Geert Mackenroth
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Du Opfer“ – mit dieser Formulierung beschimpfen sich nicht selten Jugendliche. Sie steht oft am Anfang von Aggressivität, macht den Tätern Mut und erniedrigt das potenzielle Opfer schon vorab. Diese Formulierung hat das Zeug zum Unwort des Jahres, weil es klar den Stellenwert der Opfer in unserer Gesellschaft zeigt. Die Opfer sind allein, die Täter stehen im Vordergrund.
Meldungen darüber, dass und wie Menschen zu Opfern werden, nehmen wir als Unbeteiligte oft nur bestürzt zur Kenntnis. Wir wenden uns ab. Im besten Fall sind wir betroffen und geschockt. Dabei ist der Schritt von der einen zur anderen Seite wirklich klein. Jeder von uns kann morgen ein Opfer von Krankheit, von Schicksalsschlägen oder eben auch von Straftaten sein.
Wenn wir uns also – nicht ganz so uneigennützig – um die Opfer kümmern, dann leisten wir ein Stück soziale Wiedergutmachung und helfen gleichzeitig den in Not geratenen Mitmenschen und lindern Leid, eine Grundhaltung von Menschlichkeit und Solidarität, die ich als kulturelle Leistung unserer Gesellschaft kennzeichne und die nach meinem Menschenbild unsere Gesellschaft prägen sollte.
Versetzen wir uns in die Opferrolle. Wie geht es Menschen, die solche Taten unmittelbar erleben? Wer kümmert sich um sie? Wie ergeht es Menschen, die Opfer von Gewalt, Raub, Vergewaltigung und dergleichen geworden sind?
Im Ermittlungsverfahren und im Strafprozess steht zu Recht die Aufklärung, steht der Täter im Mittelpunkt. Das Opfer bleibt mit seinen Schäden, mit seinem Trauma oft allein, es ist bloßes Objekt im Verfahren. Wer hilft dem Opfer, um im Anschluss an das Erlebte ohne Ängste weiterleben zu können?
Diesen Fragen widmen wir uns, die Fraktionen der CDU und der FDP, mit dem vorliegenden Antrag. Nach unserer Einschätzung gibt es in diesem Bereich trotz der unbestreitbar von der Staatsregierung und den Opferverbänden bereits entfalteten umfangreichen Bemühungen nach wie vor einiges zu verbessern.
Als Landesvorsitzender des Weisser Ring e. V. kann ich aus erster Hand berichten. Gleichzeitig bin ich damit Vertreter der bedeutendsten Opferschutzorganisation in Deutschland. Auch in dieser Eigenschaft möchte ich vorab allen, die sich zum großen Teil auch ehrenamtlich für die Verbesserung der Situation der von Straftaten Betroffenen einsetzen, meinen ausdrücklichen Dank aussprechen.
Ohne das Ehrenamt in diesem Bereich, ohne deren Unterstützung wäre die Verarbeitung geschehenen Unrechts für die Betroffenen größtenteils nicht, jedenfalls aber deutlich schwerer möglich.
Einige Zahlen: Zwar erholen sich mehr als 50 % der traumatisierten Menschen innerhalb weniger Stunden oder Tage, bei etwa 15 % der Traumatisierten verbleiben jedoch psychische Folgeschäden, zum Beispiel posttraumatische Belastungsstörungen. Nimmt man allein Gewaltdelikte, so liegt das Risiko bleibender psychischer Schäden sogar bei 56 %. Symptome wie Angstzustände, Albträume oder eine große Schreckhaftigkeit sind zum Teil so stark, dass es zu dauerhaften Einschränkungen im alltäglichen Leben kommt.
Betroffene sind nur bedingt und zum Teil gar nicht mehr in der Lage, ihren Alltag zu bewältigen. Zu den durch die Traumata verursachten Zuständen kommen gegebenenfalls Existenzängste, Versagensängste, das Gefühl der Hilflosigkeit. Ergebnis fehlender Traumaverarbeitungen sind gar nicht so selten dauerhafte Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Verrentung. Auf die dadurch entstehenden enormen Kosten für unsere Volkswirtschaft will ich nur am Rande hinweisen. Die Wissenschaft jedenfalls belegt: Für traumatisierte Opfer ist nur schnelle Hilfe auch gute und nachhaltige Hilfe.
Meine Damen und Herren, eine zeitnahe Versorgung der Betroffenen verringert die Wahrscheinlichkeit einer posttraumatischen Belastungsstörung entscheidend.
Deshalb begrüßen wir als Koalitionsfraktion ausdrücklich den von der Staatsregierung eingeleiteten Aufbau der sogenannten Traumaambulanz. Hier erhalten Opfer einer Straftat schnelle und professionelle Hilfe, damit sich ihr Leiden nicht verschlimmert. Ihnen helfen nämlich nur niedrigschwellige und professionelle Angebote, die sie auch erreichen. Werden unerkannte Traumafolgestörungen schnell und fachgerecht behandelt, dann können sie vollständig ausheilen. Der Zeitfaktor ist entscheidend. Die Wartezeit für eine langfristige psychosoziale Nachsorge liegt aber derzeit bei mehreren Monaten bis hin zu einem halben Jahr. Noch einmal: Die Wissenschaft sagt unmissverständlich: Werden Traumata innerhalb von 14 Tagen erstbehandelt, vermindert sich das Risiko dauerhafter Schäden um weit über 50 %.
Mein ausdrücklicher Dank gilt in diesem Zusammenhang auch der Staatsregierung. Unsere Sozialministerin und ihre Staatssekretärin ganz persönlich haben sich des Themas Traumaambulanzen intensiv und beherzt angenommen, nachdem der Weiße Ring es zum Schwerpunktthema des Tages der Kriminalitätsopfer im Jahr 2011 erklärt hatte. Sachsen hat als eines der ersten Bundesländer vorbildlich das Projekt Traumaambulanzen umgesetzt. Übermorgen feiern wir zusammen mit dem Verein „Traumanetz seelische Gesundheit“ an der TU Dresden die Eröffnung der flächendeckenden Traumaambulanz für den Freistaat in neuen Räumen. Der Klinikvorstand konnte von der Notwendigkeit einer solchen Ambulanz überzeugt werden, sodass dort Beratung und Behandlung mit mehr Personal angeboten werden kann. Gute weiterführende Gespräche gibt es für ähnliche Aktivitäten bereits in Görlitz und in anderen Orten in Sachsen.
Noch einmal: Am 11. Juli werden die neuen Räume der Traumaambulanz in der Dresdner Lukasstraße eröffnet. Dies, meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist in jedem Fall ein guter Tag für die Opfer von schweren Straftaten.
Ein zweites und nicht minder wichtiges Thema, dem sich dieser Antrag widmet, ist das Recht auf materielle Opferentschädigung. Nach dem OEG, dem Opferentschädi
gungsgesetz, haben Opfer vorsätzlicher Straftaten unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Heilbehandlung und Versorgung auch psychischer Schädigungsfolgen. Dieses Gesetz soll eigentlich die Finanzierung der Versorgungsleistungen durch die Traumaambulanzen sicherstellen. Jedoch gibt es nach meiner Kenntnis kaum einen Rechtsbereich, in dem Anspruch und Wirklichkeit so weit auseinanderfallen. Im Vollzug und in der praktischen Umsetzung des OEG bestehen nach meiner Einschätzung deutliche Defizite. Das liegt zum Teil daran, dass das OEG noch immer selbst bei Behörden und Anwälten nicht ausreichend bekannt ist. Deshalb erhalten nur wenige Betroffene eine spürbare Hilfe bei der Bewältigung körperlicher, seelischer oder wirtschaftlicher Tatfolgen. Um das zu ändern, bedarf es einer geeigneten Öffentlichkeitsarbeit, zu deren Grundvoraussetzungen die ebenfalls mit unserem Antrag geforderte Vernetzung bestehender Einrichtungen der Opferhilfe zählt.
Andererseits hält das OEG selbst genügend Unwägbarkeiten bereit. Sehr strenge Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie lange Verwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren stehen den notwendigen schnellen Hilfeleistungen oft konträr gegenüber und erschweren den Leistungsbezug nach dem OEG für die Betroffenen ungemein. Sie führen gelegentlich sogar zu einer weiteren Traumatisierung. Der Zeitfaktor ist zwar im Grundsatz nachvollziehbar, da durch das Gesetz nur die Folgen vorsätzlicher Straftaten behandelt und entschädigt werden sollen. Bis zur endgültigen, oft mit Sachverständigenhilfe Jahre dauernden Klärung der Frage, ob Krankheitsbilder Folgen der Straftat sind oder nicht, erhalten Opfer gar keine oder nur vorläufige Leistungen. Dies gilt es nach Meinung der einbringenden Fraktionen in geeigneter Weise zu ändern. Wir wollen mit unserem Antrag einen Beitrag dazu leisten, die Möglichkeiten für Opfer vorsätzlicher Straftaten zu verbessern. Deren psychische Belastungen müssen frühzeitig erkannt werden. Ihre zeitnahe ärztliche Versorgung ist sicherzustellen.
Meine Damen und Herren! Es ist richtig, in der Opferarbeit bleibt insgesamt noch viel zu tun. Die Polizei muss beispielsweise noch mehr als bisher strukturiert dazu angehalten werden, schon bei der Aufnahme von Strafanzeigen und Zeugenvernehmungen Opfer auf die zahlreichen Hilfsmöglichkeiten nicht nur des Weißen Ringes hinzuweisen. Auch in diesem Punkt sind wir im Dialog mit der Staatsregierung und auf gutem Wege. Ein guter Anfang ist im Freistaat mit den Traumaambulanzen allemal gemacht.
Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich auf den hiermit eingebrachten Änderungsantrag hinweisen, mit dem die Frist zur Berichterstattung durch die Staatsregierung bis zum 31. August verlängert wird.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich danke für die Debatte, die wieder ein Stück gesellschaftliche Sensibilisierung für Opferbelange gebracht hat. Und sei der Schritt auch noch so klein – jeder Schritt für die Opfer ist ein guter Schritt.
Kollegin Gläß, Sie haben darauf hingewiesen, dass Therapeuten Mangelware sind. Richtig, wir müssen sicher mit denjenigen reden, die den Versorgungsauftrag haben. Das ist nicht die Staatsregierung, aber dass etwas zu tun ist, ist richtig.
Die Vertreterin der SPD hat darauf hingewiesen, dass die Einführung der EU-Opferschutzrichtlinie ansteht. Auch das wird bei der Verbesserung der Opferrechte eine wichtige Etappe sein.
Frau Jähnigen, Sie haben uns vorgeworfen, dass der Antrag unkonkret ist. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Ihre Kritik am KSV, die ich in Einzelfällen teile, war mir wiederum zu unkonkret. Wenn und sobald etwas Konkretes herauskommt und konkrete Einzelfälle nicht sachgerecht behandelt werden, würde ich einfach darum bitten, mit dem KSV zu sprechen. Meine Erfahrungen sind nicht so schlecht wie die Erfahrungen anderer. Aber dass etwas zu tun ist, erkenne ich ebenfalls.
Insgesamt sind wir auf dem richtigen Weg. Ich bitte noch einmal um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses ist es zunächst meine Pflicht, und eine angenehme Pflicht, den Beteiligten, die an diesem Ausschuss mitgewirkt haben, zu danken. Der Dank geht zunächst an die Obleute der Opposition, für DIE LINKE Frau Roth und später Frau Dr. Pinka, für die SPD-Fraktion Herr Jurk und danach Frau Dr. Deicke, die sich durch – wie ich finde – meist wohltuende Sachlichkeit ausgezeichnet haben. Gleichermaßen geht der Dank an die übrigen 19 Kollegen Abgeordneten, die in diesem Ausschuss mitgearbeitet haben, an die Mitarbeiter des Juristischen Dienstes, die Stenografen, die Geschäftsstelle, die parlamentarischen Berater, die Vertreter der Staatsregierung, unsere Übersetzerinnen und Herrn Albrecht, der uns bei der Berichterstattung geholfen hat.
Mein Dank gilt aber ausdrücklich auch unserem Staatsminister Herrn Kupfer und seinem Haus, der – soweit ihm das möglich war – stets die Arbeit dieses Ausschusses unterstützt hat und die Versuche, Kollege Lichdi, ihm hier wie Pinocchio die Nase lang zu ziehen, sind aus meiner Sicht völlig unbegründet. Das ist nicht fair. Sie haben doch gesehen, wie sich der Minister bemüht hat, über die ganze Zeit, mehrere Jahre, die wir daran arbeiten, zur Aufklärung des Sachverhaltes beizutragen. Dafür nochmals von mir ausdrücklichen und herzlichen Dank.
Mein Kollege Hippold hat gesagt, dass dieser Ausschuss außer Spesen nichts hervorgebracht hat im Hinblick auf den Einsetzungsbeschluss oder so gut wie nichts. Ich möchte mich nicht dem Nichts zuwenden, was Kollege Hippold thematisiert hat, sondern den Spesen, weil ich finde, dass auch das zur Wahrheit gehört. Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu wissen, dass und wie wir mit den Steuergeldern umgehen.
Wir haben, meine Damen und Herren, in 40 Sitzungen mit mindestens jeweils 30 Teilnehmern sechs bis zehn Stunden pro Sitzungstag gesessen. Das ergibt Personalkosten von einer knappen halben Million Euro. Kosten für Kopien sind in Höhe einer Viertelmillion Euro angefallen. Es ist gesagt worden, allein ein Beweisantrag mit mehreren Akten habe Kopierkosten in Höhe von 120 000 Euro verursacht. Wir haben über 1 000 Akten beigezogen und mussten jeweils hinterher Protokoll erstellen. Bei geschätzten 3 200 Stunden Protokollerstellung nach unseren stenografischen Aufzeichnungen sind noch einmal rund 100 000 Euro angefallen. Ich nenne weiter die Kosten der Vorbereitung der Sitzung, die Kosten der italienischen Akten, der Berichtserstellung, die Zeugenaussagen, Kosten der Vorbereitung durch die parlamentarischen Berater, die Zeugenbeistände und die Kosten der Exekutive – wir liegen bei Gesamtkosten von weit über 1 Million Euro allein für diesen Ausschuss.
Ich stelle das nur fest ohne jede Wertung und ich bin weit entfernt davon, das Recht der Opposition zur Einsetzung von Ausschüssen zu bestreiten oder das Vorgehen der Opposition hier im konkreten Untersuchungsausschuss auch nur infrage zu stellen.
Im Gegenteil – ich freue mich, dass es im Hohen Hause auch künftig ganz sicher nicht darum gehen wird, einen Untersuchungsausschuss auch zu dem Zweck einzusetzen, dass ein bestimmter Kollege den Vorsitz im anderen, im nächsten Untersuchungsausschuss übernehmen kann.
Und ich bin sicher, dass auch künftig die Untersuchungsgegenstände unserer Untersuchungsausschüsse nicht nach den Vorlieben einzelner Abgeordneter, sondern allein nach sachlicher Notwendigkeit ausgewählt werden.
Ich erlaube mir diese Mahnung zum verantwortungsbewussten Umgang mit Steuergeldern auch deshalb, weil der Rechnungshof das nicht darf. Wer wenn nicht wir sollten uns selbst insoweit versuchen in die Pflicht zu nehmen.
Abschließend, meine Damen und Herren, ist zu sagen, die Arbeit des Ausschusses ist beendet. Wir haben diesen dicken dreibändigen Abschlussbericht vorgelegt. Ich gehe davon aus, dass er auch im Umweltministerium sorgfältig
gelesen wird und dass sich die sächsische Abfallwirtschaft weiterentwickelt. Nichts ist so gut, dass es nicht noch besser werden könnte.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Gerstenberg, wir sind in dieser Sache nicht so weit auseinander wie bei manch anderen Themen. Zu Anfang will ich aber – Sie haben sie zitiert – auf die Pressemitteilung der Mittelbauinitiative von gestern eingehen mit der angeblichen Äußerung aus dem SMWK. Das ist, wie ich glaube, reinster Wahlkampf. Das Gespräch hat im April stattgefunden. Es war vertraulich. Es gab kein Protokoll, das genehmigt worden ist, und das Zitat ist inhaltlich schlicht falsch. Der zeitliche Zusammenhang ist unübersehbar und wird vermerkt. Inhaltlich ist es klar: Natürlich verabschiedet sich der Freistaat Sachsen nicht aus der Grundfinanzierung. Drittmittel sind in jeder Weise willkommen.
Was will Ihr Antrag? – Es geht Ihnen um mehr und vor allen Dingen weitestgehend unbefristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen. Sie haben sich sicherlich auch gefragt, warum ein drei Jahre alter Antrag jetzt noch einmal gezogen wird. Dafür habe ich Verständnis, auch für die Debatte heute; denn die Situation bei den Befristungen hat sich in der Tat nicht verbessert, insbesondere was die Laufzeiten angeht.
Der Antrag ist aus meiner Sicht gleichwohl überholt, zum einen durch den Koalitionsvertrag – Sie haben darauf hingewiesen – und zum anderen durch die Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz vor wenigen Tagen. Darin ist eine Zeitschiene aufgeführt und ein Verfahren aufgezeigt worden, was die Verabschiedung dieses Antrags, die Zustimmung zu diesem Antrag erschwert. Zitat:
„Die Mitgliedshochschulen sollen ihre Konzepte bis Frühjahr 2015 an die HRK übersenden, damit zur Mitgliederversammlung ein erster Überblick und eine Sammlung guter Beispiele vorgelegt und das weitere Vorgehen diskutiert werden kann.“
Die Dinge sind also nicht nur durch die Koalitionsvereinbarung in Fluss gekommen, sondern auch innerhalb der Hochschulen in Arbeit.
Im Einzelnen ist Ihr Ausgangspunkt richtig. Wir müssen uns intensiv um unseren wissenschaftlichen Nachwuchs kümmern. Eine im Alltag gelebte Kultur der Wertschätzung unseres Nachwuchses und des wissenschaftlichen Personals insgesamt ist unabdingbar mit der Umsetzung von Konzepten zur Personalentwicklung verbunden. Bei diesen Konzepten stehen viele Hochschulen erst am Anfang.
Hochschulen, die in diesem Bereich erfolgreich sind, werden für die besten nationalen und internationalen
Nachwuchskräfte interessant, die wir im Freistaat Sachsen brauchen. Sie sind konkurrenzfähig mit außerakademischen Arbeitsmärkten und werden ihre Forschungs- und Lehrleistungen nachhaltig stärken.
Also: Eine Zunahme unbefristeter Stellen – darin gebe ich Ihnen ebenfalls recht – kann die Attraktivität unserer Hochschulen für den Nachwuchs erhöhen und damit dem beklagten Braindrain hoch qualifizierter Mitarbeiter entgegenwirken.
Sie haben Ihre Kleinen Anfragen zitiert; es ist überhaupt nicht zu bestreiten. Akademische Mitarbeiter sind derzeit weit überwiegend befristet angestellt und die Befristung wird auf das Wissenschaftszeitvertragsgesetz gestützt. Mir ist aufgefallen, es gibt erstaunlich große Unterschiede zwischen unseren einzelnen Hochschulen. In Chemnitz sind nur rund 5 % unbefristet angestellt, in Zwickau mehr als 30 %. Die Tendenz, das wird nicht bestritten, ist überall gleich: Der Anteil unbefristet angestellter Mitarbeiter sinkt.
Dennoch ist der Antrag derzeit nicht zielführend. Ich habe es gesagt: Die sogenannte Tarifvertragssperre, die Sie aufgehoben sehen wollen, ist Bundesrecht. Daran wird gearbeitet.
Die Befristungsregelungen in §§ 2 und 3 des Gesetzes wollen zum einen das permanente Nachrücken von Nachwuchswissenschaftlern sichern – das darf nicht abgeschafft werden – und zum anderen für die Stellenfinanzierung durch Drittmittel einen geeigneten Rahmen schaffen.
Drittmittelprogramme – Sie wissen das – sind projektbezogen und damit grundsätzlich nicht auf eine unbefristete Anstellung ausgerichtet. Ich wäre mit Ihnen zufrieden, wenn sich die Befristungen mit der Projektlaufzeit decken würden.
Im Übrigen gab es kurz nach der Verabschiedung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes bereits eine Evaluation durch das BMBF, die nicht zu einer Änderung geführt hat, weil kein Änderungsbedarf gesehen wurde.
Meine Damen und Herren! Der Antrag will verschiedene Dinge erreichen, aber Adressaten der Forderung nach mehr unbefristeten Stellen bei Drittmittelprogrammen, nach sozial abgesicherten Stellen statt Stipendien in der Post-doc-Phase – Punkt 3 – und nach einem generellen Mindestanteil unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse sind, rein rechtlich gesehen, nach Inkrafttreten unseres Hochschulfreiheitsgesetzes die sächsischen Hochschulen.
Sie, Herr Dr. Gerstenberg, sagen in Ihrer Vorbereitungspressemitteilung von Montag, Daueraufgaben wie Laborbetreuung und Lehre benötigten Dauerstellen und auch Qualifizierungen oder Drittmittelprojekte liefen in den seltensten Fällen nur wenige Monate. Beides ist richtig. Wenn und soweit Sie allerdings einen Mindestanteil unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse fordern – ich vermute einen Prozentsatz oder Ähnliches –, halte ich das für falsch und nicht für richtig. Die Hochschulen sind unterschiedlich. Die Profile fordern mal mehr, mal weni
ger Drittmittelstellen. Sie wollen wieder die Einheitsfesseln anlegen, wo individuelle Regelungen gefragt wären.
Auch wenn Sie unserer Ministerin sagen, sie dürfe nicht länger auf die Selbstverpflichtung der Hochschulen verweisen, ändert das nichts daran: Adressaten sind die Hochschulen, und das, wie gesagt, deckt sich mit den aktuellen Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz.
Diese Empfehlungen beziehen sich auf zahlreiche Handlungsfelder: die Einbindung der gesamten Hochschule bei einer professionellen Personalentwicklung, die Beratung bei der persönlichen Karriereentwicklung und die Identifizierung und Besetzung von Dauerstellen. Außerdem sollen die Hochschulen – so heißt es bei der HRK weiter – mit den Fakultäten akademische Daueraufgaben identifizieren, auch bei befristeten Arbeitsverträgen angemessene Beschäftigungsverhältnisse ermöglichen, indem sich, wie gesagt, die Befristungen bei projektbezogenen Verträgen an der Laufzeit der Projekte orientieren.
Zu Recht gefordert werden zusätzlich ein Führungskräftetraining für Vorgesetzte und Qualifizierungsangebote sowie schließlich – Dresden-concept lässt grüßen –, durch Kooperationen mit anderen Hochschulen sowie Kooperationsplattformen zwischen verschiedenen Hochschultypen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen usw. die Möglichkeit zu schaffen, Alternativen zu einer Karriere an der eigenen Hochschule kennenzulernen.
Diese Handlungsfelder der Hochschulrektorenkonferenz münden unter anderem in die Empfehlung, den Mitgliedshochschulen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit Konzepte zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Angebote für akademische Karrierewege zur Entwicklung vorzugeben.
Jetzt kommen Sie – Sie haben es zitiert –; unter Ziffer 4 sagt die HRK: „Bund und Länder sollten durch rechtlich und finanziell verlässliche Rahmenbedingungen und durch einen Aufwuchs der Grundfinanzierung die Verbesserung der Personalstruktur im Bereich des promovierten wissenschaftlichen Personals in den Hochschulen ermöglichen.“ Richtig, das ist allerdings eine Binsenweisheit. Wahrheit ist konkret: Dafür kämpfen wir im Freistaat Sachsen in den Haushaltsverhandlungen genauso, wie in jedem anderen Bundesland die Hochschulpolitiker dafür eintreten.
Abschließend: Unter Ziffer 6 des Antrages fordern Sie zusätzliche Professuren für diese Aufgabe. Hier weist das Wissenschaftsministerium zu Recht darauf hin, dass wir bei der unbefristeten Einstellung von Hochschullehrern die künftige Entwicklung der Studentenzahlen im Blick behalten müssen. Zurückhaltung bei der Schaffung zusätzlicher Professuren ist geboten, aber es spricht sicher nichts dagegen, wenn unsere Hochschulen frei werdende Professuren vor deren völligem Wegfall sozusagen umwidmen, um sich dieser Aufgabe zu stellen.
Zusammenfassend erkenne auch ich trotz dieser Bedenken gegen Ihren Antrag im Grundsatz Handlungsbedarf.
Wir müssen unseren Nachwuchs besser fördern bzw. ihm durch diese Befristungen Fesseln abnehmen. Wir müssen dafür mehr Anreize schaffen. Ich gehe davon aus und erwarte, dass wir auf die negativen Entwicklungen bei den Zahlen reagieren, dass wir diesen Trend im Auge behalten und gegebenenfalls gegensteuern. Das Mittel, wie man das machen kann, sind natürlich die Zielvereinbarungen. Hierauf muss in Zukunft ein stärkeres, ein angemessenes Gewicht gelegt werden, besonders bei den Hochschulen, die in der Negativstatistik an der Spitze liegen.
Abschließend der Hinweis: Zur Vermeidung von unangemessenen oder rechtswidrigen Befristungen oder bei einem konkreten strukturellen Missbrauch in Einzelfällen steht auch schon jetzt der Weg zu unseren Arbeitsgerichten offen, auch wenn dies kein richtiger Trost für die Betroffenen ist.
Insgesamt bleibt aber nichts übrig, als Ihren Antrag abzulehnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Dulig, ich hatte ja gehofft, dass zumindest in der zweiten Runde ein wenig „Butter bei die Fische“ und etwas Konkretes kommt. Aber auch da bin ich ziemlich enttäuscht worden.
Lassen Sie uns doch einmal klarstellen, „Kluge Köpfe statt Beton“, dass das kein Gegensatz ist: Da hier eben auch der „Beton“ stimmt, kommen kluge Köpfe zu uns; das hat unser Finanzminister ausreichend dargelegt. Aber ich will der Diskussion nicht ausweichen. Lassen Sie uns doch einmal schauen: Was haben wir denn zu erwarten? Wenn Sie nicht konkret werden, will ich das tun. Was haben wir an guter Haushaltspolitik in Richtung „Weichen zukunftsfähig stellen“ zu erwarten? Was ist eine kluge Haushaltspolitik? Was haben wir zu erwarten, wenn ein SPD-Finanzminister regiert?
Lassen Sie uns einmal schauen, wo das der Fall ist: beispielsweise in Baden-Württemberg.
Drei kleine Beispiele:
Erstens – Aufweichung der Verschuldungsregeln. Die unionsgeführte Regierung in Baden-Württemberg hat bis 2009 keine neuen Schulden gemacht.
Die Haushaltsordnung schrieb das vor. Was macht GrünRot? Als Allererstes wird die Haushaltsordnung geändert und Baden-Württemberg nimmt bis zum grundgesetzlichen Neuverschuldungsverbot 2020 mehr als 8 Milliarden Euro neue Schulden auf.
Ist das eine kluge Finanzpolitik? – Das war die erste Frage.
Man fragt sich – zweitens –: Nach solchen Aktionen müsste doch dann eigentlich das Geld für die gewünschten konsumtiven Ausgaben vorhanden sein? Aber weit gefehlt! Bis 2020 will Grün-Rot, will der rote Finanzminister in Baden-Württemberg 11 600 Lehrerstellen abbauen, meine Damen und Herren.
Begründung: zurückgehende Schülerzahlen. Da frage ich mich: Gibt es im Freistaat eigentlich eine wesentlich andere demografische Entwicklung als in BadenWürttemberg,
oder können, Herr Kollege Brangs, vielleicht sächsische Lehrer weniger leisten als ihre Kollegen in BadenWürttemberg?
Und schließlich: Die dritte Aussicht auf eine kluge Haushaltspolitik unter einem SPD-Finanzminister ist der Umgang mit den Beamten. Zur Erinnerung: Der Freistaat Sachsen hat das Tarifergebnis eins zu eins inhaltsgleich auf die Beamten übertragen und damit übrigens auch in Köpfe investiert.
Baden-Württemberg legt Prozente des Tarifergebnisses für eine Versorgungsrücklage zurück, die wir schon lange haben. Ist das eine Petitesse? Eine inhaltsgleiche Tarifübertragung sieht anders aus. Wir bitten unsere Beamten insoweit nicht mehr zur Kasse.
Weitere Beispiele, etwa zum Umgang mit den Kommunen oder aus Nordrhein-Westfalen, will ich Ihnen ersparen. Und zu der Behauptung „Statik statt Dynamik“: Im aktuell verfügbaren Bundesländerranking der Initiative „Neue soziale Marktwirtschaft“ belegt Sachsen den zweiten Platz als zweitdynamischstes Bundesland.
Letztes Land der Übersicht: Rot-Grün in Baden-Württemberg.
Kollege Dulig, ich frage mich: Wo wollen Sie eigentlich hin? Was sind Ihre Ziele? Es ist immer zu wenig: bei den Schulen, bei den Kitas, bei den Hochschulen, bei der Polizei, wo auch immer.
Können Sie mir nicht einmal sagen, wo Sie konkret hinwollen?
Das wäre es, was ich von Ihnen und von verantwortlicher Finanzpolitik erwarten würde. Wir jedenfalls halten an unserem Ziel fest, den Personalbestand bis 2020 an den Bestand der Flächenländer West anzupassen. Das ist verantwortungsvolle Politik. Sie schaffen den Spagat zwischen solider, einnahmenorientierter Haushaltspolitik einerseits und einer an den Bedürfnissen der Bürger orientierten Ausgabenpolitik andererseits nicht, oder – vulgär bzw. deutsch gesagt –: Regierungsfähigkeit sieht nun wirklich anders aus.
Sie haben – abschließend – das Thema angemeldet, als noch nicht einmal die Eckwerte, geschweige denn die Einzelheiten des neuen Doppelhaushaltes bekannt gewesen sind. Sie wissen schon vorher Bescheid.
Es geht Ihnen überhaupt nicht um Inhalte, sondern es geht Ihnen um Wahlkampf,
und mit dem Slogan „Statik statt Dynamik“ können Sie nicht einmal im Wahlkampf punkten.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist auch noch ein bisschen was zu erklären, Herr Prof. Besier. Das, was Sie bisher gesagt haben, reicht nicht, um den Titel der Aktuellen Debatte „Genug gekürzt! Hochschulen aus der Autonomiefalle befreien – das Beispiel Leipzig“ zu untersetzen. Sie sehen die Autonomie als Gefahr, als Risiko, sogar als Falle an. Wir dagegen sehen sie als eine der großen Chancen für unsere Hochschulen an, zukunftsfähig zu werden, im globalen Wettbewerb zu bestehen, marktfähig zu bleiben und sich weiterzuentwickeln. Das ist der schlichte Unterschied zwischen uns beiden. Der Titel der von Ihnen beantragten Aktuellen Debatte ist also schon verräterisch. Die Zeit der Anordnungen von oben im Hochschulbereich ist lange zu Ende, und das ist gut so.
Sie reden von „Kürzungen“ und von einem angeblichen „Spardiktat“. Ich darf daran erinnern: Sachsen-Anhalt hat eine lange Diskussion um die Schließung einer Universitätsfakultät für Medizin hinter sich. Thüringen redet von Sparvorgaben für die dortigen Hochschulen im Umfang von 50 Millionen Euro. Davon ist der Freistaat in jeder Beziehung Lichtjahre entfernt.
Ich will noch etwas zu dem Märchen von der angeblich „chronischen Unterfinanzierung“ unserer sächsischen Hochschulen sagen: Die Statistik, die namentlich ein Prorektor aus Leipzig immer wieder zitiert, wird durch Wiederholung nicht richtiger. Wenn er behauptet, der Bundesvergleich zeige, die Ausgaben pro Studierenden im Freistaat lägen im unteren Drittel, dann vergleicht er Äpfel mit Birnen. Andere rechnen sich ihr jeweiliges Landesergebnis schöner, indem sie Baukosten, Investitionen und Drittmittel einbeziehen. Unser Finanzministerium argumentiert zu Recht, dass die dort zitierte Statistik so nicht brauchbar ist.
Die staatlichen Zuschüsse für unsere Hochschulen sind so hoch wie nie. Ich darf daran erinnern: Im Jahr 2005 waren es 625 Millionen Euro, im Jahr 2014 sind es knapp 750 Millionen Euro, jeweils ohne Bauinvestitionen und
Medizin. An Drittmitteln hatten wir im Jahr 2005 knapp 200 Millionen Euro eingeworben; in diesem Jahr sind es knapp 450 Millionen Euro. Das kann man wirklich nicht als Unterfinanzierung bezeichnen.
Ich komme zu dem Beispiel der Universität Leipzig. Zunächst erkenne ich einsame Entscheidungen des Rektorats, sowohl in Sachen Pharmazieinstitut als auch in Sachen Theaterwissenschaften und Archäologie. Zur Pharmazie ist das der Antwort auf eine Kleine Anfrage zu entnehmen. Zu den Theaterwissenschaften darf ich aus einer Pressemeldung zitieren: „Am Freitag äußerten Mitarbeiter und Studierende scharfe Kritik am Vorgehen der Uni-Leitung und warfen ihr Intransparenz vor. Prof. Günther Heeg, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Theaterwissenschaft, sagte, die Theaterwissenschaftler seien von der Uni-Leitung ‚überfallen‘ worden: ‚Wir haben keinen persönlichen Kontakt zu Rektorin Beate Schücking oder dem Rektorat. Wir haben weder den Grund noch Kriterien für die Schließung erfahren.‘“
Meine Damen und Herren! Partizipation sieht anders aus. Es könnte helfen, erst einmal die Hausaufgaben im Bereich Kommunikation zu machen.
Vielleicht würden dann auch die im Wesentlichen aus Leipzig sich bemerkbar machenden Beschwerden weniger werden.
Wenn wir uns die Situation zum Personal in Leipzig etwas genauer anschauen, stellen wir fest: Es gab dort nach dem Stellenplankonzept der Staatsregierung im Jahr 1994 2 942 Stellen. Im Jahr 2012, nach der Umstellung auf die Hochschulautonomie, waren es 3 090 Stellen – ein Plus von 148 Stellen. Ziehen wir davon die drei Mal 24 Stellen ab, die nach der auch von der Uni-Leitung in Leipzig unterschriebenen Zuschussvereinbarung in den Jahren 2013 bis 2015 wegfallen sollen, bleibt immer noch ein deutliches Plus. Wenn wir dann das Überlastpaket mit 111 Stellen im Jahr 2015 und 114 Stellen im Jahr 2016 dazurechnen – was wir müssen, wenn wir ehrlich sein wollen –, ergibt sich unter dem Strich ein Zuwachs von deutlich mehr als 200 Stellen für die Uni Leipzig.
Demgegenüber sind im vergleichbaren Zeitraum im Geschäftsbereich des SMWK 2 000 Stellen weggefallen. Das zeigt – diese Einschätzung gilt insbesondere dann, wenn wir noch die Bauinvestitionen und anderes dazurechnen –, dass Leipzig durchaus überproportional begünstigt worden ist.
Bei den Geldmitteln sehen die Zahlen vergleichbar aus.
Mein Zwischenfazit: Unvertretbare Kürzungen gibt es nicht. Die Ausstattung unserer Hochschulen ist sparsam, aber ausreichend. Autonomie ist eine große Chance, keine
Falle, und Ihr Beispiel Leipzig ist denkbar schlecht gewählt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte das nur noch kurz ergänzen. Das Klagen über voraussichtlich prognostizierte Stellenkürzungen bis zum Jahr 2020 an unseren Hochschulen ist durch nichts
gerechtfertigt. Es ist verabredet, und zwar fest verabredet, dass wir das Personal im Jahr 2015 einer Evaluation unterziehen. Das werden wir tun. Die Staatsregierung und die sie tragenden Fraktionen haben mehrfach bewiesen, dass sie mit solchen Evaluationen umgehen können, dass sie daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Ich rege dringend an, nun wirklich nicht bis zum Sankt-NimmerleinsTag den Teufel an die Wand zu malen, sondern den Realitäten ins Auge zu sehen. Wir werden unsere Hochschulen nicht hängen lassen, auch nicht beim Personal.
Herr Kollege Besier, auch Sie sprachen jetzt eben davon, dass der Abschluss der Zuschussvereinbarung an Nötigung grenze oder Nötigung sei. Was sollten denn unsere Hochschulen machen? –
Meinen Sie ernsthaft, dass die Leitungen unserer Hochschulen so wenig Charakterstärke haben, dass sie sich nicht wehren, wenn das unzumutbare Bedingungen wären? Meinen Sie das ernsthaft?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Soweit ich es erkenne, gibt es vier Hauptkritikpunkte der Opposition.
Der erste Punkt: Sie beklagen eine angeblich ungenügende Einbindung, den Verlust von Einfluss der TU Dresden, sehen das Exzellenzkonzept gefährdet und reden sogar teilweise von einem Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit. Meine Damen und Herren, lassen wir doch einmal die Kirche im Dorf:
Der Verwaltungsrat ersetzt das bisherige Kuratorium, § 4. Er hat wie dieses bisher zehn Mitglieder und ist damit das entscheidende strategische Lenkungsgremium. Die
TU Dresden wird in diesem Verwaltungsrat des neuen Staatsbetriebes fünf von zehn Sitzen einnehmen. Sie hat damit eine sogenannte Sperrminorität und ist mehr als gut vertreten. Die Hälfte der Sitze fällt an sie. Zudem ist bei der Ernennung von einem der beiden Stellvertreter des Generaldirektors das Benehmen mit der TU herzustellen, § 3.
Bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes wirkt die TU mit, und es ist insoweit Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat herzustellen, § 5. Schließlich hat unsere Wissenschaftsministerin die Gründung eines wissenschaftlichen Beirates angekündigt. Auch dadurch wird relativ klar, wohin die Reise der SLUB geht, nämlich genau in die Zukunft, die wir ihr alle wünschen. Die von Ihnen beklagte Gefahr ist also aus meiner Sicht nicht real, sondern eher gefühlt. Es geht darum, diese neue Regelung mit Leben zu erfüllen. Ich habe überhaupt keinen Zweifel, dass die handelnden Personen dies genauso wunderbar wie bisher erledigen werden.
– Nein. Ich möchte im Zusammenhang vortragen.
Der zweite Kritikpunkt: Es fehle das Thema Digitalisierung im Aufgabenkatalog. Ich kann nur sagen, schauen Sie in die Beschlussempfehlung. Wir haben im Ausschuss § 2 entsprechend ergänzt. Das reicht aus unserer Sicht aus. Klar ist, Digitalisierung ist auch für Bibliotheken und für unsere Landesbibliothek ein wichtiges Zukunftsfeld. Beschaffung, Erschließung, Vermittlung für Lehre und Forschung und Studium an der TU sowie die zur Deckung des zusätzlichen wissenschaftlichen Bedarfs des Landes erforderliche Literatur kann nur unter Berücksichtigung der neuen Technologien erfolgen.
Die durch uns im Ausschuss angepasste und neu gefundene Regelung ist ausreichend. Eine weitergehende Übertragung von Koordinierungsaufgaben für andere Bibliotheken im Freistaat Sachsen ist zwar denkbar, vielleicht sogar wünschenswert, aber wir müssen schauen, dass das möglicherweise gegen den Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung verstößt und eine mögliche Konkurrenz zu anderen digitalen Dienstleistern im Freistaat Sachsen darstellt. Deswegen haben wir in Verbindung mit der Begründung des Gesetzes die Auffassung vertreten, dass das für die neuen Aufgabenfelder unserer SLUB reicht.
Dritter Kritikpunkt: Sie befürchten Urheberrechtsstreitigkeiten. Auch diese Befürchtung hat das SMWK durch eine umfassende Stellungnahme im Ausschuss widerlegt. Die SLUB selbst hat die Umwandlung in einen Staatsbetrieb ins Spiel gebracht und vorgeschlagen. Die bisherigen Leistungen der SLUB – Sie wissen das alle – wurden unter den Rahmenbedingungen der Kameralistik erzielt. Kamerale Restriktionen setzen jedoch für die Zukunft nach unserer festen Überzeugung zu enge Grenzen für den Wettbewerb, dem sich auch unsere Bibliothek stellen muss. Sie erschweren ein flexibles Personal- und Finanzmanagement. Dazu hat Kollege Tippelt ausreichend vorgetragen.
Mit der Umwandlung in einen Staatsbetrieb schaffen wir die Organisationsform, die gemäß §§ 26 und 74 SäHO als Einrichtung mit einer betriebswirtschaftlichen Ausrichtung eine Unternehmensführung nach kaufmännischen Kriterien, aber ein wirtschaftliches Profitstreben nicht ermöglicht.
Es entstehen größere Handlungsspielräume. Denken Sie nur daran, dass die SLUB künftig Rücklagen bilden kann. Die SLUB reiht sich damit als Staatsbetrieb ein in eine Reihe erfolgreicher anderer Staatsbetriebe im Freistaat. Diese Umwandlung ist im Gegensatz zu dem, was manche immer noch predigen, keine Rechtsformänderung. Die SLUB bleibt nicht rechtsfähige Anstalt des Freistaates in der sich allerdings ändernden Organisationsform eines Staatsbetriebes. So ist es schließlich auch in der Begründung nachzulesen.
Die angeblichen Probleme mit der Ablieferungspflicht kann ich auch nicht nachvollziehen. Es gibt eine Ablieferungspflicht für Printerzeugnisse. Wenn wir das jetzt zeitgemäß auf digitale Erzeugnisse ausweiten, dann weiß ich nicht, wo Sie da wirklich Probleme sehen.
Vierter und letzter Kritikpunkt: Unzureichende Mitbestimmung, kein Mitbestimmungsrecht. Sowohl die TU als auch das SMWK sind nicht gehindert, als eines der von ihnen zu benennenden Mitglieder im Verwaltungsrat auch studentische Vertreter zu berücksichtigen. Die SLUB jedenfalls wird ohne Wenn und Aber die Studierenden auch weiterhin als ihre Hauptkundengruppe ansehen und sich ihren Wünschen so weit wie möglich beugen.
Summa summarum, meine Damen und Herren: ein gutes Gesetz, das unserer SLUB einen Vorsprung auch bundesweit sichern wird und ihre herausragende Stellung im Freistaat Sachsen absichert, die Balance ausgewogen darstellt und die Universitätsbibliothek insgesamt zukunftsfähig macht. Ich bitte um Zustimmung.
Herr Präsident, vielen Dank. Ich empfehle meiner Fraktion die Ablehnung dieses Änderungsantrages. Wir haben die meisten Punkte schon abgeräumt. Ich habe auch dargelegt, dass und wie es möglich ist, auf Grundlage des neuen Gesetzes studentische Vertretungen in den Verwaltungsrat hineinzubekommen.
Und schließlich zur Klarstellung unserer grundsätzlichen Auseinandersetzung. Es gibt kein Selbstverwaltungsrecht der SLUB, sondern die SLUB ist genau so ein Betrieb wie alle anderen Staatsbetriebe auch. Ich empfehle die Ablehnung.
Vielen Dank, Herr Präsident. Es ist ausreichend dargelegt worden, warum und dass wir diesem Anliegen nicht folgen können. Ich empfehle meiner Fraktion die Ablehnung dieses Änderungsantrags.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz einige technische Details noch zu diesem Fonds, der das Gesamtvolumen von 8 Milliarden Euro hat. Die Länder müssen davon 4 Milliarden Euro aufbringen, der Freistaat Sachsen 232 Millionen Euro. Wenn man sich die Gesamtschadenssumme von 1,9 Milliarden Euro bei uns anschaut, so ist das eigentlich ein richtig schönes Schnäppchen.
§ 4 Abs. 5 des Gesetzes sieht vor, dass die Mittel direkt abfließen können. Das ist flexibel und für die Zuwendungsempfänger sicher und wir brauchen im Übrigen auch nicht mehr im Haushalts- und Finanzausschuss die üblichen APL-und ÜPL-Anträge. Wir haben damit eine solide Rechtsgrundlage, ohne das haushalterische Notbewilligungsrecht nutzen zu müssen, und der haushalterische Anteil Sachsens an der Schadensfinanzierung wird in der Tat bis 2033 abfinanziert. Wir werden künftig nachhaltig in der Zukunft entlastet, und das enthält Spielräume
für künftig notwendig werdende politische Gestaltung in guter sächsischer Tradition.
Warum führen wir jetzt schon den vollen Betrag zu und nicht, wie es offenbar Kollegen Pecher vorschwebt, in jährlichen Raten? Klar kann man mit dem Geld etwas anderes machen, aber das Argument, das sei ein fatales Signal in Richtung 2019 – Länderfinanzausgleich –, finde ich, greift nun wirklich nicht; denn ohne jede Frage ist den Partnern der Neuverhandlungen des Länderfinanzausgleiches die sächsische Finanzlage, wie sie dann auch immer sein wird, bekannt. Nein, es ist schon so, dass diese Lösung auch aus der Sicht unserer Fraktion vernünftig ist; denn wir kennen nur Prognosen für die künftige Einnahmensituation des Freistaates. Vielleicht werden die tatsächlichen Einnahmen besser, vielleicht aber auch schlechter. Fest steht jedenfalls, dass sich das reale Haushaltsvolumen in Zukunft absenken wird, und ich frage mich wirklich: Was spricht dagegen, einer definitiv bestehenden Rechtsverpflichtung des Fonds auch schon die entsprechende Kapitalisierung zu verschaffen? Bilanziell jedenfalls scheint mir das der richtige Weg, und finanzpolitisch werden wir, wie gesagt, in Zukunft nachhaltig entlastet.
Der Rechnungshof hat sich dazu positiv geäußert und die Erwartung formuliert, dass der Fonds vielleicht schon in drei bis fünf Jahren nach Auszahlung geschlossen werden kann. Vor allem gibt es Planungssicherheit für die Fördermittelempfänger. Sie müssen nicht befürchten, dass künftig ihre Schadensregulierung zum Spielball von Haushaltsverhandlungen werden könnte. Diese Befürchtung müssten sie aber haben, wenn auf vermeintlich vorliegende aktuelle Probleme die Zuführung trotz nach Steuerschätzung vorliegender Mittel nicht vorgenommen würde.
Insgesamt, meine Damen und Herren, haben wir, denke ich, im Freistaat Sachsen die Flut bisher ausgesprochen gut bewältigt. Der Wiederaufbau ist tatkräftig in Angriff genommen worden. Dieses Gesetz ist sozusagen das Sahnehäubchen auf den sächsischen Bemühungen. Ich finde es gut und richtig, und wenn jetzt auch noch die Auszahlung an die Betroffenen zügig und unbürokratisch, wie versprochen, erfolgt, dann wird das trotz aller Naturkatastrophe, die dahintersteht, trotz des Leides für die Betroffenen unter dem Strich jedenfalls in der Aufarbeitung eine weitere sächsische Erfolgsgeschichte. Wir werden dem zustimmen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Mann! Mit Freuden stellt sich die Regierungskoalition der von Ihnen gewünschten Generaldebatte: Wie steht es um unsere sächsischen Hochschulen nach der Einführung des Bologna-Prozesses? Es geht Ihnen um Lehre und Studium. Dass Sie die Forschung weggelassen haben, hat seine
guten Gründe. Da gibt es möglicherweise noch weniger zu kritisieren als im Bereich der Lehre. Das haben Kollege Dr. Meyer und unsere Ministerin heute Morgen nun wirklich sehr eindrucksvoll belegt. Also Lehre und Studium.
Ein Kriterium für deren Güte ist ganz sicher die Einschätzung der Betroffenen. Die Abstimmung der Studierenden mit den Füßen geht weiter deutlich in Richtung Sachsen. Mehr als 50 000 Bewerbungen zum Wintersemester sind erfreulich. Bundesweit steigen die Studierendenzahlen weiter an. In Sachsen sind sie nach der gestrigen Statistik des Bundesamtes leicht rückläufig, bleiben aber dennoch erfreulich und rechtfertigen die Feststellung: Unsere sächsischen Hochschulen sind fürs Studium so attraktiv wie nie – für Ausländer, für Studierende aus anderen Bundesländern und auch für unsere Landeskinder – und für die Lehrenden ganz genauso.
Unsere Hochschulen sind, wenn man sie mit anderen Bundesländern vergleicht, gut aufgestellt, ordentlich ausfinanziert, nicht nur die Exzellenzuniversität. Dass die Bäume nicht in den Himmel wachsen, ist auch richtig, weil es schließlich um Steuergeld geht. Bei uns sind die Zuschussvereinbarungen ausverhandelt. Es herrscht
Planungssicherheit. Wir haben ordentliche Strukturen und eine ordentliche Betreuungsrelation, allerdings einen Investitionsrückstau, an dem es zu arbeiten gilt.
Die zentralen Themen Ihrer Großen Anfrage haben Sie schon genannt: Studierbarkeit, Masterplatzmangel,
Perspektiven für Absolventen auf dem Arbeitsmarkt, Implementierung von Qualitätssicherungssystemen und Mobilität.
Erinnern wir uns. Der Bologna-Prozess beabsichtigte und leitete eine durchgreifende Umstellung des Hochschulsystems für folgende drei Hauptziele ein: Mobilität, internationale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit mit dem Ziel bundes- und europaweit vergleichbarer Abschlüsse, zweistufiges System, die sogenannten konsekutiven Studiengänge, besser bekannt als Bachelor und Master, Verkürzung der Ausbildung. Der erste Abschluss sollte berufsbefähigend sein; auch daran muss man einmal erinnern. 80 % sollten das machen, 20 % sollten weitergehen. Dadurch sollte die Attraktivität des europäischen Hochschulraumes insgesamt gesteigert werden.
Kritik – auch das, Kollege Mann, haben Sie zu Recht gesagt – gab es von Anfang an: unzureichende Vorbereitung, knappe Ressourcenausstattung der Hochschulen, stoffliche Überladung der Regelstudiengänge, kleinteilige Prüfungspraxis, zunehmende Trennung von Forschung und Lehre, Verschulung der höheren Bildung auf Kosten individueller akademischer Freiheit und Ausreifung der Persönlichkeit. Schließlich haben manche eine angeblich marktorientierte drittmittelabhängige Hochschulstruktur unter Vernachlässigung der Grundlagenforschung beklagt.
Wir haben in diesem Hohen Haus – ich darf daran erinnern – bereits genau zu diesem Thema im Jahr 2009 debattiert. Es ist in der Tat unbefriedigend, dass die damals konstatierten Mängel noch nicht flächendeckend
beseitigt sind. Wie sieht es heute aus? Zwei aktuelle Expertenmeinungen:
Erstens. Der Wissenschaftsrat als grundsätzlich nachdrücklicher Befürworter des Bologna-Reformprogrammes kann keine Qualitätssteigerung in der Hochschullehre durch die Programmakkreditierungen feststellen. Das ist ein ziemlich vernichtendes Urteil, wie ich finde.
Zweitens. Am 1. September erschien in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ ein bildungspolitisches Interview mit Prof. Julian Nida-Rümelin unter dem bemerkenswerten Titel: „Wir sollten den Akademisierungswahn stoppen“. Zwei Thesen von ihm will ich herausgreifen.
Erste These: Die Studenten haben die Dreijahresregel nicht mitgemacht. Die Reform sah vor, dass 80 % der Studenten nach drei Jahren aus der Uni in Richtung Arbeitsmarkt ausscheiden und 20 % dableiben und im Master weitermachen. Da hat man amerikanische Werte als Vorbild genommen. Die Studierenden bei uns planen ihr Studium andersherum. 80 % wollen weiter studieren. Eine schöne Ironie ist auch, dass man inzwischen wieder bei der gleichen Studienlänge angekommen ist, etwa bei fünf bis sechs Jahren. Diese war und ist beim Magister und beim Diplom ähnlich.
Zweite These: Vor der Bachelorreform gab es teilweise gigantische Abbrecherzahlen. Die Abbrecherquote ist aber in den neuen Studiengängen im Schnitt sogar höher als in den alten Diplom- und Staatsexamensgängen.
Ich idealisiere das alte Studium überhaupt nicht, sondern fand und finde es untragbar, dass wir 80 oder mehr Prozent Studienabbrecher in bestimmen Fächern hatten. Das durfte nicht so bleiben. Aber das hatte erkennbare Ursachen, die mit der Bachelorreform nichts zu tun hatten. Die Bologna-Reform hat da nicht geholfen. Wie wir den hohen Abbrecherquoten wirksam begegnen, werden wir gleich noch unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt debattieren.
Festzustellen ist: Die mit der Bologna-Reform verbundenen Hoffnungen sind nicht, jedenfalls nicht vollständig, manche sagen sogar: nicht erfüllt worden. Bologna ist nicht umkehrbar, das will ich für uns ebenso klar feststellen. Aber wir sollten das Instrumentarium anpassen, auch an regionale Bedürfnisse und an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes.
Was ist zu tun? Kollege Mann, Sie haben eben schon einiges gefordert. Sie sagen, die Regierung soll in der Wirtschaft mehr für den Bachelorabschluss werben – einverstanden. Sie kritisieren zudem, dass an einigen – nicht an allen – Hochschulen die Qualität der Lehre intern nur ungenügend überprüft werde – das finde ich richtig und vor allen Dingen angenehm differenziert. Sie sagen, für einen Leistungsvergleich, wie vom Hochschulgesetz eigentlich gefordert, fehlen die verbindlichen Kriterien und Standards. Auch da ist was dran und das lässt sich hören.
Sie fordern aber auch – und haben dies gerade getan – mehr Masterstudienplätze an Universitäten und anderen Hochschulen. Diesbezüglich habe ich meine Zweifel, ob das der richtige Weg ist. Noch einmal: Bis zu 80 % wollen weitermachen. Ihre Forderung – die ja auch Sie, Kollege Gerstenberg, im Jahre 2009 in der Debatte klar artikuliert haben: alle brauchen einen Masterplatz –; diese Ihre Forderung –
Alle, die wollen, ja, genau. –; diese Ihre Forderung wäre in unseren Augen nicht nur Gleichmacherei, sondern wahrscheinlich sogar das Ende des Bologna-Prozesses. Ich glaube nicht, dass noch mehr Masterstudienplätze der Stein der Weisen wären. Vielmehr kommt es für mich darauf an, die Attraktivität zunächst des Bachelor zu steigern, und zwar deutlich.
Das Problem dabei ist wohl, dass sich die Kultur an unseren Hochschulen noch nicht wirklich verändert hat und dass die Studierenden immer noch überzeugt oder zu oft davon überzeugt sind, dass eigentlich nur der Master ein richtiger Abschluss ist.
Der Bachelor ist deutlich besser als sein Ruf, aber trotzdem ist er bisher nicht richtig akzeptiert. Eine Rückkehr zum früheren Zustand ist kaum denkbar – auch nicht zum Diplom –; aber wir sollten auch in diesem Punkt nach Fächern differenzieren. Dort, wo etwa der bisherige Dipl.Ing., der Magister, Markenzeichen und Alleinstellungsmerkmal ist, sollten unsere Hochschulen diesen erhalten – nicht statt Bologna, nicht neben Bologna, sondern Bologna-konform.
Ein zweiter Punkt, den Sie ebenfalls schon angesprochen haben, Herr Kollege Mann, ist mir besonders wichtig: die Qualitätssicherung. Der Weg zur Wettbewerbsfähigkeit unserer Studierenden und unserer Hochschulen sowie zur Exzellenz führt allein über Klasse und nicht über Masse. Das sagt sich leicht. Ich empfehle, wenn man einen Weg sucht, wie das geschehen kann, erneut bei Nida-Rümelin nachzuschlagen. Erst der Leistungsvergleich sichert Qualität. Man nennt das auch, wir sollen lernen, vom Besseren zu lernen. Diese Qualitätssicherung ist zu implementieren, durchzusetzen – auch gegen letzte Widerstände an unseren Hochschulen. Auch hierfür gibt es ohne Wenn und Aber unsere Unterstützung.
Bei der Einführung von Bologna gab es schließlich einen richtigen, leider oft vernachlässigten Grundgedanken: Unterschiedliche Qualitäten gibt es auch bei den Studenten. Zahlreichen akademischen Indianern stehen wenige akademische Häuptlinge gegenüber.
Wir sollten uns vornehmen, für jeden eine seinen Fähigkeiten entsprechende Perspektive an unseren sächsischen Hochschulen zu schaffen. – Wie das gehen kann, werde ich in der zweiten Runde in Erwiderung auf Ihre Vorschläge darlegen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Gerstenberg, Sie haben wieder versucht, uns das Märchen von der angeblich
chronischen Unterfinanzierung der sächsischen Hochschulen zu erzählen.
Ich habe Ihnen das von dieser Stelle schon vier- oder fünfmal erklärt, ich tue es noch einmal. Ich gebe es Ihnen auch schriftlich, ich rahme es Ihnen ein. Ich finde auch, das ist unter Ihrem Niveau. Es ist ein bisschen langweilig. Natürlich sind die Finanzmittel nicht so, dass sie allüberall sprießen, wie sich das manche besonders aus der Opposition wünschen. Aber warum klappen denn bestimmte Bereiche bei bestimmten Hochschulen schlicht und ergreifend besser als in anderen Hochschulen? Dass wir erst einmal unsere Hochschulen in die Pflicht nehmen und sie lehren müssen, ihre Hausaufgaben in bestimmten Bereichen zu machen, kann doch gar nicht bestritten werden. Daran, dass das auch mit weniger Geld gehen muss, müssen wir uns schlicht und ergreifend alle gewöhnen.
Kollege Mann, diese Relation 80 zu 20 steht in den ursprünglich in Bologna unterzeichneten Dokumenten. Dass diese sich danach zu den von Ihnen zu Recht herausgearbeiteten Unterschieden, etwa zwischen den dem Leistungsprinzip mehr verpflichteten Politikern und den Sozialdemokraten entwickelt hat, ist auch richtig. Aber die Zahl selbst habe ich mir nicht ausgedacht, sondern das war der Ausgangspunkt der Bologna-Entwicklung.
Ich hätte gedacht, dass Sie jetzt in der zweiten Runde noch ein bisschen mehr von Ihren politischen Forderungen auf den Tisch des Hauses legen. Wenn Sie das nachher beim Entschließungsantrag machen, werden wir darauf reagieren.
Wichtig ist mir zu sagen: Wer kann die Lösungen bringen? Wie können sie aussehen? – Ich glaube, wir brauchen ein atmendes System, flexibel, inhaltlich qualitativ hochwertig, nach Angeboten und regionalen Gegebenheiten differenziert und angepasst. Das kann nur vor Ort in den jeweiligen Hochschulen geleistet werden – Stichwort: Hochschulautonomie.
Es gibt in der Tat einige Dinge, die mir Sorgen machen. Ich würde mir wünschen, Herr Kollege Mann, dass Sie dazu vielleicht noch einmal ein klares Wort sagen. Ich erkenne dort, wo Ihre Partei und die GRÜNEN Verantwortung in der Landespolitik tragen, Tendenzen zur Gleichmacherei und auch weg von der – –
Ich sage das gleich. Ganz entspannt, Herr Kollege, ganz entspannt. Ich pflege meine kleinen Anwürfe auch zu untersetzen. Sie müssen mir nur einen Augenblick zuhören.
Also: Tendenzen zur Gleichmacherei und weg von der Hochschulautonomie. Es würde mir gut gefallen, wenn Sie das klarstellen. Beispiel: NRW und Baden
Württemberg schneiden die Autonomie zurück, stärken die bewahrenden Fakultäten, schwächen die Hochschulräte, die doch unseren Hochschulen die notwendigen Visionen geben sollen, in einem Ausmaß, dass es einen offenen Brief der Hochschulrektorenkonferenz zum Referentenentwurf des sogenannten Hochschulzukunftsgesetzes in NRW gibt von vor einer Woche, in dem steht: „Der Entwurf schränkt in zentralen Punkten die Wissenschaftsfreiheit und die Autonomie der Hochschulen in inakzeptabler Weise ein.“ Das ist ziemlich starker Tobak. „Der Referentenentwurf untergräbt die Autonomie der Hochschulen, indem er weit in die Hochschulplanung eingreift. Hierdurch werden die Bewegungsspielräume der Hochschulen eingeschränkt, da das Ministerium standardisierte Lösungen verpflichtend zur Umsetzung vorgeben kann“. Und so weiter.
Das ist, wie ich finde, wirklich bedenklich. Das wird es – das will ich auch klarstellen – hier im Freistaat Sachsen mit meiner Partei – so hoffe ich jedenfalls inständig – auf absehbare Zeit nicht geben. Wir glauben schlicht und ergreifend, dass die Freiheit der Hochschulen die Lösungen besser findet. Wir haben eine Rechtsaufsicht. Wir sorgen dafür, dass es nach Recht und Gesetz zugeht, was an den Hochschulen passiert. Aber wie es im Einzelnen detailgetreu angepasst vor sich geht, müssen die Hochschulen selbst wissen.
Dann wollte ich Sie eigentlich noch ein wenig beschimpfen, Stichwort: Militärforschung. Ich glaube, das müssen wir seit heute Mittag alles ein bisschen einstellen. Deshalb gebe ich das zu Protokoll und lasse es damit bewenden. Es ist in jedem Fall auch bedenklich, dass Sie in bestimmten inhaltlichen Bereichen – die schlechte Seite der Hochschulautonomie, Herr Dr. Gerstenberg – – Ich finde, das geht eigentlich überhaupt nicht. Der Bäcker backt auch Brötchen, die er den Soldaten gibt, und ist dadurch noch lange keine schlechte Seite der Backstube oder so etwas.
Ich finde, das geht nicht. Ich gebe das zu Protokoll. Ich will das jetzt nicht weiter vertiefen, meine aber, dass auch Sie die Geschichte – –
Ich gebe zu, Herr Kollege Biesok, das hätte einen höheren Unterhaltungswert als die Zahlen über den Bologna-Prozess. Aber ich lasse es sein und lasse es damit bewenden. Ich gebe den Rest dieses Teils zu Protokoll und bedanke mich dafür, dass Sie mir bis hierher zugehört haben.
Verehrter Kollege Mann, Sie überschätzen die grundsätzlich hohen Fähigkeiten dieser Koalition dann doch, wenn Sie glauben, dass wir einen Antrag auf sechs eng geschriebenen Seiten mit
25 Unterpunkten sozusagen als Tischvorlage verinnerlichen und auf seine Validität überprüfen können. Das geht so nicht.
Aber das ist nicht der Grund, weshalb ich meiner Fraktion und unserem Koalitionspartner eine Ablehnung Ihres Antrages empfehlen werde. Ich habe beim ersten Durchlesen vielmehr festgestellt, dass manches Richtige drin ist, aber eben auch manches, was wir nicht so teilen können.
Das fängt an bei der Feststellung in Punkt 3: „Nach wie vor sind 20 % der Studierenden in Diplomstudiengängen immatrikuliert.“ Das finden wir so verkehrt nicht, wie ich Ihnen vorhin gesagt habe.
Wir haben weiter in Punkt 8 die Feststellung von Ihnen, dass die Hochschulen noch keine Systeme zur Qualitätssicherung ihrer Arbeit eingerichtet haben. Auch das ist in dieser pauschalen Aussage nicht richtig. Sie fordern, dass die Staatsregierung gute Lehre sichtbar machen und einen Lehrpreis verleihen soll. Da übersehen Sie, dass das einige Hochschulen in der Tat selbst gemacht haben. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität geht das dann vielleicht vor.
Die von Ihnen unter Punkt 3 geforderten Anschubfinanzierungen sind letztlich vorweggenommene Haushaltsverhandlungen. Das machen wir in dieser Form nicht mit.
Von daher werden wir diesen Entschließungsantrag ablehnen.
Vielen Dank.
Wie ernst Teile unserer Opposition es zudem mit der verfassungsrechtlich garantierten Wissenschaftsfreiheit nehmen, zeigt Ihre aktuelle Aufregung um die so genannte Militärforschung oder besser: Sicherheitsforschung. Die TU Chemnitz hat unvollständig auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an das SMWK berichtet. Dies war ein Einzelfall und kein Anlass für Verschwörungstheorien nach dem Motto: Was verheimlicht die Staatsregierung?
Auftraggeber sind unter anderem die EU, das Verteidigungsministerium und Firmen wie Rolls-Royce und Siemens. Das meiste Geld floss in ein Projekt zu posttraumatischen Belastungsstörungen und anderen psychischen Störungen. Was ist daran falsch? Viele Soldaten sind psychisch krank.
Lassen Sie sich bitte zunächst einmal sagen: Grundlagenforschung zeichnet sich namentlich dadurch aus, dass man vorher nicht weiß, was dabei herauskommt. Ihre Empörung in der gestrigen Pressemitteilung mit – ich zitiere – „Deutsche Hochschulen forschen auch im Dienste des Militärs!“ ist nicht nachvollziehbar.
Ich zitiere wiederum HRK-Präsidenten Hippler: „Grundsätzlich gibt es keinen Grund, das deutsche Verteidigungsministerium oder das Verteidigungsministerium eines mit Deutschland eng verbündeten Staates als Projektträger auszuschließen.“ – So ist es. Darin erkenne ich
keine „hässliche Seite der Forschungsfreiheit“, Herr Kollege Dr. Gerstenberg.
Ja, es ist wahr: Sächsische Bäcker backen Brötchen auch für Soldaten und Mitarbeiter von Verteidigungsministerien und Rüstungskonzernen. Sind das dann die „hässlichen Seiten der Backstube“? Sie, meine Damen und Herren, sind wieder einmal ideologisch beeinflusst. Wie ernst es Ihnen mit der grundgesetzlich verbrieften Freiheit von Forschung und Lehre wirklich ist, merkt man immer dann, wenn es um Themen geht, die nicht zu Ihrer jeweiligen Ideologie passen.
Ich betone: Erstens, das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Verbot des Angriffskrieges gelten weiterhin auch für sächsische Hochschulen; zweitens, die Forschung ist und bleibt frei und drittens habe ich keinen Zweifel, dass die Arbeit unserer sächsischen Hochschulen auf der Basis unserer Verfassung erfolgt und die rechtlichen und ethischen Grundlagen eingehalten werden. Wo Sie konkrete Zweifel haben, nennen Sie Ross und Reiter, aber ersparen Sie uns und unseren Hochschulen derart pauschale Diffamierungen.
Nein, meine Damen und Herren, auch das machen wir nicht mit. Unsere sächsischen Hochschulen können sich darauf verlassen, dass wir ihre Freiheiten nicht beschneiden, wenn und solange sie die mit der Legislative und der Exekutive vereinbarten Spielregeln einhalten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Prof. Schneider hat dargelegt, dass und warum von einem Kürzungsdiktat an den sächsischen Hochschulen keine Rede sein kann. Ich will seine Ausführungen zum Thema Stellenabbau nur dahin gehend ergänzen, dass wir verabredet haben, dass im Jahre 2015 die Situation im Hinblick auf die personelle Ausstattung evaluiert wird. Daran halten wir uns. Neue Entwicklungen erfordern neue Reaktionen. Wir werden dann schauen, was passiert ist, wie sich die Anfängerzahlen entwickelt haben und werden – wir haben bewiesen, dass wir das können – den bisher beschlossenen Stellenabbau erneut auf den Prüfstand stellen.
Ich möchte etwas zum Thema Fächersterben sagen und vielleicht einige Bemerkungen zur Autonomie machen. Wir haben – Kollege Tippelt hat darauf hingewiesen – 1 500 Studiengänge im Freistaat Sachsen. Würden wir hier ein staatliches System einführen, Ruhe einkehren lassen, so wäre das eine Friedhofsruhe. Das System Hochschule lebt vom Geist. Geist ist dynamisch und nicht statisch, sondern atmet.
In der Vergangenheit haben wir zahlreiche neue Studiengänge aufgelegt. Richtig ist, dass die Hochschulen auf neue Entwicklungen, auf Nachfragen, auf Anforderungen des Marktes reagieren, sich profilieren und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Wer soll es denn machen? Sollen wir es machen hier im Parlament? Soll es das Ministerium machen?
Die Hochschulen wissen das doch viel besser. Sie beobachten ihre Mitbewerber und können so entsprechend reagieren. Nein, das sollen die Hochschulen machen. Ich habe sowieso, Herr Kollege Mann, den Eindruck, dass Ihnen die ganze Sache mit der Hochschulautonomie ein bisschen suspekt ist. Sie hätten vieles lieber unter dem schützenden Dach der Ministerialverwaltung. Jedenfalls plädieren Sie für eine Art Schönwetterautonomie, in der Sie sagen: Wenn es nicht klappt, muss es die Staatsregierung auf den Fuß bekommen, und wenn es klappt, dürfen es die Hochschulen selbst machen.
Wir glauben, die Hochschulen können das Ganze am besten, und wir lassen sie dabei nicht allein, sondern wir finanzieren sie angemessen aus. Das Märchen von der angeblichen Unterfinanzierung der sächsischen Hochschulen gehört vom Tisch.
Diese Statistik, die Sie genannt haben, Kollege Gerstenberg, kenne ich auch. Sie wird auch von einem Leipziger Prorektor wie eine Monstranz vor sich hergetragen, dass unsere Ausgaben pro Student im unteren Drittel liegen.
Ich möchte jetzt keine Zwischenfrage zulassen. – Aber damit werden Äpfel mit Birnen verglichen. Sie wissen genauso, dass diese Statistik zu hinterfragen ist, inwieweit Baumittel, Investitionen oder Ähnliches enthalten sind. Das ist so kaum brauchbar. Die staatlichen Zuschüsse an unsere Hochschulen sind so hoch wie nie. Das hat Prof. Schneider mit Zahlen belegt.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, ist Geld in diesem Bereich auch nicht alles. Schauen Sie sich unsere Strukturen, die Betreuungsrelationen, die Ausstattung, die Investitionen an.
Der beste Gradmesser ist die Akzeptanz unserer Hochschulen. Da gibt es eine Zuwanderung, eine Abstimmung mit den Füßen. Unsere sächsischen Hochschulen sind derzeit so attraktiv wie nie für ausländische Studierende, für Studenten aus anderen Bundesländern. Wir haben zahlreiche Bewerbungen zum Wintersemester. Auch die Ausstattung mit Spitzenkräften ist wunderbar organisiert.
Ja, bitte.
Herr Kollege Gerstenberg, ich habe diese Frage auch gestellt. Ich habe sie dem Finanzministerium gestellt. Ich habe die Antwort bekommen, die ich Ihnen eben gegeben habe. Die Zahlen seien nicht vergleichbar. Ich gehe davon aus, dass das nicht böswillig geschieht, sondern dass wir uns damit ernsthaft auseinandersetzen müssen.
Ich würde Ihre Anregung gern aufgreifen und vielleicht auch meine Fraktion bitten, dass wir uns diese Zahlen im zuständigen Ausschuss – das ist nichts für eine Aktuelle Debatte – noch einmal genau anschauen. Auch das, was ich eben gesagt habe, die anderen Rahmenbedingungen, Ausstattung, Fächerangebot, Betreuungsrelation und Ähnliches sollten wir dann einmal auf den Prüfstand stellen. Vielleicht machen wir das rechtzeitig vor der nächsten Legislaturperiode.
Meine Damen und Herren! Unsere sächsischen Hochschulen sind attraktiv wie nie, ordentlich ausfinanziert, nicht nur in der Exzellenzuniversität. Dass für unsere Hochschulen die Bäume nicht in den Himmel wachsen dürfen, dass alle sagen, wir wollen ein bisschen mehr Geld haben, kann ich nachvollziehen. Aber es sind Steuergelder, und wir sind verpflichtet, mit diesen Steuergeldern ordentlich umzugehen.
Vergleichen Sie die Situation der sächsischen Hochschulen mit dem Umfeld. Die Universität Jena muss allein 150 Stellen abbauen. In Sachsen-Anhalt – Sie haben es gesagt – ist von ganzen Standortschließungen die Rede. Frau Bauer in Baden-Württemberg denkt aus finanziellen Gründen laut über die Einführung von Studiengebühren nach. Das haben wir im Freistaat – jedenfalls aus diesen Gründen – noch nicht nötig. Die sogenannte Zuschussvereinbarung ist – wie ich aus den Hochschulen höre – auf
gutem Weg und wird unseren Hochschulen die notwendige Planungssicherheit geben.
Keine Frage, unsere Hochschulen stehen vor empfindlichen Herausforderungen. Sie müssen sich umstellen, sie müssen sich für den globalen Wettbewerb auch im Bildungssystem rüsten. Aber die Herausforderungen, meine Damen und Herren, sind ganz andere, als das Thema dieser Aktuellen Debatte uns weismachen will. Damit werden wir uns in Zukunft beschäftigen.
Danke schön.
Immerhin gibt es bei uns noch etwas zu bewerben, Herr Kollege.