Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Clauß, Herr Dr. Martens, Herr Lehmann.
Oh! Entschuldigung, Herr Staatsminister, Sie stehen bei mir noch drauf. Wir können also Herrn Dr. Martens streichen.
Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE hat die Bitte geäußert, vor Eintritt in die Tagesordnung eine Erklärung für seine Fraktion abzugeben. Das steht ihm nach § 91 der Geschäftsordnung zu. Ich weise ihn aber darauf hin, dass er – ebenfalls nach § 91 – nicht mehr als drei Minuten dafür zur Verfügung hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aufgrund der neuen Informationen im Zusammenhang mit der Ausspähaktion von Handydaten sehe ich mich veranlasst, vor Eintritt in die Tagesordnung eine Erklärung für meine Fraktion abzugeben.
Die heutigen Pressemeldungen und die dort aufgeführten Fakten lassen keinen anderen Schluss zu, als dass Herr Ulbig, der Staatsminister des Innern, dem Parlament in seiner gestrigen Sitzung in einer zentralen Frage die Unwahrheit gesagt und darüber hinaus – –
Entschuldigung, Herr Kollege Dr. Hahn! – Ich weise darauf hin, dass er die Erklärung vortragen kann, ohne dass es Zwischenrufe gibt. Das ist in der Geschäftsordnung nachzulesen.
Er hat darüber hinaus für die Beurteilung wichtige Fakten verschwiegen. Er kann sich auch nicht unter Verweis auf noch laufende Ermittlungsverfahren aus der Verantwortung stehlen; denn bei jenen, die unter dem Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung stehen, haben nicht nur geheime Telefonüberwachungen, sondern auch ganz offizielle Hausdurchsuchungen stattgefunden, sodass die Betreffenden ohnehin wissen, dass gegen sie ermittelt wird.
Aus meiner Sicht und aus der Sicht meiner Fraktion können wir deshalb nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Ein Minister, der offenbar sowohl das Parlament als auch die Öffentlichkeit in einem gravierenden Punkt belogen hat, darf nicht im Amt bleiben. Wir erwarten daher in der heutigen Sitzung eine Erklärung des Ministerpräsidenten und eine Erklärung des Innenministers. Dazu liegt auch ein gemeinsamer Dringlicher Antrag vor, der noch eingereicht wird. Die Erklärung des Ministerpräsidenten kann aus unserer Sicht nur eine Konsequenz haben, nämlich die Entlassung des Innenministers.
(Lachen bei der CDU – Christian Piwarz, CDU: Jetzt hören Sie aber auf! Nehmen Sie mal den Schaum vom Mund!)
Was für Herrn Hanitsch galt, der nicht die Wahrheit sagte und Informationen vorenthielt, muss auch für Herrn Ulbig gelten. Hier kann nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.
Zum anderen fordern wir die sofortige Einsetzung einer wirklich unabhängigen Untersuchungskommission. Wir haben dafür bereits konkrete Persönlichkeiten auch öffentlich vorgeschlagen.
Sollte diesen Forderungen nicht entsprochen werden, sehen wir uns gezwungen, unverzüglich über weitere parlamentarische Schritte zu entscheiden.
Das war eine Erklärung für die Fraktion DIE LINKE, vorgetragen vor Eintritt in die Tagesordnung von Herrn Dr. Hahn.
Wir gehen jetzt weiter. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 5 bis 9 folgende Redezeiten festgelegt: CDU bis zu 75 Minuten, DIE LINKE bis zu 50 Minuten, SPD bis zu 30 Minuten, FDP bis zu 30 Minuten, GRÜNE bis zu 25 Minuten, NPD bis zu 25 Minuten, Staatsregierung 50 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.
Soeben sind zwei Einsprüche gegen Ordnungsrufe, die ich gestern gegen Herrn Storr und Herrn Gansel erteilt habe, eingegangen. Die Einsprüche setzen wir als neuen Punkt 11 auf die Tagesordnung.
Meine Damen und Herren! Herr Dr. Hahn hat schon darauf hingewiesen: Ihnen liegt ein Dringlicher Antrag der Fraktionen DIE LINKE, GRÜNE und SPD vor. Thema: „Erklärung des Innenministers“, Drucksache 5/6239. Dieser Dringliche Antrag ist – nach unserer Geschäftsordnung – allerdings verfristet eingegangen. Wenn wir ihn heute behandeln wollen, müssen wir nach § 114 mit Zweidrittelmehrheit die Abweichung von der Geschäftsordnung beschließen. Darüber müssten wir sogleich abstimmen.
Begründen können Sie, aber wir stimmen dann noch darüber ab, ob wir den Antrag auf die Tagesordnung setzen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beantragen nach § 114 der Geschäftsordnung, nachträglich die Dringlichkeit festzustellen, weil der Gegenstand, über den wir hier in der Sache – in der Sache! – reden, erst gestern, nach Ende der Frist, zutage getreten ist. Es muss doch unser gemeinsames Interesse sein, dass die Situation, die gestern durch die dreistündige Debatte entstanden ist, geradegerückt wird, auch in dem Sinne, dass wir die Würde des Hauses wahren und uns als Landtag ernst nehmen.
Die gestrige Aktuelle Debatte hat mehr Fragen aufgeworfen als Antworten gegeben. Es stellt sich dann schon die Frage, wie ernst wir uns selbst nehmen. Während der Debatte sind Antworten des Innenministers Stück für Stück geradegerückt worden, und es hat sogar drei Stunden nach der Debatte eine Pressemitteilung des Innenministers mit einer weiteren Erklärung gegeben. Wir müssen die dadurch entstandenen Missverständnisse aufklären. Das ist unser Auftrag als Landtag. Hier im Plenum hat gestern die Debatte stattgefunden. Daher ist das auch der richtige Ort, die Dinge geradezurücken. Das ist in unser aller Sinne.
Ich erinnere an eine Debatte, in der ein Innenminister schon einmal für Misstrauen und Verwirrung sorgte und die zu einem Untersuchungsausschuss führte. Es ist also unser Auftrag, dass die Fragen, die gestern offengeblieben sind, hier sauber geklärt werden. Ich möchte an dieser Stelle deutlich sagen: Es geht nicht nur um die Verantwortung des Ministers des Innern, sondern um die Verantwortung der Staatsregierung als Ganzes. Wir wollen es nicht zulassen, dass sich zum Beispiel der Justizminister dahinter versteckt.
Wir wollen genauso die Verantwortung des Ministerpräsidenten, die er selbst für sich anerkannt hat, hier in die Debatte einführen. Wir müssen den Sachkern dieser Diskussion wieder in den Mittelpunkt rücken und die
Missverständnisse, die aufgetreten sind, hier ausräumen. Das liegt in Ihrem persönlichem Interesse, Herr Innenminister, und es ist das Interesse des Sächsischen Landtags, dass das Haus ernst genommen wird und nicht mit einer Pressemitteilung, die drei Stunden nach der Debatte herausgebracht wird, versucht wird, etwas geradezurücken.
Deshalb bitte ich darum, dass wir hier im gemeinsamen Interesse diese Dringlichkeit nach § 114 zulassen und einen gesonderten Tagesordnungspunkt aufnehmen.
Ehe ich Kollegen Piwarz das Wort gebe, erkläre ich, damit keine Missverständnisse auftreten: Zuerst werden wir dann über die Abweichung von der Geschäftsordnung nach § 114 befinden, und danach werden wir sehen, ob es überhaupt zu einer Abstimmung über die Dringlichkeit des Antrages kommt.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt im Prinzip zwei Einbringungsreden im Landtag erlebt, zum einen die von Herrn Hahn, der seine Erklärung außerhalb der Tagesordnung auch dazu missbraucht hat, den Antrag noch einmal zu begründen, und zum anderen die Erklärung von Herrn Dulig. Es ist bemerkenswert, wie sehr sie sich unterschieden haben. Während Herr Dulig noch den Anschein erwecken will, er wolle ja nur den Innenminister und die Staatsregierung schützen – das nehmen wir ihm im Übrigen nicht ab –, hat Herr Hahn deutlich gemacht, worum es geht. Die Meinung ist doch schon vorgefertigt. Es ist klar, wo es hingehen soll. Also soll hier im Landtag nicht ergebnisoffen diskutiert werden, sondern das Ergebnis steht schon fest, und das ist dann schon ziemlich hintertrieben.
Ich will auch noch einmal deutlich machen: Es hat am Montag dieser Woche eine fast achtstündige gemeinsame Sitzung von Verfassungs- und Rechtsausschuss sowie Innenausschuss gegeben. Wir haben gestern über zweieinhalb Stunden zu dieser Thematik diskutiert. Der Innenminister hat dort klare Aussagen gemacht, die er auch mit seiner nachfolgenden Pressemitteilung noch einmal deutlich gemacht hat. Es gibt also keinen Grund, noch weiter zu diskutieren; denn wir haben in dieser Woche ausgiebig über dieses Thema diskutiert.
Im Übrigen sind in beiden Ausschüssen sowohl von den LINKEN als auch von den GRÜNEN weiterhin Anträge im Geschäftsgang, die diverse Fragen nach sich ziehen, und die Staatsregierung hat in der gemeinsamen Ausschusssitzung deutlich gemacht, dass sie zu diesen Fragen
Rede und Antwort stehen will. Das heißt, der Informationsbedarf des Parlaments ist jederzeit gedeckt, sodass es überhaupt kein Bedürfnis gibt, heute noch einmal extra über diesen Punkt zu diskutieren.
Im Übrigen erlaube ich mir auch noch den Hinweis, dass wir uns die Drohgebärden von Herrn Hahn hinsichtlich anderer parlamentarischer Mittel verbitten. Das steht Ihnen selbstverständlich zu, aber wir wissen selbstverständlich darauf zu antworten.
Daher ist es nur folgerichtig, dass wir, auch aufgrund der Kurzfristigkeit, der Abweichung von der Geschäftsordnung nicht zustimmen werden.