Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Dombois, Herr Nolle, Herr Panter und Herr Dr. Schuster.
Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: CDU bis zu 110 Minuten, DIE LINKE bis zu 76 Minuten, SPD bis zu 46 Minuten, FDP bis zu 46 Minuten, GRÜNE bis zu 40 Minuten, NPD bis zu 40 Minuten, Staatsregierung 74 Minuten. Sie wissen, dass die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung je nach Bedarf auf die Tagesordnungspunkte verteilt werden können.
Herr Präsident, ich bitte namens der Koalitionsfraktionen um Absetzung der Tagesordnungspunkte 1 und 2. Es gibt hier weiteren Abstimmungsbedarf.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zu dem soeben gestellten Antrag namens meiner Fraktion etwas sagen. Was den Umgang der Staatsregierung mit den verfassungsmäßigen Rechten der Bürger und auch mit dem Landtag insgesamt angeht, sind wir leider schon einiges gewöhnt. Dass die Regierung unter Ministerpräsident Tillich, dass die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP allerdings selbst vor dem höchsten Gericht unseres Landes, dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof, jeglichen Respekt vermissen lassen, ist ein neuer, unrühmlicher Höhepunkt.
Meine Damen und Herren! Es ist seit Monaten bekannt, dass neue Verfassungsrichter gewählt werden müssen. Genauso lange währt offenbar das Tauziehen in der schwarz-gelben Koalition hinter den Kulissen. Für meine Fraktion will ich daher deutlich klarstellen: Verfassungsrichter sind keine Verfügungsmasse der regierungstragenden Fraktionen.
Unsere Verfassung sieht für die Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes aus gutem Grund ein Quorum von zwei Dritteln vor, damit auch die Opposition die Möglichkeit besitzt, auf die Besetzung des Gerichtes Einfluss zu nehmen. Es war in den vergangenen 20 Jahren in diesem Haus guter Brauch, dass alle demokratischen
Parteien die Verständigung gesucht haben, um zu Personalvorschlägen zu kommen, die breite Akzeptanz erlangen konnten. Dies stärkte sowohl die Unabhängigkeit als auch die Überparteilichkeit unseres Verfassungsgerichtes.
Diesmal war es leider anders. Wir haben vor einer Woche im Präsidium gefragt, welche Personen zur Wahl vorgeschlagen werden sollen. Herr Staatsminister Beermann erklärte, die entsprechenden Vorschläge würden rechtzeitig zugeleitet. Dann passierte sechs Tage gar nichts.
In unserer gestrigen Fraktionssitzung mussten wir feststellen, dass es noch keinen Wahlvorschlag gab. Als die Beratung gegen 14:30 Uhr endete, hatten wir noch immer keinerlei Informationen seitens der Regierung. Um 16:24 Uhr verschickte der Regierungssprecher dann eine Presseerklärung an die Medien, in der die Namen der heute Kandidierenden erstmals genannt wurden. Eine offizielle Nachricht an die Abgeordneten erging nicht.
Ein derartiges Vorgehen, meine Damen und Herren, hat es bislang im Landtag nicht gegeben. Eine Vorberatung in den Fraktionen war nicht möglich. Damit wird das Parlament ebenso brüskiert wie der Verfassungsgerichtshof. Insofern ist die Absetzung des Punktes heute nur konsequent.
Kein Verständnis allerdings haben wir für die geplante Absetzung der Wahl des Medienrates. Hier sind die Kandidaten seit Monaten bekannt. Im Präsidium gab es eine einvernehmliche Verständigung über die Kandidatenliste. Alle Fraktionen konnten sich vorbereiten. Insofern kann die Wahl aus unserer Sicht heute ohne jedes Problem stattfinden. Die Tagesordnungspunkte haben objektiv nichts miteinander zu tun – es sei denn, hier laufen irgendwelche unlauteren Koppelgeschäfte, die wir nicht kennen.
Wir beantragen die Einzelabstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen. Wir möchten, dass der Tagesordnungspunkt 2 heute stattfindet und die Wahl des Medienrates erfolgt.
Gut. – Weiteren Redebedarf sehe ich erst einmal nicht. Daher würde ich gern zur Abstimmung kommen. Wir werden über die Absetzung der beiden Tagesordnungspunkte getrennt abstimmen.
Wer für die beantragte Absetzung des Tagesordnungspunktes 1 stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist Tagesordnungspunkt 1 mit großer Mehrheit bei Stimmenthaltungen abgesetzt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Absetzung des Tagesordnungspunktes 2. Wer für die Absetzung des Tagesordnungspunktes 2 stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthal
Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? – Dies kann ich nicht feststellen. Die Tagesordnung der 21. Sitzung ist damit bestätigt.
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, dass wir unmittelbar nach der im nunmehr neuen Tagesordnungspunkt 1 vorgesehenen Wahl die Aktuelle Stunde als Tagesordnungspunkt 2 einordnen.
Wahl von Mitgliedern des Sächsischen Landtages für das Kuratorium der Sächsischen Kulturstiftung (gemäß § 5 Nr. 7 des Gesetzes über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen)
Das Gesetz über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen schreibt in § 5 Nr. 7 vor, dass zwei Abgeordnete des Sächsischen Landtages als Mitglieder für das Kuratorium der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen gewählt werden. Nach § 15 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung ist für die Wahl, die durch den Sächsischen Landtag vorzunehmen ist, für die Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen grundsätzlich das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt zugrunde zu legen. Das Vorschlagsrecht haben somit für je einen Sitz die Fraktion der CDU und die Fraktion DIE LINKE.
Die entsprechenden Wahlvorschläge liegen Ihnen in den Drucksachen 5/773 für die Fraktion der CDU und 5/3707 für die Fraktion DIE LINKE vor.
Meine Damen und Herren! Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt; allerdings kann stattdessen mit Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie jetzt, ob jemand widerspricht, dass bei der Wahl der zwei Mitglieder des Sächsischen Landtages für das Kuratorium der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen mit Handzeichen abgestimmt wird. – Ich sehe Widerspruch. Damit findet diese Wahl geheim statt.
Meine Damen und Herren! Da es Widerspruch zur Abstimmung durch Handzeichen gegeben hat, kommen wir nun zur Durchführung der geheimen Wahl von zwei Mitgliedern des Sächsischen Landtages für das Kuratorium der Kulturstiftung unseres Freistaates Sachsen.
Ich berufe hierzu aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission: für DIE LINKE Frau Roth als Leiterin, für die CDU Herrn Colditz, für die SPD Frau Dr. Deicke, für die FDP Herrn Hauschild, für die Fraktion GRÜNE Herrn Jennerjahn und für die NPD Frau Schüßler.
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Wir wählen zwei Mitglieder des Sächsischen Landtages für das Kuratorium der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen.
Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend den angegebenen Drucksachen die Kandidaten für das Kuratorium der Kulturstiftung aufgeführt sind. Sie können sich zu den Kandidaten durch Ankreuzen im entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Wer mehr Ja- als Neinstimmen erhält, ist gewählt.
Ist jemand im Saal, den ich nicht aufgerufen habe? – Das kann ich nicht erkennen. Bitte, Herr Präsident.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Wahlhandlung hält noch an. Wir müssen uns noch etwas gedulden.
Meine Damen und Herren, ist noch jemand im Saal, der nicht gewählt hat? – Das kann ich nicht feststellen. Ich schließe damit die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen.
Die Anträge sind rechtzeitig eingegangen. Gemäß § 55 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung dauert diese Aktuelle Stunde zwei Zeitstunden. Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 33 Minuten, DIE LINKE 25 Minuten, SPD 12 Minuten, FDP 14 Minuten, GRÜNE 10 Minuten,