Eine der ersten Amtshandlungen von mir als Kunstministerin war der freie Eintritt ins Staatliche Museum für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Auch die Semperoper folgte mit Ermäßigungen für Kinder und Jugendliche sowie andere Kultureinrichtungen, auch solche, die städtisch geführt sind.
Seit dem Schuljahr 2009/2010 findet außerdem „Jedem Kind ein Instrument“ als ein vom Freistaat finanziertes wichtiges Projekt der kulturellen Bildung in Sachsen statt, und ich beabsichtige, dieses erfolgreiche und auch gut angenommene Programm JeKi, das inzwischen in über 50 Grundschulen – vorwiegend im ländlichen Raum – vom Freistaat Sachsen finanziert wird, in Umsetzung des Berichts des SMWK vom 1. August 2013 an den Landtag als festen Bestandteil der kulturellen Bildung weiterzuentwickeln und auch zu verstetigen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Die umfangreiche Entschließung des Hohen Hauses vom 17. Oktober 2013 zur kulturellen Bildung mit ihren zwölf Handlungsaufforderungen bildet aktuell den Handlungsrahmen für die Arbeit der zuständigen Ressorts. Das reicht selbstverständlich auch weit in die nächste Legislaturperiode hinein und schließt die aktive Teilnahme der Staatsministerien für Kultus und Soziales ein.
Konkrete Aktivitäten meines Hauses bereits heute sind etwa die Einführung eines jährlich tagenden Runden Tisches für kulturelle Bildung, an dem künftig auch landesweit im Bereich kultureller Bildung tätige Vereine und Verbände teilnehmen werden. Zu seinen Aufgaben gehört die Analyse der Situation der kulturellen Bildung, aber natürlich auch die Stärkung der Nachhaltigkeit im Bereich der kulturellen Bildung im Freistaat Sachsen. Das SMWK hat hier ein ganz wesentliches neues Projekt im Bereich Schule und Theater initiiert, ein Kooperationsprojekt, das unter anderem ab dem Jahr 2015 ein jährliches landesweites Treffen der Schülertheater im Freistaat und jetzt erstmals bei diesem Thema auch eine Kooperation von Theatern in öffentlicher Trägerschaft und Amateurtheatern landesweit ermöglicht. Damit wird eine Lehrstelle im Kontext der so wichtigen Soziokultur und der kulturellen Bildungsarbeit für und mit Jugendlichen gefüllt.
Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich auch auf die kulturelle Teilhabe durch inklusive Angebote zu sprechen kommen. Gemeinsam und in Abstimmung mit dem Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat sich mein Haus in den letzten Jahren mit Kräften darum bemüht, kulturelle Angebote verstärkt mit Blick auf Menschen mit Behinderungen zur Verfügung zu stellen.
Die Sächsische Staatsoper Dresden hat auf meine Anregung hin wiederholt Tanzprojekte inklusiver Art veranstaltet, so im April 2013 in Kooperation mit dem Sächsischen Cochlear Implant Centrum und der Palucca
Hochschule für Tanz für hörgeschädigte Jugendliche zwischen 14 und 20 Jahren. Das Antikenmuseum in Leipzig konnte auf mein Zutun hin den Eingangsbereich für Menschen mit Sehbehinderungen fertigstellen. Ich möchte auch auf das bereits im Aufbau befindliche Internetangebot des SMWK verweisen, mit dem inklusive Angebote, auch staatliche Kultureinrichtungen vorgestellt werden: „Kultur barrierefrei erleben“, www.kulturland.sachsen.de/5087.html.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie erkennen hier vielleicht auch ein wesentliches Element meines eigenen kulturpolitischen Credos. Es geht auf der einen Seite stets um die Ermutigung zur Wahrnehmung von kulturellen Angeboten auf der Seite der Rezipienten, auf der anderen Seite aber auch um eine Ausweitung der Angebote und mehr Transparenz oder, sagen wir, um eine möglichst barrierefreie Eintrittsschwelle. Es ist dabei auch wichtig, dass wir die Beispiele bester Praxis sichtbar machen, um allgemein die Attraktivität auf der Angebotsseite zu verbessern und auch zur Nachahmung einzuladen.
Wichtig ist dabei auch, dass Teilhabe an der Kultur nicht allein in dem Besuch einer kulturellen Veranstaltung besteht. Kulturelle Teilhabe für Menschen mit Behinderung geht weit darüber hinaus. Das zeigt insbesondere auch die Arbeit der Deutschen Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig, die in puncto Inklusion führend im deutschsprachigen Raum ist. Die DZB kann nunmehr – auch dank der mehrjährigen Förderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – von DaCapo-BrailleBlindennotenschrift blinden- und sehbehinderten Musikern die von ihnen benötigten Werke zeitnah liefern. Dieser Notenübertragungsservice ist zu einer nachgefragten Dienstleistung in ganz Deutschland geworden, für professionelle Musiker ebenso wie für Laien und Künstler. Vor allen Dingen im beruflichen Sektor ist es also für Kantoren, Chorleiter, Sänger, Instrumentalisten inzwischen eine unverzichtbare Arbeitsgrundlage geworden und stärkt damit auch ihre beruflichen Chancen und ihre gesellschaftliche Teilhabe. Das halte ich für enorm wichtig.
Meine Damen und Herren, die Staatszielbestimmung Kultur erstreckt sich, was vielen nicht ganz so bewusst ist, auch auf den kulturellen Austausch – Artikel 11 Abs. 1 unserer Verfassung. Am 23. Januar 2012 habe ich zusammen mit dem damaligen Generalsekretär des GoetheInstituts, Herrn Prof. Hans-Georg Knopp, im Mendelssohn-Haus in Leipzig eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem SMWK und dem Goethe-Institut unterzeichnet. Als Folge dieser Kooperation sollen nicht nur erprobte Formen der Zusammenarbeit unterstützt, sondern auch neue Angebote und Projekte entwickelt werden.
Für den kommenden Doppelhaushalt existiert eine Planung für ein bei unserer renommierten Kulturstiftung angesiedeltes Förderkonzept zum internationalen kulturellen Dialog, für das wir einen überschaubaren Etat bereithalten wollen, zum Beispiel auch für Künstleraustausche in beide Richtungen, um so auch die internationale
kulturelle Strahlkraft unseres Landes zu erhöhen. Für die Verankerung im nächsten Doppelhaushalt werde ich mich einsetzen. Ich hoffe natürlich auch auf Ihre Unterstützung, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Dem kulturellen Austausch, zum Teil auch mit Blick auf die Umsetzung der „Goethe-Vereinbarung“, dienten in den vergangenen vier Jahren auch verschiedene Auslandsreisen mit kulturellen Schwerpunkten, sei es nach Jerusalem, Hanoi, Moskau, Breslau oder Warschau oder nächste Woche auch nach Neu-Delhi und Singapur. Dabei kam es auch zu intensiven Kontakten mit Kunst- und Kulturministerien. Es wurden Absichtserklärungen unterzeichnet. Zum Teil kam es auch zu Vereinbarungen zur Vertiefung der Zusammenarbeit auf kulturellem Gebiet.
Bei meinen Besuchen in Breslau und Warschau konnte ich einen Eindruck davon gewinnen, welch hohen Stellenwert unsere bilateralen Kulturbeziehungen historisch, aber auch gegenwärtig besitzen. Die Kunst- und Kulturgeschichte Sachsens und Polens sind eng miteinander verschränkt. Angesichts der reichen kulturellen Überlieferung in Sachsen ergeben sich daraus auch Verpflichtungen, die für die kulturelle Identität Polens geradezu konstitutiv sind, insbesondere etwa was die Denkmalpflege in Warschau und damit auch die Zugänglichkeit von Archivalien, die in Sachsen lagern, betrifft. Es muss uns mit Dankbarkeit erfüllen, wenn sich angesichts der Geschichte insbesondere auch im Rahmen der Regionalpartnerschaft zum polnischen Niederschlesien Kooperationen in der Musikkultur, Bereich Theater und Ballett, auftun, die möglicherweise perspektivisch eine Brücke zur europäischen Kulturhauptstadt Breslau 2016 schlagen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine immanente Grenze findet der kulturelle Austausch freilich dort, wo ein Verbleib von Kulturgütern im Freistaat Sachsen wünschenswert ist. Ein eigenes Bundesgesetz regelt den Schutz von Kulturgütern gegen jede Abwanderung. Mit maßgeblicher Unterstützung des Beauftragten für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder konnten wir im Juni 2013 den Ankauf und damit auch den Erhalt der Musikbibliothek Peters für Leipzig erwirken. Ein unermesslicher Schatz blieb in unserer Stadt, und vor diesem Hintergrund erfolgte auch der Eintrag in das Verzeichnis des national wertvollen Kulturgutes, gleichbedeutend mit einer festen Verankerung dieses Kulturgutes im Lande für die Musikstadt Leipzig.
Ich unterstütze die Bemühungen der Bundesregierung, dieses Gesetz zu novellieren, um illegal ausgeführtes Kulturgut anderer Staaten auch an diese zu restituieren und natürlich auch deutsches Kulturgut besser vor Abwanderung ins Ausland zu schützen.
Die Bewahrung der Identität, die Pflege und Entwicklung auch von Sprache, Kultur und Überlieferung betrifft in Sachsen besonders das sorbische Volk und auch Minder
heiten deutscher Staatsangehörigen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Insofern verweise ich auf den Bericht der Staatsregierung zur Lage des sorbischen Volkes, der in Kürze vorgelegt werden wird.
Die Minderheitenpolitik gegenüber dem sorbischen Volk hat den Rang eines staatlichen Auftrages. Die Artikel 2, 5 und 6 der Sächsischen Verfassung sind zu nennen. In dieser Legislaturperiode hat die Staatsregierung, dem Koalitionsvertrag entsprechend, einen kulturpolitischen Schwerpunkt gesetzt und – federführend ist hier das SMWK – einen Maßnahmenplan zur Ermutigung und Belebung des Gebrauchs der sorbischen Sprache angenommen und inzwischen auch als zweisprachige Broschüre veröffentlicht. Dabei unterstützt insbesondere der Rat für sorbische Angelegenheiten im Rahmen seiner Möglichkeiten auch die Förderung der Maßnahmen in diesem Maßnahmenplan.
Ein Beispiel für die Umsetzung ist die Auslobung eines eigens konzipierten Preises des SMWK für die sorbische Sprache. Der inzwischen ausgelobte Zejler-Preis, mit 5 000 Euro dotiert, wird in diesem Sommer erstmals verliehen. Es sollen herausragende Verdienste um den Erwerb, den Gebrauch und die Vermittlung der sorbischen Sprache, insbesondere des Obersorbischen, gewürdigt werden.
Ich möchte an dieser Stelle auch der bereits seit 1991 bestehenden Stiftung für das sorbische Volk für ihre Arbeit danken. Durch die Förderung von Einrichtungen der Kunst, Kultur und Heimatpflege der Sorben, durch die Mitwirkung bei Vorhaben der Dokumentation, Publikation und Präsentation sorbischer Kunst und Kultur dient sie, wie es ihr Stiftungszweck vorsieht, auch der „Pflege und Förderung sorbischer Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes“. Die Staatsregierung wird sich daher gegenüber dem Bund auch weiter dafür einsetzen, dass der Bundeszuschuss an die Stiftung für das sorbische Volk der Höhe nach für 2014 der Gesamtsumme von 2013 entspricht.
Die Domowina, Bund Lausitzer Sorben, hat sich im November 2013 auch mit einer eigenen länderübergreifenden Bewerbung in das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes eingebracht. Die Bewerbung hat den Titel „Gesellschaftliche Bräuche und Feste der Lausitzer Sorben im Jahreslauf“. Im Verlauf dieses Jahres erwarten wir die Empfehlung des bei der deutschen UNESCO-Kommission angesiedelten Expertenkomitees, das dann auch über die Nominierungsvorschläge zu befinden hat.
Genau in diesen größeren europäischen Zusammenhang gehört auch die besondere Stellung der Förderung und Pflege sorbischer Sprache und Kultur in Sachsen. Wie gesagt, mehr dazu auch im Bericht der Staatsregierung zur Lage des sorbischen Volkes.
Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, komme ich zum zweiten Teil meiner Darlegungen. Im ersten Teil
sprach ich mit Blick auf das Verhältnis zu den Kommunen schon das in der Verfassung niedergelegte Staatsziel der Kulturförderung an. In Kenntnis der Tatsache, dass nach Abschluss der Übergangsfinanzierung nach dem Einigungsvertrag eine ergänzende Förderung kommunaler Einrichtungen und Maßnahmen erforderlich ist, hat der Gesetzgeber, also Sie, sehr verehrte Abgeordnete, von der ihm nach der Gemeindeordnung zustehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, im Sächsischen Kulturraumgesetz die Kulturpflege zur weisungsfreien kommunalen Pflichtaufgabe für die Gemeinden und Landkreise erklärt.
„Weisungsfreie kommunale Pflichtaufgabe“ bedeutet auch, dass Entscheidungen in kommunaler Selbstverwaltung vor Ort zu treffen sind und getroffen werden. Der Freistaat Sachsen berät oder moderiert, wenn die Kommunen dies wünschen. Er unterstützt auch punktuell gesonderte Projekte von landesweiter Bedeutung. Der Freistaat Sachsen kann aber der kommunalen Seite nicht das Recht und auch die Pflicht zum Unterhalt ihrer Kultureinrichtungen und die damit verbundenen Entscheidungen abnehmen.
Der Freistaat nimmt seine Mitverantwortung durch seine Beteiligung am Kulturlastenausgleich des Kulturraumgesetzes wahr. Diese Grundsätze stehen meines Erachtens, meine sehr geehrten Abgeordneten, auch für die anstehende Evaluation des Kulturraumgesetzes nicht zur Disposition.
Die Weiterentwicklung und die Zukunftssicherung innerhalb wie außerhalb der kulturellen Zentren sind vorrangige Ziele auch im Hinblick auf das Kulturraumgesetz. Deshalb ist es nunmehr Zeit für eine angemessene Aufstockung der Mittel für die Kulturräume im nächsten Doppelhaushalt.
Zu Beginn der neuen Legislaturperiode hat die Staatsregierung die Aufgabe, zu überprüfen, ob sich das Kulturraumgesetz „im Hinblick auf die Erhaltung und Förderung kultureller Einrichtungen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung bewährt hat“ (§ 9 Sächsisches Kulturraumgesetz). Daher sind die Sachgerechtigkeit der in diesem Gesetz geregelten Organisations- und Finanzstrukturen, die Anzahl und der Zuschnitt der Kulturräume sowie das Verfahren und die Kriterien zur Verteilung der Landesmittel an diese zu untersuchen. Über das Ergebnis der Prüfung ist dem Landtag bis zum 31. Dezember 2015 zu berichten.
Neben den im Gesetz genannten Kriterien werden aber auch weitere Sachverhalte untersucht. Zu erinnern sei an den Prüfauftrag des Landtages zur kulturellen Bildung vom 17. Oktober 2013. Ziel ist es außerdem, Verfahrenserleichterungen im praktischen Gesetzesvollzug zu erreichen. Insbesondere wird dabei auch die Frage nach der Berechnung der Landeszuweisung nach der Sächsischen Kulturraumverordnung eine Rolle spielen. Zudem wird die Mittelverteilung der Kulturraummittel zwischen
Mein Haus arbeitet derzeit an einem konkreten Ablaufplan für dieses wichtige Projekt. Ich kann Ihnen aber bereits jetzt versichern, dass sich die Staatsregierung bei der Evaluierung auch externen Sachverstandes bedienen wird. Sowohl der Sächsische Kultursenat wie auch Vertreter der kommunalen Seite haben ihr Interesse an einer aktiven Mitwirkung bekundet, und die Staatsregierung ist für diese Unterstützung dankbar.
Was zum Zweiten das Verhältnis zur Bundesebene angeht, so trägt das Grundgesetz dem konstruktiven Charakter der kulturellen Identität der Länder dadurch Rechnung, dass es die Kulturhoheit der Länder wahrt. Der Bund hat nur geringe Kompetenzen auf kulturellem Gebiet. Ich begrüße es indes sehr, dass die von Kulturstaatsminister Neumann schon bewegte Zusammenarbeit zwischen Bund und Land – auch diese Bewegung in Richtung kooperativer Kulturföderalismus – weiter durch Prof. Monika Grütters, die Nachfolgerin von Herrn Neumann, ausgebaut und intensiviert wird. Es soll hier regelmäßig Treffen mit den Kunst- und Kulturministern des Landes geben. Ein erster solcher Austausch wird am 14. März stattfinden.
Wir sind dem Bund dankbar – und wir werden das auch in Zukunft sein – für seine Unterstützung einer Vielzahl von Projekten. Ich nenne hier nur das Engagement des Bundes bei der Kinodigitalisierung, beim Ausbau des Leipziger Mendelssohn-Hauses oder auch bei dem weiteren Ausbau des Dresdner Residenzschlosses.
regierung führt aus, dass die kulturelle Infrastruktur in Deutschland fortentwickelt, modernisiert werden soll. Wichtige Aspekte sind auch die Barrierefreiheit kultureller Einrichtungen und Baudenkmäler oder auch die Entwicklung eines neuen Kooperationsmodelles, um auf die Potenziale des demografischen Wandels im Kulturbereich einzugehen. Hier, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollten wir das Angebot des Bundes auch wirklich aufgreifen und gemeinsam diesen Weg gehen. Gleiches gilt für die Kofinanzierung eines etwaigen Bundesprogramms im Bereich des innovativen und international ausstrahlenden Tanzes. Auch hier wollen wir im kommenden Doppelhaushalt Vorsorge für eine Kofinanzierung treffen. Dafür, meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte ich Sie auch um Ihre Unterstützung.
Daneben wird der Bund aller Voraussicht nach das Programm „Invest-Ost“ fortsetzen. Hier konnte Sachsen in den Jahren 2009 bis 2013 auch einen hohen Anteil aus dem BKM-Förderprogramm abrufen – Bundesmittel in Höhe von 6,78 Millionen Euro. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eine sächsische Erfolgsgeschichte. Aufgrund des Engagements des Generalsekretärs der Sächsischen Union, Michael Kretschmer – an diesen auch expliziten Dank –,
und meines Hauses ist es nämlich gelungen, dieses Programm, das definitiv 2012 auslaufen sollte, zu verlängern und fortzuführen. Auch für die nächsten Jahre ist zu hoffen, dass dieses Programm, welches von besonderer Bedeutung auch für die neuen Länder ist, fortgesetzt wird.
Zum Dritten: Wenn in Deutschland die Kulturarbeit in erster Linie Sache der Länder ist, so ist seit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages 1993 auch eine Kulturkompetenz der EU gegeben im Sinne einer Unterstützung kultureller Aktivitäten, auch im Sinne eines Verständnisses für das gemeinsame kulturelle Erbe und natürlich im Sinne einer Förderung kultureller Zusammenarbeit innerhalb der Union und mit Drittländern.
Die Einbettung sächsischer Kulturpolitik in den europäischen Rahmen sollte sich hier nach Möglichkeit noch stärker in einer erfolgreichen Einwerbung von EU-Mitteln für die Kultur niederschlagen. Die wissenschaftliche Expertise und auch die Forschungslandschaft sind hierauf wie in kaum einem anderen Bundesland vorbereitet. Das gilt für die Restauratorenausbildung auf Hochschulniveau, das gilt für drei Fraunhofer-Institute, ein SenckenbergForschungsmuseum – alle insgesamt führend im Bereich der Kulturerbeforschung.
Aber ohne neue EU-Förderprogramme, die auch die Kulturerbeforschung erfassen, können dieser erreichte hohe Stand und das internationale Renommee künftig kaum gehalten werden.
Und noch etwas, meine sehr geehrten Damen und Herren, macht mir Sorge: Bei den großen Fördertöpfen auf EUEbene fällt die Kultur sozusagen durch den Rost. Kultur wird nicht als eigenständiges Kriterium genannt, sondern muss unter die für die neue Förderperiode maßgeblich bestimmenden Kriterien subsumiert werden. Jeder, der sich mit diesem Bereich beschäftigt, weiß, dass sich hier vermeintlich ein Spielraum eröffnet, andererseits aber die hohe Gefahr besteht, dass die Kultur gar nicht vorkommt.
Lassen Sie mich noch auf ein weiteres Problem hinweisen: In der gegenwärtigen Diskussion der EU zur Kulturförderung steht nicht an erster Stelle Kultur als identitätsstiftender Faktor auch innerhalb der europäischen Einigung, sondern es stehen vielfältige Nützlichkeitserwägungen im Vordergrund. Der Eindruck entsteht, als ginge es primär darum, wie Kultur der Wirtschaft dienen kann. Das zeigt sich bei der Kreativwirtschaft. Das zeigt sich bei der Medienwirtschaft, aber auch bei vielen anderen Bereichen.