Protokoll der Sitzung vom 31.03.2010

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren! Ich eröffne die 12. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages.

Gleich zu Beginn gratuliere ich Herrn Kollegen Jennerjahn ganz herzlich zum Geburtstag.

(Beifall bei der CDU, der Linksfraktion, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Zais, Herr Mackenroth, Frau Windisch, Frau Kagelmann, Herr Dr. Schuster, Frau Dr. Runge, Herr Nolle, Herr Mann, Frau Herrmann und Herr Homann.

Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: CDU bis 75 Minuten, DIE LINKE bis zu 50 Minuten, SPD bis zu 30 Minuten, FDP bis zu 30 Minuten, GRÜNE bis zu 25 Minuten, NPD bis zu 25 Minuten, Staatsregierung 50 Minuten. Sie wissen, dass die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung je nach Bedarf auf die Tagesordnungspunkte verteilt werden können.

Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt 14, Kleine Anfragen, ist zu streichen.

Es liegt ein als dringlich bezeichneter Antrag der NPDFraktion in der Drucksache 5/1935 unter dem Titel „Keine Aufnahme US-amerikanischer Guantánamo-Häftlinge in Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland“ vor. Der Antrag ist am 29. März 2010 eingereicht worden. Um von der in § 53 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung vorgesehenen Einreichungsfrist von drei Arbeitstagen vor der Plenarsitzung abzuweichen, beantragt die NPD-Fraktion in der Drucksache 5/1936, gemäß § 114 der Geschäftsordnung – –

(Unruhe)

Darf ich um etwas mehr gespannte Aufmerksamkeit bitten, verehrte Kolleginnen und Kollegen.

Wie gesagt: Die NPD-Fraktion beantragt gemäß § 114 der Geschäftsordnung eine Fristverkürzung für den Dringlichen Antrag unter dem Titel „Keine Aufnahme USamerikanischer Guantánamo-Häftlinge in Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland“.

Ich bitte zunächst um Begründung des Antrags auf Abweichung von der Geschäftsordnung.

Herr Abg. Müller, NPD-Fraktion, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Geheimverhandlungen der Vertreter des Bundes mit der US-Regierung über eine Aufnahme von Häftlingen aus dem Gefangenenlager Guantánamo sind erst am 29.03. via Medien kolportiert worden. Der 29.03. war bereits der Montag dieser Plenarwoche. Die erste Plenarsitzung fand aber bereits am Dienstag statt. Somit war es uns weder möglich, diesen

Antrag als Dringlichen Antrag fristgerecht einzureichen, noch ist es uns möglich gewesen, ihn als normalen Antrag einzureichen.

Wir sehen aufgrund des Standes dieser Verhandlungen, in denen es schon um konkrete Personen geht, die Notwendigkeit, das Thema noch im März und nicht erst in der April-Plenarwoche zu behandeln. Wir begrüßen natürlich die Aussage des Innenministers, dass in Sachsen keine solchen Häftlinge aus dem US-Folterlager aufgenommen werden sollen, denken aber, der Druck durch Bundesinnenminister de Maizière, Herrn Polenz und ähnliche Bundespolitiker der CDU wird groß werden. Ich weiß nicht, ob der Innenminister diesem Druck standhält. Deshalb ist das Votum des Parlaments notwendig, um ihm den Rücken zu stärken. Das sollten wir heute tun, indem wir den Dringlichen Antrag auf die Tagesordnung nehmen und entsprechend behandeln.

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Vielen Dank.

Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Antrag auf Abweichung von der Geschäftsordnung? – Bitte, Kollege Piwarz von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist zunächst einmal festzuhalten, dass die NPD schlichtweg den falschen Antrag eingereicht hat. Sie hat einen Dringlichen Antrag gestellt, hätte aber einen Antrag nach § 114 der Geschäftsordnung stellen müssen; das ist so nicht erfolgt.

Selbst wenn man die Ausführungen von Herrn Kollegen Müller als Antrag nach § 114 deuten würde, wäre hier nichts zu behandeln; denn es liegt keine Dringlichkeit hinsichtlich des entsprechenden Sachverhalts vor. Erstens geht es hier um ein unbestimmtes, nicht termingebundenes Ereignis. Hintergrund des Antrags der NPD sind Zeitungsmeldungen über Verhandlungen. Wenn man schon ein konkretes Datum in Betracht ziehen wollte, dann hätte sich eher der 22. Januar 2010 angeboten, weil an diesem Tag der US-amerikanische Präsident Barack Obama bekannt gab, dass die Schließung von Guantánamo angeordnet worden sei. Insofern hatte die NPDFraktion genug Zeit, innerhalb der regulären Frist einen Antrag in den Sächsischen Landtag einzubringen. Das hat sie nicht getan.

(Dr. Johannes Müller, NPD: Das ist sehr an den Haaren herbeigezogen!)

Sie versuchen es jetzt wieder auf die billige Tour. Deshalb werden wir Ihren Dringlichen Antrag auch ablehnen.

Noch ein Wort dazu, dass sich der sächsische Innenminister bereits dazu geäußert hat. Markus Ulbig hat die Aufnahme von Häftlingen aus Guantánamo für Sachsen abgelehnt und weiter ausgeführt: „In Sachsen ist kein

Platz für Terroristen.“ Dem schließt sich die CDU vorbehaltlos an.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Noch einmal: Der Antrag der NPD-Fraktion zielt auf die Zustimmung zur Fristverkürzung gemäß § 114 der Geschäftsordnung. Darauf bezog sich auch die Begründung von Herrn Dr. Müller. Wenn wir, wie von der NPD-Fraktion beantragt, nach § 114 von der Geschäftsordnung abweichen wollten, wäre dafür die Zweidrittelmehrheit dieses Hohen Hauses erforderlich. Darüber stimmen wir jetzt ab.

(Christian Piwarz, CDU: Der Antrag ist nicht schriftlich eingereicht worden! – Dr. Johannes Müller, NPD: Klar!)

Der Antrag zielt auf eine Abweichung von der Geschäftsordnung nach § 114. Er liegt Ihnen in der Drucksache 5/1936 vor. Darüber stimmen wir jetzt ab, Kollege Piwarz.

Ich wiederhole: Wenn wir von der Geschäftsordnung abweichen wollen, ist dafür eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Wer für den Antrag in der Drucksache 5/1936 ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir weichen nicht von der Geschäftsordnung ab.

Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. – Die Tagesordnung der 12. Sitzung ist damit bestätigt.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 1

Aktuelle Stunde

1. Aktuelle Debatte: Regionale Arbeitsvermittlung wird gestärkt – ein sächsischer Erfolg

Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

2. Aktuelle Debatte: DIW-Zahlen zwingen zum Handeln – drohende Altersarmut in Sachsen verhindern

Antrag der Fraktion der SPD

Sie wissen, dass gemäß § 55 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung die Aktuelle Stunde zwei Zeitstunden dauert. Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 33 Minuten, DIE LINKE 20 Minuten, SPD 17 Minuten, FDP

14 Minuten, GRÜNE 10 Minuten, NPD 10 Minuten; Staatsregierung 20 Minuten, wenn gewünscht. Die Redezeit beträgt für jeden Redner maximal 5 Minuten.

Wir kommen zu

1. Aktuelle Debatte

Regionale Arbeitsvermittlung wird gestärkt – ein sächsischer Erfolg

Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

Als Antragsteller haben zunächst die Fraktionen CDU und FDP das Wort. Aber zuerst möchte der Ministerpräsident das Wort ergreifen. Sie wissen, dass die Staatsregierung nach unserer Geschäftsordnung jederzeit das Wort ergreifen kann. Bitte, Herr Ministerpräsident Stanislaw Tillich.

Vielen Dank, Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bei den Reformen zum Arbeitsmarkt geht es uns nicht um Paragrafen, sondern um die Schicksale von vielen Millionen Menschen in diesem Land. Wir, die Sächsische Staatsregierung – ich gehe davon aus, auch die Mehrheit dieses Hohen Hauses –, setzen uns dafür ein, dass wir die sächsischen Unternehmen in die Lage versetzen, Arbeitsplätze zu schaffen. Gerade in der jetzigen Zeit hat sich die enge Zusammen

arbeit zwischen Politik und sächsischer Wirtschaft bewährt. In der schwersten Krise seit 60 Jahren ist die Arbeitslosigkeit im Freistaat Sachsen nur geringfügig angestiegen. Das zeigt, dass die Unternehmen robust sind. Das zeigt aber gleichzeitig auch deutlich, dass sie sich dessen bewusst sind, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Unternehmen ein sehr wichtiges Gut zum wirtschaftlichen Erfolg sind.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Ich möchte diese Aktuelle Debatte als Gelegenheit nutzen, Sie über die Gespräche und Verhandlungen zur Neuorganisation der Betreuung von Langzeitarbeitslosen zu informieren, und Ihnen zugleich den Ausblick geben, wie in den nächsten Wochen und Monaten der Fahrplan aussieht.

Wenn wir es bis Juli im Bundestag und im Bundesrat schaffen, die Grundgesetzänderung und die einfachgesetzlichen Änderungen zu beschließen, dann wird eine der Aufgaben gelöst sein, für die wir seit sechs Jahren arbeiten und streiten. Es ist deutlich geworden, dass unser Verhandlungsmandat tatsächlich auch davon geprägt war, dass Ende dieses Jahres die Übergangsregelungen, die für die optierenden Kommunen bestanden, auslaufen würden und aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils von vor zwei Jahren die Weiterexistenz der ARGEn nicht mehr möglich wäre. Wir hätten zum 01.01.2011 ein Durcheinander, also einen Zustand gehabt, in dem Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind und damit letztlich mit einer Situation klarkommen müssen, die uns in diesem Hohen Hause erspart geblieben und auch gegenwärtig erspart ist, in einer unsicheren Phase gewesen wären. Das ist uns Anlass genug gewesen, diesem Einigungsdruck zu entsprechen und nach einer Lösung zu suchen.