Folgende Abgeordnete haben sich entschuldigt: Herr Günther, Herr Morlok, Frau Bonk, Frau Klinger, Herr Nolle, Herr Bandmann und Herr Jennerjahn.
Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 2 bis 9 folgende Redezeiten festgelegt: CDU bis zu 122 Minuten, DIE LINKE bis zu 83 Minuten, SPD bis zu 50 Minuten, FDP bis zu 50 Minuten, GRÜNE bis zu 43 Minuten, NPD bis zu 43 Minuten, Staatsregierung 83 Minuten. Die Redezeiten können von den Fraktionen und der Staatsregierung auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Wortmeldung für die SPD-Fraktion bezieht sich auf Tagesordnungspunkt 2. Grund ist, dass wir vor Eintritt in die Tagesordnung über diese noch einmal befinden können.
Unter Tagesordnungspunkt 2 soll der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften in 2. Lesung beraten werden. Der Entwurf basiert auf einer Anhörung, die im März stattfand. Bekanntlich hat die Flut im Juni verheerende Folgen auch in Sachsen angerichtet. Es wird aber suggeriert, als seien in dem vorliegenden Entwurf auch die Erfahrungen aus der aktuellen Flut bereits berücksichtigt; das ist natürlich nicht der Fall.
Insofern denken wir, dass es auch mit Blick auf die Verantwortung, die wir als Landtag gegenüber den Menschen in diesem Land haben, richtig und geboten ist, diesen Punkt von der heutigen Tagesordnung abzusetzen, wieder an den Ausschuss zu verweisen und erneut eine Anhörung durchzuführen, dann auf der Basis der Erfahrungen aus der Flut im Juni dieses Jahres, damit den Menschen nicht etwas suggeriert wird, was faktisch nicht berücksichtigt wurde.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Wir werden diesen Antrag ablehnen. Gegenstand dieser Novelle des Wassergesetzes ist es vor allem, bundesrechtliche Neuregelungen in unser Landesrecht zu implementieren. Das ist zwingend notwendig, weswegen wir über den Gesetzentwurf heute schlussberaten wollen. Darüber hinaus sind in diesem Entwurf die Erfahrungen zurückliegender Hochwasserereignisse bereits berücksichtigt.
Sollte aus den Erfahrungen mit dem Hochwasser 2013 weiterer Regelungsbedarf erwachsen, steht es uns als Gesetzgeber selbstverständlich frei, eine weitere Novellierung des Wassergesetzes vorzunehmen. Das hat aber mit dem heutigen Entwurf zunächst einmal nichts zu tun.
Unsere Fraktion unterstützt diesen Antrag der SPD-Fraktion ausdrücklich. Ich hatte bereits im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft für die Fraktion DIE LINKE beantragt, dort nicht abschließend über das Wassergesetz zu beraten, und auch die Sachgründe dargelegt. Das Wasserhaushaltsgesetz ließe sich durchaus noch bereichern, und Sachsen könnte abweichende Regelungen treffen, um auch die Herausforderungen aus dem aktuellen Hochwasser aufgreifen zu können. Ich bin der Meinung, dass wir dies bis Ende des Jahres leisten können, wenn der Abschlussbericht von Herrn Kirchbach vorliegt. Wir sollten uns einfach die Zeit nehmen, statt das Gesetz heute zu verabschieden und dann vielleicht ein Artikelgesetz hinterherzuschieben. Das hielte ich für völlig unangemessen. Deshalb stimmen wir diesem Antrag der SPD-Fraktion zu.
Das war Frau Dr. Pinka für die Fraktion DIE LINKE. – Jetzt Herr Kollege Dr. Gerstenberg für die Fraktion GRÜNE.
Die Fraktion der GRÜNEN unterstützt das Anliegen, das Wassergesetz heute nicht abschließend zu behandeln, sondern an den Ausschuss zurückzuverweisen. Ich kann die Argumente von Kollegen Piwarz nicht nachvollziehen. Er selbst hat gesagt, dass die Erfahrungen aus dem aktuellen Hochwasserereignis 2013 noch nicht einfließen konnten. Es wäre völlig widersinnig, wenn der Sächsische Landtag einen Gesetzentwurf in dem Wissen verabschieden würde, dass er das einschneidendste Ereignis der jüngsten Zeit, das auch Auswirkungen auf das Wassergesetz hat, überhaupt nicht berücksichtigen konnte. Ich höre sonst vonseiten der
Koalition, gerade der CDU-Fraktion, immer wieder die Argumentation, dass wir nicht alle halbe Jahre Gesetze wieder anfassen sollten.
Ich wiederhole: Es wäre den Menschen in diesem Land aus meiner Sicht nicht zu vermitteln, wenn wir heute ein Wassergesetz verabschieden würden, in dem das wichtigste Ereignis auf diesem Gebiet, das auch versicherungswirtschaftlich die größten Schäden in der deutschen Geschichte verursacht hat, nicht berücksichtigt würde.
Ich bitte darum, die Beratung über diesen Gesetzentwurf von der heutigen Tagesordnung abzusetzen, ihn an den Ausschuss zurückzuverweisen und in naher Zukunft, wenn die Erfahrungen ausgewertet sind und der Bericht zum Hochwasser 2013 vorliegt, hier im Sächsischen Landtag zu verabschieden.
Wir können jetzt über den Antrag der SPD-Fraktion, eingebracht von Herrn Kollegen Brangs, abstimmen. Wer für die Absetzung des Tagesordnungspunktes 2, unter dem wir das Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften in 2. Lesung behandeln wollen, plädiert, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Absetzung der 2. Lesung des Gesetzes zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften unter Tagesordnungspunkt 2 mehrheitlich abgelehnt.
Vielen Dank, Herr Präsident! Die Fraktion DIE LINKE hat dem Plenum einen Dringlichen Antrag vorgelegt. Der Titel lautet: „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gegen Verletzung durch in- und ausländische Stellen wirksam schützen – Forderungen des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zu Konsequenzen aus dem ‚Tempora‘- und ‚Prism‘Überwachungsskandal unverzüglich umsetzen!“
Hintergrund ist, dass der Datenschutzbeauftragte am 1. Juli 2013 eine Erklärung abgegeben hat, in welcher er in umfänglichen Punkten die Staatsregierung auffordert, tätig zu werden, damit so rasch wie möglich im Freistaat Sachsen Vorkehrungen getroffen werden, dass im Kontext mit diesem Überwachungsskandal der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor dem Abfluss von bei der Verwaltung gespeicherten Daten gewährleistet wird.
Diese Erklärung ist bekannt geworden, als der Termin für die Antragseinbringung bereits verstrichen war. Wir hatten also keine Möglichkeit mehr, ihn als ordentlichen
Antrag im normalen Geschäftsgang einzubringen. Es ist handgreiflich, dass es auch der Öffentlichkeit gegenüber außerordentlich befremdlich erschiene, wenn wir uns im Landtag nicht mit dieser Thematik befassen würden.
Ich erinnere daran, dass heute Bundesinnenminister Friedrich in die USA reist, um dort die Problematik zu erörtern. Die Debatte hierüber findet buchstäblich täglich in den Medien statt. Dass sich der Landtag erst in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause, also in etlichen Wochen, mit der Sache befassen soll, wäre für niemanden nachvollziehbar. Wir meinen, hier ist die Dringlichkeit handgreiflich, und bitten um entsprechende Zustimmung.
Das war Kollege Bartl. Er hat die Dringlichkeit des Ihnen in der Drucksache 5/12325 vorliegenden Dringlichen Antrags der Fraktion DIE LINKE begründet.
Sie haben richtig vermutet, Herr Präsident. Wir halten diesen Antrag nicht für dringlich. Die Thematik Tempora – Prism – Snowden – NSE ist ja jetzt schon seit einigen Wochen Gegenstand der öffentlichen Debatte. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten, auf die sich der Antrag der LINKEN bezieht, hat am 26. Juni dieses Jahres stattgefunden. Es war also mithin genügend Zeit für die Einreichung eines Antrags mit dieser Thematik, um sie so zu einer ordnungsgemäßen Befassung im Sächsischen Landtag zu machen. Das ist offensichtlich nicht erfolgt.
Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass das, was vom Datenschutzbeauftragten gegenüber der Staatsregierung angemahnt wird, ein Prozess ist, der mittel- und langfristig angelegt und kein kurzfristiger Prozess ist, wenn es um die Überprüfung, Kontrolle und dergleichen mehr geht, sodass auch eine rechtzeitige Befassung im Landtag in der nächsten Sitzung im September ausreichend wäre.
Schließlich die letzte Anmerkung: Es ist schon etwas billig, wenn man seinen Antrag dadurch aufbläht, indem man einfach vom Datenschutzbeauftragten abschreibt, damit man selber einen schönen Antrag hat. Das ist ein bisschen wenig.
Wir vertrauen Herrn Schurig in seinem Amt, dass er mit den Rechten, die ihm gegeben sind, entsprechend diesen gesamten Komplex nachvollziehen und nachverfolgen kann. Wir werden das sicherlich auch im Rahmen der parlamentarischen Arbeit begleiten, aber es bedarf dazu nicht dieses Dringlichen Antrages der LINKEN.
Für die CDU-Fraktion war das Herr Piwarz. – Bevor ich Herrn Gerstenberg für die Fraktion GRÜNE das Wort gebe, noch ein Hinweis zur Begründung der Dringlichkeit: Zur Dringlichkeit hat
Wir teilen die Ansicht der Linksfraktion, dass der Überwachungsskandal mit Tempora und Prism einer der wichtigsten Punkte ist, um die Position des Sächsischen Landtags in Sachen Datenschutz zu artikulieren. Wir haben es auch als eigenen Ansatz gesehen, die Forderung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten als Ansatzpunkt zu nehmen. Wir als Fraktion haben selbst überlegt, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Wir haben darauf verzichtet, da aus unserer Sicht dieses Thema vom Inhalt her hoch dringlich ist, aber die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages in der Begründung, die hier von der Linksfraktion vorgelegt wird, die Dringlichkeit leider nicht hergibt.
Unsere Fraktion ist bekannt dafür, dass wir uns in Fragen der Dringlichkeit sehr streng an die Geschäftsordnung halten; deshalb werden wir der Dringlichkeit nicht zustimmen können.
Kollege Tischendorf, Ihre Fraktion hat die Dringlichkeit begründet. Gibt es von anderen Fraktionen, die noch nicht zu Wort gekommen sind, Redebedarf? – Das kann ich jetzt nicht erkennen.
Die Dringlichkeit ist aus Sicht der einbringenden Fraktion begründet. Es gab Gegenreden. Ich darf jetzt um Abstimmung bitten. Wer die Dringlichkeit dieses Antrages bejaht, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist die Dringlichkeit des Ihnen in Drucksache 5/12325 vorliegenden Antrages der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.