Protokoll der Sitzung vom 10.12.2009

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 6. Sitzung des 5. Sächsischen Landtags.

Folgende Kollegen Abgeordneten haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Dr. Schuster, Herr Nolle und Herr Colditz.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 8 bis 12 folgende Redezeiten festgelegt: CDU 77 Minuten, DIE LINKE 53 Minuten, SPD 32 Minuten, FDP 32 Minuten, GRÜNE 28 Minuten, NPD 28 Minuten und die Staatsregierung 53 Minuten. Sie wissen, dass die

Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung je nach Bedarf auf die Tagesordnungspunkte verteilt werden können.

An dieser Stelle erlaube ich mir den Hinweis: Tagesordnungspunkt 14, Kleine Anfragen, ist zu streichen.

Änderungsanträge liegen mir nicht vor. Gibt es von Ihrer Seite noch Änderungsanträge zur heutigen Tagesordnung? – Ich sehe weder eine Wortmeldung mit Änderungsvorschlägen noch Widerspruch. Damit ist die Tagesordnung der 6. Sitzung bestätigt. Wir können in die Tagesordnung eintreten.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 1

Wahl von stimmberechtigten Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 4 des Landesjugendhilfegesetzes

Drucksache 5/537, Wahlvorschlag der Fraktion der CDU

Drucksache 5/633, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 5/634, Wahlvorschlag der Fraktion der SPD

Drucksache 5/635, Wahlvorschlag der Fraktion der FDP

Gemäß § 12 Abs. 2 und 5 des Landesjugendhilfegesetzes hat der Sächsische Landtag zu Beginn der Wahlperiode zehn stimmberechtigte Mitglieder und zehn Stellvertreter des Landesjugendhilfeausschusses zu wählen.

Nach § 15 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung ist für die Wahlen, die durch den Sächsischen Landtag vorzunehmen sind, für die Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen grundsätzlich das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt zugrunde zu legen. Bei den zu besetzenden zehn stimmberechtigten Mitgliedern und deren zehn Stellvertretern bedeutet dies: Auf Vorschlag der Fraktion der CDU sind fünf Mitglieder und fünf Stellvertreter zu wählen. Auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE sind drei Mitglieder und drei Stellvertreter zu wählen. Auf Vorschlag der Fraktion der SPD sind ein Mitglied und ein Stellvertreter zu wählen. Auf Vorschlag der Fraktion der FDP sind ein Mitglied und ein Stellvertreter zu wählen. Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen Ihnen in den Drucksachen 5/537 für die CDU-Fraktion, 5/633 für die Fraktion DIE LINKE, 5/634 für die SPD-Fraktion und 5/635 für die FDP-Fraktion vor.

Meine Damen und Herren! Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht; so finden wir es in unserer Geschäftsordnung. Ich frage

daher, ob jemand widerspricht, dass bei der Wahl der stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter des Landesjugendhilfeausschusses durch Handzeichen abgestimmt wird. – Ich sehe Widerspruch. Damit scheidet diese Möglichkeit aus.

Wir kommen jetzt zur geheimen Wahl der stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter für den Landesjugendhilfeausschuss.

Ich berufe, wie üblich, aus den Reihen der Schriftführer die Wahlkommission. Mitglieder sind: für die Fraktion DIE LINKE Frau Roth, die in bewährter Weise als Vorsitzende fungiert, für die Fraktion der CDU Herr Modschiedler, für die Fraktion der SPD Frau Dr. Deicke, für die Fraktion der FDP Herr Hauschild, für die GRÜNEN Herr Jennerjahn und für die Fraktion der NPD Frau Schüßler.

Meine Damen und Herren! Wie immer schlage ich auch jetzt vor, dass die Wahlkommission die Auszählung außerhalb des Plenarsaals, im Saal 2, vornimmt.

Ferner schlage ich Ihnen vor, die Wahl unter Tagesordnungspunkt 1 mit der Wahl unter Tagesordnungspunkt 2 zu verbinden. Wir haben verschiedenfarbige Stimmzettel. Erhebt sich gegen den Vorschlag, beide Wahlen gemeinsam durchzuführen, Widerspruch? – Glücklicherweise sehe ich diesen nicht.

Deshalb treten wir auch ein in den ersten Teil von

Tagesordnungspunkt 2

Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Sächsischen Landtags in den Stiftungsrat der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung

Drucksache 5/636, Wahlvorschlag der Fraktion der CDU

Drucksache 5/637, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE

Das Gesetz zur Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt schreibt in § 8 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 und 3 der Satzung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt vor, dass durch den Sächsischen Landtag zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter für den Stiftungsrat der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt gewählt werden.

Ich gehe davon aus, dass sich auch gegen die offene Wahl der Mitglieder und Stellvertreter dieses Hohen Hauses in den Stiftungsrat Widerspruch erhebt. Ist das der Fall? – Das ist der Fall. Damit müssen wir nach § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung beide Wahlen geheim vornehmen.

Das Vorschlagsrecht für die beiden Mitglieder und die beiden Stellvertreter für den Stiftungsrat der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt haben, wiederum nach d’Hondt, die Fraktion der CDU und die Fraktion DIE LINKE. Je ein Mitglied und ein Stellvertreter werden durch die Fraktion der CDU und die Fraktion DIE LINKE vorgeschlagen. Diese Wahlvorschläge liegen Ihnen in den Drucksachen 5/636 für die Fraktion der CDU und 5/637 für die Fraktion DIE LINKE vor.

Meine Damen und Herren! Diese beiden Wahlzettel teilen wir Ihnen jetzt aus. Frau Roth, ich bitte Sie, dass Sie diesen namentlichen Aufruf heute etwas gemessener vornehmen, weil wir eine ganze Anzahl von Kreuzen setzen müssen.

Wir werden dann, wenn wir die Wahlhandlung abgeschlossen haben, in bewährter Weise auszählen. In die Auszählpause werden wir die Aktuelle Stunde platzieren.

Verehrte Frau Kollegin, ich bitte Sie um den Namensaufruf.

Wir beginnen mit den Wahlen. Ich hoffe, Sie sind jetzt nicht überfordert.

Wir wählen in einem Wahlgang die stimmberechtigten Mitglieder und ihre Stellvertreter für den Landesjugend

hilfeausschuss. Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen. Die Drucksachen liegen Ihnen vor und Sie können sich zu den Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Sie finden die Mitglieder und daneben die Stellvertreter auf der Liste aufgeführt. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Neinstimmen erhält.

Zweitens. Zum Stiftungsrat der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt: Auch dazu liegen Ihnen die Drucksachen mit den Kandidaten vor. Sie haben ebenfalls wieder die Möglichkeit, durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld sich für Ja, Nein oder Stimmenthaltung zu entscheiden. Bei dieser Wahl ist es so, dass derjenige der Kandidaten, der mehr Ja- als Neinstimmen erhält, gewählt ist. Wir beginnen mit dem Namensaufruf.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Ist jemand im Saal, den ich nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall. Bitte, Herr Präsident.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann nur die Frage unserer Vorsitzenden wiederholen: Ist irgendjemand hier im Saal noch nicht zur Wahl aufgerufen worden? – Ich sehe niemanden.

Wir müssen jetzt noch abwarten, bis alle ihre Stimmzettel eingeworfen haben und wir die Wahlhandlung ordnungsgemäß abschließen können.

(Kurze Unterbrechung)

Meine Damen und Herren! Wir können jetzt die Wahlhandlung abschließen. Ich bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Diese beiden Tagesordnungspunkte können wir natürlich erst nach Verkündung des Wahlergebnisses abschließen.

Wie angekündigt, rufe ich jetzt auf

Tagesordnungspunkt 3

Aktuelle Stunde

1. Aktuelle Debatte: Illegale militärische Nutzung des Flughafens Leipzig für Bundeswehreinsätze in Afghanistan beenden

Antrag der Fraktion DIE LINKE

2. Aktuelle Debatte: Den Anfängen wehren – Minarettverbote auch in Sachsen – Europaweite Volksabstimmung jetzt!

Antrag der Fraktion der NPD

(Als Antragstellerinnen der 1. Akutellen Debatte nennt Präsident Dr. Matthias Rößler versehentlich die Fraktionen der CDU und der FDP.)

Sie wissen, dass gemäß § 55 die Aktuelle Stunde zwei Zeitstunden dauert.