Protokoll der Sitzung vom 12.03.2014

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 92. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages.

Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Kliese, Herr Bandmann, Frau

Dietzschold, Herr Hähnel, Frau Saborowski-Richter, Herr Prof. Wöller, Frau Dr. Deicke, Herr Mario Löffler.

Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 5 bis 14 folgende Redezeiten

festgelegt: CDU 120 Minuten, DIE LINKE 80 Minuten, SPD 48 Minuten, FDP 48 Minuten, GRÜNE 40 Minuten, NPD 40 Minuten, Staatsregierung 80 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.

Ich schaue in die Runde und sehe keine Änderungsvorschläge zur oder gar Widerspruch gegen die Tagesordnung. – Die Tagesordnung der 92. Sitzung ist damit bestätigt.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 1

Wahlen zum 2. Untersuchungsausschuss gemäß § 5 des

Untersuchungsausschussgesetzes Thema: „Verantwortung von Mitgliedern

der Staatsregierung und von ihnen beauftragter leitender Behördenvertreter

für etwaige schwerwiegende Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung

krimineller und korruptiver Netzwerke unter Beteiligung von Vertretern aus

Politik, Wirtschaft, Justiz, Polizei und sonstigen Landes- und kommunalen

Behörden in Sachsen, für das Versagen rechtsstaatlicher Informations-,

Kontroll- und Vorbeugungsmechanismen und für die unzureichende

Aufklärung sowie gezielte Desinformation gegenüber der Presse und der

Öffentlichkeit im Umfeld der Debatten um den sogenannten Sachsen-Sumpf

(Kriminelle und korruptive Netzwerke in Sachsen) “

Drucksache 5/13756, Wahlvorschlag der Fraktion der NPD

Nach § 5 des Untersuchungsausschussgesetzes werden die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder von Untersuchungsausschüssen durch den Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen gewählt.

Mir liegt die Erklärung von Herrn Alexander Delle vor, wonach er auf seinen Sitz als stellvertretendes Mitglied des 2. Untersuchungsausschusses verzichtet.

Mit dem vorliegenden Wahlvorschlag der NPD-Fraktion wird beantragt, Herrn Holger Szymanski als zukünftiges stellvertretendes Mitglied des 2. Untersuchungsausschusses zu wählen. Bei Wahlen findet nach § 104 unserer Geschäftsordnung geheime Abstimmung statt. Wenn kein Mitglied des Landtages widerspricht, kann aber auch durch Handzeichen abgestimmt werden. Ich frage also, ob jemand widerspricht. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wir können durch Handzeichen wählen.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag auf Drucksache 5/13756 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Zwei Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Damit ist Herr Holger Szymanski als stellvertretendes Mitglied des 2. Untersuchungsausschusses gewählt.

Ich frage ihn: Nehmen Sie die Wahl an?

Herr Präsident, ich nehme die Wahl an.

Vielen Dank. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tagesordnungspunkt 1 ist damit beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

Wahlen zum 3. Untersuchungsausschuss gemäß § 5 des

Untersuchungsausschussgesetzes Thema: „Untersuchung möglicher

Versäumnisse und etwaigen Fehlverhaltens der Staatsregierung und der ihrer

Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterliegenden Sicherheits-, Justiz-,

Kommunal- und sonstigen Behörden im Freistaat Sachsen beim Umgang mit

der als ‚Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)‘ bezeichneten

neonazistischen Terrorgruppe, deren personell-organisatorischem Umfeld

und etwaigen Unterstützernetzwerken, insbesondere im Hinblick auf ihre

Entstehung, Entwicklung und ihr Agieren in bzw. von Sachsen aus sowie bei der Aufklärung, Verfolgung und Verhinderung der der Terrorgruppe ‚NSU‘

und gegebenenfalls den mit ihr verbundenen Netzwerken zurechenbaren

Straftaten und der Schlussfolgerungen hieraus

(Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen) “

Drucksache 5/13757, Wahlvorschlag der Fraktion der NPD

Die Rechtsgrundlage ist die gleiche wie im vorhergehenden Tagesordnungspunkt.

Mir liegt die Erklärung von Herrn Mario Löffler vor, wonach er auf seinen Sitz als stellvertretendes Mitglied des 3. Untersuchungsausschusses verzichtet.

Mit dem vorliegenden Wahlvorschlag der NPD-Fraktion wird beantragt, Herrn Holger Szymanski als zukünftiges stellvertretendes Mitglied des 3. Untersuchungsausschusses zu wählen.

Bei Wahlen findet nach § 104 unserer Geschäftsordnung geheime Abstimmung statt. Wenn kein Mitglied des Landtages widerspricht, kann aber auch durch Handzeichen abgestimmt werden. Ich frage also, ob jemand widerspricht. – Das ist nicht der Fall. Wir kommen also zur Abstimmung durch Handzeichen.

Wer dem Vorschlag auf Drucksache 5/13757 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Drei. Stimmenthaltungen? – Damit ist Herr Holger Szymanski bei vielen Stimmenthaltungen als stellvertretendes Mitglied des 3. Untersuchungsausschusses gewählt.

Ich frage ihn erneut: Nehmen Sie die Wahl an?

Herr Präsident, ich nehme die Wahl an.

Vielen Dank. – Damit ist auch Tagesordnungspunkt 2 beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf