Protokoll der Sitzung vom 12.10.2011

Wir sind aus guten Gründen hier kein Gericht. Die Fragen, die es zu entscheiden gilt, hat ein ordentliches sächsisches Gericht zu entscheiden. Den Weg sollten wir ebnen. Das sollten wir auch insofern tun, als wir Herrn

Hahn genauso behandeln wie jeden anderen Kollegen, wenn es um Immunitätsangelegenheiten geht, nämlich heute in der Tagesordnung und, um weiteren Diskussionen schon vorzugreifen, ohne allgemeine Aussprache.

(Beifall bei der CDU, der FDP, den GRÜNEN und der NPD)

Das war Kollege Piwarz für die CDU-Fraktion. – Herr Kollege Hahn, jede Fraktion wird hier nur einmal das Wort ergreifen. Ihre Fraktion hat den Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 15 schon begründet. Ich erteile Ihnen nicht erneut das Wort.

Gibt es aus den Fraktionen heraus weiteren Redebedarf? – Herr Bartl, der Antrag ist begründet. Jede Fraktion erhält in dieser Runde nur einmal das Wort. Wenn Sie mit meiner Entscheidung nicht einverstanden sind, dann können Sie das vor dem Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschuss nochmals thematisieren.

Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über den Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Absetzung des Tagesordnungspunktes 15 abstimmen. Wer dem Antrag auf Absetzung dieses Tagesordnungspunktes zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag auf Absetzung abgelehnt und der Tagesordnungspunkt 15 bleibt auf der Tagesordnung.

Jetzt sehe ich einen Geschäftsordnungsantrag. Kollege Bartl, Sie sprechen jetzt zur Geschäftsordnung, nicht erneut zu diesem Antrag?

Herr Präsident, ich bitte Sie zu prüfen, ob ich zu dieser Entscheidung eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgeben darf.

Kollege Bartl, zur Sachabstimmung könnten Sie eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgeben. Wir haben aber jetzt ausdrücklich nicht über eine Sache abgestimmt, sondern über die Absetzung eines Tagesordnungspunktes.

Gut. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? – Die sehe ich nicht. Ich sehe keine Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 42. Sitzung ist damit bestätigt.

Jetzt treten wir in die Tagesordnung ein und kommen zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2, die zusammengefasst sind.

Tagesordnungspunkt 1

Wahlen zum 1. Untersuchungsausschuss gemäß § 4 des Untersuchungsausschussgesetzes zum Thema: „Untersuchung der Versäumnisse und Fehler der Staatsregierung bei Konzipierung, Organisation, Planung und Absicherung einer vorrangig auf Abfallvermeidung, Ressourcenrückgewinnung und Nachhaltigkeit ausgerichteten Abfall-Kreislaufwirtschaft sowie einer funktionierenden Verwaltung und Überwachung der umweltverträglichen Verwertung und Beseitigung von Abfällen in Sachsen (Abfall-Missstands-Enquete)

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds

Drucksache 5/7116, Wahlvorschlag der Fraktion der CDU

Tagesordnungspunkt 2

Wahlen zum 2. Untersuchungsausschuss gemäß § 4 des Untersuchungsausschussgesetzes zum Thema: „Verantwortung von Mitgliedern der Staatsregierung und von ihnen beauftragter leitender Behördenvertreter für etwaige schwerwiegende Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung krimineller und korruptiver Netzwerke unter Beteiligung von Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Justiz, Polizei und sonstigen Landes- und kommunalen Behörden in Sachsen für das Versagen rechtsstaatlicher Informations-, Kontroll- und Vorbeugungsmechanismen und für die unzureichende Aufklärung sowie gezielte Desinformation gegenüber der Presse und der Öffentlichkeit im Umfeld der Debatten um den sogenannten Sachsen-Sumpf (Kriminelle und korruptive Netzwerke in Sachsen)

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds

Drucksache 5/7117, Wahlvorschlag der Fraktion der CDU

Meine Damen und Herren! Nach § 4 des Untersuchungsausschussgesetzes werden die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder von Untersuchungsausschüssen durch den Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen gewählt. § 4 sieht vor, dass beim Ausscheiden eines Mitglieds ein Stellvertreter an seine Stelle tritt und für diesen bisherigen Stellvertreter ein neuer Stellvertreter nach den Vorschlägen der Fraktionen gewählt wird, der das ausscheidende Mitglied angehört.

Mir liegen die Erklärungen von Frau Fiedler, bisher Mitglied im 2. Untersuchungsausschuss, und Herrn Hartmann, bisher Mitglied im 1. Untersuchungsausschuss, vor, dass sie ihre Mitgliedschaft im jeweiligen Ausschuss beenden.

Mit den Ihnen vorliegenden Wahlvorschlägen wird beantragt, Frau Fiedler als künftiges Mitglied im 1. Untersuchungsausschuss und Herrn Hartmann als künftiges Mitglied im 2. Untersuchungsausschuss zu wählen. Beide erfüllen die Voraussetzungen, da sie dort jeweils Stellvertreter waren. Weiterhin wird vorgeschlagen, dass beide im jeweils anderen Untersuchungsausschuss neue Stellvertreter werden.

Formal handelt es sich um insgesamt vier Wahlen. Bei Wahlen findet nach § 104 unserer Geschäftsordnung eine

geheime Abstimmung statt. Wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht, kann auch durch Handzeichen abgestimmt werden. Ich frage mit ausdrücklichem Hinweis auf meine gegebenen Erläuterungen, ob jemand widerspricht. – Das kann ich nicht sehen. Wir können also durch Handzeichen abstimmen.

Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Kann ich die Abstimmungen über die Mitgliedschaften zusammenfassen? – Dazu sehe ich keinen Widerspruch. Wer den Vorschlägen zur Neubesetzung der Mitgliedschaften in den Drucksachen 5/7116 und 5/7117 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Anzahl von Stimmenthaltungen wurde den Drucksachen mit großer Mehrheit zugestimmt.

Damit sind Frau Fiedler als Mitglied im 1. Untersuchungsausschuss sowie Herr Hartmann als Mitglied im 2. Untersuchungsausschuss gewählt. Ich frage zuerst natürlich die Dame. Frau Fiedler, nehmen Sie die Wahl an?

(Aline Fiedler, CDU: Ja!)

Frau Fiedler nimmt die Wahl an. Herr Hartmann, nehmen Sie die Wahl an?

(Christian Hartmann, CDU: Ja!)

Ja, auch Annahme.

In einer zweiten Abstimmung können wir somit über die Neubesetzung – die Stellen sind für eine logische Sekunde frei – der nunmehr freien Stellvertreterposten entscheiden, auch dies entsprechend der Ihnen vorliegenden Drucksachen 5/7116 und 5/7117. Wer diesen Vorschlägen zur Neubesetzung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Das bedeutet Zustimmung mit großer Mehrheit bei einer ganzen Anzahl von Stimmenthaltungen.

Damit sind Frau Fiedler als stellvertretendes Mitglied im 2. Untersuchungsausschuss sowie Herr Hartmann als stellvertretendes Mitglied im 1. Untersuchungsausschuss

gewählt. Wieder frage ich die Gewählten: Nehmen Sie die Wahl an, Frau Fiedler?

(Aline Fiedler, CDU: Ja!)

Sie nehmen die Wahl an. – Herr Hartmann, nehmen Sie die Wahl an?

(Christian Hartmann, CDU: Ja!)

Sie nehmen die Wahl an.

Meine Damen und Herren! Mit dieser Wahlannahme sind die Tagesordnungspunkte 1 und 2 beendet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 3

Aktuelle Stunde

1. Aktuelle Debatte: Grundrecht auf Versammlungsfreiheit achten – keine Gewaltschulungsseminare an sächsischen Hochschulen

Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

2. Aktuelle Debatte: Staatsmodernisierung sieht anders aus – Standortegesetz stoppen

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Die Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt verteilt: CDU 33 Minuten, DIE LINKE 25 Minuten, SPD 12 Minuten, FDP 14 Minuten, GRÜNE 10 Minuten,

NPD 10 Minuten; Staatsregierung 20 Minuten, wenn gewünscht.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

1. Aktuelle Debatte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit achten – keine Gewaltschulungsseminare an sächsischen Hochschulen

Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP