Zunächst gratuliere ich Frau Dr. Pinka, Fraktion DIE LINKE, ganz herzlich zum Geburtstag. Frau Dr. Pinka, alles Gute!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Folgende Abgeordnete haben sich zu unserer heutigen Sitzung entschuldigt: Frau Kagelmann, Frau Dr. Deicke und Herr Nolle.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung für die heutige Sitzung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 4 bis 11 festgelegt: CDU bis zu 120 Minuten, DIE LINKE bis zu 80 Minuten, SPD bis zu 48 Minuten, FDP bis zu 48 Minuten, GRÜNE bis zu 40 Minuten, NPD bis zu 40 Minuten und die Staatsregierung 80 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat vor zwei Tagen eine sehr wichtige Entscheidung getroffen, was die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen anbelangt. In diesem Urteil ist aufgeführt worden, dass nach Auffassung des Gerichtes eine Regelung für die Sonntagsöffnung den Kommunen nur dann übertragen werden kann, wenn ein klarer gesetzlicher Auftrag in einem Ladenöffnungsgesetz des Freistaates Sachsen dafür vorhanden ist, und es hat mit Blick auf die Verfassung, die einen besonderen Sonntagsschutz vorsieht, geurteilt, dass in den Fällen, die dort ausgeurteilt werden sollen, im Konkreten am Beispiel Dresden, die vorgesehene Ladenöffnung an den Sonntagen rechtswidrig und unwirksam ist.
Für uns als Sächsischer Landtag steht heute auf der Tagesordnung ein Gesetzentwurf, der ein neues Ladenöffnungsgesetz will. In diesem Gesetzentwurf sind erneut keine klaren Regelungen für die Kommunen enthalten, im Gegenteil. Gegenüber dem bisher geltenden Gesetz ist eine Ausweitung der Rechte der Kommunen ohne klare Festschreibung im Gesetz enthalten. Das heißt, wir haben die Situation, dass das, was jetzt das OVG zu einem alten Gesetz bereits ausgeurteilt hat, in einem neuen Gesetz noch verschärft wird. Wir sind der Auffassung, dass wir uns noch einmal genau mit der Situation beschäftigen sollten, weil in der Anhörung des Sächsischen Landtages von 14 Sachverständigen 13 Sachverständige ausgeführt haben, dass sie den vorgelegten Gesetzentwurf in Teilen
für verfassungswidrig bzw. in großen Teilen für rechtsbedenklich halten und eine hohe Rechtsunsicherheit damit verbunden ist.
Um Schaden vom Freistaat abzuwenden und vor allen Dingen Klarheit für die Händler und die Arbeitnehmer zu schaffen, ist es richtig und eine logische Konsequenz, dass wir heute diesen Gesetzentwurf von der Tagesordnung nehmen und mit Blick auf das Urteil des OVG Rechtssicherheit herstellen. Allen Händlern und denen, die Werbung für die Öffnung in Dresden betrieben haben, empfehle ich, vielleicht die Rechnung an die Koalition zu schicken.
(Dr. Johannes Müller, NPD, Torsten Herbst, FDP, und Klaus Tischendorf, DIE LINKE, stehen am Mikrofon.)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wollen wir doch die Sache einmal vom Kopf auf die Füße stellen. Das Gericht in Bautzen hat ein Urteil gefällt. Bisher liegt keine schriftliche Begründung vor. Die kommt in zwei bis drei Wochen. Es gibt eine einstweilige Anordnung und keine Entscheidung in der Hauptsache. Das heißt, alles, was Stefan Brangs hier erwähnt hat, ist seine Sicht; denn was das Gericht geurteilt hat, kann er gar nicht wissen – es sei denn, er ist Teil des Gerichts, was ich nicht glaube.
Wenn wir zugrunde legen, was der Sprecher des Gerichts für die Begründung des Urteils gesagt hat, dann wurde auf eine Rechtsverordnung der Stadt Dresden und auf ein Landesgesetz Bezug genommen. Ich will ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich nicht um das aktuelle Ladenöffnungsgesetz handelt. Es handelt sich um das alte Ladenöffnungsgesetz, das im Hause von Wirtschaftsminister Jurk erarbeitet wurde. Wenn die Dresdner Händler eine Rechnung schicken sollen, dann bitte an Herrn Jurk.
Wer das alte mit dem neuen Ladenöffnungsgesetz vergleicht, wird feststellen, dass wir im neuen Gesetz die Passage „aus besonderem Anlass“ haben, um die es voraussichtlich geht. Ich sage „voraussichtlich“, weil wir alle die schriftliche Begründung nicht kennen. Diese Passage befand sich nicht im alten Gesetz.
Wir sehen deshalb keinen Grund, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir mehr Rechtssicherheit. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurde teilweise wortwörtlich im neuen Gesetz umgesetzt. Es steht überhaupt nichts entgegen, dass wir dieses Gesetz heute beraten und verabschieden können.
Ich würde beiden Abgeordneten noch das Wort geben, sowohl Herrn Tischendorf als auch Herrn Jurk. Herr Jurk, wollen Sie direkt erwidern?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich unterstütze ich den Antrag meiner Fraktion, weil ich glaube, wir brauchen Rechtssicherheit in jeder Frage.
Auf Herrn Herbst geantwortet, kann ich nur feststellen: Die FDP-Fraktion hat immer noch nicht begriffen, wie Beratungsverfahren der Staatsregierung funktionieren. Selbstverständlich ist dieses Gesetz auch der Normenprüfung unterworfen, die durch das Staatsministerium der Justiz, damals vertreten durch Herrn Staatsminister Mackenroth, erfolgt ist. Ich bitte, dies zur Kenntnis zu nehmen.
Im Übrigen rate ich uns allen, auch im Interesse der Betroffenen, sich sehr nüchtern und sachlich das Gesetz vorzunehmen und zu schauen, was wir daran ändern können, damit die Betroffenen Sicherheit bekommen.
Vielen Dank, Herr Präsident! DIE LINKE wird sich dem Vorschlag der SPDFraktion anschließen. Ich denke, das kann nach dem Urteil von vorgestern nur logisch sein. Ich könnte mich ja für DIE LINKE zurücklehnen und sagen, das haben wir schon bei der letzten Debatte, als andere Koalitionspartner das Gesetz so beschlossen haben, so eingebracht, aber ich will noch einmal Folgendes sagen: Herr Herbst hat nur darauf hingewiesen, dass drei Worte zu dem bestehenden Gesetz eingefügt worden sind, nämlich „aus besonderem Anlass“. Dass diese drei Worte aber überhaupt nicht überzeugen, hat selbst die Anhörung im Wirtschaftsausschuss deutlich gemacht.
Insofern wäre es nur folgerichtig gewesen, ein Zeichen zu setzen, dass man verstanden hat, wenn ein Oberverwal
tungsgericht geurteilt hat – und im Übrigen das Bundesverfassungsgericht im Januar –, und den Gesetzentwurf für heute abzusetzen und zu versuchen, es rechtssicher zu machen. Da fallen mir zwar noch mehr Punkte ein, aber es ist begründet, was die SPD-Fraktion will. Es wird auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen, was die Staatsregierung nicht zu leisten vermag.
Das war der Abg. Tischendorf. Als Nächstes erteile ich dem Abg. Dr. Müller von der NPD-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die NPD-Fraktion möchte die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes zur Novellierung des Ladenöffnungszeitengesetzes. Ich denke, es ist auch eine Frage der Achtung vor der Gerichtsbarkeit im Freistaat Sachsen, dass wir das heute nicht beraten.
Herr Herbst hat in dem Zusammenhang den Grund genannt. Die Urteilsbegründung wird in zwei bis drei Wochen vorliegen. Dann kann man sich damit beschäftigen.
Ja, Herr Kollege, es ist eine einstweilige Anordnung. Dazu wird es eine Begründung geben. Diese Begründung kann man sich ansehen, in den entsprechenden Ausschüssen weiter beraten und dann ein rechtssicheres Gesetz verabschieden. Ich denke, das wäre der faire Weg.
Unsere Fraktion unterstützt den Antrag auf Absetzung der Beratung zu diesem Gesetzentwurf. Ich teile auch die Begründung, die zum Teil schon genannt worden ist. Es ist für uns als Abgeordnete des Sächsischen Landtages selbstverständlich, dass wir die Begründung eines Oberverwaltungsgerichtes abwarten, dass wir sie prüfen und dann unsere Entscheidung treffen. Am heutigen Tag nach dem Prinzip der parlamentarischen Überheblichkeit „Augen zu und durch!“ zu entscheiden, wäre mit Sicherheit der falsche Weg.
Ich stelle jetzt den Antrag der SPD-Fraktion, eingebracht durch Herrn Brangs, zur Abstimmung. Wer für die Absetzung des Tagesordnungspunktes 4, Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen, ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist die
Ich sehe jetzt keine weiteren Änderungsanträge zur Tagesordnung, darf Ihnen allerdings einen Vorschlag machen, der mir von den Parlamentarischen Geschäftsführern auch so überkommen ist. Wegen der äußerst komplizierten Verkehrslage auf unseren Autobahnen hier in Sachsen steckt eine ganze Anzahl Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedenen Fraktionen im Stau. Ich darf Ihnen den Vorschlag unterbreiten, dass wir die Aktuelle Stunde mit den beiden Aktuellen Debatten, Tagesordnungspunkt 3, an den Anfang unserer Tagesordnung setzen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Den Widerspruch sehe ich nicht.
Wir können also nur hoffen, dass unsere Kollegen noch rechtzeitig eintreffen. Wir werden mit dem Tagesordnungspunkt 3 beginnen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zwei Wahlen auf der Tagesordnung. Es sind gegebenenfalls mehrere Wahlaufrufe erforderlich. Eine Zusammenfassung der Wahlen ist somit sinnvoll. Ich werde Ihnen diese an entsprechender Stelle vorschlagen. Aber zunächst beginnen wir erst einmal mit dem Tagesordnungspunkt 3.
Die Tagesordnung der 23. Sitzung ist damit in der von mir vorgeschlagenen veränderten Form beschlossen.