Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 41. Sitzung des 5. Sächsischen Landtags. Gleich zu Beginn möchte ich dem Präsidenten unseres Sächsischen Rechnungshofes Prof. Dr. Binus ganz herzlich zu seinem 57. Geburtstag gratulieren.
Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Prof. Dr. Gillo, Herr Patt und Herr Winfried Petzold.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Da mir einige Änderungsanträge zur Tagesordnung signalisiert worden sind, nenne ich Ihnen die Redezeiten, abweichend vom üblichen Verfahren, heute erst nach Abschluss der anstehenden Geschäftsordnungsdebatte, da wir dieses und jenes an Redezeiten noch addieren müssen.
Auch heute schlägt Ihnen das Präsidium eine Abweichung von der Geschäftsordnung vor. In Drucksache 5/6861 liegt Ihnen ein Antrag von mehr als sieben Abgeordneten vor, das Thema ist „Integration und Inklusion im sächsischen Schulwesen“. Die Einreicher haben eine Behandlung im Plenum ohne vorherige Ausschussüberweisung beantragt. Diese Möglichkeit – ich wiederhole das eindringlich, weil das auch für anderes gilt – gibt es nach § 52 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung nur für Anträge von Fraktionen. Insofern kann dieser Antrag mehrerer Abgeordneter heute nur behandelt werden, wenn der Landtag eine Abweichung nach § 114 der Geschäftsordnung beschließt.
Ich frage Sie also, ob Sie dieser Abweichung von der Geschäftsordnung zustimmen. Wenn Sie das möchten, bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder ist offensichtlich erreicht. Damit wird der Antrag mehrerer Abgeordneter aus Drucksache 5/6861 behandelt.
Zur gleichen Thematik befindet sich auch eine Große Anfrage der Fraktion GRÜNE, Drucksache 5/3025, im Geschäftsgang. Die Fraktion GRÜNE hat beantragt, diese wegen des Sachzusammenhangs ebenfalls zu behandeln. Sie war dafür bereit, für die heutige Sitzung auf die Behandlung eines Fraktionsantrages zu verzichten. Unsere Geschäftsordnung legt in § 58 Abs. 5 fest, dass die Behandlung Großer Anfragen je Sitzungswoche auf eine
beschränkt ist. Dieses Kontingent ist mit der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Tagesordnungspunkt 3 für diese Woche also ausgeschöpft. Der erwähnte Paragraf der Geschäftsordnung eröffnet uns aber die Möglichkeit einer Erweiterung der Tagesordnung nach § 79 Abs. 5 der Geschäftsordnung. Diese ist dann mit einfacher Mehrheit möglich.
Wer also die Behandlung der Großen Anfrage der Fraktion GRÜNE in Drucksache 5/3025 will und ihr zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Behandlung der Großen Anfrage der Fraktion GRÜNE in der Drucksache 5/3025 zugestimmt, da sich eine große Mehrheit dafür entschieden hat. Wir besprechen diese Große Anfrage im Tagesordnungspunkt 4.
Meine Damen und Herren! Ich sehe jetzt eine Wortmeldung. Wir hatten heute Morgen eine Präsidiumssondersitzung. Ich vermute, Kollege Piwarz, Sie wollen einen Vorschlag machen.
So ist es richtig, Herr Präsident. Ich nehme Bezug auf die Präsidiumssondersitzung heute Morgen und bitte darum, die Tagesordnungspunkte 4 und 5 gemeinsam zu behandeln bei entsprechender Anrechnung der Redezeit. Ich bitte weiterhin darum, dass hinsichtlich des Gruppenantrages für die Antragsteller ein Schlusswort von drei Minuten vorgesehen wird.
Gut. Vielen Dank. – Ich würde darüber abstimmen lassen. Wer dafür stimmen möchte, dass wir die Tagesordnungspunkt 4 und 5 zusammenfassen und die vereinbarte zusätzliche Redezeit für den Gruppenantrag auf den üblichen Redezeitblock aufrechnen – deshalb möchte ich die Redezeiten erst am Schluss bekannt geben –, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist zugestimmt.
Jetzt noch zum Schlusswort. Eigentlich ist ein Schlusswort dann üblich, wenn der Antrag von einer Fraktion eingebracht wurde, aber wer bei diesem Gruppenantrag für ein Schlusswort plädiert, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier Einstimmigkeit bzw. ganz große Mehrheit. Wir können also so verfahren.
Ich danke, Herr Präsident, dass Sie sich in mich hineinfühlen können und wissen, was mich bewegt, und dass ich jetzt das Wort bekomme. Gemäß § 79 Abs. 5 beantrage ich für meine Fraktion, die Drucksache 5/6889 auf die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung zu nehmen. Die Drucksache 5/6889 hat das Thema „Fünfjähriges Moratorium bis zur Entscheidung über die Zukunft des Hochschulstandortes Reichenbach
im Vogtland“. Dieser Antrag wurde gemäß § 51 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung von sieben Abgeordneten des Landtages aus den Fraktionen DIE LINKE, SPD und GRÜNE eingebracht. Die Aufnahme in die Tagesordnung soll erreichen, dass noch rechtzeitig vor Beginn des Semesters der Landtag ein Zeichen für den Erhalt des Hochschulstandortes setzt.
Sehr geehrte Frau Kollegin Roth! Die Beantragung nach § 79 Abs. 5 kann ich nicht zulassen, aber Sie können in Analogie zu dem gerade Beschlossenen einen Antrag nach § 14 stellen, von der Geschäftsordnung abzuweichen, um diesen zusätzlichen Antrag mehrerer Abgeordneter auf die Tagesordnung zu setzen. Wir müssten hier darüber befinden und sehen, ob eine Zweidrittelmehrheit zustande kommt oder nicht.
Ich danke Ihnen für den Vorschlag. Herr Präsident, es geht darum, dass wir die Gleichbehandlung dieses Antrags mit dem anderen Antrag von Abgeordneten des Landtages erreichen möchten.
Gut. Sie bitten also darum, dass der Antrag in Abweichung von der Geschäftsordnung nach § 114 auf die Tagesordnung gesetzt wird.
Dazu ist, wie wir das vorhin schon begründet haben, eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Darüber lasse ich jetzt
abstimmen. Wer für diese Abweichung von der Geschäftsordnung nach § 114 stimmen möchte, um diesen zweiten Gruppenantrag auf die Tagesordnung zu setzen, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen ist der Antrag trotzdem mit deutlicher Mehrheit abgelehnt und dieser zweite Gruppenantrag kommt damit nicht auf die Tagesordnung.
Meine Damen und Herren! Ich sehe jetzt keine weiteren Änderungsanträge zur Tagesordnung und kann Ihnen also die Redezeiten mit all dem, was ich vorhin angekündigt habe, bekannt geben. Die zusätzliche Redezeit ist also schon addiert. Damit haben die Fraktionen folgende Redezeiten für die Tagesordnungspunkte 3, 4 (neu) sowie die alten Tagesordnungspunkte 6 bis 9: CDU bis zu 115 Minuten, DIE LINKE bis zu 82 Minuten, SPD bis zu 50 Minuten, FDP bis zu 50 Minuten, GRÜNE bis zu 45 Minuten, NPD bis zu 45 Minuten, Staatsregierung 78 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 41. Sitzung ist damit mit den beschlossenen Änderungen bestätigt und wir können in diese Tagesordnung eintreten.
1. Aktuelle Debatte: Sächsische Demokratie – wie der Freistaat seinen Bürgerinnen und Bürgern vertraut
Die Verteilung der Gesamtredezeiten der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 30 Minuten, DIE LINKE 20 Minuten, SPD 17 Minuten, FDP 12 Minuten, GRÜNE 15 Minuten, NPD 10 Minuten; Staatsregierung 20 Minuten, wenn gewünscht.
Als Antragstellerin hat natürlich zunächst die einbringende Fraktion der SPD das Wort. Es spricht Herr Kollege Dulig.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, ob es beabsichtigt war, dass gestern der Kreuzchor auch ein gewis
ses Motto mit dem Lied „Die Gedanken sind frei“ vorgegeben hat. Wenn man sich erinnert, dass dieses Lied in Unfreiheit mit dem Ruf nach Freiheit geschrieben wurde, wird die Leidenschaft des Liedes auch noch einmal deutlich, für Freiheit einzutreten.
In den letzten Wochen und Monaten wurde ich sehr oft mit einem Satz konfrontiert. Wenn man auch außerhalb von Sachsen unterwegs war, mit Journalistinnen und Journalisten, anderen Politikerinnen und Politikern oder politischen Beobachtern gesprochen hat, da kam immer wieder der Satz: Das gibt es nur in Sachsen. Das war verbunden mit einem Kopfschütteln über Zustände, die man hier anscheinend als alltäglich wahrnimmt und die in anderen Bereichen nicht zur demokratischen Grundkultur gehören.
Wir haben heute die Aktuelle Debatte ganz bewusst im Wissen darum gesetzt, dass wir gestern über die HandyAffäre und die Frage der Funkzellenauswertung gesprochen haben, weil wir heute eben nicht eine juristische Debatte wollen, sondern über die Frage reden wollen: Was ist eigentlich die Wirkung dessen, was ist die Wirkung unseres Landes auf die Bevölkerung, also die Bürgerinnen und Bürger? Es geht also nicht um Recht, sondern es geht auch um Stil. Es geht um die Kultur in diesem Land. Deshalb wollen wir diese Debatte führen.
Zur sächsischen Demokratie gehört, dass dem DGB Mahnwachen verboten werden, dass Vereine, die sich engagieren, eine Extremismusklausel unterschreiben sollen.
Zur sächsischen Demokratie gehört, dass man anscheinend als Initiativen seine Pressemitteilung mit dem Sozialministerium abstimmen soll. Es ist anscheinend alltäglich, dass Tausende Handy-Daten erfasst werden. Das ist alltäglich. In welchem Land leben wir? Wie geht man eigentlich mit dem Datenschutzbeauftragten um? Welche Art und Weise legt hier eigentlich die Staatsregierung im Umgang mit dem Parlament an den Tag? Ich finde das eine Frechheit.