Wir stimmen zuerst ab über die Drucksache 5/14717. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Einige Stimmenthaltungen. Der Beschlussempfehlung ist mit Mehrheit zugestimmt worden.
Ich rufe auf die Drucksache 5/14718. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier gibt es wieder Stimmenthaltungen. Dennoch ist mit Mehrheit zugestimmt.
In seinem Jahresbericht 2013 hat der Sächsische Rechnungshof in Band I in 26 Einzelpunkten die Arbeit der Regierung geprüft.
Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass der Rechnungshof in seinem Bericht ausdrücklich die Verankerung des Neuverschuldungsverbotes in der Sächsischen Verfassung begrüßt. Schön, dass der Sächsische Rechnungshof den im Sächsischen Landtag beschrittenen Weg begrüßt und unterstützt.
Gleichzeitig weist der Sächsische Rechnungshof darauf hin, dass eine langfristige Konsolidierungsstrategie ebenso wie die Pflicht zur Rücklagenbildung bei Steuermehreinnahmen unabdingbar sind. Ich darf mich an dieser Stelle für diese klaren Worte des Rechnungshofes bedanken. Egal, in welcher Regierungskonstellation ab Herbst weiter regiert wird – an dieser Wahrheit wird niemand vorbeikommen. Eigentlich sind dies Selbstverständlichkeiten, aber wenn ich an die jüngsten Äußerungen der Opposition zur Haushaltsführung der Regierung denke, dann habe ich Zweifel, ob es für diese Selbstverständlichkeiten einen Konsens gibt.
Wie so oft, gibt es auch in diesem Jahresbericht Fälle, die einer gewissen Skurrilität nicht entbehren. So zum Beispiel, wenn für ein Gebäude zwar ein Treppenhaus in ein drittes Stockwerk, nicht aber das dazugehörige Stockwerk an sich errichtet worden ist. Trotzdem hat uns als CDUFraktion, in jedem Einzelfall interessiert, welche Hintergründe hinter dem vom Rechnungshof kritisierten Han
deln der Regierung steckten. So mancher klar wirkende Fall entpuppt sich dann doch als recht komplex.
Ich möchte noch kurz zu Band II kommen. Der Sächsische Rechnungshof hat in elf Punkten finanzrelevante kommunale Sachverhalte geprüft. Auch hier hat der Sächsische Rechnungshof eine sehr hilfreiche Analyse der Lage im Allgemeinen ebenso wie in prägnanten Einzelfällen abgegeben. Ich bin mir sicher, dass der Band II nicht nur von der Staatsverwaltung, sondern ebenso von der kommunalen Ebene gelesen und analysiert wird.
Nicht immer teilt die CDU-Fraktion die Meinung des Sächsischen Rechnungshofes. Ich darf mich aber herzlich beim Herrn Rechnungshofpräsidenten Prof. Binus für den Bericht und die Hinweise bedanken. Bitte richten Sie diesen Dank auch an Ihre Mitarbeiter aus. Die Diskussion der Jahresberichte des Rechnungshofes ist ein wichtiger Bestandteil unserer demokratischen Parlamentskultur und wir messen ihr einen sehr hohen Stellenwert zu.
Der Ausschuss schlägt schließlich die Entlastung der Staatsregierung vor. Die Einzelthemen wurden bereits im Haushalts- und Finanzausschuss und für Band II auch im Innenausschuss beraten. Ich bitte um eine entsprechende Zustimmung zur Beschlussempfehlung.
Mit der Prüfung durch den Sächsischen Rechnungshof wird dem Landtag Jahr für Jahr die Gelegenheit gegeben, sich kompetent und unabhängig mit der Arbeit der Sächsischen Staatsregie
rung auseinanderzusetzen. Dafür danken wir dem Sächsischen Rechnungshof und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich.
Parlamentarische Kontrolle der Regierung benötigt Informationen, die durch den Rechnungshof aufgearbeitet und mit denen Problemstellungen und Fehlentwicklungen transparent gemacht werden. Auch und gerade im Hinblick auf die nachlaufende Prüfung danken wir dem Rechnungshof auch für seine nachhaltige und dauerhafte mahnende Rolle bei der Bewirtschaftung der öffentlichen Gelder. In den letzten Jahren hat sich der Rechnungshof durch diverse Sonderberichte und Beratende Äußerungen in tagesaktuelle Auseinandersetzungen eingeschaltet.
So wurden in dieser Legislaturperiode unter anderem die Sonderberichte nach § 99 SäHO mit den Titeln „Prüfung der Maßnahmen zur Konjunkturbelebung und Auswirkungen der Finanzkrise im Freistaat Sachsen“, „Prüfung der Fischereiabgabe“, „Notwendigkeit einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt der Freistaaten Sachsen und Thüringen?“ und „Personalwirtschaftliche Konzepte in der sächsischen Staatsverwaltung“ vorgelegt.
Darüber hinaus legte der Sächsische Rechnungshof die Beratenden Äußerungen gemäß § 88 Abs. 2 SäHO zu den Themen „VOB-Vergaben im Unterschwellenbereich – Hinweise und Empfehlungen an Kommunen“, „Transparenz, Haushaltsflexibilisierung, Budgetrecht – Schritte zu einer neuen Haushaltswirtschaft – Teil II“, „Organisationsempfehlungen für sächsische Landkreise zur mittelfristigen Umsetzung bis zum Jahr 2020“, „Empfehlungen zu strategischen Förderkonzepten und Förderinstrumenten sowie zur künftigen Rolle der Sächsischen Aufbaubank (SAB) “, „Nachhaltigkeit und Reduzierung der Bewirtschaftungs- und Bauunterhaltsausgaben des Freistaates Sachsen“ sowie „Transparenz, Haushaltsflexibilisierung, Budgetrecht – Schritte zu einer neuen Haushaltswirtschaft“ vor.
Insbesondere die Berichte zur Haushaltswirtschaft und den fehlenden personalwirtschaftlichen Konzepten haben intensive Debatten ausgelöst und bleiben dauerhafte Aufgabenstellungen auch für den neu zu wählenden Landtag.
Am Ende dieser Legislaturperiode darf ich dem Rechnungshof auch dafür danken und ihn ermutigen, diese begleitende Tätigkeit fortzusetzen.
Zum vorliegenden Jahresbericht 2013 selbst. Aus der Vielzahl der Prüfungsfeststellungen möchte ich exemplarisch zwei Aussagen herausgreifen: „Der Freistaat lässt ein tragfähiges Personalkonzept, um steigenden Personalausgaben und Versorgungslasten entgegenzuwirken, vermissen.“
Angesichts der Aussagen des amtierenden Ministerpräsidenten zu Beginn der Legislatur im Jahr 2020, 70 000 Beschäftigte auf der Landesebene erreichen zu wollen, hinterlassen diese Aussage und die Reaktionen der Staatsregierung nur Kopfschütteln. Offensichtlich wurde eine durch nichts gestützte Zielzahl in den politischen Raum
geworfen und wird bis heute vor sich her getragen, ohne dass damit ein Konzept oder auch nur der Versuch eines Konzeptes verbunden war und ist. Die Unruhe, die dadurch seit Jahren in den öffentlichen Dienst gebracht wird, sorgt für Motivationsverlust, das Gefühl mangelnder Akzeptanz der Arbeit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und eine mangelnde Realitätsnähe dieser Staatsregierung.
Zum Langläuferthema Doppik der Kommunen im Freistaat hält der Rechnungshof fest: „Der Umstellungsprozess wurde generell unterschätzt.“ In zehn Jahren ist es nicht ausreichend gelungen, die Umstellung des Rechnungswesens der Kommunen zielgerichtet und professionell zu begleiten, was im Ergebnis Ausnahmeregelungen und Fristenverlängerungen notwendig machte, ohne dass das Grundproblem der mangelnden Finanzkraft zur Darstellung der Abschreibungen gelöst wäre.
Hinzu kommt ein Abarbeitungsstau, der die Kommunen angesichts noch flächendeckend nicht festgestellter Eröffnungsbilanzen vor weitere Arbeit stellt.
Zu danken ist dem Rechnungshof auch für sein jahrelanges Mahnen vor den spekulativen Geschäften der Kommunen mit Zinsderivaten. Hier wäre ein frühzeitigeres Einschreiten der Rechtsaufsicht geboten gewesen. Die zu spät erfolgte Klarstellung hat den Schaden für die Kommunen leider nicht abwenden können.
Zum Abschluss können wir nur intensiv mahnen, dass sich nachfolgende Feststellungen nicht wiederfinden lassen: „Ungerechtfertigte Prüfungsverzögerungen waren desgleichen bei der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meißen oder der Öffentlichkeitsarbeit der Staatsregierung zu kritisieren.“
Sie sind nicht nur nicht hinnehmbar, sondern ein Armutszeugnis für die amtierende Staatsregierung. In Zukunft ist sicherzustellen, dass die Arbeit des Rechnungshofes die größtmögliche Unterstützung durch die Staatsregierung erhält und angesichts des Streits um die Verlegung des Sitzes des Rechnungshofes nach Döbeln mehr Respekt mit dieser unabhängigen Prüfungsbehörde an den Tag gelegt wird.
Lieber Herr Präsident Prof. Binus, bitte nehmen Sie unseren Dank für die unermüdliche Arbeit Ihres Hauses mit.
Ich möchte mich zunächst einmal beim Präsidenten des Rechnungshofes und seinem Team für die vorgelegten Berichte des Jahres 2013 bedanken.
Bereits zum dritten Mal erfolgte die Berichterstattung in zwei Bänden, wobei sich der zweite Band ausschließlich den Ergebnissen der überörtlichen Kommunalprüfung widmet.
Der Rechnungshof bescheinigt der Staatsregierung unbeschadet der Prüffeststellungen im Einzelfall eine insgesamt ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschafts
Und dies hat nach unserer Ansicht verschiedene Gründe. So waren für das Haushaltsjahr 2011 Einnahmen in Höhe von 15 506 109 400 Euro geplant. Tatsächlich betrugen die Einnahmen jedoch 16 819 349 753,48 Euro. Damit waren die Einnahmen um 1 313 240 353,48 Euro höher als ursprünglich veranschlagt. Das waren 8,4 % mehr als geplant. Würde der Finanzminister nicht nach jeder Steuerschätzung zum Teil abenteuerliche Abschläge vornehmen, käme man dem Prinzip der Haushaltsklarheit auch ein Stück näher.
Leider ist es die Haushaltsklarheit, die in den vergangenen Jahren immer mehr verloren gegangen ist, und dies, obwohl der Sächsische Rechnungshof nicht müde wird, darauf hinzuweisen. Dazu würde aus Sicht meiner Fraktion beispielsweise gehören, die regionalisierten Steuerschätzungen ohne Abschläge in die Haushaltsplanung zu nehmen, so wie dies andere Bundesländer tun, die nicht unbedingt für negative Jahresergebnisse bekannt sind. Der Freistaat Bayern ist hier ein Beispiel.
Es sind zudem auch die unzähligen Rücklagen, Sondervermögen und Fonds, die nicht unbedingt zur Haushaltsklarheit beitragen, und dies ist nur ein Teil der Nebenhaushalte. Im Jahr 2011 flossen 12,9 % der Gesamtausgaben an sogenannte Nebenhaushalte und die Zahl der Sondervermögen wächst. Im Jahr 2013 kam beispielsweise der Zukunftssicherungsfonds hinzu.
Es ist mittlerweile auch für den Rechnungshof kaum noch nachzuvollziehen, wo sich Sparbüchsen befinden und wie viel Geld sich darin befindet. Ein lesbarer Gesamthaushalt ist gegenwärtig Wunschdenken. Und wenn ich vernehme, dass die Staatsregierung geplant hat, für den neuen Doppelhaushalt das Stellensoll A insoweit zu vermischen, als sich künftig dahinter sowohl befristete als auch unbefristete Stellen befinden, dann weiß ich, dass es der umfangreichen Prüfungsmitteilungen des Sächsischen Rechnungshofes auch in den kommenden Jahren bedarf, auch wenn der Haushaltsvorentwurf der schwarz-gelben Staatsregierung nie und nimmer den Charakter eines Gesetzentwurfes erlangen wird.
An einer anderen Stelle sind jedoch die Anmerkungen des Sächsischen Rechnungshofes nicht nachzuvollziehen. So merkt er an, dass steigende Steuereinnahmen den Rückgang der Solidarpaktmittel nicht ausgleichen könnten. Selbst die Staatsregierung, die nicht für den großzügigen Umgang mit Geld bekannt ist, geht davon aus, dass die steigenden Steuereinnahmen den Rückgang der Solidarpaktmittel kompensieren. Beide stellen jedoch nicht die entscheidenden Fragen: Ist ein Rückgang der Solidarpaktmittel nicht gleichzeitig mit einem Rückgang der Ausgaben verbunden? Sind die Mittel nicht zur Schließung einer sogenannten Infrastrukturlücke zu verwenden? Ist diese Lücke nicht eventuell 2020 geschlossen? An dieser Stelle werden die Sparabsichten mal wieder überkompensiert.
Die SPD-Fraktion trägt die Bemühungen mit, den Staatshaushalt zukunftsfest zu gestalten. Es muss jedoch auch weiterhin dem Parlament überlassen bleiben, welchen Weg wir diesbezüglich gehen.
Dass Politik jedoch ein Aushandlungsprozess verschiedener Interessen ist und dass in Sachsen keine Märchenschlösser gebaut werden, sieht man am Musterschülerstatus des Freistaates. Sparen allein ist jedoch keine Politik. Sparen an der falschen Stelle führt oftmals zu immensen Mehrausgaben im pflichtigen Bereich. Ich nenne an dieser Stelle als Beispiele die Kürzung der Jugendpauschale und Mehrausgaben im Bereich Hilfen zu Erziehung. Alle, die auch ein Mandat im Kreistag wahrnehmen, werden mit dieser Problematik vertraut sein.
Es ist vor allem die Ausgabenseite, die immer wieder angemahnt wird. Doch durch Sparen allein wird beispielsweise eine Steuerdeckungsquote von aktuell 63,3 % nicht steigen. Forderungen nach höheren Löhnen oder nach einem Konjunkturprogramm, die eine solche Quote steigern würden, konnte ich im Bericht allerdings nicht lesen.
Zum Abschluss möchte ich Herrn Prof. Binus und seinem Team für die geleistete Arbeit in der vergangenen Legislaturperiode danken. Und natürlich wünsche ich ihm, dass er im nächsten Jahresbericht weniger Gründe für Beanstandungen vorfindet.
Nachdem sich der Haushalts- und Finanzausschuss in den vergangenen Monaten sehr intensiv mit dem Jahresbericht 2013 befasst hat, liegt er nun dem Plenum zur Beschlussfassung vor.
Bedanken möchte ich mich beim Sächsischen Rechnungshof dafür, dass er der Staatsregierung eine insgesamt ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung bescheinigt. Davon ausgenommen sind natürlich die einzelnen Beiträge des dargestellten Prüfergebnisses. Aber diese werden, wie in den vergangenen Jahren, in den jeweiligen Ressorts und in den Reihen der Regierungskoalition zum Anlass genommen, den Anmerkungen des Rechnungshofes nachzugehen und, wenn notwendig, Regierungshandeln zu korrigieren.
Es ist auch der ständigen Kontrolle des Sächsischen Rechnungshofes zu verdanken, dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in den einzelnen Ressorts und den sächsischen Kommunen so sorgsam umgegangen wird, wie es das Ziel einer soliden Haushalts- und Finanzpolitik im Freistaat Sachsen vorgibt. Auch dafür möchte ich Ihnen, Herr Prof. Binus, stellvertretend für den Sächsischen Rechnungshof, danken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir in der heutigen vorletzten Sitzung des Hohen Hauses noch einmal Danke zu sagen. Wir haben in dieser Legislaturperiode Großes erreicht: Wir haben ein Neuverschuldungsverbot in die Sächsische Verfassung aufgenommen. Für diese große Leistung möchte ich mich bei allen Verhandlungspartnern, bei Herrn Dulig und Herrn Panter von der SPD, bei Frau Hermenau und Frau Jähnigen von den
GRÜNEN, aber auch bei Herrn Scheel und Herrn Bartl von der Linksfraktion und natürlich Herrn Schiemann und Jens Michel von der CDU-Fraktion bedanken. Über alle ideologischen Grenzen hinweg haben wir ein Neuverschuldungsverbot realisiert, das die Generationengerechtigkeit in der Verfassung festschreibt. Werte Kollegen, darauf können wir stolz sein.
Ein besonderer Dank gilt aber meinem CDU-Kollegen Jens Michel und Herrn Staatsminister Prof. Unland. Die Zusammenarbeit in allen haushalts- und finanzpolitischen Fragen war in den vergangenen fünf Jahren eine stets konstruktive und sehr vertrauensvolle. Wir haben gemeinsam zwei Doppelhaushalte verhandelt und verabschiedet. Die Haushaltspolitik im Freistaat bleibt seiner Tradition treu: Die Schuldenfreiheit steht und gleichzeitig werden die richtigen Prioritäten gesetzt. Deshalb Jens Michel, Staatsminister Unland: Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit!
In diesem Sinne freue ich mich auf weitere fünf Jahre vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen.
Der Sächsische Rechnungshof prüft die Rechnung sowie die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes. So steht es in der Sächsischen Verfassung. Auch der Jahresbericht 2013 war wieder erhellend; schließlich kann der Rechnungshof Einblick in staatliche Behörden nehmen, deren Innenleben uns Parlamentariern ansonsten verschlossen bliebe.
Drei Themen waren für uns GRÜNE politisch besonders interessant: die kritische Betrachtung der Abgabenerhebung für Bergbaukonzessionen, die Prüfung der Kammern nach dem Sächsischen Heilberufekammergesetz sowie die Ausführungen zur Wirtschaftsführung der Handelshochschule Leipzig.
Durch die zahlreichen Befreiungstatbestände bei der Erhebung der Feldes- und Förderabgabe lässt sich der Freistaat ohne Not Geld entgehen. Schon heute verzichtet der Freistaat hier jährlich auf 3,9 Millionen Euro Einnahmen. Von diesem Geld könnte das eine oder andere nützliche Projekt finanziert werden.