Protokoll der Sitzung vom 12.03.2014

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

Fachregierungserklärung zum Thema: „Mehr als ein Verfassungsauftrag –

gemeinsam fördern und pflegen wir unsere Kunst und Kultur in Sachsen“

Ich übergebe das Wort an die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Frau Prof. von Schorlemer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Kunst und Kultur – sie sind nicht, einem geflügelten Wort zufolge, „nice to have“, also eine Sache, die man nicht wirklich braucht, die aber trotzdem jeder gern hätte. Nein, im Freistaat Sachsen wollen wir von einem „must have“ sprechen.

Kunst und Kultur – sie sind grundlegend. Kunst und Kultur – sie stehen unter dem besonderen Schutz der Verfassung. Zu ihrer Förderung hat sich der Freistaat Sachsen in besonderer Weise verpflichtet. Kunst und

Kultur sind unverzichtbar, auch für die gedeihliche Entwicklung und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

In diesem Sinne lässt sich von einer veritablen Verpflichtung zu Kunst und Kultur sprechen, sowohl in einer verfassungsrechtlichen als auch in einer gesellschaftlichen und letztlich auch in einer individuellen Dimension. In diesem Sinne lässt sich davon sprechen, dass Kunst und Kultur mehr als ein Verfassungsauftrag sind, wohl wissend, dass die Verfassung unser höchstes Rechtsgut ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir, im Folgenden – ausgehend von der am 27. Mai 1992 angenommenen Sächsischen Verfassung –

zunächst einen kurzen Rückblick auf die Bilanz sächsischer Kunst- und Kulturpolitik in dieser Legislaturperiode zu geben, um dann, im zweiten Teil der Regierungserklärung, das Spannungsfeld von Kunst- und Kulturpolitik des Freistaates im Verhältnis zu den Kommunen, zum Bund und zur Europäischen Union zu reflektieren und schließlich – in einem dritten Teil – thesenartig einige programmatische Schwerpunkte und Zukunftsfelder

sächsischer Kunst- und Kulturpolitik zu benennen.

Der Freistaat Sachsen ist ein demokratischer, „der Kultur verpflichteter sozialer Rechtsstaat“. Artikel 1 der Sächsischen Verfassung drückt nicht nur das Selbstverständnis des Freistaates aus, sondern auch den Stellenwert der Kultur in Sachsen.

(Beifall bei der CDU)

Das Kulturstaatsprinzip ist ein fundamentaler Verfassungsgrundsatz auf Augenhöhe mit den anderen dort genannten Verfassungsgrundsätzen. Es enthält unmittelbar geltendes Recht, und durch die Aufnahme und auch prominente Platzierung der Verpflichtung zum Schutz der Kultur unterscheidet sich unsere Landesverfassung von den Verfassungen vieler anderer Bundesländer. Losgelöst von der verfassungsrechtlichen Dimension beeindruckt, ja begeistert die schiere Fülle, der Reichtum der Kultur unseres Landes, ob in den Metropolen oder den ländlichen Kulturräumen, und zwar jeden, der mit wachen Sinnen auf Sachsen schaut.

Nicht weniger als 20 Theater und Kulturorchester in öffentlicher Trägerschaft, zahlreiche freie und Amateurtheater, Laienorchester und Chöre, ein flächendeckendes Netz von kommunalen und privaten Musikschulen und knapp 400 nicht staatliche Museen, die alle ihr Publikum finden, mehr als 450 öffentliche Bibliotheken, davon gut 180 mit hauptamtlicher Leitung, bilden zusammen mit den wissenschaftlichen Bibliotheken und Spezialbibliotheken ein vorbildlich dichtes Netz, wie es sonst kaum in anderen Bundesländern zu finden ist.

Temporäre Ausstellungen von hohem Niveau sind zu nennen, so auch spektakuläre wie die opulente Schau der Peredwischniki – russischer Realismus in Chemnitz 2012, die von Luc Tuymans und Prof. Bischoff kuratierte Ausstellung „Die Erschütterung der Sinne“ der SKD in Dresden 2013 unter der Schirmherrschaft des Kommissionspräsidenten Barroso oder auch die Ausstellung zu Wagner, Klinger und May als Weltenschöpfer 2013 im Museum für Bildende Künste in Leipzig.

Ja, im Museums- und auch im Ausstellungswesen herrscht eine beachtliche Dynamik. So haben wir in den vergangenen Jahren mit Neueinweihungen und Erweiterungen der Dauerausstellungen im Dresdner Residenzschloss nach dem Grundsatz der Einheit von baulicher Hülle und künstlerischem Inhalt als Markenzeichen erheblich an Substanz hinzugewinnen können, sei es durch die festliche Übergabe der „Türckischen Cammer“, des Riesensaales oder auch des Mathematisch

Physikalischen Salons, um nur einige der herausragenden

Attraktionen zu nennen, die auch international Aufmerksamkeit fanden. In die Zukunft blickend, freuen wir uns auf die Eröffnung des Staatlichen Museums für Archäologie in Chemnitz im ehemaligen Kaufhaus Schocken in wenigen Wochen im Mai 2014. Auch dies ist ein Ereignis von überregionaler Strahlkraft.

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist zweifelsohne zutreffend: Sachsen als Gemeinwesen ist ein der Kultur verpflichteter Staat. Damit dies so sein kann, ist es erstens erforderlich, angemessene und auch auskömmliche Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur zu schaffen. Damit komme ich zum Punkt der Kulturförderung im Rang einer Staatszielbestimmung. Artikel 11 Abs. 1 sieht vor: „Das Land fördert das kulturelle, künstlerische und wissenschaftliche Schaffen [...]“. Fördern bedeutet, dass das Land Hilfestellung und auch Unterstützung für das kulturelle, künstlerische und wissenschaftliche Schaffen leistet, ohne diese in der Freiheit von Kunst und Wissenschaft von der Erfüllung inhaltlicher Vorgaben abhängig zu machen. Diese aufgrund der vorkonstitutionell existierenden kulturellen Identität ohnehin bestehende, von der Verfassung aber auch ausdrücklich angesprochene Handlungsverpflichtung steht nicht nur auf dem Papier, sie ist von Anbeginn gelebte Verfassungswirklichkeit.

Die öffentlichen Kulturausgaben ohne kulturnahe Bereiche betrugen in Sachsen im Jahr 2009 706,5 Millionen Euro; das sind 169,08 Euro je Einwohner. Dieses Niveau haben wir nicht nur gehalten, sondern ausgebaut. Leider sind die aktuellen bundesweiten Vergleichzahlen noch nicht verfügbar, aber Sachsen ist auch weiterhin das Flächenland mit den höchsten Kulturausgaben pro Einwohner.

(Beifall bei der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Im Vergleich mit Flächenländern, zum Beispiel Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, werden in Sachsen circa 70 Euro mehr pro Einwohner für die Kultur ausgegeben. Die staatlichen Kulturausgaben in Sachsen sind von 1995 bis 2009 um beachtliche 20,1 % gestiegen, inklusive der Ausgaben für den Denkmalschutz. Der Einfluss der Landesausgaben auf die Entwicklung der Kultur in Sachsen ist höher als in anderen Ländern, da in Sachsen die „Kommunalisierungsquote“, das heißt der finanzielle Anteil der Kommunen an den Kulturausgaben aufgrund der Kulturraumfinanzierung, niedrig ist.

Ein zweiter Punkt. Es gilt, die Strukturen der Kulturlandschaft zu optimieren, also für die Zukunft zu sichern und im Hinblick auf ihre Verwaltung zu verschlanken. Entsprechend dem Auftrag des Sächsischen Landtages wurde der Rechtsformwechsel der Landesbühnen Sachsen trotz aller aufgetretenen Schwierigkeiten zum 1. August 2012 planmäßig vollzogen. An diesem Tag nahm die Landesbühnen Sachsen GmbH ihren Spielbetrieb auf.

42 Beschäftigte des ehemaligen Orchesters wechselten zur Elblandphilharmonie Sachsen GmbH Riesa, 215 ständige Beschäftigte der anderen Betriebsteile der Landesbühnen und weitere circa 95 Aushilfskräfte wechselten zur Landesbühne Sachsen GmbH. Dies geschah –

und das sollten wir auch anerkennen – unter großer Kraftanstrengung während des laufenden Spielbetriebs.

Die Landesbühnen Sachsen sind seitdem dabei, auch dank des großen Engagements des neuen Intendanten Manuel Schöbel, ihren Auftrag auch als mobiles Theater für Sachsen erfolgreich umzusetzen, also als eine Spielstätte für Jung und Alt in Schulen und Altenheimen, wo sie mit den hochwertigen Darbietungen ihrer Kunst erfreuen. Inzwischen konnten die Landesbühnen in ihrer neuen Rechtsform sogar die Zahl der Besucher gegenüber der letzten Spielzeit als Staatsbetrieb leicht erhöhen. Alle Unkenrufe, der Rechtsformwechsel sei mit einem Abbau des Kulturangebots verbunden, trafen nicht zu. Bereits kurze Zeit danach, zum Jahreswechsel 2013, schlossen sich das Staatsschauspiel Dresden und die Semperoper Dresden zum neuen Staatsbetrieb Sächsische Staatstheater zusammen.

Die Sächsischen Staatstheater sind ein moderner Betrieb mit effizienten Strukturen und – das ist mir wichtig – weiterhin zwei künstlerisch eigenständigen Häusern. Mit diesem Schritt wurden die beiden Häuser zukunftsfest gemacht. Damit ist auch eine größere Planungssicherheit gegeben. Vergleichbares wurde zum 1. Januar 2010 mit der Integration der Staatlichen ethnografischen Sammlungen in die SKD verbunden, wobei hier die Erhöhung der strukturellen Effizienz nur ein Aspekt ist; denn die SKD sind mit den ethnografischen Themen auch im internationalen Kulturaustausch und im Kontext der Forschung aktiv und setzen neue Akzente. Ich denke da an Ausstellungen, etwa zur Geschenkkultur des Potlatch der kanadischen First Nations 2012 oder auch an die aktuelle Ausstellung skulpturaler Bildnisse nordamerikanischer

Indianer aus den Sammlungen des Vatikans.

Besonders in der Kunst ist die Frage der Persönlichkeit wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es ist daher drittens erforderlich, solche Persönlichkeiten zu gewinnen, die künstlerisch ausgewiesen sind und die Fähigkeit besitzen, ein Ensemble, eine Institution zu führen, und die auch Neuerungen ermöglichen. Das ist unter meiner Ägide mehrfach erfolgreich geschehen. Hingewiesen sei an dieser Stelle unter anderem auf die Berufung des Direktors der Gemäldegalerie „Alte Meister“, Herrn Prof. Dr. Bernhard Maaz, oder auch auf die Berufung des Generaldirektors der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, Dr. Hartwig Fischer, auf die Berufung des Oberbürgermeisters Christian Schramm als neuen Präsidenten des Kultursenats oder auch die Wahl des neuen Präsidenten der Kulturstiftung, Herrn

Ulf Großmann, in den Vorstand der Kulturstiftung. Hingewiesen sei auch auf die neue Direktorin des Staatlichen Museums für Archäologie in Chemnitz, Dr. Sabine Wolfram. Und wir wissen, bei der Semperoper ist es mit der Verpflichtung von Christian Thielemann im Herbst 2009 als Chefdirigent gelungen, auch den Ruf der Staatskapelle als ein Orchester von Weltrang zu mehren.

Lassen Sie mich an dieser Stelle, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, in der gebotenen Kürze

auf die Ereignisse im Zusammenhang mit der Intendanz bei der Sächsischen Staatsoper zu sprechen kommen.

(Antje Hermenau, GRÜNE: Ja, das würde ich gern hören!)

Ich versichere Ihnen, dass dies für mich eine sehr schwere Entscheidung war. Einerseits waren mit der – auf Vorschlag der internationalen Findungskommission erfolgten – Wahl von Serge Dorny erhebliche Hoffnungen verbunden, und seine Vorstellungen von einer sich öffnenden, auch junge Menschen ansprechenden Oper entsprachen und entsprechen durchaus auch den meinigen, aber auch den Vorstellungen des Verwaltungsrates der Sächsischen Staatstheater.

Andererseits ging es aber nicht etwa um Auseinandersetzungen zwischen Christian Thielemann und Serge Dorny – wie es in der Öffentlichkeit zum Teil dargestellt wird –, sondern es ging um die Frage, wie man erfolgreich ein Repertoiretheater in die Zukunft führt. Hier trete ich Christian Thielemann sicherlich nicht zu nahe, wenn ich sage, dass es dabei auch nicht um den Chefdirigenten geht, sondern um die Frage: Wie binde ich im Wege des vertrauensvollen Miteinanders die Staatskapelle als integralen Bestandteil der Staatsoper in die zukünftige Entwicklung ein? Diese Frage ist nun einmal auch unabhängig von den aktuellen Leitungsfunktionen zu sehen.

Wenn aber jemand mit der Option „alles oder nichts“ an mich herantritt und diese mit unangemessenen und unrealistischen Forderungen und Fristsetzungen verbindet, dann spricht dieses Vorgehen meines Erachtens für sich selbst; denn wichtig ist nicht, was hinter uns liegt, sondern wichtig ist die Zukunft der Sächsischen Staatsoper und der Sächsischen Staatskapelle als integralen Bestandteil. Wir werden, wie wir es auch bei den anderen Einrichtungen – ich habe es eben erwähnt: Staatliche Kunstsammlungen Dresden – mehrfach überaus erfolgreich getan haben, auch für die Staatsoper in der gebotenen Zeit einen Intendanten finden, der visionär mit dem Haus arbeiten will, der aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, damit verbunden auch über die Fähigkeit verfügt zu führen, und zwar so, dass keine Verheerungen entstehen und auch keine unwägbaren Risiken, etwa für einen ordentlichen Geschäftsbetrieb oder auch eine funktionierende Verwaltung; und damit ist genug gesagt.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich auf eine für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes besonders bedeutsame Passage in der Verfassung hinweisen – Zitat –: „Die Teilnahme an der Kultur in ihrer Vielfalt […] ist dem gesamten Volk zu ermöglichen.“ Artikel 11 Abs. 2 Satz 1.

(Beifall bei den LINKEN)

Dazu zählt neben der kulturellen Bildung – dazu später mehr – auch die Teilnahme an der Erinnerungskultur. Sachsen hat, bedingt durch nationalsozialistischen Terror und kommunistische Diktatur, eine Vielzahl an Orten zu

verzeichnen, die würdevolles Erinnern und Gedenken an die Opfer politischer Gewaltherrschaft gebieten. Das ist insbesondere Aufgabe der Sächsischen Gedenkstättenstiftung.

Aber: Zu Beginn meiner Amtszeit bot die Sächsische Gedenkstättenstiftung ein desolates Bild. Insgesamt fünf Opferverbände, darunter der Zentralrat der Juden und auch der Zentralrat der Sinti und Roma, hatten sich aus der Gremienarbeit der Stiftung zurückgezogen, weil sie das 2003 in Kraft getretene Stiftungsgesetz kritisierten und ihm vorwarfen, die Singularität des Holocaust nicht anzuerkennen. Erst nach einem von mir entwickelten und auf den Weg gebrachten erfolgreichen Mediationsverfahren unter der Leitung des Staatssekretärs a. D. Dr. Albin Nees und erst nach anschließender, von einem breiten, parteiübergreifenden Konsens dieses Hohen Hauses getragenen Novellierung des Gesetzes ist eine Rückkehr der Opferverbände ermöglicht worden. Das fand auch international Beachtung und Anerkennung und ist in meinen Augen eine der schönsten und auch wichtigsten Erfolge in dieser Legislaturperiode.

Ich möchte an dieser Stelle auch ausdrücklich Ihnen, den Abgeordneten des Sächsischen Landtags, danken, die Sie hier durch Ihre parlamentarische Geschlossenheit mehrheitlich dieses wichtige Zeichen gesetzt haben. Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fahre mit einem kurzen Rückblick auf die Bilanz im Lichte der Sächsischen Verfassung fort. In Verbindung mit Artikel 7 benennt die Verfassung das Recht auf (kulturelle) Bildung als explizites Staatsziel. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat sich mit dem Thema beschäftigt und Empfehlungen zur kulturellen Kinder- und Jugendbildung beschlossen und diese auch im vergangenen Jahr überarbeitet. Die KMK sieht den Bedarf, Aktivitäten und Akteure durch geeignete politische Maßnahmen zu flankieren und stärker miteinander zu vernetzen. Auch deswegen unterstützt der Freistaat die Kulturräume bei der Einrichtung von Netzwerkstellen für kulturelle Bildung, deren Aufgabe es unter anderem ist, Unterstützung und Beratung für die Träger kultureller Bildungsprojekte zu leisten.

Auch der Kultursenat hat der kulturellen Bildung zu Recht Priorität eingeräumt und dies als eine wichtige Aufgabe formuliert. Der 5. Kulturbericht des Sächsischen Kultursenats aus dem Jahr 2012 widmet sich ausschließlich der Frage der kulturellen Bildung in Sachsen. Die Staatsregierung – von den Abgeordneten dieses Hohen Hauses zuletzt im Oktober vergangenen Jahres aufgefordert – hat deswegen im Bereich kultureller Bildung in dieser Legislaturperiode deutliche Schwerpunkte gesetzt. Danken möchte ich an dieser Stelle explizit der Abgeordneten und Kulturpolitischen Sprecherin der CDUFraktion, Aline Fiedler, für ihre großartige Unterstützung im Bereich der kulturellen Bildung.

(Beifall bei der CDU)

Eine der ersten Amtshandlungen von mir als Kunstministerin war der freie Eintritt ins Staatliche Museum für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Auch die Semperoper folgte mit Ermäßigungen für Kinder und Jugendliche sowie andere Kultureinrichtungen, auch solche, die städtisch geführt sind.