Thomas Jurk

Sitzungen

5/4 5/6 5/9 5/10 5/12 5/13 5/14 5/17 5/18 5/19 5/20 5/22 5/23 5/24 5/25 5/27 5/28 5/29 5/30 5/31 5/32 5/33 5/34 5/35 5/36 5/37 5/38 5/39 5/41 5/43 5/44 5/45 5/47 5/48 5/49 5/52 5/53 5/54 5/55 5/56 5/60 5/62 5/63 5/64 5/65 5/67 5/68 5/69 5/70 5/71 5/72 5/73 5/74 5/76 5/77 5/78 5/79 5/81 5/82 5/83

Letzte Beiträge

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben teilweise martialisches Wahlkampfgetöse gehört – beim geschätzten Kollegen von Breitenbuch weniger als bei Herrn Herbst. Das sei Ihnen gegönnt. Aber meist ist es so: Wenn man mit einem Finger auf die anderen zeigt, zeigen dann vier auf einen selbst zurück, und so ist es auch.
Mich erinnert die Debatte zum Beispiel daran, was im Jahre 2000 von CDU und FDP gegen die ökologische Steuerreform veranstaltet wurde – erinnern Sie sich –: Weg mit dieser K.-o.-Steuer – einer großartigen Kampagne damals der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel. Was ist daraus geworden? Sie haben alles übernommen, weil sie das Geld gebraucht haben, weil es sinnvoll war, den Faktor Arbeit zu entlasten und den Faktor Ressourcenverbrauch stärker zu besteuern, damit wir in Zukunft auch die Renten bezahlen können. Sie mussten am Ende eingestehen, dass das richtig war.
Bei der EEG-Umlage sollten wir uns einmal dem FaktenCheck widmen. Wir hatten im Jahre 2009 zum Regie
rungsantritt von CDU/CSU und FDP im Bundestag eine EEG-Umlage von 1,3 Cent – 1,3 Cent! Was haben wir Ende 2012? 5,3 Cent.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer hat Sie denn gehindert, das EEG-Gesetz zu verhindern, damit diese Umlage begrenzt wird?
Sie hatten sowohl im Bundestag – Herr Morlok, Sie haben auch davon keine Ahnung – –
Sie hatten im Bundestag genauso wie im Bundesrat damals eine eigene Mehrheit. Sie hätten jetzt also nichts zurückziehen brauchen, um zu sagen, im Bundesrat machen die SPD und die GRÜNEN nicht mit. Ich komme gleich noch dazu, warum wir nicht mitmachen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, drei Jahre sind ins Land gestrichen, und drei Jahre lang hat man sich auch über die Investition von Herrn Asbeck in Freiberg gefreut. Gut, es war dann nicht mehr Herr Milbradt, aber Herr Tillich, der zur Einweihung dabei war. Es war tutti paletti, man freute sich, man war begeistert, mit dem Unternehmer, mit dem Sonnenkönig zusammenzustehen. Das gehört auch zur Ehrlichkeit dazu, –
Wahlkampf zu machen – richtig, Antje. – Und dann kam die doppelte Rolle rückwärts in der Bundespolitik: Erst einmal rein in die Kartoffeln und dann wieder raus. Das heißt, erst einmal wieder Atomkraft verlängern und dann plötzlich aussteigen – und das ohne jeglichen Plan, wie es danach weitergehen wird.
Nun kommen wir zum EEG – ich denke, nach wie vor ein herausragendes Gesetz zur Implementierung der erneuerbaren Energien in unser Energiesystem. Es war übrigens auch so, dass das EEG auf das Stromeinspeisungsgesetz von 1990 aufgesetzt hat, und ich frage einmal, wer damals regiert hat, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das EEG hat aber die Initialzündung für die erneuerbaren Energien geliefert und war deshalb wichtig. Ich sehe mich darin auch bestätigt, beispielsweise von Frau Merkel, die noch in ihrer Regierungserklärung am 19. Juni 2011 – also nach der Energiewende – sagte: „Die Grundpfeiler der bisher so erfolgreichen Förderung der erneuerbaren Energien bleiben bestehen. Die gesetzliche Vergütung, der Einspeisevorrang und die Verpflichtung zum Netzanschluss haben unverändert Bestand.“ Vielleicht wissen Sie das alles nicht, deshalb sage ich es Ihnen noch einmal.
Frau Merkel hat auch irgendwann im Jahr 2011 bekundet: Ja, bei der EEG-Umlage bleiben wir bei den 3,5 Cent, mehr wird es ja nicht werden. Als es dann mehr wurde, hat sie beispielsweise – es war im NiedersachsenWahlkampf in Celle; weil dort meine Kinder leben, habe
ich es noch richtig in Erinnerung – um Verständnis für die Erhöhung der Ökostromumlage geworben.
Niemand könne sagen, ein solcher Wandel koste gar nichts, sagte Merkel beim Landesparteitag der niedersächsischen CDU in Celle mit Blick auf die Energiewende. Und nun kommt es: Im Vergleich zu den Preiserhöhungen bei anderen Energieträgern wie Gas oder Öl sei die Strompreiserhöhung nur halb so groß – womit sie übrigens auch recht hat, das sollten wir uns in Erinnerung rufen. Natürlich werden Importenergieträger teurer. Das hat mit Verknappung und mit dem steigenden Verbrauch durch andere Nationen zu tun. So ist nämlich die Wahrheit.
Dann kommt in Sachsen die große Rettung mit dem Quotenmodell. Das Quotenmodell – Herr Morlok, vielleicht erklären Sie, wie es gemeint ist – führt dazu, dass die erneuerbaren Energien bevorteilt werden sollen, die am günstigsten in den Gestehungskosten sind.
Richtig, Herr Morlok, wunderbar! Wissen Sie, was das heißt? Die geringsten Gestehungskosten haben wir bei Windkraft onshore. Das ist die Wahrheit, und das blockieren Sie in Sachsen. Das ist doch hanebüchen!
Übrigens freue ich mich, dass die Kollegen von der CDU etwas bedeppert schauen. Ich lese auch, was von den Ihnen nahestehenden Verbänden gemacht wird. Das ist nicht alles falsch, das will ich ausdrücklich sagen. Man muss ja auch schauen, welche Ideen andere haben.
Der CDU-Wirtschaftsrat hat sich zum Beispiel zum Quotenmodell im Februar dieses Jahres wie folgt eingelassen: „Nach der Logik des Modells würde künftig größtenteils noch onshore-Windenergie in Deutschland gefördert werden. Bei gleichbleibenden Ausbauzielen könnte dies jedoch zu erheblichen Flächenproblemen und zu industriepolitischen Verwerfungen zwischen den Bundesländern führen. Vor dem Hintergrund des föderalistischen Systems wäre die Umsetzung eines Quotenmodells in Deutschland insgesamt sehr schwierig. Hinzu kommt, dass das Quotenmodell bisher im deutschen Energiemarkt nicht genutzt wird. Ein Systemwandel würde erhebliche Umstellungskosten mit sich führen.“ – So weit der Wirtschaftsrat der CDU, durchaus nachdenkenswert.
Damit komme ich zu dem, was Kollege von Breitenbuch sagte. – Mensch, verdammt, die Zeit rennt wieder! – Sie waren doch selbst gegen die Strompreisbremse von Altmaier und Rösler. Sie haben sich gegen die Abschaffung des Güllebonus ausgesprochen. Das hört sich vielleicht nicht gut an, ist aber so. Sie wollten damit errei
chen, dass wir nicht nur Energiepflanzen anbauen, sondern tatsächlich auch tierische Exkremente verwertet werden. Herr von Breitenbuch, darin sind wir uns sogar einig. Deshalb waren Sie unter anderem an diesem Punkt auch gegen die Strompreisbremse. Es gibt viele andere gute Gründe, weshalb SPD und GRÜNE im Bundesrat gegen die Strompreisbremse waren, die ein taktisches Wahlkampfmanöver gewesen ist.
Lieber Kollege Heidan, da muss mir etwas entgangen sein. Ich glaube, das Beratungsverfahren im Bundesrat war ein ganz ordentliches, so wie immer. Nur hat der sächsische Vorschlag nicht mal bei den CDUKollegen eine Mehrheit gefunden. Wissen Sie das?
Lieber Kollege Heidan, aber warum haben Sie von 2009 bis 2012 als CDU und FDP diesen Staatssozialismus weiter zugelassen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Irgendwie, finde ich, sollten wir uns schon einig sein – und sind es vielleicht: Die Energiewende muss bezahlt werden, aber sie muss auch bezahlbar sein. Wir streiten um den Weg, und ich muss sagen: Am Ende ist die Frage zu stellen, welche Konzepte wirklich die Menschen überzeugen und welche tatsächlich funktionieren. Deshalb stelle ich die Frage: Was treibt die Energiepreise? Dabei widmen wir uns hauptsächlich dem Strom. Ich erinnere auch daran, dass 50 % unserer Energie für die Wärmeerzeugung bereitgestellt werden müssen und natürlich auch Kraftstoffe, Treibstoffe für die Mobilität. All das muss man insgesamt sehen.
Dabei werden wir an einem nicht vorbeikommen: Das wird die Diskussion über Einsparung sowie über eine höhere Effizienz bei der Energienutzung sein. Das ist für mich vor die Klammer zu ziehen, bevor wir uns den eigentlichen Preisbestandteilen, beispielsweise des Stromes, widmen.
Damit komme ich zu dem Thema Erzeugung. Dabei haben wir an der Börse tatsächlich sinkende Preise. Ich sehe darin eine kleine Gefahr bei allen, die sagen, ich stimme ein, und meinen, die gesunkenen Preise müssten auch von jenen, die den Strom handeln bzw. ihn an den Verbraucher verkaufen, weitergegeben werden. Das ist richtig. Dazu gibt es Einrichtungen wie das Kartellamt. Dieses könne sich das alles erst einmal anschauen und sehen, ob es Absprachen gibt. Ich denke schon, dies muss man tun.
Ich finde aber auch, dass man sehr vorsichtig sein muss. Wir haben aufgrund der derzeitigen Situation beim Zertifikatehandel, bei der Kohleverstromung und aufgrund der teilweisen Verschleuderung von erneuerbaren Energien – das will ich ganz bewusst so sagen – sehr niedrige Preise. Das wird auf Dauer so nicht bleiben können. Das sage ich sehr deutlich. Deshalb müssen sich bei der Erzeugung auch die Kosten widerspiegeln, die mit der Erzeugung verbunden sind, auch internale Kosten.
Der zweite wichtige Punkt ist der Netzausbau. Der kommt nun langsam bei allen an, weil wir wissen, dass wir die neuen Kapazitäten in Form von erneuerbaren Energien ans große Netz anschließen müssen. Das ist eine der größten Investitionsbaustellen, die vor uns liegt. Dass es momentan nicht funktioniert, macht deutlich, dass sie zu dieser Haftungsumlage für Offshore-Windanlagen gekommen sind. Ich komme noch darauf zurück.
Wir müssen schauen, wer in solche Anlagen frist- und termingerecht investiert, damit sie rechtzeitig fertiggestellt werden und als Energieressource zur Verfügung stehen. Da muss man aus den bisherigen Gedankengängen heraus. Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber bekommen es anscheinend nicht so hin. Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch, nicht wieder eine Reprivatisierung zu machen, sondern zu schauen, ob sich der Staat möglicherweise nicht zu 25,1 % an einer Netzausbau AG beteiligen kann, um auch mitsteuern und Mitverantwor
tung übernehmen zu können, damit das Energiesystem auch in Zukunft funktioniert.
An der Stelle sage ich auch den Betreibern der Mittelspannungsnetze: Herzlichen Dank für Ihre Innovation und für Ihre Aktivitäten, dass Sie unser Energiesystem in den letzten Monaten überhaupt so in Gang gehalten haben!
Ich finde es sehr wichtig, dass wir uns der dezentralen Energieerzeugung und Energieversorgung widmen. Das heißt auch, dass wir selbst stärker Eigenstrom nutzen und weniger Netze brauchen, in die wir Strom einspeisen und es dann aufnehmen müssen. Es ist sehr wichtig, da die dezentrale Energieversorgung für mich eine der Schlüsselrollen wird.
Ich komme nun zu den staatlichen Belastungen. Ich finde es ungeheuerlich, wenn sich CDU und FDP heute hierherstellen und sozusagen die anderen für das verantwortlich machen, was sie selbst getan haben.
Nur etwa die Hälfte dessen, was an EEG-Umlage gezahlt werden muss, fließt als reine Förderkosten in die EEG. Kollege von Breitenbuch, Sie werden mir diesbezüglich sicherlich recht geben: Die Ausnahmestatbestände bei der EEG-Umlage haben sich speziell im Jahr 2012 massiv erhöht.
Von den einstmals 600 Unternehmen, die angeblich im internationalen Wettbewerb stehen, hat man die Anzahl dieser Unternehmen auf über 2 000 erhöht.
Mittlerweile liegen Anträge für 3 000 Unternehmen vor, die keine EEG-Umlage zahlen wollen. Das heißt, die anderen dürfen kräftig mitbezahlen, und zwar das, was die einen einsparen.
Ich denke, dabei kann man nicht mehr davon ausgehen, dass alle diese Unternehmen im internationalen Wettbewerb stehen. Deshalb ist unser Vorschlag, das wieder zurückzunehmen.
Selbstverständlich. Die Uhr stoppt auch, sehr schön.
Ach klar, damit habe ich doch keine Probleme. – Ein weiterer Punkt betrifft die Marktprämie. Sie haben die Marktprämie zur Direktvermarktung einge
führt. Mittlerweile haben wir Mitnahmeeffekte. Auch das muss man überarbeiten. Ein sinnvolles Instrument der Direktvermarktung, also nicht die Einspeisung bei der Vermarktung über die Börse, muss auf jeden Fall vom Kopf auf die Füße gestellt werden.
Ich komme zu dem ganz spannenden Thema für alle Marktwirtschaftler und Wettbewerbsfetischisten der CDU und FDP: Das ist die Haftungsumlage für die OffshoreWindanlagen.
Was heißt das? Wenn ein Investor eine Windkraftanlage auf hoher See errichtet hat, dann hat er die Garantie bekommen, dass der Übertragungsnetzbetreiber ihm dafür die Leitung zur Verfügung stellt, damit er diese Energie beispielsweise von Norddeutschland nach Süddeutschland liefern und die mangelnde Energiegewinnung aus Atomkraftwerken kompensieren kann. Jetzt käme man darauf, dass es doch bei dem Übertragungsnetzbetreiber so etwas wie unternehmerische Verantwortung geben müsste, also wenn zum Beispiel gesagt wird: Ihr müsst uns entschädigen, weil unsere Anlage fertig ist, wir aber nicht ins Netz einspeisen können, dann müssten doch die Übertragungsnetzbetreiber dafür geradestehen. Denkste! Es ist der Verbraucher. Das haben Sie eingeführt als CDU/CSU und FDP.
Das ist Ihre Art von Marktwirtschaft. An der Stelle muss ich eindeutig sagen: Das ist wirklich Staatswirtschaft, und das müssen wir dringend abschaffen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Natürlich, das verlängert jetzt meine Redezeit. Schönen Dank, Mike!
Also, es gibt einfache Sachverhalte: Da kann man nur zustimmen. Lieber Kollege Hauschild, das ist nun einmal so, aber das weiß man ja vorher. Das ist für mich der entscheidende Punkt.
Wenn man auf der einen Seite diese Investition hat, dann weiß man, dass es etwas länger dauert, bis die Leitung angeschlossen ist. Diesbezüglich haben eure Parteifreunde nichts hinbekommen. Das ist die Wahrheit an der Stelle.
Ich frage mich aber, wenn man das weiß, was du gerade bestätigt hast, warum man das Problem dann nicht gelöst hat. Das müssen wir jetzt nach der Bundestagswahl ohne euch machen, und wir werden das auch hinbekommen. Das ist für mich der entscheidende Punkt. Deutschland hat die große Chance, mit dieser Energiewende zu bestätigen, dass wir ein Land der Ingenieure, der Tüftler, der klugen Unternehmer, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind. Wir können uns also kräftig blamieren oder wir können deutlich machen, dass Deutschland etwas kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dafür muss Politik arbeiten, und dafür will ich auch in Zukunft arbeiten.
Schönen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Kürze der Zeit sind viele Meinungen ausgetauscht worden, die man – das will ich noch einmal festhalten – so oder so bewerten kann. Für mich ist festzuhalten: Das Management dieser Energiewende ist katastrophal. Das muss sich dringend ändern.
Ich bin ein großer Freund von klaren Strukturen und Zuständigkeiten. Ich sage sehr deutlich: Bundesregierung
und Länderregierungen müssen wissen, was sie zu tun haben, jedoch ist das aus meiner Sicht nicht ganz klar. Für mich steht aber außer Frage: Wir brauchen bei der Bedeutung des Themas ein eigenständiges Energieministerium auf Bundesebene. Aus den Erfahrungen mit einem anderen Länderkollegen, der ein Energieministerium führt, weiß ich auch, dass, wenn man sich dazu bei Koalitionsverhandlungen entscheidet, dann schon klar sein muss, welche Abteilungen und Referate in dieses Energieministerium gehen, also auch hier deutlich wird, welche ihren Beitrag leisten müssen, damit es nachher nicht zu Zuständigkeitsstreitereien kommt.
Der zweite wichtige Punkt ist für mich, dass wir durch den Bundestag auch die entsprechende Kontrolle ausüben. Hier, denke ich, wäre ein eigener Energieausschuss sehr hilfreich. Da wir nicht die Insel der Glückseligen sind – beim Thema Energie sowieso nicht –, brauchen wir die Vernetzung mit unseren Nachbarn. Das ist ein europäisches Thema, und da erwarte ich – auch von einem EUKommissar, der aus Deutschland kommt –, dass wir hier stärker die europäischen Nachbarn einbinden, weil wir diese zur Systemintegration brauchen.
Ein letzter wichtiger Punkt: Man kann über Planwirtschaft denken, wie man will. Fakt ist: Momentan haben wir keinen richtigen Plan. Ich erkenne keinen. Keinen Zeitplan, auch keinen Masterplan. Deshalb werbe ich – neudeutsch – für einen solchen Masterplan.
Und um das Ganze auf die Spitze zu treiben: Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, in vielen Zielen können sich große deutsche Parteien einig sein. Was ich mir wünsche, ist, dass wir diese Ziele mit marktwirtschaftlichen Elementen erreichen. Ich halte das nach wie vor für möglich.
Sonst sage ich, ladies first, aber die Monika kam wirklich viel später; deswegen bin ich jetzt dran.
Herr Staatsminister, Sie haben eben das Phänomen beschrieben, dass bei einem sinkenden Börsenpreis die EEG-Umlage steigt, weil die Einspeisevergütung garantiert ist, und dass die Differenz über die EEG-Umlage ausgeglichen werden muss.
Meine Frage an Sie: Wie wollen Sie das ändern?
Vielen Dank, Herr Staatsminister! Speicher – das ist ein wichtiges, grundsätzliches Thema. Von daher frage ich Sie: Wie stellen Sie sich Investitionen in das Pumpspeicherwerk Niederwartha vor, damit es anschließend seinen Beitrag zur Energiegewinnung leisten kann?
Ich möchte gern den Zusammenhang zwischen EEG und Netzentgelten erklärt bekommen.
Herr Präsident! Hier hat jemand eine Büroklammer liegen lassen. Vielleicht vermisst sie jemand.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Das habe ich nicht vor. Das sollen Sie ja machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Aller Wahrscheinlichkeit nach halte ich heute meine letzte Rede hier im Sächsischen Landtag. Meine Fraktion war der Meinung, ich sollte zu einem Thema sprechen, welches mir besonders wichtig sei. Überraschung erntete ich dann mit meinem Wunsch, zum Thema Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern sprechen zu wollen.
Gewiss würde mancher erwarten, dass ich mich jetzt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf widme, schließlich hatte ich als Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit den Wettbewerb „SAX PLUS Pro Familie“ gestartet. Der Wettbewerb richtete sich an kleine und mittelständische Unternehmen, die sich durch familienfreundliche Maßnahmen weit über die gesetzliche oder tarifvertragliche Regelung hinaus auszeichneten. Das ist sicher auch heute ein wichtiges Thema. Aber das würde gerade jetzt zu kurz greifen.
Wir neigen in politischen Debatten sehr oft dazu, nur ökonomische Betrachtungsweisen heranzuziehen. Kinder sind mehr als die Fachkräfte von Morgen. Kinder sind zuallererst Kinder. Sie geben unserem Leben Sinn und Zukunft.
Mich zieht gerade ein kleiner Mensch besonders in den Bann. Sie ist 19 Monate alt, heißt Charlotte und sagt „Opa“ zu mir. Charlotte bereitet Freude, ist einfach großartig und vermittelt Glücksgefühle, und das nicht nur
bei ihren Eltern, Onkel und Tante, sondern auch bei Omi und Opi. Ja, das Leben kann so schön sein.
Ich kenne viele Eltern, die sich liebevoll und mit großer Zuneigung ihren Kindern widmen, übrigens unabhängig vom Einkommen. Die Familie, in welcher Form auch immer, dürfte die Grundvoraussetzung für das Aufwachsen und Gedeihen junger Menschen bleiben. Jeder von uns kennt aber auch Fälle, in denen Kinder nicht das Glück haben, in solch einem Umfeld groß zu werden.
Uns muss jedes Kind gleich viel wert sein. Die Aufgabenstellung unserer Gesellschaft und von uns als verantwortliche Politiker muss es daher sein, allen Kindern gleiche Lebenschancen zu ermöglichen.
Unsere Gesellschaft lebt vom Miteinander, nicht von den Ellenbogen. Von letzteren haben wir leider schon viel zu viele.
Sächsische Kindergärten und Krippen leisten sehr viel, um ein gelingendes Aufwachsen unserer Kinder zu gewährleisten. Der Sächsische Bildungsplan, 2005 an der Technischen Universität Dresden erarbeitet, hat die Erfordernisse an die Vermittlung und Bildung an unseren Kitas im Blick, und das völlig zu Recht. Seit 2006 wird er an unseren Kitas umgesetzt.
Bei meinen häufigen Besuchen in Kindertagesstätten bestätigten mir die Erzieherinnen ihre überaus positive Bewertung dieses Planes. Allein, nicht nur Kinder brauchen Zeit, auch Erzieherinnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie Sie bei diesen Besuchen auf die Frage antworten, welche Voraussetzungen man eigentlich braucht, um diesen Bildungsplan umzusetzen. Betreuungsrelationen von 1 : 13 an den Kitas und 1 : 6 an den Krippen – in der Praxis sind es meist 1 : 18 oder 1 : 9 – sind nicht ausreichend.
Es ist der Liga der freien Wohlfahrtsverbände zu danken, die mit diversen Aktionen und der Einladung von Mitgliedern des Sächsischen Landtages in die Einrichtungen immer wieder auf das Dilemma aufmerksam machen. Ob es darum ging, dass Kinder Zeit brauchen, ob es um den Betreuungsschlüssel ging oder um die Aktion „In der Kita brennt noch Licht!“ – es bleibt notwendig, die Realitäten zu beschreiben und unseren Politikern nahezubringen.
Die Evaluierung der Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes unter Federführung von Frau Prof.
Dr. Ursula Carle hat Handlungsempfehlungen geliefert, deren Umsetzung wir nicht zum ersten Mal hier im Plenum einfordern. Nicht nur steter Tropfen höhlt den
Stein und es ist nicht nur die Aufgabe der Opposition, sondern aller Abgeordneten, für noch mehr Qualität in unseren Kitas zu sorgen. Politik muss immer Prioritäten setzen – das wissen wir – und das Geld ist endlich. Aber wir entscheiden, wofür wir das Geld ausgeben.
Vor geraumer Zeit war ich vom Kreisvorstand des Sächsischen Städte- und Gemeindetages meiner Region eingeladen. Die anwesenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister berichteten von ihrer Sorge um die finanzielle Absicherung der Kinderbetreuung. Ich konnte zwar daran erinnern, dass unter Regierungsbeteiligung der SPD im Jahr 2005 die Kita-Pauschale von damals 1 664 Euro auf 1 800 Euro angehoben wurde, dass es auch im Doppelhaushalt 2007/2008 erstmals Geld für die Vor- und Nachbereitung für Erziehungskräfte gab und dass wir dies im Jahr 2009 in die Pauschale eingerechnet haben. Fakt ist aber, dass seither die Kita-Pauschale nicht mehr angehoben wurde – trotz höherer Ausgaben für Personal- und Betriebskosten, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ein weiteres wichtiges Thema war damals bei der Erarbeitung des Bildungsplanes auch die Kooperation zwischen Kindertagesstätten und der Schule. Das war ein sehr wichtiger Punkt für den späteren Bildungserfolg, der erreicht werden sollte durch eine Analyse des Standes jedes einzelnen Kindes und daraus abgeleitet durch die Förderpläne individuell für jedes Kind.
Leider habe ich jetzt erfahren müssen, dass die Grundschullehrerinnen im Landkreis Görlitz zwar entsprechende Analysen erstellen dürfen, aber die Umsetzung der Förderpläne nicht mehr durch die Grundschullehrerinnen in der Kita erfolgen kann. Das soll angeblich aus versicherungstechnischen Gründen nicht mehr möglich sein. Was heißt das? Das, was bisher Aufgabenstellung und Arbeit der Grundschullehrerinnen gewesen ist, wird jetzt den Erzieherinnen überantwortet, und das, obwohl wir heute schon wissen, dass der Personalschlüssel nicht auskömmlich ist.
Ich erinnere daran, dass das vor acht Jahren mit Sicherheit nicht der Wille des Gesetzgebers gewesen ist. Hier besteht aus meiner Sicht dringender Handlungsbedarf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir leben im Zeitalter der Wissensgesellschaft. Die Anforderungen an Bildung werden immer höher. Aber Leistungsdruck sollten wir unseren Kindern nach Möglichkeit ersparen. Kinder sind eben Kinder und lernen im wahrsten Sinne des Wortes spielend. Wehren wir uns gegen eine fortwährende Ökonomisierung und Optimierung ganzer Lebensbereiche. Machen wir die Wissensgesellschaft auch zur Gewissensgesellschaft.
Übrigens, der Onkel von Charlotte und seine Freundin freuen sich gerade auch auf ihr erstes Kind. Das Leben, es entwickelt sich.
Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Matthias Rößler! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich habe die Debatte mit großem Interesse verfolgt und fühle mich bestätigt, hier geredet zu haben. Dieser Antrag wird aktuell bleiben, weil unsere Verantwortung bestehen bleiben wird und weil die Anforderungen nicht geringer werden. Wir tun auch als Politik gut daran, uns immer wieder hohe Ziele zu setzen, auch wenn wir wissen, dass wir sie nicht sofort erreichen können. Meine geschätzte Kollegin Eva-Maria Stange, der ich von dieser Stelle aus gute Gesundung wünsche, wird sich mit Sicherheit weiter engagiert dem Thema widmen.
Als ich 1990 in der Dreikönigskirche vom damaligen Präsidenten Erich Iltgen per Handschlag in den Sächsischen Landtag verpflichtet wurde, konnte ich wahrlich nicht ahnen, was mich erwarten würde: Mitgliedschaft in verschiedensten Ausschüssen, Ausschussvorsitz, Fraktionsvorsitz, später Minister in der Staatsregierung.
Aber Politik kennt nicht nur den Aufstieg. So habe auch ich Niederlagen und Enttäuschungen erlebt und auch selbst Fehler gemacht.
Was bleibt? Die Haare sind spärlich geworden und ergraut. Mein Wettkampfgewicht habe ich allerdings wiedererlangt.
Ich bin sicher reifer und erfahrener geworden. Ich habe viele sehr unterschiedliche Menschen kennen und manche davon richtig schätzen gelernt.
Es waren nicht nur mehr als 800 Wortbeiträge bei Plenarsitzungen, unzählige Anfragen und mehrere Initiativen mit meiner Fraktion oder gar mit anderen Fraktionen. Es war auch für mich die wunderbare Erfahrung, in Regierungsverantwortung mitgestalten zu können.
Ich danke zuvörderst natürlich meiner Fraktion, den Abgeordneten, den Referentinnen und Referenten, ja, allen Mitarbeitern meiner Fraktion, für ihre Unterstützung und Geduld mit mir.
Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen dieses Hohen Hauses, mit denen ich im Interesse der Sache häufig sehr strittig, aber konstruktiv und demokratischen Prinzipien verpflichtet zusammengearbeitet habe.
Über Kleinkariertheit wollte ich mich eigentlich nicht mehr aufregen. Ich tue es trotzdem noch.
Ich sage auch ein Dankeschön an alle Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, an Pförtner, Servicepersonal oder Stenografen.
Ich wünsche mir manchmal jene Aufbruchstimmung Anfang der Neunzigerjahre zurück. Ich weiß aber, dass die Zeit darüber hinweggegangen ist.
Wenn ich nun nach Berlin gehe – vorausgesetzt, ich werde gewählt –, will ich nicht vergessen, wo ich herkomme – sowohl parteilich als auch landsmannschaftlich. Dankbar wäre ich, wenn man mich daran erinnert, falls ich einmal die Bodenhaftung verlieren sollte.
Ich gehe mit Wehmut, aber auch mit Zuversicht. – Glück auf!
(Starker, langanhaltender Beifall bei der SPD,
der CDU, den LINKEN, der FDP, den GRÜNEN
und der Staatsregierung – Die Abgeordneten der
SPD, der CDU, der LINKEN, der FDP und
der GRÜNEN sowie die Mitglieder der
Staatsregierung erheben sich von ihren Plätzen. –
Stefan Brangs, SPD, überreicht dem
Abg. Thomas Jurk, SPD, einen Blumenstrauß.)
Herr Kollege Herbst, das ist mein Problem. Ich weiß, dass ich eine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten machen könnte. Wir haben aber noch nicht abgestimmt.
Ich will aber durchaus sagen: Ich bin sehr gerührt und bedanke mich herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die mir Beifall gezollt haben. Das ist nachdrücklich für mich und, glaube ich, kommt auch von Herzen. Vielen Dank.
Vielen Dank! – Frau Kollegin Schütz, wie können Sie eigentlich Handwerkern erklären, dass nicht – anstelle der Beitragssatzsenkung – die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zurückgenommen wurde?
Herr Kollege Schmalfuß, würden Sie mir zustimmen, dass Ihre Steuervergünstigungen durch Schulden finanziert werden sollten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich würde gern eine Kurzintervention über das eben Gehörte machen wollen.
Ich stelle fest, dass in vier Jahren schwarz-gelber Bundesregierung trotz konjunkturell
hervorragender Entwicklung weitere 100 Milliarden Euro
neue Schulden gemacht wurden. Nun will ich einmal sagen, es ist für einen Staat nicht einfach, sich zu finanzieren. Ich will jetzt gar nicht über die Schuldentheorie herfallen, aber feststellen: Auch bei wirtschaftlich guter Lage sehen wir einen erheblichen Finanzierungsbedarf und deshalb ist es umso richtiger zu schauen, wie man diesen Finanzierungsbedarf deckt.
Ich denke schon, dass die Bestverdienenden oder die Bestvermögendsten dieser Republik durchaus Interesse daran haben müssen, dass wir in Deutschland gute Bildung haben, dass wir eine vorzügliche Infrastruktur für unsere Wirtschaft bereithalten und dass wir etwas gegen die Neuverschuldung im Lande tun.
Deshalb halte ich Steuererhöhungen für diesen Bereich der Bevölkerung für angemessen. Ich weise ausdrücklich darauf hin – das hat Herr Schmalfuß hier so gebracht –, dass ich mir im Interesse gerade auch der kleinen und mittelständischen Unternehmen und des Handwerkes gewünscht hätte, dass man die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zurückgenommen hätte. Das ist eine klare Forderung, die Sie kennen.
Immer mit dem Finger auf andere zu zeigen hilft nicht. Sie hätten diese Chance gehabt. Sie haben stattdessen eine Beitragssenkung vorgenommen, die am Ende aufgrund der demografischen Entwicklung in wenigen Jahren mit Sicherheit wieder zurückgenommen werden muss.
Deshalb stelle ich fest, dass diese Politik nicht im Interesse unseres Landes gewesen ist.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie mir doch noch das Wort erteilen; ich hatte mich schon zur Geschäftsordnung gemeldet.
Ich will auf den Passus in unserer Geschäftsordnung hinweisen, wonach die Sitzung um 21 Uhr beendet werden sollte. Ich schlage vor, dass wir das auch tun und mit dem folgenden Tagesordnungspunkt und den weiteren Punkten morgen früh fortsetzen, damit sie nicht wegfallen. Wir sollten morgen früh mit dem 20. Tätigkeitsbericht des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik beginnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es lohnt sich, sich gründlich mit den Konsequenzen aus der Flut auseinanderzusetzen vor dem Hintergrund, dass wir uns über Ursachen und Wirkungen solcher Ereignisse Gedanken machen müssen. Ich will nichts konstruieren. Nicht alles, was die Flut betrifft, hat mit Klimawandel zu tun. Aber richtig ist doch wohl, dass wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass die von Menschen herbeigeführte Erderwärmung durchaus Konsequenzen für das Klima hat.
Deshalb müssen wir uns inhaltlich mit diesem Thema auseinandersetzen.
Die Meteorologen haben festgestellt, dass im Juni eine „gestörte Zirkulation“ der Luftmassen vorhanden war. Dies war also der wesentliche Auslöser für den Starkregen. Während früher Hochwässer hauptsächlich durch die Frühjahrsschmelze von Eis und Schnee verursacht wurden, stellen wir heute fest, dass insbesondere Extremwetterlagen dazu führen, dass es zu bestimmten Naturereignissen kommt, die wir in der derzeitigen Dimension nicht kannten. Wir haben Extremereignisse zu verzeichnen, die anders sind, als sich mancher den Klimawandel vorgestellt hat.
Ich habe erwartet, der sächsische Rotwein würde durch die Erderwärmung noch besser. Aber ganz im Gegenteil müssen wir uns mit Konsequenzen auseinandersetzen, die wir so nicht erwartet haben. Daher spreche ich beispielsweise von Starkregen, von Hagel, andererseits wiederum von Dürren, oder aber wir reden über Orkane und Stürme.
Das heißt für uns auch, dass wir uns gründlich mit dem auseinandersetzen müssen, was sich aktuell an unserem Klima verändert. Es ist auch wichtig, zur Kenntnis zu nehmen, dass der Deutsche Wetterdienst bereits festgestellt hat, dass die Tagesniederschläge von über 30 Litern pro Quadratmeter zunehmen werden – wir hatten ja Extremwetterlagen mit weit über 100 Litern pro Quadratmeter – und dass ganz im Gegensatz dazu das Jahresmittel bei den Niederschlägen eher sinkt.
Sie wissen, dass international mehrere Abkommen diskutiert und beschlossen wurden. Vieles davon wurde nicht umgesetzt, weil sich einige Länder nicht an die Abkommen gehalten oder sie gar nicht unterzeichnet haben. Beispielhaft nenne ich das Protokoll von Kyoto, das 1997 eigentlich der Einstieg in die Begrenzung des Ausstoßes von Treibhausgasen war. Ich nenne Cancún im Jahr 2010, wo das Ziel beschrieben wurde, die Erderwärmung zu bremsen und in diesem Jahrhundert um nicht mehr als zwei Grad ansteigen zu lassen. Ich erinnere leider auch an den Klimagipfel von Doha im Jahr 2012, der ganz ohne Ergebnisse zu Ende gegangen ist. Nach wie vor wollen China und die USA das Kyoto-Protokoll nicht unterzeichnen, und andere Staaten, beispielsweise Kanada, sind aus dem Protokoll ausgetreten.
Wenn man sich über die Ursachen des Klimawandels Gedanken macht, so stellt man fest, dass insbesondere die Treibhausgase eine wesentliche Rolle spielen. Bei den Treibhausgasen sind es zuvörderst Kohlendioxid, Lachgas, Methan und die Fluorchlorkohlenwasserstoffe, die zum Treibhausgaseffekt beitragen.
Wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen uns eben auch Gedanken machen, welche Wirkungen der Klimawandel auf Sachsen hat. Deshalb fand ich es sehr bemerkenswert, wie different die Darstellungen im Energie- und Klimaprogramm der Sächsischen Staatsregierung tatsächlich sind. Ich will Ihnen drei Zitate aus dem Klimaprogramm bringen, das durch das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft verantwortet wurde.
Da heißt es erstens: „Der globale Klimawandel ist auch in Sachsen spürbar. Die Auswertung der meteorologischen Daten dokumentiert die schrittweise Veränderung von Temperatur, Niederschlag oder Sonnenscheindauer.“
Das zweite Zitat: „Sogenannte Troglagen, in Sachsen für Extremereignisse wie Überschwemmungen, Hitze, aber auch Dürre- und Kälteepisoden verantwortlich, traten in der Dekade 2001 bis 2010 in einer noch nie zu beobachtenden Häufigkeit auf. Setzt sich diese Entwicklung fort, wird die nähere Klimazukunft von einem sich bereits abzeichnenden erhöhten Potenzial für Unwetter und Extremereignisse betroffen sein.“
Um das Ganze rund zu machen im rhetorischen Dreiklang, ein weiteres Zitat: „Von besonderer Relevanz sind eine durch den Klimawandel zu erwartende signifikante Abnahme der Niederschläge im Sommerhalbjahr, eine erhöhte Verdunstungsrate durch steigende Temperaturen sowie vermehrt auftretende Extremereignisse wie Hochwasser und anhaltende Trockenperioden.“
Wenn man das zur Kenntnis nimmt, fragt man sich natürlich, wie man im Energieprogramm gegen diese Entwicklung ankämpfen will. Das Signal aus dem Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit heißt nicht etwa, dass wir die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien erhöhen, sondern ganz im Gegenteil, im Laufe dieses Prozesses werden diese Ausbauziele von 33 auf 28 % reduziert. Man macht sich auch zum Vorreiter des Kampfes gegen Windkraftanlagen und beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit der Wasserkraft im Freistaat Sachsen. Das heißt, das, was das Umweltministerium festgestellt hat, wird vom Wirtschaftsministerium und anschließend vom Kabinett konterkariert, infrage gestellt, und es werden keine Konsequenzen gezogen.
Für mich gibt es zwei Entwicklungspfade, die ich in meinem zweiten Redeblock ausführen möchte. Der erste Entwicklungspfad ist tatsächlich, dass wir CO2 einsparen müssen, darauf verzichten müssen, CO2 zu emittieren. Der zweite wichtige Punkt aus meiner Sicht ist, dass wir auch technologisch in der Lage sein müssen, mehr aus Kohlendioxid zu machen. Wir wissen, wie wir CO2 abspalten können. Für mich ist der entscheidende Punkt, dass wir technologisch aufrüsten müssen. Das, was das Bundesministerium für Bildung und Forschung in einem Pilotprojekt 2009 bis 2010 anhand von vielen Einzelprojekten gemacht hat –
– das ist mein letzter Satz, Herr Präsident –, Anwendungsmöglichkeiten von CO2 als Rohstoff zu finden, ist dringend zu unterstützen.
Vielen Dank, Herr Präsident, für Ihren Langmut.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin immer wieder aufs Neue erstaunt, welch großer Unfug manchmal erzählt wird, wo es wissenschaftliche Beweise gibt, beispielsweise für das Wirksamwerden des Treibhauseffektes. Jeder, der sich ein wenig damit befasst – und da ist die Wissenschaft sehr weit fortgeschritten –, weiß, dass Treibhausgase jene gasförmigen Stoffe sind, die dazu führen, dass eine bestimmte Infrarotstrahlung, die unsere Erde normalerweise ins Weltall verlässt, gebremst wird und reflektiert wieder auf die Erde aufschlägt. Damit habe ich eine Erhöhung der Temperatur auf der Erde. Das macht deutlich: Die Ursache sind Treibhausgase, die dazu führen, dass unsere Erderwärmung zunimmt.
Man sollte beispielsweise seitens der FDP einmal zur Kenntnis nehmen – es gibt ja Leute wie den EUAbgeordneten Krahmer, der beispielsweise die IPCC im Weltklimarat als eine hysterische Organisation bezeichnet –, dass namhafte Institute diese Erderwärmung berechnet haben, übrigens mit stärkeren Konsequenzen, als sie ursprünglich mit dem 2-°C-Ziel verbunden waren. Mittlerweile werden bis zu 5 °C Erderwärmung bis zum Jahr 2100 vorhergesagt. Das sind namhafte Institute aus den USA, Japan, Australien und Großbritannien. Für Deutschland ist dort das Max-Planck-Institut für Mathematik dabei. Wenn man das alles für Unfug hält, dann sollte man die staatliche Finanzierung für jenes Max-PlankInstitut einstellen. Ich halte es gerade dort für wichtig, dass wir forschen.
Ich will sehr deutlich sagen, dass beim Thema Treibhausgase dem CO2 schon eine erhebliche Bedeutung beigemessen werden muss. Aber CO2 wird nicht nur bei der Energieerzeugung freigesetzt; CO2 entsteht eben auch in Zementfabriken, in Stahlwerken, bei der klassischen Wärmeerzeugung – Hausbrand ist dafür ein Beispiel – und beim Verkehr. Frau Dr. Pinka, deshalb ist es einfach nicht ausreichend, nur einseitig auf die Braunkohle einzuschlagen. Wir müssen auch über das Thema Verkehr und die dortigen CO2-Emissionen reden. Wir wissen doch aus dem sächsischen Klimaprogramm, dass 19 % dessen, was in Sachsen an CO2 emittiert wird, durch den Verkehr freigesetzt wird. Das sollte uns zu denken geben.
Auch das ist eine Forderung, sehr verehrte Frau Kollegin, die wir nicht unter uns diskutieren sollten, sondern die wir gegenüber der Staatsregierung erheben, da diese gerade dabei war, dem ÖPNV den Sargnagel einzuschlagen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer glaubt, wir könnten uns in dieser Debatte über Braunkohle verständigen und sagen, es wäre ganz einfach, auf Braunkohle zu verzichten, der täuscht sich. Wenn man sich vorstellt, dass das immer teurer und knapper werdende Erdöl substituiert werden muss, dann werden wir in Zukunft nicht von weniger Elektroenergie sprechen, sondern wir brauchen mehr Elektroenergie, die wiederum produziert werden muss; denn damit werden wir fossile Energieträger kompensieren müssen.
Deshalb wird die Braunkohle auch auf mittelfristige Sicht an dieser Stelle ihre Bedeutung behalten müssen, und wir müssen uns eher Gedanken machen, wie wir mit dem CO2 aus der Braunkohlenverstromung umgehen. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass dieses Thema eigentlich großer Forschungsaktivitäten bedarf; denn die Nutzung von CO2
ist relativ wenig erforscht, und wir sollten es
endlich anpacken zu schauen: Wie kann man den Rohstoff CO2 beispielsweise durch die Aufspaltung oder Koppelung mit anderen Stoffketten nutzen?
Dabei war die von mir beschriebene Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sehr hilfreich, die sich diesem Thema besonders gewidmet hat. Man hat nachgewiesen, dass beispielsweise Kunststoffschäume und Bauteile aus Hartplastik durchaus Anwendungsfälle für dieses umgewandelte CO2 sind. Das kann auch ein Ersatz für Erdöl sein. Wir können aus CO2 Produkte produzieren, die wir bislang aus anderen fossilen Energieträgern herstellen mussten. Diese werden uns in Zukunft nicht mehr in dem Maße zur Verfügung stehen.
Ein weiterer Anwendungsfall sind Algen. Nun könnte man vielleicht etwas spöttisch sagen: Algen brauchen natürlich zu ihrem Wachstum CO2. Algen kann ich aber als Biomasse einsetzen. Das ist auch ein neuer Anwendungsfall, zum einen beispielsweise in der Nutzung von Biomasse als Fischöl, weil dieses wiederum verfüttert werden kann, zum anderen aber auch zur Energieerzeugung. Dies macht deutlich: Wir haben auch für CO2 Anwendungsfelder. Dies soll helfen, dass wir das eher klimaschädliche CO2 in andere Wertstoffketten und Prozesse einbringen können.
Ein Letztes zur Situation in Sachsen. Der Ministerpräsident hat vor Kurzem einen Energiegipfel durchgeführt.
Wenn ich recht informiert bin, Herr Tillich, sind Sie mittlerweile auf der B-Seite der Bundesratsländer der Koordinator für die Energiepolitik.
Das ist er noch nicht, schade. Das hätte ich mir gewünscht. Prof. Biedenkopf hätte sich früher bestimmt an die Spitze gestellt.
Aber der Punkt für mich ist, dass wir auch in Sachsen schauen müssen: Wie gehen wir mit den Akteuren um? Wenn man denen natürlich erst einmal einen Katalog mit fünf Punkten zuschickt und dann alle sagen, das sei ihnen viel zu weich, viel zu oberflächlich und wenig inhaltsschwer, dann braucht man sich nicht zu wundern, dass dieses Papier gar nicht erst beschlossen wurde. Was ich aber aus der Konferenz gehört habe – und das sehe ich durchaus als positiv an –: Wenn sich verschiedene Akteure aus Wissenschaft, Forschung, Politik und Gewerkschaften zusammenfinden und gemeinsam diskutieren, gibt es sehr unterschiedliche Betroffenheiten.
– Ich bin gerade von der Redezeit betroffen. Danke, Herr Präsident! Aber diese Betroffenheiten einmal zu diskutieren und daraus abzuleiten, wie die Problemlage ist und mit welchen Ideen und Chancen wir aus der Debatte gehen, finde ich sehr lohnend. Ich hoffe sehr, dass es in Zukunft gelingt, in Sachsen die vielen Akteure, die wir im Lande haben, zusammenzubringen, um ihre guten Ideen und Vorstellungen – auch eingedenk der Problemlage – zu diskutieren und am Ende mit ihnen Handlungsfelder abzustecken.
Schönen Dank.
Herr Präsident! Als Erstes will ich feststellen, dass die Extremwetterlagen durchaus etwas mit dem Klimawandel zu tun haben. Das ist wissenschaftlich bewiesen. Ich schließe auch nicht aus, dass diese Erde irgendwann in 10 000 Jahren wieder eine Eiszeit erleben wird. Ich stelle also fest: Die Erde wird den Klimawandel verkraften, der Mensch langfristig nicht. Das muss uns zu denken geben.
Der zweite Punkt, der mir bei Herrn Heidan sehr übel aufgestoßen ist, war eine Unterstellung: Wir hätten als SPD-Fraktion Zwangsräumungen von Flutgeschädigten verlangt. Das war mitnichten der Fall. Wir haben darauf hingewiesen – Beispiel 2002 Röderau-Süd –, dass durchaus zu überlegen ist, ob Wohngebiete oder Häuser, die langfristig immer wieder von solchen Flutereignissen betroffen sein werden, dann nicht auch umgesiedelt werden müssten; ich möchte gar nicht den Begriff „abgesiedelt“ in den Raum stellen. Wie ich jetzt hörte, machte beispielsweise Herr Dr. Jaeckel als Wiederaufbaubeauftragter deutlich: Es gibt Varianten, bei denen sich die Menschen freiwillig entscheiden können, ihren angestammten Wohnsitz zu verlassen und das Geld zu nehmen, um sich an anderer Stelle eine neue Existenz aufzubauen.
Der dritte wichtige Punkt ist für mich immer das Thema Energiepreise. Dazu kann ich nur sagen: Sowohl Schwarz-Gelb im Bund wie auch im Land haben völlig versagt. Sie haben die EEG-Umlage so gelassen, wie sie ist. Herr von Breitenbuch hat ehrlicherweise darauf hingewiesen. Sie hat die Preise selbstverständlich getrieben. Sie haben keine steuerlichen Veränderungen vorgenommen, die durchaus damit zu begründen wären, dass die EEG-Umlage auch die Einnahmen des Staates erhöht.
Ein wichtiger Punkt ist: Gerade heute werden wir in Sachsen über das Wassergesetz sprechen. Wir wissen, dass insbesondere die Wasserkraft verteuert, wenn nicht gar unmöglich gemacht wird, und das deshalb, weil die
Wasserentnahmeabgabe wiederum im Gesetz stehen wird – dank dieser Koalition.
Ich wollte Sie nicht bremsen, ich hatte auch aus dem Energie- und Klimaprogramm zitiert. Jedoch bin ich gespannt und wollte Sie fragen: Erkennen Sie nicht eine Diskrepanz zwischen den Feststellungen, die im Klimaprogramm stehen, und dem, was energiepolitisch daraus gefolgert wird?
Lieber Kollege Hauschild, als Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft weiß ich, was wir diskutiert haben. In welcher Ausschusssitzung warst Du eigentlich?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Ich war am vergangenen Sonnabend in Nünchritz. Dort wurde eine Bürgerinitiative für Hochwasserschutz gegründet. Ich habe dort von einem Bürger ein Dokument überreicht bekommen, in dem im Jahr 2004 in Aussicht gestellt wurde, dass spätestens im Jahre 2012 die entsprechende Hochwasserschutzmaßnahme in Nünchritz durchgeführt sein wird. Wir wissen alle, dass diese Maßnahme nicht durchgeführt wurde.
Ich bitte mir zu erklären, welche Bürgerinnen und Bürger verhindert haben, dass dieser Hochwasserschutz in Nünchritz durchgeführt wurde.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte aus dem Antrag die Wasserentnahmeabgabe herauslösen. Frau Dr. Deicke ist auf weitere Punkte des Antrags bereits eingegangen.
Die mit dem Haushaltsbegleitgesetz am 12. Dezember 2012 von CDU und FDP beschlossene Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftwerksbetreiber bleibt
betriebswirtschaftlich und energiepolitisch falsch.
Leider hat es auch während der Beratungen dieses Wassergesetzes kein Umdenken gegeben, obwohl eine Vielzahl guter Argumente vorgetragen wurden. Die EUWasserrahmenrichtlinie erfordert nicht zwingend die Erhebung einer solchen Abgabe. Vielmehr hätte die Abgabe nach Wasserrahmenrichtlinie einer wirtschaftlichen Erhebung zu den Kosten der sogenannten Wasserdienstleistung bzw. Wassernutzungen bedurft.
Ein solches Gutachten hätte die Prüfung aller Nutzergruppen erforderlich gemacht. Da ein solches Gutachten nicht vorliegt, dürfte die Erhebung der Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftwerksanlagenbetreiber rechtsfehlerhaft sein. Auch Prof. Fassbender hat zur Anhörung im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft hier in diesem Hause am 1. März 2013 sehr deutlich gesagt, dass man sich zurückhalten sollte mit der Beurteilung der Wasserentnahmeabgabe nach Wasserrahmenrichtlinie, ehe man nicht abgewartet hätte, welche Konsequenzen das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegenüber Deutschland zur Wasserrahmenrichtlinie hat. Die Abgabe bedroht laut Angaben des Verbandes der Wasserkraftwerksbetreiber Sachsen und Sachsen-Anhalt e. V. circa 80 % der Betreiber von Wasserkraftanlagen in ihrer Existenz.
Die Hinweise des Verbandes auf die Fehlerhaftigkeit der sogenannten Wirtschaftlichkeitsberechnung des SMUL wurden nicht aufgegriffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in SachsenAnhalt und Thüringen wird die Wasserentnahmeabgabe auf Wasserkraftwerksanlagen nicht erhoben. Auch dort werden die Regierungen von CDU-Ministerpräsidenten geführt. Ich vermute also, dass der sächsische Ministerpräsident, Stanislaw Tillich, dem enormen Druck des Kleinkoalitionspartners FDP nachgeben musste und diesen dreisten Griff in das Portemonnaie der Wasserkraftwerksanlagenbetreiber vorgenommen hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, als Beleg kann ich Ihnen deutlich sagen: Ein Anschreiben der IHK Südwestsachsen an Kollegen Morlok ist unbeantwortet geblieben. Ich hätte als Wirtschaftsminister eine solche wirtschaftsfeindliche Abgabe verhindert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Staatsminister Kupfer hat in seiner Rede gerade deutlich gemacht, dass er davon ausgeht, dass das heute zu verabschiedende Wassergesetz einen langen Bestand haben wird. Ich vermute, Sie täuschen sich. Ich weiß, dass der Verband und eventuell auch einzelne Betroffene vor das
Verfassungsgericht ziehen werden, und ich räume diesem Anliegen der Verfassungsklage gute Chancen ein, sodass ich davon ausgehe, dass diese Regelung dann noch gekippt werden wird.
Damit wir uns das alle heute ersparen, haben Sie die großartige Gelegenheit; denn die SPD bietet Ihnen einen Änderungsantrag, der insbesondere auch die bisherigen Leistungen der Wasserkraftwerksbetreiber wertschätzt, mit Ihrer Stimme zu diesem Antrag heute deutlich zu machen, was uns die Leistungen dieser Personengruppe, dieser Mittelständler wirklich wert sind.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorab bleibt festzuhalten: Wer Klimaschutz tatsächlich ernst meint, der muss den europäischen Emissionshandel vor dem Kollaps retten. Dazu gehört eben auch – das hat die Debatte aus meiner Sicht richtigerweise deutlich gemacht – eine deutliche Verknappung der Zertifikate, und dazu gehören auch ambitionierte Klimaschutzziele.
Die Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausemissionen ist eine der wichtigsten Triebfedern der EU-Wirtschaft. Hier meine ich gerade Green Technology. Für mich ist eines klar: Klimaschutz und Energiewende gehören zusammen.
Über den Emissionshandel hat man sich gerade ausgetauscht. Ich will dennoch in Erinnerung rufen, wie er funktioniert. Der EU-Emissionshandel – European Union Emission Trading Systems, also EUETS – ist ein marktwirtschaftliches Instrument der EU-Klimapolitik mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen unter minimalen volkswirtschaftlichen Kosten zu senken. Das sollte man wirklich auch bedenken: minimale volkswirtschaftliche Kosten!
Der Emissionshandel ist eines jener Mittel, mit denen die Europäische Union versucht, das im Kyoto-Protokoll festgelegte Klimaschutzziel einer Reduktion der Treibhausgasemissionen in der Verpflichtungsperiode 2008 bis 2012 um 8 % gegenüber dem Stand von 1990 zu erreichen.
Der europäische Emissionshandel ist der erste grenzüberschreitende und derzeit größte Emissionsrechtehandel. Er
wurde 2003 vom Europäischen Parlament und dann im Rat der EU beschlossen und trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Ich will daran erinnern, dass die europäischen Staatschefs alle dabei waren.
Das europäische Handelssystem fungiert dabei auch als Vorreiter eines möglichen globalen Systems. Aktuell umfasst und begrenzt der europäische Emissionshandel den Kohlendioxidausstoß von rund 11 000 Anlagen in 31 europäischen Ländern. Hier sprechen wir von den 27 Mitgliedsstaaten der EU, mittlerweile 28, plus Liechtenstein, Island und Norwegen in der Stromerzeugung sowie in einigen Sektoren der Industrie, was auch zu berücksichtigen ist, beispielsweise Zementfabriken, die zusammen mehr als die Hälfte der europäischen CO2Emissionen ausmachen. In Deutschland macht der Energiesektor 67 % der emissionshandelspflichtigen Anlagen mit einem Anteil von 78 % der CO2-Emissionen im deutschen Emissionshandel aus.
Nun komme ich zur Realität. Wir können debattieren, wie wir wollen. Am 3. Juni 2013 fand eine sehr lange Debatte statt, in der das Europäische Parlament im zweiten Anlauf einer Verknappung der Emissionszertifikate zugestimmt hat. Das ist bereits beschlossen. Hintergrund war, dass der Emissionshandel nicht mehr richtig funktionierte, weil zu viele Zertifikate auf dem Markt waren und dadurch die Preise fielen. Um aber – das ist der eigentliche Hintergrund – Klimaschutz mit den Zertifikaten betreiben und Investitionen in saubere Technologien anstoßen zu können, müsste der Zertifikatspreis siebenmal so hoch wie jetzt sein. Das sind knapp 30 Euro.
Herr Krauß, mit den Effekten haben Sie nicht unrecht. Das möchte ich nicht außer Frage stellen. Fakt ist aber auch Folgendes: Wenn ich Klimaschutzziele umsetzen will, muss ich ambitionierte Ziele beim Handel einsetzen. Deshalb ist es wichtig, dass jetzt eine Verknappung stattfindet. Laut Beschluss des Europäischen Parlaments kann die Kommission noch 900 Millionen Zertifikate zurückhalten. Sie kennen das unter dem Begriff Backloading.
Betrachten wir einmal den Vergleichszeitraum. In den Jahren von 2013 bis 2015 werden durch die EUKommission insgesamt 3,5 Milliarden Zertifikate auf dem Markt sein. Rund 1,7 Milliarden überschüssiger Zertifikate, so schätzt zumindest die Kommission, sollen in Europa allerdings inzwischen im Umlauf sein.
Der Emissionshandel wird nach dem Jahr 2012 das Zentralinstrument der Europäischen Union im Kampf gegen den Klimawandel sein. Das ist beschlossene Sache. Dafür wird das System für die Handelsperiode
2013 bis 2020 stärker EU-weit harmonisiert und effektiver ausgestaltet. Nationale Alleingänge werden eingeschränkt. Alle müssen sich denselben Spielregeln unterwerfen.
Eine erste große Änderung ist, dass es keine
27 nationalen, Emissionsbudgets sondern nur noch ein EU-weites Cap für emissionshandelspflichtige Anlagen geben wird. Dieses Cap wird zudem nicht über die gesam
te Handelsperiode konstant bleiben, sondern jährlich um den Prozentsatz von 1,74 % sinken. Für das Jahr 2020 ergibt sich daraus in der Summe eine Minderung im Emissionshandelsbereich von 21 % gegenüber dem Jahr 2005.
Eine weitere Änderung betrifft den Umfang der emissionshandelspflichtigen Anlagen. Ab dem Jahr 2013 werden chemische Anlagen, weitere Anlagen der Metallindustrie sowie industrielle Anlagen mit Prozessbefeuerung in den europäischen Emissionshandel einbezogen. Weitere
Treibhausgase werden dem Emissionshandel unterfallen. Bisher war Kohlendioxid das einzige im Emissionshandel einbezogene Treibhausgas. Zukünftig werden auch die Stickstoffoxide wie Lachgas und perfluorierte Kohlenwasserstoffe mit PFC erfasst. Die Emissionen dieser Tätigkeiten und Gase werden zusätzlich bei der Berechnung des Caps für emissionshandelspflichtige Anlagen berücksichtigt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das hat die Europäische Kommission beschlossen.
Die kontinuierliche Minderung des CO2 in den letzten Jahren im Emissionshandel zeigt, dass mehr Klimaschutz möglich ist. Vor diesem Hintergrund und nicht zuletzt wegen der erheblichen Menge überschüssiger Emissionsberechtigungen plädiert eine Reihe von EU-Mitgliedsstaaten dafür, das EU-Klimaziel für das Jahr 2020 auf 30 % zu erhöhen.
Dies würde zu einer Verknappung der Emissionsberechtigten im Emissionshandel, einer stärkeren Reduktion der Treibhausgase und letztlich zu einer Erreichung der Reduktionsziele für das Jahr 2050 führen. Eine Anpassung des EU-Klimaziels bis zum Jahr 2020 würde somit einen bedeutenden Beitrag zu international glaubwürdigen Klimaschutzanstrengungen der EU leisten und einen starken politischen Willen zu ambitioniertem Klimaschutz an die internationale Staatengemeinschaft senden. Der EU-Emissionshandel wird sich in der dritten Emissionshandelsperiode weiter als Instrument der Wahl im europäischen Klimaschutz beweisen und dazu beitragen, kurz-, mittel- und langfristig die notwendige Reduktion von Treibhausgasemissionen zu garantieren.
Folgendes ist klar: Ein alleiniges Vorgehen der EU reicht nicht aus, um den Klimawandel aufzuhalten. Die von der EU angestrebte Emissionsreduktion um 20 % ist auf diesem Weg nur eine Etappe. Deshalb sagt die EU, dass sie ihre unilaterale Verpflichtung zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen um 20 % im Rahmen einer konkreten globalen Initiative auf einen Wert von 30 % steigern möchte. Das wurde auch vom Europäischen Rat im Dezember 2008 bestätigt. Damals, glaube ich, war die Bundeskanzlerin schon Frau Merkel.
Es hat im Deutschen Bundestag am 5. Juni dieses Jahres einen gemeinsamen Antrag von SPD und GRÜNEN mit der Drucksache 17/13758 gegeben. Darin findet sich die Forderung, das EU-Reduktionsziel auf 30 % zu erhöhen.
Weitere Forderungen sind in diesem Antrag formuliert. Ich weise Sie gern darauf hin, dass man dies nachlesen kann.
Insofern stimmen wir diesem Antrag zu. Wir haben ihn etwas konkretisiert. Das möchte ich nicht extra einbringen. Wir möchten das Basisjahr einfügen. Deshalb ist der Antrag zu unterstützen.
Verfahrensdauer am OVG Bautzen interjection: (Frage Nr. 2)
Mit Urteil vom 21.06.2011 wurde eine Klage von drei natürlichen Personen gegen den Freistaat Sachsen auf Widerruf einer Bewilligung nach Bundesberggesetz vom Verwaltungsgericht Dresden abgewiesen (Az. 3 K 1220/09). In der Rechtsmittelbelehrung zum Urteil wurden die Kläger darauf hingewiesen, dass Antrag auf Zulassung der Berufung beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht gestellt werden kann. Dieser Antrag wurde am 20.07.2011 unter Az. 1 A 529/11 beim OVG Bautzen gestellt. Nach fast zwei Jahren gibt es noch immer keine Entscheidung über die Zulässigkeit des Berufungsantrages.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche Gründe verzögern die Entscheidung, ob dieser Antrag auf Berufung zulässig ist?
2. Wann kann mit einer Entscheidung zum Berufungsantrag gerechnet werden?
Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren „Festgesteinstagebau Gebelzig“ (Frage Nr. 3)
Seit Längerem ist das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Festgesteinstagebau Gebelzig“ beim Sächsischen Oberbergamt anhängig. Dem Vernehmen nach hat der Vorhabensträger, die HWO Hartsteinwerke GmbH und Co. KG, noch Unterlagen beizubringen. Ebenso sind weitere behördliche Stellungnahmen erforderlich.
Fragen an die Staatsregierung: