Daher ist es nur folgerichtig, dass wir, auch aufgrund der Kurzfristigkeit, der Abweichung von der Geschäftsordnung nicht zustimmen werden.
Ich würde jetzt noch ganz kurz die Wortmeldungen jeder Fraktion zulassen. Die anderen haben sich ja schon artikuliert. Danach stimmen wir über die Abweichung von der Geschäftsordnung nach § 114 ab.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Das ist jetzt wirklich ein ernstes Thema, mit dem wir uns beschäftigen, und ich kann die Aufregung im rechten Teil des Saales durchaus verstehen. Aber mein Kollege Dulig hat, glaube ich, hier die richtigen Worte dafür gefunden. Der Herr Innenminister ist seit Montag voriger Woche mit einer Affäre konfrontiert, die nicht nur in Sachsen, sondern auch in Deutschland hohe Aufmerksamkeit hervorgerufen hat.
Sowohl in dem Bericht am Freitag als auch in seinen Statements am Montag im Innenausschuss und gestern hier im Plenum hat er es nicht vermocht, Klarheit zu schaffen. Nein, er hat eher große Verwirrung geschaffen.
Es ist jetzt einfach nicht mehr zu bestreiten: Es gab Überwachungen in Echtzeit durch Telekommunikationsüberwachung, es gab Überwachungen durch IMSICatcher. Sie, Herr Innenminister, haben das gestern hier im Plenum bestritten und mussten es dann gestern in der Pressemitteilung quasi einräumen.
Ich fordere jetzt – durchaus auch in Abgrenzung zu meinem Vorredner Herrn Dr. Hahn – ausdrücklich nicht Ihren Rücktritt, sondern ich fordere Ihre Erklärung.
Ich fordere Ihre Offenheit. Ich fordere, dass Sie hier endlich Klartext reden und die Dimension dieser Affäre erkennen.
Zu Ihrer Eierei, Herr Staatsminister, ob das jetzt die Polizeidirektion Dresden, ob es die Wasserschutzpolizei oder wer auch immer war: Sie alle sind Ihnen unterstellt. Sie sind für alle Einheiten der sächsischen Polizei verantwortlich. Sie sind auch für die Einheiten aus dem Bundesgebiet verantwortlich, die am 19. Februar in Dresden im Einsatz waren.
Herr Staatsminister, ich fordere Sie in Ihrem eigenen Interesse auf: Informieren Sie sich, prüfen Sie die Dinge, die Ihnen vorgelegt werden!
Seien Sie kritisch und legen Sie endlich die Karten auf den Tisch! Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die NPD-Fraktion sieht die Dringlichkeit dieses Antrages nicht und wird sich deswegen bei der Abstimmung enthalten.
Wir haben gestern bereits deutlich gemacht, dass wir im Zusammenhang mit der Polizeiarbeit um den 19. Februar in Dresden herum keine Rechtsverstöße der Polizei sehen. Stattdessen sehen wir aber ganz klare Versuche der geballten Linksfraktion in diesem Landtag, linksradikale Gewalttäter reinzuwaschen. Die eigentlichen Täter des 19. Februar hier zu Opfern von Polizeiwillkür zu erklären, dem stimmen wir nicht zu, dem verweigern wir uns.
Ich möchte allerdings sagen, dass es uns als NPDFraktion mit einer gewissen Belustigung erfüllt, zu sehen, wie die Antifa-Fraktionen im Sächsischen Landtag den Kopf ihres Antifa-Ministers fordern.
(Beifall bei der FDP und der CDU) – In den Sechzigerjahren, 1961, in den Fünfzigerjahren vorbereitet, 1958. Wir werden uns darüber unterhalten. Keiner derjenigen, die hier den Dringlichkeitsantrag begründet haben, konnte deutlich klarlegen, welcher neue Sachverhalt heute gegenüber den Aussagen des Innenministers in der gestrigen Aktuellen Debatte eingetreten ist. (Zuruf des Abg. Martin Dulig, SPD)
Es gibt keine neuen Erkenntnisse. Wir haben keine Veranlassung, an den Aussagen des Innenministers zu zweifeln.
Wenn man hier versucht, mit Geschäftsordnungstricks eine Debatte heraufzubeschwören, die man legal nicht mehr beantragen könnte, dann machen wir dieses Spiel nicht mit, meine Damen und Herren. Sie werden die Mehrheit dafür nicht bekommen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen jetzt über eine Abweichung von der Geschäftsordnung nach § 114 ab, denn der Dringliche Antrag, der uns vorliegt, war verfristet. Deshalb die Abweichung von der Geschäftsordnung.
Der Punkt an der Sache ist: Auch die Demokratie muss nachweisen, dass ihr die Leute nicht weglaufen. Die DDR hat eine Mauer bauen müssen, um ihre Leute einzusperren. Aber auch die Demokratie hat die Pflicht, nachzuweisen, dass dieses System gut ist. Diese Chance ist heute verpasst worden.
Das war Frau Kollegin Hermenau mit einer Erklärung zu ihrem Abstimmungsverhalten. Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge und keinen Widerspruch.
Ich möchte auch mein Abstimmungsverhalten erklären, Herr Präsident. Ich habe gegen den Antrag gestimmt, weil in diesem Antrag eine öffentliche Rechtsbeugung enthalten ist.
Wer dieser Abweichung von der Geschäftsordnung nach § 114 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Abweichung von der Geschäftsordnung nach § 114 abgelehnt, und dieser Antrag kommt heute nicht auf die Tagesordnung.
Dem Minister wird unterstellt, er habe gelogen. Das ist nach meiner Überzeugung nicht der Fall. Es ist alles gesagt worden, es ist auch im Ausschuss alles gesagt worden.
Wenn die Antragsteller der Meinung sind, dass es anders ist, dann sollen sie die Fakten auf den Tisch legen und nicht mit Behauptungen und Unterstellungen arbeiten. Bisher ist alles nur eine Behauptung dieser Antragsteller.
Ja, ich würde gern eine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten abgeben. interjection: (Beifall bei der CDU und der FDP)