrigens nur ein Auszug. So viel Kleingeistigkeit auf einem Haufen hat man in Deutschland lange nicht mehr gesehen.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wenn ich das alles lese, werden mir die Linken wirklich sympathisch; denn die träumen wenigstens noch von der Revolution. Bei den Grünen ist es offensichtlich nur eine kleinbürgerliche Spießigkeit: die Grünen als die neuen Spießer. Dann stört man sich halt daran, dass der Nachbar eine größere Hecke hat als man selbst, und man will ihm das am liebsten verbieten.
Man kann das durchaus lustig finden. Aber so lustig ist es nicht. Was steckt eigentlich dahinter? Ganz offensichtlich der Wunsch der Grünen, einen neuen, nach Möglichkeit besseren Menschen zu schaffen. Gerade hier in Ostdeutschland sage ich: Solche Versuche hatten wir schon. Diese haben viel Unrecht und Leid über die Menschen gebracht. Versuche, einen neuen, besseren Menschen zu schaffen, sind deutlich gescheitert.
Offenbar definieren die „Freiheitsapostel“ der Grünen Freiheit so, dass jeder die Freiheit hat, so zu leben, wie die GRÜNEN es wollen.
Meine Damen und Herren! Es steht ein ziemlicher Gleichmachereiwahn dahinter: Geht in eine Einheitsschule! Fahrt im Einheitstempo auf Autobahnen! Fahrt in einer Einheitsklasse bei der Deutschen Bahn! Esst nach Möglichkeit vegetarisches Einheitsessen!
Das ist die Pervertierung von Freiheit und ekliger Hochmut gegenüber den Menschen in unserem Land.
Zum Schluss meines ersten Redebeitrags will ich ein Zitat aus der „Welt“ bringen, das das Ganze ziemlich gut zusammenfasst und eigentlich keiner weiteren Worte bedarf: „Für die hyperbürgerlichen Grünen gehört der Hochmut zum lebenstechnischen Selbstverständnis. […] Jürgen Trittin, der ungekrönte König der Partei und ihres in sich selbst verliebten Moralimperiums, bereitete sich nicht sonderlich heimlich auf Ministerehren vor. Staatstragend beschied er dem Rest des Landes, wie er sich die neue Republik vorstellte. […] Um sich herum scharte er emsige Philister und Belehrerinnen, die ihren ökosozialistischen Katechismus schmallippig unters Volk brachten und dank beeindruckender Wahlerfolge in den Ländern hoffen durften, dass ihre Umerziehungsambition mehrheitsfähig wird.“
Treffender kann man das Ganze nicht zusammenfassen. Ganz offensichtlich ist der Gesichtsausdruck von Renate Künast die Widerspiegelung des grünen Lebensgefühls.
Vielen Dank, meine Damen und Herren, für die erste Runde.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz auf den Redebeitrag von Frau Hermenau eingehen.
Ich finde es bemerkenswert, dass Sie bewusst die große Linie gewählt und wichtige Themen angesprochen haben, über die wir gern und inhaltsreich diskutieren können. Aber ich frage mich ernsthaft, ob Sie nicht in Ihrer Partei ein riesengroßes Problem haben, wenn Sie diese Themen ansprechen und gleichzeitig – ich habe Ihnen diese Liste ja nicht ohne Grund vorgelesen – über das Verbot von Doppelwaschbecken oder das Verbot von Ponyreiten auf öffentlichen Veranstaltungen diskutieren. Eigentlich
müsste doch die Kleingeistigkeit, die Ihre Parteikollegen damit an den Tag legen, für Sie auch schwer erträglich sein.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Hermenau, ich weiß
nicht, ob Sie sich daran erinnern können: In der Debatte vor circa zwei Jahren, in der es um das Demokratieverständnis in unserem Land ging, habe ich gesagt: Auch ein fliegender Teppich vergrößert die Fallhöhe.
Momentan sind Sie genau in dieser Situation, dass der fliegende Teppich von einst zum Sturzflug angesetzt hat und Sie offensichtlich Schwierigkeiten haben, damit umzugehen. Das ist auch kein Wunder; denn die GRÜNEN sind immer bemüht, ein hohes Moralgerüst aufzubauen. Sie haben das – das nehme ich Ihnen persönlich ab – in Ihrer Rede auch getan.
Aber wie halten es die GRÜNEN selbst mit den Maßstäben, die sie an andere anlegen? Sie wettern, gleichlautend mit SPD und LINKEN, gegen Leiharbeit und Niedriglöhne, aber in der eigenen parteinahen Heinrich-Böll-Stiftung scheint beides an der Tagesordnung zu sein. Das hat sogar ein Gericht festgestellt.
Sie wollen – damit komme ich zu meiner Verbotsliste – Werbung für Fahrzeuge mit hohem Kraftstoffverbrauch und hohem Schadstoffausstoß verbieten. Gleichzeitig gibt es aber für grüne Staatssekretäre in Niedersachsen einen A 8 mit Massagesitzen. Sie haben die katholische Kirche für ihren Umgang mit dem sehr sensiblen und schwierigen Thema Kindesmissbrauch massiv angegriffen.
Sie werden jetzt argumentieren, dass Sie selbst Aufklärung betreiben und Prof. Walther entsprechend eingesetzt haben, aber das Urteil, das er über Sie und den Umgang mit dem Thema in Ihrer Partei spricht, ist bezeichnend. Er sagt: „Die GRÜNEN halten lieber den Mund, murmeln höchstens von einem besonderen Zeitgeist, raunen von Verirrten und Sektierern, die man längst hinter sich gelassen habe.“ Zur Sprachlosigkeit der grünen Führungsriege führt er weiterhin aus, dass diese konsterniere und – Zitat –„sie legt einen gravierenden Verlust des zuvor so strotzenden Selbstbewusstseins offen, gerade in der moralischen Hybris, die Partei der Guten zu sein.“
Wenn das Thema nicht so schwierig wäre, müsste man eigentlich fragen: Wo ist denn die Entrüstung von Claudia Roth, wenn sie angebracht wäre und wenn man sie einmal bräuchte?
Frau Hermenau, ich fand das, was Sie vorhin sagten, etwas schwierig. Ich vermute, es sollte eine Art Verwässerung des Themas gewesen sein. Das will ich Ihnen zugutehalten.
Aber den Ansatz zu bringen, eine Mitgliedschaft in der CDU der DDR gleichzusetzen mit einer Verfehlung, dass man Pädophilie gut findet, das halte ich für anmaßend und für skandalös.
Die GRÜNEN bemühen sich ja gern, die Partei der neuen Bürgerlichkeit zu sein. Aber ein wirklich bürgerliches Konzept von Freiheit sieht in der Tat anders aus. Das haben wir, sowohl CDU als auch FDP, in der heutigen Debatte schon deutlich gemacht. Wir trauen den Menschen zu, selbst zu entscheiden, was gut und was falsch für sie ist. Wir trauen den Menschen zu, dass sie als mündige Bürger und Verbraucher auftreten und selbst entscheiden können, was sie tun. Wir trauen den Menschen in unserem Land zu, selbst ihre Gesellschaft zu gestalten – abseits von Verboten. Für uns gehören Freiheit und Verantwortung zusammen. Da passen solche kleingeistigen Verbote – deshalb habe ich sie aufgezählt – nicht hinein.
Ja, man kann uns vorwerfen, dass wir mit dieser Debatte Wahlkampf betreiben würden. Ich denke, wir können uns alle diesem Thema vor der Entscheidung zur Bundestagswahl nicht verschließen. Aber, meine Damen und Herren, wir nehmen genau ein Thema auf, das in der Gesellschaft und in diesem Wahlkampf diskutiert wird, und das werden wir auch in diesem Hohen Haus als Vertreter des Volkes miteinander diskutieren dürfen.
Wie gesagt, der fliegende Teppich befindet sich bereits im Sturzflug. Das hat man in Bayern gesehen und das wird man am Wochenende sehen. Die Menschen merken sehr deutlich, dass sie grüne Oberlehrer und Umerzieher nicht brauchen, um unser Land voranzubringen. Die Bürger haben die Wahl: Sie können wählen zwischen Bevormundung oder Selbstbestimmung, zwischen Staatsdirigismus oder Freiheit. Sie haben diese Wahl – Gott sei Dank! – am kommenden Sonntag oder im nächsten Jahr hier im Freistaat Sachsen.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben die Diskussion schon öfter erlebt. Das ist eine Soll-Vorschrift in unserer Geschäftsordnung, die an uns den Appell richtet, die Tagesordnung so einzurichten, dass wir bis 21 Uhr fertig sind.
Ich will darauf hinweisen, dass wir bei der Gestaltung der Tagesordnung auch darauf Rücksicht genommen haben, dass einige Punkte, über die eigentlich im Juli hätte beraten werden können, erst heute behandelt werden. Aus Rücksicht auf den Empfang des Landtagspräsidenten hatten wir uns im Juli dafür entschieden, diese Punkte im September abzuarbeiten.
Ich will weitergehend auf Folgendes hinweisen: Würden wir so verfahren wie von Kollegen Jurk vorgeschlagen, bedeutete das wahrscheinlich, dass wir morgen deutlich über 21 Uhr hinauskämen mit der Folge, dass dann auch Anträge von Fraktionen hinten herunterfielen, also nicht mehr behandelt werden könnten.
Schon aus Gründen der Kollegialität möchte ich Kollegen Jurk darum bitten, seinen Antrag nochmals zu prüfen.
Ich will auch darauf hinweisen, dass man durchaus überlegen könnte, den einen oder anderen Redebeitrag im Folgenden zu Protokoll zu geben. Es geht schließlich nur noch um Beschlussempfehlungen und Berichte.
Wir werden den Antrag, wenn er so zur Abstimmung gestellt wird, ablehnen. Wir bitten kollegial auch die anderen Abgeordneten darum, den Antrag abzulehnen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Wir werden diesen Antrag ablehnen. Gegenstand dieser Novelle des Wassergesetzes ist es vor allem, bundesrechtliche Neuregelungen in unser Landesrecht zu implementieren. Das ist zwingend notwendig, weswegen wir über den Gesetzentwurf heute schlussberaten wollen. Darüber hinaus sind in diesem Entwurf die Erfahrungen zurückliegender Hochwasserereignisse bereits berücksichtigt.
Sollte aus den Erfahrungen mit dem Hochwasser 2013 weiterer Regelungsbedarf erwachsen, steht es uns als Gesetzgeber selbstverständlich frei, eine weitere Novellierung des Wassergesetzes vorzunehmen. Das hat aber mit dem heutigen Entwurf zunächst einmal nichts zu tun.
Sie haben richtig vermutet, Herr Präsident. Wir halten diesen Antrag nicht für dringlich. Die Thematik Tempora – Prism – Snowden – NSE ist ja jetzt schon seit einigen Wochen Gegenstand der öffentlichen Debatte. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten, auf die sich der Antrag der LINKEN bezieht, hat am 26. Juni dieses Jahres stattgefunden. Es war also mithin genügend Zeit für die Einreichung eines Antrags mit dieser Thematik, um sie so zu einer ordnungsgemäßen Befassung im Sächsischen Landtag zu machen. Das ist offensichtlich nicht erfolgt.
Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass das, was vom Datenschutzbeauftragten gegenüber der Staatsregierung angemahnt wird, ein Prozess ist, der mittel- und langfristig angelegt und kein kurzfristiger Prozess ist, wenn es um die Überprüfung, Kontrolle und dergleichen mehr geht, sodass auch eine rechtzeitige Befassung im Landtag in der nächsten Sitzung im September ausreichend wäre.
Schließlich die letzte Anmerkung: Es ist schon etwas billig, wenn man seinen Antrag dadurch aufbläht, indem man einfach vom Datenschutzbeauftragten abschreibt, damit man selber einen schönen Antrag hat. Das ist ein bisschen wenig.
Wir vertrauen Herrn Schurig in seinem Amt, dass er mit den Rechten, die ihm gegeben sind, entsprechend diesen gesamten Komplex nachvollziehen und nachverfolgen kann. Wir werden das sicherlich auch im Rahmen der parlamentarischen Arbeit begleiten, aber es bedarf dazu nicht dieses Dringlichen Antrages der LINKEN.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Müller, Ihnen bekommt einfach die Hitze nicht.
Wir werden den Antrag selbstverständlich ablehnen. Ihre Intentionen sind wieder einmal klar erkennbar und mehr als nur durchsichtig.
Wissen Sie, Herr Storr: Offensichtlich hat Ihr Vertreter im Präsidium, als wir die Tagesordnung festgelegt haben und darüber hätten reden können, wieder einmal tief geschlafen. Ich weiß nicht, ob Sie es waren, Herr Müller, oder Ihr Fraktionsvorsitzender; einer von Ihnen hat gepennt. Sie hätten es damals schon bringen können, haben es aber nicht gemacht. Wir haben aus guten Gründen die Tagesordnung so aufgestellt, wie sie vorliegt, und werden uns zu gegebener Zeit mit den beiden Berichten des Ausländerbeauftragten auseinandersetzen.
Sie sollten zusehen, dass Sie einen klimatisierten Raum finden. Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es sind offensichtlich wieder die üblichen Spielchen, die hier von den LINKEN abgezogen werden.
Wenn einem in der Themensetzung und in der Führung der Debatten nichts mehr einfällt, dann muss man sich mithilfe solcher Anträge hier behelfen. Die zuständige Ministerin ist im Plenarsaal anwesend. Es wäre vielleicht auch für Sie, Frau Falken, ganz sinnvoll, wenn Sie die Debatte führen, wenn Sie auch die Debatte miteinander aushalten, auch einmal zu warten, was Ihnen die Ministerin zu sagen hat. Dann können Sie sich immer noch darüber beschweren und überlegen, ob Sie möglicherweise den Finanzminister oder gar den Ministerpräsidenten hier hören möchten. Aber schon zu Beginn, ohne dass Sie auch nur ein Wort in der Debatte gesagt haben, hier zu argumentieren, Sie bräuchten die beiden anderen, das halten wir schon für relativ billig.
Wir würden gern die Debatte mit Ihnen führen. Offensichtlich fühlen Sie sich dazu nicht in der Lage.
Wir würden auch gern hören, was die Ministerin dazu sagt. Das wollen Sie offensichtlich nicht. Sie wollen warten, bis andere Herrschaften da sind. Insofern halten wir das für einen ziemlich durchsichtigen Antrag, dem wir selbstverständlich keine Folge leisten werden.
Verehrte Kollegin Meiwald, liebe Verena, stimmst du mir zu, dass es schon ein Unterschied ist zwischen dem Zustand, den wir jetzt im Gesetz haben, wo es sich um eine freiwillige Leistung handelt, und dem, wenn wir nun den Sport als Teil der Daseinsfürsorge der Kommune definieren und es damit für die Kommunen nicht mehr so einfach ist, an dieser Stelle zuallererst zu sparen? Stimmst du mir in der Hinsicht zu?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir führen heute wieder eine Ablenkungs- und Scheindebatte.
Die SPD-Fraktion will mit ihrem Antrag den Eindruck erwecken, dass die Transparenz der Nebentätigkeit von Abgeordneten nicht gewährleistet sei.
Meine Damen und Herren! Wenn Sie so tun, als ob es dafür keine Regeln gäbe oder diese nicht ausreichend wären, dann muss ich Ihnen sagen: Das Gegenteil ist der Fall. Um dies zu erkennen, genügt schon ein Blick in das Gesetz. Ich kann Ihnen nur empfehlen, ruhig einmal hineinzuschauen. Für gewöhnlich bildet das, auch bei Ihnen, Herr Homann. Ich darf Ihnen § 4a des Abgeordnetengesetzes vorlesen. Darin heißt es: „Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Landtags. Unbeschadet dieser Verpflichtung sind Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat zulässig.“
Das Abgeordnetengesetz gibt damit ein klares Verhältnis von Mandatsausübung und Nebentätigkeit vor, es bekennt sich aber ausdrücklich zu der Möglichkeit von Nebentätigkeiten.
Es gibt weitere und klare Regelungen, die der Transparenz und Offenheit dienen. So sind Nebentätigkeiten, die auf eine für die Mandatsausübung bedeutsame Interessenverknüpfung hinweisen können, nach § 4a Abs. 5 des Abgeordnetengesetzes anzuzeigen und zu veröffentlichen. § 4 Abs. 6 des Abgeordnetengesetzes stellt in Verbindung mit der Geschäftsordnung die Anzeigepflicht für Einkünfte fest. § 4b regelt in Verbindung mit Anlage 1 unserer Geschäftsordnung detailliert, welche Tätigkeiten anzuzeigen sind, sei es hauptamtlich oder ehrenamtlich, sei es selbstständig oder unselbstständig, sei es in Berufsverbänden – –
Es ist bemerkenswert, Herr Brangs, dass Sie bei diesem Punkt nicht zuhören, weil es wichtig ist darzulegen, welche Regelungen wir uns geben. Für Sie scheint es nicht so wichtig zu sein.
Noch einmal: Es geht um die Tätigkeiten, die anzuzeigen sind: seien es Tätigkeiten in Berufsverbänden und in Wirtschaftsvereinigungen, Vorständen oder Aufsichtsräten oder seien es Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften. All das regeln wir. Es gibt also bereits
detaillierte Regelungen, die die von Ihnen geforderte Transparenz gewährleisten.
Meine Damen und Herren! Diese Regelungen haben Sie, meine Damen und Herren von der SPD, im Jahr 2007 mit beschlossen. Ich bin immer wieder überrascht, wie schwach das politische Gedächtnis insbesondere auf der linken Seite des Hauses ausgeprägt ist. Wir erlauben es uns, auf Ihre damaligen Worte zurückzukommen und Ihnen auf die Sprünge zu helfen.
Meine Damen und Herrn! Wir führen hier eine Ablenkungsdebatte. Ich bin mir sicher, wir würden die Debatte über Nebeneinkünfte deutschlandweit und hier im Landtag nicht führen, wenn es nicht einen vor sich hin dilettierenden SPD-Kanzlerkandidaten geben würde, der selbst ein Problem mit dem Thema zu haben scheint.
Der SPD scheint nichts Besseres einzufallen, als mit dem Ruf „Haltet den Dieb!“ loszuziehen. Um es klar zu sagen: Wir sehen keinen Grund für eine Gesetzesänderung, nur weil es Peer Steinbrück nicht gebacken bekommt.
Sie versuchen mit Ihrem Getöse den Eindruck zu erwecken, beim Thema Nebeneinkünfte gäbe es ständig Interessenkonflikte zwischen Mandatsausübung und
beruflicher Tätigkeit. Den Beweis hierfür bleiben Sie schuldig. Oder gibt es solche Beweise in Berlin? Gibt es einen Zusammenhang zwischen Firmen, die das Finanzministerium zu Steinbrücks Zeiten gegen Honorar beraten und anschließend Peer Steinbrück als Vortragsredner verpflichtet haben? Gehen Sie etwa nach dem Motto vor, was man selber tut, das traue auch dem anderen zu? Falls ja, wäre das ziemlich schäbig und hätte ich von der SPD, ehrlich gesagt, mehr erwartet.
Wenn wir schon einmal beim Thema Peer Steinbrück sind: Von mir aus kann er Vorträge halten, wo er will. Wenn Firmen und Institutionen der Meinung sind, dass derartige Vorträge so interessant sind, dass man dafür horrende Honorare zahlen muss, dann will ich auch diese zugegebenermaßen etwas seltsamen Entscheidungen nicht kritisieren. Ich kritisiere aber, wie Peer Steinbrück mit seiner Verantwortung als Bundestagsabgeordneter umgegangen ist. Er hat in den letzten drei Jahren kaum eine Rede im Parlament gehalten, stattdessen eine Menge Vorträge.
Bitte zuhören, Herr Brangs. Das Portal „Abgeordnetenwatch“ bedachte ihn daher schon mit der Überschrift: „Der Abgeordnete, der nur noch gegen Bezahlung redet“. Das war wohlgemerkt vor der ganzen Diskussion, die wir jetzt wegen des aktuellen Kanzlerkandidaten haben.
Noch einmal: „Abgeordnetenwatch“: „Der Abgeordnete, der nur noch gegen Bezahlung redet“. Den machen Sie
jetzt zum Kanzlerkandidaten. Das wirft ein bezeichnendes Bild auf die Lage der Sozialdemokratie in Deutschland.
Statt im Plenum hat Peer Steinbrück lieber woanders geredet und dafür Geld bekommen. Dabei hat er siebenmal wichtige namentliche Abstimmungen verpasst. Das Grundhonorar in Höhe von 15 000 Euro war ihm jeweils lieber. Wer solche Prioritäten setzt, der hat weder etwas in einem Parlament noch an der Spitze einer Regierung verloren. Wer so verantwortungslos und egoistisch handelt, den darf man nicht zum Kandidaten für das höchste Regierungsamt machen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang noch einmal an § 4a des Abgeordnetengesetzes in Sachsen: „Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Landtags.“
Gegen diese Vorschrift hätte Peer Steinbrück wiederholt verstoßen. Es gibt also kein Problem mit dem Gesetz, sondern eher ein Problem damit, wie die Sozialdemokraten mit dem Gesetz umgehen.
Meine Damen und Herren! Grundsätzlich teilen wir den Willen zur Transparenz. Die Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die unabhängige Mandatsausübung des Abgeordneten und seine politische Integrität gewahrt werden. Dabei müssen allerdings auch die Rechte der Abgeordneten beachtet werden. Es besteht insbesondere kein Anspruch darauf, dass dies zu einer kompletten Offenlegung der Einkünfte oder gar Geschäftspartner führt, wie Sie es gern hätten. Wollen Sie wirklich, dass Anwälte ihre Mandantendaten oder Unternehmer Kunden- und Vertragsdaten veröffentlichen müssen?
Das würde möglicherweise das berufliche Ende für die Betroffenen bedeuten. Das wissen Sie ganz genau.
Nein, auch wenn Sie noch so sehr schreien, Herr Homann, wir sind bei einer Scheindebatte. Es ist doch nur vorgeschoben, dass es Ihnen um Transparenz geht. Ihnen ist es doch trotz Ihrer Beteuerungen ein Dorn im Auge, dass Abgeordnete auch Nebentätigkeiten ausüben. Seien Sie bitte so ehrlich und sagen Sie das ganz deutlich.
Sie wollen Kollegen mit Nebeneinkünften in ständige Rechtfertigungsnot bringen und eine moderne Prangerwirkung entfalten. Sie nehmen billigend in Kauf, dass sich dann bestimmte Berufsgruppen wie Unternehmer und Freiberufler von einer Mandatsausübung zurückziehen werden.
Ich sage Ihnen ganz deutlich: Das ist eine Fehlsteuerung und das ist mit der CDU nicht zu machen.
Meine Damen und Herren! Auch in unseren Reihen haben Kollegen Nebeneinkünfte. Es geht aber nicht um Nebeneinkünfte in fünfstelliger Höhe wie bei Herrn Steinbrück. Es geht um Kollegen, die ihr Unternehmen, ihren Handwerksbetrieb oder ihre Landwirtschaft weiterbetreiben. Diese Kollegen – ich spreche vor allem für meine Kollegen in der CDU-Fraktion – waren bereit, ein öffentliches Mandat anzunehmen, und führen ihr Unternehmen trotzdem im Sinne ihrer Mitarbeiter fort. Sie müssen sich den Herausforderungen auf zwei Tätigkeitsfeldern stellen, ganz im Sinne des § 4a unseres Abgeordnetengesetzes. Wir alle sollten dieses verantwortungsvolle Handeln mit Respekt begleiten, anstatt es mit Verdächtigungen und Unterstellungen zu verunglimpfen.
Meine Damen und Herren! Ein Parlament lebt von der Vielfalt der in ihm vertretenen Berufsgruppen. Wir müssen darauf hinwirken, dass möglichst viele Abgeordnete ihren Beruf beibehalten oder ausüben können; denn die berufliche Perspektive stärkt gerade die Unabhängigkeit der Abgeordneten bei der Ausübung ihres Mandats. Dieser Ansatz müsste doch auch in Ihrem Interesse sein – oder waren es in der Vergangenheit nur Sprechblasen?
Ich sage ganz deutlich in Richtung der SPD: Wir wollen eben nicht nur Gewerkschaftsfunktionäre oder Vertreter des öffentlichen Dienstes in den Parlamenten, sondern auch Unternehmer und Freiberufler.
Ich möchte noch auf etwas hinweisen. In der CDUFraktion sitzen 58 direkt gewählte Abgeordnete. Sie haben das Vertrauen der Wähler vor Ort erhalten. Alle 58 sind den Wählern direkt Rechenschaft schuldig, wie sie ihr Mandat ausüben. Wenn es Fragen zu Nebentätigkeiten gibt, dann werden diese selbstverständlich auch beantwortet. Das, meine Damen und Herren, ist für uns Transparenz, direkt gegenüber den Wählern. Dass das diejenigen Fraktionen von links nicht verstehen können, die ihre Mandate ausschließlich über Landeslisten verteilen, ist uns schon klar. Direkt gewählt heißt für uns auch direkte Rechenschaft gegenüber den Wählern und nicht gegenüber der eigenen Parteiführung.
Meine Damen und Herren! Wir lassen uns von Ihnen ganz sicher keine Ablenkungs- oder Scheindebatte über die Einkünfte von Abgeordneten aufzwingen. Der Sächsische Landtag besitzt ausreichende Regelungen für die Vereinbarkeit des unabhängigen Mandats mit beruflicher Tätigkeit. Deshalb sehen wir als CDU-Fraktion keine Veranlassung, hier Änderungen vorzunehmen, und werden daher Ihren Antrag ablehnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Ich würde zunächst vorschlagen, dass wir das in einem ähnlichen Verfahren machen wie zuletzt beim Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss. Wir würden der Überweisung schon aus Gründen der Gleichbehandlung zustimmen, allerdings mit der Maßgabe und Bitte an den Umweltausschuss, sich entsprechend an den vorgesehenen Bera
tungsplan zu halten, eine endgültige Befassung über den Haushalt und das Finanzausgleichsgesetz im Dezember, auch möglich zu machen. Unter der Maßgabe würden wir der Überweisung zustimmen.
Das ist richtig, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Ich stelle erst einmal fest, dass die Antragseinreicher keinerlei Gründe vorgetragen haben, weswegen dieser Antrag dringlich ist. Ich will aber noch einmal kurz darauf eingehen. Es ist bereits seit 2004 durch die Finanzverwaltung auf Bund-Länder-Ebene festgestellt worden, dass Kindertagesstätten keine hoheitliche, sondern eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen. Seit 2004 ist das also bekannt.
Seit 2003 gibt es eine ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu dieser Angelegenheit – wohlgemerkt: seit 2003. Wir haben es hier also mitnichten mit einer neuen Rechtsprechung oder gar mit einer Änderung obergerichtlicher Rechtsprechung zu tun. Wenn man es, was Kindertagesstätten betrifft, ganz genau nimmt, könnte man sogar auf die Entscheidung des Reichsfinanzhofs aus den Dreißigerjahren zurückgreifen, der schon in eine ähnliche Richtung argumentiert hat. Also, es ist nichts Neues hier in der Entwicklung.
Hinzu kommt, dass die Thematik hinsichtlich der Körperschaftsteuern für Kindertagesstätten ausreichend – sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene – diskutiert wurde. Unter anderem ist das Thema im Periodikum „Städte- und Gemeinderat 2005“, Nr. 5, Seite 41, Gegenstand gewesen. Es ist also zu den Kommunen entsprechend durchgestellt worden. Es gibt also keinerlei Gründe, weswegen hier eine Eilbedürftigkeit vorliegt, zumal ich in Erinnerung rufen möchte, dass die nächste Plenarsitzung bereits in drei Wochen stattfindet. Das hat man seit 2003 offensicht
lich seitens der LINKEN versäumt. Wenn es so ein wichtiges Thema ist, dann kann man sich bemühen, das in den nächsten drei Wochen hinzubekommen.
Letzte Anmerkung: Im überwiegenden Fall sind Kindertagesstätten defizitär und damit automatisch von der Körperschaftsteuer befreit. Auch das ist ein weiteres Indiz dafür, dass hier keine Dringlichkeit gegeben ist. Deswegen werden wir diesen Antrag auf Dringlichkeit ablehnen.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich ist auch dieser Antrag nicht dringlich. Kollege Tischendorf hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Beratung im Bundesrat am 21. September erfolgen soll; wir haben aber am 7. September eine weitere Landtagssitzung.
Bevor Sie sich wieder aufregen, Herr Kollege Bartl, will ich aber durchaus zugestehen, dass wir einvernehmlich zwischen den Fraktionen vereinbart haben, an diesem Tag nur die Haushaltseinbringung miteinander zu beraten. Vor diesem Hintergrund werden wir uns heute hinsichtlich der Dringlichkeit der Stimme enthalten.
Ich erlaube mir aber den Hinweis – erstens –, dass der Antrag aufgrund der klaren Aussagen der Staatsregierung
zu der Thematik wohl für erledigt zu erklären ist. Zweitens bitte ich darum, diesen Antrag unter Tagesordnungspunkt „neu 12“ heute zu beraten.
Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Es steht natürlich den LINKEN und der SPD frei, ihren Gesetzentwurf von der heutigen Tagesordnung zu nehmen. Wir sehen jedoch keinen Grund, die Endberatung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung heute nicht durchführen.
Vielleicht noch einmal ganz kurz zur Erläuterung: Das Heimrecht ist nach der Föderalismusreform in die Hoheit der Länder übergegangen. Entsprechend haben wir die Regelungskompetenz, die wir mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf ausüben. Zum anderen betrifft das Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz – also der Gesetzentwurf, den die Staatsregierung eingebracht hat – die ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Unterbringung einer zu pflegenden Person in einer stationären Einrichtung. Dagegen betrifft das Pflegeneuausrichtungsgesetz Änderungen in den Leistungen für Pflegebedürftige. Es sind also zwei komplett unterschiedliche Rechtsmaterien, die von den Gesetzen betroffen sind, weswegen wir keinen Grund sehen, der Beratung heute nicht den Fortgang zu geben. Wir werden den Gesetzentwurf so auf der Tagesordnung belassen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir werden dem Antrag nicht Folge leisten. Nach unserer Auffassung ist den Regelungen der Geschäftsordnung Genüge getan. Der federführende Ausschuss hat die Möglichkeit gehabt, abschließend zu beraten – was er auch getan hat. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass seitens der GRÜNEN auch im federführenden Ausschuss darauf in keiner Weise eingegangen wurde. Zu unserer Verwunderung haben auch die GRÜNEN im federführenden Ausschuss keinerlei Änderungsanträge eingebracht. Insofern vermuten wir hier eher die Gründe dafür, dass der Tagesordnungspunkt heute noch einmal abgesetzt werden soll.
Im Übrigen verweise ich darauf, dass der Gesetzentwurf im Dezember letzten Jahres im Landtag zur Beratung vorgelegt wurde und wir im Februar eine Anhörung durchgeführt haben. Es bestand also hinreichend Zeit und Möglichkeit, sich mit diesem Gesetzentwurf zu befassen und die entsprechenden Beratungen durchzuführen. Das Thema ist auch medial in der Öffentlichkeit diskutiert worden, sodass wir keinen Grund sehen, heute nicht abschließend im Plenum über das Gesetz befinden zu können.
Vielen Dank, Herr Bartl. – Ich bin gern bereit, Ihnen die Friedlichkeit und die Friedfertigkeit abzunehmen. Aber ich möchte gern noch einmal die Frage, die mein Kollege Heidan vorhin zu stellen versucht hat, konkretisieren.
Können Sie mir noch einmal deutlich machen, was aus Sicht Ihrer Fraktion, möglicherweise auch aus Sicht der Kollegin Köditz, das Wort „Polizeisperren durchfließen“ bedeutet? Wie habe ich es zu verstehen, dass eine Abgeordnetenkollegin von Ihnen, die im Thüringer Landtag sitzt, sagt, man bräuchte den schwarzen Block, um Polizeisperren zu durchfließen, denn das würden die Bürgerlichen allein nicht hinbekommen?
Kopfnicken von Frau Köditz und Kopfnicken von Herrn Hahn bei dieser Angelegenheit. Da würde ich gern noch einmal Ihre Definition des Wortes „durchfließen“ hören.
Herr Präsident, ich möchte vom Instrument der Kurzintervention Gebrauch machen.
Meine Damen und Herren!
Herr Dulig, Sie haben, glaube ich, gerade die Maske vom Gesicht genommen.
Sie haben gerade sehr, sehr deutlich gezeigt, worum es eigentlich wirklich ging. Wer im Glashaus sitzt, sollte dann eben nicht mit Steinen werfen. Denn wenn ich mir diesen Antrag anschaue, muss ich mich von Anfang an fragen, was er auf der Tagesordnung dieses Plenums sollte, wenn denn die Arbeit in der Arbeitsgruppe „13. Februar“ so gut und so konsensuell gelaufen ist.
Es geht doch darum, hier die Koalition zu testen, inwieweit sie dort mitmacht. Wir haben deutlich gesagt, auch im Vorfeld,
wir sind bereit, Ihrem Antrag in allen drei Punkten zu folgen. Wir hätten zugestimmt. Aber, und dieses Aber ist wichtig: Uns ist wichtig, genauso deutlich zu formulieren, dass wir uns als Landtag, wir als CDU und FDP, von jeglicher Form von Gewalt bei Demonstrationen distanzieren,
dass wir uns in jeder Form von rechtsextremistischem Verhalten distanzieren,
dass wir uns in jeder Form von rechtswidrigem Verhalten distanzieren und von Blockaden.
Es ist bemerkenswert, dass Sie dem offensichtlich nicht folgen können, dieser einen Ergänzung, die uns wichtig ist. Herr Dulig, ich finde es auch schade, dass Sie Kollegen Biesok dafür verantwortlich machen, wenn er sagt, dass er als Demokrat und Verfechter des Rechtsstaates nicht bereit ist zu akzeptieren, wenn Menschen in unse