Protokoll der Sitzung vom 09.12.2009

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 5. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages.

Folgende Abgeordneten haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Dr. Schuster, Herr Nolle und Herr Colditz.

Der Entwurf der Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 9 und 10, 2. Lesungen, folgende Redezeiten festgelegt: CDU 30 Minuten, DIE LINKE 20 Minuten, SPD 12 Minuten, FDP 12 Minuten, GRÜNE 10 Minuten, NPD 10 Minuten, Staatsregierung 20 Minuten. Die Redezeiten für die Tagesordnungspunkte 11 bis 14 lauten: CDU 60 Minuten, DIE LINKE 40 Minuten, SPD 24 Minuten, FDP 24 Minuten, GRÜNE 20 Minuten, NPD 20 Minuten und die Staatsregierung 40 Minuten. Verehrte Kolleginnen und

Kollegen, Sie wissen, dass die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung je nach Bedarf auf die Tagesordnungspunkte verteilt werden können.

Es gibt Änderungsanträge zur Tagesordnung. Mir liegt ein Schreiben der Fraktion DIE LINKE vor, die die Absetzung der Tagesordnungspunkte 4, 5 und 6 begehrt. Möchte DIE LINKE dazu noch das Wort ergreifen? – Das ist nicht der Fall.

Gibt es weitere Änderungsanträge zur Tagesordnung? – Mein Blick schweift in die Runde; ich sehe keine weiteren Änderungsanträge zur oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Damit ist die Tagesordnung der 5. Sitzung bestätigt. Ich bitte Sie, auf Ihrer blauen Tagesordnung die Punkte 4, 5 und 6 zu streichen.

Meine Damen und Herren! Wir treten damit in die Tagesordnung ein. Ich eröffne mit

Tagesordnungspunkt 1

Wahl des Sächsischen Ausländerbeauftragten gemäß § 2 des Gesetzes über den Sächsischen Ausländerbeauftragten

Drucksache 5/538, Wahlvorschlag der Fraktion der CDU

Drucksache 5/724, Wahlvorschlag der Fraktion der NPD

Gemäß § 2 des Gesetzes über den Sächsischen Ausländerbeauftragten wird dieser vom Landtag zu Beginn der Wahlperiode für deren Dauer aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt.

Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt.

(Christian Piwarz, CDU, meldet Redebedarf an.)

Ich sehe aber eine Wortmeldung von Herrn Kollegen Piwarz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch einmal kurz zu unserem Wahlvorschlag Stellung zu nehmen. Es ist unsere Intention, dass die Wahl von Herrn Dr. Gillo, sofern sie hier im Plenum erfolgt, zum 01.01.2010 wirksam wird, er also mit diesem Datum das Amt entsprechend unserem Wahlvorschlag übernimmt.

Vielen Dank, Kollege Piwarz. Das ist im Protokoll vermerkt.

Ich fahre mit meinen Ausführungen fort: Die Wahl findet, wie gesagt, nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage deshalb, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Ich sehe Widerspruch, der durch Handzeichen signalisiert wird. Damit ist klar: Es wird eine geheime Wahl stattfinden.

Wir kommen zur Durchführung der geheimen Wahl des Sächsischen Ausländerbeauftragten. Hierzu berufe ich aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission mit folgenden Mitgliedern des Landtages: von der Fraktion DIE LINKE Frau Roth – sie wird auch als Leiterin fungieren –, von der CDU-Fraktion Herrn Modschiedler, von der SPD-Fraktion Frau Dr. Deicke, von der FDPFraktion Herrn Hauschild, von der Fraktion GRÜNE Herrn Jennerjahn und von der NPD-Fraktion Frau Schüßler.

Ich schlage Ihnen vor, dass die Wahlkommission die Auszählung außerhalb des Plenarsaals, im Saal 2, vornimmt. Aber das werden wir dann noch klären.

Ferner schlage ich Ihnen vor, dass wir, wie schon beim letzten Mal, während der Auszählung in der Tagesordnung fortfahren und den Tagesordnungspunkt 5, Aktuelle Stunde, eintakten.

Frau Kollegin Roth, ich übergebe Ihnen als Leiterin der Wahlkommission das Wort und bitte Sie, Ihres Amtes zu walten.

Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden wie immer in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache die Kandidaten für das Amt des Sächsischen Ausländerbeauftragten aufgeführt sind. Jeder Abgeordnete hat eine Stimme und kann sich durch Ankreuzen in dem

entsprechenden Feld für einen Kandidaten oder aber für Stimmenthaltung entscheiden. Es ist der Kandidat gewählt, der die erforderlichen 67 Jastimmen erhält.

Ich beginne mit dem Namensaufruf.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Ist jemand im Saal, den ich nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall.

Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen.

Wir treten ein in den

Tagesordnungspunkt 5

Aktuelle Stunde

1. Aktuelle Debatte: Hochschulstandort Sachsen stärken: Schlussfolgerungen aus dem Bologna-Prozess ziehen

Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

2. Aktuelle Debatte: Freie Radios nicht abschalten! – Zukunft des nichtkommerziellen Rundfunks in Sachsen

Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE

Noch einen Hinweis: Die Aktuelle Stunde dauert nach § 55 der Geschäftsordnung zwei Zeitstunden. Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 33 Minuten, DIE LINKE 22 Minuten, SPD 12 Minuten, FDP 14 Minuten, GRÜNE 15 Minuten, NPD 10 Minuten; Staatsregierung 20 Minuten, wenn gewünscht.

Ich weise außerdem darauf hin, dass die Redezeit eines Redners gemäß § 55 der Geschäftsordnung maximal 5 Minuten beträgt.

Wir kommen zu

1. Aktuelle Debatte

Hochschulstandort Sachsen stärken: Schlussfolgerungen aus dem Bologna-Prozess ziehen

Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

Bevor wir in die Debatte eintreten, möchte ich noch einmal auf die neue Regelung in § 55 Abs. 5 Satz 3 und 4 der Geschäftsordnung hinweisen, wonach Redebeiträge nur in freier Rede gehalten werden dürfen. Das Verlesen vorgefertigter Manuskripte ist unzulässig. Hier wird bestenfalls ein Stichwortzettel akzeptiert.

Meine Damen und Herren! Als Antragsteller haben zunächst die Fraktionen CDU und FDP das Wort. Die weitere Reihenfolge in der ersten Runde lautet: DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Die Reihenfolge in weiteren Runden erfolgt nach Festlegung durch den amtierenden Präsidenten. Ich bitte jetzt die einbringenden Fraktionen um ihren Redebeitrag. Kollege Mackenroth, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen: „Die Einführung neuer Postleitzahlen wurde in Deutschland mit mehr Gründlichkeit und Herzblut gestaltet als die aktuelle Bildungsreform.“ Gesagt hat es Thomas Sattelberger, Personalvorstand der Deutschen Telekom, der sich jedenfalls mit den Postleitzahlen auskennt.

Aber nicht nur die Studentenproteste zeigen, dass der Bologna-Prozess an unseren Hochschulen zu optimieren ist. Ich habe daher grundsätzlich Verständnis für die Demonstrationen der Studenten, wenngleich natürlich nicht in allen ihren Formen.

Erinnern wir uns, was der Bologna-Prozess wollte. Welche Ziele waren angesagt? Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraumes, Verbesserung der Beschäftigungsbefähigung der Absolventen, Schaffung von Angeboten für das berühmte lebenslange Lernen und Erhöhung der Mobilität der Studierenden. Wie sieht es in der Wirklichkeit aus? Auch die KMK hat gesagt, dass wir bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses an unseren deutschen Hochschulen nachsteuern müssen.

Die wesentlichen Kritikpunkte sind: Die Vielzahl der Studienfächer ist überfrachtet. Es gibt zu viel zu studieren. Die Aufteilung der gesamten Abschlussdauer bis zum Master von drei respektive zwei Jahren ist teilweise zu unflexibel. Die Studiendauer, vor allem für BachelorStudiengänge – in der Regel bisher sechs Semester –, ist teilweise zu kurz, um die gewünschte Stofffülle abzuarbeiten. Das Studium ist zu verschult, zu eng, es gibt zu viele abgeschichtete Prüfungen. Und wichtig ist: Die

Anerkennung von Studienleistungen, also einzelnen Modulen, zwischen den Hochschulen ist defizitär. Um gegenseitig anerkannt zu werden, müssen die Hochschulen hier noch ihre Hausaufgaben machen. Es kann nicht sein, dass ein Bachelorstudent aus Jena seine Abschlüsse nicht an der TU Dresden anerkannt bekommt, wie es teilweise der Fall ist.

Wie sieht es im Freistaat aus? Die Umsetzung des Prozesses an den sächsischen Hochschulen bedarf einer differenzierten Betrachtung. Es gibt Studiengänge, die sich den neuen Entwicklungen prächtig angepasst haben. Einige Hochschulen sind hier vorbildlich. Ich denke an die Auslandsbezüge der Studiengänge an der Berguniversität in Freiberg. Aber auch bei uns gilt: Die Studiengänge befinden sich zum Teil noch im Umstellungsprozess. Dass hier Handlungsbedarf besteht, hat die Politik erkannt. Bundesministerin Schavan hat für kommendes Jahr zu einem Bildungsgipfel eingeladen. Der will natürlich gut vorbereitet sein. Deswegen halte ich nichts davon, jetzt in Aktionismus zu verfallen und diesen vorziehen zu wollen.

Unsere CDU-Fraktion hat Gesprächstermine mit den Studentenvertretern. Was ich ganz besonders gut finde: Unsere Wissenschaftsministerin hat sich mit den protestierenden Studenten an der TU Dresden sehr schnell getroffen, noch bevor ihre hundert Tage abgelaufen sind. Das ist die Art von Kommunikation, die ich mir vorstelle. Ich bin unserer Ministerin außerordentlich dankbar für diesen Schritt.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)